Schlagwort-Archive: Fracking

LINKE-Bundestagsfraktion stellt Antrag für gesetzliches Fracking-Verbot ohne Ausnahmen

Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag will, dass Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in Deutschland ohne Ausnahmen verboten wird. Dazu hat die Fraktion einen Antrag (Drucksache 19/482) eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, das Bundesberggesetz entsprechend zu ändern. Hierzu erklärt Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter der LINKEN und Mitglied seiner Fraktion im Umweltausschuss:

„Es ist überfällig, dass diese unbeherrschbare Risikotechnik endlich umfassend verboten wird. Dies fordern zu Recht auch zahlreiche Bürgerinitiativen in der Bundesrepublik. Die bestehenden Schlupflöcher in der Gesetzgebung, die Fracking in bestimmten Gesteinsformationen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, zulassen, müssen vollständig geschlossen werden. Gerade in Niedersachsen stehen die Gaskonzerne in den Startlöchern, um mit Fracking in Tight-Gas-Reservoirs zu beginnen. Und auch das Moratorium für Fracking im Schiefergestein, das 2021 überprüft werden soll, droht dann auf Druck der Industrie gekippt zu werden. In den Bundesländern werden diese Entwicklungen durch die frackingfreundliche FDP forciert. Dabei gibt kein gutes oder schlechtes Fracking. Diese Technik ist in jeder Gesteinsart eine immense Gefahr für die Menschen und die Umwelt.

Fracking dient lediglich den Profitinteressen der Gaskonzerne, besitzt aber keinen volkswirtschaftlichen Nutzen. Wir haben in unserem Antrag ausführlich dargelegt, zu welchen Schäden und ungelösten Problemen Fracking führt. Hierzu gehören Verunreinigungen des Grund- und Trinkwassers durch Frack-Flüssigkeiten, Methan oder Lagerstättenwasser. Unkontrolliert austretendes Methan trägt zur Schädigung des Klimas bei. Der Frack-Vorgang führt zur Entstehung von Erdbeben, insbesondere in geologischen Störungszonen. Eine umweltfreundliche Entsorgung des Rückflusses, eines Gemisches aus verbrauchter Frack-Flüssigkeit und Lagerstättenwasser, ist bis heute ungeklärt. Der erhebliche Anfall von Bohrschlamm bei einem großflächigen Einsatz der Fracking-Technik würde zudem dazu führen, dass die Restvolumina vieler Deponien schnell erschöpft sind und der Bohrschlammtourismus extrem zunehmen würde. Demgegenüber könnte das durch Fracking geförderte Gas bestenfalls zwei Prozent des Energieverbrauchs Deutschlands decken. Dies könnte durch einen forcierten Ausbau der erneuerbaren Energien schnell aufgefangen werden.“

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Wider die Vernunft. „FDP fordert Fracking in Deutschland“

Spiegel Online
18.01.2018

FDP fordert Fracking in Deutschland
Deutschland scheitert an seinen Klimazielen – jetzt fordert die FDP nach SPIEGEL-Informationen die unkonventionelle Erdgasförderung zu erlauben, um die CO2-Bilanz zu verbessern.
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Dazu energiezukunft, 22.1.2018: FDP will Fracking erlauben und übersieht Gefahren
„Es klingt paradox: Um die deutschen Emissionen zu senken, will die FDP Fracking zur Gasförderung erlauben. Die deutsche Erdgasindustrie frohlockt. Unterdessen zeigen neue Studien aus den USA: Fracking ist aus Klimasicht schlimmer als gedacht.“
Außerdem: „Mögliche Gefahren für die Umwelt: Giftiges Grund- und infolge auch Trinkwasser, zerstörte Natur und in jedem Fall große Menge giftiges Abwasser, das wieder an die Oberfläche gerät.“ Zum Artikel


Der Berliner Wassertisch ist Mitglied im bundesweiten Netzwerk Gegen Gasbohren

Schleswig-Holstein. Bislang 16.377 Unterschriften für Volksinitiative zum Schutz des Wassers und gegen Fracking gesammelt

Tatort: Böser Boden. Thema Fracking


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Verfügbar bis 26.12.2017

Offener Brief – Organisationen fordern „Stopp aller Frackingaktivitäten!“

Stopp aller Frackingaktivitäten

Sehr geehrte Staats- und Regierungschefs, sehr geehrte MinisterInnen, sehr geehrte Damen und Herren Parlamentarier, sehr geehrte GemeindevertreterInnen,

Hydraulic Fracturing (Fracking) zeichnet sich in vielerlei Hinsicht als das Umweltthema unserer Zeit ab. Es berührt jeden Aspekt unseres Lebens – das Wasser, welches wir trinken, die Luft, die wir atmen, und die Gesundheit der Menschen in unseren Städten und Gemeinden – während es außerdem das Weltklima bedroht.

Der großflächige Einsatz der Fracking-Technik (vornehmlich in den USA und Kanada) über mehr als eine Dekade hat gezeigt, wie schädlich und zerstörerisch diese Fördermethode sein kann. Dies wurde durch zahlreiche – von Fachleuten überprüfte – unabhängige wissenschaftliche Studien bestätigt.

Die Frackingindustrie verbraucht Fläche und Wasser im großen Maßstab. Durch die Herstellung eines Netzwerks von tausenden Bohrplätzen hat Fracking einen signifikanten Einfluss auf die Entwicklung der betroffenen Regionen. Der Einsatz der Technik wirkt sich also zwangsläufig auf Siedlungen sowie kulturell sensible Regionen und Umweltschutzgebiete aus. weiterlesen

Fracking verschmutzt jedes Jahr Unmengen von Wasser in British Columbia (Kanada). Tweet des Tages

Netzwerk „Gegen Gasbohren“ setzt neue Akzente im Kampf gegen Fracking bei der Erdgas- und Erdölförderung

(Verden, Berlin, 03.05.2017) Auf ihrem neunten Bundestreffen am 29./30.4.2017 in Verden (Aller) haben die im bundesweiten Zusammenschluss Gegen Gasbohren organisierten Anti-Fracking-Initiativen ein umfangreiches Programm absolviert. Dabei ergänzten sich die zahlreichen Fachvorträge, politischen Analysen und perspektivischen Planungen perfekt. Entgegen der Darstellung der Bundesregierung ist Fracking nicht vom Tisch, sondern wird konsequent von der Erdgas- und Erdölindustrie vorangetrieben. Gerade aufgrund des in Kraft befindlichen Pro-Fracking-Rechts setzen die Initiativen auch neue Akzente.

Trotz aller Beschwichtigungsversuche der Gas- und Ölindustrie liegen die Gefahren des Fracking mit der nachfolgenden Erdgasförderung nach wie vor klar auf der Hand: Grundwasserkontaminationen, Erdbeben, die Freisetzung radioaktiver Stoffe aus dem Untergrund, eine ungelöste Entsorgungsproblematik und eine miserable Klimabilanz sind die Folgen des gefährlichen Gasbohrens. Als neu identifizierte Gefahrenquelle kommen nun auch die Reinigungs- und Wartungsarbeiten an Bohrlöchern hinzu. Eingesetzte Chemikalien und aus der Tiefe an die Oberfläche transportierte gefährliche Stoffe können sich bei diesen Prozessen in der Umgebung verteilen.

Das niedersächsische Landesgesundheitsamt hat die richtige Konsequenz aus den Krebsfällen in Bothel gezogen. Es empfiehlt, eine niedersachsenweite epidemiologische Studie zu einem möglichen Zusammenhang zwischen der Kohlenwasserstoffförderung und dem Auftreten bestimmter Krebserkrankungen durchzuführen. Gegen Gasbohren stellt dabei fest, dass die entscheidenden Hinweise für Emissionen und auffällige Krebsraten nicht von den Behörden, sondern aus der Zivilgesellschaft kamen. Daher ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung aufgefordert, die in den letzten Jahren gewachsene und konstruktive Zusammenarbeit mit VertreterInnen der Zivilgesellschaft im Rahmen einer transparent geführten Debatte um das Studiendesign fortzuführen. Die avisierte Studie sollte nun geradewegs auf die Ursachenklärung ausgerichtet sein und nicht aus Zeit- oder Kostengründen wieder nur Hinweise generieren. Zudem sollte das Land Niedersachsen die heute möglichen flugunterstützten Luftmessungen über den Fördergebieten und bodennahe Luftmessungen durch unabhängige Institute durchführen lassen, um damit endlich Klarheit über die Stoffgemische zu schaffen, die in die Atemluft der Bevölkerung gelangen können.

Zukünftig werden von den Gas- und Ölkonzernen zahlreiche bergrechtliche Planfeststellungsverfahren eingeleitet, mit denen die Gasförderung unter Einsatz der Fracking-Technik an den jeweiligen Standorten durchgesetzt werden soll. Diese Verwaltungsverfahren müssen mit der Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Einwendungen gegen die Anträge der Unternehmen müssen in Erörterungsterminen besprochen werden. Um auf diese Verfahren und die ergehenden Entscheidungen Einfluss zu nehmen und Fracking-Vorhaben zu verhindern, wird sich die Anti-Fracking-Bewegung verstärkt mit diesen Verfahren auseinandersetzen.

Die zusätzlich gestartete Online-Petition kann von allen unterzeichnet werden

Ausdrücklich begrüßt wurde die von einem breiten Bündnis in Schleswig-Holstein getragene Volksinitiative zum Schutz des Wassers . Damit soll Fracking in diesem Bundesland über entsprechende Bestimmungen im Landeswassergesetz komplett untersagt werden. Die verfassungsrechtlichen Bedenken der Landesregierung müssen angesichts der neuen Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages endgültig als vorgeschoben angesehen werden.[Vgl. Presseerklärung Stoppt CO2-Endlager, 27.04.2017: Landesregierung widerlegt]* Das Bündnis fordert alle Parteien und Wahlberechtigten in Schleswig-Holstein dazu auf, sich dieser Volksinitiative anzuschließen. Innerhalb eines Jahres müssen 20.000 Unterschriften gesammelt werden. [Kommentar BWT: Wir würden uns über eine große Unterstützung auch der Online-Petition sehr freuen.]

Auch im Hinblick auf die Bundestagswahl hat sich Gegen Gasbohren klar positioniert. Nach dem Versagen der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD beim Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor den Gefahren des Fracking wird von den bei der Bundestagswahl kandidierenden Parteien gefordert, sich für ein ausnahmsloses und unbefristetes Fracking-Verbot auszusprechen und dies umgehend nach der Wahl durchzusetzen.

Weitere Informationen zum Thema Fracking: http://www.gegen-gasbohren.de

*Unser Kommentar zu den Versuchen der Landesregierung von Schleswig-Holstein, die Volksinitiative #VIwasser auszubremsen: Über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden immer noch Gerichte und „das ist gut so“!

Immer wieder versuchen Politiker, Initiatoren mit der Behauptung, ihr Bürgerbegehren sei „verfassungswidrig“, einzuschüchtern und zu entmutigen. Davon darf man sich nicht ins Bockshorn jagen lassen. Es sind Verfassungsgerichte, die über die Verfassungsmäßigkeit urteilen können – nicht die Politiker! In Berlin war es 2008 der rot-rote Senat, der unser Wasser-Volksbegehren nach der ersten Stufe als verfassungswidrig erklärt und gestoppt hat! Wir sind dagegen vorgegangen, und tatsächlich hat uns der Berliner Verfassungsgerichtshof Ende 2009 Recht gegeben: Unser Volksbegehren war zulässig! So konnten wir mit zeitlicher Verzögerung weitermachen. 2011 stimmten mehr als 666.000 Menschen (bzw. 98,2% der Teilnehmenden) für das Wasservolksbegehren – gegen allen Widerstand von Seiten der Politik. Seit 2013 sind die Berliner Wasserbetriebe wieder in öffentlicher Hand. Insgesamt war es also ein großer Erfolg der direkten Demokratie. Fazit: Egal, welche Parteien gerade an der Macht sind – direkte Demokratie hat es nicht leicht. Hier heißt es: Dranbleiben!


Der Berliner Wassertisch ist Mitglied im Netzwerk.

Fracking durch die Hintertür in NRW?

BBU: Verfahren zur Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis der RWTH Aachen ist ein Skandal

(Bonn, Düsseldorf, 02.05.2017) Auf scharfe Kritik des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) ist das Verfahren zur Entscheidung über die Verlängerung der Erlaubnis der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen zur Aufsuchung von Kohleflözgas gestoßen. Das betroffene Gebiet deckt große Teile Nordrhein-Westfalens ab. Der Umweltverband hatte im Rahmen eines Verfahrens nach dem Umweltinformationsgesetz den Antrag erhalten. Der BBU fordert die Bezirksregierung und die Landesregierung auf, den Verlängerungsantrag abzulehnen, um ein Fracking durch die Hintertür zu verhindern.

Auf dürren fünf Seiten begründet die RWTH Aachen ihren Antrag auf Verlängerung ihrer wissenschaftlichen Erlaubnis um drei Jahre. Aufgrund veränderter rechtlicher Bestimmungen hätten die Forschungsziele und das Arbeitsprogramm vollständig überarbeitet werden müssen. Doch das überarbeitete Arbeitsprogramm wurde dem Antrag nicht beigefügt, obwohl er nach den Bestimmungen des Bundesberggesetzes bei einer Nichtvorlage zu versagen ist. Bereits dieser formale Aspekt hätte zur Zurückweisung des Antrags durch die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Behörde führen müssen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Insbesondere anhand des Arbeitsprogramms ist zu entscheiden, ob eine zukünftige Gasgewinnung ohne Fracking möglich ist. Ist dies nicht der Fall, ist der Antrag zu versagen. Dies ist hier umso bedeutsamer, da kein erfolgreiches Projekt zur Gewinnung von Gas aus Kohleflözgestein ohne Fracking bekannt ist. Die notwendige Prüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg ist aber nicht erkennbar. Die Bergbehörde hat sich hingegen mit vagen Beschreibungen der Bohrtechnik im Antrag wie ,minimalinvasive Erkundungsmethoden‘ zufrieden gegeben. Damit besteht die Gefahr eines Frackings durch die Hintertür, ohne es klar zu benennen. Bei dem Satz im Antrag ‚Wir weisen darauf hin, dass wir keine Frackingmaßnahmen planen!‘ drängt sich der Eindruck eines unverbindlichen Lippenbekenntnisses auf.“

Befremdlich ist für den BBU auch die Zeitplanung des Verfahrens. Grundsätzlich hätte die Aufsuchungserlaubnis am 5.5.2017 auslaufen müssen. Mit Schreiben vom 14.2.2017 – hat die RWTH Aachen die Verlängerung der Erlaubnis beantragt. Statt den Antrag abzulehnen oder die Gemeinden umgehend zu beteiligen, hat die Bezirksregierung Arnsberg die Kommunen und Kreise erst am 19.4.2017 informiert und ihnen bis zum 10.6.2017 Zeit zur Stellungnahme gegeben. Die Aufsuchungserlaubnis wurde dabei kurzerhand um drei Monate bis zum 5.8.2017 verlängert. Und dies geschah, obwohl bei dem vorgeschriebenen zügigen Ablauf auch eine Entscheidung vor dem 5.5.2017 möglich gewesen wäre. Für den BBU drängt sich der Eindruck auf, dass es kein Zufall ist, dass die Entscheidung hinter den Termin der Landtagswahl am 14.5.2017 verschoben wurde.

Der Antrag der RWTH Aachen ist hier abrufbar. Direktlink hier.

Engagement unterstützen
Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter
http://bbu-online.de, telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet
www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für umweltfreundliche Energiequellen.
Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um Spenden aus den Reihen der Bevölkerung.

Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn
IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.

[Nachtrag 5.5.2017] Die Reaktion der RWTH: RWTH wehrt sich gegen Kritik von Umweltschützern. WDR, 5.5.2017.


Vgl. die aktuelle Pressemitteilung des Netzwerks Gegen Gasbohren: Netzwerk „Gegen Gasbohren“ setzt neue Akzente im Kampf gegen Fracking bei der Erdgas- und Erdölförderung, 3.3.2017.

BBU: Geplante Transparenzvorschriften im Bundesberggesetz sind nur Alibiregelungen

(Bonn, Berlin, 22.03.2017) Als völlig unzureichend und reine Alibiregelungen hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) die vom Bundes-Wirtschaftsministerium geplante Änderung des Bundesberggesetzes im Rahmen einer Verbändeanhörung kritisiert. Die Änderung soll erfolgen, um den Anforderungen der „Extractive Industries Transparency Initiative“ (EITI) zu genügen. Doch das Ziel der Transparenz wird mit den geplanten Änderungen deutlich verfehlt, … weiterlesen

NDR: Die Tricks der Öl- und Gaskonzerne

NDR
06.03.2017 21:00 Uhr

Die Tricks der Öl- und Gaskonzerne


Markt Moderator Jo Hiller ist den Öl- und Gaskonzernen auf der Spur. Er hinterfragt den angeblich zuverlässigen Umweltschutz und geht dem Verdacht nach, dass die Erdgas- und Erdölförderung im Norden die Bürger in den betroffenen Gebieten krank machen kann. Jo Hiller zeigt, mit welchen Marketingtricks Energiekonzerne arbeiten. Er trifft Ärzte, die die Verbreitung medizinischer Falschinformationen kritisieren.

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Schiefergasfracking in Deutschland

NDR
03.03.2017

Firmen wollen wieder fracken: Kritiker entsetzt
95 Prozent des in Deutschland gewonnenen Erdgases kommen aus Niedersachsen. Entsprechendes Entsetzen löst die Ankündigung der Erdgasunternehmen aus, ab 2021 wieder fracken zu wollen. Besonders dürfte das die Landkreise Verden und Rotenburg treffen. Bewohner wie Umweltschützer fürchten die Auswirkungen auf Natur und Mensch. […] Für den Rotenburger BUND-Vorsitzenden Manfred Radtke belegen die Pläne der Energieunternehmen die Schwächen des Berliner Fracking-Gesetzes. Es sei eben, anders als von der Politik behauptet, keine Bremse. Zudem drohten durch weiteres Fracking Verunreinigungen der „Rotenburger Rinne“, aus der Trinkwasser für die Kreise Verden, Rotenburg und die Stadt Bremen gewonnen wird. Diese Befürchtung teilt auch Andreas Ratjens von der Bürgerinitiative Sauberes Trinkwasser.

Zum Beitrag

Zum Inkrafttreten des Fracking-Gesetzespaket hier

Fracking-Expertenkommission. Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Grünen


Zur pdf pdf (S. 49)

In Schleswig-Holstein startet die Volksinitiative zum Schutz des Wassers

Stoppt CO2-Endlager

Heute, am 1. März 2017 startet die Volksinitiative zum Schutz des Wassers

Bündnispartner sind der Bundesverband der Bürgerinitiaven Umweltschutz (BBU), BI Hände weg von Schwedeneck, BI Stop-Fracking-Kiel, BI Unterelbe/Brunsbüttel, BUND Schleswig-Holstein, Bündnis KielwasserPiratenpartei Schleswig-Holstein, Schutzstation Wattenmeer und der Wasserbeschaffungsverband (WBV) Panker – Giekau

Initiative für ein Gesetz zur Verbesserung des Wassergesetzes und des Landesverwaltungsgesetzes des Landes Schleswig-Holstein

Fracking, also das gewaltsame Aufbrechen des Untergrunds zur Öl- oder Gasförderung, ist mit unüberschaubaren Risiken für Mensch und Umwelt, insbesondere für Wasser, Boden und Eigentum verbunden. In Schleswig-Holstein wurde früher verbreitet gefrackt. Ein erneuter Einsatz droht die riskante Ölförderung wieder wirtschaftlich zu machen. Ölkonzerne planen neue Bohrungen, unter anderem vor der Nord- und Ostseeküste. Dabei hat es in Schleswig-Holstein schon 98 bekannt gewordene Schadensfälle durch die Erdölförderung gegeben, bei denen Boden, Wasser und Umwelt vergiftet wurden.

Das 2016 beschlossene Fracking-Bundesgesetz schließt Fracking nur in bestimmten Gesteinschichten aus, die aber in Schleswig-Holstein gar nicht vorherrschend sind – im Übrigen macht es Fracking in Schleswig-Holstein rechtssicher möglich (Fracking-Ermöglichungsgesetz). Ein Verbot neuer Öl- und Gasbohrungen, wie es zur Erfüllung des Pariser Klimaschutzabkommens vom Dezember 2015 notwendig wäre, wird im Bundesgesetz erst gar nicht thematisiert.

Um Fracking ganz zu verhindern, benötigen wir eine Änderung des Wassergesetzes in Schleswig-Holstein. Die Länder haben nämlich das Recht, vom Wassergesetz des Bundes abzuweichen.

Mit der Volksinitiative wollen wir drei grundlegende Dinge erreichen:

  1. Schutz unseres Wassers
    Trinkwasser, Oberflächenwasser, Grundwasser, Tiefenwasser und Brackwasser sollen geschützt werden. Ein genereller Gewässerschutz vor Fracking ist nötig, weil all diese Wasservorkommen betroffen wären und ihr Wert für künftige Generationen noch gar nicht feststeht. Internationale Erfahrungen mit Fracking haben gezeigt, dass Wasserverunreinigungen mit großer Wahrscheinlichkeit eintreten und praktisch nicht rückgängig zu machen sind – so wird die soziale Verantwortung für die Zukunft durch das Fracking-Bundesgesetz missachtet.Verunreinigungen und Gefährdungen durch Verpressung von Lagerstättenwasser und Rückständen, durch Bohrungen, seismische Untersuchungen und Förderung von Erdöl und Erdgas müssen durch eine Verschärfung des Wasserrechts in Schleswig-Holstein vermieden werden. Verunreinigungen und Gefährdungen durch Fracking sind nur durch ein generelles Verbot zu verhindern.
  2. Meeres- und Küstenschutz
    Küstennahe Gewässer müssen vor Ölförderung und Fracking geschützt werden. Meere sind Quelle des Lebens, der Tier- und Pflanzenwelt und ebenfalls Teil der Ernährungsgrundlage.
    Küstenschutz ist auch im Zusammenhang mit dem Klimawandel von Bedeutung.
  3. Offenlegung des betrieblichen Gefahrenpotenzials
    Es darf in öffentlichen Angelegenheiten keine Geheimhaltung geben.
    Das öffentliche Interesse an sauberen Lebensgrundlagen muss in jedem Fall Vorrang vor Unternehmensinteressen haben.
    Bisher werden die Pläne von Erdölkonzernen vielfach der Öffentlichkeit vorenthalten, um „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ der Unternehmen zu schützen. Einer Offenlegung der Arbeitsvorgänge und der verwendeten chemischen Stoffe muss Vorrang vor Betriebsgeheimnissen und Gewinnerwartungen einzelner eingeräumt werden.

Fracking und Ölförderung bedeuten:

  • Gefahren für die Sicherung von gesunden Nahrungsmitteln, womit die Ernährungssouveränität grundlegend gefährdet ist.
  • Gefahr von Krankheiten, Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung bei Vergiftung von Wasser, Luft oder Boden: das Recht auf ein gesundes Leben wird aufs Spiel gesetzt.
  • Klimaschädlichkeit. Es darf keine Erschließung neuer Öl- und Gasvorkommen mehr zugelassen werden, da wir heute wissen, dass 80% der bekannten fossilen Vorräte im Boden bleiben müssen, wenn wir das in Paris vereinbarte Klimaschutzziel erreichen wollen.
  • Es werden voraussichtlich viele Arbeitsplätze gefährdet, insbesondere im Tourismus.
  • Es bestehen Risiken für die Gebäudesicherheit und eine Wertminderung von Grundstücken.

Was wir wollen:

Sauberes Wasser, reine Lebensmittel, ungefährdete Gesundheit, Erhalt der Natur und Umwelt für Mensch und Tier, Erhalt guter Lebensbedingungen für unsere Zukunft.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines Landesgesetzes, das Fracking und Wassergefährdung verhindert – das Bundesgesetz bietet keinen ausreichenden Schutz der Umwelt. Der Landtag lehnt ein Landesgesetz zum verbesserten Schutz unseres Wassers bisher jedoch mehrheitlich ab.

Daher bleibt uns nur der Weg über eine Volksinitiative für ein nachhaltiges Wasserschutzgesetz.

MATERIAL wie Unterschriftenlisten, Flyer und Hintergrundinfos finden Sie >>> HIER <<<

Zum Beitrag

Vgl. auch:

BUND unterstützt Volksinitiative zum Schutz des Wassers

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Schleswig-Holstein unterstützt die neue Volksinitiative zum Schutz des Wassers. Ziel der Initiative ist eine Änderung des Landeswasser- und Landesverwaltungsgesetzes in Schleswig-Holstein, um die Förderung von Erdöl und Erdgas durch Fracking in Schleswig-Holstein rechtssicher zu verbieten sowie die Haftung von Förderunternehmen eindeutig zu regeln. […]

Zur Pressemitteilung

Berichterstattung:

Shz: Volksinitiative gegen Fracking in Schleswig-Holstein gestartet, 1.3.2017

 

Der Berliner Wassertisch wünscht der Volksinitiative viel Erfolg!