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Schlagwort-Archive: Expertenkommission
Schiefergas-Fracking in Deutschland? Stellungnahme des Arbeitskreises Fracking Braunschweiger Land zum Entwurf des Abschlussberichtes der Expertenkommission Fracking
Volker H.A. Fritz 38302 Wolfenbüttel, den 09.06.2021
Elbinger Straße 19
Mitglied im bundesweiten
Zusammenschluss „Gegen Gasbohren“
Offener Brief (per Mail vorab)
per Einschreiben
An Geschäftsstelle
Expertenkommission Fracking
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Zimmerstraße 26 – 27
10969 Berlin
Betreff: Stellungnahme des Arbeitskreises Fracking Braunschweiger Land zum Entwurf des Abschlussberichtes der Expertenkommission Fracking, veröffentlicht am 20.05.2021
Sehr geehrte Mitglieder der Expertenkommission,
Ihr Berichtsentwurf (pdf) wurde von uns durchgearbeitet, ebenso wie Ihre Zwischenberichte in der Vergangenheit. In diesem Zusammenhang verweisen wir noch einmal auf unsere Stellungnahme zu Ihrem Entwurf des Jahresberichtes 2020 vom 14.06.2020. Auch jetzt wieder fanden wir gravierende Unstimmigkeiten, die uns zu dem Gesamturteil geführt haben, dass dieser Berichtsentwurf dem Bundestag als Entscheidungshilfe bezüglich einer eventuellen Aufhebung des teilweisen Fracking-Verbotes gemäß §13 a WHG in dieser Form nicht vorgelegt werden darf.
Gemäß §13 Abs. 6 WHG war Ihr Auftrag, Erkenntnisse aus den dafür erlaubten 4 Versuchsbohrungen in Deutschland, durch deren wissenschaftliche Begleitung, zu erarbeiten und daraus dann eine Empfehlung für den Bundestag zu begründen, ob das teilweise Fracking-Verbot gemäß § 13 a Abs. 7 WHG ab 2021 aufgehoben werden könnte, oder nicht.
Ihre gesetzlich gestellte Aufgabe haben Sie nicht erfüllt. Bis zum Berichtstermin sind keine Anträge von Bohrfirmen auf Genehmigung für eine der Versuchsbohrungen bei den zuständigen Behörden gestellt worden.
Der von Ihnen eingeschlagene Weg, ersatzweise auf die Erfahrungen mit Fracking-Förderung in anderen Erdregionen zurückzugreifen, konterkariert direkt den Sinn der erlaubten 4 Versuchsbohrungen gemäß WHG. Denn es ging ja gerade darum, spezifisch deutsche Bedingungen zu untersuchen, um eben hier bei uns auch den speziellen Gefährdungsfaktor zu erkunden und entsprechend zu berücksichtigen.
Deshalb sind die drei eingeholten Gutachten schon vom Prinzip her ungeeignet.
Darüber hinaus ist festzustellen, dass deren Aussagen auch nicht sachgerecht sind, weil offenbar wesentliche Sachkenntnisse und Informationen, die allgemein verfügbar sind, nicht Eingang gefunden haben und folglich auch unberücksichtigt blieben.
Insbesondere ist uns aufgefallen, dass in Ihrem Bericht die zur Zeit wesentlichste Quelle über Auswirkungen der Fracking-Förderung auf die menschliche Gesundheit, auf die Umwelt und auf das Erdklima gänzlich fehlt und auch in keinem der drei von Ihnen in Auftrag gegebenen Gutachten herangezogen wurde. Dies, obwohl wir Sie in unserer Stellungnahme vom 14.06.2020 ausführlich auf diese öffentlich zugängliche Quelle hingewiesen hatten.
In diese Sammlung von Berichten, Untersuchungen und Schadensmeldungen aus den nordamerikanischen Fracking-Fördergebieten, die unter dem Titel „COMPENDIUM“ veröffentlicht ist, sind bis Ende 2020 in die 7. Auflage fast 2.000 Einzelunterlagen aufgenommen worden, die allermeisten aus den letzten 5 Jahren.
Diese Sammlung wurde seit 2014 von CONCERNED HEALTH PROFESSIONALS, New York (CHPNY) und PHYSICIANS for SOCIAL RESPONSIBILITY (PSR) begonnen, weil US-Behörden und die Gesundheitsbehörden einzelner Förderbundesstaaten der USA – und ebenso die Förderunternehmen – sich weigerten, ihnen vorliegende Informationen herauszugeben, mittels derer Ärzte den Ursachen für bestimmte Erkrankungen in Fördergebieten auf die Spur kommen wollten. (www.concernedhealthny.org) (www.psr.org)
Der schon mehrfach vorgebrachte Einwurf der „Unwissenschaftlichkeit“ der Inhalte des COMPENDIUMs hat sich längst durch die schiere Masse der Einzelinformationen als unhaltbar erwiesen, weil bestimmte Ereignisse über die Zeit immer wieder auftraten und die Ursachen dafür sich als systembedingt herausstellten.
Die Redakteure von Fachzeitschriften und von CHP waren sich seit 2019 dann sicher, die folgende Aussage in den USA in der zusammenfassenden Bewertung abgeben zu können:
„Wir konnten nicht feststellen, dass eine Fracking-Förderung von Kohlenwasserstoffen möglich ist, ohne die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu beeinträchtigen. Obendrein schadet die Fracking-Förderung auch dem globalen Klima, von dem auch die menschliche Gesundheit abhängt“.
„Die einzige Möglichkeit, diese Schädigung zu verringern, ist die sofortige und nachhaltige Beendigung der Fracking-Förderung“.
Im COMPENDIUM werden einzelne Berichte zu Schadensgruppen zusammengefasst und dann auch diese Schadensgruppen bewertet.
Teilbereiche sind unter anderen:
- Luftverschmutzung
- Wasserverschmutzung
- Konstruktionsschwächen, die über die Dauer zu erhöhten Problemen führen
- Radioaktive Freisetzungen
- Gesundheitsprobleme am Arbeitsplatz und Sicherheitsmängel
- direkte Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit
- Lärmbelastung, Lichtbelastung und Stress
- Erdbeben und seismische Aktivitäten
- aufgegebene und aktive Bohrungen als Aufstiegsmöglichkeiten für Gase und für die Migration von Flüssigkeiten
- Belastungen für das Klimasystem
Die Summe dieser Einzelbewertungen hat dann zu dem vorstehenden Gesamturteil des Bewerter-Teams geführt. Da die Berichte aus Nordamerika letztendlich die Erfahrungen von vielen hunderttausend Fracking-Förderbohrungen wiedergeben, können wir am Gehalt der Gesamtbewertung der 7. Auflage des COMPENDIUMs nicht zweifeln.
Viele der beschriebenen Mängel und gesundheitlichen Belastungen haben wir bei unseren Recherchen in Deutschland ebenso feststellen müssen. Und auch hier wurde uns von den zuständigen Aufsichtsbehörden und den Förderunternehmen an Informationen nur das Wenige herausgegeben, was nicht mehr zu verbergen war. Und sehr häufig wurde, auf unsere Anfragen zu bestimmten Themen, erstaunt geantwortet, dass man so etwas noch nie gehört habe. Da waren die ersten 5 Jahre breiter Fracking-Förderung in den USA und in Kanada schon längst vorbei.
Aus den USA sind gesundheitliche Belastungen durch die Fracking-Förderung belegt. Hier in Deutschland will man uns, trotz belegter Emissionen rund um Erdgasförderplätze, noch immer weismachen, dass es keine gesundheitlichen Belastungen für die Anwohner gibt und weigert sich hartnäckig, doch einfach mal messtechnisch zu erfassen, was aus den Abluftkaminen der einzelnen Fackel- und Aufbereitungsstationen ins Freie tritt. Mit der Entscheidung unseres Verfassungsgerichtes Anfang 2021 (Leitsätze zum Beschluss fügen wir als Link bei), durch welche der Erhalt eines erträglichen Klimas für die Zukunft Verfassungsrang bekommen hat, gerät die geplante Fracking-Erdgasförderung aus Schiefergestein in erhebliche Schwierigkeiten, denn die hohen Methan-Emissionen belasten unser Klima in besonderem Maße.
Ihre Überlegungen, zukünftig in Deutschland nur beste und modernste Technik zu erlauben und zu verwenden, zur Minimierung der Emissionen, kranken an einem zentralen Punkt: wer soll die Förderfirmen kontrollieren?
Die dafür zuständigen Bergaufsichtsämter können dieser Aufgabe schon heute nicht gerecht werden und sind darauf angewiesen, dass die Förderfirmen, die sich selbst kontrollieren und überwachen, entstandene Schäden an Umwelt, Grundwasser und Menschen melden. Eigene Untersuchungen der Behörden erfolgen nur im Ausnahmefall. Allein schon diese bisher geübte Praxis ist ein unglaublicher Skandal! Die zahlreichen „Vorfälle“ der verschiedensten Art bei der Erdöl- und Erdgasförderung und den begleitenden Prozessschritten – bis hin zur Entsorgung der hochbelasteten Lagerstättenwässer, die bei der Förderung in großen Mengen mit heraufgefördert werden, zeigen, dass die „Sicherheit“ bei diesen Prozessen nur scheinbar gegeben ist.
Deutliche Hinweise auf Emissionen von Giftstoffen um Förder- und Aufbereitungsplätze sind gefunden worden. Die Sicherheits-Mindestabstände von Wohngebäuden zu Förderbohrungen betragen nach Bergrecht min 100 m. Das ist völlig inakzeptabel, denn die Auswirkungen von Emissions-Schleppen sind in den USA noch bei Entfernungen von 10 Meilen von den Quellen statistisch belegt worden.
Wir dürfen Sie in diesem Zusammenhang auch auf die bis heute ungeklärten Häufungen seltener Blutkrebsarten bei Bewohnern um die Förderschwerpunkte Rodewald (bei Steimbke), Rotenburg/Wümme und Hemslingen/Söhlingen (östlich von Rotenburg gelegen) hinweisen, die seit 2013 bis heute andauern. Viele der an Krebsen erkrankten Anwohner wohnten weniger als 1 km von der nächsten Emissionsquelle entfernt, einige sogar weniger als 500 m. Bis heute konnte der Verdacht, dass die Kohlenwasserstoffförderung hier die Ursache ist, nicht bewiesen werden, aber die Förderindustrie kann andererseits auch nicht von diesem Verdacht befreit werden, denn die bisherigen Versuche zur Aufklärung wurden von ihr nicht unterstützt. Andererseits wissen wir aus Berichten in den USA und Kanada von ebenfalls gehäuften Meldungen des Auftretens gleichartiger seltener Blutkrebsarten in Gebieten gehäufter Förderung und Gebieten mit mehreren Aufbereitungsanlagen. Die Anwohner weisen eine Krebshäufigkeit weit über dem Landesdurchschnitt von Gebieten ohne Kohlenwasserstoffförderung auf.
Wer also soll die deutsche Förderindustrie künftig überwachen, wenn die geplanten umfangreichen Bohr- und Frackarbeiten durchgeführt würden, um Erdgas aus Schieferlagen zu fördern?
Die hoch technischen Verfahren zur Überwachung der Fracking-Verläufe und Druckausbreitungen lassen sich noch schwieriger, praktisch gar nicht, kontrollieren. Und noch ein anderer Aspekt spielt mit hinein:
Bei der Vielzahl der künftig geplanten Bohrungen von mehreren 10.000 werden die Förderkonzerne mit Sicherheit nicht eigene Ausrüstungen und Bohrteams dafür bereitstellen. Vielmehr werden sie „Contractors“ aus dem Ausland heranholen, die ihre Ausrüstung selbst mitbringen und bei uns dann die Bohr- und Frackarbeiten durchführen. Und die „Standards“, die dann von diesen Firmen angewendet werden, sind nicht die von Ihnen ins Auge gefassten höchsten und sichersten, sondern die, mit denen man am schnellsten 1.500 m tief bohren, ablenken und fracken kann.
Das sogenannte Freihandelsabkommen CETA mit Kanada würde dafür dann die rechtliche Grundlage hergeben, dass diese Firmen auch bei uns so arbeiten können, wie sie das „international“ gewohnt sind, ohne Berücksichtigung deutscher Vorschriften.
Sie lassen in Ihrer abschließenden Stellungnahme eine klare Aussage vermissen und überlassen es dem Bundestag, eine Entscheidung dazu zu finden, ob das teilweise Fracking-Verbot in § 13 a Abs.1 S 1 Nr. 1 WHG aufgehoben werden sollte, oder nicht.
Die International Energy Agency (IEA) hat in ihrer neuesten Veröffentlichung vom 18. Mai 2021 die herausragende Aufgabe zur Bewältigung der Verringerung der Aufheizung
der Erdatmosphäre benannt und empfohlen, alle Massnahmen zu ergreifen, um 2050 mit den CO2-Emissionen global klimaneutral zu werden. Dazu empfiehlt sie unter anderen: “sofortige weltweite Einstellung jeglicher Aufsuchung und Erschließung neuer Erdöl-und Erdgasvorkommen“.
Das Irish Center for Human Rights (IHCR) hat in einer im Mai 2021 veröffentlichten Untersuchung (pdf) überprüft, ob sich Fracking-Aktivitäten mit den Internationalen Menschenrechten – Recht auf Leben, auf Wasser, auf Nahrung, auf Wohnen, auf Zugang zu Informationen, auf eine gesunde Umwelt – in Einklang bringen lassen.
Da das nicht der Fall ist, fordert das IHCR die Beendigung der Anwendung von Fracking und die Einführung eines vollständigen und nachhaltigen Verbotes. Bei sorgfältigster Abwägung aller zugänglichen Informationen kann es nur eine sachgemäße Entscheidung geben: das teilweise Fracking-Verbot muss dauerhaft verankert werden.
Und mehr noch, die bisherige Fracking-Förderung von Kohlenwasserstoffen in Deutschland muss ebenfalls vollständig gesetzlich verboten werden, denn auch sie gefährdet in unserem sehr dicht besiedelten Land die Anwohner und natürlich auch unser Grundwasser, das erkennbar immer knapper wird.
Der Kunstgriff, für tiefe Sandsteinvorkommen „konventionelles Fracking“ als Sonderform einzuführen, der von der Förderindustrie angewendet wurde, um die laufende Fracking-Erdgasförderung aus möglichen Restriktionen herauszuhalten, ist sachlich durch nichts begründbar. Der Unterschied liegt in den Vorkommen, nicht in unterschiedlich benannten Fracking-Anwendungen. Das bestätigt sogar die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Raumordnung (BGR) in Hannover.
Im Hauptförderland Niedersachsen werden über 85% des kommunal erzeugten Trinkwassers aus Grundwasservorkommen durch Abpumpen gewonnen.
Ein großer Teil dieses Grundwassers wird durch die Kohlenwasserstoffförderung direkt bedroht, trotz aller Schwüre der Förderunternehmen. Die sinkenden Grundwasserspiegel sind deutliche Signale, dass unsere Trinkwasserversorgung gefährdet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Fritz
für den Arbeitskreis Fracking Braunschweiger Land im Zusammenschluss „Gegen Gasbohren“
Anhang: Link zum COMPENDIUM 7. Auflage
https://www.psr.org/wp-content/uploads/2020/12/fracking-science-compendium-7.pdf
Link zum IEA-Statement: Net Zero by 2050: https://www.iea.org/reports/net-zero-by-2050
Link zum IHCR-Report vom Mai 2021 :International Human Rights Impacts of Fracking
https://osur.org.ar/wp-content/uploads/2021/05/Informe-IHCR-Report-International-Human-Rights- Impacts-of-Fracking.pdf
weitere Mitzeichner:
Berliner Wassertisch
BI Saubere Umwelt & Energie Altmark
BI LK Oldenburg gegen Fracking
BI Rote Hand, Thedinghausen/Achim
Abgefrackt Bündnis Weidener Becken gegen Fracking
BI Mensch und Umwelt Sulinger Land
BI „No Fracking“ im Erdgasfeld Völkersen
Gemeinnütziger Umweltschutzverein pro grün Paderborn e.V.
BI NaLaKiZu Bürgerstark, Aichstetten
Wir gegen Fracking BUND Lüneburg
BIGG Hamm gegen Gasbohren
BI Kein Fracking in der Heide
BI Frackingfreies Hessen
BI No Fracking Bodensee-Oberschwaben
IG Fracking-freies Artland e.V.
BI Gesundheit Hemslingen/Söhlingen
IG Schönes Lünne
BI „Inofrack“ Inde-Rur-Wurm, NRW
BI Frack-loses Gasbohren im Landkreis Rotenburg
BI Chiemgauer Seenplatte gegen Gasbohren
BI Walle gegen Gasbohren
BI Gesundheit und Klimaschutz Unterelbe
IG Tecklenburger Land gegen Fracking
BI gegen CO2-Endlager e.V.
BI Flecken Langwedel gegen Gasbohren
WUG Initiative Wittorfer Bürger für Umwelt und Gesundheit
BI Walsrode gegen Gasbohren und Lagerstättenwasserverpressung
IG Hamminkeln gegen Gasbohren/Niederrhein
AG Post-Fossil, Kassel
GENUK e.V., Hamburg
BI Wesermarsch ohne Bohrtürme
BI Linteler Geest gegen Gasbohren
UBI Unabhängige Bürgerinitiative Salzhausen
Brief als pdf
Gegen Gasbohren: Kurzstellungnahme zum Entwurf des Berichts der Expertenkommission Fracking im Jahr 2019
(26. Juni 2019) Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Berichts der Expertenkommission Fracking ist zu wiederholen. Vorab ist die Existenz der Homepage der Expertenkommission und ihres Jahresberichts an zentralen Stellen der Internetseiten von Bundes-Forschungsministerium, Bundes-Umweltministerium, Bundes-Wirtschaftsministerium und Umweltbundesamt bekannt zu geben. Die neue Frist zur Stellungnahme sollte zwei Monate betragen.
Der Bericht der Kommission ist in weiten Teilen vage und unbestimmt und daher grundlegend zu überarbeiten. So fehlen beispielsweise die Zeitmarken für die einzelnen Ziele, die sich die Kommission gesetzt hat.
Aufgabe der Kommission ist die wissenschaftliche Begleitung von Erprobungsbohrungen für Fracking in Schiefer-, Ton-, Mergel und Kohleflözgestein sowie die Ermittlung des Standes der Technik. Da weder Anträge auf derartige Erprobungsbohrungen vorliegen noch Bundesländer in Aussicht gestellt haben, derartige Bohrungen zuzulassen, wird die Kommission ihren zentralen Auftrag nicht erfüllen können. Sie sollte daher bereits jetzt der Bundesregierung mitteilen, dass kein Gefahrenausschluss für Fracking in diesen Gesteinsschichten vorgenommen werden kann und dass das bis 2021 geltende Moratorium für Fracking in diesen Gesteinsschichten zeitlich unbegrenzt verlängert werden sollte.
Auch die Ermittlung des Standes der Technik des Bohr- und Frackingprozesses anhand internationaler Erkenntnisse und Studien wird von der Kommission nicht ermittelt. Stattdessen sollen Fragen für Schritte beantwortet werden, die dem Fracking nachgelagert oder bestenfalls begleitend sind. Dadurch drängt sich der Eindruck auf, dass sich die Kommission hinsichtlich der Unbedenklichkeit des Bohr- und Frackingprozesses bereits inhaltlich festgelegt hat. Dies ist nicht akzeptabel.
Die von der Kommission vorgesehenen vier zu bearbeitenden Fragenkomplexe sind unbestimmt. Es ist nicht ersichtlich, welche Aspekte genau behandelt werden sollen. Damit ist das weitere Vorgehen der Kommission intransparent.
Der Bericht der Kommission ist daher grundlegend zu überarbeiten und der Öffentlichkeit zur Stellungnahme zur Verfügung zu stellen.
Fracking-Expertenkommission. Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Grünen
Zur pdf pdf (S. 49)
Bundesregierung will Fracking-Forschung mit 4,75 Mio. Euro subventionieren
Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Keine Haushaltsmittel für die Fracking-Kommission! „Letztes Jahr wollte die Bundesregierung die Fracking-Forschung mit vier Millionen Euro subventionieren. Jetzt sind es im Haushalt gut versteckte 4,75 Millionen, wie die Bundesregierung auf meine Anfrage zugeben musste. Darunter sind auch Mittel für die überwiegend mit frackingfreundlichen Mitgliedern besetzten Expertenkommission“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus … weiterlesen
Hubertus Zdebel: Mit oder ohne 3.000-Meter-Grenze – Es bleibt ein Fracking-Erlaubnisgesetz!
DIE LINKE fordert sofortigen Stopp des Gesetzentwurfs der CDU-SPD-Bundesregierung und ein ausnahmsloses Fracking-Verbot
Als im Juli 2014 die Eckpunkte für die Fracking-Pläne der beiden SPD-Minister Sigmar Gabriel (Wirtschaft und Energie) und Barbara Hendricks (Umwelt) bekannt wurden, war die ominöse 3.000-Meter-Grenze in der Welt, unterhalb derer Fracking in Schiefergestein oder in Kohleflözen angeblich vollkommen unbedenklich sei und daher zu erlauben. „Dass nun nach fast einem Jahr später und vielseitiger Kritik SPD und Union diese willkürliche Grenze aufgeben, zeigt, dass die 3000-Meter-Grenze von Anfang an Schwachsinn war. Nach geologischen Kriterien war die Grenze ohnehin nicht begründbar. In Wahrheit handelte es sich um eine ökonomische Grenze, denn die Bundesregierung hat gezielt verschwiegen, dass es gerade unterhalb von 3.000 Metern jede Menge Erdgas zu fracken gibt“, so Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Obmann der Linksfraktion im Umweltausschuss, zur jetzigen Streichung der 3.000-Meter-Grenze durch Union und SPD. „Auf mehr haben sich CDU und SPD eine Woche vor der geplanten Verabschiedung des Gesetzes allerdings nicht verständigen können. Auch die frackingfreundlich besetzte, mit weitgehenden Befugnissen ausgestattete Expertenkommission ist weiter im Gesetzentwurf vorgesehen.“
Zdebel weiter: „Nun planen Union und SPD also, Fracking je nach Gesteinsformation generell zu erlauben oder vorerst einzuschränken. Im Sandgestein wird Fracking nach dem so genannten Tight Gas ausdrücklich und in jeder Tiefe erlaubt, obwohl es nie ein systematisches Umweltmonitoring der bisher durchgeführten Fracking-Vorhaben gegeben hat. Durch das Gesetz soll Fracking auf drei Vierteln der Fläche Deutschlands möglich sein, und zwar uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung.“
„Fracking bleibt Fracking. Die Gefahren für unser Wasser und die Gesundheit bestehen beim Fracking-Verfahren immer, in jeder Tiefe und jeder Gesteinsart. Die Bundesregierung sollte ihr Fracking-Erlaubnisgesetz besser ganz zurückziehen und stattdessen die Forderung der LINKEN nach einem ausnahmslosen gesetzlichen Fracking-Verbot aufgreifen.“
Zum Beitrag
Fracking – Widerstand gegen Regierungspläne wächst. Expertenkommission im Fokus der Kritik
Das Parlament Nr. 25 / 15.06.2015
Breite Skepsis
Von Johanna Metz
Widerstand gegen Regierungspläne wächst. Expertenkommission im Fokus der Kritik
Im Bundestag wächst im Zuge der parlamentarischen Beratungen der Widerstand gegen die von der Bundesregierung geplanten Fracking-Gesetze (18/4713, 18/4714), mit denen die umstrittene Erdgasfördermethode stärker reglementiert werden soll. Nicht nur, dass die Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke weiter auf ein generelles Verbot von Fracking pochen. Auch mehr als 100 Unionsabgeordnete wollen deutlich verschärfte Bedingungen für die Erdgasförderung in Deutschland durchsetzen. Der SPD-Fraktion ist vor allem die Expertenkommission ein Dorn im Auge, die ab 2016 Erkundungsbohrungen oberhalb von 3.000 Metern Tiefe wissenschaftlich begleiten und anschließend bewerten soll, ob eine Förderung des dort lagernden Schiefergases zu kommerziellen Zwecken unbedenklich für Umwelt und Trinkwasser ist. Carsten Sieling, Sprecher des linken SPD-Flügels, erklärte in der vergangenen Woche: „Die Entscheidung über kommerzielles Fracking einer Expertenkommission zu überlassen, lehnen wir entschieden ab.“ Die Kommission sei überhaupt nur auf Wunsch des Koalitionspartners in das Gesetz aufgenommen worden.
[…] Oliver Kalusch vom Bundesverband Bürgeriniativen Umweltschutz (BBU) bewertete Fracking hingegen als eine „nicht beherrschbare Risikotechnik mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt“. Wie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und die DUH warb er für ein Fracking-Verbot. Die 3.000-Meter-Grenze sei eine rein „ökomische Grenze“, urteilte er, bei der es nur dem Anschein nach um Sicherheit gehe. Tatsächlich solle sie die Schiefergasförderung mittels Fracking unterhalb von 3.000 Metern in Deutschland ermöglichen.
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Der Berliner Wassertisch ist Mitglied im Bündnis “Gegen Gasbohren“