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„Reformierter“ Investitionsschutz in TTIP: Zwei Schritte voran – und gegen die Wand

Verfassungsblog
3.12.2015

„Reformierter“ Investitionsschutz in TTIP: Zwei Schritte voran – und gegen die Wand
Malte Marwedel

Die Europäische Kommission verspielt gerade ihre Chance, das umstrittene internationale Investitionsschutzrecht ernsthaft zu reformieren und am Gemeinwohl auszurichten. In ihrem nun vorgelegtem Vorschlag an die USA für ein Investitionsschutzkapitel in TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) lässt sie die wesentlichen Probleme des Investitionsschutzrechts weitgehend unberührt. Nur auf den ersten Blick bietet sie Lösungen etwa für die strukturelle Einseitigkeit des Schiedsgerichtssystems.

Zum Beitrag

Wir wollen KEIN
INVESTOR-STAAT STREITBEILEGUNGSGSVERFAHREN!

Die EU-Kommission führt derzeit eine Umfrage zu
Investor-Staat- Streitbeilegungsverfahren (ISDS) durch.

Der AK EUROPA, das ÖGB Europabüro und Friends of the Earth Europa haben ein Tool entwickelt, mit dem man sich recht einfach beteiligen kann 🙂

NEIN ZU ISDS: NICHT HIER, NICHT JETZT UND NICHT MIT UNS!

LASS DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION WISSEN, DASS DU SONDERRECHTE FÜR PRIVATE INVESTORiNNEN ABLEHNST!

Handels- und Investitionsabkommen hatten immer schon direkte Auswirkungen auf das alltägliche Leben der einzelnen BürgerInnen, ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen. Trotzdem will die Europäische Kommission entsprechende Verhandlungen hinter verschlossenen Türen führen. Gewerkschaften und VertreterInnen der Zivilgesellschaft wurden hingegen nicht aktiv an Verhandlungen beteiligt. Das gilt insbesondere für die laufenden Verhandlungen zwischen der EU und den USA zum „Transatlantischen Handels- und Investitionsabkommen (TTIP)“, das bisher umfangreichste Vorhaben dieser Art. [und CETA nicht zu vergessen!]

Demokratisch nicht zu rechtfertigen und inakzeptabel

Ein besonders heikles Kapitel des geplanten Abkommens ist das sogenannte „Investor-Staat- Streitbeilegungsverfahren (ISDS)“. ISDS bietet ausländischen InvestorInnen die Möglichkeit, Staaten, in denen sie investiert haben, bei internationalen, aber geheimen Schiedsgerichten, zu klagen. Damit können sie juristisch gegen jene Gesetze und Verordnungen vorgehen, die zuvor von souveränen Staaten beschlossen worden sind, aber nun aus Sicht der InvestorInnen den Erfolg ihrer Investitionen (oder bloß die Gewinnaussichten) gefährden. Auf diese Art und Weise werden die Möglichkeiten von Demokratien beschnitten, wichtige Anliegen der Bevölkerung (wie etwa ArbeitnehmerInnenrechte, Gesundheits- und Umweltschutz, oder Menschrechte) ausreichend zu schützen. Darüber hinaus werden Streitigkeiten zwischen Staaten und InvestorInnen unter Ausschluss der Öffentlichkeit von privaten WirtschaftsanwältInnen geregelt. Diese sind BürgerInnen gegenüber nicht verantwortlich, im Gegenteil: Sie haben ein persönliches, materielles Interesse daran, dieses schädliche System aufrecht zu erhalten. Schiedsverfahren zwischen Staaten und InvestorInnen geben damit privaten Konzernen Rechte, die sonst nur der Regierung zustehen. Aus demokratiepolitischer Sicht ist das weder zu rechtfertigen noch zu akzeptieren.

Verhandlungen hinter verschlossenen Türen, unter Ausschluss der BürgerInnen, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft

Die Argumente gegen ISDS sind seit vielen Jahren bekannt. Davon unberührt hat die Europäische Kommission dennoch versucht, ISDS klammheimlich in den Verhandlungen mit den USA voranzutreiben. Nur aufgrund der andauernden Proteste von BürgerInnen, Gewerkschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft hat die Kommission eine öffentliche Konsultation über dieses Streitbeilegungsverfahren gestartet. Dabei wurde die Konsultation von der Kommission als Möglichkeit beworben, BürgerInnen, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft einzubinden. Tatsächlich entpuppt sich diese Konsultation als bloße Farce.

Zum einem wird in der Konsultation nicht abgefragt, ob die Öffentlichkeit ISDS grundsätzlich will oder nicht. Zum anderen sind die meisten BürgerInnen mit dem komplizierten und lang gehaltenen Fragebogen überfordert. Die Teilnahme an der Befragung ist noch dazu nur über ein benutzerInnenunfreundliches elektronisches Formular möglich. Antworten per E-Mail oder Brief werden nicht zugelassen. Diese Art der Befragung widerspricht dem eigentlichen Sinn öffentlicher Konsultationen und ist daher demokratiepolitisch bedenklich.

Aus all diesen Gründen wollen AK EUROPA (das Brüsseler Büro der Österreichischen Bundesarbeitskammer), das ÖGB Europabüro (das Brüsseler Büro des Österreichischen Gewerkschaftsbundes), und Friends of the Earth Europa (das größte europäische Netzwerk von Umwelt-NGOs) ihre Hilfe und Unterstützung für all jene anbieten, die gegen ein Investor-Staat Schiedsverfahren und geheime, intransparente Verhandlungen hinter verschlossenen Türen protestieren möchten.

Wir sind der Ansicht, dass Sonderrechte für InvestorInnen vom TTIP ausgenommen werden müssen. Aus diesem Grund lehnen wir den Vorschlag der Kommission ab, der Investor-Staat Streitbeilegungsverfahren (ISDS) vermeintlich zu „reformieren“. Die einzige richtige Lösung ist:

ÜBERHAUPT KEIN
INVESTOR-STAAT STREITBEILEGUNGSGSVERFAHREN!

Es ist von grundlegender Bedeutung, dass wir der Europäischen Kommission eine klare und deutliche Botschaft senden. Nimm an der Konsultation teil und hilf mit, ungerechtfertigte Privilegien für ausländische InvestorInnen auf Kosten der Bevölkerung und der Gesellschaft zu bekämpfen!

Anklicken und mitmachen!