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Presseerklärung: Altmaiers Festhalten am Energiecharta-Vertrag kostet Milliarden

Protest mit Altmaier-Großmaske gegen umstrittenen Vertrag, der die Kosten für Kohle- und Atomausstieg in die Höhe trieb

Berlin, 2. Juni 2021. Vor dem Bundeswirtschaftsminsterium forderten heute mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) auf, den Energiecharta-Vertrag (ECT) zu kündigen. Protestierende mit Großmaske von Altmaier brachten eine Schubkarre voller Geld für die Kohlekonzerne.

Noch bis 4. Juni findet eine Verhandlungsrunde zur Modernisierung des dreißig Jahre alten Energiecharta-Vertrags statt, doch Beobachter halten diese Verhandlungen für aussichtslos. Über eine Million Menschen haben deshalb bereits einen internationalen Appell für den Austritt aus dem Abkommen unterzeichnet.

Yves Venedey, Campaigner bei Campact: “Der Energiecharta-Vertrag ermöglicht ausländischen Energiekonzernen Milliarden-Klagen, wenn Klimaschutzmaßnahmen ihre zukünftigen Profite schmälern. Dieser Klimakiller-Pakt ist deshalb unvereinbar mit dem Pariser Klimaabkommen. Altmaier sollte ihn gemeinsam mit unseren EU-Partnern endlich kündigen – so wie es Frankreich, Spanien und Luxemburg vorgeschlagen
haben.”

Fabian Flues, Handelsexperte bei Powershift: “Die heutigen Verhandlungen sind vergeudete Zeit. Es ist jetzt schon klar, dass auch in Zukunft fossile Unternehmen hohe Summen für die Energiewende einklagen können. Die Bundesregierung muss jetzt die Reißleine ziehen und aus dem Energiecharta-Vertrag aussteigen.”

Der ECT erlaubt ausländischen Investoren eine Regierung auf Schadenersatz zu verklagen, wenn regulatorische Maßnahmen ihre zukünftigen Profite beeinträchtigen. So hatte der schwedische Energiekonzern Vattenfall Deutschland wegen des Atomausstiegs vor einem Schiedsgericht verklagt. Die deutschen Energiekonzerne RWE und Uniper verklagen derzeit die Niederlande wegen des Kohleausstiegs.

Nach Ansicht der Veranstalter spielte der ECT auch beim deutschen Kohleausstieg eine entscheidende Rolle. Ihren vertraglich zugesicherten Klageverzicht ließen sich die Konzerne teuer bezahlen. Insbesondere die LEAG dürfte dadurch wesentlich höhere Entschädigungen erhalten haben. Denn ihre tschechische Eigentümerin EPH wäre unter dem ECT klageberechtigt. Zwei Studien legen nahe, dass die LEAG rund 1,5 Milliarden
Euro mehr erhält, als ihr eigentlich zustünden.

An der Aktion beteiligte Organisationen und Bündnisse:

Attac – Campact – CAN-Europe – Extinction Rebellion – Forum Umwelt & Entwicklung – NaturFreunde Deutschlands – Netzwerk Gerechter Welthandel – PowerShift – Umweltinstitut München – Urgewald – WeMove – 350.org

Weitere Informationen:

Presse-Briefing (pdf) zum Energiecharta-Vertrag (auf Englisch)

Zum Online-Appell hier

Energiezukunft: Konzernschutz vor Klimaschutz? Nicht mit uns!

22. April 2021
Meinung von Pia Eberhardt und Kathrin Henneberger

Auf Joe Bidens virtuellem Klimagipfel wird Angela Merkel einmal mehr das Zepter für das Klima schwingen. Dabei hält ihre Regierung an einem Vertrag fest, der Konzernen wie RWE und Uniper Milliardenklagen gegen Klimaschutz ermöglicht. Die nächste Bundesregierung muss die Klagewelle stoppen und aus dem Energiecharta-Vertrag aussteigen.

Pia Eberhardt arbeitet für die lobbykritische Organisation Corporate Europe Observatory (CEO) / Kathrin Henneberger ist grüne Energie- und Klimapolitikerin aus dem Rheinischen Braunkohlerevie

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Dlf: Energiechartavertrag. Investitionsschutz und Klimaschutz im Konflikt

14. April 2021
Der Energiechartavertrag ist ein internationales Investitionsabkommen mit über 50 Staaten, darunter auch die EU-Länder. Das Problem: Wenn Staaten aufgrund des Klimawandels aus Energieträgern aussteigen wollen, dann drohen ihnen Klagen in Milliardenhöhe.
Von Nicolas Morgenroth

[…] „Aus dem Energiechartavertrag auszutreten, ist nicht schwer. Es ist eher eine Frage von politischem Willen. Aber: Der Vertrag hat eine ganz problematische Klausel, wir nennen sie die Zombieklausel. Sie besagt, dass ein Staat noch 20 Jahre nachdem er ausgetreten ist, weiter verklagt werden kann.“ […]

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