Schlagwort-Archive: Fracking

Fracking-Gefahr: Radioaktivität in Häusern

GLOBALMAGAZIN
ohne Zeitangabe
Von PIT

Neuer schwerer Verdacht gegen Fracking: Nach Hinweisen auf Erdbeben oder Grundwasserverseuchung durch die unkonventionelle Gas-Fördermethode, fanden nun US-Wissenschaftler im Bundesstaat Pennsylvania um bis zu 40 Prozent erhöhte Radon-Strahlung in Wohngebäuden. Auslöser seien die Gasbohrungen.

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Vgl. auch den Offenen Brief von GENUK e.V. zum Fracking-Gesetzesentwurf und zur mangelnden Vorsorge im Gesundheitsschutz vom 31.03.2015

Aktion vom BUND: Abstimmung zu TTIP: Wie stehen Ihre Europa-Abgeordneten zum Freihandelsabkommen?

9.4.0215

ttip eu-check

Liebe Unterstützerin, lieber Unterstützer,

in Brüssel steht im Mai eine wichtige Entscheidung an, die uns alle unmittelbar betreffen könnte: Das Europäische Parlament stimmt über eine Resolution zum Freihandelsabkommen TTIP ab. Es ist die erste Meinungsäußerung des Europa-Parlaments zu TTIP und eine wichtige Chance, die Verhandlungen der EU-Kommission mit den USA zu beeinflussen. Und genau das wollen wir machen – machen Sie mit!

Auf der Webseite ttipcheck.eu haben wir alle deutschen Abgeordneten und Ihre Haltung zu TTIP dargestellt. Abgeordnete, die noch nicht öffentlich Position bezogen haben, sind grau dargestellt. Schicken Sie ihnen eine Nachricht und fordern Sie sie auf, Zähne zu zeigen gegen TTIP! Wie stehen Ihre Abgeordneten im Europäischen Parlament zu TTIP? Finden Sie es hier heraus und machen Sie Druck auf die derzeit laufenden Verhandlungen!

Deshalb ist die Entscheidung des EU-Parlaments so wichtig: Durch TTIP würde es für Konzerne leichter, Fracking in der EU voranzutreiben. Nach der EU-Chemikalienverordnung REACH darf in der EU derzeit nicht gefrackt werden, weil keine der Fracking-Chemikalien bisher in der EU für diesen Zweck registriert wurden. Im Gegensatz zu der Chemikaliengesetzgebung in den USA beinhaltet REACH sehr viel strengere Auflagen für Chemieprodukte, die vielen Unternehmen ein Dorn im Auge sind. Durch die im TTIP vorgesehenen Instrumente zur regulatorischen Kooperation zwischen der EU und den USA würde es Konzernen erleichtert, unliebsame Maßnahmen auszubremsen – so auch die konsequente Umsetzung von REACH. Fracking-Chemikalien könnten dann ohne Tests in der EU eingesetzt werden. Ebenso die Entwicklung von Gesetzen, die Fracking verbieten, könnte massiv erschwert werden.

Helfen Sie uns, Umwelt, Demokratie und Verbraucherschutz gegen die Interessen eines entfesselten Welthandels zu verteidigen! Zeigen Sie hier gemeinsam mit uns Zähne gegen TTIP!

Freundliche Grüße aus Berlin
Dr. Norbert Franck und Nikolai Miron
bund - ttip check

Wo sich Fracking in Deutschland für Konzerne lohnen könnte

Wo sich Fracking in Deutschland lohnen könnte
Von Tillmann Neuscheler

In Amerika hat Schiefergas für den wirtschaftlichen Wiederaufstieg gesorgt. In Deutschland wäre das – selbst wenn wir wollten – so nicht möglich. Doch an einigen Stellen könnte sich Fracking lohnen.

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Wir sagen
Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!

 

Hendricks Fracking-Gesetzentwurf – die Kapitulation der Politik vor den Interessen der Öl- und Gasindustrie

WDR 5
1.4.2015

Entwurf zu Energie-Gewinnung durch Fracking vom Kabinett gutgeheißen: Kapitulation vor der Erdgas-Lobby

Fracking zur Förderung von Erdgas und Erdöl aus tiefen Gesteinsschichten soll in Deutschland eine Zukunft haben. Zwar verbietet der GesetzentwBerliner Wassertisch: Stoppt Fracking!urf vieles, was bislang möglich ist, wie Umweltministerin Barbara Hendricks von der SPD argumentiert; gleichzeitig aber macht die Vorlage eine kommerzielle Förderung in großem Stil möglich. Dazu ein Kommentar unseres Energie-Experten Jürgen Döschner

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Süddeutsche.de
1.4.2015

Wie einer gefährlichen Technologie der Weg geebnet wird

Ein Kommentar von Silvia Liebrich

Ursprünglich plante die Regierung, die umstrittene Fracking-Methode wegen ihrer unkalkulierbaren Risiken weitgehend zu verbieten. Doch von dem Plan ist nicht viel geblieben. Außer ein fauler Kompromiss.

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SPIEGEL ONLINE
1.4.2015

Umstrittener Kabinettsbeschluss: Fracking kommt – Hendricks muss damit leben

Von Annett Meiritz und Anna Reimann

Das Kabinett hat ein Fracking-Gesetz beschlossen: Unter strengen Auflagen soll die umstrittene Gasförderung möglich sein. Umweltministerin Hendricks rechtfertigt die Entscheidung – ist aber von der Technologie selbst nicht überzeugt.

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GEGEN GASBOHREN
1.4.2015

Frackingverbot? – April, April!

Von Karim Stangenbaum

Hendricks legt Fracking-Etablierungsgesetz vor – von Verboten keine Spur.
Den wohl mit Abstand schlechtesten Aprilscherz des Jahres erlaubt sich Bundesumweltministerin Hendricks mit dem heute vom Kabinett verabschiedeten Frackinggesetz. Während sie nicht müde wird, von Ausschlüssen und Beschränkungen zu predigen, liest sich der Gesetzestext hingegen ganz anders.

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NO MOOR FRACKING nimmt Fracking-Gesetz unter die Lupe

Fracking
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Widerstand gegen Fracking in Algerien

Taz
25.3.2015

Protest gegen Fracking. Erste Umweltbewegung in der Sahara

Von Reiner Wandler

Der Weltmarktpreis für Erdgas ist gesunken. Der algerische Präsident will den Verlust ausgleichen – mit Fracking. Das treibt die Menschen auf die Straße.

„Und selbst die mit den Bohrungen beauftragte französische Firma Schlumberger hat zugegeben: Die Grundwasserschicht, die von Algerien bis nach Tunesien und Libyen reicht, könnte durch die hochgiftigen, chemischen Zusatzstoffe kontaminiert werden.“

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Fracking oder Umweltschutz?

Mitmachaktion von Umweltinstitut München e.V.
fracking oder umweltschutz
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Riskante Erdölförderung in der Großstadt?

NDR
23.03.2015

Riskante Erdölförderung in der Großstadt?
Autorin: Alexa Höber

Mitten in der Großstadt Hamburg bohrt der Konzern GDF Suez* nach Erdöl. Viele Anwohner wissen nichts davon. Experten warnen vor zahlreichen Risiken.
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ölförderung

Bei der Erdölbohrung wird stark belastetes Wasser hochgezogen: Es enthält z.B. Quecksilber 0,2mg/l (200fach mehr als in Trinkwasser erlaubt) und Kohlenwasserstoffe 47 mg/l, darunter Krebsauslösende. Dieses Wasser wird über Leitungen abtransportiert und an anderer Stelle mit einer Versenkbohrungen in den Untergrund verbracht – seit 1995 1 Million m3 giftiges Wasser. Der Mindestabstand von 60 Metern zu Häusern wurde nicht eingehalten. Nur 30 Meter entfernt wohnt eine Familie, die nichts davon wusste. Jetzt entstehen dort Neubauten für 100 Familien. Diese ahnen nichts von dem giftigen Wasser. Die Leitung mit dem giftigen Wasser läuft durch Siedlungen. 2009 gab es einen Rohrbruch. 60.000 Liter giftiges Wasser sind in einem Feld versickert. Es wurde kein Boden ausgetauscht. Der Gutachter hatte lediglich den Salzgehalt untersucht – weder den Quecksilber- noch den Kohlenwasserstoffgehalt.

Erst die hartnäckige Recherche der Aktivistin Renate Maaß (Bürgerinitiative „Kein Fracking in der Heide“) hkein fracking in der heideat all diese Sachen ans Tageslicht gebracht.

 

„Bei der Ölförderung besteht grundsätzlich Explosionsgefahr, denn mit dem Öl kommt auch Gas an die Oberfläche.“

Wie gefährlich die Erdölbohrungen sind, zeigt sich im September 2014, als es inmitten des Emslands zu einer tödlichen Explosion an dem Bohrloch von GDF SUEZ im Geester Ortsteil Osterbrock nördlich der Stadt Lingen kommt. Der Fall ist bis heute ungeklärt.

Brisant: Bohrloch in Flammen. Gewaltige Explosion erschüttert das Emsland. 24.09.2014
NDR: Ölfeld von GDF SUEZ bei Geeste nach Explosion in Flammen. 30.10.2014

*Zu GDF Suez unbedingt den Filme Water Makes Money gucken.

Breite Kritik am Fracking-Regelungspaket

PM_fracking
Schutz von Mensch, Natur und Wasser nicht gewährleistet
23.03.2015

Berlin – Verbände und Organisationen aus unterschiedlichen Teilen der Gesellschaft haben heute den von der Bundesregierung vorgeschlagenen Rechtsrahmen zur Förderung von Erdöl und Erdgas durch Fracking scharf kritisiert.

Der Deutsche Naturschutzring (DNR), darunter die Umweltverbände BUND und NABU, die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AÖW), die Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der Evangelischen Kirche in Deutschland (AGU), die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG), das Netzwerk der Bürgerinitiativen gegen Fracking „Gegen Gasbohren“, das Umweltinstitut München und die Entwicklungsorganisation Power-Shift mahnen, dass mit den vorgelegten Regelungsentwürfen der Schutz von Mensch, Natur und Wasser nicht gewährleistet wird. Obwohl CDU/CSU und SPD in Bezug auf das Fracking-Regelungspaket betonen, den Wasser- und Gesundheitsschutz als oberste Priorität zu berücksichtigen, widersprechen die Vorschläge der Bundesregierung diesen Zielen.

Im Regelungspaket erlaubt die Bundesregierung, grundsätzlich in weiten Teilen des Landes zu fracken. Lediglich für Schiefer- und Kohleflözgas-Vorkommen oberhalb einer Tiefe von 3000 Meter ist dabei die Befürwortung durch eine Expertenkommission erforderlich, die jedoch überwiegend Fracking-freundlich besetzt ist.

Damit nimmt die Regierung in Kauf, dass es zu Umwelt- und Gesundheitsschäden kommt und der Schutzstatus sensibler Gebiete ad absurdum geführt wird. Enormer Flächen- und Wasserverbrauch, Erdbebengefahr, Austritt klima- und gesundheitsschädlicher Gase sowie Boden- und Wasserverschmutzung sind reale Gefahren, die nicht ausgeschlossen werden können.

Aus Sicht der öffentlichen Wasserwirtschaft, Kirchen, Gewerkschaft, Bürgerinitiativen und Umwelt- und Entwicklungsorganisationen gefährdet das Fracking-Regelungspaket zudem die Bemühungen für den Klimaschutz. Das ist gerade im Vorfeld der entscheidenden UN-Klimakonferenz im Dezember in Paris das falsche Signal. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss ein Großteil der noch vorhandenen fossilen Ressourcen in der Erde verbleiben. Im Koalitionsvertrag haben sich die drei Parteien ausdrücklich darauf verständigt, „den Wandel von einer überwiegend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft zu einer auf erneuerbaren Ressourcen beruhenden, rohstoffeffizienten Wirtschaft voranzutreiben und damit die Energiewende zu unterstützen“ (Zitat S. 34).

Statt weitere fossile Energieträger zu erschließen – zudem mit einer risikoreichen Technik mit umweltschädlichen Methoden und hohen volkswirtschaftlichen Folgekosten –, ist eine entschlossene und konsequente Umsetzung der Energiewende durch die Bundesregierung erforderlich. Energie einsparen, Effizienz steigern, und erneuerbare Energien naturverträglich ausbauen – das ist das Gebot der Stunde.

Statements beteiligter Organisationen:

Christa Hecht, Geschäftsführerin der AöW: „Da die Beherrschbarkeit der Fracking-Technik nicht endgültig geklärt ist, sollte nach dem Vorsorgeprinzip die Anwendung unterlassen werden. Das Verbot von Fracking in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten und an Seen und Talsperren, die zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, reicht zur Vorsorge nicht aus.“

Liselotte Unseld, DNR-Generalsekretärin: „Die Fracking-Gesetzesvorschläge der Bundesregierung sind nicht mehr als ein Placebo. Mittel- bis langfristig ist Fracking damit nicht zu verhindern. Damit konterkarieren die Regierungsentwürfe sämtliche klima-, energie- und naturschutzpolitischen Zielvorgaben. Das können und wollen wir uns nicht leisten!“

Oliver Kalusch, Netzwerk „Gegen Gasbohren“: „Die Bundesregierung will ein Fracking-Recht schaffen, das maßgeschneidert für die Gasindustrie ist. Dagegen wehren sich Bürgerinitiativen in ganz Deutschland. Es ist nicht akzeptabel, eine Technik einzusetzen, die das Grundwasser gefährdet und Erdbeben auslöst. Dringend erforderlich ist hingegen ein ausnahmsloses Fracking-Verbot, das im Bundesberggesetz festgeschrieben wird.“

Dr. Gudrun Kordecki, Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der EKD (AGU): „Wenn mit Fracking unkonventionelle Erdgaslagerstätten ausgebeutet werden, ist dies ein völlig falsches Signal für die im Dezember in Paris stattfindende UN-Klimakonferenz. Deutschland sollte diese Gasreserven für kommende Generationen im Boden belassen und stattdessen auf erneuerbare Energien setzen und konsequent Strategien der Energieeffizienz und Suffizienz ausbauen.“

Micha Heilmann, Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG): „Sauberes Trinkwasser, saubere Luft und lebendige Böden sind die unverzichtbaren Grundlagen der Produkte der Betriebe, in denen die NGG-Mitglieder arbeiten. Nicht nur aus Naturschutzaspekten, sondern auch mit Blick auf die in diesen Branchen beschäftigten Menschen und deren Arbeitsplätze ist der Verzicht auf Fracking unumgänglich.“

Pressemitteilung auch als pdf

Für Rückfragen:
Christa Hecht, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW), Geschäftsführerin,
Tel. 030 / 39743619, E-Mail: hecht@aoew.de

Liselotte Unseld, Deutscher Naturschutzring (DNR), Generalsekretärin, Tel. 030 / 678177599,
E-Mail: liselotte.unseld@dnr.de

Oliver Kalusch, Netzwerk „Gegen Gasbohren“, Tel. 0157 / 85754298, E-Mail: oliver.kalusch@bbu-bonn.de

Micha Heilmann, Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG), Leiter Hauptstadtbüro,
Tel. 030 / 288849690, E-Mail: micha.heilmann@ngg.net

Dr. Gudrun Kordecki, Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der Evangelischen Kirche in Deutschland (AGU), Mitglied im Vorstand, Tel. 0176-10396477,
E-Mail: gudrun.kordecki@kircheundgesellschaft.de

 

Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!Der Berliner Wassertisch schließt sich der Kritik an. Er fordert seit Jahren ein ausnahmsloses Verbot von Fracking!

Weitere Artikel zum Thema:
WDR: Kritik an Fracking-Plänen: Die große Sorge ums Trinkwasser. 23.3.2015.
Nicht neu, aber weiterhin lesenswert:
Silvia Liebrich: Wasserversorger drängt auf scharfe Fracking-Regeln. In: Süddeutsche Zeitung, 3.6.2014.
NRW hat große Teile des Landes für das Fracking freigegeben – mitten im Trinkwassereinzugsgebiet. […] »Wir müssen aufpassen, dass wir nicht zum Trinkwasser-Notstandsgebiet werden,« warnt Deters [Vorstandschef von Gelsenwasser]. Bei der Gasförderung mit Fracking werden zum Teil hochgiftige Chemikalien eingesetzt, die bei Unfällen auch das Oberflächenwasser verseuchen können.

Hamburg 2021: Hamburgs Trinkwasser – gefrackt?

blog.campact.de
23.01.2015

Hamburg 2021: Hamburgs Trinkwasser – gefrackt?
von Jörg Haas

Was wäre wenn … TTIP und CETA doch durchkämen? Wie sähe Hamburg aus, wenn die Konzernlobby sich durchsetzt? Heute: Das Beispiel Trinkwasser. Die “Hamburger Zukunftspost” berichtet aus dem Jahr 2021:

Hamburg, 28. Dezember 2021: Die Hamburger Wasserbetriebe schließen heute mehrere Trinkwasserbrunnen in den Vierlanden im Südosten der Stadt. Das Grundwasser enthielt Spuren giftiger Chemikalien. Die Bewohner von Bergedorf und Umgebung wurden gebeten, mit Wasser besonders sparsam umzugehen und das Leitungswasser sicherheitshalber nicht für Babynahrung zu verwenden.

zum Artikel aus der Reihe »Was wäre wenn… Hamburg 2021«

 

Die Stellungnahme des BBU zu Fracking (23.01.2015)

Die Stellungnahme des BBU*
23.01.2015

Stellungnahme zu den Entwürfen zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, des Bundes-Naturschutzgesetzes, der Grundwasserverordnung, des Umweltschadensgesetzes, der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben, der Allgemeinen Bundesbergverordnung, des Bundesberggesetzes und der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung zur Festsetzung des rechtlichen Rahmens der Fracking-Technik

„Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Datum vom 19.12.2014 haben Sie uns die Entwürfe zur Änderung des WHG, des BNatSchG, der GrwV, des USchadG, der UVP-V Bergbau, des BBergG, der ABBergV und der EinwirkungsBergV übermittelt. Mit Ausnahme der Änderung des USchadG sollen hierdurch Regelungen zur Anwendung der Frackingtechnik festgelegt werden.
Das USchadG beinhaltet hingegen nicht die notwendige Haftung für Fracking-Vorhaben.
Der BBU und die vorstehend aufgeführten Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften lehnen die vorgestellten Rechtsänderungen wegen ihrer verfehlten umweltpolitischen Zielsetzungen oder unzureichenden Regelungen ab. Stattdessen fordern sie ein sofortiges und ausnahmsloses Verbot sämtlicher Formen von Fracking, egal ob mit oder ohne den Einsatz giftiger Chemikalien, egal ob durch hydraulisch oder andersartig erzeugte Rissbildungen.
Bereits in der letzten Legislaturperiode wurden seitens der Bundesregierung bzw. der zuständigen Ministerien Entwürfe zur Änderung des WHG und der UVP-V Bergbau vorgelegt und eine schriftliche Verbändeanhörung durchgeführt. Die nun vorgelegten Rechtsänderungsentwürfe unterscheiden sich zwar in ihren konkreten Formulierungen von den Entwürfen aus dem ersten Halbjahr 2013. Die Zielsetzung, Fracking großflächig zu ermöglichen und eine weitgehende gesetzliche Zulässigkeit festzuschreiben, wurde jedoch beibehalten.
Die in der damaligen Anhörung vorgetragenen Argumente gegen die Anwendung der Frackingtechnik haben weiterhin Bestand. Zudem gibt es zahlreiche neue Gründe für eine Ablehnung der vorgesehenen Fracking-Gesetzgebung. Hierzu wird im Detail ausgeführt […]“ (pdf)

 

Erstunterzeichner der Stellungnahme (pdf) ist auch der Berliner Wassertisch
Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!

 

 

 

 

 

 

*Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn.

Mineralwasser-Branche fordert Verbot von Fracking

Bayerisches Fernsehen

Gegen Fracking. Mineralwasser-Branche fordert Verbot

Zum Video (1 Min.)

Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!

Gutachten: Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen Erdgasförderung mittels Fracking

Interdisciplinary Research on Climate Change Mitigation and Adaptation
2012

Alexander Roßnagel, Anja Hentschel und Andreas Polzer:
Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen Erdgasförderung mittels Fracking

Studie
Zur Studie (pdf)

Auf den Seiten 12ff., 33ff. 48ff., 62ff., 75ff., 89ff. und 119ff. finden sich Abschnitte zum Gewässerschutzrecht

Universität Kassel, Institut für Wirtschaftsrecht: Prof. Dr. Alexander Roßnagel

 

Vgl. dazu auch das vom gleichen Autorenteam erstellte Gutachten im Rahmen der Studie des Neutralen Expertenkreises „Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Fracking-Technologie für die Erdgasgewinnung aus unkonventionellen Quellen“ im Rahmen des Informations- und Dialogprozesses über die Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Fracking-Technologie für die Erdgasgewinnung (2012)

Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben findet sich Folgendes:

Ein Staat, der die Risiken einer neuen Technologie zulässt, muss sich nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schützend und fördernd vor das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit stellen und muss nach Art. 20a GG – auch in Verantwortung für die künftigen Generationen – die natürlichen Lebensgrundlagen schützen. 

 

Für die Erfüllung beider Schutzpflichten ist die Vorsorge gegen Gefährdungen des Grund- und insbesondere des Trinkwassers von entscheidender Bedeutung.

 

Verfassungsrechtlich geht daher der Schutz des Trinkwassers der Gewinnung von Energieträgern oder anderen wirtschaftlichen Betätigungen vor.

 

Das Recht darf daher keinen Schaden an Leib und Leben und keine Funktionseinschränkung des Trinkwassers in Kauf nehmen. Entscheidend ist jedoch meist, welches Risiko eines Schadens in Kauf genommen werden darf, oder anders formuliert: wie sicher ist sicher genug? 
Je nach Art und Schwere möglicher Risiken kann bereits eine entfernte Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts ausreichen, um die staatlichen Schutzpflichten konkret auszulösen. (S. 68)

 

Insbesondere das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit bedarf im Hinblick auf die von technischen Anlagen und Tätigkeiten ausgehenden Auswirkungen und Risiken >eines besonderen staatlichen Schutzes<. Angesichts der damit verbundenen Risiken und Folgen für die Bürger, >die diese nicht beeinflussen und denen sie kaum ausweichen können<, ist der staatlichen Schutzpflicht und Mitverantwortung für die Gefährdungen dadurch Rechnung zu tragen, dass dem Betroffenen im  Entscheidungsverfahren gewährleistet wird, seine Rechte zu verteidigen. In diesen Fällen ist für einen effektiven Grundrechtsschutz  >Vorverlagerung des Rechtsschutzes< geboten, >indem bereits im behördlichen Verfahren Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden   können<.(S. 103)

Hintergrundinformation: Raumordnungsgesetz

Auswirkung von Chemikalien auf Entwicklung und Fortpflanzung im Zusammenhang mit unkonventioneller Öl- und Gas-Förderung

Reviews on Environmental Health. Band 29, Heft 4 (Dez 2014)
DE GRUYTER

Publikation:
Developmental and reproductive effects of chemicals associated with unconventional oil and natural gas operations
Autoren: Ellen Webb / Sheila Bushkin-Bedient / Amanda Cheng / Christopher D. Kassotis / Victoria Balise / Susan C. Nagel

Quelle im englischsprachigen Original: Reviews on Environmental Health
gesamte Veröffentlichung als PDF

Abstract (Übersetzung: Wassertisch)
Unkonventionelle Öl- und Gas- Förderstellen (UOG) [Fracking] können Luft- und Wasser in der Nähe von Förderstellen kontaminieren. Jede Phase des Betriebs dieser Förderstellen vom Brunnenbau, der Gewinnung von Öl oder Gas, ihrer Verteilung, von Transporten bis hin zu sonstigen Aktivitäten können zur Verunreinigung von Luft und Wasser führen.
Tabelle: Selected chemicals from ATSDR Minimal Risk Levels for Hazardous SubstancesHunderte von Chemikalien werden im Prozess der unkonventionellen Öl- und Gasproduktion eingesetzt. In dieser Arbeit untersuchen wir die wissenschaftliche Literatur zum Nachweis, dass die Exposition von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen gegenüber Chemikalien, die bei UOG Förderstellen eingesetzt werden, zu Störungen der reproduktiven Gesundheit und zu Entwicklungsstörungen führen können. Flüchtige organische Verbindungen (VOC) [einschließlich Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol (BTEX) sowie Formaldehyd] und Schwermetalle (einschließlich Arsen, Cadmium und Blei) sind nur einige der bekannten Faktoren, die zu abnehmender Luft- und Wasserqualität beitragen. Dies zeigt eine Bedrohung für die menschliche Entwicklung und die reproduktive menschliche Gesundheit auf. Der sich entwickelnden Fötus ist besonders empfindlich gegenüber Umweltfaktoren, zu denen Luft- und Wasserverschmutzung gehören. Die Forschung zeigt, dass es kritische Zeitfenster der Verwundbarkeit in der pränatalen und frühen postnatalen Entwicklung gibt, während derer ein Kontakt mit Chemikalien möglicherweise bleibende Schäden am wachsenden Embryo und Fötus hervorruft. Viele der Luft- und Wasserschadstoffe in der Nähe von UOG Förderstellen werden als entwicklungs- und reproduktionstoxische Stoffe betrachtet. Daher gibt es eine zwingende Notwendigkeit, unser Wissen über die möglichen gesundheitlichen Folgen für Erwachsene, Säuglinge und Kinder durch diese Chemikalien zu erhöhen. Dies muss durch schnelle und tiefgreifende medizinische wissenschaftliche Forschung geschehen.

Conclusions (Übersetzung: Volker Fritz)
Die Kontakte mit chemischen Verunreinigungen können zur Zeugungsbeeinträchtigung und zu Beeinträchtigungen der Gesundheit des werdenden Lebens im Mutterleib führen, einschließlich Unfruchtbarkeit, Missgeburten, spontanen Aborten, ungenügender Entwicklung des Fötus und zu geringem Geburtsgewicht (LBW). Davon ausgehend, dass viele der in Luft und Wasser in der Nähe von unkonventionellen Öl- und Gasförderstellen (UOGs) gefundenen Kontaminationen als von der Art erkannt sind, die Schäden für die Fruchtbarkeit und für die Entwicklung des Fötus im Mutterleib bringen, wenn sie aufgenommen werden, besteht ein dringender Bedarf, unser Wissen über die potentiellen gesundheitlichen Konsequenzen für Säuglinge, Kinder und Erwachsene zu verbessern, welche diese Personen durch diese Chemikalien zu erwarten haben. Dazu ist schnelle und tiefgreifende Gesundheitsforschung erforderlich.
Chemikalien die bei UOG-Arbeitsgängen benutzt werden oder durch diese entstehen, werden mit der Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit in Verbindung gebracht und es zeigt sich in Laborversuchen, dass sie die Fruchtbarkeit und die Fötusentwicklung von Labortieren schädigen.
Daher ist ein umfangreiches Erfassen im menschlichen wie im tierischen Bereich notwendig, um den Grad der aktuellen Belastung zu ermitteln.

Was wir jetzt schon wissen ist:

  • die UOG-Förderungen haben stark zugenommen und breiten sich weiter aus
  • Austritte von Flüssigkeiten und Leckagen und Ablagerungen von UOG-Abfallflüssigkeiten kommen häufig vor
  • UOG-Chemikalien wurden in der Luft und im Wasser in der Nähe von Förderplätzen gemessen
  • UOG-Chemikalien werden in direkten Zusammenhang gebracht mit Verringerung der Fruchtbarkeit und der Beeinträchtigung der Entwicklung des Fötus im Mutterleib
  • UOG-Chemikalien wurden auch in epidemokologischen Studien mit der Verringerung der menschlichen Fruchtbarkeit und der Beeinträchtigung der Entwicklung des Fötus im Mutterleib in Verbindung gebracht.

Zusammengefasst gibt es dringenden Bedarf für Folgendes:

  1. Bio-Monitoring beim Menschen, bei den Haustieren und bei Wildtieren auf das Vorhandensein der gefährdenden Chemikalien
  2. Systematische und gründliche epidemokologische Studien, um das Potential der jeweiligen Substanzen zur Schädigung der menschlichen Gesundheit zu ermitteln.