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Zu viel Nitrat im Wasser. Deutsches Düngerecht ist der EU zu lasch

SPIEGEL
24.3.2019

Zu viel Nitrat im Wasser. Deutsches Düngerecht ist der EU zu lasch

Noch immer landet über den Dünger zu viel Nitrat im Grundwasser, das schadet Pflanzen und Tieren. Das ärgert die EU – auch die Spannungen zwischen der deutschen Umwelt- und Agrarministerin nehmen zu.
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Aktion des BUND: Rette unser Wasser!

Rette unser Wasser!

Unserem Wasser geht es dreckig

Der Zustand der deutschen Gewässer ist beängstigend. Über 90 Prozent unserer Seen und Flüsse sind in einem erbärmlichen Zustand. Vor allem unsichtbare Bedrohungen trüben die Wasseridylle: zu viel Nitrat und Pestizide aus der Landwirtschaft, Hormone, Schadstoffe aus der Industrie und Mikroplastik aus Shampoo, Peeling oder Seife. Auch bauliche Veränderungen schaden dem Leben im Fluss. Begradigte Gewässer bieten kaum Lebensraum für Fische, Insekten, Fischotter und Frösche. Die Auen mit ihrer einzigartigen Tier- und Pflanzenwelt verschwinden. Der Artenrückgang ist dramatisch. Hier hat das Leben keine Chance.

Der große Skandal: Alle Mitgliedsstaaten der EU hatten sich geeinigt, bis 2015 für alle Gewässer einen „guten Zustand“ zu erreichen. Doch passiert ist kaum etwas. Die Frist wurde verlängert – die Länder bekamen Aufschub bis 2027. Unseren Flüssen, Bächen und Seen geht es weiterhin miserabel. Und auch Deutschland hinkt beim Wasserschutz massiv hinterher. Das Ziel sind gesunde Flüsse und Seen voller Leben. Fische, Muscheln, Krebse und Wasserpflanzen brauchen endlich eine neue Hoffnung.

Doch für das Leben in den Flüssen, Seen und Bächen bahnt sich eine Katastrophe an. Die EU stellt die Gesetze zum Schutz unseres Wassers auf den Prüfstand. Das Ziel ist eindeutig: Die Fristen für die Umsetzung der sogenannten Wasserrahmenrichtlinie sollen noch weiter verschoben und verschleppt werden. Starke Lobby-Verbände setzen alles daran, die Standards beim Wasserschutz sogar zu lockern!

Am 20./21. September hat Deutschland eine entscheidende Stimme. Bleibt der Wasserschutz so stark wie er ist? Oder gewinnen die mächtigen Konzerne und Industrien, die unser Wasser als Kloake benutzen und es seit Jahrzehnten skrupellos verschmutzen?

Schreiben Sie Frau Schulze sofort, denn jede*r Unterstützer*in zählt! Zeigen Sie der Bundesumweltministerin jetzt, dass Sie von Deutschland ein klares JA zum Erhalt des europäischen Wasserschutzes fordern!
Hier gehts zur Aktion des BUND!

Wie die EU Frankreich zu Arbeitsrechtsreformen drängte

Corporate Europe Observatory
27.06.2016

How the EU pushed France to reforms of labour law
Teilübersetzung: Wassertisch

Demo FrankreichDer aktuelle Kampf in Frankreich über Reformen des Arbeitsrechts ist nicht nur ein Kampf zwischen der Regierung und den Gewerkschaften – es ist vielmehr ein europäischer Kampf. Die Angriffe auf die sozialen Rechte stammen zum großen Teil aus einem Geflecht von EU-Regeln, die als „wirtschaftspolitische Steuerung“ („Economic Governance“) erdacht wurden, um eine Austeritätspolitik über die Mitgliedstaaten durchzusetzen.

Streiks und Aktionen gegen Reformen des Arbeitsrechts des Landes, bekannt als El Khomri Gesetz, zeigen in ganz Frankreich die immense Unpopularität der Maßnahmen, die von der französischen Regierung vorgeschlagen wurden. Das sind vor allem Versuche, lokale Vereinbarungen über Löhne und Arbeitsbedingungen einzuführen auch wenn die Bedingungen in diesen Vereinbarungen ungünstiger sind als es die nationalen Gesetze vorsehen. Dies ist ein offener Versuch, Tarifverhandlungen zu untergraben und den Einfluss der Gewerkschaften zurückzudrängen.

Letztlich hat die französische Regierung die formale Verantwortung für die Schwächung des Arbeitsrechtes. Aber es ist unbestreitbar, dass die Europäische Union eine wichtige und vielleicht entscheidende Rolle bei den Angriffen auf die Arbeitnehmerrechte spielt. Was wir sehen ist, dass die EU ihr Regelwerk den französischen Arbeitern praktisch ins Gesicht wirft. So gut wie alle neuen Vorschriften der sogenannten „Economic Governance“, die im Anschluss an die Eurokrise eingeführt wurden, werden angewandt und machen aus Frankreich einen EU-Testfall. Die Europäische Kommission hat mit Unterstützung des Rates die Regeln gegenüber defizitären Mitgliedstaaten genutzt, um Druck auszuüben und mit Sanktionen zu drohen, falls die französische Regierung nicht nachgeben und ernsthaft seine Arbeitsgesetze reformieren sollte. Einfacher gesagt, wird von Frankreich mit Nachdruck verlangt, eine höhere Rentabilität für Unternehmen sicherzustellen, indem die Löhne gedrückt werden sollen.

zum vollständigen englischen Artikel hier

 

Do the CETA Check! – Europäische Initiative Stop TTIP

Europäische Initiative Stop TTIP 15. Juni 2016 Pressemitteilung Do the CETA Check! Europaweite Kampagne soll Europaabgeordnete zum Handeln bringen Brüssel – Heute startet die Kampagne “Do the CETA Check!” (“Mach den CETA-Check”). Sie wird es Bürgern aus ganz Europa ermöglichen, Europaabgeordnete (MdEPs) zu kontaktieren und ihnen Fragen über das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und … weiterlesen

Freitag, 13. Mai 2016: Bundestag und EU befassen sich mit CETA

Deutscher Bundestag

„Die Gestaltung des Handels zwischen Ländern und Kontinenten gehört zu den am stärksten umstrittenen Themen in Deutschland. Auch der Deutsche Bundestag befasst sich erneut mit dem Thema Handel und geplanten Erleichterungen. Am Freitag, 13. Mai 2016, steht das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen Ceta (Comprehensive Economic and Trade Agreement) ab 10.05 Uhr für eine Stunde auf der Tagesordnung.

Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Beilegung von Handelsstreitigkeiten

Dabei dürfte die Regelung über Beilegung von Handelsstreitigkeiten ein Schwerpunkt der Debatte sein. Diskutiert werden dürfte auch die Frage der vorläufigen Anwendung von Teilen des Abkommens vor Abschluss des offiziellen Regulierungsverfahrens.

Die Oppositionsfraktionen haben dazu drei Anträge eingebracht. So fordert die Fraktion Die Linke in ihrem Antrag, die vorläufige Anwendung des Ceta-Abkommens zu verweigern. Der Antrag soll zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. In einem weiteren Antrag setzt sich die Fraktion für eine „lebendige Demokratie“ und für fairen Handel statt TTIP und CETA“ ein. Über diesen Antrag wird auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/8128) abgestimmt.

Grüne fordern Ablehnung von Ceta

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, dass der Bundestag CETA in der aktuellen Form nicht zustimmen soll. In dem Antrag (18/6201), über den der Deutsche Bundestag abstimmen wird, wird verlangt, dass die Bundesregierung schnellstmöglichst eine Klärung der noch offenen Fragen veranlassen soll. Dabei soll die Beteiligung des Deutschen Bundestages sichergestellt werden.

Außerdem wird gefordert, dass der in dem Vertrag enthaltene Mechanismus zur außergerichtlichen Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit [ISDS] in nachträglichen Verhandlungen aus dem CETA-Abkommen entfernt wird. Auch die Vereinbarungen zur bilateralen Kooperation im Bereich der Gentechnik sollen aus dem Abkommen entfernt werden.

Kein Druck auf kommunale Dienstleistungen

Es müsse auch sichergestellt werden, dass durch das Abkommen kein Druck in Richtung einer Liberalisierung kommunaler Dienstleistungen ausgeübt werde. Auch die Ausübung sozialer Dienstleistungen dürfe nicht eingeschränkt werden. Die kulturelle Vielfalt werde im derzeitigen Ceta-Entwurf nicht umfassend genug geschützt.

„Es muss sichergestellt sein, dass Subventionen und staatliche Unterstützung für den gesamten Kulturbereich, nicht nur den der audiovisuellen Medien, auch auf europäischer Seite vor einer Handelsliberalisierung ausgenommen wird“, wird gefordert. (hle/09.05.2016)“

Dokumente:

Antrag Fraktion DIE LINKE: Für eine lebendige Demokratie – Fairer Handel statt TTIP und CETA (pdf).
Antrag Fraktion DIE LINKE: Antrag: Vorläufige Anwendung des CETA-Abkommens verweigern (LINK fehlt noch).
Antrag BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Dem CETA-Abkommen so nicht zustimmen (pdf).
Vgl. außerdem die Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Probleme der vorläufigen Anwendung von CETA (pdf)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Jan van Aken, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6818 – Für eine lebendige Demokratie – Fairer Handel statt TTIP und CETA (pdf).

Vgl. Klaus Ernst: »Die nationalen Parlamente sollen ausgeschaltet werden«

BRÜSSEL PROBT DEN CETA-SKANDAL:

20160501

Ebenfalls am 13. Mai passiert folgendes, wie Petra Pinzler in der ZEIT schreibt: „Am kommenden Freitag wird in Brüssel ein Skandal geprobt. Dann werden Vertreter der europäischen Regierungen gemeinsam mit der EU-Kommission über das CETA-Abkommen beraten. Sie werden diskutieren, wie …“ (Mehr hier)

 

 

 

 

 

Anlässlich der Bundestagsabstimmungen rufen die NaturFreunde auf:

Protest vor dem Bundestag: TTIP und CETA stoppen!

naturfreunde

„Am Freitag, den 13.05. stehen drei Anträge zu den geplanten TTIP-und CETA-Abkommen auf der Tagesordnung. Der Deutsche Bundestag wird über die Anträge der Fraktion DIE LINKE „Vorläufige Anwendung des CETA-Abkommens verweigern“ und den Antrag „Für eine lebendige Demokratie – Fairer Handel statt TTIP und CETA“ und den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Dem CETA-Abkommen so nicht zustimmen“ diskutieren.

Die EU-Kommission und die Bundesregierung wollen die Freihandelsabkommen in diesem Jahr voranbringen. Die EU-Kommission möchte CETA schon in diesem Jahr beschließen. Deshalb werden wir am Freitag bei einer Unterstützungsaktion vor dem Bundestag deutlich machen: Wir sagen Nein zu TTIP und CETA!

Wir fordern:

  • Für einen gerechten Welthandel! Freihandelsabkommen stoppen!
  • Veröffentlichung aller bisherigen Verhandlungsdokumente!
  • Geheimverhandlungen beenden! TTIP und CETA stoppen!

Wir treffen uns

Freitag, 13.05.2016

9.00 Uhr

Platz der Republik, vor dem Deutschen Bundestag

NaturFreunde Berlin“

P.S. Schon mal vormerken: 17. September 2016

Großdemos in 7 Städten:

 

TTIP und CETA: Bundestagswissenschaftler zweifeln an EU-rechtlicher Zulässigkeit von Schiedsverfahren für Investoren

Foodwatch
TTIP und CETA: Bundestagswissenschaftler zweifeln an EU-rechtlicher Zulässigkeit von Schiedsverfahren für Investoren – foodwatch veröffentlicht Parlamentsgutachten

Berlin, 22. Februar 2016. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat erhebliche Zweifel an der europarechtlichen Zulässigkeit von Schiedsverfahren für Investoren, wie sie mit den geplanten Freihandelsabkommen eingeführt werden sollen. In dem Gutachten der Parlamentswissenschaftler, das der Verbraucherorganisation foodwatch vorliegt, ist von „vielen und teils offenen Rechtsfragen“ die Rede. Demnach könnten Schiedsverfahren insbesondere die „Autonomie der Unionsrechtsordnung“ und die Befugnisse des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) untergraben, in dessen alleiniger Zuständigkeit die „letztverbindliche Auslegung des Unionsrechts“ liegt. Sowohl das europäisch-kanadische Handelsabkommen CETA, das kurz vor der Verabschiedung steht, als auch der geplante TTIP-Vertrag zwischen EU und USA sehen die Einführung einer Sonderjustiz vor, mit deren Hilfe Investoren Schadenersatzansprüche gegen Staaten geltend machen können. […]

Zum Beitrag

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TiSA bedroht uns wie TTIP

Pressemitteilung Europaabgeordnete Helmut Scholz, Martina Michels und Thomas Händel (DIE LINKE.)

linke_eu

TiSA bedroht uns wie TTIP

Abgeordnete der Delegation DIE LINKE. im EP kommentieren die Annahme der Empfehlung des Europaparlaments zu den noch laufenden Verhandlungen um das internationale Dienstleistungsabkommen TiSA. Das Europaparlament beschloss heute seine Position mit breiter Mehrheit der Fraktionen. Die Linksfraktion stimmte gegen die Resolution, nachdem zuvor die meisten der von den Linken gestellten Änderungsanträge abgelehnt worden waren.

tisa„Aus unserer Sicht sollte sich die EU-Kommission aus den TiSA-Verhandlungen zurückziehen,“ betont Helmut Scholz, handelspolitischer Koordinator der Linksfraktion. „Im Plenum konnten wir aber immerhin für unsere Forderung nach Einbau einer Revisionsklausel eine Mehrheit finden, durch die Privatisierungen wieder rückgängig gemacht werden könnten, oder durch die die EU das TiSA-Abkommen nach negativen Erfahrungen auch wieder verlassen könnte. Sehr wichtig war auch der Erfolg unseres Antrages, dass die acht ILO Kernnormen von allen TiSA-Parteien ratifiziert und umgesetzt werden müssen.“

In weiteren Anträgen forderten die Linken unter anderem die Anwendung des Bestimmungslandprinzips bei der Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards, den Schutz von Kleinen und Mittelständischen Unternehmen (KMUs) vor der Konkurrenz multi- und internationaler Großkonzerne, die Einfügung eines Kapitels mit bindenden Bestimmungen für ökologische und soziale Nachhaltigkeit; sowie Klarstellungen zur Verteidigung der Kompetenzen der Kommunen, so zum Beispiel, dass Flächennutzungsvorschriften nicht als Handelshemmnisse definiert werden sollen. Erfolgreich war der Antrag auf Erhalt des Prinzips der Universaldienste, also gleichwertiger Versorgung auch in entlegeneren Regionen. Alle weiteren eingebrachten Anträge wurden jedoch mit meist sehr knapper Mehrheit im Plenum abgelehnt.

Dazu Helmut Scholz weiter: „In den Kompromissverhandlungen im Handelsausschuss übernahm die Berichterstatterin Viviane Reding zwar eine Reihe unserer Forderungen, die den zivilgesellschaftlichen Unmut und einige der in der Bevölkerung bestehenden Sorgen reflektieren. Doch fanden zu viele wesentliche Anliegen der Kommunen, der Gewerkschaften und der Verbraucherschutzverbände, die wir mit weiteren Anträgen transportierten, keinen Platz im Kompromisstext und auch heute knapp keine Mehrheit.“ So enthält die von der Parlamentsmehrheit angenommene Empfehlung an die EU-Kommission nicht die Forderung, nur jene Dienstleistungen zu liberalisieren, die ausdrücklich benannt werden (Positivliste), sondern lässt das umgekehrte Verfahren weiter zu, nach dem alles dem Markt unterworfen wird, was nicht ausdrücklich ausgenommen ist (Negativliste).

Angenommen wurde hingegen mit 345 zu 343 Stimmen die Forderung an die Kommission nach Ablehnung der Ratchet- und Stillstandsklauseln für Marktzugang und Inländerbehandlung von Unternehmen. Durch diese heute im Text des Abkommens enthaltenen Klauseln, würde der bei Vertragsabschluss bestehende Liberalisierungsstand für ganze Sektoren als Minimum festgeschrieben werden und die spätere Rücknahme einer Liberalisierung verbieten. „In manchen Punkten konnten wir so die Expertise der meinungsgebenden Fachausschüsse des Europaparlaments wieder einbringen, darunter des Entwicklungs-, des Regional- und des Beschäftigungsausschusses, die die aus Sicht ihrer jeweiligen Fachbereiche notwendigen Schutzmaßnahmen jedoch leider meist vergeblich empfahlen.“, bedauert Scholz.

„Ich bezweifle, dass diese Resolution eine Veränderung der Verhandlungsführung der EU-Kommission in den TiSA-Verhandlungen bewirken wird, zumal Handelskommissarin Malmström in der Debatte noch einmal ihr Festhalten am vom Rat erteilten Mandat bekräftigte. Das bestärkt meine Sorge, dass die berechtigten Bedenken der Gesellschaften letztlich und einmal mehr den Profitinteressen einiger weniger Unternehmen werden weichen müssen – die Gründe weshalb wir TTIP und CETA ablehnen, sind im Wesentlichen auch die Gründe, weshalb wir TiSA ablehnen: Wirklich fairer Handel ist unter solchen Bedingungen nicht möglich.“

Martina Michels, Mitglied des Ausschusses für Regionale Entwicklung (REGI), ergänzt: „Gerade auch aus regionalpolitischer Sicht wäre die Revisionsklausel wichtig, sie steht aber noch nicht im Vertragsentwurf drin. Im Entwurf stehen dafür Sperr- und Stillhalteklauseln. Damit würde die Organisation und die Re-Kommunalisierung von öffentlichen Dienstleistungen durch TiSA weiter erschwert, denn sie sollen ja Liberalisierungsschritte unumkehrbar machen. Der richtige Verweis in der Resolution, dass die europäischen, nationalen und kommunalen Behörden weiterhin uneingeschränkte Rechtsetzungs- und Durchführungsmöglichkeit betreffs öffentlicher Dienstleistungen behalten sollen, wäre damit de facto nutzlos. Dass es eine knappe Mehrheit für einen Antrag gegen solche Klauseln gab, ist umso erfreulicher.

Jetzt wir müssen der EU-Kommission genau auf die Finger beziehungsweise den Vertragstext sehen, und darauf bestehen, dass der Entwurf geändert wird. Als Kultur- und Medienpolitikerin hatte ich außerdem gefordert, klarzustellen, dass digitale Dienste nicht von vornherein als markttaugliche Güter angesehen werden, sondern entsprechend des ursprünglichen Kontextes ihrer analogen Vorläufer eingestuft werden sollten. Hierfür hatten die Liberalisierungsbefürworter kein Ohr.“

Thomas Händel, Vorsitzender des Ausschusses für Beschäftigung und Soziales (EMPL) betont aus arbeitsrechtlicher Perspektive: „Die nun angenommene Stellungnahme des Europaparlaments erscheint auf den ersten Blick nicht durch und durch schlecht. Viele Forderungen wurden aufgenommen, erfolgreich wurde auch die Ratifizierung und Implementierung der ILO Kernarbeitsnormen verankert und eine Revisionsklausel aufgenommen. Doch sind die vermeintlich guten Dinge nicht mehr als erhobene Zeigefinger, nicht selten verklausuliert in unverbindlichen Formulierungen. Wer schon einmal Verträge verhandelt hat weiß, dass Regeln nur dann einen Sinn ergeben, wenn sie verbindlich und sanktionierbar sind.

Der EMPL-Ausschuss empfahl eine Verankerung verbindlicher Mindeststandards und besonders deren Einklagbarkeit, der Bericht reflektiert dies nicht. Das Erreichte ist zu wenig, unsere Erfahrung lehrt uns, was von Beteuerungen und Absichtserklärungen zu halten ist. Sinnbildlich dafür steht die Ablehnung eines Antrages, der die Kommission auf eine Einhaltungen der Grundlinien dieses Berichtes in den bevorstehenden Verhandlungen verpflichten wollte. Wir stehen TiSA solange ablehnend gegenüber, wie Kommission und Verhandlungsteam nicht glaubwürdig darlegen können, dass Standards eingehalten und sozialer Fortschritt erreicht werden.“

Zur Pressemitteilung

 

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Fracking. Wenn die EU den Bock zum Gärtner macht. Ombudsmann konfrontiert die EU-Kommission mit den Lobbyismusvorwürfen

NEW: frackingDas Netzwerk Europäische Wissenschafts- und Technologienetzwerk zur unkonventionellen Kohlenwasserstoffgewinnung des Gemeinsamen Forschungszentrums (JRC) war beauftragt, bestehende Frackingprojekte und ihre Sicherheit zu bewerten. Doch statt unabhängiger Fachleute saßen vor allem Fracking-Lobbyisten am Tisch. Daraufhin haben Friends of the Earth Europe (FoE) und Corporate Europe Observatory (CEO) den EU-Ombudsmann eingeschaltet. Dieser hat nun die Klage der Gruppen angenommen und die EU-Kommission offiziell mit den Vorwürfen konfrontiert (s. Schreiben)

 

Weiterführender Artikel:

Euractiv

15.04.2015

Umweltaktivisten und die Schiefergas-Industrie geraten aneinander: Nichtregierungsorganisation behaupten, dass einflussreiche Untenehmen eine wichtige Beratungsgruppe der EU-Kommission zur Frackingpolitik kontrollieren. […]

Zum Artikel

Friends of the Earth Europe und die Anti-Lobbying-Gruppe Corporate Europe Observatory haben eine Untersuchung der Zusammensetzung der Gruppe vorgelegt:

lobbyismus

 

 

 

 

„Demnach arbeiten 14 der 74 Mitglieder für die Kommission. Von den übrigen 60 vertreten mehr als 70 Prozent die Frackingindustrie oder haben finanzielle Verbindungen zu ihr. Weniger als zehn Prozent vertreten die Zivilgesellschaft. Die Vorsitzenden der fünf Arbeitsgruppen des Gremiums arbeiten entweder für die Frackingindustrie, sind von Regierungen, die Fracking befürworten oder von industriefreundlichen Institutionen kommen. Fracking-Giganten wie Cuadrilla, ConocoPhillips, Shell, Total, ExxonMobil und GDF Suez sind alle in der Gruppe vertreten.“

Schiedsgerichte – Schein und Sein des Sigmar Gabriel

ARD Monitor | Sendung vom 23. Juli 2015

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Geheime Schiedsgerichte – Schein und Sein des Sigmar Gabriel
Quelle: WDR

Geheime Sondergerichte, in denen Rechtsanwälte über Milliardensummen an Schadensersatz dealen: Was mit dem geplanten Freihandelsabkommen TTIP droht, dürfe nicht Wirklichkeit werden. Das hat die SPD ihrem Vorsitzenden Sigmar Gabriel ins Stammbuch geschrieben. Und der gibt sich seitdem als aufrechter Kämpfer gegen die Schattengerichte. Geheime Verhandlungsprotokolle, die MONITOR vorliegen, nähren jedoch Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Gabriels angeblichem Widerstand.

Hier können Sie die Sendung nachträglich anschauen

 

Österreichische Ärztekammer fordert: TTIP darf keine Anwendung auf das Gesundheitswesen finden!

Österreichische Ärztekammer
4.07.2015

Brief an die österreichischen Abgeordneten des EU-Parlaments:

brief

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zum ganzen Brief (pdf)

Adresse:
Webadresse:
Österreichische Ärztekammer
Weihburggasse 10-12
1010 Wien
Telefon: +43 1 51406-3000
Fax: +43 1 51406-3042
E-Mail: post@aerztekammer.at
Website: http://www.aerztekammer.at
 

Die EU-Kommission will CETA bis Ende Juli unterschriftsreif haben

Heise online
24.06.2015

Freihandelsabkommen CETA fast fertig, TTIP nicht so bald
Das besonders umstrittene Freihandelsabkommen TTIP wird wohl nicht so schnell geschlossen werden können, sagte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und hofft auf nächstes Jahr. CETA könnte schneller gehen.

Die EU-Kommission will ihr Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) bis Ende Juli unterschriftsreif haben.

Zum Artikel
 

DGUV: TTIP: Eine Gefahr für Arbeitsschutz und soziale Sicherheit?

DGUV

TTIP: Eine Gefahr für Arbeitsschutz und soziale Sicherheit?

Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union wird seit Beginn der Verhandlungen im Jahr 2013 kontrovers diskutiert. Bislang haben insbesondere Themen zum Verbraucherrecht und zum Investitionsschutz die Debatte bestimmt. Wenig beachtet in der öffentlichen Diskussion wurden jedoch bisher mögliche Auswirkungen auf öffentliche Dienstleistungen und auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die DGUV hat dieses Thema von Anfang an eng begleitet – sei es in direkten Gesprächen mit der Bundesregierung und der EU-Kommission, in Beiträgen oder Positions- und Hintergrundpapieren.

Mehr unter

Außerdem:
dguv 2015
Nachrichten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): Kampf gegen Asbest – mit Prävention und Vorsorge (Juni 2015)
(Zur pdf)

 

In Amerika ist Asbest erlaubt – hier nicht. Mit TTIP droht auch das Verbot von Asbest aufgeweicht zu werden! Schon alleine aus diesem Grunde muss es heißen: #StopTTIP! Vgl. Beitrag

Hat Martin Schulz (SPD) Angst vor dem Votum StopTTIP?

Spiegel-online
09.06.2015

EU-Parlament: Martin Schulz sagt TTIP-Abstimmung ab
Von Nicolai Kwasniewski

Der Präsident des Europaparlaments, Martin Schulz, hat die für Mittwoch vorgesehe Abstimmung über eine TTIP-Resolution gestoppt. Gegner werfen ihm „politische Manipulation“ vor und ein Einknicken vor Wirtschaftslobbyisten.

Es sollte die große Stellungnahme des EU-Parlaments werden: Am Mittwoch wollten die Abgeordneten darüber abstimmen, wie die EU-Kommission die Verhandlungen über das TTIP-Freihandelsabkommen mit den USA führen soll. Ein mühsam ausgehandelter Kompromiss drohte aber zu platzen – sodass der Präsident des Europaparlaments die Abstimmung kurzerhand absagte.

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weitere Hintergrundinformationen zu diesem Vorgang: hier und hier