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Schlagwort-Archive: Europäischer Rat
Ein Präzedenzfall für Ceta
Badische Zeitung
13.09.2016
VERFAHREN ZUM SINGAPUR-ABKOMMEN
Ein Präzedenzfall für Ceta
von Christian Rath
Im Verfahren zum Singapur-Abkommen muss der Europäische Gerichtshof entscheiden, welche Rolle die nationalen Parlamente bei EU-Handelsverträgen spielen.
LUXEMBURG. Müssen bei Handelsverträgen der EU alle 28 nationalen Parlamente zustimmen? Das ist derzeit – mit Blick auf die umstrittenen Verträge TTIP und Ceta – eine zentrale Streitfrage. Und die wird seit Montag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verhandelt.
Konkret geht es um ein Freihandelsabkommen der EU mit Singapur. Der bereits unterzeichnete Vertrag wirft alle Fragen auf, die sich früher oder später auch bei Ceta (dem unterschriftsreifen Vertrag mit Kanada) und TTIP (dem noch nicht ausverhandelten Abkommen mit den USA) stellen werden. Der Singapur-Vertrag ist ein klassischer Präzedenzfall. Die EU-Kommission hatte den Fall vor den EuGH gebracht und ein Gutachten eingefordert. Sie findet, dass die EU-Gremien solche Verträge allein beschließen können.
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Wie sich die EU-Kommission die Ratifizierung von CETA und TTIP vorstellt
Frankfurter Rundschau
26.02.2016
Demokratie wird zur Seifenoper
Von Klaus Ernst
Das Freihandelsabkommen TTIP könnte in der EU rechtskräftig werden, bevor Abgeordnete zugestimmt haben. Das darf nicht geschehen. Der Gastbeitrag.
Wer stimmt in Europa über die Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Kanada (Ceta) und den USA (TTIP) ab? Dies ist bis heute nicht geklärt, obwohl es dabei um fast alle Bereiche des alltäglichen Lebens von 500 Millionen Bürgerinnen und Bürgern geht. Und damit nicht genug: Noch bevor die Demokratiefrage beantwortet wird, droht eine Inkraftsetzung der Abkommen. Die EU-Regierungen planen den Freihandel im closed-shop Verfahren.
zum vollständigen Artikel
CETA-Verhandlungsmandat jetzt auch offiziell veröffentlicht
Gemeinsame Pressemitteilung von Mehr Demokratie und foodwatch
15.12.2015
— Thema: Freihandelsabkommen EU/Kanada —
Rat der Europäischen Union veröffentlicht CETA-Verhandlungsmandat offiziell – zweieinhalb Monate nach dem Leak
Die Dokumente – neben dem ursprünglichen Mandatstext von 2009 eine Ergänzung von 2011 – belegen, dass von Beginn der Verhandlungen an Wirtschaftsinteressen über Gemeinwohlinteressen gestellt wurden. So wird das europäische Vorsorgeprinzip in den Verhandlungsrichtlinien nicht einmal erwähnt. Investorenschutzklauseln spielten für die Aufnahme der Verhandlungen keine Rolle, 2011 wurden sie als verbindliche Zielvorgabe aufgenommen – wohingegen das Recht, gemeinwohlbasierte Schutzstandards festzusetzen, als unverbindliche Randnotiz im Mandat steht. Zudem werfen die Dokumente ein Licht darauf, wie sehr die Europäische Kommission bemüht ist, eine Abstimmung über CETA in den nationalen Parlamenten zu verhindern, indem das Abkommen als reiner EU-Vertrag eingestuft werden soll.
Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie, erklärte: „Das Mandat zeigt, dass die Kommission im Unterschied zum Rat das CETA-Abkommen nicht für ein Abkommen hält, dem auch die Mitgliedstaaten zustimmen müssen. Es ist zu befürchten, dass die Kommission weiterhin die Mitgliedsstaaten und damit die nationalen Parlamente umgehen will.“
Lena Blanken, Volkswirtin bei foodwatch, sagte: „Die Debatte über CETA wird verlogen geführt. Von Anbeginn der Verhandlungen wurden Gemeinwohlinteressen stiefmütterlich behandelt und den Wirtschaftsinteressen untergeordnet.“
In Kenntnis der Mandatstexte erscheint die Debatte um den Investorenschutz in neuem Licht. Anders als beim Mandat für das geplante EU-US-Abkommen TTIP erklärt das CETA-Mandat Schiedsgerichte nicht zum „Sollte“-, sondern zum „Muss“-Ziel. So heißt es in der ergänzten Mandatsfassung von 2011: „Das Abkommen muss einen wirksamen und dem aktuellen Stand entsprechenden Mechanismus für die Streitbeilegung zwischen Investor und Staat vorsehen.“ (Ergänzung der Verhandlungsrichtlinien, Punkt 26 d). Während Vizekanzler Sigmar Gabriel eine Zeit lang den Eindruck erweckte, es könne ein CETA-Abkommen ohne Investorenschutzklauseln geben, war die Europäische Kommission in Wahrheit längst politisch an die Maßgabe gebunden, genau diese zwingend durchzusetzen. EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hatte zuletzt einen Vorschlag für einen neuartigen Investitionsgerichtshof anstelle klassischer Schiedsgerichte ausschließlich auf TTIP bezogen, Änderungen bei CETA jedoch nicht vorgesehen. Gleichzeitig sind die Vorgaben des Verhandlungsmandates weder rechtsverbindlich noch unabänderlich – eine Abkehr von den Schiedsgerichten ist also auch bei CETA eine Frage des politischen Willens. Für die Aufnahme der Verhandlungen spielte dieser Bereich ohnehin noch gar keine Rolle und wurde erst 2011, nachdem die EU die Zuständigkeit für die Investitionspolitik von den Mitgliedstaaten erhalten hatte, endgültig in die Verhandlungsleitlinien aufgenommen – dann jedoch als die zitierte verbindliche Zielvorgabe, die erheblich stärker betont wird als beispielsweise das Recht, gemeinwohlbasierte Schutzstandards zu erlassen. Auf dieses „soll“ lediglich die Präambel des CETA-Vertrags verweisen.
Links:
- Offizielle Veröffentlichung des Mandats durch den Rat:
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2015/12/15-eu-canada-trade-negotiating-mandate-made-public/ - Geleaktes CETA-Mandat:
www.ceta-leak.foodwatch.de