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Europarechtler Prof. Axel Flessner: „CETA, TTIP und dann?“

„Der Deutsche Musikrat veranstaltet den öffentlichen Teil seiner diesjährigen Mitgliederversammlung am Freitag, 21. Oktober 2016 im Abgeordnetenhaus von Berlin, Niederkirchnerstraße 5, 10117 Berlin. Zu Beginn wird die Staatsministerin für Kultur und Medien, Prof. Monika Grütters, MdB, eine Rede über „Musik öffnet Welten“ halten. Es folgt ein Zwischenruf von Prof. Dr. Axel Flessner, emeritierter Professor für … weiterlesen

Leserbrief Prof. Axel Flessner zum SZ-Artikel: „EU lässt Länder über CETA abstimmen“

Prof. Dr. Axel Flessner*
7. Juli 2016
An die Süddeutsche Zeitung, Leserbrief-Redaktion

Leserbrief zu SZ 6. Juli, S. 6: „EU lässt Länder über Ceta abstimmen
[Der Leserbrief wurde laut Flessner bislang noch nicht von der SZ veröffentlicht; Stand: 19.07.2016]

Der Bericht von Thomas Kirchner mit dem Titel „EU lässt Länder über Ceta abstimmen“ hat einen politischen Dreh, der die EU-Kommission gewiss erfreut, die rechtlichen Verhältnisse zwischen der Union und den Mitgliedstaaten aber verdreht. Die EU hat nicht Abstimmungen in den Mitgliedstaaten „zuzulassen“. Sie hat ihre eigenen Kompetenzen durch die Unionsverträge erhalten, und über den Inhalt dieser Verträge bestimmt nicht sie selbst, schon gar nicht durch ihre Kommission oder den Rat. Wenn die Unionsverträge ihr eine Kompetenz nicht zusprechen, „überlässt“ die EU den Mitgliedstaaten nichts, sondern diese haben einfach die Kompetenz behalten, die sie kraft eigenen Rechts schon vorher hatten.

Aus dieser Kompetenzlage erklären sich die „gemischten Abkommen“. Sie sind einfach solche, mit denen die Union auch Dinge regeln will, für die sie eine Kompetenz nicht hat. Wenn sie bei dieser „Mitregelung“ bleiben will, muss sie die Mitgliedstaaten als gleichberechtigte Partner auf ihrer Seite des Abkommens ins Boot holen; das Abkommen mit Kanada wird dann auf europäischer Seite von einer Gemeinschaft der 29 (EU plus 28 Mitgliedstaaten) geschlossen. Wenn die EU das nicht will, mag sie das Abkommen so verhandeln und abschließen, dass die Kompetenz der Mitgliedstaaten nicht berührt ist. Wenn die Mitgliedstaaten aber mitmachen sollen, haben sie völlig aus eigenem Recht darüber zu entscheiden, ob sie das wollen; wenn ja, sind sie gleichberechtigt neben der EU die Vertragspartner des ausländischen Staates, also nicht nur Zustimmungshelfer zu einem Vorhaben allein der EU, und die Unionsverträge enthalten konsequenterweise über solche „gemischten Abkommen“ auch keine eigene Regelung. Mit einer Behinderung der Außenhandelskompetenz der EU hat das nichts zu tun.

In den Beiträgen am 7. Juli setzt sich die verquere Sicht vom Vortag fort. Stefan Ulrich (Seite 4) hält es für eine demokratische „Katastrophe“ und „unglaublich töricht“, den Parlamenten der Mitgliedstaaten nun doch ein „Mitentscheidungsrecht“, faktisch ein „Vetorecht“ zu geben. Sind die nationalen Parlamente weniger demokratisch als das Europaparlament? Und wäre es demokratisch, wenn das Europarlament allein auch über solche Dinge bestimmt, für welche die EU gar nicht die Zuständigkeit hat? Wenn Kommission und Ministerrat zu der Einsicht kommen, besser doch die Mitgliedstaaten am Abkommen zu beteiligen, gewähren sie diesen nichts, sondern fügen sich einfach der Tatsache, dass die Zuständigkeiten allein der Union für Ceta vielleicht nicht ausreichen könnten. Und der von Michael Bauchmüller (Seite 5) anscheinend zustimmend zitierten kanadische Ministerin („… mit wem zum Teufel kann sie (die EU) dann überhaupt einen Vertrag schließen?“) ist zu antworten, dass die EU ungehindert durch die Mitgliedstaaten mit jeglichem Ausland Verträge schließen kann, welche die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten nicht berühren. Das ginge auch noch bei TTIP und CETA.

Mit freundlicher Genehmigung der Veröffentlichung von Professor Flessner

Eine Auswahl an Veröffentlichungen von Axel Flessner zum Thema CETA & TTIP:

Axel Flessner: Investitionsschutz gegen Insolvenzrecht – Justiz im Visier von TTIP und CETA. Deutsche Fassung des Vortrags „Insolvency Law and Investment Protection Treaties – A Conflict of Laws and Jurisdictions to Be Addressed“ beim Academic Forum von INSOL Europe, Berlin, 1. Oktober 2015. In: Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen (JFF). Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 2. Berlin, April 2016.

Axel Flessner: Investitionsschutz durch völkerrechtliche Verträge wie TTIP und CETA – ein Fall für das Verfassungsrecht! In: Recht und Politik, 51. Jg., 3/2015, S. 149–161.

Axel Flessner: Die Anstößigkeit der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht. In: Betrifft JUSTIZ, Nr. 122, Juni 2015.

Rolf-Henning Hintze: „Die Politik hat die verfassungsrechtliche Anstößigkeit von CETA und TTIP bisher ausgeblendet“. Interview mit Axel Flessner. In: Telepolis, 09.04.2015.

Axel Flessner: Selbstermächtigung und Selbstentmachtung in einem – die Europäische Union und der Investorenschutz nach CETA. In: Verfassungsblog, 11. November 2014.

Axel Flessner: TTIP und das deutsche Grundgesetz. 28.05.2014.

Axel Flessner: TTIP und Verfassungsrecht. In: Verfassungsblog, 13.05. 2014.

Fritz Glunk: CETA. Unser Rechtssystem wird ausgehebelt. Interview mit Axel Flessner. In: Die Gazette, 2014.

*Axel Flessner, emeritierter Lehrstuhlinhaber für Deutsches, Europäisches und Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Humboldt-Universität zu Berlin. Mitbegründer der Zeitschrift für Europäisches Privatrecht (ZEuP)

Axel Flessner: Investitionsschutz gegen Insolvenzrecht – Justiz im Visier von TTIP und CETA

(Berlin, 7. April 2016) Nachdem am 13. Februar das erste Heft der Schriftenreihe Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen (JFF) erschienen ist, freuen wir uns, heute das zweite Heft präsentieren zu können. Autor dieses Beitrags ist Axel Flessner, emeritierter Lehrstuhlinhaber für Deutsches, Europäisches und Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Humboldt-Universität zu Berlin und Mitbegründer der Zeitschrift für Europäisches Privatrecht (ZEuP).

Axel Flessner: Investitionsschutz gegen Insolvenzrecht – Justiz im Visier von TTIP und CETA. Deutsche Fassung des Vortrags „Insolvency Law and Investment Protection Treaties – A Conflict of Laws and Jurisdictions to Be Addressed“ beim Academic Forum von INSOL Europe, Berlin, 1. Oktober 2015. In: Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen (JFF). Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 2. Berlin, April 2016. (pdf)

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Inhaltsverzeichnis:

I. Einführung, S. 1-2
II. Investitionsabkommen und ihre Wirkung, S. 3-4
III. Beispiele
1. Suhrkamp, S. 4-7
2. Hypo Alpe Adria, S. 7-9
3. Yukos, S. 9-13
IV. Die Lehre, S. 14
V. Bewertung, S. 15-16
VI. Mitmachen, hinnehmen oder opponieren? S. 17
Anhang, S. 18

Aus der Einleitung:
„Zunächst werde ich den typischen Inhalt von Investitionsabkommen und seine mögliche Auswirkung auf Insolvenzrecht und Insolvenzpraxis beschreiben (II). Sodann will ich diesen Konflikt an bekannten Insolvenzfällen illustrieren (III) und die Lehre nennen, die daraus zu ziehen ist (IV). Schließlich will ich in diesem Lichte die Investitionsabkommen bewerten (V) und erörtern, wie sich die Insolvenz und Sanierungsprofession zu den auf Europa zukommenden Abkommen TTIP und CETA verhalten kann (VI).“

Initiative Wissenschaft gegen TTIP – Pressegespräch am 13.11.2015

Pressegespräch der Initiative Wissenschaft gegen TTIP
ZEIT: 13.11.2015, 10:30 Uhrwgt
ORT: Universität der Künste Berlin, Einsteinufer 43, 10587 Berlin, Raum R 110 (openstreet map)

Die Initiative Wissenschaft gegen TTIP, ein Zusammenschluss von über 120 ÄrztInnen und WissenschaftlerInnen, warnt vor den Risiken der Freihandelsabkommen für das Gemeinwohl. Die Initiative fordert die Bundesregierung und die Europäische Kommission auf, die Verhandlungen über das geplante transatlantische Freihandelsabkommen TTIP zu beenden und den Ratifizierungsprozess für CETA zu stoppen.

Als Gesprächspartner und Gesprächspartnerin stehen Ihnen zur Verfügung:

Prof. Dr. Andreas Fisahn (*), Hochschullehrer für öffentliches Recht
Prof. Dr. Axel Flessner (*), Jurist
Prof. Dr. Dr. Karl-Franz Kaltenborn, Arzt und Erziehungswissenschaftler
Prof. Dr. Christoph Scherrer (*), Ökonom und Politologe
Prof. Dr. Eva Walther (*), Sozialpsychologin

(*) halten Kurzreferat aus ihrem jeweiligen Fachgebiet

Mehr unter: http://www.kritik-freihandelsabkommen.de/

 

Prantl zu geheimen Schiedsgerichten in TTIP und CETA: „Wer solche >Gerichte< einrichtet, demontiert den Rechts- und Verfassungsstaat"

Süddeutsche.de
19.04.2015

Weiße Pfote von TTIP
Von Heribert Prantl

Schiedsgerichte im geplanten Freihandelsabkommen TTIP sind eine Täuschung. Sie verstoßen gegen das Grundgesetz und sind alles andere als harmlos.

[…] Der Staatsrechtler Flessner bringt gegen die Schiedsgerichte noch ein Argument in Stellung, das juristisch unschlagbar ist: Bei der Haftung, die den Staaten durch den Investitionsschutz auferlegt wird, handelt es sich um Staatshaftung. Diese ist sowohl im Grundgesetz als auch im Vertrag über die Arbeitsweise der EU abschließend geregelt: Eine Sonderhaftung nach eigenen Regeln ist nicht vorgesehen und deswegen ohne Änderungen der Verfassungen auch nicht einführbar. […]

Zum Artikel

Letzte Hoffnung Verfassungsklage?

Telepolis
09.04.2015

„Die Politik hat die verfassungsrechtliche Anstößigkeit von CETA und TTIP bisher ausgeblendet“
Von Rolf-Henning Hintze

Prof. Axel Flessner über die Freihandelsabkommen, die Möglichkeiten des Bundesverfassungsgerichts und das Versagen der Politik.
Strittigster Punkt der beiden Handelsabkommen CETA und TTIP ist die darin vorgesehene Schiedsgerichtsbarkeit nach dem ISDS-Mechanismus. Trotz des an der SPD-Basis partiell spürbaren starken Widerstands rechnet Axel Flessner, emeritierter Rechtsprofessor der Berliner Humboldt Universität, damit, dass die SPD im Bundestag mehrheitlich für CETA stimmen wird. Er sieht in diesem Fall aber Chancen, dass das Bundesverfassungsgericht den Bundespräsidenten hindern könnte, das Zustimmungsgesetz zu unterzeichnen. Über 17.000 Bundesbürger unterstützen bislang eine Verfassungsklage*.

Zum Artikel

* Zur Verfassungsklage: Petition richtet sich an Bundesverfassungsgericht. Bürgerklage gegen CETA; Christian Rath: Beschwerde in Karlsruhe. Massenklage gegen Ceta geplant. In: taz, 23.3.2015.
Bereits Januar 2015 wurde ein Gutachten veröffentlicht, das zum Ergebnis kommt, dass private Schiedsgerichte gegen die Verfassung verstoßen:

Anfang des Jahres wurde im Report der Böckler-Stiftung ein Beitrag von Prof. Dr. Siegfried Broß, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Richter am Bundesgerichtshof a.D., veröffentlicht:

Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit
Boeckler-Report_Artikel-BROSS

  • Der Einsatz von Schiedsgerichten bei Freihandelsabkommen wird zu Recht kritisch gesehen.
  • Privates Schiedsgericht und Ausübung von Gerichtsbarkeit gegenüber Staaten bei Streitigkeiten, die aus Freihandelsabkommen erwachsen, schließen sich aus.
  • Es bedeutet den Verlust von staatlicher Souveränität und Selbstachtung, sich einer Gerichtsbarkeit außerhalb der Staatenebene zu unterwerfen
  • Eine Schiedsgerichtsbarkeit innerhalb eines Freihandels abkommen darf allenfalls als Staatsschiedsgericht organisiert werden.
  • Die Zusammensetzung eines Staatsschiedsgerichts ist so zu gestalten, dass es sich um Vertreter der Vertragsstaaten mit Zustimmung der nationalen Parlamente handeln muss.

Zum Beitrag von Prof. Broß

Anlässlich dieses Beitrags von Prof. Broß möchten wir noch auf folgende Zeitungsartikel hinweisen:
19.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Verstoß gegen die Verfassung
Von Silvia Liebrich
Der Staatsrechtler Siegfried Broß hält in Verträgen wie TTIP und Ceta private Schiedsgerichte für unzulässig. Deren Veto hätte brisante Folgen.
18.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Ex-Verfassungsrichter geißelt geplante TTIP-Schiedsgerichte
Von Silvia Liebrich
Verfassungsrechtler Siegfried Broß sieht in den privaten Schiedsgerichten der Freihandelsabkommen Ceta und TTIP einen Verstoß gegen deutsches Verfassungs- und EU-Recht sowie einen Systembruch des Völkerrechts.
19.01.2015 Spiegel

Ex-Verfassungsrichter hält Schiedsgerichte für rechtswidrig
Die privaten Schiedsgerichte in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP verstoßen möglicherweise gegen Verfassungsrecht. Ein früherer Verfassungsrichter sieht in den entsprechenden Klauseln einem Zeitungsbericht zufolge einen Systembruch des Völkerrechts.

 

Letzte Rettung vor TTIP: Bundesverfassungsgericht

Mehr Demokratie e.V.
28.05.2014

TTIP und das deutsche Grundgesetz
Von Charlie Rutz

Prof. Dr. Axel Flessner legt in einem Aufsatz dar, weshalb der Widerstand gegen das Freihandelsabkommen TTIP auch auf die rechtliche Ebene, letztlich an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) getragen werden sollte.

Prof. Dr. Axel Flessner: "TTIP und das deutsche Grundgesetz" (pdf)

zum Artikel…

[Kommentar Berliner Wassertisch: Von dem Vorschlag von Professor Flessner halten wir sehr viel! 🙂 ]