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Schiefergas-Fracking in Deutschland? Stellungnahme des Arbeitskreises Fracking Braunschweiger Land zum Entwurf des Abschlussberichtes der Expertenkommission Fracking

Volker H.A. Fritz 38302 Wolfenbüttel, den 09.06.2021
Elbinger Straße 19

Mitglied im bundesweiten
Zusammenschluss „Gegen Gasbohren“

Offener Brief (per Mail vorab)
per Einschreiben

An Geschäftsstelle
Expertenkommission Fracking
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Zimmerstraße 26 – 27
10969 Berlin

Betreff: Stellungnahme des Arbeitskreises Fracking Braunschweiger Land zum Entwurf des Abschlussberichtes der Expertenkommission Fracking, veröffentlicht am 20.05.2021

Sehr geehrte Mitglieder der Expertenkommission,

Ihr Berichtsentwurf (pdf) wurde von uns durchgearbeitet, ebenso wie Ihre Zwischenberichte in der Vergangenheit. In diesem Zusammenhang verweisen wir noch einmal auf unsere Stellungnahme zu Ihrem Entwurf des Jahresberichtes 2020 vom 14.06.2020. Auch jetzt wieder fanden wir gravierende Unstimmigkeiten, die uns zu dem Gesamturteil geführt haben, dass dieser Berichtsentwurf dem Bundestag als Entscheidungshilfe bezüglich einer eventuellen Aufhebung des teilweisen Fracking-Verbotes gemäß §13 a WHG in dieser Form nicht vorgelegt werden darf.

Gemäß §13 Abs. 6 WHG war Ihr Auftrag, Erkenntnisse aus den dafür erlaubten 4 Versuchsbohrungen in Deutschland, durch deren wissenschaftliche Begleitung, zu erarbeiten und daraus dann eine Empfehlung für den Bundestag zu begründen, ob das teilweise Fracking-Verbot gemäß § 13 a Abs. 7 WHG ab 2021 aufgehoben werden könnte, oder nicht.

Ihre gesetzlich gestellte Aufgabe haben Sie nicht erfüllt. Bis zum Berichtstermin sind keine Anträge von Bohrfirmen auf Genehmigung für eine der Versuchsbohrungen bei den zuständigen Behörden gestellt worden.

Der von Ihnen eingeschlagene Weg, ersatzweise auf die Erfahrungen mit Fracking-Förderung in anderen Erdregionen zurückzugreifen, konterkariert direkt den Sinn der erlaubten 4 Versuchsbohrungen gemäß WHG. Denn es ging ja gerade darum, spezifisch deutsche Bedingungen zu untersuchen, um eben hier bei uns auch den speziellen Gefährdungsfaktor zu erkunden und entsprechend zu berücksichtigen.

Deshalb sind die drei eingeholten Gutachten schon vom Prinzip her ungeeignet.

Darüber hinaus ist festzustellen, dass deren Aussagen auch nicht sachgerecht sind, weil offenbar wesentliche Sachkenntnisse und Informationen, die allgemein verfügbar sind, nicht Eingang gefunden haben und folglich auch unberücksichtigt blieben.

Insbesondere ist uns aufgefallen, dass in Ihrem Bericht die zur Zeit wesentlichste Quelle über Auswirkungen der Fracking-Förderung auf die menschliche Gesundheit, auf die Umwelt und auf das Erdklima gänzlich fehlt und auch in keinem der drei von Ihnen in Auftrag gegebenen Gutachten herangezogen wurde. Dies, obwohl wir Sie in unserer Stellungnahme vom 14.06.2020 ausführlich auf diese öffentlich zugängliche Quelle hingewiesen hatten.

In diese Sammlung von Berichten, Untersuchungen und Schadensmeldungen aus den nordamerikanischen Fracking-Fördergebieten, die unter dem Titel „COMPENDIUM“ veröffentlicht ist, sind bis Ende 2020 in die 7. Auflage fast 2.000 Einzelunterlagen aufgenommen worden, die allermeisten aus den letzten 5 Jahren.

Diese Sammlung wurde seit 2014 von CONCERNED HEALTH PROFESSIONALS, New York (CHPNY) und PHYSICIANS for SOCIAL RESPONSIBILITY (PSR) begonnen, weil US-Behörden und die Gesundheitsbehörden einzelner Förderbundesstaaten der USA – und ebenso die Förderunternehmen – sich weigerten, ihnen vorliegende Informationen herauszugeben, mittels derer Ärzte den Ursachen für bestimmte Erkrankungen in Fördergebieten auf die Spur kommen wollten. (www.concernedhealthny.org) (www.psr.org)

Der schon mehrfach vorgebrachte Einwurf der „Unwissenschaftlichkeit“ der Inhalte des COMPENDIUMs hat sich längst durch die schiere Masse der Einzelinformationen als unhaltbar erwiesen, weil bestimmte Ereignisse über die Zeit immer wieder auftraten und die Ursachen dafür sich als systembedingt herausstellten.

Die Redakteure von Fachzeitschriften und von CHP waren sich seit 2019 dann sicher, die folgende Aussage in den USA in der zusammenfassenden Bewertung abgeben zu können:

„Wir konnten nicht feststellen, dass eine Fracking-Förderung von Kohlenwasserstoffen möglich ist, ohne die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu beeinträchtigen. Obendrein schadet die Fracking-Förderung auch dem globalen Klima, von dem auch die menschliche Gesundheit abhängt“.

„Die einzige Möglichkeit, diese Schädigung zu verringern, ist die sofortige und nachhaltige Beendigung der Fracking-Förderung“.

Im COMPENDIUM werden einzelne Berichte zu Schadensgruppen zusammengefasst und dann auch diese Schadensgruppen bewertet.

Teilbereiche sind unter anderen:

  • Luftverschmutzung
  • Wasserverschmutzung
  • Konstruktionsschwächen, die über die Dauer zu erhöhten Problemen führen
  • Radioaktive Freisetzungen
  • Gesundheitsprobleme am Arbeitsplatz und Sicherheitsmängel
  • direkte Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit
  • Lärmbelastung, Lichtbelastung und Stress
  • Erdbeben und seismische Aktivitäten
  • aufgegebene und aktive Bohrungen als Aufstiegsmöglichkeiten für Gase und für die Migration von Flüssigkeiten
  • Belastungen für das Klimasystem

Die Summe dieser Einzelbewertungen hat dann zu dem vorstehenden Gesamturteil des Bewerter-Teams geführt. Da die Berichte aus Nordamerika letztendlich die Erfahrungen von vielen hunderttausend Fracking-Förderbohrungen wiedergeben, können wir am Gehalt der Gesamtbewertung der 7. Auflage des COMPENDIUMs nicht zweifeln.

Viele der beschriebenen Mängel und gesundheitlichen Belastungen haben wir bei unseren Recherchen in Deutschland ebenso feststellen müssen. Und auch hier wurde uns von den zuständigen Aufsichtsbehörden und den Förderunternehmen an Informationen nur das Wenige herausgegeben, was nicht mehr zu verbergen war. Und sehr häufig wurde, auf unsere Anfragen zu bestimmten Themen, erstaunt geantwortet, dass man so etwas noch nie gehört habe. Da waren die ersten 5 Jahre breiter Fracking-Förderung in den USA und in Kanada schon längst vorbei.

Aus den USA sind gesundheitliche Belastungen durch die Fracking-Förderung belegt. Hier in Deutschland will man uns, trotz belegter Emissionen rund um Erdgasförderplätze, noch immer weismachen, dass es keine gesundheitlichen Belastungen für die Anwohner gibt und weigert sich hartnäckig, doch einfach mal messtechnisch zu erfassen, was aus den Abluftkaminen der einzelnen Fackel- und Aufbereitungsstationen ins Freie tritt. Mit der Entscheidung unseres Verfassungsgerichtes Anfang 2021 (Leitsätze zum Beschluss fügen wir als Link bei), durch welche der Erhalt eines erträglichen Klimas für die Zukunft Verfassungsrang bekommen hat, gerät die geplante Fracking-Erdgasförderung aus Schiefergestein in erhebliche Schwierigkeiten, denn die hohen Methan-Emissionen belasten unser Klima in besonderem Maße.

Ihre Überlegungen, zukünftig in Deutschland nur beste und modernste Technik zu erlauben und zu verwenden, zur Minimierung der Emissionen, kranken an einem zentralen Punkt: wer soll die Förderfirmen kontrollieren?

Die dafür zuständigen Bergaufsichtsämter können dieser Aufgabe schon heute nicht gerecht werden und sind darauf angewiesen, dass die Förderfirmen, die sich selbst kontrollieren und überwachen, entstandene Schäden an Umwelt, Grundwasser und Menschen melden. Eigene Untersuchungen der Behörden erfolgen nur im Ausnahmefall. Allein schon diese bisher geübte Praxis ist ein unglaublicher Skandal! Die zahlreichen „Vorfälle“ der verschiedensten Art bei der Erdöl- und Erdgasförderung und den begleitenden Prozessschritten – bis hin zur Entsorgung der hochbelasteten Lagerstättenwässer, die bei der Förderung in großen Mengen mit heraufgefördert werden, zeigen, dass die „Sicherheit“ bei diesen Prozessen nur scheinbar gegeben ist.

Deutliche Hinweise auf Emissionen von Giftstoffen um Förder- und Aufbereitungsplätze sind gefunden worden. Die Sicherheits-Mindestabstände von Wohngebäuden zu Förderbohrungen betragen nach Bergrecht min 100 m. Das ist völlig inakzeptabel, denn die Auswirkungen von Emissions-Schleppen sind in den USA noch bei Entfernungen von 10 Meilen von den Quellen statistisch belegt worden.

Wir dürfen Sie in diesem Zusammenhang auch auf die bis heute ungeklärten Häufungen seltener Blutkrebsarten bei Bewohnern um die Förderschwerpunkte Rodewald (bei Steimbke), Rotenburg/Wümme und Hemslingen/Söhlingen (östlich von Rotenburg gelegen) hinweisen, die seit 2013 bis heute andauern. Viele der an Krebsen erkrankten Anwohner wohnten weniger als 1 km von der nächsten Emissionsquelle entfernt, einige sogar weniger als 500 m. Bis heute konnte der Verdacht, dass die Kohlenwasserstoffförderung hier die Ursache ist, nicht bewiesen werden, aber die Förderindustrie kann andererseits auch nicht von diesem Verdacht befreit werden, denn die bisherigen Versuche zur Aufklärung wurden von ihr nicht unterstützt. Andererseits wissen wir aus Berichten in den USA und Kanada von ebenfalls gehäuften Meldungen des Auftretens gleichartiger seltener Blutkrebsarten in Gebieten gehäufter Förderung und Gebieten mit mehreren Aufbereitungsanlagen. Die Anwohner weisen eine Krebshäufigkeit weit über dem Landesdurchschnitt von Gebieten ohne Kohlenwasserstoffförderung auf.

Wer also soll die deutsche Förderindustrie künftig überwachen, wenn die geplanten umfangreichen Bohr- und Frackarbeiten durchgeführt würden, um Erdgas aus Schieferlagen zu fördern?

Die hoch technischen Verfahren zur Überwachung der Fracking-Verläufe und Druckausbreitungen lassen sich noch schwieriger, praktisch gar nicht, kontrollieren. Und noch ein anderer Aspekt spielt mit hinein:

Bei der Vielzahl der künftig geplanten Bohrungen von mehreren 10.000 werden die Förderkonzerne mit Sicherheit nicht eigene Ausrüstungen und Bohrteams dafür bereitstellen. Vielmehr werden sie „Contractors“ aus dem Ausland heranholen, die ihre Ausrüstung selbst mitbringen und bei uns dann die Bohr- und Frackarbeiten durchführen. Und die „Standards“, die dann von diesen Firmen angewendet werden, sind nicht die von Ihnen ins Auge gefassten höchsten und sichersten, sondern die, mit denen man am schnellsten 1.500 m tief bohren, ablenken und fracken kann.

Das sogenannte Freihandelsabkommen CETA mit Kanada würde dafür dann die rechtliche Grundlage hergeben, dass diese Firmen auch bei uns so arbeiten können, wie sie das „international“ gewohnt sind, ohne Berücksichtigung deutscher Vorschriften.

Sie lassen in Ihrer abschließenden Stellungnahme eine klare Aussage vermissen und überlassen es dem Bundestag, eine Entscheidung dazu zu finden, ob das teilweise Fracking-Verbot in § 13 a Abs.1 S 1 Nr. 1 WHG aufgehoben werden sollte, oder nicht.

Die International Energy Agency (IEA) hat in ihrer neuesten Veröffentlichung vom 18. Mai 2021 die herausragende Aufgabe zur Bewältigung der Verringerung der Aufheizung
der Erdatmosphäre benannt und empfohlen, alle Massnahmen zu ergreifen, um 2050 mit den CO2-Emissionen global klimaneutral zu werden. Dazu empfiehlt sie unter anderen: “sofortige weltweite Einstellung jeglicher Aufsuchung und Erschließung neuer Erdöl-und Erdgasvorkommen“.

Das Irish Center for Human Rights (IHCR) hat in einer im Mai 2021 veröffentlichten Untersuchung (pdf) überprüft, ob sich Fracking-Aktivitäten mit den Internationalen Menschenrechten – Recht auf Leben, auf Wasser, auf Nahrung, auf Wohnen, auf Zugang zu Informationen, auf eine gesunde Umwelt – in Einklang bringen lassen.

Da das nicht der Fall ist, fordert das IHCR die Beendigung der Anwendung von Fracking und die Einführung eines vollständigen und nachhaltigen Verbotes. Bei sorgfältigster Abwägung aller zugänglichen Informationen kann es nur eine sachgemäße Entscheidung geben: das teilweise Fracking-Verbot muss dauerhaft verankert werden.

Und mehr noch, die bisherige Fracking-Förderung von Kohlenwasserstoffen in Deutschland muss ebenfalls vollständig gesetzlich verboten werden, denn auch sie gefährdet in unserem sehr dicht besiedelten Land die Anwohner und natürlich auch unser Grundwasser, das erkennbar immer knapper wird.

Der Kunstgriff, für tiefe Sandsteinvorkommen „konventionelles Fracking“ als Sonderform einzuführen, der von der Förderindustrie angewendet wurde, um die laufende Fracking-Erdgasförderung aus möglichen Restriktionen herauszuhalten, ist sachlich durch nichts begründbar. Der Unterschied liegt in den Vorkommen, nicht in unterschiedlich benannten Fracking-Anwendungen. Das bestätigt sogar die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Raumordnung (BGR) in Hannover.

Im Hauptförderland Niedersachsen werden über 85% des kommunal erzeugten Trinkwassers aus Grundwasservorkommen durch Abpumpen gewonnen.
Ein großer Teil dieses Grundwassers wird durch die Kohlenwasserstoffförderung direkt bedroht, trotz aller Schwüre der Förderunternehmen. Die sinkenden Grundwasserspiegel sind deutliche Signale, dass unsere Trinkwasserversorgung gefährdet ist.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Fritz

für den Arbeitskreis Fracking Braunschweiger Land im Zusammenschluss „Gegen Gasbohren“

Anhang: Link zum COMPENDIUM 7. Auflage
https://www.psr.org/wp-content/uploads/2020/12/fracking-science-compendium-7.pdf
Link zum IEA-Statement: Net Zero by 2050: https://www.iea.org/reports/net-zero-by-2050
Link zum IHCR-Report vom Mai 2021 :International Human Rights Impacts of Fracking
https://osur.org.ar/wp-content/uploads/2021/05/Informe-IHCR-Report-International-Human-Rights- Impacts-of-Fracking.pdf

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html

weitere Mitzeichner:
Berliner Wassertisch
BI Saubere Umwelt & Energie Altmark
BI LK Oldenburg gegen Fracking
BI Rote Hand, Thedinghausen/Achim
Abgefrackt Bündnis Weidener Becken gegen Fracking
BI Mensch und Umwelt Sulinger Land
BI „No Fracking“ im Erdgasfeld Völkersen
Gemeinnütziger Umweltschutzverein pro grün Paderborn e.V.
BI NaLaKiZu Bürgerstark, Aichstetten
Wir gegen Fracking BUND Lüneburg
BIGG Hamm gegen Gasbohren
BI Kein Fracking in der Heide
BI Frackingfreies Hessen
BI No Fracking Bodensee-Oberschwaben
IG Fracking-freies Artland e.V.
BI Gesundheit Hemslingen/Söhlingen
IG Schönes Lünne
BI „Inofrack“ Inde-Rur-Wurm, NRW
BI Frack-loses Gasbohren im Landkreis Rotenburg
BI Chiemgauer Seenplatte gegen Gasbohren
BI Walle gegen Gasbohren
BI Gesundheit und Klimaschutz Unterelbe
IG Tecklenburger Land gegen Fracking
BI gegen CO2-Endlager e.V.
BI Flecken Langwedel gegen Gasbohren
WUG Initiative Wittorfer Bürger für Umwelt und Gesundheit
BI Walsrode gegen Gasbohren und Lagerstättenwasserverpressung
IG Hamminkeln gegen Gasbohren/Niederrhein
AG Post-Fossil, Kassel
GENUK e.V., Hamburg
BI Wesermarsch ohne Bohrtürme
BI Linteler Geest gegen Gasbohren
UBI Unabhängige Bürgerinitiative Salzhausen

Brief als pdf

Klima der Gerechtigkeit: Fracking-Verbote: Irland klar dafür aber Deutschland zeigt sich unentschlossen!

10. Juni 2021
Ein Gastbeitrag von Andy Gheorghiu


Während das Irish Centre For Human Rights auf die schwerwiegenden negative Auswirkungen von Fracking hinweist, sieht die deutsche Expert*innenkommission zu Fracking keinen Grund, ein umfassendes Verbot zu empfehlen. Andy Gheorghiu stellt die Debattenschwerpunkte dar und erklärt, warum es wichtig ist, dass die Öffentlichkeit den Berichtsentwurf der deutschen Experten*innenkommission Fracking kommentiert.

Fracking ist eine höchst umstrittene Technik zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen (Öl und Gas) aus geologischen Schichten. Der rechtliche Rahmen für Fracking in Europa ist von Land zu Land unterschiedlich, aber die Technik als solche ist entweder ganz verboten oder ihr Einsatz eingeschränkt. Irland hat den strengsten Rechtsrahmen und erwägt sogar, die Einfuhr von Fracking-Gas zu verbieten. Deutschland hingegen hat Fracking nur in Schieferschichten verboten, lässt aber die Tür für Operationen in Sandsteinschichten und mögliche Forschungsprojekte für Schieferfracking offen. [….]

Zum Beitrag

Telepolis zum Bericht der Fracking-Kommission: Fracking-Kommission der Bundesregierung: Klimabelastung zu tief angesetzt?

Telepolis
22. Februar 2021

Fracking-Kommission der Bundesregierung: Klimabelastung zu tief angesetzt?
Von Malte Daniljuk

Methan-Emissionen werden überraschend niedrig eingeschätzt. Methanforscher kritisiert Methode und Grundlagen. Importe von gefracktem Erdgas steigen weiter an; umstrittene LNG-Terminals

Zum Beitrag

Hubertus Zdebel (LINKE): Die Skandalserie um die Fracking-Kommission


Pressemitteilung Hubertus Zdebel (Mitglied des Bundestages, DIE LINKE), 2. August 2019

Im Rahmen der Pro-Fracking-Gesetzgebung wurde mit § 13a Abs. 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beschlossen, dass die Bundesregierung eine „unabhängige Expertenkommission“ einsetzt, welche Fracking-Erprobungsmaßnahmen in bestimmten Gesteinsschichten wissenschaftlich begleitet und auswertet sowie hierzu und zum Stand der Technik Erfahrungsberichte zum 30. Juni eines Jahres erstellt. Die Expertenkommission übermittelt die Erfahrungsberichte dem Deutschen Bundestag und veröffentlicht sie im Internet. Die Expertenkommission unterrichtet die Öffentlichkeit in regelmäßigen Abständen über Verlauf und Ergebnisse der Erprobungsmaßnahmen. Hierbei sowie zu den Entwürfen der Erfahrungsberichte ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Die Kommission, die von der Bundesregierung eingesetzt wurde und aus Steuermitteln finanziert wird, ist mehrheitlich mit Vertretern fracking-freundlicher Stellen besetzt. Die Zivilgesellschaft ist in ihr nicht vertreten. Die Bundesregierung scheute das Risiko kritischer Stimmen.

Die „Expertenkommission Fracking“, wie sie offziell heißt, hat inzwischen ihre Arbeit aufgenommen. Siehe https://expkom-fracking-whg.de/. Sie soll durch ihre Berichte die Voraussetzungen für die in 2021 vorgesehene Überprüfung des Verbots von Fracking in Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein durch den Deutschen Bundestag schaffen. weiterlesen

BBU: Endfassung des Jahresberichts der Fracking-Kommission entlarvt Öffentlichkeitsbeteiligung endgültig als Farce


BBU-Pressemitteilung, 10.07.2019

(Bonn, Berlin, 10.07.2019) Für den Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) zeigt die nun veröffentlichte Endfassung des Jahresberichts der Fracking-Kommission deutlich, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bericht eine Farce war. Der Jahresbericht blieb trotz massiver Kritik fast unverändert. Eine konkrete Darstellung der Kritikpunkte der Öffentlichkeit und aussagekräftige Antworten darauf fehlen auf der Homepage der Kommission fast völlig. Das ist das genaue Gegenteil eines Dialogs auf Augenhöhe. Der BBU fordert, die Kritik der Öffentlichkeit im Original auf der Homepage der Kommission zu veröffentlichen und verlangt von ihr, dazu konkret Stellung zu beziehen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Dass die Kommunikation mit der Öffentlichkeit ein Desaster war, hat die Fracking-Kommission anscheinend selbst gemerkt. Denn nun will sie gemeinsam mit den Bundesministerien für Forschung, Umwelt und Wirtschaft ein Konzept für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erarbeiten. Doch es ist nicht zu erwarten, dass Verbesserungen für Umweltschützer eintreten. Denn in welche Richtung die Kommunikation mit der Öffentlichkeit geht, lässt sich angesichts des Umgangs mit der eingereichten Kritik am Jahresbericht bereits jetzt erahnen.

So wurde der Entwurf des Jahresberichts fast unverändert als Endfassung übernommen. Die Kritik der Öffentlichkeit und die Reaktion der Kommission werden im Jahresbericht in keiner Weise dargestellt.
Stattdessen sollen Kommentare nun in einem Dokument zu regelmäßig gestellten Fragen (FAQ) auf der Kommissions-Homepage behandelt werden.
Damit werden Kritikpunkte einfach zu Fragen umdefiniert. Doch auch in dieser Form wird die Kritik des BBU in diesem Dokument kaum aufgegriffen, wie ein Beispiel von vielen zeigt. So hatte der BBU die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen angesichts der fehlenden Bekanntmachung als völlig unzureichend kritisiert. Darauf gibt es keine befriedigende Reaktion .Stattdessen findet man die Frage: ‚Wie wurde die Öffentlichkeit über die Webseite der Expertenkommission Fracking informiert?‘. In der Antwort wird insbesondere auf Presseerklärungen der drei betroffenen Ministerien verwiesen, die nach Ablauf der Abgabefrist für Stellungnahmen zum Entwurf des Jahresberichts veröffentlicht wurden und so gar nicht zur Abgabe von Stellungnahme motivieren konnten. So werden Kritikpunkte unsichtbar gemacht und Nebelkerzen geworfen. Auch ansonsten sind die Ausführungen im FAQ-Dokument von einem ‚Weiter so‘ geprägt. Das ist nicht akzeptabel.“

Der BBU fordert die Fracking-Kommission auf, ein Dokument zu veröffentlichen, in dem die Kritik der Öffentlichkeit im Original dargestellt wird. Zu diesen Kritikpunkten muss die Fracking-Kommission konkret Stellung beziehen.

Zum Hintergrund:
BBU-Pressemitteilung vom 18. Juni 2019
https://www.bbu-online.de/presseerklaerungen/prmitteilungen/PR%202019/18.06.19.pdf

BBU-Stellungnahme vom 25. Juni 2019
https://www.bbu-online.de/Stellungnahmen/Jahresbericht%20_Fracking_OK_oU.pdf

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engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
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Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.

BBU: Jahresbericht der Fracking-Kommission – falsche Ziele, unbestimmte Angaben und eine katastrophale Öffentlichkeitsbeteiligung


(Bonn, Berlin, 27.06.2019) Der Jahresbericht 2019 der Expertenkommission Fracking stößt auf deutliche Kritik des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU). Diese Kritik hat der Umweltverband der Fracking-Kommission innerhalb der von ihr gesetzten Frist für die Öffentlichkeitsbeteiligung in einer Stellungnahme (pdf) zum Jahresbericht übermittelt. Die vagen Aussagen über die zukünftige Arbeit der Kommission, die deutlich von ihrem Arbeitsauftrag abweicht, schaffen dabei keine Transparenz, sondern werfen immer neue Fragen auf. Die angesichts fehlender Erprobungsbohrungen notwendige Schlussfolgerung, dass es keinen Gefahrenausschluss für Fracking geben kann, zieht die Kommission nicht. Empörend findet der BBU auch, dass die Art der Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Kommission anscheinend das Ziel hatte, die Abgabe von Stellungnahmen zu verhindern. Der BBU fordert eine Überarbeitung des Jahresberichts und eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt: „Aufgabe der Kommission ist die wissenschaftliche Begleitung von Erprobungsbohrungen für Fracking in Schiefer-, Ton-, Mergel und Kohleflözgestein sowie die Ermittlung des Standes der Technik. Damit soll sie die wesentlichen Grundlagen für die in 2021 vorgesehen Überprüfung des Moratoriums von Fracking in diesen Gesteinsschichten schaffen. Da weder Anträge auf derartige Erprobungsbohrungen vorliegen noch Bundesländer in Aussicht gestellt haben, derartige Bohrungen zuzulassen, wird die Kommission ihren zentralen Auftrag nicht erfüllen können. Daher hätte sie bereits jetzt der Bundesregierung mitteilen müssen, dass kein Gefahrenausschluss für Fracking in diesen Gesteinsschichten möglich ist. Aus dem Moratorium hätte so ein unbefristetes Verbot werden müssen.“

Der BBU stellt zudem fest, dass auch der Stand der Technik des Bohr- und Frackingprozesses anhand internationaler Erkenntnisse und Studien von der Kommission nicht ermittelt wird. Stattdessen sollen Fragen für Schritt beantwortet werden, die dem Fracking nachgelagert oder bestenfalls begleitend sind. Damit hat die Kommission endgültig ihren im Wasserhaushaltsgesetz festgelegten Arbeitsauftrag aufgegeben. Die Gefahren des Bohr- und Frackingprozesses für die Umwelt und die Bevölkerung können so gerade nicht ermittelt werden.

Weiter erklärt Oliver Kalusch: „Die von der Kommission nun zur Bearbeitung vorgesehenen vier Fragenkomplexe sind zudem unbestimmt. Es ist nicht ersichtlich, welche Aspekte genau behandelt werden sollen. Damit ist das weitere Vorgehen der Kommission intransparent. Dies gilt auch für weitere Teile des Berichts. So fehlen beispielsweise die Zeitmarken für die einzelnen Ziele, die sich die Kommission gesetzt hat.“

Zu scharfer Kritik des BBU führt auch die Art und Weise, in der die Kommission die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt hat. So befand sich der Jahresbericht auf einer Homepage, deren Existenz nicht an zentraler Stelle bekannt gemacht wurde und nur durch Zufall zu finden war. Die Zeit zur Abgabe von Stellungnahmen von etwa drei Wochen reduzierte sich so faktisch auf wenige Tage bis Stunden. Für die Abgabe von Stellungnahmen war nur ein Kontaktformular vorgesehen. Als der BBU seine detaillierte Stellungnahme in das Kontaktformular eingab, bekam er eine Fehlermeldung: „Die Maximallänge ist überschritten. Bitte geben Sie maximal 3999 Zeichen ein.“ Detaillierte Stellungnahmen waren offensichtlich gar nicht erwünscht. Die Stellungnahme des BBU musste gestückelt werden.

Die Stellungnahme des BBUs hier als pdf

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter: https://www.bbu-online.de/
und telefonisch unter 0228-214032.
Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Regierungskoalition im Bund hält starr an der Finanzierung von Fracking-Forschung und einseitig besetzter Fracking-Kommission fest

3.7.2018 Pressemitteilung

Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Regierungskoalition im Bund hält starr an der Finanzierung von Fracking-Forschung und einseitig besetzter Fracking-Kommission fest

„CDU/CSU und SPD halten starr an der Finanzierung der einseitig besetzten Fracking-Kommission fest“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Mitglied im Umweltausschuss. „Der Antrag unserer Fraktion auf Streichung der im Haushalt gut versteckten Gelder für Fracking-Forschung, die Fracking-Kommission und den begleitenden Dialogprozess in Höhe von 4,75 Millionen Euro wurde im Haushaltsausschuss abgelehnt.“

Zdebel weiter:

„Es ist bereits ein Skandal, dass öffentliche Gelder in Höhe von 4 Millionen Euro für die Fracking-Forschung ausgegeben werden sollen. Das ist eine neuerliche Einladung an die Gaskonzerne zum Einstieg ins Schiefergasfracking. Das Verursacherprinzip gebietet es, dass die Konzerne die Erforschung von potentiellen Schäden bei der Anwendung der Fracking-Technik selbst finanzieren.

Doch die Regierungskoalition setzt noch einen drauf. Für die Einrichtung und den Geschäftsbetrieb einer Geschäftsstelle einer sechsköpfigen Fracking-Kommission sind 250.000 Euro im Haushalt veranschlagt. Aufgrund ihrer einseitigen Besetzung ist vorprogrammiert, dass eine kritische Überprüfung der Folgen der Fracking-Technik nicht erfolgen wird. Vier der sechs Mitglieder haben sich positiv zu Fracking positioniert, sind Mitglieder fracking-freundlicher Stellen oder haben dem Gewässerschutz bei Bergbauvorhaben nur eine untergeordnete Rolle beigemessen.

Hier werden Projekte finanziert, von denen lediglich die Energiekonzerne profitieren, an denen aber kein volkswirtschaftliches und energiepolitisches Interesse besteht. Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, dies zu finanzieren. Fracking ist eine teure und unbeherrschbare Risikotechnik und muss ohne Ausnahmen verboten werden.

Der Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE ist als pdf downloadbar.