Schlagwort-Archive: Fisahn

Bielefelder Professor will Freihandelsabkommen CETA verhindern

Neue Westfälische
23.02.2016

Bielefelder Professor will Freihandelsabkommen CETA verhindern
Andreas Fisahn: „CETA schafft eine Nebenverfassung“
Von Johannes Hülstrung

ceta

Der Bielefelder Rechtsprofessor Andreas Fisahn bereitet die größte Verfassungsklage vor, die es in Deutschland je gab. Er will das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA verhindern. Im Interview spricht Fisahn über die Gründe.

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Initiative Wissenschaft gegen TTIP – Pressegespräch am 13.11.2015

Pressegespräch der Initiative Wissenschaft gegen TTIP
ZEIT: 13.11.2015, 10:30 Uhrwgt
ORT: Universität der Künste Berlin, Einsteinufer 43, 10587 Berlin, Raum R 110 (openstreet map)

Die Initiative Wissenschaft gegen TTIP, ein Zusammenschluss von über 120 ÄrztInnen und WissenschaftlerInnen, warnt vor den Risiken der Freihandelsabkommen für das Gemeinwohl. Die Initiative fordert die Bundesregierung und die Europäische Kommission auf, die Verhandlungen über das geplante transatlantische Freihandelsabkommen TTIP zu beenden und den Ratifizierungsprozess für CETA zu stoppen.

Als Gesprächspartner und Gesprächspartnerin stehen Ihnen zur Verfügung:

Prof. Dr. Andreas Fisahn (*), Hochschullehrer für öffentliches Recht
Prof. Dr. Axel Flessner (*), Jurist
Prof. Dr. Dr. Karl-Franz Kaltenborn, Arzt und Erziehungswissenschaftler
Prof. Dr. Christoph Scherrer (*), Ökonom und Politologe
Prof. Dr. Eva Walther (*), Sozialpsychologin

(*) halten Kurzreferat aus ihrem jeweiligen Fachgebiet

Mehr unter: http://www.kritik-freihandelsabkommen.de/

 

Verhindern durch Verzögern. Jura-Prof Andreas Fisahn über Rekommunalisierung im Angesicht von TTIP, CETA und TiSA

TAZ
29.04.2015

Jura-Prof Andreas Fisahn über Rekommunalisierung „Aufgeschoben ist aufgehoben“
Interview mit Fisahn führte Klaus Wolschner

Zehn Jahre auf die Rekommunalisierung der Müllabfuhr hinzuarbeiten, hält Fisahn angesichts der TTIP Verhandlungen für eine schlechte Idee.

„TTIP, Ceta und auch Tisa sollen auch im Bereich der öffentlichen Dienste unter dem Stichwort „Liberalisierung“ mehr Privatisierung und Marktöffnung schaffen. Insbesondere ein Rückgängig-Machen soll deutlich erschwert werden. Während es bei Ceta um ein Übereinkommen zwischen EU und Kanada geht und bei TTIP um eines zwischen den USA und der EU, soll Tisa ein internationales Abkommen sein, wo die EU mit 23 Partnern verhandelt. Die Ergebnisse da sind vollkommen offen.“

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Rechtsprofessor hält individuelle Klagen gegen CETA für zulässig

TAZ
23. März 2015

Massenklage gegen CETA geplant

Von Christian Rath

Eine Musiklehrerin und Tausende von Mitstreitern wollen den EU-Freihandelsvertrag mit Kanada angreifen. Sie sehen das Wahlrecht in Gefahr.

Der renommierte Rechtsprofessor „Fisahn* hält individuelle Klagen gegen Ceta für zulässig, weil das Wahlrecht verletzt sei. Artikel 38 des Grundgesetzes garantiere die Teilhabe an Parlamentswahlen, die nicht dadurch leerlaufen dürften, dass die Entscheidungen an ganz anderen Orten fallen. So will er nicht nur die Ceta-Bestimmungen zum Investorenschutz und zu den Schiedsgerichten angreifen, sondern auch mutmaßliche Verletzungen des Staatsziels Umweltschutz, des Sozialstaatsprinzips und der kommunalen Selbstverwaltung, die durch Privatisierungen gefährdet sei.“

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* Prof. Dr. Andreas Fisahn (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Umwelt- und Technikrecht, Rechtstheorie an der Universität Bielefeld)

(Keine) Privatisierung der Daseinsvorsorge. Rhein-Main-Zukunftskongress 2015

Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser (IVKK)
Februar 2015

IVKK

9. Rhein-Main-Zukunftskongress 2015

Der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser (IVKK) ist Kooperationspartner des 9. Rhein-Main-Zukunftskongresses im kommenden Februar in Frankfurt-Offenbach a. M. Der Verband informiert in einem Konferenzschwerpunkt ausführlich über das Thema Krankenhausfinanzierung auf dem Prüfstand – Calw, Kartellrecht & Co.“ IVKK-Geschäftsführer Dr. Uwe Alschner und Dr. Gerhard M. Sontheimer, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Gesundheit Nordhessen Holding AG, Kassel, haben dafür die Moderation übernommen.

Die Argumente eines betroffenen kommunalen Trägers legt Landrat Helmut Riegger dar, Aufsichtsratsvorsitzender der Kreiskliniken Calw gGmbH. Die Sicht der privaten Krankenhäuser erläutert Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken. Die rechtliche Seite erläutert Prof. Dr. Thomas Bruha, Emeritierter Ordinarius für Verfassungs- und Europarecht am Europa-Kolleg der Universität Hamburg.

Der IVKK engagiert sich umfangreich beim Thema Krankenhausfinanzierung und ist – in Übereinstimmung mit der kürzlich getroffenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart – ebenfalls der Ansicht, dass Krankenhäuser eine Pflichtaufgabe für kommunale Träger sind, für die Europäisches Wettbewerbsrecht nicht angewendet werden darf. Da dies vom Bundesverband Deutscher Privatkliniken immer wieder in Frage gestellt wird, ist es Ziel des IVKK, dass diese Streitfrage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird.

Der Rhein-Main-Zukunftskongress ist einer der wichtigsten Branchentreffs für Entscheider aus dem Krankenhausbereich. Er findet am 25. und 26. Februar 2015 in Offenbach statt.

Seien Sie dabei und informieren Sie sich über die wichtigen Trends und Themen des Jahres 2015.

Einzelheiten zum Programm und Hinweise zur Anmeldung finden Sie hier: www.rmzk.de

Der Fall Calw betrifft uns alle, denn es geht es um die Zukunft der Kliniken!
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