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Ein weiterer Sieg für den Neoliberalismus. Die Stadt Selm muss Wasserversorgung europaweit ausschreiben

Selm muss Wasserversorgung europaweit ausschreiben

 

  • Selm schreibt Trinkwasserversorgung aus
  • Ratsbeschluss am Donnerstag
  • Entscheidung des OLG Düsseldorf wird damit umgesetzt

Die Stadt Selm sucht jetzt europaweit nach einem neuen Trinkwasserversorger. Das hat der Rat am Donnerstag (23.08.2018) beschlossen.

Die Entscheidung zur Ausschreibung war nicht ganz freiwillig: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Stadt dazu verdonnert.

Erste Mal, dass eine Stadt verurteilt wurde

Eigentlich hatte Selm seine eigenen Stadtwerke mit der Wasserversorgung beauftragen wollen. Der bisherige Versorger – die Gelsenwasser AG – fühlte sich benachteiligt und klagte.

Mit Erfolg. Es ist das erste Mal, dass eine Stadt verurteilt wurde, die Versorgung mit Trinkwasser europaweit auszuschreiben.

Bei Strom und Gas ist das schon üblich.“

Zum Beitrag (Stand: 23.8.2018)

Kommentar Berliner Wassertisch: Grundsätzlich finden wir es skandalös, dass es einer Stadt oder Kommune nicht erlaubt sein soll, über ihre Daseinsvorsorge zu verfügen und ihre eigenen Stadtwerke mit dieser so wichtigen Aufgabe der Wasserversorgung zu betreuen. Es gibt Bereiche, darunter zählen wir u.a. die Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Krankenhausversorgung, die haben auf dem Markt nichts verloren.

Was jedoch den konkreten Fall anbelangt: Auch die Stadtwerke in Selm sind nicht zu 100% in öffentlicher Hand: „2012 hatte der Rat beschlossen, die Trinkwasserversorgung in die Hände der stadteigenen Wirtschaftsbetriebe zu legen, an denen die Remondis Aqua zu 25 Prozent beteiligt ist.“ (Quelle)

 

BGH-Urteil: Unternehmen, die überwiegend in öffentlicher Hand sind, müssen auf Anfragen Auskunft erteilen

FAZ
18.03.2017

Gelsenwasser und „Peerblog“. Wenn das öffentliche Interesse schwerer wiegt
von Reiner Burger

Ein BGH-Urteil stärkt den Investigativjournalismus: Unternehmen, die überwiegend in öffentlicher Hand sind, müssen auf Anfragen Auskunft erteilen – etwa, ob sie verdeckte Wahlkampfhilfe leisten.
Zum Beitrag

Kommentar Berliner Wassertisch: Der Berliner Wassertisch begrüßt die Entscheidung. Er weist nur noch einmal darauf hin, dass die prozentuale Verteilung nichts darüber aussagt, wer in den Unternehmen das Sagen hat. Bekanntlich lassen sich private „Partner“ ab einer Beteiligung von 25% oftmals (in Geheimverträgen) die Betriebsführung zusichern. Das war auch bei dem PPP-Projekt Berliner Wasserbetriebe der Fall. Trotz einer Minderheitsbeteiligung wurden die BWB von den privaten „Partnern“ Veolia (von Veolia eingesetzter Vorsitzender der BWB: Jörg Simon) und RWE (von RWE eingesetzter Vorsitzender: Frank Bruckmann) geführt.

NRW hat große Teile des Landes für das Fracking freigegeben – mitten im Trinkwassereinzugsgebiet

Süddeutsche.de
03.06.2014

Wasserversorger drängt auf scharfe Fracking-Regeln
Von Silvia Liebrich

NRW hat große Teile des Landes für die Gasförderung Fracking freigegeben – dort, wo das Grundwasser durch den Kohlebergbau bereits stark belastet ist. Die Regierung plant ein Schutz-Gesetz, doch ein Wasserversorger macht schon mal einen Vorschlag.

[…] Doch ausgerechnet in diesen sensiblen Regionen wurden in den vergangenen Jahren großflächig Lizenzen für die Gasgewinnung mit Fracking erteilt. 80 Prozent des Wassereinzugsgebietes, das Gelsenwasser nutzt, sind betroffen (siehe untenstehende Grafik). „Wir müssen aufpassen, dass wir nicht zum Trinkwasser-Notstandsgebiet werden,“ warnt Deters. Bei der Gasförderung mit Fracking werden zum Teil hochgiftige Chemikalien eingesetzt, die bei Unfällen auch das Oberflächenwasser verseuchen können. […]

zum Artikel…

 

Breite Kritik am Fracking-Regelungspaket

PM_fracking
Schutz von Mensch, Natur und Wasser nicht gewährleistet
23.03.2015

Berlin – Verbände und Organisationen aus unterschiedlichen Teilen der Gesellschaft haben heute den von der Bundesregierung vorgeschlagenen Rechtsrahmen zur Förderung von Erdöl und Erdgas durch Fracking scharf kritisiert.

Der Deutsche Naturschutzring (DNR), darunter die Umweltverbände BUND und NABU, die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AÖW), die Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der Evangelischen Kirche in Deutschland (AGU), die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG), das Netzwerk der Bürgerinitiativen gegen Fracking „Gegen Gasbohren“, das Umweltinstitut München und die Entwicklungsorganisation Power-Shift mahnen, dass mit den vorgelegten Regelungsentwürfen der Schutz von Mensch, Natur und Wasser nicht gewährleistet wird. Obwohl CDU/CSU und SPD in Bezug auf das Fracking-Regelungspaket betonen, den Wasser- und Gesundheitsschutz als oberste Priorität zu berücksichtigen, widersprechen die Vorschläge der Bundesregierung diesen Zielen.

Im Regelungspaket erlaubt die Bundesregierung, grundsätzlich in weiten Teilen des Landes zu fracken. Lediglich für Schiefer- und Kohleflözgas-Vorkommen oberhalb einer Tiefe von 3000 Meter ist dabei die Befürwortung durch eine Expertenkommission erforderlich, die jedoch überwiegend Fracking-freundlich besetzt ist.

Damit nimmt die Regierung in Kauf, dass es zu Umwelt- und Gesundheitsschäden kommt und der Schutzstatus sensibler Gebiete ad absurdum geführt wird. Enormer Flächen- und Wasserverbrauch, Erdbebengefahr, Austritt klima- und gesundheitsschädlicher Gase sowie Boden- und Wasserverschmutzung sind reale Gefahren, die nicht ausgeschlossen werden können.

Aus Sicht der öffentlichen Wasserwirtschaft, Kirchen, Gewerkschaft, Bürgerinitiativen und Umwelt- und Entwicklungsorganisationen gefährdet das Fracking-Regelungspaket zudem die Bemühungen für den Klimaschutz. Das ist gerade im Vorfeld der entscheidenden UN-Klimakonferenz im Dezember in Paris das falsche Signal. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss ein Großteil der noch vorhandenen fossilen Ressourcen in der Erde verbleiben. Im Koalitionsvertrag haben sich die drei Parteien ausdrücklich darauf verständigt, „den Wandel von einer überwiegend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft zu einer auf erneuerbaren Ressourcen beruhenden, rohstoffeffizienten Wirtschaft voranzutreiben und damit die Energiewende zu unterstützen“ (Zitat S. 34).

Statt weitere fossile Energieträger zu erschließen – zudem mit einer risikoreichen Technik mit umweltschädlichen Methoden und hohen volkswirtschaftlichen Folgekosten –, ist eine entschlossene und konsequente Umsetzung der Energiewende durch die Bundesregierung erforderlich. Energie einsparen, Effizienz steigern, und erneuerbare Energien naturverträglich ausbauen – das ist das Gebot der Stunde.

Statements beteiligter Organisationen:

Christa Hecht, Geschäftsführerin der AöW: „Da die Beherrschbarkeit der Fracking-Technik nicht endgültig geklärt ist, sollte nach dem Vorsorgeprinzip die Anwendung unterlassen werden. Das Verbot von Fracking in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten und an Seen und Talsperren, die zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, reicht zur Vorsorge nicht aus.“

Liselotte Unseld, DNR-Generalsekretärin: „Die Fracking-Gesetzesvorschläge der Bundesregierung sind nicht mehr als ein Placebo. Mittel- bis langfristig ist Fracking damit nicht zu verhindern. Damit konterkarieren die Regierungsentwürfe sämtliche klima-, energie- und naturschutzpolitischen Zielvorgaben. Das können und wollen wir uns nicht leisten!“

Oliver Kalusch, Netzwerk „Gegen Gasbohren“: „Die Bundesregierung will ein Fracking-Recht schaffen, das maßgeschneidert für die Gasindustrie ist. Dagegen wehren sich Bürgerinitiativen in ganz Deutschland. Es ist nicht akzeptabel, eine Technik einzusetzen, die das Grundwasser gefährdet und Erdbeben auslöst. Dringend erforderlich ist hingegen ein ausnahmsloses Fracking-Verbot, das im Bundesberggesetz festgeschrieben wird.“

Dr. Gudrun Kordecki, Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der EKD (AGU): „Wenn mit Fracking unkonventionelle Erdgaslagerstätten ausgebeutet werden, ist dies ein völlig falsches Signal für die im Dezember in Paris stattfindende UN-Klimakonferenz. Deutschland sollte diese Gasreserven für kommende Generationen im Boden belassen und stattdessen auf erneuerbare Energien setzen und konsequent Strategien der Energieeffizienz und Suffizienz ausbauen.“

Micha Heilmann, Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG): „Sauberes Trinkwasser, saubere Luft und lebendige Böden sind die unverzichtbaren Grundlagen der Produkte der Betriebe, in denen die NGG-Mitglieder arbeiten. Nicht nur aus Naturschutzaspekten, sondern auch mit Blick auf die in diesen Branchen beschäftigten Menschen und deren Arbeitsplätze ist der Verzicht auf Fracking unumgänglich.“

Pressemitteilung auch als pdf

Für Rückfragen:
Christa Hecht, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW), Geschäftsführerin,
Tel. 030 / 39743619, E-Mail: hecht@aoew.de

Liselotte Unseld, Deutscher Naturschutzring (DNR), Generalsekretärin, Tel. 030 / 678177599,
E-Mail: liselotte.unseld@dnr.de

Oliver Kalusch, Netzwerk „Gegen Gasbohren“, Tel. 0157 / 85754298, E-Mail: oliver.kalusch@bbu-bonn.de

Micha Heilmann, Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG), Leiter Hauptstadtbüro,
Tel. 030 / 288849690, E-Mail: micha.heilmann@ngg.net

Dr. Gudrun Kordecki, Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der Evangelischen Kirche in Deutschland (AGU), Mitglied im Vorstand, Tel. 0176-10396477,
E-Mail: gudrun.kordecki@kircheundgesellschaft.de

 

Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!Der Berliner Wassertisch schließt sich der Kritik an. Er fordert seit Jahren ein ausnahmsloses Verbot von Fracking!

Weitere Artikel zum Thema:
WDR: Kritik an Fracking-Plänen: Die große Sorge ums Trinkwasser. 23.3.2015.
Nicht neu, aber weiterhin lesenswert:
Silvia Liebrich: Wasserversorger drängt auf scharfe Fracking-Regeln. In: Süddeutsche Zeitung, 3.6.2014.
NRW hat große Teile des Landes für das Fracking freigegeben – mitten im Trinkwassereinzugsgebiet. […] »Wir müssen aufpassen, dass wir nicht zum Trinkwasser-Notstandsgebiet werden,« warnt Deters [Vorstandschef von Gelsenwasser]. Bei der Gasförderung mit Fracking werden zum Teil hochgiftige Chemikalien eingesetzt, die bei Unfällen auch das Oberflächenwasser verseuchen können.