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Schlagwort-Archive: EU-Kommission
Über das jüngste TTIP-Märchen aus Brüssel
isw-muenchen.de 01.10.2015 Über das jüngste TTIP-Märchen aus Brüssel von Conrad Schuhler Das jüngste Märchen aus Berlin und Brüssel: Investor-Staat-Klageverfahren stünden nicht mehr zur Debatte – man würde sich auf öffentliche Gerichtsverfahren einigen. Das Investor-Staat-Klageverfahren (Investor-State-Dispute-Settlement, ISDS) steht mit im Zentrum der Kritik der TTIP-Gegner. Damit würde die private Schiedsgerichtsbarkeit über Schadenersatzforderungen der Unternehmen gegenüber Staaten … weiterlesen
Teil-Erfolg für das Menschenrecht Wasser, doch „im Kern eine herbe Niederlage“
(8.9.2015, update: 9.9.) „Am heutigen Dienstag hat eine Mehrheit von Abgeordneten der Grünen/EFA-, sozialdemokratischen und linken Fraktionen im Europäischen Parlament die europäische Bürgerinitiative gegen die Privatisierung der Wasserversorgung unterstützt. Konservative, liberale und rechtskonservative Abgeordnete hatten versucht, die Bürgerinitiative mit einer Alternativresolution zu Fall zu bringen. Sie konnten sich damit aber nicht durchsetzen.“ (Quelle)
Das EU-Parlament hat ein deutliches Signal an die EU-Kommission geschickt: Die Mehrheit spricht sich gegen die Privatisierung der Wasserversorgung aus. Wasser ist ein Menschenrecht und keine Ware!
Wasser darf nicht dem Profit geopfert werden und hat darum nichts in „Freihandels“- und Investitionsschutzabkommen wie TTIP, CETA und Co zu suchen.
Der Berliner Wassertisch begrüßt, dass die Resolution angenommen wurde. Er kritisiert jedoch gleichzeitig, dass – wie die Filmemacher von Water Makes Money schreiben – „ausgerechnet die Public Private Partnership als eigentlich perfideste Form der Privatisierung der Wasserversorgung [..] mit einer Mehrheit der EU-Abgeordneten von dem Verbot der Privatisierung ausgenommen“ wurde. Damit wird „die verbreiteste und effektivste Form der Privatisierung von Wasser [..] von jeder Warnung und jedem Verbot ausgenommen. Wer den Film >Water Makes Money< gesehen hat, weiß, dass dieser Sieg im EU-Parlament vor allem im Kern eine herbe Niederlage ist.“ Dies kann der Berliner Wassertisch nur bestätigen!
Die von einer Großen Koalition aus CDU und SPD durchgeführte Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe – ein sogenanntes PPP-Projekt – führte zu um mindestens 30% überhöhten Trinkwasserpreisen.
Bedenklich ist die Haltung von CDU/CSU, FDP und ALFA. Deren Parlamentarier haben ausnahmslos der von uns abgelehnten „Alternativresolution“ zugestimmt, die im Kern eine Privatisierung der Wasserversorgung befürwortet und das Menschenrecht Wasser vollends ausgehöhlt hätte.
Der Berliner Wassertisch fordert als Konsequenz aus dieser Resolution, dass sich die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD dafür einsetzt, dass die geplante Privatisierung der Wasserversorgung in Thessaloniki und Athen im Rahmen der sogenannten Griechenland-Hilfe verhindert wird.
Presseerklärung des Parlaments: Right2water citizens’ initiative: Commission must act, say MEPs
Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser: Kommission zeigt wenig Ehrgeiz
Reaktionen:
08.09.2015: Frankfurter Rundschau: Streit um Wasser-Privatisierung.
08.09.2015: Die LINKE im Europaparlament: CDU spielt falsch. Resolution zur Europäischen Bürgerinitiative Right2Water
08.09.2015: ECI Water is a human right: Victory for citizens, victory for the Human Right to Water!
08.09.2015: Europagruppe Grüne: Bürgerinitiative „Recht auf Wasser“
EU-Kommission muss Bürgerwillen respektieren
08.09.2015: Sven Giegold (MEP, Die Grünen/EFA): Erfolg bei Bürgerinitiative ‘Recht auf Wasser’: EU-Kommission muss Bürgerwillen respektieren
08.09.2015: Attac Österreich: „Recht auf Wasser“: Erfolg für europäische Zivilgesellschaft im EU-Parlament
Quellen:
Abstimmung A8-0228/2015 pdf
Angenommene Resolution: Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. September 2015 zu den Folgemaßnahmen zu der Europäischen Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser
Weitere Blogbeiträge zum Thema:
8.9.2015: Berliner Wassertisch: HEUTE: Abstimmung im EU-Parlament: Wasser als Menschenrecht oder Wasser als Ware?
7.9.2015: Filmemacher von WaterMakesMoney rufen zur Unterstützung von #right2water auf
4.9.2015: Right2water: Ver.di fordert EU-Parlament auf, Bericht des Umweltausschusses zuzustimmen
4.9.2015: Pressemitteilung von Right2water: Just one last step to go!
4.9.2015: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW): #Right2Water-Abstimmung im EU-Parlament. Es droht ein Debakel!
3.9.2015: #Right2water! Am 8.9 ist Abstimmung im EU-Parlament!!!
EU-Kommissarin Malmström (TTIP-CETA-Lobbyistin) will CETA unverändert durchpeitschen
ZEIT
02.09.2015
EU-Kommissarin Cecilia Malmström will Freihandelsvertrag CETA nicht mehr neu verhandeln
Von Petra Pinzler
Der europäisch-kanadische Freihandelsvertrag CETA soll nicht noch einmal neu verhandelt werden. Trotz heftiger Kritik an dem Vertrag und besonders an der Einrichtung privater Schiedsgerichte, lehnt EU-Kommissarin Cecilia Malmström grundsätzliche Änderungen ab.
Zum Beitrag
Weiterer Bericht zum Thema:
Wirtschaft
02.09.2015
Malmström will Freihandelsvertrag CETA nicht mehr neu verhandeln.
Zum Artikel
Zur Antwort von Malmström vom 1. September
Answer given by Ms Malmström on behalf of the Commission
CETA has a review clause on an appeal mechanism for ISDS. The Commission will discuss with Canada the modalities and timetable for introducing one in CETA as soon as possible.
CETA reflects the new approach to ISDS and investment protection: full transparency and greater respect for the right to regulate. The Commission does not envisage re-opening the CETA negotiations, concluded in 2014. Nevertheless, it will discuss with Canada ways to fine-tune this approach, in line with recent discussions in the EU.
The ratification process will start when the legal revision and the translations into the EU official languages are ready. As for TTIP, negotiations are ongoing, and it is premature to speculate on its ratification.
CETA does not provide for ‘fork-in-the-road’, but for ‘no-U-turn’ approach. Investors are free to go directly to ISDS or try domestic remedies first. ISDS appears as a safety net in the event problems arise in the domestic courts, or where recourse to them is not viable.
Possible claims under domestic law differ from those under international law. CETA provisions are not enforceable before domestic courts, while only ISDS tribunals can enforce investment protection provisions. A requirement to exhaust domestic remedies would force the investor to go to domestic courts even if his claim could not be addressed, e.g. because there is no prohibition of discrimination of foreign investors in domestic law.
(Vertraulich) TTIP: Der Stand nach der 10. Verhandlungsrunde, Juli 2015
Ein Whistleblower* schreibt:
Vorbemerkung: Die TTIP-Verhandlungen sind geheim, nach wie vor. Die nachfolgenden Ausführungen geben nach meinem besten Wissen das wieder, was ich erfahren konnte, aber natürlich ohne Gewähr und ohne Quellenangabe. Leider geht das nicht anders. Wäre die EU ein demokratischer Staatenbund, eine Wertegemeinschaft von Ländern in denen der Souverän das Volk ist, könnten Sie alles selbst im Internet nachlesen. Aber so ist es nicht. In der EU-Handelspolitik lässt sich die Exekutive in Brüssel und in den nationalen Hauptstädten lieber nicht in die Karten sehen, und die Parlamente wollen das auch
so haben, sonst hätten sie es längst geändert.
[…]Ausführlich verhandelt wird über public-private partnerships (PPPs), ein der Thema, das im BMWi zurzeit wieder en vogue ist. Auch hier gibt es grundsätzliche Differenzen, die EU will relativ umfassend Zugang zum US-Markt, während die US-Seite sehr viel zurückhaltender ist.
Man einigt sich bisher nur, die Position der jeweils anderen Seite »besser zu verstehen«. Das kann sicherlich nicht
schaden. Die USA erklärten bei der 9.Runde, sie hätten da schon genug Konzessionen gemacht, was die EU aber ganz anders sieht. […]
Zur pdf
Darum aktiv werden:
und z.B. am 10.10.2015 nach Berlin kommen!
* Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen der aktuelle Sachstandsbericht nach der 10. TTIP-Verhandlungsrunde. Für die Authentizität der Informationen verbürgen sich alle zitierten Quellen und Informanten.
BUND: Neue Expertise: TTIP-Verhandlungen gefährden Schutz der Verbraucher vor risikobehafteten Chemikalien
Pressemitteilung vom 23. Juni 2015
Neue Expertise: TTIP-Verhandlungen gefährden Schutz der Verbraucher vor risikobehafteten Chemikalien
Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht durch das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP die Schutzstandards vor gesundheitsschädlichen Chemikalien gefährdet. Eine von dem Umweltverband in Auftrag gegebene Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass vor allem die Aufgabe des in der EU geltenden Vorsorgeprinzips den Schutz der Verbraucher vor krebserzeugenden, hormonell wirksamen und umweltschädlichen Chemikalien infrage stellen würde.
„Im Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz müssen die Standards verbessert werden anstatt sie aufzuweichen oder zu nivellieren. Die Gesundheit der Menschen muss Vorrang haben vor den Interessen der Chemieunternehmen. Keinesfalls darf das bei uns geltende Vorsorgeprinzip vor gefährlichen Schadstoffen zur Verhandlungsmasse werden. Angeblich notwendige Harmonisierungen oder sogenannte gegenseitige Anerkennungen im Rahmen von TTIP darf es nicht geben“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger in Berlin anlässlich der Veröffentlichung der Expertise „TTIP und die Chemikalienpolitik in der EU. Mögliche Auswirkungen auf bestehende und künftige Regulierungen“.
Weiger warf der US-Regierung vor, in der EU derzeit laufende Bemühungen zum besseren Schutz der Verbraucher vor hormonell wirksamen Chemikalien zu torpedieren: „Mehrfach hat die Obama-Administration unter dem Vorwand einer Vermeidung von Handelshemmnissen die EU-Kommission schriftlich aufgefordert, keine ihrer Ansicht nach diskriminierenden oder unbegründeten Schutzvorschriften vor risikobehafteten Chemikalien zu erlassen. Die Instrumentalisierung der TTIP-Verhandlungen zur Verhinderung besserer Umwelt- und Verbraucherschutzstandards ist nicht hinnehmbar. Auch deshalb fordern wir den sofortigen Stopp von TTIP“, sagte der BUND-Vorsitzende.
Aktuell seien in der Europäischen Union über 1300 chemische Kosmetikzusätze sowie mehr als 80 Pestizidwirkstoffe verboten, die in den USA zugelassen sind. Darin spiegele sich die unterschiedliche Gesetzeslage. In den USA seien vergleichsweise nur wenige Chemikalien verboten und die Industrieunternehmen nicht verpflichtet, die Sicherheit eines Stoffes nachzuweisen. In der EU hingegen gelte das Prinzip `Keine Daten, kein Markt` für die Hersteller von Chemikalien. Vorgeschrieben sei eine Nachweispflicht für deren Unbedenklichkeit als Voraussetzung zur Vermarktung. Verbote und Zulassungsbeschränkungen nach dem Vorsorgeprinzip seien auch dann möglich, wenn der endgültige Beweis für die von einer Chemikalie ausgehenden Risiken noch nicht erbracht sei.
„Die Bevölkerung der USA und der EU muss bestmöglich vor gesundheitsschädlichen Chemikalien geschützt werden. Mit TTIP wollen Chemiekonzerne diesseits und jenseits des Atlantiks genau das Gegenteil erreichen. Wir brauchen kein sogenanntes Freihandelsabkommen, dass den Verbraucherschutz schwächt“, so der BUND-Vorsitzende.
Die Expertise „TTIP und die Chemikalienpolitik in der EU. Mögliche Auswirkungen auf bestehende und künftige Regulierungen“ finden Sie im Internet unter: www.bund.net/ttip-expertise
Mehr zu TTIP und den Freihandelsabkommen unter: http://www.bund.net/themen_und_projekte/internationaler_umweltschutz/ttip_ceta/
Pressekontakt:
Manuel Fernandez, BUND-Chemieexperte, Tel. 030-27586-463,
Mail: manuel.fernandez@bund.net
bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. 030-27586-425/-489,
E-Mail: presse@bund.net
www.bund.net
DGUV: TTIP: Eine Gefahr für Arbeitsschutz und soziale Sicherheit?
TTIP: Eine Gefahr für Arbeitsschutz und soziale Sicherheit?
Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union wird seit Beginn der Verhandlungen im Jahr 2013 kontrovers diskutiert. Bislang haben insbesondere Themen zum Verbraucherrecht und zum Investitionsschutz die Debatte bestimmt. Wenig beachtet in der öffentlichen Diskussion wurden jedoch bisher mögliche Auswirkungen auf öffentliche Dienstleistungen und auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die DGUV hat dieses Thema von Anfang an eng begleitet – sei es in direkten Gesprächen mit der Bundesregierung und der EU-Kommission, in Beiträgen oder Positions- und Hintergrundpapieren.
Mehr unter
Außerdem:
Nachrichten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): Kampf gegen Asbest – mit Prävention und Vorsorge (Juni 2015)
(Zur pdf)
In Amerika ist Asbest erlaubt – hier nicht. Mit TTIP droht auch das Verbot von Asbest aufgeweicht zu werden! Schon alleine aus diesem Grunde muss es heißen: #StopTTIP! Vgl. Beitrag
DGB: EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen gefährdet Presse- und Meinungsfreiheit!
Deutscher Gewerkschaftsbund
08.06.2015
www.dgb.de
Pressemitteilung: EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen gefährdet Presse- und Meinungsfreiheit: Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern Schutz von Journalisten und Whistleblowern
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion (dju), der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII), LobbyControl, die Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche, das Whistleblower-Netzwerk und das gemeinnützige Recherchebüro CORRECT!V erklären:
Das Gesetzgebungsverfahren zur EU-Richtlinie „über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformation (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“ gefährdet in erheblichem Umfang die Meinungs- und Pressefreiheit. Das hat gravierende Auswirkungen auf die Arbeit von Journalisten und den Schutz von Whistleblowern.
[expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=““]Die Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission hat unter Beteiligung der Akteure aus der Wirtschaft den Entwurf zur Richtlinie ausgearbeitet, ohne die Journalistenverbände und Interessenvertretungen auf Arbeitnehmerseite aktiv einzubinden. Die Folge ist ein Entwurf, der vor allem den geschäftlichen Schutzinteressen der Unternehmen Rechnung trägt und die etablierte Balance in einem demokratischen Gemeinwesen zu Lasten der anerkannten Medienpraktiken und dem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit verzerrt.
Ziel der Richtlinie ist es, unfaire Praktiken im Wettbewerb zwischen Unternehmen und die Ausspähung von Konkurrenten und Verwertung dieser Vorteile zum wirtschaftlichen Nutzen zu unterbinden. Wirtschaftliche Konkurrenten sind aber nicht die einzigen, die Interesse an Informationen haben, die Unternehmen geheim halten wollen. Über die Hälfte wirtschaftskrimineller Taten in Unternehmen wird durch Anzeigen von Beschäftigten aufgedeckt. In Zusammenhang mit zahlreichen Skandalen, u. a. in der Lebensmittelindustrie (in Deutschland der sog. Gammelfleisch-Skandal) ist deutlich geworden, dass Schaden von der Bevölkerung nur dann ferngehalten werden kann, wenn Beschäftigte bereit sind, die Verstöße öffentlich zu machen. Nicht die Schädigung des eigenen Arbeitgebers, sondern das Verantwortungsgefühl für das Wohl der Allgemeinheit sind die vordergründlichen Motive, die die Whistleblower zu ihrem Handeln bewegen. Ein solches Verhalten setzt in der Regel ein hohes Maß an Zivilcourage voraus und muss vor Sanktionen geschützt werden.
Kritische und investigative Berichterstattung ist auf Whistleblower aus Unternehmen angewiesen und hat nichts mit Industrie- und Wirtschaftsspionage zu tun. Die Medien als Intermediäre und die demokratischen Kontrollorgane brauchen Hinweise von Insidern, um Missstände aus Unternehmen an die Öffentlichkeit zu bringen. Das ist notwendig in einer demokratischen, offenen Gesellschaft.
Eine Verankerung des Geschäftsgeheimnisschutzes auf europäischer Ebene ist ein bedeutender Baustein für handelspolitische Aktivitäten der Kommission wie den Abschluss des Transatlantischen Freihandelsabkommens (TTIP). Mit der Verabschiedung der Richtlinie wird Geschäftsgeheimnisschutz Bestandteil des „acquis communautaire“. Erst dann darf die EU mit alleiniger Kompetenz mit den USA über internationale Handelsabkommen im Hinblick auf Geschäftsgeheimnisse verhandeln.
Für eine freie Berichterstattung und den Schutz der Arbeitnehmer_innen als Whistleblower sollten bereits im Rechtsausschuss folgende Notbremsen gezogen werden:
- Im vorliegenden Entwurf werden die Geheimnisse als Geschäftsgeheimnisse definiert, die „von kommerziellem Wert sind, weil sie geheim sind“. Dies ist tautologisch. Nach der von der Kommission vorgeschlagenen Definition kann das Unternehmen willkürlich eine Angelegenheit zum Geschäftsgeheimnis erklären. Das ist inakzeptabel. Deswegen ist Änderungsantrag 102 zur Präzisierung des Begriffs „Geschäftsgeheimnis“ notwendig.
- Nach dem vorliegenden Entwurf kann Erwerb, Nutzung und Offenlegung des Geschäftsgeheimnisses nicht geahndet werden, wenn dies „zum Zweck der rechtmäßigen Wahrnehmung des Rechts auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit“ erfolgt. Das Wort „rechtmäßig“ ist zu streichen.
- Von den Whistleblowern wird erwartet, dass sie die rechtliche Relevanz des gemeldeten Verstoßes zum Zeitpunkt ihrer Meldung einschätzen können. Das kann keinem juristischen Laien zugemutet werden, der im öffentlichen Interesse handelt und unternehmensinterne Gefahren für die Öffentlichkeit aufdeckt. Hier dient Änderungsantrag 192 zur Klarstellung, dass ein Whistleblower nur gutgläubig handeln muss.
- Nur ordnungswidrige, strafbare und illegale Handlungen können nach dem derzeitigen Entwurf der EU-Kommission durch Whistleblower rechtmäßig offen gelegt werden. Hier ist eine breitere Definition notwendig, damit auch Informationen im Hinblick auf Risiken für Gesundheit, Umwelt, Demokratie und Frieden aufgedeckt werden dürfen.
Unsere Bedenken decken sich mit denen der OSZE-Beauftragten für Medienfreiheit Dunja Mijatovic. In seltener Deutlichkeit warnte sie in einer Stellungnahme zu dem laufenden Gesetzgebungsvorhaben: „Einige der Bestimmungen verhindern nicht ausreichend die Einführung von überzogenen Beschränkungen der Freiheit der Äußerung und der Freiheit der Medien durch die europäischen Mitgliedstaaten. Insbesondere definiert der Text nicht die legitime Ausübung des Rechtes auf Äußerungsfreiheit und Information und enthält keine klare Erwähnung des öffentlichen Interesses um sachgemäß investigativen Journalismus zu schützen, der den Erwerb, Gebrauch und die Offenlegung von Geschäftsinformationen umfasst.“
———————————————
Verantwortlich: Maike Rademaker
Postfach 11 03 72, 10833 Berlin
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon 030-24060-211
Telefax 030-24060-324
[/expand]Außerdem:
DGB-Stellungnahme zur EU-Richtlinie über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen – COM (2013) 813: Der Entwurf der Richtlinie über den Schutz der Geschäftsgeheimnissen benachteiligt Beschäftigte und ihre Interessenvertretung unangemessen. Die Richtlinie würde verhindern, dass Beschäftigte Unregelmäßigkeiten im Unternehmen an Behörden melden dürfen – eine Einschränkung der verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit. Zudem droht eine Erweiterung der Geheimhaltungspflichten der betrieblichen Interessenvertretung, was deren Handlungsspielräume einschränken würde. Der DGB fordert das Europäische Parlament auf, in der geplanten Regelung die notwendigen Korrekturen vorzunehmen.
Zur Pressemitteilung
Bertelsmann als TTIP-Strippenzieher
27.05.2015
Bertelsmann als TTIP-Strippenzieher
Die Machenschaften des einflussreichsten TTIP-Lobbyisten und seiner Netzwerke
Studie von Wilhelm Neurohr
Der Weltkonzern Bertelsmann aus Gütersloh, einer der 500 größten Familienunternehmen weltweit, ist mit 16 -19 Mrd. € Umsatz und 100.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in 50 Ländern sowie 6 Tochter-Unternehmen das größte europäische Medienunternehmen und weltweit auf Platz 8 oder 9. Es unterhält zudem mehrere Institute und mit der Bertelsmann-Stiftung die größte und reichste Unternehmensstiftung. Für die strategische Vorbereitung und Umsetzung ihrer gesellschaftspolitischen Projekte stehen der Stiftung 350 hauptamtliche und eine Vielzahl nebenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung sowie erhebliche finanzielle Ressourcen mit fast 1 Mrd. € seit Gründung (und einem jährlichen 60-Mio.-Etat z. B. in 2010).
zur Studie hier
Junckers Kommission führt Europa tiefer in die Post-Demokratie
Der Tagesspiegel
22.05.2015
Junckers Kommission führt Europa tiefer in die Post-Demokratie
von Harald Schumann
Der Plan kommt ganz harmlos daher. Die „Rechtsetzung“ in Europa solle besser werden, erklärt Frans Timmermans, Vizechef der EU-Kommission. Darum solle es künftig „mehr Transparenz und Kontrolle“ geben, wenn die EU neue Gesetze beschließe, verspricht der Kommissar. Und dafür sollten sich auch das EU-Parlament und der Rat der EU-Regierungen vertraglich verpflichten, alle Gesetzesänderungen noch vor jeder Abstimmung einer „rigorosen“ Prüfung zu unterwerfen, fordert Timmermans und legt jetzt einen entsprechenden Vertragsentwurf vor.
Zum Artikel
Kommentar Wassertisch:
Was die EU-Kommission hier vorhat, würde die Möglichkeiten der nationalen Parlamente, ihre Bürger mit Regulierungen etwa im Bereich von Umwelt und Gesundheit besser zu schützen, erschweren oder sogar unmöglich machen. Dies ist eine besorgniserregende Parallele zur „Regulatorischen Kooperation„, die im TTIP-Freihandelsabkommen geplant ist. Die Demokratie wird entkernt: Die demokratische Hülle bleibt bestehen und dient zur Rechtfertigung der neoliberalen Akteure im politischen Raum.
TTIP und der Brüsseler Lobbyismus
RBB, Funkhaus Europa
Interview – Pia Eberhardt: TTIP und der Brüsseler Lobbyismus
In Brüssel regieren die Bürokraten, so die gängige Auffassung. Aber im Hintergrund mischen noch andere einflussreiche Kräfte mit: Lobbyisten. Interview mit Pia Eberhardt von Corporate Europe Observatory (CEO), eine Gruppe, die über die politische Macht von Konzernen und Lobbyisten informiert.
Zwischen 15.000 bis 30.000 Angestellte sollen in Brüssel für die unterschiedlichsten Ziele Lobby machen. Damit kämen umgerechnet auf jeden Abgeordneten 20-40 Lobbyisten. Nach Washington D.C. ist Brüssel damit der zweitgrößte Tummelplatz der Welt für Lobbyisten aller Couleur.
Zum Beitrag, zum Interview (Audiobeitrag)
ARTE: TTIP – Freier Handel oder freie Bürger?
ARTE.de
Erstausstrahlung am Dienstag, 21.04.2015 um 23:30 Uhr
Zweiter Sendetermin: Donnerstag, 30. April um 9:50 Uhr
TTIP – Freier Handel oder freie Bürger?
Regie Kersten Schüßler
„Wir schaffen Wachstum, Arbeitsplätze – gemeinsam mit den USA setzen wir die Regeln für die Globalisierung!“, schwärmt EU-Top-Handelsbürokrat Jean-Luc Demarty über das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP. Auch in Washington träumt man von einem Markt von Hawaii bis zum Baltikum für 800 Millionen Menschen. Der Westen soll die Führung übernehmen, bevor China und andere es tun.
Kritiker sehen den EU-Kanada-Freihandelsvertrag CETA als Blaupause und warnen vor einer Absenkung von Umwelt-, Verbraucher- und Datenschutz im Interesse internationaler Konzerne. Auch Befürworter räumen ein: Es geht den USA um „Big Data“ – die Erhebung und Auswertung von Daten für Werbung und Kulturindustrie sowie um Exporte ihrer High-Tech Agrarindustrie.
Damit öffnet die EU-Kommission neuen gentechnisch veränderten Lebensmitteln Tür und Tor. Sie verhandelt über Klagerechte von Unternehmen gegen unsere demokratische Gesetzgebung, die etwa im Datenschutz wirksam werden könnte. Besonders brisant ist für viele EU-Bürger, dass einheitliche transatlantische Produktionsstandards fernab jeder demokratischen Öffentlichkeit vorangetrieben werden.
Ein „Staatsstreich in Zeitlupe“ sei der Freihandel, glaubt die US-Bürgerrechtlerin Lori Wallach. Frankreichs Regie-Ikone Costa-Gavras fordert, Europa solle aus der eigenen kulturellen Vielfalt heraus seine Stärke schöpfen. Am Horizont erscheint die neue Leitfrage: Was zählt mehr – der freie Handel oder der freie Bürger – Kapitalismus oder Demokratie?
zum Artikel bei arte.tv
Hier kann der Film nachträglich angesehen werden
Niederländische Schweinehalter fürchten desaströse Folgen durch TTIP
Top Agrar Online
23.04.2015
Niederländische Schweinehalter fürchten desaströse Folgen durch TTIP
Von Andreas Beckhove
Die angestrebte Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der EU und den USA wird nach Ansicht des niederländischen Schweinehalterverbandes (NVV) wahrscheinlich desaströse Folgen für die eigene Branche haben.
Artikel im Original