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Schlagwort-Archive: Fracking
Gutachter hält Fracking-Gesetz für verfassungswidrig
Lausitzer Rundschau
05.06.2015
Berlin. (dpa) Eine Expertenkommission soll Anträge auf Gas-Fracking-Projekte in Deutschland bewerten. So sieht es der Entwurf der Bundesregierung vor – ist das eine verfassungswidrige Verlagerung von Kompetenzen?
Zum Artikel
Das Gutachten von Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg: Verfassungsrechtliche Überlegungen zum Entscheidungsdesign im Fracking-Regelungspaket. (pdf)
Was die AöW zum Frackinggesetz sagt
Brief vom 4. Juni 2014 an die Bundestagsfraktionen sowie die Mitglieder des Umweltausschusses im Bundestag
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrter Herr Abgeordneter,
die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. begrüßt als Interessenvertreterin der Betriebe, Unternehmen und Verbände aus der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und des Gewässermanagements, die in öffentlicher Hand sind, dass nach der Zielsetzung der Gesetzentwürfe die allgemeinen Grundsätze für die Gewässerbewirtschaftung für bestehende oder künftige Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung erhalten werden sollen.
Wir begrüßen auch, dass in dem nun von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf einige Forderungen von uns und anderen wasserwirtschaftlichen Verbänden berücksichtigt wurden. Um dem Vorsorgeprinzip und dem wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatz wirksam gerecht zu werden, halten wir die Regelungen jedoch noch nicht für ausreichend. Denn nach diesem Prinzip sind Maßnahmen zu unterlassen, die potenziell Schäden hervorrufen können, selbst wenn die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts niedrig oder das Risikopotenzial noch unbekannt ist.
Sofern das Vorsorgeprinzip nicht ausreichend Berücksichtigung findet, entsteht ein Zielkonflikt zwischen den im Gesetzentwurf vorgesehen Regelungen und der Wasserrahmenrichtlinie sowie der diese ergänzenden Tochterrichtlinien. Nach der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) und den in § 6 WHG festgelegten Zielen der Gewässerbewirtschaftung ist das Verschlechterungsverbot für den Gewässerzustand einzuhalten. Außerdem soll in den Bewirtschaftungszyklen für die Gewässer durch Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme in den EU-Mitgliedsstaaten ein guter Zustand aller Gewässer erreicht werden und ein langfristiger Schutz der vorhandenen Ressourcen erfolgen.
Die für uns wesentlichsten Forderungen sind weiterhin:
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Zu § 13 a Abs. 1 Geschützte Gebiete
- Der Ausschluss von Fracking muss für die gesamten Einzugsgebiete zu den geschützten Gebieten nach Satz 1 Nr. 2 a bis e gelten, damit insbesondere Gewässerbelastungen durch waagerechte Bohrungen und geologische Verwerfungen ausgeschlossen werden können. Somit muss eine ausreichende Schutzzone vorhanden sein, mit der sichergestellt werden kann, dass nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen sind. Dieser wasserrechtliche Besorgnisgrundsatz sollte mit an dieser Stelle ausdrücklich im Gesetzestext verankert werden.
- Für die nicht geschützten Gebiete müssen beim Auftreten von Gewässerschäden auch vorläufige Anordnungen und behördliche Verbote nach § 52 WHG zum Schutz dieser Gewässer vor Fracking-Maßnahmen wie in Wasserschutzgebieten getroffen werden können.
- Für künftige Nutzungskonflikte, wenn die Wassernutzung im Interesse der Allgemeinheit ausgeweitet werden müsste, muss der Wasserversorgung ein Vorrang eingeräumt werden. Dies gilt insbesondere für Vorbehaltsgebiete nach § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 ROG und für Vorranggebiete der Trinkwasserversorgung.
Zu § 13 a Abs. 2 Erprobungsmaßnahmen
- Auch für Erprobungsmaßnahmen muss umfassend sichergestellt werden, dass keine wasser-, umwelt- und gesundheitsgefährdenden Stoffe entstehen und freigesetzt werden.
- Erprobungsmaßnahmen nur von staatlichen Stellen. Wenn dies nicht so geregelt wird, muss ausdrücklich geregelt werden, dass durch Erprobungsmaßnahmen kein Vertrauensschutz für die Vorhabenträger im Hinblick auf die kommerzielle Nutzung entsteht.
- Das Ausmaß, der Umfang, die Finanzierung der Maßnahmen und die Haftung durch die Vorhabenträger bei Erprobungsmaßnahmen müssen vorab festgelegt werden. Es dürfen keine zusätzlichen Kosten für die Wasserwirtschaft durch dafür notwendig werdende Vorsorgemaßnahmen entstehen.
Zu § 13 a Abs. 4 Nr. 1 und 2 Erteilung einer Erlaubnis
- Nach dem Besorgnisgrundsatz müssen nachteilige Veränderungen der
Wasserbeschaffenheit sowohl bei den Erprobungsmaßnahmen als auch in den übrigen Fällen ausgeschlossen werden. Deshalb sollten die Punkte 1. und 2. (Entwurf) in einem Satz zusammengefasst werden und die Worte „schwach wassergefährdend eingestuft“ gestrichen werden. - In einem neuen Satz 2 ist zu regeln, dass eine Erlaubnis nur erteilt werden darf, wenn die in § 9 Absatz 2 Nr. 3 und 4 WHG genannten Maßnahmen für alle Gewässer nicht zu einer Verschlechterung des Gewässerzustandes führen.
Begründung: Es muss ausgeschlossen werden, dass die zuständigen Behörden und alle an der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Beteiligten in einen Zielkonflikt geraten. Durch die Auswirkungen von Frackingmaßnahmen darf nicht die Situation eintreten, dass die Verwirklichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie, sowohl eine Verschlechterung des Zustandes der Gewässer zu vermeiden und spätestens bis 2027 eine guten Zustand aller Gewässer zu erreichen, unterlaufen werden. - Sofern nach den Erkenntnissen aus den Erprobungsmaßnahmen schädliche Auswirkungen der Fracking-Technologie erkennbar sind, müssen Erlaubnisse in den übrigen Fällen zurückgenommen werden können.
Zu § 13 a Abs. 5 (in Verbindung mit § 22c ABBergV) Umgang mit Rückfluss und Lagerstättenwasser
Wir begrüßen, dass die untertägige Einbringung von Lagerstättenwasser nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein soll und nicht unter Tage eingebrachtes Lagerstättenwasser als Abfall zu entsorgen oder als Abwasser zu beseitigen ist.
- Wir kritisieren jedoch, dass Lagerstättenwasser, auch nach Aufbereitung, noch 0,1 Prozent wassergefährdende Stoffe enthalten darf. Auch wenn nach den vorgesehenen Regelungen der Eindruck entsteht, dass damit einer Gefährdung der Wasserressourcen und der Trinkwassergewinnung vorgebeugt würde, sehen wir darin keinen weitergehenden Schutz.
Zu § 13 a Abs. 6 Expertenkommission
- Dieser Absatz sollte gestrichen werden. Eine Expertenkommission ist nicht einzusetzen.
Eine solche Empfehlung der Expertenkommission wird das Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis beeinflussen. Das ist im verwaltungsrechtlichen Sinne problematisch. Der Gesetzgeber verschiebt mit diesen Verfahren seine Verantwortung.
Expertenkommissionen sind in der Vorbereitung von Gesetzen hingegen sinnvoll. Die Entscheidung über die Zulassung von Fracking muss jedoch der Gesetzgeber selbst treffen und mit gesetzlichen Regelungen die zuständigen Behörden in die Lage versetzen, Entscheidungen in der Anwendung der Gesetze zu treffen.
Sollte auf die Einsetzung einer Expertenkommission nicht verzichtet werden, fordern wir als Voraussetzung für eine Empfehlung die Einstimmigkeit.
Weitere Regelungen:
- Weiterhin fordern wir für derzeit bereits begonnene Fracking-Vorhaben völlige
Transparenz und eine unverzügliche Nachholung der Beteiligung der Wasserbehörden, der Wasserversorger und der Kommunen. - Die AöW fordert eine Pflicht zur Nachholung einer UVP für bereits erteilte Zulassungen.
- Wir kritisieren die neu vorgesehene Regelung in Satz 2 des § 104a WHG, nach der eine Ausnahme für die untertägige Ablagerung von Lagerstättenwasser durch Rechtsverordnung in Wasserschutzgebieten III möglich wird. Wir lehnen dies ab.
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Wir hoffen, dass Sie unsere Forderungen im Interesse der derzeit bestehenden oder künftigen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen berücksichtigen.
Christa Hecht, Geschäftsführerin Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstr. 18a, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 39 74 36 06
Fax: +49 30 39 74 36 83
Zum Brief
Zum Thema Fracking – Bundestag: Anhörung zur Bergschadenshaftung
Anhörung zur Bergschadenshaftung
Ausschuss für Wirtschaft und Energie – 21.05.2015
Berlin: (hib/HLE) Die Bergschadenshaftung ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch, den 10. Juni 2015. Die Anhörung beginnt um 11.00 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses. Grundlage der Anhörung ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen (18/4714). Damit sollen die Vorschriften zur Haftung für Bergschäden auch für künstlich angelegte Untergrundspeicher gelten. Zudem sollen die Vorschriften auf den Bohrlochbergbau Anwendung finden. Den Betroffenen soll mit den neuen Vorschriften höhere Rechtssicherheit gegeben und deren Rechtsposition gestärkt werden, so dass ein besserer Interessenausgleich möglich werden soll. „Damit soll auch mehr Akzeptanz für die geregelten risikobehafteten Bergbaubereiche, die zum Beispiel die umstrittene Fracking-Technologie einschließen, erreicht werden“, begründet die Regierung ihren Entwurf. Zu den Schadensursachen sollen neben Senkungen auch Hebungen zählen. Gerade beim Bohrlochbergbau seien auch Schäden durch Hebungen möglich.
Geladen sind folgende Sachverständige: Andreas Sikorski (Präsident des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen), Burkhard Grundmeier (Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V.), Hans-Ulrich von Mäßenhausen (Rechtsanwalt), Professor Hans-Joachim Kümpel (Präsident der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe), Franz-Gerd Hörnschemeyer (Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie), Thorben Gruhl (Aktionsbündnis No Moor Fracking), Dirk Teßmer (Rechtsanwälte Philipp-Gerlach & Teßmer) sowie ein Vertreter des Deutschen Städtetages.
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
Quelle: Meldung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie
Die AöW durchleuchtet Fracking-Legenden
19. Mai 2015
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Fünf Fracking-Legenden durchleuchtet
Legende 1: Fracking wird seit 30 Jahren problemlos in Deutschland angewandt.
Legende 2: In den USA wird Fracking weiträumig problemlos angewandt
Legende 3: Gefrackt wird nur noch ohne gesundheits- und umweltschädliche Chemikalien.
Legende 4: Die Entsorgung des beim Fracking anfallenden Abwassers ist problemlos möglich.
Legende 5: Die Risiken beim Fracking sind beherrschbar.
Legende 1: Fracking wird seit 30 Jahren problemlos in Deutschland angewandt.
Es stimmt zwar, dass seit Jahrzehnten bei der Erdöl- und Erdgasförderung in Deutschland auch Frackingverfahren angewandt werden. Es handelt sich dabei jedoch um andere Verfahren als bei der Förderung der sogenannten unkonventionellen Gasvorkommen, um die es derzeit in der politischen Auseinandersetzung geht. Für diese Förderung von Schiefer-, Kohleflöz- und Tightgas gelten die neueren Verfahren, die in den USA angewendet werden, als Vorbild. Diese Förderung wurde in Deutschland und Europa bisher noch gar nicht großtechnisch betrieben.
Außerdem wurden die bisherigen bei der Erdöl- und Erdgasförderung in Rahmen-, Haupt- oder Sonderbetriebsplänen festgelegten Verfahren nur stichprobenartig überwacht. Diese Betriebspläne beinhalten die technische Durchführung, den zeitlichen Ablauf, Sicherheitsvorkehrungen und Arbeitsanweisungen. Gesichtspunkte wie die ► Gewässerbelastung und die Umwelt spielen dabei keine Rolle. Die Dokumentation über die Einhaltung der Betriebspläne machen die Unternehmen selbst, die Bergbehörden machen Inspektionen und Stichproben. Es ist deshalb im Nachhinein nicht nachprüfbar, welche Belastungen durch Fracking in der Umwelt entstanden sind, denn Messungen hätten vor der Aufsuchung oder der Förderung durchgeführt werden müssen, um die ► Auswirkungen von Fracking gegenüber anderen Effekten zu erkennen.
Im tiefen Untergrund laufen die ► Fließvorgänge sehr langsam ab. Auswirkungen lassen sich daher erst nach Jahren bis Jahrzehnten erkennen, deshalb können wir uns nicht in Sicherheit wiegen, wenn bis heute angeblich nichts passiert ist.
Legende 2: In den USA wird Fracking weiträumig problemlos angewandt.
Das ist falsch. Denn es gibt auch in den ► USA viele ► Beschwerden von der Bevölkerung über Umweltbelastungen und Grundwasserverunreinigung durch Fracking. Wie in einer von der US Umweltschutzagentur (EPA 2011) veröffentlichten ► Studie (Seite 3), kann es beim Fracking zu unkontrollierten Rissbildungen kommen, sodass ein Anschluss des Fracks an durchlässige Gesteinsschichten, Störungen oder Altbohrungen entsteht. Das kann zu diffusen Aufstiegen von Gasen und Fluiden in das oberflächennahe Grundwasser führen. Denn Simulationen der Rissbildung sind vorher zwar möglich, aber genau vorhersehbar ist die Rissausbreitung nicht.
Richtig ist, dass in den USA Fracking weiträumig angewandt wird. Die geologischen Verhältnisse in den USA sind jedoch einerseits anders als in Deutschland. Entscheidender ist aber andererseits, dass Deutschland viel dichter besiedelt ist als die USA. Dort kommen im Durchschnitt 27 Einwohner auf einen Quadratkilometer, in Deutschland 226. Für unsere dichtbesiedelten Gebiete werden vor Ort Nahrungsmittel produziert, ist eine hochentwickelte Industrie angesiedelt, müssen Lebensräume auch für andere Lebewesen und Räume für Erholung und Gesundheit vorgehalten werden. Da gibt es ständig zahlreiche Nutzungskonflikte zu den Wasserressourcen und der Umwelt, die durch Fracking noch verstärkt werden. Auswirkungen kann Fracking auch auf die Siedlungs- und Verkehrsstruktur, die Land- und Forstwirtschaft, die Heilquellen- und Mineralwassergebiete, Überschwemmungsgebiete, Erholungsgebiete, Naturschutzgebiete, die freilebenden Arten und verbliebenen Biotope, Flora und Fauna, das Gesundheitswesen, die Nahrungsmittelindustrie und alle Produktionsprozesse, für die sauberes Wasser benötigt wird, haben. Zu beachten ist auch der Lärmschutz. Ein Vergleich ist daher zwischen Deutschland und den USA und z.B. auch Kanada nicht unmittelbar möglich.
Eine großangelegte Studie der US Umweltschutzagentur zu den Auswirkungen von Fracking auf die ► Trinkwasserressourcen ist im November 2011 begonnen worden und noch nicht beendet.
Legende 3: Gefrackt wird nur noch ohne gesundheits- und umweltschädliche Chemikalien.
In den USA werden bis zu 750 verschiedene Chemikalien beim Fracking in unterschiedlicher Zusammensetzung (Additive) eingesetzt. In ► Deutschland wurde in einer Studie für das Umweltbundesamt in 2012 von mindestens 112 Additiven, die verschiedene Chemikalien enthalten, ausgegangen. Es wurde festgestellt, dass darunter Stoffe verwandt werden, die unter anderem sehr giftig und krebserregend sind. Einige sind auch erbgutverändernd und können somit die Fortpflanzung beeinträchtigen. Für das UBA-Gutachten ► (Seiten 300 bis 340 und 347) wurden 80 Sicherheitsdatenblätter der Lieferfirmen für die Frackflüssigkeiten ausgewertet. Danach waren 6 Zubereitungen giftig, 6 umweltgefährlich, 25 gesundheitsschädlich, 14 reizend, 12 ätzend und nur 27 nicht gefährlich. Einige Additive weisen auch Gefährdungsmerkmale für das Wasser auf, 3 nämlich sind stark wassergefährdend, 12 wassergefährdend, 22 schwach wassergefährdend, 10 nicht wassergefährdend. Das bedeutet, dass diese Inhaltsstoffe zur Vorsorge vor Gesundheitsschäden nicht in den Boden und das Wasser gelangen dürfen.
Es ist unwahrscheinlich, dass auf alle diese problematischen Chemikalien ► verzichtet werden kann. Neuere Forschungsergebnisse in Österreich über die Verwendung von ungefährlichen Frackfluiden, sogenanntes Clean Fracking, müssen erst in der Anwendung getestet werden.
Wären die Chemiecocktails, mit denen trotz dieser Beschwichtigungen noch gearbeitet wird, tatsächlich ungefährlich, könnten die eingesetzten ► Inhaltsstoffe doch veröffentlicht werden. Da dies nicht geschieht, lassen sich die Aussagen über die Unbedenklichkeit derzeit nicht überprüfen.
In ► Dänemark ist z.B. erst Anfang Mai 2015 die erste Probebohrung für Fracking gestoppt worden, weil das Fracking-Unternehmen Total die umweltschädliche Chemikalie Null Foam eingesetzt hatte. Es hatte dafür keine Genehmigung und diese gar nicht beantragt, weil es erstaunlicherweise nicht erwartet hatte, dass es Probleme geben würde.
Problematisch ist, dass der größte Teil des Frackfluids im Untergrund bleibt. Bei den in Deutschland untersuchten Bohrungen wurde nur 17 bis 27% Rückfluss des Chemiecocktails festgestellt. Das bedeutet, dass ein bleibendes Risiko besteht, sogar auch für die aquatische Umwelt.
Fehlerhafte oder undichte Bohrlöcher stellen ein weiteres Risiko dar, gerade bei mehreren Tausenden und mehr zu erwartenden Bohrungen.
Legende 4: Die Entsorgung des beim Fracking anfallenden Abwassers ist problemlos möglich.
Beim Fracking werden große Mengen Wasser (pro Bohrloch 10 bis 30 Millionen Liter) benutzt, das als sogenanntes ► Flowback zusammen mit dem Frackfluid teilweise wieder an die Oberfläche zurückkommt. Zusätzlich wird mit den Bohrungen das in den Erdgas-Lagerstätten vorhandene tiefe Grundwasser an die Oberfläche gefördert.
Der Flowback – bei der Bohrung verpresstes Wasser mit dem Lagerstättenwasser vermischt, ist stark salzhaltig. Je nach Beschaffenheit des Untergrundes enthält er zusätzlich hohe Konzentrationen von Kohlenwasserstoffen, Eisen und Mangan. Auch Aluminium, Ammonium, Bor, Blei, Cadmium, Chrom, Chromat, Eisen, Molybdän, Nickel, Quecksilber und Zink sind darin in höheren Konzentrationen als im Grundwasser natürlich vorkommend. Durch die natürliche Radioaktivität im Untergrund werden auch radioaktive Stoffe mit nach oben befördert. Über beim Frackingverfahren entstehende Transformationsprodukte, die sich durch das Zusammenwirken der im Frackfluid und dem Lagerstättenwasser enthaltenen Elemente bilden können, und Abbauprodukte liegen bisher keine Forschungsergebnisse vor. Es ist auch bisher nicht erforscht, welche Stoffe tatsächlich durch das Frackfluid im Untergrund gelöst werden.
Das für das Umweltbundesamt in 2012 erstellte Gutachten stellt fest, dass bei diesen Vorgängen von einem erheblichen Gefährdungspotenzial ausgegangen werden muss. Diese Gefährdung besteht selbst dann weiter, wenn es gelingen sollte, ohne gesundheits- und umweltschädliche Chemikalien zu fracken. Ohne Fracking würde allein das unwillkürlich beim Bohren und Fördern mitgeförderte Lagerstättenwasser ja im Untergrund verbleiben.
Der Flowback soll nun in neueren Verfahren aufbereitet und das dabei abgetrennte Frackfluid wieder verwendet werden. Der mengenmäßig größere Rest wird in Lagerstätten verpresst, aus denen nicht mehr gefördert wird. Das kann aber dazu führen, dass dort vorhandenes Lagerstättenwasser verdrängt wird und über Rissbildung in höher gelegene Grundwasservorkommen gelangen kann. Für diese Entsorgungsform sind auch weite Transportwege in Form von Pipelines oder über den Transport mit LKW nötig.
Aus den USA sind sogar Fälle der Einleitung des Flowback in Flüsse oder in die Kanalisation bekannt. Das hat zu Korrosionsschäden in Kläranlagen und an Anlagen geführt, die Oberflächengewässer zum Beispiel zu Kühlzwecken genutzt haben.
Die Entsorgung des beim Fracking anfallenden Flowback stellt deshalb ein bisher unterschätztes Risiko dar.
Legende 5: Die Risiken beim Fracking sind beherrschbar.
Eine gezielte Erfassung und Überwachung der Umweltauswirkungen von Fracking in Deutschland gibt es bisher nicht.
In dem Gutachten für das Bundesumweltamt wurde in ► 2012 formuliert:
„Eine belastbare Datenbasis, auf deren Grundlage wir die Besorgnis einer Gefährdung der oberflächennahen Wasservorkommen sicher ausschließen können, haben wir nicht. Auch die entsprechenden Werkzeuge und Methoden (z.B. numerische Grundwassermodelle) können aufgrund der lückenhaften Datenbasis gegenwärtig nur überschlägige Ergebnisse liefern. Zu einer fundierten Beurteilung der Risiken und zu deren technischer Beherrschbarkeit fehlen aus unserer Sicht viele und grundlegende Informationen.“
Daher wurde vorgeschlagen, weitergehende Forschungen anzustellen z.B. den Untergrund weiter zu untersuchen und die eingesetzten Chemikalien und deren Wechselwirkungen näher zu analysieren. Geschehen ist das nicht. Umfassende neue Forschungen sind aus Deutschland nicht bekannt. Es wurde zwar ein weiteres Gutachten für das Umweltbundesamt erstellt und ► 2014 veröffentlicht. Das stützt sich aber nur auf nationale und internationale Literaturrecherchen sowie auf Gespräche mit Fachexperten, mit Fach- und Genehmigungsbehörden, mit Verbänden und den Erdöl- und Erdgasbetreiberfirmen.
Die Beherrschung der Auswirkungen von Fracking für auf die Menschen die Tiere, die Natur und die Wasserressourcen ist bisher nicht gesichert. Im Sinne des Vorsorgeprinzips sind aber Maßnahmen zu unterlassen, die potenziell gravierende Schäden hervorrufen können, selbst wenn die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts niedrig oder das Risikopotenzial noch unbekannt ist.
Christa Hecht
Geschäftsführerin
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstr. 18a, 10117 Berlin
Tel.: 0 30/39 74 36 06
Fax: 0 30/39 74 36 83
hecht(at)aoew(dot)de
www.aoew.de
► PDF-Download AöW-Papier
► Weitere Informationen zum Thema Fracking
Fotonachweise (v.o.n.u.): Trueffelpix/fotolia.com, Katja Neubauer/pixelio.de, Michael Bührke/pixelio.de, AöW e.V., m.schuckart/fotolia.com
Fotoquelle Banner: P._Storz/pixelio.de
AöW durchleuchtet Fracking-Legenden
19. Mai 2015
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Fünf Fracking-Legenden durchleuchtet
Legende 1: Fracking wird seit 30 Jahren problemlos in Deutschland angewandt.
Legende 2: In den USA wird Fracking weiträumig problemlos angewandt
Legende 3: Gefrackt wird nur noch ohne gesundheits- und umweltschädliche Chemikalien.
Legende 4: Die Entsorgung des beim Fracking anfallenden Abwassers ist problemlos möglich.
Legende 5: Die Risiken beim Fracking sind beherrschbar.
ausführliche Widerlegung der Legenden hier
Fracking verseucht Trinkwasser
Süddeutsche Online
6.05.2015
US-Bundesstaat Pennsylvania. Fracking-Chemikalien im Trinkwasser gefunden
Von Robert Gast
Fracking ist mittlerweile in den USA weit verbreitet – und wegen seiner möglichen Gefahren für Mensch und Umwelt sehr umstritten. Jetzt wurden Fracking-Chemikalien im Trinkwasser des US-Bundesstaats Pennsylvania gefunden.
Zum Artikel
Dazu auch: Tagesspiegel: Umstrittene Erdgasförderung in Pennsylvania. Fracking-Chemikalien im Trinkwasser entdeckt. 6.5.2015.
Bundesrat beschließt kein vollständiges Fracking-Verbot
klimaretter.info
08.05.2015
Bundesrat zerpflückt Fracking-Paket nur
von Jörg Staude
Weitgehend zerpflückt, aber nicht in Gänze abgelehnt, hat der Bundesrat am Freitag das Gesetzespaket der Bundesregierung zum Fracking. Umweltministerin Hendricks sagte zwar zu, die Einwände der Länder „sehr sorgfältig“ zu prüfen, ein vollständiges Fracking-Verbot werde am Ende der Gesetzgebung aber nicht stehen.
Von den Erkenntnissen bei einer Kanadareise vor einem knappen Jahr lebte die Rede von Hannelore Kraft (SPD), der mächtigen Ministerpräsidentin Nordrhein-Westfalens, am Freitag im Bundesrat. Zu Fracken bedeute eben nicht nur, klärte Kraft ihre Länderkollegen auf, giftige Chemikalien einzusetzen, sondern eine neue Infrastruktur zu schaffen: Pipelines, Verkehrswege und Bohrstellen würden sich faktisch über die Landschaft ziehen und für erhebliche Schäden sorgen. Was in nicht so dicht besiedelten Ländern wie Kanada und den USA vielleicht möglich ist, gehe in Nordrhein-Westfalen ganz und gar nicht.
NRW hat große Teile des Landes für das Fracking freigegeben – mitten im Trinkwassereinzugsgebiet
Süddeutsche.de
03.06.2014
Wasserversorger drängt auf scharfe Fracking-Regeln
Von Silvia Liebrich
NRW hat große Teile des Landes für die Gasförderung Fracking freigegeben – dort, wo das Grundwasser durch den Kohlebergbau bereits stark belastet ist. Die Regierung plant ein Schutz-Gesetz, doch ein Wasserversorger macht schon mal einen Vorschlag.
[…] Doch ausgerechnet in diesen sensiblen Regionen wurden in den vergangenen Jahren großflächig Lizenzen für die Gasgewinnung mit Fracking erteilt. 80 Prozent des Wassereinzugsgebietes, das Gelsenwasser nutzt, sind betroffen (siehe untenstehende Grafik). „Wir müssen aufpassen, dass wir nicht zum Trinkwasser-Notstandsgebiet werden,“ warnt Deters. Bei der Gasförderung mit Fracking werden zum Teil hochgiftige Chemikalien eingesetzt, die bei Unfällen auch das Oberflächenwasser verseuchen können. […]
Spendenaufruf: Mittels der Aarhus Konvention Fracking verhindern!
Arbeitskreis Fracking Braunschweiger Land
27.04.2015
„Liebe Mitstreiter im Kampf zur Verhinderung der Fracking-Anwendungen in Deutschland,
ich wende mich heute an Euch mit der Bitte, dass Ihr in Euren BIs den Spendenaufruf unserer Mitglieds-BI bei „Gegen Gasbohren“, „Abgefrackt-Weidener Becken gegen Fracking„ verbreitet und für Spenden werbt, die auf ein Konto gehen, das dafür von der Initiatorin der Klage – Stadt- und Kreisrätin Brigitte Artmann*, Marktredwitz im Landkreis Wunsiedel – angegeben worden ist.
Brigitte Artmann gelang es auch, die renommierte Hamburger Kanzlei Rechtsanwälte Günther für diese Klage und ihre Vorbereitung zu gewinnen, die mit „Aarhus“-Verfahren schon Erfahrung haben und übrigens auch Greenpeace vertreten.
Eine Klage unter Berufung auf die Aarhus Konvention läuft in mehreren Teilschritten ab und erfordert hohen anwaltlichen Schriftaufwand mit vielen Briefen und auch Reisen der Anwälte nach Brüssel. Brigitte Artmann schätzt, dass etwa 100.000 EUR Gesamtkosten anfallen werden. Daher wird jetzt Geld gesammelt, um die anfallenden Kosten dann aus dem Spendenumfang decken zu können.
Ihr werdet fragen: „Ist das denn jetzt noch nötig, wo man doch positive Gerüchte aus dem Bundesrat hört?“
Trotz aller im Augenblick ermutigenden Indizien, dass unsere nachhaltige und ausdauernde gemeinsame Aktivität gegen Fracking erfolgreich dazu beitragen könnte, eventuell das ganze Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Erlaubnis von Fracking zu kippen, ist im Moment noch keineswegs abzusehen, ob diese Entwicklung in Umweltausschuss des Bundesrates (gegen Fracking zu votieren) auch in das Verhalten der Bundesrats-Versammlung einfließt und zu einer generellen Ablehnung von Fracking durch den Bundesrat führt.
Und selbst wenn, ist damit noch immer unsicher, ob die vorliegenden Gesetzentwürfe der Bundesregierung nicht doch – über den Vermittlungsausschuss leicht abgemildert – in Kraft treten. Die Stimmenmacht der „GroKo“ reicht aus, um auch bei einer großen Zahl ablehnender Parlamentarier in den Reihen der Regierungskoalition dieses Gesetzesvorhaben mit den übrigen mehrheitlich durchzudrücken.
Werden die Gesetzesvorschläge in den Vermittlungsausschuss weitergereicht, weil der Bundesrat zunächst seine Zustimmung mehrheitlich versagt, kann die Bundesregierung zu allerlei „Hebeln“ greifen, um eines oder mehrere Bundesländer dafür zu gewinnen, den Gesetzesvorhaben nachträglich noch zuzustimmen, oder sein Abstimmungsverhalten so zu verändern, dass die Regierungsvorschläge schlussendlich doch Gesetz werden können.
Deshalb wollen die Weidener die Aarhus-Klage auf die Fracking-Erlaubnisgesetze auf jeden Fall durchziehen und der Regierung klar machen: Wir werden nicht locker lassen!
Da bei der Entstehung der Fracking-Gesetzesvorlagen der Bundesregierung fundamentales international gültiges UN-Vertragsrecht nicht beachtet wurde (die Aarhus Konvention ist ein solches verbindliches Vertragswerk), kann wegen Nichterfüllung der rechtlich verbindlichen Verpflichtungen der Aarhus-Konvention gegen die Bundesregierung geklagt werden, die diese Konvention durch ihren damaligen Minister Sigmar Gabriel in 2007 gültig unterzeichnete. Seitdem ist sie für Deutschland gültiges Recht.
Was „Aarhus Konvention“ bedeutet, könnt Ihr aus den anhängenden Dateien entnehmen: nur so viel in Kurzfassung: Im Prinzip sind bei allen umweltrelevanten Aktivitäten und Projekten die BürgerInnen und betroffene AnwohnerInnen von Anfang an einzubinden und in vollem Umfang über alle möglichen Gefahren zu informieren. Es sind von Anfang an bei solchen Projekten Strategische Umweltprüfungen (SUPs) durchzuführen, die das mögliche Gefährdungspotential der Vorhaben oder Projekte für die Umwelt und die Menschen deutlich machen.
Den Bürgern muss ein Mitgestaltungsrecht zugestanden werden, und sie müssen ein Klagerecht haben, wenn Projektentscheidungen gefällt werden, die zu ihren Lasten gehen.
Die Klagen zur Erfüllung von Aarhus bzw. auf Nichtigkeit von Gesetzen und Projekten, die Umwelt-Auswirkungen haben werden, wenn „Aarhus“ nicht beachtet wurde, haben gute Aussichten auf Erfolg, auch wenn sie sich über mehrere Jahre hinziehen werden, wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen „nach Aarhus“ nicht bei ‚Projektbeginn beachtet worden sind. Brigitte Artmann, die mit dieser Thematik schon Erfahrung hat, bewertet die Entstehung der „Fracking-Erlaubnisgesetze“ der Bundesregierung als eine gute Klagegrundlage.
Da diese Spenden zur Deckung von Rechtsstreiten gesammelt werden, sind sie nicht steuerabzugsfähig. Brigitte Artmann trägt dafür Sorge, dass Eure Spenden nur für den geplanten Zweck verwendet werden.
Daher bitte ich Euch, durch Spenden auf das angegebene Konto, diese wichtige Klage zu unterstützen, die uns eine gute Chance verschafft, unter Berufung auf internationales Vertragsrecht die Fracking-Erlaubnisgesetze zu verhindern!
Für uns, die wir die Freigabe der Fracking-Technologie in Deutschland verhindern wollen, gibt es keinen wichtigeren Anlass zu sammeln, als die Füllung der Klage-Kasse für Aarhus!!!“
Spendenkonto:
Brigitte Artmann
Aarhus Konvention
IBAN: DE48780500000222354185
BIC: BYLADEM1HOF
*Brigitte Artmann ist als Kreisrätin der Grünen im Fichtelgebirge Gründungsmitglied von Nuclear Transparency Watch. Sie klagt persönlich als „natürliche Person“ (finanziert über Spenden und auf eigene Kosten) vor dem UN Aarhus Komitee gegen die Genehmigungsverfahren UVP Hinkley Point C und UVP Temelin. Beide Verfahren laufen noch. Eine Klage gegen die SUP Atomprogramm Polen wird geprüft.
Email: brigitte-artmann@aarhus-konvention-initiative.de
Dokumente:
Mehr zur Klage hier
Brigitte Artmann: Die UN Aarhus Konvention in Deutschland. (pdf) Stand März 2015
Brigitte Artmann: UN AARHUS KONVENTION. Rechtlich verbindlich in Deutschland seit 2007 vs. FRACKING GESETZENTWURF (pdf)
Brigitte Artmann: Stellungnahme zum Fracking-Gesetzentwurf (Verbändeanhörung am 12.02.2015 in Berlin)
Aarhus Konvention. The Aarhus Convention establishes a number of rights of the public (individuals and their associations) with regard to the environment.
Bundesregierung: Fracking soll erlaubt werden
Fracking soll in engen Grenzen erlaubt werden
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf – 27.04.2015
Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will die umstrittene Erdgasförderungsmethode Fracking teilweise erlauben. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen zunächst lediglich Erprobungsmaßnahmen zu Forschungszwecken zulässig sein, schreibt sie in ihrem Gesetzentwurf (18/4713) zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie, über den der Bundestag am Donnerstag, dem 7. Mai 2015, in erster Lesung beraten will.
Beim Fracking werden über Tiefbohrungen mittels hydraulischen Drucks künstliche Risse im Gestein erzeugt, durch die das in den Poren eingeschlossene Erdgas freigesetzt wird und gefördert werden kann. Um Risiken für das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung, die mit dem Einsatz dieses Verfahrens verbunden sind, Rechnung zu tragen, will die Bundesregierung entsprechende Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz treffen. Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers hätten absolute Priorität, stellt sie klar. Soweit die Risiken nicht zu verantworten seien oder derzeit nicht abschließend bewertet werden könnten, werde der Einsatz des Fracking-Verfahrens verboten.
Das Regelungspaket solle die Entwicklung der Fracking-Technologie nicht generell verhindern, aber an die Erfüllung zwingender Anforderungen zur Vermeidung jeglicher schädlicher Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit binden, heißt es im Gesetzentwurf. So sollen Fracking-Maßnahmen, sofern oberhalb von 3.000 Metern Tiefe in Schiefer,- Ton- oder Mergelgestein sowie in Kohleflözgestein Erdgas aufgesucht oder gewonnen werden soll, verboten werden (so genanntes „unkonventionelles Fracking“). Jedoch könne eine wasserrechtliche Erlaubnis für Erprobungsmaßnahmen erteilt werden, um die Auswirkungen derartiger Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich erforschen zu können.
Die Erprobungsmaßnahmen sollen wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden, versichert die Bundesregierung. Dazu wolle sie eine unabhängige Expertenkommission einsetzen, die ab 2018 Erfahrungsberichte erstellen solle. Stufe diese Kommission den beantragten Einsatz der Technologie als grundsätzlich unbedenklich ein, könne die zuständige Behörde im Einzelfall auch dann eine Erlaubnis erteilen, wenn die Fracking-Technologie zu kommerziellen Zwecken eingesetzt werden solle. Bedingung sei allerdings, dass das Umweltbundesamt die verwendeten Gemische als nicht wassergefährdend eingestuft habe und die sonstigen öffentlich-rechtlichen Zulassungsvorrausetzungen vorlägen.
Generell verboten werden sollen Fracking-Maßnahmen beispielsweise in Einzugsgebieten von Talsperren und natürlichen Seen, in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung. Außerdem dürften grundsätzlich nur Gemische als Frack-Flüssigkeit verwendet werden, die nicht oder nur schwach wassergefährdend seien.
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27.04.2015: Frackingfreies Hamburg: Fracking beim Community-Radio TIDE NET
Thüringens Umweltministerin fordert generelles Fracking-Verbot
Thüringische Landeszeitung
21.04.2015
Umweltministerin Siegesmund fordert generelles Fracking-Verbot
Von Elmar Otto
Die rot-rotgrüne Landesregierung hält den Gesetzentwurf zum Fracking von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) für nicht weitreichend genug. „Der Entwurf muss nachgebessert werden“, fordert Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) im TLZ-Gespräch. Sie setzt sich für ein Verbot dieser umstrittenen Fördertechnologie ein.
Umweltbundesamt befürchtet Abbau der hohen EU-Schutzstandards für Pestizide durch TTIP
20.04.2015
Umweltbundesamt befürchtet Auflösung von EU-Schutzstandards
Der hohe EU-Schutzstandard bei Pestiziden droht durch TTIP abgeschafft zu werden
Vgl. dazu: Umweltbundesamt: Umweltschutz unter TTIP. Position 2015. Downloadbare pdf. „Das geplante Freihandelsabkommen mit den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership – TTIP) hat unter anderem das erklärte Ziel, durch die sogenannte Regulatorische Kooperation die Standards in der EU und den USA so weit wie möglich zu vereinheitlichen. Für den Umweltschutz in der EU birgt eine nicht sachgerechte Gestaltung der Regulatorischen Kooperation jedoch erhebliche Risiken: Umweltstandards könnten sinken und die Umwelteigenschaften von Produkten gefährdet werden.“ Zu Fracking: „Die anspruchsvolle Regulierung von Bergbauaktivitäten, in Deutschland beispielsweise nach dem Wasserhaushaltsgesetz, führt u. a. dazu, dass Genehmigungen für die Schiefergasförderung in der EU bisher deutlich schwerer zu erhalten sind als in den USA.“ Klartext: Mit TTIP (und CETA) wird es leichter, Fracking in Deutschland zu erzwingen.
TTIP: Neue Studie von CIEL zur ToxicPartnership. 07.01.2015
Brief der 111 Organisationen, die den Ausschluss des Chemiesektors verlangen (10.07.2014), den auch der Berliner Wassertisch unterzeichnet hat.
European Commission opening back door to fracking
Fracking companies are dominating the behind-the-scenes agenda on EU fracking policies, investigation by Friends of the Earth Europe and Corporate Europe Observatory shows today.
The promotion and expansion of controversial fracking [1] in Europe appears to have become the core aim of an advisory network set up by the European Commission last year. The body was supposed to assess on-going fracking projects and the safety and appropriateness in Europe of different technologies.
Friends of the Earth Europe had originally joined the expert network to highlight the dangers of shale gas development to citizens and the environment. After it became apparent that the pro-shale gas agenda is controlling the group, Friends of the Earth Europe has decided to walk out.
Antoine Simon, shale gas campaigner at Friends of the Earth Europe said: „While a ’science and technology network‘ on unconventional fossil fuels sounds objective, it’s a complete façade. The European Commission is giving the fracking industry all the seats at the top table and crowding out citizens and groups with legitimate concerns about this dirty industry.“
A look at who’s who in the advisory network paints a worrying picture of the dirty energy dominance of the Commission’s shale gas policy. Of members who are not employed by the European Commission:
- Over 70% represent or have financial links to the fracking industry, while fewer than 10% represent civil society.
- Those in the top jobs – the five chairs of the body’s working groups – either work for the fracking industry, are from pro-fracking governments or fracking industry-friendly bodies.
- Fracking industry giants such as Cuadrilla, ConocoPhillips, Shell, Total, ExxonMobil, and GDF Suez are all represented in what is in essence an in-house shale gas lobby on European Commission energy strategy.
Pascoe Sabido, researcher and campaigner at Corporate Europe Observatory said „While the Commission is crowing from the rooftops about its climate ambitions as we get closer to crucial climate talks in Paris, its cosy relationship with the fossil fuel industry ensures fracking is being ushered in through the back door. This not only smacks of hypocrisy, but it ignores the millions calling for an end to fracking and for fossil fuels to be left in the ground. But this case is not a one off. Privileged access for dirty industry is endemic among the Commission’s advisory groups. Hopefully the European Ombudsman’s on-going investigation should be enough of a wake-up call to fix the problem once and for all.“[2]
With the fracking industry already responsible for substantial environmental damage around the world and widespread public opposition to it across Europe, it is deeply concerning that the fracking industry has such a dominant position in evaluating its own performance. Friends of the Earth Europe and Corporate Europe Observatory are calling for this new advisory network to be recognised as a front for industry lobbying and therefore scrapped.
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Notes:
[1] High-volume horizontal hydraulic fracturing or ‚fracking‘ involves using a combination of technologies for extracting unconventional fossil fuels such as shale gas, tight gas, shale oil and coal bed methane. It requires a pressurised liquid composed of water, sand, and chemicals. It has disastrous consequences for public health and the environment – such as water contamination and air pollution – and can even trigger earthquakes. A growing body of science suggests that the impact of shale gas production and consumption could have a climate impact comparable to the most polluting fossil fuels, such as coal.
[2] The European Ombudsman reviewed the European Commission advisory group policy and found it deeply inadequate. She has, among other things, recommended legally binding rules across all advisory groups in all directorates general, which the Commission has until 30th April 2015 to respond to.