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Erfolgreich! Über 1 Million Unterschriften „Green Deal“ – Europäische Bürgerinitiative (EBI)
Stop Energiecharta. #NoECT. Wir wollen raus aus dem Anti-Klimaschutz-Vertrag
Europäische Bürgerinitiative gegen biometrische Massenüberwachung (17.2.2021-17.2.2022)
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Schlagwort-Archive: Freihandelsabkommen
CETA: Verkaufte Demokratie
Neue Studie (Nov. 2014):
Wie die CETA-Regeln zum Schutz von Investoren das Allgemeinwohl in Kanada und in der EU bedrohen
Einige der wichtigsten Ergebnisse:
- Die Erfahrungen, die Kanada bereits innerhalb der Nordamerikanischen Freihandelszone NAFTA gesammelt hat, zeigen deutlich die Gefahren der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit.
- Die CETA-Regeln zum Schutz von Investoren räumen diesen noch größere Privilegien ein als NAFTA und erhöhen damit das Risiko, dass diese Klagerechte gegen zukünftige politische Maßnahmen benutzt werden
- Das Risiko für die kanadische Regierung, von Banken und Versicherungen verklagt zu werden, steigt enorm an.
- Durch CETA erhöht sich das Risiko für die EU und ihre Mitgliedstaaten, von kanadischen Investoren aus dem Bergbausektor, der Öl- und Gasindustrie verklagt zu werden.
- Kanadische Tochterfirmen von in den USA ansässigen Multis können durch CETA europäische Regierungen verklagen.
Genosse der Bosse. Gabriel hält am Freihandel (TTIP) mit Amerika fest
Frankfurter Zeitung
10.11.2014
TTIP Gabriel hält am Freihandel mit Amerika fest
Von Henrike Rossbach
Das Freihandelsabkommen mit Amerika ist für Wirtschaftsminister Gabriel ein heißes Eisen. Denn in seiner Partei ist es umstritten. Beim Treffen mit EU-Handelskommissarin Malmström machte er am Montag deutlich: Er hält daran fest.
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Wie die EU ihre Wirtschaftsinteressen in Entwicklungsländern durchsetzt
ARD| Report Mainz — Sendung vom 04.11.2014 21.45 Uhr
Zum Freihandelsabkommen der EU mit Afrika
Jahrelang haben sich zahlreiche afrikanische Länder gegen ein Freihandelsabkommen gesträubt, nun hat es die EU mit umstrittenen Methoden durchgesetzt. Mit womöglich fatalen Folgen für die afrikanische Wirtschaft.
Kommentar Wassertisch: Der Beitrag macht am Beispiel sehr deutlich, dass Freihandel in erster Linie den Starken innerhalb einer Wirtschaftsbeziehung nützt. Europas Interessen – sprich die Interessen der europäischen Exportindustrie – werden gnadenlos gegen die Interessen der Bevölkerung in Afrika durchgesetzt. Die sogenannte Entwicklungshilfe ist dann nur noch ein Feigenmäntelchen!
Diese Sendung kann hier nachträglich angesehen werden
Stop-TTIP-Zentrale in Berlin: „Der Erfolg hat uns überrollt.“
WOZ
30.10.2014
«Der Erfolg hat uns überrollt»
Von Pit Wuhrer
Wie löst man am besten eine breite Bewegung aus? Mit Geheimnistuerei und Beschwichtigungen zum TTIP-Abkommen zeigen das derzeit die Regierungen der EU-Staaten und die EU-Kommission auf geradezu vorbildliche Weise.
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Video machts verständlich: Investitionsschutz in Freihandelsabkommen
Für den WDR haben Cornelia Crumbach und der Comiczeichner Leo Leowald ein Animations-Video erstellt, was die Thematik Investitionsschutz sehr gut verdeutlicht.
Bundesregierung gibt sich ahnungslos
Süddeutsche Zeitung
26.06.2014
Dienstleistungsabkommen Tisa
Bundesregierung gibt sich ahnungslos
Von Alexander Hagelüken
Werden Bildung oder Wasser mit dem Dienstleistungsabkommen Tisa privatisiert? Die Bundesregierung antwortet auf diese Frage desinteressiert und widersprüchlich. Die Linke warnt vor einem „Zwang permanenter Liberalisierung“.
Ein neuer Schauplatz: Während Europas Bürger gegen das EU-Handelsabkommen mit den USA protestierten, rückt der Dienstleistungsvertrag Tisa in den Blick. Seit die Süddeutsche Zeitung erstmals Details aus den geheim gehaltenen Verhandlungen veröffentlichte, fragen Skeptiker: Was ist in diesem globalen Vertrag geplant, den 50 Nationen schon seit März 2013 bereden? Die Bundesregierung nimmt jetzt Stellung – und wirft ein paar Nebelkerzen, wie aus der Antwort auf einer Anfrage der Linken hervorgeht, die SZ, NDR und WDR vorliegt.
Verlieren werden die Ärmsten
Süddeutsche.de
15.08.2014
Folgen von TTIP für Entwicklungsländer
Verlieren werden die Ärmsten
von Karin Janker
EU und USA versprechen sich viel vom Freihandelsabkommen TTIP – auf Kosten des Rests der Welt. Die Ökonomin Clara Brandi erklärt, warum TTIP Entwicklungsländer unter Druck setzt und welche Auswirkungen das Abkommen auf Fischer in Mosambik hat.
Süddeutsche.de: Durch das Freihandelsabkommen TTIP würden 800 Millionen der reichsten Konsumenten der Welt einer gemeinsamen Freihandelszone angehören – und womöglich noch reicher werden. Wer sind die Verlierer in diesem Szenario?
Clara Brandi: EU und USA gewinnen auf Kosten der anderen – vor allem der Entwicklungs- und Schwellenländer. Einer Studie des Ifo-Instituts zufolge gehören Mexiko, Niger und Algerien zu den größten Verlierern durch TTIP. Mexiko würde nach dieser Prognose 7,2 Prozent des realen Pro-Kopf-Einkommens einbüßen. Gerade in politisch instabilen Staaten birgt ein solcher Einbruch große Risiken.
CETA bedroht die Demokratie
Tagesschau.de 13.08.2014 19:30 Freihandelsabkommen mit Kanada. Auf dem Weg in die Paralleljustiz Von Tamara Anthony, ARD-Hauptstadtstudio Im Schatten des Freihandelsabkommens TTIP zwischen der EU und den USA steht eine ähnliche Vereinbarung mit Kanada vor dem Abschluss – CETA. Der Vertragstext zeigt: Auch dieses Abkommen könnte Regierungen den Klagen privater Investoren aussetzen. Von Tamara Anthony, ARD-Hauptstadtstudio … weiterlesen
Kanadisches Recht: Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA
KanadischesRecht.de
7.8.2014
Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA zwischen Kanada und EU
Zusammenfassung der endverhandelten Ergebnisse für das Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada und der europäischen Union
Für diesen Überblick lag der Text des Abkommens, soweit ausgehandelt, nicht vor. Er basiert auf einem Text, den die kanadische Regierung dem dortigen Unterhaus vorgelegt hat. Er hat eine rein kanadische Sicht, ist aber das konkreteste Dokument, das soweit ersichtlich, über das Abkommen verfügbar ist.
Dies Dokument fasst die wichtigsten Ergebnisse des umfassendem Wirtschafts-und Handelsabkommen zwischen Kanada und der EU vom 18. Oktober 2013 zusammen.
Zum Blogbeitrag
ARD Mediathek: „Der große Deal“ (TTIP)
Der große Deal – Geheimakte Freihandelsabkommen
04.08.2014 | 29:54 min | UT | Verfügbar bis 04.08.2015 | Das Erste
Januar 2014. Wir sind mit dem EU-Handelskommissar Karel de Gucht verabredet. Wir wollen mit ihm über TTIP reden, das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA. Wir haben eine Studie über die Auswirkungen von TTIP auf die Wirtschaft dabei – von de Gucht selbst in Auftrag gegeben. Er ist der Chefunterhändler für das Freihandelsabkommen und behauptet öffentlich, dass das Abkommen 120 Milliarden Euro zusätzliches Wirtschaftswachstum bringen wird. Eine stolze Zahl? Als wir ihn im Interview darauf hinweisen, dass seine Studie gerade mal 0.05% Steigerung der Wirtschaftsleistung pro Jahr durch TTIP errechnet hat, bricht er das Interview erstmal ab. Der Kommissar rechnet nach, dann wird er unwirsch: „Let’s not argue with numbers. Ich sage ihnen, wir werden die meisten Handelshemmnisse abschaffen.“
Zur Dokumentation
Freihandelsabkommen CETA: „Die Mängelliste ist lang“
Frankfurter Rundschau
4.8.2014
Freihandelsabkommen: „Die Mängelliste ist lang“
Von Jörg Michel
Für die EU ist der CETA-Vertrag mit Kanada eine Art Testfall für ein ähnliches Abkommen mit den USA. Doch CETA ist auch in Kanada umstritten: Zwei Drittel der Bürger befürworten grundsätzlich mehr Handel mit der EU, beklagen jedoch die Geheimniskrämerei bei den Verhandlungen.
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Neue Richtervereinigung sagt No2ISDS
Neue Richtervereinigung
5.8.2014
Pressemitteilung
Keine Investor-Staats-Klagen anstelle rechtsstaatlicher Justiz
In einer ganz neuen Größenordnung wird derzeit der freie Handel weltweit ausgebaut. Der Abschluss des Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada ist für September 2014 vorgesehen. Das Handelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA wird gerade verhandelt. Beide beinhalten einen sogenannten Investor-Staat-Streitschlichtungsmechanismus (Investor-state-dispute-settlement (ISDS)). Das bedeutet, dass ein Konzern einen Staat vor einem privaten Schiedsgericht auf Schadensersatz verklagen kann, wenn er den Wert seiner Investition durch staatliches Handeln – wie z.B. Umweltauflagen, Verbraucherschutzgesetze oder bessere soziale Standards – gemindert sieht.
Die Neue Richtervereinigung (NRV) spricht sich gegen private internationale Schiedsgerichte für Investor-Staats-Klagen als Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit aus, weil hierdurch demokratisch legitimierte Schutzgesetze ohne Einhaltung grundlegender Verfahrensprinzipien und ohne wirksame Kontrolle in Frage gestellt werden.
Unabhängigkeit, Öffentlichkeit, rechtliches Gehör und Überprüfbarkeit von Entscheidungen sind elementare Errungenschaften unseres Rechtsstaats. Diese dürfen nicht durch Schiedsgerichtsklauseln ausgehöhlt werden. Private Schiedsgerichte dürfen nicht die Macht bekommen, unkontrolliert Schutzgesetze auszuhebeln und die staatliche Handlungsfähigkeit zulasten der Bürger und der Umwelt zu beeinträchtigen. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, grundsätzlich keine entsprechenden Regelungen in internationalen Handelsabkommen zu vereinbaren oder solchen zuzustimmen.
Die Möglichkeit von Investor-Staats-Klagen kann sinnvolle Anreize für Investitionen in Ländern schaffen, in denen das Justizsystem als zu langsam oder zu korrupt gilt. In Europa, den USA und Kanada gibt es hingegen gut funktionierende Justizsysteme, die ein hohes Maß an Rechtsstaatlichkeit garantieren, so dass keine Notwendigkeit besteht, die Entscheidung von Streitigkeiten auf private Schiedsgerichte zu übertragen. Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten weisen die Verfahren vor privaten Schiedsgerichten große Mängel auf: Die Unabhängigkeit der Schiedsrichter ist nicht gewährleistet, die Öffentlichkeit regelmäßig ausgeschlossen, die Gewährung rechtlichen Gehörs eingeschränkt und Rechtsmittel sind nicht gegeben. Anwalts- und Prozesskosten betragen im Durchschnitt mehrere Millionen US $ pro Streitfall und werden letztlich in großem Umfang vom Steuerzahler getragen.
Ein Blick auf einige wenige der abgeschlossenen und derzeit laufenden Klagen von Investoren gegen Staaten macht die Problematik deutlich: 2009 klagte der schwedische Energiekonzern Vattenfall gegen Deutschland auf 1,4 Milliarden Euro Schadensersatz wegen einer Umweltauflage, die die Verwendung von Wasser aus der Elbe als Kühlwasser für ein Kraftwerk einschränkte. Das Verfahren wurde durch einen Vergleich beendet: Deutschland hat seine Umweltauflagen gelockert und musste dafür keinen Schadensersatz leisten. Kanada gab geplante Regelungen zum Nichtraucherschutz auf, nachdem Big Tobacco für diesen Fall eine Schadensersatzklage angekündigt hatte. Philip Morris klagt derzeit gegen Australien wegen der vorgeschriebenen Gestaltung von Zigarettenschachteln auf Schadensersatz von mehreren Milliarden Dollar. Vattenfall klagt erneut gegen Deutschland
Schadensersatz von 3,7 Milliarden US $ wegen des deutschen Atomausstiegs ein.
Die Anzahl der Klagen hat sich in den letzten 15 Jahren mehr als verzehnfacht. Im Jahr 2011 gab es 450 bekannte Investor-Staat-Klagen. Kanzleien werben für die lukrativen Verfahren. Investmentfonds wie Burford Capital (US) und Juridica (GB) gewähren Konzernen „Prozesskostenhilfe“ und spekulieren zunehmend mit Prozessen, indem sie Investor-Staat-Klagen finanzieren und dann 20% bis 50% der am Ende zuerkannten Entschädigungssumme erhalten.
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