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Guter Tag auch für das Trinkwasser: Kommentar: Sieg der Vernunft – EuGH bestätigt Verbot von bienenschädlichen Nervengiften im Freiland

(6. Mai 2021) Anlässlich der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Abweisung einer Bayer-Klage gegen das Verbot bienenschädlicher Nervengifte kommentiert der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt:

„Die Entscheidung des Europäischen Gerichthofs ist ein Sieg der Vernunft und ein wichtiges Signal für den Schutz von Insekten in Europa. Neonikotinoide gefährden Bienen und andere Insekten enorm und sind mitverantwortlich für das dramatische Insektensterben. Der Schutz der Artenvielfalt ist absolut unvereinbar mit der Aufhebung des Verbots von hochwirksamen Nervengiften für Bienen und Wildbienen. Pestizide mit solch fataler Wirkung auf das Ökosystem dürfen nie wieder in die Umwelt gelangen.

Profitgier hat Bayer blind gegen wissenschaftliche Erkenntnisse gemacht: Zahlreiche wissenschaftliche Studien haben die Gefahr der drei umstrittenen Neonikotinoide für Bienen und Wildbienen umfassend bewiesen. Neonikotinoide sind langlebig und reichern sich im Boden an. Aufgrund ihrer Wasserlöslichkeit können sie weit transportiert werden und gelangen auch in Gegenden fernab ihrer Einsatzgebiete, wo sie dann noch jahrelang Schäden verursachen. Trotz ihrer erheblichen Einschränkung 2013 und dem Freilandverbot 2018 sind die Wirkstoffe heute immer noch in Gewässern nachweisbar.

Um das Insektensterben zu stoppen, brauchen wir neben dem Verbot solcher besonders gefährlichen Pestizide zusätzlich auch eine deutliche Reduktion des Pestizideinsatzes.“

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Martin Häusling (MdEP): EuGH zu Einspruch von Bayer: Neonikotinoide sind mit vollem Recht verboten!

Das deutliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Verbot von Neonikotinoiden muss zugleich als ein Appell verstanden werden, den Missbrauch dieser Insektizide durch Notfallzulassungen für immer zu beenden, meint Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss:

„Bayers Aufbäumen war vergebens. Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass das Handeln der Europäischen Kommission, die hochumstrittenen, aus Sicht von Gesundheits- und Artenschutz gefährlichen Gifte aus der Gruppe der Neonikotinoide aus dem Verkehr zu ziehen, rechtens war. Der Bayer-Konzern muss damit eine Niederlage einstecken.

Das Urteil der Richter muss auch als Appell an die EU-Mitgliedsländer, an die Bauernverbände und auch an die Industrie verstanden werden. Finger weg von giftigen Neonikotinoiden! Wie nun noch einmal höchstrichterlich bestätigt, sind sie aus gutem Grund verboten. Dieses Verbot über Notfallgenehmigungen zu umgehen, ist ein ökologisches Verbrechen, auch wenn die aktuelle Gesetzeslage dieses Schlupfloch noch offen lässt.

Es muss endlich Schluss sein mit der Praxis, immer wieder über Notfallzulassungen geltendes Recht und damit den dahinter stehenden Gedanken des Schutzes unserer Gesundheit und unserer Natur auszuhebeln. Statt sich auf dieses Instrument zu verlassen, müssen sich Behörden, Landwirte und Industrie endlich auf Formen der Landwirtschaft besinnen, die solche Extrem-Gifte überflüssig machen. Dass dies gelingen kann, machen Tausende von Bio-Bauern jeden Tag vor.

Oft genügt es, sich auf die gute fachliche Praxis, auf mehr Fruchtfolgen oder mehr mechanische Methoden zu besinnen, um den Einsatz von Giften überflüssig zu machen. Dies gilt nicht nur für Pestizide aus der Klasse der Neonikotinoide, sondern auch für andere Wirkstoffe. Zugleich appelliere ich deshalb an die Kommission, ganz generell bei der Zulassung neuer Wirkstoffe wesentlich stärker als bisher die Folgen für unsere Natur, unsere Lebensmittel und unsere Gesundheit zu beachten.“

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Rechtssache C-499/18 P: Rechtsmittel, eingelegt am 27. Juli 2018 von der Bayer CropScience AG gegen das Urteil des Gerichts (Erste erweiterte Kammer) vom 17. Mai 2018 in der Rechtssache T-492/13, Bayer CropScience AG/Europäische Kommission (europa.eu)

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Bitte unterstützt die Europäische Bürgerinitiative:


https://www.savebeesandfarmers.eu/deu/

Folgen des Braunkohletagebaus. NABU warnt vor giftigem Kohleschlamm in Gewässern

NABU warnt vor giftigem Kohleschlamm in Gewässern
Miller: Risiken von arsenhaltigem Eisenhydroxid in Gewässern sind unkalkulierbar

(9. Mai 2018) Berlin/Potsdam – Zum Start in die Badesaison am 10. Mai warnt der NABU vor den gravierenden Auswirkungen eisenhydroxidhaltiger Ockerschlämme aus Braunkohletagebauen auf Gewässer. „Besonders in der Lausitz und in anderen Gebieten, in denen Braunkohle abgebaut wurde und wird, sind umliegende Fließgewässer und stehende Gewässer langfristig durch den Eintrag von Eisenhydroxidschlamm und Sulfat aus wieder aufsteigendem Grundwasser erheblich belastet“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Es komme zu umweltchemischen und ökotoxikologischen Problemen, die sich auch in der massiven Verarmung der Gewässerlebensgemeinschaften widerspiegeln. Zum Beispiel werden wichtige sauerstoffproduzierende Wasserpflanzen mit dem Ockerschlamm so bedeckt, dass eine Photosynthese nicht mehr möglich ist und die Pflanzen absterben. Ockerhaltige, saure Gewässer sind lebensfeindlich für Wasserflöhe, Fische und deren Jungtiere. So ersticken z.B. Fische und deren Nachkommen, Rückzugsflächen für Kleinfische sowie Laichgebiete werden auch überdeckt und sind für die Fische nicht mehr nutzbar.

Zu einem neuen Streitfall dürften die Pläne der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) werden: Die LMBV möchte Eisenhydroxidschlamm, der pro Jahr mit ca. 50.000 bis 60.000 Tonnen anfallen wird, aus der Spree und den Fließen um die Spree in den Meuroer See einspülen. Dem Naturschutzfonds wurde der Meurosee zur naturschutzfachlichen Entwicklung als Ausgleichsfläche für den Lausitzring übertragen.

Dabei sei bisher nicht ausreichend erforscht, was langfristig unter Wasser mit den Schadstoffen in den Schlämmen passiert. „Der Eisenhydroxidschlamm ist mit Arsen kontaminiert – bis zu 120 Milligramm je Kilogramm bei einem pflanzenverfügbaren Anteil von bis zu 70 Milligramm je Kilogramm“, warnt Werner Kratz, Sprecher des NABU-Bundesfachausschusses Umweltchemie und Ökotoxikologie und 2. Vorsitzender des NABU Brandenburg.

Das Einspülen von belasteten Tagebau-Rückständen in die Gewässer nach dem Motto „Aus den Augen aus dem Sinn“ ist aus seiner Sicht verantwortungslos und ökologisch riskant.

Der NABU fordert von den verantwortlichen Behörden, wie dem Ministerien für Wirtschaft und Energie (MWE) sowie dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL) eine umweltchemische und ökotoxikologische Prüfung des Materials. Nach entsprechender Zertifizierung der Eisenhydroxid-Halden kann über die Verwendung (z.B. in der Pigmentindustrie und in der Methanaufreinigung in Biogasanlagen, im Zierpflanzenbau) oder bei Grenzwertüberschreitung über eine sichere Deponierung des Eisenhydroxidschlammes entschieden werden.

Mehr Infos: www.nabu.de/energie

Für Rückfragen:

PD Dr. Werner Kratz, NABU Bundesfachausschuss Umweltchemie und Ökotoxikologie, Mobil +49 (0) 157 8467 8414, E-Mail: BFA-Oekotoxikologie@NABU.de

Tina Mieritz, NABU-Energieexpertin, Mobil +49 0)176.24165191, E-Mail: Tina.Mieritz@NABU.de

NABU: Kohlekraftwerke verschmutzen Luft und Gewässer

NABU
 

NABU: Kohlekraftwerke verschmutzen Luft und Gewässer

Tschimpke: Giftige Quecksilber-Emissionen aus Kohlekraftwerken sorgen für schlechten Zustand der Seen und Flüsse in Deutschland
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NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 91/15 | 22. JULI 2015

Berlin – Emissionen aus Kohlekraftwerken gefährden nicht nur die Klimaschutzziele, sondern belasten auch deutsche Flüsse und Seen erheblich. „Allein die deutschen Braunkohlekraftwerke blasen jedes Jahr geschätzte dreieinhalb Tonnen des Nervengifts Quecksilber in die Luft. Ein erheblicher Teil davon landet mit dem Regen auch in unseren Gewässern“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

In allen deutschen Flüssen wird derzeit die festgelegte Höchstkonzentration für Quecksilber überschritten – und damit die Umweltqualitätsnorm (UQN) verfehlt. Auch die Umweltziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind durch die giftigen Emissionen aus Kohlekraftwerken in Gefahr. Der NABU fordert daher deutlich strengere Grenzwerte für Quecksilber-Emissionen in Europa.

Alarmierend ist auch, dass Quecksilber über die Nahrungskette vom Menschen aufgenommen werden kann. Fische aus Rhein, Elbe und Donau sind nach Angaben der Bundesregierung seit mehr als 15 Jahren schwer belastet. „Besonders schädlich sind organische Verbindungen des Quecksilbers, wie Methylquecksilber, das beispielsweise im Organismus von Fischen gebildet wird. Es kann zu schweren Schädigungen des Nervengewebes führen“, so Tschimpke. Vor allem bei Raubfischen wird die Belastung als besonders hoch eingeschätzt. Das Bundesumweltministerium hatte erst kürzlich in einer offiziellen Empfehlung Schwangere und Stillende vor dem Verzehr von Aal und Hecht gewarnt.

„Deutschland ist aufgrund seines hohen Anteils an Kohlekraftwerken im Strom-Mix trauriger Spitzenreiter in Sachen Quecksilber-Emissionen in Europa. Die Braunkohle ist dabei die größte Dreckschleuder“, so Tschimpke. Bei der Verhinderung von Grenzwerten habe die Kohle-Lobby in der Vergangenheit ganze Arbeit geleistet. So sollen europäische Grenzwerte erst ab 2020 gelten. Dann sollen Braunkohlekraftwerke maximal sieben Mikrogramm Quecksilber je Kubikmeter Luft ausstoßen dürfen und Steinkohlekraftwerke vier Mikrogramm je Kubikmeter.

„Bis die Quecksilber-Grenzwerte in Kraft treten, gibt es quasi einen Freifahrtschein für die Kohleindustrie. Das ist besonders frustrierend, da es längst etablierte und kostengünstige technische Verfahren gibt, um den Quecksilberausstoß viel deutlicher als von der EU geplant zu reduzieren. Abgesehen davon sind die bald geltenden Grenzwerte ohnehin viel zu lasch“, so der NABU-Präsident.

Mittelfristig sei aber auch entscheidend, ganz auf fossile Energieträger zu verzichten. „Wenn wir die naturverträgliche Energiewende durch mehr Effizienz und erneuerbare Energien voranbringen, kommen wir weg von der Kohle und können Mensch und Natur entlasten“, so NABU-Energieexpertin Tina Mieritz.

Weitere Informationen zu Quecksilber aus Kohlekraftwerken des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Zusammenarbeit mit der TU Berlin unter www.diw.de/documents/dokumentenarchiv/17/diw_01.c.499651.de/2015_march_hg_oei.pdf

 
Für Rückfragen:
Tina Mieritz, NABU-Energieexpertin, Tel. +49 (0)30.28 49 84-1611,
Mobil +49 (0)173.35 22 872, E-Mail: tina.mieritz@NABU.de

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Das Kanalnetz der BWB ist so marode, dass mehr saniert werden muss als bisher

Tagesspiegel
29.03.2015

Mehr Baustellen der Wasserbetriebe. Berlin wird umgebuddelt

Von Stefan Jacobs
Das Kanalnetz ist so marode, dass mehr saniert werden muss als bisher.

„[…] Lange wurden pro Jahr nur etwa 30 Kilometer des fast 10 000 Kilometer langen Abwassernetzes saniert. Im vergangenen Jahr waren es schon 49, in diesem sollen es 63 sein, in den nächsten jeweils fast 70 Kilometer.“

„Sicher ist, dass die Wasserbetriebe massiv in ihre Klärwerke investieren müssen – zumal ein Großteil des Wassers in Berlin ein lokaler Kreislauf ist, also aus den Gewässern gewonnen und von den Klärwerken wieder hineingeleitet wird“

Zum Artikel

Das marode Kanalnetz ist eine Folge der desaströsen Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe. Solange die hohen Renditeerwartungen der privaten Aktionäre von RWE und Veolia bedient werden mussten, war kein Geld für Investitionen da. Nach der „Rekommunualisierung“ muss nun alles nachgeholt werden, was seit 1999 versäumt wurde.

Passend dazu:

2013-11-07 Silke Gebel (GRÜNE)
DRS 17/12 812
Stand der Sanierungsarbeiten am Berliner Kanalsystem Die Aussagen des Senats auf diese kleine Anfrage werden in diesem Artikel behandelt:
Senat offenbart Sanierungsrückstand bei Abwasserkanälen in Berlin nach Abzug der privaten Wasserkonzerne