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Fünfjähriges Moratorium: Großer Erfolg der niederländischen Anti-Fracking-Bewegung

BBUBBU-Pressemitteilung
15.07.2015

Wichtiger Etappensieg für Fracking-Gegner in den Niederlanden! Jetzt muss auch die deutsche Bundesregierung Konsequenzen ziehen

(Bonn, Den Haag, 15.07.2015) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) begrüßt das fünfjährige Moratorium für kommerzielles Fracking in den Niederlanden. Damit zeigt sich, dass der Widerstand der Bevölkerung und der Umweltverbände in den Niederlanden und der deutsch-niederländischen Grenzregion Wirkung erzielt hat. Zu diesem Widerstand hatte auch der BBU beigetragen. Mit befreundeten Bürgerinitiativen hatte er im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung zur Schiefergasgewinnung in den Niederlanden mehrere Tausend Unterschriften gesammelt. Diese wurden im Juli 2014 den Niederlanden übergeben. Die deutsche Bundesregierung fordert der BBU auf, Konsequenzen aus der Entscheidung der niederländischen Regierung zu ziehen, und auf die Pläne zur Verabschiedung eines Pro-Fracking-Rechts zu verzichten.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Es zeigt sich, dass der Widerstand gegen Fracking erfolgreich ist. Das ist ein gutes Signal für die weltweite Anti-Fracking-Bewegung. Aber nun muss die niederländische Regierung Nägel mit Köpfen machen und Fracking endgültig stoppen. Die für Ende des Jahres angekündigte Kabinettsentscheidung kann nur einen Inhalt haben: Fracking ist keine Option für die Niederlande.“

Die Bundesregierung fordert der BBU auf, ihr ins Stocken geratene Pro-Fracking-Recht endgültig in der Schublade verschwinden zu lassen. Oliver Kalusch führt aus: „Fracking hat europaweit keine Akzeptanz. Frankreich verbietet die Erdgasförderung mit dieser Methode. Flandern erlässt ein 10-Jahres-Moratorium. In Spanien kämpfen Regionalregierungen gegen das gefährliche Gasbohren. Jetzt verhängen die Niederlande einen Fünf-Jahres-Stopp für kommerzielles Fracking. Und in Deutschland sind über 60% der Bevölkerung für ein Fracking-Verbot. Die Bundesregierung darf sich nicht weiter gegen den Willen der Bevölkerung stellen und eine europaweit bekämpfte Technik etablieren. Sie ist vielmehr gefordert, einen Gesetzentwurf für ein ausnahmsloses Fracking-Verbot vorzulegen.“

Weitere Hintergrundinformationen:
http://www.bbu-online.de/presseerklaerungen/prmitteilungen/PR%202014/09.07.14.pdf

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für umweltfreundliche Energiequellen.

 

Linksfraktion

 

Fünfjähriges Moratorium: Großer Erfolg der niederländischen Anti-Fracking-Bewegung

„Das fünfjährige Fracking-Moratorium in den Niederlanden ist ein großer Erfolg der niederländischen Anti-Fracking Bewegung“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann im Umweltausschuss für die Fraktion DIE LINKE zur Entscheidung der niederländischen Regierung, die kommerzielle Aufsuchung und Förderung von Schiefergas mittels Fracking in den kommenden fünf Jahren nicht zu erlauben. „Die Regierungsentscheidung wird neben der Sozialistischen Partei (SP) auch von den Niederländischen Christdemokraten (CDA) und Sozialdemokraten (PvdA) unterstützt. Davon können sich CDU und SPD, die hier in Deutschland ein Fracking-Erlaubnisgesetz im Bundestag verabschieden wollen, eine Scheibe abschneiden.“

Zdebel weiter:

„Mit der Kabinettsentscheidung sind die geplanten Probebohrungen in Boxtel, Haaren und im Noordoostpolder vom Tisch. Die bereits erteilten, aber auslaufenden kommerziellen Aufsuchungsgenehmigungen werden nicht verlängert und neue Anfragen werden abgewiesen. Das ist ein großartiger Teilerfolg der BürgerInneninitiativen, die gemeinsam mit fast drei Viertel der Städte und Gemeinden sowie neun von zwölf Provinzen in den Niederlanden Druck gegen Fracking machen.

Gleichzeitig ist es enttäuschend, dass die Förderung von Gas mittels Fracking mit dem Moratorium noch nicht vom Tisch ist, sondern immer noch von der niederländischen Regierung als eine ernsthafte Option angesehen wird. Denn Fracking ist und bleibt eine Gefahr für Mensch und Natur. Frankreich macht es vor: Aus dem Moratorium muss ein definitives Fracking-Verbot ohne Ausnahmen werden. Dafür streitet auch DIE LINKE in Deutschland.“

Zum Beitrag

Fracking Freies Artland - STOP

Artikel zum Thema:

WDR: Grenzstreit um Schiefergas-Förderung: NRW begrüßt niederländische Fracking-Pause. 14.07.2015.

WDR: Niederlande stoppen vorerst Fracking-Projekt an der deutschen Grenze. 14.07.2015.

NRZ: Niederlande stoppen das Fracking. 12.07.2015.

 

Kein Fracking-Erlaubnisgesetzespaket vor den Sommerferien

ZEIT online
30.06.2015

Koalition verschiebt Fracking-Entscheidung

Berlin (dpa) – Die große Koalition hat die Entscheidung über die geplanten Regelungen für das umstrittene Gas-Fracking auf die Zeit nach der Sommerpause verschoben. Eigentlich hätte der Bundestag das Gesetzespaket am Freitag auf den Weg bringen sollen.
Links zum Thema:

Positionspapier des SPD-Netzwerks zum Fracking
Gesetzentwurf 1
Gestzentwurf 2
Umweltbundesamt zum Fracking
Fragen und Antworten der Bundesregierung
BGR-Fracking-Studie
Rechtsgutachten

Zum Artikel

Dazu:

Pressemitteilung von Greenpeace: Bundestag gibt vorerst kein Gas

Pressemitteilung vom BUND: Nach dem Scheitern der Verhandlungen über das Frackinggesetz: BUND fordert gesetzliches Verbot von Fracking in Deutschland

Pressemitteilung der Linksfraktion: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Pressemitteilung der Grünen: Fracking verhindern – aus Erlaubnispaket jetzt Verbotsgesetz machen

Fracking aus der Perspektive der öffentlichen Wasserwirtschaft: Unser Wasser – wie lange noch Quelle des Lebens und der Gesundheit? (17.06.2015)

Vom BUND empfohlene Links.

Nichts kann die Gefährdung des lebenswichtigen Guts Wasser rechtfertigen! Der Berliner Wassertisch spricht sich für ein absolutes Fracking-Verbot aus!

Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!

Fracking bedroht unser Wasser

17. Juni 2015 Gemeinsame Presseerklärung vom Deutschen Heilbäderverband e.V. und der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.: Unser Wasser – wie lange noch Quelle des Lebens und der Gesundheit? Wasserversorger, Abwasserbetriebe, Wasserverbände, Heilbäder und Kurorte, Kur- und Badeärzte sowie Wissenschaftler aus dem Heilbäderwesen appellieren erstmals gemeinsam an die Bundestagsabgeordneten, die Wasserressourcen wirksam vor Verunreinigungen durch Fracking … weiterlesen

Fracking poses ’significant‘ risk to humans and should be temporarily banned across EU, says new report

The Independent
20.06.2015

Fracking setzt Menschen erheblichen Risiken aus – EU-weites Moratorium erforderlich

frackingA major scientific study says the process uses toxic and carcinogenic chemicals and that an EU-wide ban should be issued until safeguards are in place
Andy Rowell

A major new scientific study has concluded that the controversial gas extraction technique known as fracking poses a “significant” risk to human health and British wildlife, and that an EU-wide moratorium should be implemented until widespread regulatory reform is undertaken.

Zum Artikel

 

Am 3. Juli 2015 findet die Fracking-Abstimmung im Bundestag statt!

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Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!

 

Am 3. Juli findet im Bundestag die endgültige Abstimmung zum „Fracking-Erlaubnisgesetz“ statt!!!!
BUNDESTAG 116. Sitzung, Freitag, 3.07.2015, 9–11 Uhr (Tagesordnungspunkt 29)

a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominderung bei den Verfahren der Fracking-Technologie (Drucksachen 18/4713, 18/4949) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. Verbot von Fracking in Deutschland. (Drucksache 18/4810)

c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen (Drucksache 18/4714) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss)

Die Sitzungen werden live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. 

Der Berliner Wassertisch spricht sich für einen kompletten Verbot von Fracking aus!

Das Umweltinstitut hat eine Mitmachaktion gestartet

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Hintergrundinformationen zum geplanten Fracking-Gesetz vom Umweltinstitut München e.V.

„Bereits diesen Freitag, den 3. Juli 2015, ist es soweit! Das Fracking-Gesetz wird im Bundestag in zweiter und dritter Lesung behandelt. Hier stimmen die Abgeordneten darüber ab, ob sie das Gesetz so wie von der Regierung vorgeschlagen oder mit Änderungen annehmen werden. Deswegen wollen wir sie jetzt noch einmal auffordern, das Gesetz abzulehnen und sich stattdessen für ein generelles Verbot einzusetzen!

Im Juni 2014 haben Wirtschaftsminister Gabriel und Umweltministerin Hendricks (beide SPD) Eckpunkte für ein Fracking-Gesetz vorgelegt. In der vorangegangenen Legislaturperiode waren ihre Vorgänger Philipp Rösler und Peter Altmaier bereits mit einem Gesetzesvorstoß gescheitert – der Widerstand der Bundestagsabgeordneten aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen war zu groß. In jenem Fall haben die Abgeordneten die Bedenken der Bevölkerung ernst genommen und die Interessen ihrer WählerInnen verteidigt. Nun möchten wir unsere PolitikerInnen erneut auffordern, den Protest der Bürgerinnen und Bürger in den Bundestag zu tragen und das Gesetz abzulehnen, das Fracking keinen Riegel vorschiebt.“ Mehr hier!

Materialien:

Das Gesetz aus der Perspektive der Öffentlichen Wasserwirtschaft: Brief von Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der Öffentlichen Wasserwirtschaft e.V., an die Abgeordneten des Bundestages.

Unser Wasser – wie lange noch Quelle des Lebens und der Gesundheit? Pressemitteilung von der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) und Deutscher Heilbäderverband e.V. vom 17. Juli 2015.

Mehr auf der Website des Berliner Wassertischs zu Fracking hier

 

Noch mehr Angst vorm Fracking – Alarmierende Krebsrate

TAZ
23.06.2015

Noch mehr Angst vorm Fracking. Alarmierende Krebsrate
Von Wolfgang Löhr

fracking

In Rotenburg erkranken überdurchschnittlich viele Männer an Blutkrebs. Der Ort ist ein Zentrum der Erdgasförderung.

Zum Artikel

Zum Epidemiologisches Krebsregister Niedersachsen (EKN):

Nachbargemeinden der Samtgemeinde Bothel (Landkreise Rotenburg, Verden, Heidekreis). Diese Sonderauswertung wurde auf Basis einer Anfrage vom 12.03.2015, die vom Landkreis Rotenburg in Abstimmung mit den Landkreisen Verden und Heidekreis gestellt wurde, durchgeführt. Mehr hier

Kurzfassung Bericht zu den Nachbargemeinden der Samtgemeinde Bothel

Langfassung Bericht zu den Nachbargemeinden der Samtgemeinde Bothel

 

Fracking-Gesetz im Bundestag. Fracking-Firmen drohen Politikern

TagesschauTagesschau.de
17.06.2015

Fracking-Gesetz im Bundestag. Firmen machen Druck auf Abgeordnete
Von Jürgen Döschner

Im StFRACKINGreit um das geplante Fracking-Gesetz wächst der Druck auf die Politik. Dem ARD-Hörfunk liegen die Briefe von Firmen aus der Erdgas-Branche an Bundestagsabgeordnete vor, mit denen die Politiker offensichtlich im Sinne der Industrie beeinflusst werden sollen.

Zum Beitrag

Ebenfalls dazu:
TAZ
16.06.2015

Gesetz zu umstrittener Gasförderung. Firma will schneller fracken
Malte Kreutzfeldt

Union und SPD streiten weiter über das geplante Fracking-Gesetz. Nun erhöhen Befürworter und Gegner den Druck auf die Politik. Briefe, in denen Unternehmen für neue Gesetze werben oder davor warnen, hat Hubertus Zdebel schon oft bekommen. Doch bei dem Schreiben, das der Linken-Abgeordnete am Montag in seinem Posteingang fand, war er dann doch überrascht. Schlumberger, der mit weltweit 118.000 Mitarbeitern größte Dienstleister zur Öl- und Gasförderung, drängte auf die Verabschiedung des geplanten Fracking-Gesetzes – und zwar mit einer klaren Warnung.

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Fracking – Widerstand gegen Regierungspläne wächst. Expertenkommission im Fokus der Kritik

Das Parlament Nr. 25 / 15.06.2015

Breite Skepsis
Von Johanna Metz

Widerstand gegen Regierungspläne wächst. Expertenkommission im Fokus der Kritik

Im Bundestag wächst im Zuge der parlamentarischen Beratungen der Widerstand gegen die von der Bundesregierung geplanten Fracking-Gesetze (18/4713, 18/4714), mit denen die umstrittene Erdgasfördermethode stärker reglementiert werden soll. Nicht nur, dass die Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke weiter auf ein generelles Verbot von Fracking pochen. Auch mehr als 100 Unionsabgeordnete wollen deutlich verschärfte Bedingungen für die Erdgasförderung in Deutschland durchsetzen. Der SPD-Fraktion ist vor allem die Expertenkommission ein Dorn im Auge, die ab 2016 Erkundungsbohrungen oberhalb von 3.000 Metern Tiefe wissenschaftlich begleiten und anschließend bewerten soll, ob eine Förderung des dort lagernden Schiefergases zu kommerziellen Zwecken unbedenklich für Umwelt und Trinkwasser ist. Carsten Sieling, Sprecher des linken SPD-Flügels, erklärte in der vergangenen Woche: „Die Entscheidung über kommerzielles Fracking einer Expertenkommission zu überlassen, lehnen wir entschieden ab.“ Die Kommission sei überhaupt nur auf Wunsch des Koalitionspartners in das Gesetz aufgenommen worden.

[…] Oliver Kalusch vom Bundesverband Bürgeriniativen Umweltschutz (BBU) bewertete Fracking hingegen als eine „nicht beherrschbare Risikotechnik mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt“. Wie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und die DUH warb er für ein Fracking-Verbot. Die 3.000-Meter-Grenze sei eine rein „ökomische Grenze“, urteilte er, bei der es nur dem Anschein nach um Sicherheit gehe. Tatsächlich solle sie die Schiefergasförderung mittels Fracking unterhalb von 3.000 Metern in Deutschland ermöglichen.

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Der Berliner Wassertisch ist Mitglied im Bündnis “Gegen Gasbohren

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Schriften zur kommunalen Daseinsvorsorge: Siegfried Broß: Überlegungen zu TTIP und CETA

Berliner Wassertisch
15. Juni 2015

Neues Heft in der vom Berliner Wassertisch herausgegebenen

Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge

Siegfried Broß: TTIP und CETA – Überlegungen zur Problematik der geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada. Mit einem Vorwort von Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 4. Berlin, Juni 2015.

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Zur pdf (1,1 MB)

Vorwort

„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss“, so beginnt die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Dann ist die Wasserwirtschaft auch nicht von Freihandelsabkommen erfasst, denken viele zunächst erleichtert. Doch weit gefehlt. Es geht bei den Verhandlungen der EU-Kommission mit den USA und in dem Abkommen mit Kanada nicht nur um den Abbau von Zöllen und anderen Einfuhrbeschränkungen, sondern auch um den Abbau sogenannter nichttarifärer Regelungen.

Davon können die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und die Gewässerunterhaltung betroffen sein. In Europa und in Deutschland, mit langer Tradition, gilt das Vorsorgeprinzip. Das heißt, dass Maßnahmen vermieden werden, die potenziell Umweltschäden verursachen können, auch wenn deren Eintritt nicht wahrscheinlich ist. In den USA dagegen herrscht das Risikoprinzip. Chemische Stoffe oder Maßnahmen sind solange erlaubt, bis die Risiken bewiesen sind. Für die natürliche Ressource Wasser ein fataler Unterschied. Die Wasserwirtschaft begreift sich als Hüterin des Wasserschatzes. Ihre Aufgaben als Versorger, Entsorger und Gewässerunterhalter können die Unternehmen, Betriebe und Verbände der Wasserwirtschaft nur ganzheitlich wahrnehmen, wenn der gesamte Wasserkreislauf als Einheit angesehen wird.

Trotz Beteuerungen der EU-Kommission und des Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel (SPD), dass nicht daran gedacht sei, über die Freihandelsabkommen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu liberalisieren, findet sich aber keine wirkliche Ausnahme für die Daseinsvorsorge und die Wasserwirtschaft aus den Verhandlungen und den vorgesehenen Verträgen. Im Gegenteil, von europäischer Seite wird von den USA verlangt, die Regeln für die öffentliche Beschaffung zu ändern mit einer vollständigen Öffnung. Das geht nur bei gleicher Öffnung in Europa. An eine neue Privatisierungswelle und alle erdenklichen Konstellationen von Privat-Öffentlichen Partnerschaften (PPP) denken da nicht nur Pessimisten.

Sollte der Erfolg der Europäischen Bürgerinitiative Right2Water mit der Ausnahme der Wasserversorgung aus der EU-Konzessionsrichtlinie schon bald durch die Hintertür durch die Freihandelsabkommen ausgehebelt werden? Werden damit restlos die Basis und der Zusammenhalt des Lebens der Bürger in den europäischen Staaten kommerzialisiert? Die Auseinandersetzungen über Freihandel, die dahinter liegenden Gesellschaftsvorstellungen, die Bedeutung von Gemeinwohl, Daseinsvorsorge und öffentlichen Aufgaben sind in vollem Gange. Der Beitrag von Professor Broß liefert hervorragende Argumente für diese Auseinandersetzungen und fordert insbesondere dazu auf, sich darüber Gedanken zu machen, was wirklich wertvoll ist.

Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V

 

Der Berliner Wassertisch setzt sich aktiv für die kommunale Daseinsvorsorge ein. Da mit TTIP, CETA und TiSA eine Privatisierung öffentlicher Güter droht und auch eine Re-Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) denkbar ist, ist er seit 2013 Mitglied im Bündnis von TTIP unfairhandelbar und Unterstützer der Europäischen Bürgerinitiative StopTTIP/CETA. Im Berliner Netzwerk gegen TTIP und CETA unterstützt er die Großdemo am 10. Oktober 2015 in Berlin. Ein weiterer Grund für sein Engagement ist Fracking. Fracking stellt eine reale Gefahr u.a. für Grund- und Trinkwasser dar. Darum ist der Berliner Wassertisch dem Bündnis Gegen Gasbohren beigetreten und setzt sich gemeinsam mit den anderen Bündnispartnern für ein generelles Verbot von Fracking ein. Mit den Investitionsschutzabkommen könnten „Fracking“-Konzerne gegen nationale Verbote klagen und ihre Fracking-Projekte gegen den Willen der einzelnen Staaten durchsetzen.

Das Heft wurde auch auf der Seite der ZLB eingestellt.

Stark erhöhte Quecksilberwerte – Schlamperei bei Fracking in Niedersachsen

TAZ
12.06.2015

Fracking in Niedersachsen. Es wurde geschlampt
Hannes Koch

Kommt das Gesetz, kann in Rotenburg wieder Erdgas gefrackt werden. In der Vergangenheit fanden sich erhöhte Quecksilberwerte im Boden.

Zum Artikel

Der Berliner Wassertisch ist Mitglied im Bündnis „Gegen Gasbohren

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Erdbeben und Fracking

Bericht EcoWatch.com vom 24.04.2015 zum neuen USGS-Report Über induzierte Erdbeben im Zusammenhang mit der Fracking-Förderung:

„Eight States Dealing With Huge Increases in Fracking Earthgquakes“

Mit einem herzlichen Dank an Volker Fritz für die Übersetzung! Hier als pdf

Der Berliner Wassertisch ist Mitglied im Bündnis „Gegen Gasbohren
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Breiter Widerstand in SPD gegen Fracking-Gesetz

T-Online | dpa
09.06.2015

Bundestag
Breiter Widerstand in SPD gegen Fracking-Gesetz

Fracking-Bohrstelle

Foto: Joshua Doubek | CC BY-SA 3.0

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert deutliche Korrekturen am geplanten Gesetz zum umstrittenen Gas-Fracking in Deutschland.

„Der Deutsche Bundestag soll über den Einsatz der Fracking-Technologie entscheiden. Vor diesem Hintergrund ist der Sinn der Expertenkommission, die nur auf Wunsch unseres Koalitionspartners in das Gesetz aufgenommenen wurde, zu kritisieren“, erklärten die Sprecher der sogenannten Netzwerker, Eva Högl und Martin Rabanus.
[…]
Nach bisherigen Plänen soll statt des Bundestags die Kommission bewerten, ob nach einer Erprobungsphase ab 2019 Unternehmen auch großflächig zu kommerziellen Zwecken Gas mit Hilfe der Fracking-Technologie aus tiefen Gesteinsschichten fördern dürfen. Ein Rechtsgutachten sieht das Konstrukt als verfassungswidrig an.

zum vollständigen Artikel

aktuelle Infos zur Fracking-Debatte in der SZ hier

 

Bundestag: Sachverständige bewerten Fracking-Gesetzentwurf

Die umstrittene Erdgasfördermethode Fracking beschäftigt den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in einer dreistündigen öffentlichen Anhörung am Montag, 8. Juni 2015. Die Sitzung unter Vorsitz von Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 13 Uhr im Sitzungssaal E 700 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin. Gegenstand ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie (18/4713). Die erste Lesung im Bundestag hat bereits am 7. Mai stattgefunden.

Die Anhörung wird ab 13 Uhr live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

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Fracking weitgehend verbieten

Fracking soll unter bestimmten Voraussetzungen für Erprobungsmaßnahmen zu Forschungszwecken zulässig sein. Beim Fracking werden über Tiefbohrungen mittels hydraulischen Drucks künstliche Risse im Gestein erzeugt, durch die das in den Poren eingeschlossene Erdgas freigesetzt wird und gefördert werden kann. Um Risiken für das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung, die mit dem Einsatz dieses Verfahrens verbunden sind, Rechnung zu tragen, will die Bundesregierung entsprechende Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz treffen.

Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers hätten absolute Priorität, stellt die Bundesregierung klar. Soweit die Risiken nicht zu verantworten seien oder derzeit nicht abschließend bewertet werden könnten, werde der Einsatz des Fracking-Verfahrens verboten. Das Regelungspaket solle die Entwicklung der Fracking-Technologie nicht generell verhindern, aber an die Erfüllung zwingender Anforderungen zur Vermeidung jeglicher schädlicher Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit binden, heißt es im Gesetzentwurf. So sollen Fracking-Maßnahmen, sofern oberhalb von 3.000 Metern Tiefe in Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein sowie in Kohleflözgestein Erdgas aufgesucht oder gewonnen werden soll, verboten werden (sogenanntes „unkonventionelles Fracking“).

Gegenstand der Anhörung sind auch die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf und die Gegenäußrung der Bundesregierung darauf (18/4949). (vom/19.05.2015)

Zeit: Montag, 8. Juni 2015, 13 bis 16 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 700

Interessierte Besucher, die an der Sitzung teilnehmen möchten, können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37245, Fax: 030/227-36250, E-Mail: umweltausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Otto Huter, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • Martin Weyand, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW)
  • Prof. Dr. Rolf Emmermann, Deutsche Akademie der Technikwissenschaften (acatech)
  • Sascha Müller-Kraenner, Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)
  • Ulrich Peterwitz, Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
  • Oliver Kalusch, Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e. V. (BBU)
  • Dr. Georg Buchholz, Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU)

Zur Website

Hier noch der Brief von Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der Öffentlichen Wasserwirtschaft e.V., an die Abgeordneten des Bundestages.

Der Berliner Wassertisch spricht sich für ein komplettes Fracking-Verbot aus.

Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!

Update:

Öffentliche Anhörung am Montag, 8. Juni 2015, 13 bis 16 Uhr, zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie,BT-Drucksache 18/4713

Die Stellungnahmen sind nun abrufbar:

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a16/Oeffentliche_Anhoerungen/oeffentliche_anhoerung_49_sitzung_fracking

Außerdem:

Experten fordern Änderungen im Bergrecht

Zahlreiche Sachverständige haben am Mittwoch, 10. Juni 2015, im Wirtschaftsausschuss unter Vorsitz von Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) Änderungen an der von der Bundesregierung geplanten Novellierung des Bundesbergrechts (18/4714) gefordert, die Teil eines Gesetzespaketes zur stärkeren Reglementierung der umstrittenen Erdgasfördermethode Fracking ist.

Unter anderem soll die Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen, also künstlich geschaffene unterirdische Hohlräumen zur Speicherung von Erdöl oder Erdgas, ausgeweitet werden. Die Beweislast im Hinblick auf mögliche Bergschäden, die von Tiefbohrungen wie Fracking-Maßnahmen stammen können, soll damit in Zukunft den Unternehmen auferlegt werden.

Rechtsanwalt fordert Ausweitung der Bergschadenshaftung

In der zweistündigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses zum Thema begrüßte der Rechtsanwalt Dirk Teßmer zwar grundsätzlich die Ausweitung der Bergschadenshaftung, da sie Geschädigten die Darlegungs- und Beweislast erleichtere. Allerdings gelte sie in der derzeitigen Fassung nur für Schäden infolge von unterirdischem Bergbau. Dabei hätten gerade auch in deutschen Braunkohlerevieren viele Grundstückeigentümer erhebliche Probleme, insbesondere durch die Absenkung beziehungsweise den Wiederanstieg von Grundwasser entstandene Schäden an Gebäuden und Grundstücken erstattet zu bekommen.

Teßmer forderte daher, die Bergschadenshaftung auch auf bergbauliche Tätigkeiten im Tagebau zu erstrecken. Seiner Ansicht nach berücksichtigt das Bundesbergrecht zudem weiterhin zu wenig private und öffentliche Belange, die mit dem Abbau von Bodenschätzen in Konflikt stehen könnten. Um mehr Rechtssicherheit zu schaffen, müssten die Genehmigungsvoraussetzungen für bergbauliche Vorhaben daher vom Gesetzgeber konkretisiert werden, forderte der Anwalt.

Experte äußert Sorge um induzierte Seismizität

Auch Andreas Sikorski vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) empfahl, die Bergschadenshaftung auf weitere Tätigkeiten, etwa den übertägigen Braunkohletagebau oder Porenspeicher, auszuweiten. Die bisher im Bundesbergesetz aufgelisteten Fälle von Bergschäden, wie Senkungen, Pressungen oder Erdrisse sollten zudem, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, um Erderschütterungen ergänzt werden, schließlich habe gerade Niedersachsen stark mit dem Problem induzierter Seismizität, also von menschlichen Aktivitäten verursachten Erdbeben, zu tun.

„Das nehmen wir mit großer Sorge wahr“, erklärte Sikorski. Als gutes Instrument, um die Position der Betroffenen zu stärken, hätten sich die von der niedersächsischen Landesregierung eingerichteten Schlichtungsstellen erwiesen. Deren Einrichtung bezeichnete auch Rechtsanwalt Teßmer als sinnvoll.

Warnender Hinweis zur Umkehr der Beweislast

Hans-Ulrich von Mäßenhausen, ebenfalls Rechtsanwalt, betonte, die Bergschadenshaftung gelte für Schäden, die tatsächlich „bergbautypisch“ seien, beispielsweise Risse in der Hauswand. Dem Geschädigten würde in diesem Fall die Beweislast für die Verursachung des Schadens abgenommen. Künftig müsse das Bergbauunternehmen nachweisen, dass es den Schaden nicht verursacht hat.

In seiner schriftlichen Stellungnahme warnte von Mäßenhausen aber davor, die Umkehr der Beweislast so auszugestalten, „dass alle nicht ganz entfernt liegenden Schäden zuerst dem Bergunternehmer angelastet werden“. Schließlich könnten Auswirkungen auf die Erdoberfläche ihre Ursachen auch in geologischen Ereignissen, wie Erdrutschen oder Grundwasserspiegelschwankungen aufgrund von Regenfällen haben.

Aktionsbündnis bezeichnet Entwurf als „zahnlosen Tiger“

Thorben Gruhl vom Aktionsbündnis No Moor Fracking kritisierte, dass die Bergschadenshaftung nicht für Gebäudeschäden infolge von Erdstößen gelten solle, die infolge der Entnahme von Erdgas, der Anwendung von Fracking oder des Verpressens von Lagerstättenwasser in die Erde entstehen könnten. Zudem erweise sich die Beweislastumkehr im Gesetzentwurf als „zahnloser Tiger“: „Es genügt bereits die bloße Möglichkeit, dass auch ein Dritter den Schaden verursacht haben kann, und schon stehen die Betroffenen wieder auf der Straße“, warnte Gruhl.

Das Vorhaben der Bundesregierung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Fracking-Vorhaben einzuführen, wertete er ebenfalls als „reines Placebo“. So fehle es im Hinblick auf Fracking an jeglichen fachrechtlichen Prüfkriterien. Gruhl stufte die volkswirtschaftliche Bedeutung heimischer Erdgasförderung mittels Fracking zudem als gering ein. Derzeit würde nur 0,8 Prozent des Energiebedarfs aus deutschem Fracking gedeckt. Würde künftig Schiefergas gefördert, wären es nicht mehr als zwei bis drei Prozent. „Das wird uns keine energiepolitische Unabhängigkeit sichern“, betonte Gruhl.

Industrie verweist auf die Versorgungssicherheit

Dem widersprachen Burkhard Grundmeier vom Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V. (WEG) und Franz-Gerd Hörnschemeyer von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE). Hörnschemeyer verwies darauf, dass die konventionellen Erdgas-Lagerstätten noch etwa zehn bis 15 Jahre reichen würden. Für die langfristige Zukunftsfähigkeit der Branche sei es daher überaus wichtig, die Schiefergas-Lagerstätten zu erkunden. Ihr Beitrag zur Energieversorgungsicherheit sei „außerordentlich hoch“, heimisches Erdgas stelle somit ein wichtiges Korrektiv gegenüber Importen dar.

Grundmeier legte das Augenmerk auch auf die 20.000 direkt und indirekt in der Erdgasproduktion Beschäftigen in Deutschland. Zudem decke die deutsche Produktion derzeit zwölf Prozent des deutschen Erdgasbedarfs. „Jeder Kubikmeter Erdgas, den wir in Deutschland fördern, müssen wir nicht importieren.“ Die fehlende Planungssicherheit der vergangenen Jahre habe bereits Arbeitsplätze gekostet und Investitionen verhindert, erklärte Grundmeier. „Dieser Zustand ist nicht akzeptabel.“

Schlichtungsstellen auf Länderebene

In seiner schriftlichen Stellungnahme kritisierte Grundmeier außerdem die geplanten Regelungen zur Bergschadensvermutung. „Es bestehen weder Unklarheiten in der Rechtsanwendung noch ist der Rechtsschutz Geschädigter unzureichend“, heißt es darin. Zudem sei die Erdgasgewinnung insbesondere im Vergleich mit dem untertägigen Steinkohlebergbau „weder typisch schadenverursachend noch wohnt ihr die Besonderheit der erschwerten Beweisführung im Falle unterirdisch verursachter Kausalketten inne“.

Er schlägt daher vor, die Durchsetzung möglicher Ansprüche des Bürgers gegen Erdgasproduzenten durch die Schaffung von Schlichtungsstellen auf Länderebene „erheblich zu vereinfachen“.

Wissenschaftler ruft zur Beruhigung in der Debatte auf

Der Präsident der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), Prof. Dr. Hans-Joachim Kümpel, betonte, beim Einsatz der Fracking-Technologie, die in Deutschland bereits seit fünf Jahrzehnten zum Aufschließen von dichtem Sandstein angewendet werde, sei es bisher zu keinem Schadensfall gekommen. „Die Geowissenschaft reibt sich die Augen über die Diskussion in Deutschland“, erklärte er und rief zugleich zu einer „gewissen Beruhigung in der Debatte“ auf.

So sei die in den Gesetzentwürfen der Bundesregierung getroffene Regelung, Fracking nur ab einer Tiefe von mindestens 3.000 Metern zu erlauben und damit mit möglichst großem Abstand zum Trinkwasser, aus geowissenschaftlicher Sicht „nicht sinnvoll“. Entscheidend für den Schutz des Grundwassers sei nicht die Tiefe, in der gefrackt werde, sondern die geologische Beschaffenheit des Untergrundes. Geologische Barrieren verhinderten in vielen Regionen, dass Frac-Fluide oder Lagerstättenwasser eindringen könnten, versicherte Kümpel. Voraussetzung für die sichere Anwendung von Fracking sei daher eine Tiefenerkundung, bevor mit der Bohrung begonnen werde. (joh/10.06.2015)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Andreas Sikorski, Präsident des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG)
  • Burkhard Grundmeier, Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V. (WEG)
  • Hans-Ulrich von Mäßenhausen, Rechtsanwalt
  • Prof. Dr. Hans-Joachim Kümpel, Präsident der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)
  • Franz-Gerd Hörnschemeyer, Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
  • Thorben Gruhl, Aktionsbündnis No Moor Fracking
  • Dirk Teßmer, Rechtsanwälte Philipp-Gerlach & Teßmer
  • N.N., Deutscher Städtetag