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Schlagwort-Archive: Fracking
SPON: US-Fracking vs. Nord Stream 2. Was ist klimaschädlicher: Pipeline- oder Flüssiggas?
SPIEGEL
17. Januar 2021
US-Fracking vs. Nord Stream 2. Was ist klimaschädlicher: Pipeline- oder Flüssiggas?
Von Susanne Götze
„Der größte Teil des US-Gases wird aus tiefen Gesteinsschichten mit einem Frackingverfahren gefördert. Dieses sogenannte Schiefergas befindet sich in tiefen Tonschichten und wird mit der Frackingtechnologie gefördert, bei der unter hohem Druck Wasser und Chemikalien in tiefe Gesteinsschichten gepresst werden. Das hat zu erheblichen Umweltschäden geführt, beispielsweise haben Chemikalien Wasser vergiftet.“
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Pressemitteilung Deutschen Umwelthilfe: Klimaschädliches LNG-Terminal bei Stade ist nicht genehmigungsfähig
14. Januar 2021
Rechtsgutachten der Deutschen Umwelthilfe belegt: Klimaschädliches LNG-Terminal bei Stade ist nicht genehmigungsfähig
• Gigantische Anlage zum Import von Fracking-Gas würde rund 21 Millionen Tonnen CO2 im Jahr verursachen
• Prüfung der Auswirkungen auf Klima und Umwelt fehlt trotz gesetzlicher Vorgabe
• Standort birgt hohes Störfallrisiko wegen benachbarter Chemieanlagen, einem Lager für radioaktive Abfälle und stark frequentierter Schifffahrtsstraße Elbe
Zur Pressemitteilung
Wird die Ratifizierung von CETA zu Fall gebracht! Wir hoffen sehr!
Deutscher Bundestag. Wirtschaft und Energie/Ausschuss
13. Januar 2021
CETA-Vorstoß der FDP umstritten
Berlin: (hib/FLA) Zustimmung und Bedenken hielten sich die Waage, als es am Mittwoch im Ausschuss für Wirtschaft und Energie um einen Gesetzentwurf (19/14783) ging, mit dem die FDP-Fraktion den Druck bei der Ratifizierung des Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada (Ceta) erhöhen will. Dies zeigte sich bei einer Sachverständigen-Anhörung unter Leitung von Klaus Ernst (Die Linke). […]
Der Einzelsachverständige Thomas Fritz erklärte, das zentrale Ziel des Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion, die Zustimmung für Ceta durch Bundestag und Bundesrat zu erzielen, sei zurückzuweisen. Mit dem Verweis auf den deutschen Exportüberschuss sah er die grundsätzliche Frage nach dem exportorientierten Wirtschaftsmodell aufgeworfen, das von Deutschland ausgehend schleichend auf den Rest der EU übertragen werde. Dazu trage Ceta bei. Der gigantische Niedriglohnsektor Deutschlands sei die Kehrseite der Exportüberschüsse. Er sehe in Bezug auf die CETA-Umsetzung einige Wackelkandidaten in der EU. Dies stimme ihn optimistisch, dass die Ratifizierung vollständig zu Fall gebracht werde.
Markus Krajewski (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) machte bei den vorgesehenen Investitionsschutz-Standards verfassungsrechtliche Bedenken aus, da sich nur ausländische, also kanadische Investoren auf sie berufen könnten. Einheimische oder EU-Unternehmen seien davon ausgeschlossen. Insofern führten sie zu einer Besserstellung kanadischer Investoren, die zu einer Inländerdiskriminierung führen könne. Denn Investoren aus den EU-Mitgliedsstaaten könnten sich weder auf die materiellen Schutzstandards des Ceta-Abkommens noch auf die zusätzliche Rechtsschutzmöglichkeit der Investor-Staat-Streitbeilegung berufen.
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Deutsche Umwelthilfe: Erfolg für den Klimaschutz: Uniper sagt geplantes LNG-Terminal in Wilhelmshaven ab und kündigt Neuausrichtung des Projektes an
Deutsche Umwelthilfe
6. November 2020. Pressemitteilung
Nach Protesten von Deutscher Umwelthilfe und lokalen Initiativen [darunter der Berliner Wassertisch] stoppt Uniper die Planungen für den Bau eines LNG-Terminals und den Import von Fracking-Gas
• Stattdessen Neuausrichtung des Projektes und Prüfung einer Import-Infrastruktur von Wasserstoff angekündigt
• DUH weist weiterhin auf die Nähe zu Naturschutzgebieten und die schwierigen Bedingungen am Standort Wilhelmshaven hin
Zur Pressemitteilung hier
Deutsche Umwelthilfe und 38 Organisationen bekunden öffentlich Desinteresse für LNG-Terminal Wilhelmshaven
Deutsche Umwelthilfe. Pressemitteilung
29. Oktober 2020
Deutsche Umwelthilfe und 38 Organisationen bekunden öffentlich Desinteresse für LNG-Terminal Wilhelmshaven
• Betreiber Uniper forderte in formalem Verfahren bis 30. Oktober Interessensbekundung an der Buchung von Kapazitäten des geplanten LNG-Terminals Wilhelmshaven
• Mit einem „Letter of Disinterest“ fordern DUH und weitere Organisationen Planungsstopp
• LNG-Terminal widerspricht Klimaschutzzielen und soll Import von Fracking-Gas dienen
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Problematisches Klimagas. Fracking-Boom lässt Methan-Emissionen steigen
Spiegel Online
14.08.2019
Problematisches Klimagas. Fracking-Boom lässt Methan-Emissionen steigen
Von Thorsten Dambeck
Fracking steht wegen seiner Folgen für die Umwelt schon lange in der Kritik. Eine Studie macht die Technik zur Erdgasförderung nun auch für den Anstieg des Treibhausgases Methan verantwortlich.
Zum Beitrag
Hubertus Zdebel (LINKE): Die Skandalserie um die Fracking-Kommission
Pressemitteilung Hubertus Zdebel (Mitglied des Bundestages, DIE LINKE), 2. August 2019
Im Rahmen der Pro-Fracking-Gesetzgebung wurde mit § 13a Abs. 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beschlossen, dass die Bundesregierung eine „unabhängige Expertenkommission“ einsetzt, welche Fracking-Erprobungsmaßnahmen in bestimmten Gesteinsschichten wissenschaftlich begleitet und auswertet sowie hierzu und zum Stand der Technik Erfahrungsberichte zum 30. Juni eines Jahres erstellt. Die Expertenkommission übermittelt die Erfahrungsberichte dem Deutschen Bundestag und veröffentlicht sie im Internet. Die Expertenkommission unterrichtet die Öffentlichkeit in regelmäßigen Abständen über Verlauf und Ergebnisse der Erprobungsmaßnahmen. Hierbei sowie zu den Entwürfen der Erfahrungsberichte ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Kommission, die von der Bundesregierung eingesetzt wurde und aus Steuermitteln finanziert wird, ist mehrheitlich mit Vertretern fracking-freundlicher Stellen besetzt. Die Zivilgesellschaft ist in ihr nicht vertreten. Die Bundesregierung scheute das Risiko kritischer Stimmen.
Die „Expertenkommission Fracking“, wie sie offziell heißt, hat inzwischen ihre Arbeit aufgenommen. Siehe https://expkom-fracking-whg.de/. Sie soll durch ihre Berichte die Voraussetzungen für die in 2021 vorgesehene Überprüfung des Verbots von Fracking in Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein durch den Deutschen Bundestag schaffen. weiterlesen
BBU: Endfassung des Jahresberichts der Fracking-Kommission entlarvt Öffentlichkeitsbeteiligung endgültig als Farce
BBU-Pressemitteilung, 10.07.2019
(Bonn, Berlin, 10.07.2019) Für den Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) zeigt die nun veröffentlichte Endfassung des Jahresberichts der Fracking-Kommission deutlich, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bericht eine Farce war. Der Jahresbericht blieb trotz massiver Kritik fast unverändert. Eine konkrete Darstellung der Kritikpunkte der Öffentlichkeit und aussagekräftige Antworten darauf fehlen auf der Homepage der Kommission fast völlig. Das ist das genaue Gegenteil eines Dialogs auf Augenhöhe. Der BBU fordert, die Kritik der Öffentlichkeit im Original auf der Homepage der Kommission zu veröffentlichen und verlangt von ihr, dazu konkret Stellung zu beziehen.
Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Dass die Kommunikation mit der Öffentlichkeit ein Desaster war, hat die Fracking-Kommission anscheinend selbst gemerkt. Denn nun will sie gemeinsam mit den Bundesministerien für Forschung, Umwelt und Wirtschaft ein Konzept für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erarbeiten. Doch es ist nicht zu erwarten, dass Verbesserungen für Umweltschützer eintreten. Denn in welche Richtung die Kommunikation mit der Öffentlichkeit geht, lässt sich angesichts des Umgangs mit der eingereichten Kritik am Jahresbericht bereits jetzt erahnen.
So wurde der Entwurf des Jahresberichts fast unverändert als Endfassung übernommen. Die Kritik der Öffentlichkeit und die Reaktion der Kommission werden im Jahresbericht in keiner Weise dargestellt.
Stattdessen sollen Kommentare nun in einem Dokument zu regelmäßig gestellten Fragen (FAQ) auf der Kommissions-Homepage behandelt werden.
Damit werden Kritikpunkte einfach zu Fragen umdefiniert. Doch auch in dieser Form wird die Kritik des BBU in diesem Dokument kaum aufgegriffen, wie ein Beispiel von vielen zeigt. So hatte der BBU die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen angesichts der fehlenden Bekanntmachung als völlig unzureichend kritisiert. Darauf gibt es keine befriedigende Reaktion .Stattdessen findet man die Frage: ‚Wie wurde die Öffentlichkeit über die Webseite der Expertenkommission Fracking informiert?‘. In der Antwort wird insbesondere auf Presseerklärungen der drei betroffenen Ministerien verwiesen, die nach Ablauf der Abgabefrist für Stellungnahmen zum Entwurf des Jahresberichts veröffentlicht wurden und so gar nicht zur Abgabe von Stellungnahme motivieren konnten. So werden Kritikpunkte unsichtbar gemacht und Nebelkerzen geworfen. Auch ansonsten sind die Ausführungen im FAQ-Dokument von einem ‚Weiter so‘ geprägt. Das ist nicht akzeptabel.“
Der BBU fordert die Fracking-Kommission auf, ein Dokument zu veröffentlichen, in dem die Kritik der Öffentlichkeit im Original dargestellt wird. Zu diesen Kritikpunkten muss die Fracking-Kommission konkret Stellung beziehen.
Zum Hintergrund:
BBU-Pressemitteilung vom 18. Juni 2019
https://www.bbu-online.de/presseerklaerungen/prmitteilungen/PR%202019/18.06.19.pdf
BBU-Stellungnahme vom 25. Juni 2019
https://www.bbu-online.de/Stellungnahmen/Jahresbericht%20_Fracking_OK_oU.pdf
Engagement unterstützen
Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
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Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet
unter http://www.bbu-online.de und telefonisch unter 0228-214032. Die
Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72
<http://www.facebook.com/BBU72>. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str.
55, 53113 Bonn.
Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.
BBU: Jahresbericht der Fracking-Kommission – falsche Ziele, unbestimmte Angaben und eine katastrophale Öffentlichkeitsbeteiligung
(Bonn, Berlin, 27.06.2019) Der Jahresbericht 2019 der Expertenkommission Fracking stößt auf deutliche Kritik des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU). Diese Kritik hat der Umweltverband der Fracking-Kommission innerhalb der von ihr gesetzten Frist für die Öffentlichkeitsbeteiligung in einer Stellungnahme (pdf) zum Jahresbericht übermittelt. Die vagen Aussagen über die zukünftige Arbeit der Kommission, die deutlich von ihrem Arbeitsauftrag abweicht, schaffen dabei keine Transparenz, sondern werfen immer neue Fragen auf. Die angesichts fehlender Erprobungsbohrungen notwendige Schlussfolgerung, dass es keinen Gefahrenausschluss für Fracking geben kann, zieht die Kommission nicht. Empörend findet der BBU auch, dass die Art der Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Kommission anscheinend das Ziel hatte, die Abgabe von Stellungnahmen zu verhindern. Der BBU fordert eine Überarbeitung des Jahresberichts und eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung.
Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt: „Aufgabe der Kommission ist die wissenschaftliche Begleitung von Erprobungsbohrungen für Fracking in Schiefer-, Ton-, Mergel und Kohleflözgestein sowie die Ermittlung des Standes der Technik. Damit soll sie die wesentlichen Grundlagen für die in 2021 vorgesehen Überprüfung des Moratoriums von Fracking in diesen Gesteinsschichten schaffen. Da weder Anträge auf derartige Erprobungsbohrungen vorliegen noch Bundesländer in Aussicht gestellt haben, derartige Bohrungen zuzulassen, wird die Kommission ihren zentralen Auftrag nicht erfüllen können. Daher hätte sie bereits jetzt der Bundesregierung mitteilen müssen, dass kein Gefahrenausschluss für Fracking in diesen Gesteinsschichten möglich ist. Aus dem Moratorium hätte so ein unbefristetes Verbot werden müssen.“
Der BBU stellt zudem fest, dass auch der Stand der Technik des Bohr- und Frackingprozesses anhand internationaler Erkenntnisse und Studien von der Kommission nicht ermittelt wird. Stattdessen sollen Fragen für Schritt beantwortet werden, die dem Fracking nachgelagert oder bestenfalls begleitend sind. Damit hat die Kommission endgültig ihren im Wasserhaushaltsgesetz festgelegten Arbeitsauftrag aufgegeben. Die Gefahren des Bohr- und Frackingprozesses für die Umwelt und die Bevölkerung können so gerade nicht ermittelt werden.
Weiter erklärt Oliver Kalusch: „Die von der Kommission nun zur Bearbeitung vorgesehenen vier Fragenkomplexe sind zudem unbestimmt. Es ist nicht ersichtlich, welche Aspekte genau behandelt werden sollen. Damit ist das weitere Vorgehen der Kommission intransparent. Dies gilt auch für weitere Teile des Berichts. So fehlen beispielsweise die Zeitmarken für die einzelnen Ziele, die sich die Kommission gesetzt hat.“
Zu scharfer Kritik des BBU führt auch die Art und Weise, in der die Kommission die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt hat. So befand sich der Jahresbericht auf einer Homepage, deren Existenz nicht an zentraler Stelle bekannt gemacht wurde und nur durch Zufall zu finden war. Die Zeit zur Abgabe von Stellungnahmen von etwa drei Wochen reduzierte sich so faktisch auf wenige Tage bis Stunden. Für die Abgabe von Stellungnahmen war nur ein Kontaktformular vorgesehen. Als der BBU seine detaillierte Stellungnahme in das Kontaktformular eingab, bekam er eine Fehlermeldung: „Die Maximallänge ist überschritten. Bitte geben Sie maximal 3999 Zeichen ein.“ Detaillierte Stellungnahmen waren offensichtlich gar nicht erwünscht. Die Stellungnahme des BBU musste gestückelt werden.
Die Stellungnahme des BBUs hier als pdf
Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter: https://www.bbu-online.de/
und telefonisch unter 0228-214032.
Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.
Gegen Gasbohren: Kurzstellungnahme zum Entwurf des Berichts der Expertenkommission Fracking im Jahr 2019
(26. Juni 2019) Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Berichts der Expertenkommission Fracking ist zu wiederholen. Vorab ist die Existenz der Homepage der Expertenkommission und ihres Jahresberichts an zentralen Stellen der Internetseiten von Bundes-Forschungsministerium, Bundes-Umweltministerium, Bundes-Wirtschaftsministerium und Umweltbundesamt bekannt zu geben. Die neue Frist zur Stellungnahme sollte zwei Monate betragen.
Der Bericht der Kommission ist in weiten Teilen vage und unbestimmt und daher grundlegend zu überarbeiten. So fehlen beispielsweise die Zeitmarken für die einzelnen Ziele, die sich die Kommission gesetzt hat.
Aufgabe der Kommission ist die wissenschaftliche Begleitung von Erprobungsbohrungen für Fracking in Schiefer-, Ton-, Mergel und Kohleflözgestein sowie die Ermittlung des Standes der Technik. Da weder Anträge auf derartige Erprobungsbohrungen vorliegen noch Bundesländer in Aussicht gestellt haben, derartige Bohrungen zuzulassen, wird die Kommission ihren zentralen Auftrag nicht erfüllen können. Sie sollte daher bereits jetzt der Bundesregierung mitteilen, dass kein Gefahrenausschluss für Fracking in diesen Gesteinsschichten vorgenommen werden kann und dass das bis 2021 geltende Moratorium für Fracking in diesen Gesteinsschichten zeitlich unbegrenzt verlängert werden sollte.
Auch die Ermittlung des Standes der Technik des Bohr- und Frackingprozesses anhand internationaler Erkenntnisse und Studien wird von der Kommission nicht ermittelt. Stattdessen sollen Fragen für Schritte beantwortet werden, die dem Fracking nachgelagert oder bestenfalls begleitend sind. Dadurch drängt sich der Eindruck auf, dass sich die Kommission hinsichtlich der Unbedenklichkeit des Bohr- und Frackingprozesses bereits inhaltlich festgelegt hat. Dies ist nicht akzeptabel.
Die von der Kommission vorgesehenen vier zu bearbeitenden Fragenkomplexe sind unbestimmt. Es ist nicht ersichtlich, welche Aspekte genau behandelt werden sollen. Damit ist das weitere Vorgehen der Kommission intransparent.
Der Bericht der Kommission ist daher grundlegend zu überarbeiten und der Öffentlichkeit zur Stellungnahme zur Verfügung zu stellen.
Schleswig-Holstein: Volksbegehren für Wasserschutz und Unternehmenstransparenz kommt
Pressemitteilung
Kiel, den 20.06.2019
Volksbegehren für Wasserschutz und Unternehmenstransparenz kommt
Gestern hat die Kieler Regierungskoalition den mit der Volksinitiative zum Schutz des Wassers abgestimmten Gesetzentwurf zur Änderung des Informationszugangsgesetzes ohne Rücksprache mit den Vertrauenspersonen überraschend durch eine wert- und bedeutungslose Placebo-Gesetzesänderung ersetzt.
„Eine Volksinitiative mit mehr als 42.000 Unterschriften soll schlicht ignoriert werden“, verurteilt Dr. Reinhard Knof (Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager und Vertrauensperson der Volksinitiative) den Schritt. „Damit haben sich die Kräfte durchgesetzt, die gegen mehr Transparenz, beispielsweise in Fällen von Korruption, sind. Die Weigerung, Behörden bei überwiegendem öffentlichen Interesse und nach Anhörung der Betroffenen eine Veröffentlichung von Informationen zu erlauben, stellt einen neuen Tiefpunkt antidemokratischen Verhaltens der Landtagsmehrheit dar. Mit dieser Entscheidung hat der Landtag den Weg zu einem Volksbegehren zur Erreichung der Ziele der Volksinitiative zum Schutz des Wassers vorgegeben.“
Demnächst wird die Sammlung von 80.000 erforderlichen Unterschriften für einen Volksentscheid beginnen. Dies wäre seit 10 Jahren der erste Volksentscheid in Schleswig-Holstein.
Im Bereich Unternehmenstransparenz will das Volksbegehren Schleswig-Holsteins Kommunen und Behörden zukünftig rechtssicher erlauben, im überwiegenden öffentlichen Interesse auch ohne konkrete Anfrage Informationen beispielsweise der folgenden Art weiterzugeben oder zu veröffentlichen, die bisher als „Geschäftsgeheimnisse“ geheim gehalten werden:
- Beantragte Ölbohrungen einschließlich des betroffenen Gebiets und des beabsichtigten Einsatzes der Fracking-Methode
- Meldung gelagerter bzw. geförderter Gefahrenstoffe an Kommunen, Rettungsdienste, Krankenhäuser und Feuerwehren zur Vorbereitung auf Katastrophenfälle
- Veröffentlichung mutmaßlicher Korruptionsfälle bei Baugenehmigungen, Grundstücksverkäufen oder Auftragsvergaben
Im Bereich Wasserschutz will das Volksbegehren erreichen:
- besserer Schutz vor Verpressung wassergefährdenden Flowbacks bei Ölbohrungen
- Zuständigkeit unserer Kreise für den Schutz des Wassers bei Bohrungen (bisher: niedersächsisches Bergamt)
- sofortiger Bohrstopp bei unerwartetem Wasserfund
- Haftung von Ölkonzernen für Schäden
Die Koalition ist in diesen Punkten über Versprechungen bisher nicht hinaus gekommen.
Hintergrund:
Über 42.000 Unterschriften sammelte die Volksinitiative zum Schutz des Wassers bereits, die u.a. von BUND, attac, der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager und der Piratenpartei Schleswig-Holstein getragen wird. Für einen Volksentscheid müssen innerhalb von sechs Monaten erneut 80.000 Unterschriften gesammelt werden. Der Landtagspräsident legt fest, wann die Sammlung innerhalb der nächsten 4-8 Wochen beginnt.
Im Herbst entscheidet das Landesverfassungsgericht über die weitere Forderung der Volksinitiative, Fracking landesweit zu verbieten.
In Schleswig-Holstein hat es schon 98 bekannt gewordene Schadensfälle durch die Erdölförderung gegeben, bei denen Boden, Wasser und Umwelt geschädigt wurden.
Weitere Informationen:
Flyer der Volksinitiative
http://vi-wasser.de/files/Flyer_VI_Wasser.pdf
Die Volksinitiative im Wortlaut
http://vi-wasser.de/files/Volksinitiative%20Wassergesetz%20SH.pdf
Stellungnahme zu den Gegenargumenten der Landesregierung:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/02100/umdruck-19-02148.pdf
Ansprechpartner für Presseanfragen:
Dr. Reinhard Knof (0162-1389223)
Dr. Patrick Breyer
Zum Beitrag
BBU: Fracking-Kommission führt Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf ihres Jahresberichts ad absurdum
BBU-Pressemitteilung
(Bonn, Berlin, 18.06.2019)
Auf scharfe Kritik des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) ist die Art und Weise gestoßen, mit der die angeblich „unabhängige“ Expertenkommission zu Fracking die Öffentlichkeit über ihren Jahresbericht informiert und der Bevölkerung Gelegenheit zur Stellungnahme zum Bericht gibt. Gemäß § 13a des Wasserhaushaltsgesetzes soll sich diese Fracking-Kommission mit der Ermittlung des Standes der Technik bei Fracking in bestimmten Gesteinsarten befassen. Ihre Vorgehensweise zeigt jedoch, dass Stellungnahmen aus der Bevölkerung unerwünscht sind. Auf ihrer weithin unbekannten Homepage findet sich lediglich im Berichtsentwurf gut versteckt ein Hinweis auf die derzeit laufende Öffentlichkeitsbeteiligung. Für den BBU ist dies ein Skandal, durch den die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Farce wird.
Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Was als Musterbeispiel von Transparenz gelten sollte, ist hier zu einer Öffentlichkeitsbeteiligung ohne Öffentlichkeitsinformation mutiert. Nur zufällig erfahren diejenigen, die sich durch die Dokumente der Homepage der Fracking-Kommission arbeiten, dass sie vom 3.6.2019 bis zum 25.6.2019 Anmerkungen zum Berichtsentwurf abgeben können. Und ganz offensichtlich wurde es auch unterlassen, die üblicherweise beteiligten Kreise zu informieren. Eine Email mit der Bitte um Stellungnahme, wie sie bei Gesetzes- und Verordnungsvorhaben üblich ist, hat der BBU nicht erhalten. Dies ist besonders befremdlich, da der BBU in der Vergangenheit zahlreiche Stellungnahmen zu Änderungen des Bergrechts und zur Fracking-Gesetzgebung abgegeben hat. Es drängt sich der Verdacht auf, dass diese Art der Bekanntmachung lediglich ein Feigenblatt darstellt, mit dem die Pflicht zur Öffentlichkeitsbeteiligung faktisch umgangen werden soll. Hinzu kommt, dass mit drei Wochen die Frist zur Stellungnahme viel zu kurz bemessen ist.“
Der BBU fordert daher: „Der Abgabetermin zur Stellungnahme muss aufgehoben werden und nach einer Neubekanntmachung stattdessen ein Zeitraum von zwei Monaten zur Äußerung eingeräumt werden. Die Öffentlichkeit muss angemessen informiert werden, insbesondere durch Bekanntmachungen auf zentralen Stellen der Internetseiten des Bundes-Umweltministeriums, des Bundes-Wirtschaftsministeriums und des Bundes-Forschungsministeriums. Und die üblicherweise beteiligten Kreise müssen separat per Email informiert werden.“
Die Homepage der Fracking-Kommission findet man unter
https://expkom-fracking-whg.de/start
Der Entwurf des Jahresberichts 2019der Fracking-Kommission findet man unter
https://expkom-fracking-whg.de/bericht und dort auf Seite 7 der unzureichende Hinweis auf die Öffentlichkeitsbeteiligung.
Kontaktformular für Stellungnahmen (nur noch bis zum 25.06.2019 zulässig): https://expkom-fracking-whg.de/kontakt