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PM Berliner Wassertisch: STOP TTIP & CETA Initiative siegt beim Europäischen Gericht gegen EU-Kommission

(Berlin, 11. Mai 2017) Gestern hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) einen Beschluss der EU-Kommission für nichtig erklärt, womit diese 2014 die europaweite Unterschriftensammlung gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA verhindern wollte.

Am 10. September 2014 erklärte die EU-Kommission die vom Netzwerk StopTTIP beantragte Europäische Bürgerinitiative StopTTIP (EBI StopTTIP) für unzulässig. Das Netzwerk, in dem sich Hunderte von Organisationen, darunter der Berliner Wassertisch, engagieren, ließ sich davon nicht entmutigen und startete am 7. Oktober 2014 eine selbstorganisierte EBI (sEBI). Tatsächlich folgten über 3 Millionen EU-BürgerInnen dem Aufruf und unterschrieben die Forderung an die EU-Kommission, die Investitionsschutzabkommen TTIP und CETA zu stoppen. Angesichts der beispiellosen Zustimmung zur Bürgerinitiative StopTTIP und der Kritik des EuG am Demokratieverständnis der Kommission muss diese nun aufgefordert werden, die selbstorganisierte EBI nachträglich offiziell anzuerkennen und eine Anhörung im EU-Parlament durchzuführen.

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Die EU-Kommission muss die EBI >Stop TTIP und CETA< nun umsetzen. Eine Bürgerinitiative mit über 3 Millionen UnterzeichnerInnen darf nicht ignoriert werden. Jetzt ist die Gelegenheit zu zeigen, dass die EU den politischen Willen ihrer BürgerInnen respektiert.“

Das Demokratiedefizit der EU-Kommission

In der nun vorliegenden Urteilsbegründung sah sich der EuG genötigt, die EU-Kommission angesichts ihrer offensichtlichen Fehlinterpretation an den Demokratiegrundsatz der EU zu erinnern. Mit den Bürgerinitiativen werde vom Gesetzgeber das Ziel verfolgt, das „allgemeine Recht auf Beteiligung am demokratischen Leben“ zu sichern, so der EuG. Die eigenwillige Rechtsauffassung der Kommission hätte hingegen „die Inanspruchnahme des Instruments der EBI als Instrument der Beteiligung der Unionsbürger“ stark eingeschränkt. Mit anderen Worten: Die EU-Kommission setzt noch nicht einmal die demokratischen Mindeststandards der EU-Gesetzgebung um.

CETA per Verfahrenstrick?

Insbesondere bei CETA hat sich die falsche „Rechtsinterpretation“ der Kommission nachteilig ausgewirkt. Die Argumente der Bürgerinitiative konnten vor der Abstimmung von EU-Rat und -Parlament zu CETA nicht mehr in den politischen Prozess einfließen. Die UnionsbürgerInnen wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. Wer jedoch Verträge, die „eine Änderung der Rechtsordnung der Union“ (EuG) bewirken, mit der Hilfe von fragwürdigen Methoden durchdrückt, wird die schon bestehende EU-Verdrossenheit nur noch weiter verstärken.

Weiter gegen TTIP und CETA

Noch können die Abkommen gestoppt werden. Der Berliner Wassertisch ruft darum auf, anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg gegen TTIP, CETA, TiSA und für einen gerechten Welthandel auf die Straße zu gehen. Am 2. Juli starten die Aktionen in Hamburg mit der Protestwelle: www.G20-Protestwelle.de

Weiterführender Link: Materialien zum Urteil hier
Pressemitteilung als pdf

 

Kontakt: Berliner Wassertisch
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Niederlage für die EU-Kommission – (später) Sieg für die Europäische Bürgerinitiative StopTTIP-StopCETA

(10. Mai 2017) Der Berliner Wassertisch begrüßt das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG): „Das Gericht der Europäischen Union erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, mit dem die Registrierung der geplanten Europäischen Bürgerinitiative ,Stop TTIP‘ abgelehnt wurde. Die geplante Bürgerinitiative stellt keine unzulässige Einmischung in den Gang des Gesetzgebungsverfahrens dar, sondern löst zur rechten Zeit eine legitime demokratische Debatte aus.“ Pressemitteilung des EuGH hier und als pdf in den Sprachen: bg es cs de el en fr hr it hu nl pl pt ro sk sl)

Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-754/14 Efler u.a./ Kommission

Presse und Information
Gericht der Europäischen Union
PRESSEMITTEILUNG Nr. 49/17
Luxemburg, den 10. Mai 2017
Urteil in der Rechtssache T-754/14
Michael Efler u. a. / Kommission

Das Gericht der Europäischen Union erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, mit dem die Registrierung der geplanten Europäischen Bürgerinitiative „Stop TTIP“ abgelehnt wurde

Die geplante Bürgerinitiative stellt keine unzulässige Einmischung in den Gang des Gesetzgebungsverfahrens dar, sondern löst zur rechten Zeit eine legitime demokratische Debatte aus.

Im Juli 2014 beantragte ein Bürgerausschuss, dem Herr Michael Efler angehört, bei der Kommission, die geplante Europäischen Bürgerinitiative[1] „Stop TTIP“ zu registrieren. Mit dieser Initiative wird die Kommission im Wesentlichen aufgefordert, dem Rat zu empfehlen, das ihr erteilte Verhandlungsmandat für TTIP[2] aufzuheben, und schließlich, CETA[3] nicht abzuschließen.

So sieht der Vorschlag vor,
– TTIP und CETA zu verhindern, da die Entwürfe der Abkommen mehrere kritische Punkte enthalten würden (Verfahren zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten, Regeln zur Zusammenarbeit in Regulierungsangelegenheiten, die eine Bedrohung für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit darstellen würden),
– zu verhindern, dass (i) Standards in den Bereichen Arbeit, Soziales, Umwelt, Privatsphäre und Verbraucherschutz in intransparenten Verhandlungen gesenkt und (ii) öffentliche Dienstleistungen (wie beispielsweise die Wasserversorgung) und Kulturgüter dereguliert würden, und
– „eine alternative Handels- und Investitionspolitik der Europäischen Union“ zu unterstützen.
Die Kommission hat mit ihrem Beschluss vom 10. September 2014[4] die Registrierung der geplanten Bürgerinitiative abgelehnt, da diese außerhalb ihrer Befugnisse liege, einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union unterbreiten zu können, um die Verträge umzusetzen.
Der Bürgerausschuss hat daraufhin vor dem Gericht der Europäischen Union Klage erhoben und begehrt die Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission.

Mit seinem heutigen Urteil gibt das Gericht der Klage statt und erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig.
Das Gericht weist die von der Kommission vertretene Auffassung zurück, wonach der Beschluss, mit dem ihr die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluss von TTIP entzogen werden soll, nicht Gegenstand einer Europäischen Bürgerinitiative sein könne. Nach Auffassung der Kommission fällt ein solcher Beschluss deswegen nicht unter den Begriff des Rechtsakts, da die Ermächtigung selbst wegen ihres vorbereitenden Charakters und mangels Außenwirkung nicht unter diesen Begriff falle.

In diesem Zusammenhang stellt das Gericht u. a. fest, dass der Grundsatz der Demokratie, der zu den grundlegen[den] Werten gehört, auf die die Union sich gründet, sowie das der Europäischen Bürgerinitiative zugrunde liegende Ziel (nämlich die demokratische Funktionsweise der Union zu verbessern, indem jedem Bürger ein allgemeines Recht auf Beteiligung am demokratischen Leben eingeräumt wird), es erfordern, eine Auslegung des Begriffs des Rechtsakts zugrunde zu legen, die Rechtsakte wie den Beschluss zur Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluss eines internationalen Abkommens (wie TTIP und CETA) mit einschließt, das unbestreitbar eine Änderung der Rechtsordnung der Union herbeiführen soll.

Das Gericht stellt außerdem fest, dass kein Grund besteht, Rechtsakte, die auf die Aufhebung eines Beschlusses abzielen, mit dem der Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluss eines internationalen Abkommens zugestimmt wird, sowie Rechtsakte, mit denen die Unterzeichnung und der Abschluss eines solchen internationalen Abkommens verhindert werden sollen, von dieser demokratischen Debatte auszuschließen.

Es weist das Argument der Kommission zurück, wonach die Rechtsakte, auf die die fragliche Bürgerinitiative abziele, zu einer nicht hinnehmbaren Einmischung in den Gang eines laufenden Rechtssetzungsverfahrens führen würden. Das mit der Europäischen Bürgerinitiative verfolgte Ziel besteht nämlich darin, den Unionsbürgern zu ermöglichen, ihre Mitwirkung am demokratischen Leben in der Union zu verstärken, und zwar u. a. dadurch, dass sie der Kommission detailliert die durch die Bürgerinitiative aufgeworfenen Fragen darlegen und die Kommission auffordern, einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union zu unterbreiten, nachdem sie die Bürgerinitiative gegebenenfalls im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Parlament vorgestellt und somit eine demokratische Debatte angeregt haben, ohne den Erlass des Rechtsakts abwarten zu müssen, dessen Änderung oder Aufgabe letztlich angestrebt wird.

Diese Möglichkeit zuzulassen, verstößt auch nicht gegen den Grundsatz des institutionellen Gleichgewichts, da der Kommission die Entscheidung obliegt, ob sie einer registrierten und mit den erforderlichen Unterschriften versehenen Europäischen Bürgerinitiative Fortgang gewährt, indem sie in einer Mitteilung ihre rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen zu der Bürgerinitiative sowie ihr eventuelles weiteres Vorgehen bzw. den Verzicht auf ein weiteres Vorgehen und die Gründe hierfür darlegt.

Dem Gericht zufolge steht nichts dem entgegen, dass das eventuelle weitere Vorgehen der Kommission darin bestehen kann, dem Rat den Erlass von Rechtsakten vorzuschlagen, auf die die fragliche Bürgerinitiative abzielt. Entgegen den Ausführungen der Kommission wären die Unionsorgane in einem solchen Fall durch nichts daran gehindert, neue Entwürfe transatlantischer Freihandelsabkommen zu verhandeln und die Abkommen sodann abzuschließen, nachdem der Rat die Rechtsakte erlassen hat, die Gegenstand dieser Bürgerinitiative sind.

1 Nach der Regelung über die Europäische Bürgerinitiative können Unionsbürger, wenn es sich um mindestens eine Million Bürger aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten handelt, die Initiative ergreifen und die Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse dem Unionsgesetzgeber einen geeigneten Vorschlag zu Fragen zu unterbreiten, bei denen sie einen Rechtsakt der Union zur Umsetzung der Verträge für erforderlich halten. Bevor die Organisatoren beginnen können, die erforderliche Anzahl an Unterschriften zu sammeln, müssen sie die europäische Bürgerinitiative bei der Kommission registrieren lassen, die insbesondere ihren Gegenstand und ihre Ziele prüft. Die Kommission kann die Registrierung u. a. dann ablehnen, wenn der Gegenstand der Bürgerinitiative offenkundig nicht in einen Bereich fällt, in dem sie befugt ist, dem Unionsgesetzgeber einen Rechtsakt zur Umsetzung der Verträge vorzuschlagen.

2 Mit Beschluss vom 14. Juni 2013 hatte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über den Abschluss eines Freihandelsabkommens ermächtigt, das später die Bezeichnung „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“ (in Englisch „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ oder „TTIP“) erhielt.

3 Mit Beschluss vom 27. April 2009 hatte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit Kanada über den Abschluss eines Freihandelsabkommens ermächtigt, das später die Bezeichnung „Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen“ (in Englisch „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ oder „CETA“) erhielt.

4 Beschluss C (2014) 6501.

HINWEIS: Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Zustellung ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt werden.

HINWEIS: Eine Nichtigkeitsklage dient dazu, unionsrechtswidrige Handlungen der Unionsorgane für nichtig erklären zu lassen. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen von Mitgliedstaaten, Organen der Union oder Einzelnen beim Gerichtshof oder beim Gericht erhoben werden. Ist die Klage begründet, wird die Handlung für nichtig erklärt. Das betreffende Organ hat eine durch die Nichtigerklärung der Handlung etwa entstehende Regelungslücke zu schließen.


Pressemitteilung des EuG als pdf

Website CURIA: Nr. 49/2017 : 10. Mai 2017: Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-754/14 Efler u.a./ Kommission als pdf in den Sprachen bg es cs de el en fr hr it hu nl pl pt ro sk sl

Mehr als 2.600.000 Unterschriften für StopTTIP-StopCETA

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Und damit es noch mehr werden, kann man hier unterschreiben

Europäische Bürgerinitiative StopTTIP-StopCETA erreicht 2 Millionen Unterschriften

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Pressemitteilung vom Kampagnenteam:

8. Juni 2015

Liebe Freundinnen und Freunde,

wir haben es geschafft: 2 Millionen Menschen haben sich unserer Europäischen Bürgerinitiative (EBI) gegen TTIP (das US-EU-Abkommen) und CETA (EU-Canada Abkommen) angeschlossen. Das ist ein neuer Rekord: Noch nie haben so viele Menschen eine EBI unterschrieben. Wir haben allen Grund uns zu freuen, doch es gilt weiterzumachen, denn die heiße Phase der Auseinandersetzung um die Abkommen steht uns noch bevor. Deshalb: Bitte sammeln Sie weiter. Bis zum 6. Oktober haben Sie Zeit. Sehen Sie sich unser brandneues Mobilisierungsvideo an und teilen Sie es. Wir freuen uns auch über eine Spende, um die Arbeit der nächsten Monate zu finanzieren.

Wie beim letzten Mal berichtet, steht diesen Mittwoch eine wichtige Abstimmung in Straßburg an. Das Europäische Parlament (EP) entscheidet über eine Resolution (d.h. eine Art Meinungsäußerung) zum TTIP. Doch es besteht die Gefahr, dass diese nicht kritisch genug ausfällt, denn dem Entwurf zufolge wird TTIP grundsätzlich begrüßt. Was noch offen ist: Wird das Parlament fordern, dass die von allen Seiten kritisierten Investorenklagerechte aus TTIP rausgehalten werden müssen? Das wäre ein wichtiges Signal!

Noch ist es aber nicht zu spät, denn viele Abgeordnete haben sich noch nicht entschieden, wie sie abstimmen werden. Bitte nutzen Sie das Online-Tool des Umweltinstitut Münchens und/oder den TTIPcheck des BUNDs/Global 2000, um Ihre Europa-Abgeordneten aus Deutschland und Österreich direkt zu kontaktieren. Fordern Sie von ihnen ein, ISDS eine klare Absage zu erteilen oder die Resolution ganz abzulehnen, wenn darin kein eindeutiges Nein zu ISDS enthalten ist. Keine Resolution ist besser als eine schlechte Resolution!

Herzliche Grüße,

Ihr Stop TTIP-Kampagnenteam
(Michael Efler, Stephanie Roth und Cornelia Reetz)

Heute EBI-Registrierung StopTTIP StopCETA

Hier die aktuelle Pressemitteilung der Europäischen Bürgerinitiative StopTTIP/StopCETA, bei der auch der Berliner Wassertisch mitmacht

Europäische Bürgerinitiative STOP TTIP
Pressemitteilung, 15.7.2014

Europäische Bürgerinitiative fordert Verhandlungsstopp bei TTIP und CETA

Europäische Bürgerinitiative fordert Verhandlungsstopp bei TTIP und CETA

EBI-Registrierung am 15. Juli 2014 – Kritik: mangelnde demokratische Beteiligung und Aushöhlung von Standards

Am heutigen Dienstag (15. Juli) hat die 47. Europäische Bürgerinitiative (EBI) ihren Antrag auf Registrierung bei der Europäischen Kommission gestellt. Die Initiative „Stop TTIP“ fordert die EU-Kommission auf, dem EU-Ministerrat zu empfehlen, das Verhandlungsmandat über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) aufzuheben und auch das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) nicht abzuschließen. Hinter der Initiative stehen knapp 150 Organisationen aus 18 EU-Mitgliedsländern. In Deutschland koordinieren die Organisationen Attac, Campact, BUND, Mehr Demokratie e.V., das Umweltinstitut München und der Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) die EBI. Auch Brot für die Welt, der Deutsche Kulturrat und die GEW gehören dem stetig wachsenden Bündnis an. […]

Pressemitteilung (pdf, deutsch)

Press release (pdf, english)

Die Bündnisliste kann man HIER (pdf) einsehen (Stand: 15.07.2014)

 

Website von EBI StopTTIP ist online

Das Bündnis für die Europäische Bürgerinitiative StopTTIP (und StopCETA) hat nun eine Website!

EBI StopTTIP StopCETADie gegen die beiden Freihandelsabkommen TTIP und CETA gerichtete neue Europäische Bürger-Initiative (EBI) ist unter der Adresse http://stop-ttip.org/ zu erreichen.