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Theresa Crysmann: Millionenstrafe wegen Umweltschutz. Die Rache der Klimasünder ist heiß und teuer

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Energiekonzerne verlassen sich auf juristische Knüppeltrupps, um ihr klimaschädliches Geschäft zu schützen. Das Geld dafür ziehen sie den Steuerzahlern aus der Tasche.

Von Theresa Crysmann

Artikel hier

Umweltschutz unterliegt Konzernklage: Auf der Grundlage der Energiecharta muss Italien Millionenstrafe für untersagte Ölbohrung zahlen

24.08.2022
Energiecharta: Italien muss Millionenstrafe für untersagte Ölbohrung zahlen

München, 24. August 2022 – Der italienische Staat wurde zur Zahlung von mehr als 250 Millionen Euro (inklusive Zinsen) an das britische Öl- und Gasunternehmen Rockhopper Explorations verurteilt. Dies ist das Ergebnis einer Entscheidung durch ein Investor-Staat-Streitbeilegungsgericht im Rahmen des Vertrags über die Energiecharta (ECT). Für das Umweltinstitut erweist sich der ECT damit einmal mehr als „Anti-Klima-Abkommen“.

Der Fall betrifft eine Regelung aus dem Jahr 2015, mit der die italienische Regierung auf den Widerstand der Öffentlichkeit und auf Umweltbedenken reagierte und neue Öl- und Gasprojekte innerhalb von 12 Seemeilen vor der Küste verbot. Die enorme Summe, die Rockhopper als Entschädigung forderte, beträgt fast das Zehnfache der ursprünglichen Investitionssumme. Tatsächlich ermöglicht der ECT es dem Unternehmen, den Staat nicht nur auf Erstattung tatsächlich bereits investierter Summen, sondern auch für nicht realisierte Gewinne zu verklagen.

“Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht aller Steuerzahler:innen in Italien und eine Katastrophe für alle Klimaschutzbemühungen weit über Italien hinaus”
kommentiert Ludwig Essig aus dem Fachbereich Handelspolitik am Umweltinstitut München. “Dass Konzerne eine demokratisch nicht legitimierte Paralleljustiz bemühen können, um Staaten für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen zu bestrafen, ist nicht länger hinnehmbar. Wir fordern die italienische Regierung auf, die Summe nicht zu bezahlen und die Vollstreckung juristisch anzufechten. Von den übrigen europäischen Staaten erwarten wir einen Plan für einen schnellstmöglichen, koordinierten Ausstieg aus dem ECT als Relikt der fossilen Ära”.

Der ECT ist ein multilaterales Handelsabkommen, das Investitionen im Energiesektor schützt. Der Vertrag ist weithin kritisiert worden, weil er den Unternehmen der fossilen Energiewirtschaft umstrittene Befugnisse einräumt, Länder wegen Klimaschutzmaßnahmen zu verklagen, die ihre Gewinne beeinträchtigen. Wissenschaftler:innen, zivilgesellschaftliche Gruppen und selbst der Weltklimarat IPCC weisen darauf hin, dass er ein inakzeptables Hindernis für Klimaschutzmaßnahmen darstellt. Der ECT eröffnet ausländischen Unternehmen die Möglichkeit, nationale Gesetze zu umgehen, indem sie ein paralleles Rechtssystem nutzen können, welches exklusiv ihnen zur Verfügung steht. Im Jahr 2016 ist Italien als eines der wenigen Länder aus dem ECT ausgetreten, kann aber aufgrund einer Verfallsklausel (der sogenannten “sunset clause”) noch 20 Jahre nach dem offiziellen Ausstieg in Bezug auf bis dahin bestehende Investitionen verklagt werden.

Das Urteil im Fall Rockhopper erging nur wenige Wochen, nachdem sich die Vertragsstaaten auf einen leicht modernisierten Vertragsentwurf geeinigt hatten, der kleine Änderungen vorsieht, aber vor allem den Schutz von Investitionen in fossile Brennstoffe beibehält. Ein ähnliches Urteil wäre damit weiterhin möglich.

Hintergrund:

Im Jahr 2015 verbot die italienische Regierung nach einer großen Bürgerinitiative Ölbohrungen in Gewässern innerhalb von 12 Meilen vor der Küste und damit auch das Projekt Ombrina Mare, das sich 4 Meilen vor der Küste befindet. Im Jahr 2005 hatte das Ölunternehmen Mediterranean Oil & Gas eine Explorationsgenehmigung für das Ölfeld Ombrina Mare erhalten und war 2008 auf Öl gestoßen. Anschließend beantragte das Unternehmen eine Förderkonzession, die von den italienischen Behörden jedoch nie erteilt wurde. Im Jahr 2014 kaufte Rockhopper das Ölunternehmen Mediterranean Oil & Gas für 29,3 Mio. GBP. Das Unternehmen zog vor ein italienisches Gericht, um die Konzession zu erhalten, verlor jedoch seine Klagen und die anschließende Berufung. Später brachte es den Fall vor ein Tribunal im Rahmen des ECT-Vertrags. Rockhopper hat Berichten zufolge 275 Millionen US-Dollar (wahrscheinlich zuzüglich Zinsen) gefordert, während es behauptet, etwa 29 Millionen US-Dollar investiert zu haben.

Zur Pressemitteilung

Mitteilung von Rockhopper zum Urteil des Schiedsgerichts hier

Was wir tun können?

Fordert die EU-Kommission und die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten auf, diesen Klimakiller-Vertrag zu verlassen!

Der Energiecharta-Vertrag ist ein Klimakiller. Stoppen wir ihn!

https://www.gerechter-welthandel.org/ect-stoppen/

 

Presseerklärung: Altmaiers Festhalten am Energiecharta-Vertrag kostet Milliarden

Protest mit Altmaier-Großmaske gegen umstrittenen Vertrag, der die Kosten für Kohle- und Atomausstieg in die Höhe trieb

Berlin, 2. Juni 2021. Vor dem Bundeswirtschaftsminsterium forderten heute mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) auf, den Energiecharta-Vertrag (ECT) zu kündigen. Protestierende mit Großmaske von Altmaier brachten eine Schubkarre voller Geld für die Kohlekonzerne.

Noch bis 4. Juni findet eine Verhandlungsrunde zur Modernisierung des dreißig Jahre alten Energiecharta-Vertrags statt, doch Beobachter halten diese Verhandlungen für aussichtslos. Über eine Million Menschen haben deshalb bereits einen internationalen Appell für den Austritt aus dem Abkommen unterzeichnet.

Yves Venedey, Campaigner bei Campact: “Der Energiecharta-Vertrag ermöglicht ausländischen Energiekonzernen Milliarden-Klagen, wenn Klimaschutzmaßnahmen ihre zukünftigen Profite schmälern. Dieser Klimakiller-Pakt ist deshalb unvereinbar mit dem Pariser Klimaabkommen. Altmaier sollte ihn gemeinsam mit unseren EU-Partnern endlich kündigen – so wie es Frankreich, Spanien und Luxemburg vorgeschlagen
haben.”

Fabian Flues, Handelsexperte bei Powershift: “Die heutigen Verhandlungen sind vergeudete Zeit. Es ist jetzt schon klar, dass auch in Zukunft fossile Unternehmen hohe Summen für die Energiewende einklagen können. Die Bundesregierung muss jetzt die Reißleine ziehen und aus dem Energiecharta-Vertrag aussteigen.”

Der ECT erlaubt ausländischen Investoren eine Regierung auf Schadenersatz zu verklagen, wenn regulatorische Maßnahmen ihre zukünftigen Profite beeinträchtigen. So hatte der schwedische Energiekonzern Vattenfall Deutschland wegen des Atomausstiegs vor einem Schiedsgericht verklagt. Die deutschen Energiekonzerne RWE und Uniper verklagen derzeit die Niederlande wegen des Kohleausstiegs.

Nach Ansicht der Veranstalter spielte der ECT auch beim deutschen Kohleausstieg eine entscheidende Rolle. Ihren vertraglich zugesicherten Klageverzicht ließen sich die Konzerne teuer bezahlen. Insbesondere die LEAG dürfte dadurch wesentlich höhere Entschädigungen erhalten haben. Denn ihre tschechische Eigentümerin EPH wäre unter dem ECT klageberechtigt. Zwei Studien legen nahe, dass die LEAG rund 1,5 Milliarden
Euro mehr erhält, als ihr eigentlich zustünden.

An der Aktion beteiligte Organisationen und Bündnisse:

Attac – Campact – CAN-Europe – Extinction Rebellion – Forum Umwelt & Entwicklung – NaturFreunde Deutschlands – Netzwerk Gerechter Welthandel – PowerShift – Umweltinstitut München – Urgewald – WeMove – 350.org

Weitere Informationen:

Presse-Briefing (pdf) zum Energiecharta-Vertrag (auf Englisch)

Zum Online-Appell hier

Aktion 2 Juni, 11 Uhr, Berlin BMWi, #StopECT: Raus aus dem Energiecharta-Vertrag


Raus aus dem Energiecharta-Vertrag

Wann: Mittwoch, 2. Juni, 11:00
Wo: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Invalidenpark (openstreetmap)

RWE und Uniper verklagen die Niederlande für den Kohleausstieg auf mehrere Milliarden Euro. Ein Ölkonzern verlangt von Italien hunderte Millionen für ein Ölförderverbot. All diese Klagen werden im Geheimen vor privaten Schiedsgerichten verhandelt – und die Bundesregierung schaut tatenlos zu.

Das nehmen wir nicht weiter hin und fordern den Ausstieg aus dem Energiecharta-Vertrag, der solche Klagen möglich macht.

Keine Steuermilliarden für Kohlekonzerne, keine Sonderklagerecht für die fossile Industrie – raus aus dem Energiecharta-Vertrag.

Organisiert von:
Attac – Campact – CAN-Europe – Extinction Rebellion – Forum Umwelt & Entwicklung – NaturFreunde Deutschlands – Netzwerk Gerechter Welthandel – PowerShift – Umweltinstitut München – Urgewald – WeMove – 350.org

Mehr zu den Hintergründen unter: https://power-shift.de/hintergrundinformationen-energiecharta-vertrag/

Energiezukunft: Konzernschutz vor Klimaschutz? Nicht mit uns!

22. April 2021
Meinung von Pia Eberhardt und Kathrin Henneberger

Auf Joe Bidens virtuellem Klimagipfel wird Angela Merkel einmal mehr das Zepter für das Klima schwingen. Dabei hält ihre Regierung an einem Vertrag fest, der Konzernen wie RWE und Uniper Milliardenklagen gegen Klimaschutz ermöglicht. Die nächste Bundesregierung muss die Klagewelle stoppen und aus dem Energiecharta-Vertrag aussteigen.

Pia Eberhardt arbeitet für die lobbykritische Organisation Corporate Europe Observatory (CEO) / Kathrin Henneberger ist grüne Energie- und Klimapolitikerin aus dem Rheinischen Braunkohlerevie

Zum Beitrag

#noECT Der Energiecharta-Vertrag ist ein Klimakiller. Stoppen wir ihn!

 

Powershift: Mythen rund um den Energiecharta-Vertrag entkräften! Ein neuer Leitfaden für Medien, Politik und Zivilgesellschaft


Ein Leitfaden für Medien, Politik und Zivilgesellschaft

Jetzt auf Deutsch verfügbar: https://power-shift.de/mythen-rund-um-den-energiecharta-vertrag-entkraeften/

Während die Sorgen wachsen, dass der Energiecharta-Vertrag die Klimakrise verschärft und einige Länder einen Ausstieg in Erwägung ziehen, versuchen die Profiteure des Vertrags mit PR und falschen Behauptungen der Kritik zu begegnen. Wir kontern diese Mythen in unserem Leitfaden.

Der Leitfaden hilft 18 häufig gemachte Behauptungen zu entkräften, die die ECT Befürworter verbreiten.Einige der Mythen, die entkräftet werden:

Mythos 1: Der ECT bringt bringt dringend benötigte Investitionen, auch in Erneuerbare Energien
Mythos 2: Der ECT hilft dem Klima, indem er Investitionen in erneuerbare Energien beschützt
Mythos 3: Der ECT wird hauptsächlich von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMUs) benutzt
Mythos 4:
Der ECT ist der einzige Weg, Energieinvestitionen im Ausland zu schützen
Mythos 5: Die ECT Modernisierung wird seine Fehler beheben
Mythos 6: Länder im globalen Süden profitieren von einem Beitritt zum ECT
Mythos 7: Den ECT zu verlassen hilft schützt nicht gegen teure Klagen

Es gibt auch eine Kurzversion: https://power-shift.de/mit-mythen-um-den-energiecharta-vertrag-aufraeumen/

Milliardenzahlungen an AKW-Betreiber: Zivilgesellschaft fordert Kündigung des Energiecharta-Vertrags


Forum Umwelt und Entwicklung – PowerShift e.V. – Umweltinstitut München

Milliardenzahlungen an AKW-Betreiber: Zivilgesellschaft fordert Kündigung des Energiecharta-Vertrags

(Berlin, München 5 März) Wie heute bekannt wurde, haben sich die Bundesregierung und die Betreiber der deutschen Atomkraftwerke auf Milliardenentschädigungen für den Atomausstieg geeinigt.[1] Die Unternehmen werden mit 2,4 Milliarden aus dem Bundeshaushalt entschädigt. Im Gegenzug verzichten die Atomkonzerne auf weitere Klagen und ziehen laufende Klagen zurück, inklusive des Verfahrens von Vattenfall gegen die Bundesrepublik vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington.

Das Urteil in dem seit 2012 laufende ICSID Verfahren war für den Frühsommer angekündigt worden. Vattenfall klagte vor dem Schiedsgericht auf mindestens 6,1 Milliarden Euro Entschädigung. Durch die jetzt vereinbarten Zahlungen konnte die Bundesregierung eine Verurteilung durch das Schiedsgericht vermeiden. Das drohende Urteil im ICSID Verfahren dürfte zu höheren Entschädigungen geführt haben: Auf seiner Website spricht das Bundesumweltministerium von Gesamtentschädigungen für den Atomausstieg im dreistelligen Millionenbereich.[2] Nun bekommt Vattenfall alleine 1,425 Milliarden Euro.

Nelly Grotefendt, Referentin für Politik beim Forum Umwelt und Entwicklung sagt: „Diese hohen Zahlungen über 2,4 Milliarden an die Atomkonzerne wären wohl ohne die Klage von Vattenfall vor einem Schiedsgericht kaum möglich gewesen. Aufgrund dieser Drohkulisse ist die Bundesregierung eingeknickt und hat höhere Entschädigungen gezahlt, als sie angekündigt hatte. Hier zeigt sich die Gefahr, die solche Klagen für die öffentlichen Kassen darstellen.“

Die ICSID Klage Vattenfalls gegen die Bundesrepublik findet auf Basis des Energiecharta-Vertrags statt. Er ermöglicht Klagen von Energieunternehmen gegen Staaten, wenn Regulierungen erwartete Gewinne schmälern. Vor einem Monat reichte der deutsche Energiekonzern RWE Klage gegen die Niederlande für den Kohleausstieg bis 2030 ein.[3] Zudem wurde vor wenigen Wochen durch die Bundesregierung bestätigt, dass die ungewöhnlich hohen Entschädigungen für die Braunkohlebetreiber im Rahmen des deutschen Kohleausstiegs auch mit einem Klageverzicht unter dem Energiecharta-Vertrag zusammenhängen.[4] Die Europäische Kommission hat in dieser Frage ein Beihilfeverfahren eingeleitet.[5]

Fabian Flues, Handelsexperte bei PowerShift, sagt: „Bereits beim deutschen Kohleausstieg hat sich gezeigt, wie der Energiecharta-Vertrag die Kosten für die Energiewende in die Höhe treibt und öffentliche Gelder zu Gunsten der großen Energieunternehmen umverteilt. Die hier verschenkten Milliarden fehlen nun, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben.“

Die Risiken, die der Energiecharta-Vertrag für die Energiewende und die Bekämpfung der Klimakrise darstellt, führen zu immer stärkerer Kritik an dem Vertrag. Eine Petition, die den Ausstieg aus dem Energiecharta-Vertrag fordert, hat in 10 Tagen bereits über 950 000 Unterschriften gesammelt.[6] Frankreich und Spanien haben bereits Vorbereitungen für einen gemeinsamen Ausstieg aus dem Vertrag gefordert. Die Bundesregierung hält jedoch unvermindert an dem Vertrag fest.

Karl Bär, Referent für Handelspolitik beim Umweltinstitut München, fordert: „Die Bundesregierung muss den Vertrag über die Energiecharta endlich kündigen. Das fordern schon fast eine Million Menschen in einer Petition. Der Vertrag ist der Bremsklotz für Energiewende und ambitionierte Klimapolitik. Zwei zentrale Projekte der Energiewende, der Atom- und der Kohleausstieg, wurden durch den Energiecharta-Vertrag erheblich verteuert. Sonderrechte für Energiekonzerne sind mit den Notwendigkeiten des Klimaschutz nicht vereinbar.“

[1] https://www.bmu.de/pressemitteilung/bundesregierung-und-energieversorger-verstaendigen-sich-auf-finanziellen-ausgleich-und-beilegung-alle/

[2] https://www.bmu.de/faqs/urteil-zum-atomausstieg/ Auch nach dem Urteil des BVerfG 2020 gingen Expert*innen nicht wesentlich höheren Zahlungen aus.

[3] https://power-shift.de/klimapolitik-im-visier-rwe-verklagt-niederlande-vor-schiedsgericht-fuer-den-kohleausstieg/

[4] https://www.buzzfeed.de/recherchen/energiecharta-vertrag-schiedsgerichte-europa-klimaziele-90214917.html

[5] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_972

[6] https://power-shift.de/campaign/ect-petition/

4. März, 13 u. 19 Uhr: Crashkurs zum Energiecharta-Vertrag (Zoom)



Meet the Energy Charter Treaty – the fossil fuel industry’s secret weapon to attack climate action

Webinar-Registrierung
4.März.2021 13-14 Uhr
Registrierung hier

4.März.2021 19-20:00 Uhr
Registrierung hier

A large number of civil society groups from all over Europe has just launched a petition to end the climate-killing agreement. The crash course will zoom in on the arcane ECT and address questions like:
* what is the ECT and where does it come from?
* how can polluters use it to undermine climate action?
* who benefits?
* how can we get out?

After 30 minutes of introductory videos and presentations, there will be plenty of time for your questions – and for sharing our action plan to bring down the ECT.

The crash course is organised by: ClientEarth, Climate Action Network (CAN) Europe, Corporate Europe Observatory, Friends of the Earth Europe, Generation Climate Europe (tbc), PowerShift, Transnational Institute, Umanotera, and Urgewald.

Energiecharta-Vertrag. Wie Schiedsgerichte Europas Klimaziele bedrohen

Investigate Europe
23. Februar 2021

Energiecharta-Vertrag. Wie Schiedsgerichte Europas Klimaziele bedrohen
Der kaum bekannte Energiecharta-Vertrag (ECT) könnte die EU-Staaten in den kommenden Jahren hunderte Milliarden Euro kosten und den Kampf gegen die Klimakrise entscheidend verzögern. Das ist das Ergebnis einer monatelangen „Investigate Europe“-Recherche. Unterschrieben haben den Energiecharta-Vertrag Anfang der Neunzigerjahre einst alle EU-Staaten, auch Deutschland. Einst sollte die Charta Investitionen in neuen Demokratien mit unsicherer Rechtslage schützen. Doch der Vertragstext ist vage formuliert. Deshalb können ihn heute auch Energieunternehmen nutzen, um EU-Staaten vor internationalen Schiedsgerichten auf Milliarden-Entschädigung zu verklagen, wenn Gesetzgeber neue Klimamaßnahmen beschließen. In den kommenden Jahren könnten Europas Staaten Milliarden an Entschädigung zahlen müssen oder aus Angst davor, geplante Klimagesetze aufweichen. Das ist kein fernes Zukunftsszenario. Es hat bereits begonnen. […]

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OFFENER BRIEF ZUM ENERGIECHARTA-VERTRAG (ECT)

9. Dezember 2019

Sehr geehrte Ministerinnen und Minister,
sehr geehrte Kommissare und Kommissarinnen,
sehr geehrte Abgeordnete des Bundestags und des Europäischen Parlaments,

wir schreiben Ihnen als betroffene zivilgesellschaftliche Gruppen und Gewerkschaften aus den Mitgliedsstaaten der Energiecharta-Konferenz, die in den nächsten zwei Tagen (10. und 11. Dezember 2019) in Brüssel ihre Jahresversammlung abhalten wird. Eine erste Verhandlungsrunde zur Modernisierung des Energiecharta-Vertrags (Energy Charta Treaty, ECT) findet am 11. Dezember statt.

Wir ─ 278 Umwelt-, Klima-, Verbraucher*innen-, Entwicklungs- und handelsbezogenezivilgesellschaftliche Organisationen sowie Gewerkschaften ─ sind der Ansicht, dass der ECT mit der Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und mit den von Arbeitnehmer*innen und Gewerkschaften entwickelten Maßnahmen für eine gerechte Energiewende unvereinbar ist. Außerdem steht der Vertrag notwendigen gesellschaftspolitischen Maßnahmen im Weg. Der ECT wurde und wird von Unternehmen aus dem Bereich fossiler Brennstoffe und der Kernenergie genutzt, um Entscheidungen zum Ausstieg aus diesen Energien anzufechten. Darüber hinaus stellt er ein Hindernis dabei dar, Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu priorisieren, die Energieerzeugung unter öffentliche Kontrolle zu bringen und Maßnahmen zur Beseitigung der Energiearmut zu ergreifen. Der ECT in seiner jetzigen Form ist veraltet und eine Bedrohung für das öffentliche Interesse.

Wir fordern Sie daher auf, dafür zu sorgen, dass der ECT nicht länger Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise, zum Schutz der Umwelt und zur Verringerung von Energiearmut untergraben kann.

Wir fordern Sie auch auf, die geografische Ausdehnung des ECT auf weitere Unterzeichnerstaaten unverzüglich zu stoppen.

Der ECT enthält viele Vorschriften ─ darunter auch zu Energiedurchleitung und -handel ─, besonders bedenklich sind aber die Bestimmungen zum Schutz ausländischer Energieinvestitionen. Sie ermöglichen es ausländischen Investoren im Energiesektor, die Unterzeichnerstaaten des ECT außerhalb bestehender Gerichte in geheimen internationalen Schiedsstellen aus drei Privatanwälten*innen zu verklagen. In diesen Schiedsstellen können Anleger*innen schwindelerregend hohe Summen an öffentlichen Geldern verlangen ─ als Entschädigung für staatliche Maßnahmen, von denen sie behaupten, diese hätten ihre Gewinne geschmälert.

Wir haben sechs Kernprobleme des ECT identifiziert:

1. Der ECT schützt Investitionen und Infrastruktur für fossile Brennstoffe und wird genutzt, um notwendige Klimaschutzmaßnahmen anzugreifen und zu unterminieren.

Seit 2017 verklagt das britische Unternehmen Rockhopper Italien wegen eines Verbots neuer Öl- und Gasbohrungen in der Nähe der Küste des Landes und fordert eine Entschädigung von bis zu 350 Millionen Dollar.i Im Jahr 2017 drohte das kanadische Unternehmen Vermilion damit, Frankreich aufgrund eines Gesetzesvorschlags zur Beendigung der Förderung fossiler Brennstoffe zu verklagen, der dann deutlich abgeschwächt wurde.ii Und im Herbst 2019 kündigte das deutsche Unternehmen Uniper an, dass es die Niederlande verklagen und Entschädigung verlangen würde, wenn das Land ein geplantes Gesetz zum Ausstieg aus der Kohleverstromung verabschieden würde.iii Wahrscheinlich wird es in Zukunft mehr ECT-Klagen gegen Klimaschutzmaßnahmen geben, da Regierungen beginnen, Pläne für Klimaneutralität und einen Übergang zu sauberer Energie zu entwickeln. Es besteht die reale Gefahr, dass dies Regulierung einfriert, Regierungen also davon abhält, angesichts der massiven Schadenersatzforderungen notwendige Maßnahmen zu ergreifen.iv

2. Der ECT setzt öffentliche Haushalte und Steuerzahler*innen einem unkalkulierbaren Risiko aus.

Private Schiedsstellen können Staaten zwingen, Milliarden zur Entschädigung von Anleger*innen auszuzahlen ─ einschließlich völlig hypothetischer entgangener „zukünftiger Gewinne“, die nach nationalem oder EU-Recht nicht erstattungsfähig sind. Durch den ECT wurden Regierungen bereits gezwungen bzw. haben im Rahmen von Vergleichen zugestimmt, insgesamt mehr als 51,6 Milliarden US-Dollar Schadenersatz aus öffentlichen Mitteln zu zahlen.v

3. Der ECT könnte die Förderung erneuerbarer Energien gefährden. Der Vertrag erlaubt es nicht, zwischen verschiedenen Energiequellen zu unterscheiden.vi Das macht es für Regierungen finanziell riskanter, dringend notwendige Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien statt kohlenstoffintensiver Investitionen zu tätigen. Darüber hinaus schützt der ECT weder Investitionen in die Energieeffizienz noch andere Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs.vii

4. Der ECT kann den Umweltschutz untergraben. Ein Beispiel hierfür ist die 1,4 Milliarden Euro schwere ECT-Klage des schwedischen Unternehmens Vattenfall aus dem Jahr 2009 gegen Umweltstandards für ein Kohlekraftwerk in Deutschland. Laut offiziellen Aussagen zwang der geforderte Betrag die örtliche Regierung dazu, die Vorschriften abzuschwächen und den Fall mit einem Vergleich beizulegen, was die Umweltauswirkungen der Anlage auf den örtlichen Fluss und dessen Tierwelt verschärfte.viii In der zweiten und derzeit noch laufenden ECT-Klage von Vattenfall gegen Deutschland fordert das Unternehmen 6,1 Milliarden Euro für den beschleunigten Atomausstieg des Landes nach der Fukushima-Katastrophe.ix Im November 2019 kündigte das australische Unternehmen Aura Energy eine ECT-Klage gegen Schweden bezüglich der Entscheidung des Landes aus dem Jahr 2018 an, den Uranabbau aus Umwelt- und Gesundheitsgründen zu verbieten.x

5. Der ECT kann dazu genutzt werden, Maßnahmen zu untergraben, die Energie erschwinglich machen und unter öffentliche Kontrolle bringen. Mehrere osteuropäische Länder wurden im Rahmen des ECT verklagt, weil sie Schritte unternommen haben, die Gewinne großer Energieunternehmen zu beschränken und Strompreise für Verbraucher*innen zu senken.xi Die Bestimmungen des ECT können auch gegen solche Initiativen verwendet werden, die darauf abzielen, Energieerzeugung und -dienstleistungen unter öffentliche und demokratische Kontrolle zu bringen.xii

6. Das Investor-Staat-Schiedsverfahren nach dem ECT steht im Widerspruch zur Rechtsstaatlichkeit und untergräbt die nationalen Rechtssysteme. Im Gegensatz zum Grundsatz des gleichberechtigten Zugangs zur Justiz schafft der ECT ein paralleles Rechtssystem, das ausschließlich ausländischen Investoren – und damit einigen der reichsten und mächtigsten Akteure der Gesellschaft ─ zur Verfügung steht. ECT-Schiedsverfahren sind höchst intransparent und mit Interessenkonflikten behaftet: Schiedsrichter*innen verdienen viel Geld mit derartigen Fällen und haben daher ein entsprechendes Interesse daran, den Boom der ECT-Streitigkeiten aufrechtzuerhalten.xiii Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Achmea-Urteil von 2018 die Rechtmäßigkeit dieser parallelen privaten Rechtsverfahren innerhalb der Europäischen Union infrage gestellt.

Darüber hinaus bringt der Investitionsschutz des ECT nicht den behaupteten wirtschaftlichen Nutzen.

Es gibt derzeit keine Belege dafür, dass das Abkommen dazu beiträgt, Investitionen zur Verringerung der Energiearmut zu erleichtern, geschweige denn Investitionen in erneuerbare Energien zu fördern.xiv

Der angestrebte Modernisierungsprozess wird diese Fehlkonstruktionen in seiner jetzigen Form wahrscheinlich nicht beheben können. Das Verhandlungsmandat der EU sieht
beispielsweise weder ein Ende des Investitionsschutzes für fossile Brennstoffe noch eine Beendigung vonInvestitionsschiedsverfahren oder von anderen Arten der Investor-Staat-Streitbeilegung des ECT vor.xv Änderungen des ECT, die den Vertrag mit dem Pariser Klimaschutzabkommen vereinbarmachen, müssten von allen Unterzeichnerstaaten einstimmig beschlossen werden. Viele von ihnen sind maßgeblich an der Erzeugung von oder dem Handel mit fossilen Brennstoffen beteiligt. EinigeMitglieder haben bereits erklärt, dass sie überhaupt keine Notwendigkeit sehen, den ECT überhaupt zu ändern.xvi

Wir fordern Sie daher auf,

● als Bedingung für die Aufnahme von Verhandlungen zur Modernisierung des ECT ein Ende der Bestimmungen zum Schutz fossiler Brennstoffe einzufordern;

● die Streichung von Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) aus dem ECT zu beantragen;

● den Rückzug aus dem oder die gemeinsame Kündigung des ECT zu fordern, wenn derModernisierungsprozess nicht schnell dazu führt, das Abkommen durch die Beseitigung des Streitbeilegungsverfahrens und des Schutzes fossiler Brennstoffe klima- und umweltverträglich zu gestalten;

● den Prozess der geografischen Ausdehnung des ECT auf immer neue Staaten zu stoppenund keinen Vertragsbeitritt zuzulassen, solange der ECT in seiner jetzigen Form bestehen bleibt.

Mit freundlichen Grüssen

Unterzeichnende Organisationen

278 Organisationen, darunter der Berliner Wassertisch (Liste in der pdf)

i Rockhopper Italia S.p.A., Rockhopper Mediterranean Ltd, and Rockhopper Exploration Plc v. Italian Republic (ICSID Case No. ARB/17/14). Für mehr Informationen zu diesem Fall: Friends of the Earth Europe et al (2019) Dirty Oil Attacks on Action on Fossil Fuels: Rockhopper vs Italy , Juni; Video: Dirty Oil vs Beautiful Abruzzo , 25. Juni 2019.

ii Friends of the Earth Europe and others (2019) Blocking Climate Change Laws with ISDS Threats: Vermilion vs France, June.

iii Edwin van der Schoot (2019) Claim om kolenverbod voor Staat, De Telegraaf, 5. September.

iv Kyla Tienhaara and Christian Downie, Risky Business (2018) The Energy Charter Treaty, Renewable Energy and Investor-State Disputes, Global Governance, 24(3), 451-471; Nathalie Bernasconi-Osterwalder and Martin Dietrich Brauch (2019) Redesigning the Energy Charter Treaty to Advance the Low-Carbon Transition, Transnational Dispute Management, February; Yamina Saheb (2019) The Energy Charter Treaty (ECT). Assessing itsgeopolitical, climate and financial impacts, September.

v Siehe Annex 1 zum Report ‚One Treaty to rule them all‘, sheet “amounts paid by states”. Eine aktualisierte Version dieser Datei vom September 2019 ist auf Anfrage erhältlich.

vi In der Nichtdiskriminierungsklausel des ECT (Art. 10 Abs. 7) verpflichten sich die Staaten, Investitionen aus anderen ECT-Mitgliedstaaten nicht weniger günstig zu behandeln als solche, die Investoren des Aufnahmestaates oder eines Drittstaates gewährt werden. Obwohl bisher keine derartigen Klagen bekannt sind, könnte dies zu Ansprüchen im Rahmen des ECT gegen politische Maßnahmen führen, die bewusst zwischen Energieinvestitionen, die der Erreichung von Klimaschutzzielen dienen, und solchen, die deren Erreichung behindern, unterscheiden. Siehe; Nathalie Bernasconi-Osterwalder und Martin Dietrich Brauch (2019): Redesigning the Energy Charter Treaty to Advance the Low-Carbon Transition, T ransnational Dispute Management , 22. Februar.

vii Sarah Keay-Bright (2019) “ Outdated Energy Charter Treaty leaves new economy investments unprotected ”, Energy Post, 6 March; Yamina Saheb (2019) The Energy Charter Treaty (ECT). Assessing its geopolitical, climate and financial impacts , 8. September.

viii Vattenfall AB, Vattenfall Europe AG, Vattenfall Europe Generation AG v. Federal Republic of Germany (ICSID Case No. ARB/09/6). For an analysis of the settlement see: Roda Verheyen (2012) Briefing Note: The Coal-fired Power Plant Hamburg-Moorburg, ICSID proceedings by Vattenfall under the Energy Charter Treaty and the result for environmental standards , 11. April.

ix Vattenfall AB and others v. Federal Republic of Germany (ICSID Case No. ARB/12/12).

x World Nuclear News (2019) Aura seeks compensation for Swedish uranium ban , 11. November.

xi AES Summit Generation Limited and AES-Tisza EroÅNmü Kft. v. Republic of Hungary (II) (ICSID Case No. ARB/07/22); Electrabel S.A. v. The Republic of Hungary (ICSID Case No. ARB/07/19); EVN AG v. Republic of Bulgaria (ICSID Case No. ARB/13/17); ENERGO-PRO a.s. v. Republic of Bulgaria (ICSID Case No. ARB/15/19); ČEZ, a.s. v. Republic of Bulgaria (ICSID Case No. ARB/16/24).

xii Das geschah in Albanien, nachdem es die Stromverteilungslizenz des tschechischen Energieriesen ČEZ widerrufen hatte, der 2013 eine ECT-Klage in Höhe von 190 Millionen € einreichte. Der Widerruf erfolgte, nachdem ČEZ den Strom für die Wasser- und Sanitärversorgung mehrerer albanischer Städte abgestellt, erhebliche Schulden gegenüber der Regierung angesammelt und andere vertragliche Verpflichtungen, wie z.B. die Reduzierung von Energieverlusten und Investitionen in das Stromnetz, nicht erfüllt hatte. Die Albanerinnen und Albaner hatten sich auch über hohe Preise, schlechten Service oder gar dessen Fehlen sowie Stromausfälle beschwert. Darüber hinaus war ČEZ mit Betrugsermittlungen durch die Staatsanwaltschaft von Tirana konfrontiert worden, unter anderem wegen der Verhängung gefälschter Bußgelder an reale und fiktive Kunden, um die angeblichen Verluste auf dem Papier zu erhöhen und Preiserhöhungen von den albanischen Regulierungsbehörden genehmigen zu lassen. Albanien hat den Fall 2014 beigelegt und sich bereit erklärt, 100 Mio. € Schadenersatz zu leisten. Siehe dazu: ČEZ (Tschechien) v. Albanien.: ČEZ (Czech Republic) v. Albania .

xiii Für mehr Hintergrundinformationen zu Interessenskonflikten und weitere rechtsstaatlichen Problematiken im Rahmen des ECT, siehe: Corporate Europe Observatory and Transnational Institute (2018) One Treaty to Rule them All. The ever-expanding Energy Charter Treaty and the power it gives to corporations to halt the energy transition , Juni, Kapitel 3.3 und Seite 72.

xiv Kyla Tienhaara and Christian Downie, Risky Business (2018) The Energy Charter Treaty, Renewable Energy and Investor-State Disputes, Global Governance, 24(3), S. 451-471, 451.

xv Council of the European Union (2019) Negotiating Directives for the Modernisation of the Energy Charter Treaty , 2. Juli.

xvi In its contribution to the modernisation process, Japan, for example, stated “that it is not necessary to amend the current ECT provisions”. See: Energy Charter Secretariat (2019) Policy Options for Modernisation of the ECT , 6 Oktober.

 

Offener Brief als pdf

Erfolgreiche Klimaschutzdemos in Berlin und Köln

Über 36.000 Menschen fordern in Köln und Berlin: Kohle stoppen – Klimaschutz jetzt!


(1. Dezember 2018) „Zehntausende protestierten am 1. Dezember zeitgleich in Köln und Berlin für einen engagierten Kohleausstieg und gegen das Versagen der Bundesregierung beim Klimaschutz. In Berlin am Kanzleramt machten 16.000 und in Köln an der Deutzer Werft über 20.000 Menschen sichtbar, dass der Einsatz für einen schnellen und sozialverträglichen Kohleausstieg und für eine saubere Energiezukunft von der Mitte der Gesellschaft getragen wird.“ Mehr hier

Auch der Berliner Wassertisch hat teilgenommen und am Rande der Demo aktuelle JEFTA und CETA-Flyer verteilt. Das Thema Freihandel betrifft auch die Kohleproblematik, wie man beispielsweise an einem Fall in Kanada sieht. Hier verklagt eine US-amerikanische Kohlefirma die kanadische Provinz Alberta auf der Basis des Freihandelsabkommen NAFTA, weil das Land beschlossen hat, 2030 aus der Kohle auszusteigen. Das könnte uns hier auch passieren. Die Klage Vattenfalls gegen den Atomausstieg Deutschland auf der Grundlage der Energiecharta sollte uns ebenfalls eine Mahnung sein.

The Globe and Mail, 19 November 2018: US coal firm launches NAFTA suit against Alberta over coal phase-out. By Shawn McCarthy. Hier zum englischen Artikel