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Siegfried Broß: 70 Jahre Grundgesetz – Erfolge und Gefährdungen

70 Jahre Grundgesetz – Erfolge und Gefährdungen
Vortrag von Prof. Dr. Dr. h.c. UII Siegfried Broß, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. im Rahmen des theologisch-politischen Dialogs in der Autobahnkirche St. Christophorus Baden-Baden am 7. April 2019

I. Vorbemerkung

1. Zur Einstimmung auf die nachfolgenden Ausführungen möchte ich einige formelle Hinweise zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vorausschicken. Es ist in wenigen Wochen seit 70 Jahren in Geltung. Das Grundgesetz ist gemäß Art. 145 Abs. 2 GG mit dem Ablauf des 23. Mai 1949 in Kraft getreten. Das Bundesgesetzblatt Nr. I mit der Seite 1 wurde an diesem Tag ausgegeben.

Fotografie: ZAK

Seit Inkrafttreten hat das Grundgesetz bis in die jüngste Vergangenheit mehr als 60 Änderungen erfahren, zuletzt die nach einigem politischen Gezerre zwischen dem Bund und den Ländern zum Digitalpakt und zur Beteiligung des Bundes an den Bildungsausgaben der Länder. Aufgrund meiner jahrzehntelangen Arbeit mit dem Grundgesetz halte ich die nachfolgenden für besonders bedeutsam: Die Notstandsgesetzgebung vom 24. Juni 1968 (BGBl. I S. 709), mit der unter anderem das Widerstandsrecht in Art. 20 Abs. 4 und im Gefolge durch das 19. Änderungsgesetz (29. Januar 1969, BGBl. I S. 97) die Individualverfassungsbeschwerde wie auch die Kommunalverfassungsbeschwerde in Art. 93 Abs. 1 Nrn. 4a und 4b in das Grundgesetz eingefügt wurden, sodann das Finanzreformgesetz vom 12. Mai 1969 (BGBl.I S. 359), der Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl.II S. 889), mit dem unter anderem die Präambel und Art. 146 GG geändert wurden sowie das Änderungsgesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl.I S. 2086), mit dem Art. 23 GG mit einer neuen Fassung (Verwirklichung eines Vereinten Europas) in das Grundgesetz eingefügt wurde. Hinzu kommen Änderungen des Grundgesetzes, die den föderalistischen Aufbau, die föderalistische Struktur und die Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern betreffen, so etwa das 52. Änderungsgesetz vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034), durch das die so genannte Föderalismusreform I im Grundgesetz umgesetzt wurde wie auch das Änderungsgesetz vom 13. Juli 2017 (BGBl. I S. 2347), mit dem die Länder gemäß Art. 90 Abs. 2 S. 1 GG die Auftragsverwaltung für die Bundesautobahnen aufgegeben haben. weiterlesen

ÖGB fordert von EU-Abgeordneten „Nein zu JEFTA!“

12. Dez. 2018, 10:29

ÖGB fordert von EU-Abgeordneten „Nein zu JEFTA!“

EU-Japan-Wirtschaftspartnerschaft ist ein Abkommen für Großkonzerne

Wien (OTS/ÖGB) – Anlässlich der heutigen Abstimmung im Europäischen Parlament über die umfassende Wirtschaftspartnerschaft der EU mit Japan (JEFTA) kritisiert Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB, den unverändert wirtschaftsliberalen Kurs in der Handelspolitik: „Trotz der großen Proteste um die Freihandelsabkommen TTIP und CETA wurde offensichtlich nichts gelernt. JEFTA schafft keine fairen Rahmenbedingungen, um Dumping im internationalen Handel zu verhindern, und ist damit ein schlechter Deal für ArbeitnehmerInnen und Umwelt. Deshalb müssen die EU-Abgeordneten gegen JEFTA stimmen.“

Die Befürworter locken mit falschen Versprechungen über wirtschaftliche Vorteile. Achitz: „JEFTA schafft keine Arbeitsplätze, sondern dient nur den Interessen der Großkonzerne.“ Es ist ein Abkommen, das weit über klassische Handelsabkommen hinausgeht, denn es ist ein umfassendes Liberalisierungsabkommen, das Deregulierung ohne Ausnahmen zum Ziel hat.

Während Deregulierung im Mittelpunkt steht, hat der Schutz der ArbeitnehmerInnen überhaupt keinen Stellenwert. Die gewerkschaftlichen Minimalanforderungen an moderne Handelsabkommen nach einer verbindlichen Aufnahme und Durchsetzung von Arbeitsrechten samt einem Sanktionsmechanismus zur Vermeidung internationalen Sozial- und Lohndumpings finden sich nicht in JEFTA. Ebenso wurde darauf verzichtet, das in der EU wichtige Vorsorgeprinzip zum Schutz der ArbeitnehmerInnen, der Umwelt und der KonsumentInnen im Abkommen festzuschreiben.

Achitz appelliert daher an die Abgeordneten im Europäischen Parlament, gegen JEFTA zu stimmen und die Anliegen der Menschen ernst zu nehmen. „Wir setzen uns für fairen Handel ein, der nicht nur die Interessen der Großkonzerne und Liberalisierungsbestrebungen der EU-Kommission bedient, sondern auch ArbeitnehmerInnen nützt. Keinesfalls dürfen durch Handelsabkommen demokratische Strukturen der Vertragsparteien ausgehöhlt werden.“

„Erklärung von Namur“ – Wie sollten EU-Handelsabkommen in Zukunft aussehen?

namur
(Berlin, 5.12.2016) Der Kampf um die Investitionsschutzabkommen CETA und TTIP hat gezeigt, dass eine Abkehr vom Neoliberalismus dringend nötig ist und dass Handelsverträge, die dem nicht Rechnung tragen, nur noch gegen den Willen der Menschen diesseits und jenseits des Atlantiks durchgesetzt werden können. Heute hat der Ministerpräsident der Wallonie Paul Magnette (>Merci Wallonie<) auf einer Pressekonferenz die „Erklärung von Namur“ vorgestellt, in der es um die Frage geht, wie Handelsabkommen der EU in Zukunft aussehen könnten. weiterlesen

Augenwischerei bei den Arbeits­recht­en im Trans­pazi­fi­schen Freihandelsabkommen TPP

DGB Gegenblende
10.12.2015

Das Transpazifische Freihandelsabkommen (TPP) – Augenwischerei bei den Arbeitsrechten
von Werner Rügemer

Gegenblende - DGBDie USA und 11 pazifische Staaten haben sich im Oktober 2015 auf das Transpazifische Freihandelsabkommen (TPP) geeinigt. Vor der Behandlung im Parlament versprach US-Präsident Barack Obama: Das Abkommen wird „neue Märkte für amerikanische Produkte öffnen, und zugleich wird es hohe Standards für den Schutz von Arbeitern und für die Bewahrung der Umwelt setzen“.

Hört sich erstmal gut an…
Weil das TPP-Abkommen von denselben Absichten wie das Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA bestimmt ist, können wir darauf Rückschlüsse ziehen. Im TPP-Abkommen geht es im Kapitel 19 um die Arbeitsverhältnisse. Es zeigt sich jedoch, dass hinter den schönen Worten eine gegenteilige Absicht verborgen ist.

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Nordische Gewerkschaften fordern in ihrem TTIP Positionspapier Schutz für grundlegende Arbeitnehmerrechte, öffentliche Dienstleistungen und Demokratie

Council of Nordic Trade Unions (NFS)
26.11.2015

Logo Nordic Trade UnionsNordic Trade Union positions on the negotiations of a Trade and Investment Agreement between the US and the EU. (The Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP)

Positionspapier zu den Verhandlungen eines Handels- und Investitionsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten und der EU (TTIP)

Introduction
Since the Lisbon Treaty entered into force in 2009, the EU has on behalf of its member states had the competence to negotiate not only trade, but investment agreements as well. The Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP), which is being negotiated between the EU and the US is one of the first trials of this new competence. It has the ambition to make this the largest bilateral trade and investment agreement in the world.
The TTIP-agreement has the goal of increasing trade between the US and the EU, contributing to increased growth and setting an international standard for extensive bilateral negotiations.
The agreement negotiations were initiated in 2013 and strive to increase regulatory compatibility on a wide front both in the areas of goods and services. The goal was to conclude negotiations in 2015, but at the moment this goal seems improbable due to a prolonged debate about the Investor-State Dispute Settlement (ISDS), among other things. The European Commission has, despite the prolongation of the original schedule, the ambition to finalize negotiations with the Obama administration, that is, before the US presidential election in November 2016. The Nordic countries, which are small, open economies and dependent on international trade are positive to international regulation on trade.
In the Nordic context three of the countries, Denmark, Finland and Sweden are part of the EU and are as such included in the TTIP negotiations, whereas Iceland and Norway are not. The consequences of the agreement will in other words have different bearings on the countries. The three EU members may be assumed to benefit from the agreement whereas consequences for Iceland and Norway are more difficult to predict at this time. However, it is noted that a closer regulatory cooperation between the US and EU will have an impact on the EFTA/EEA states.

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IG Metall zu TTIP: „Nicht ohne meine Arbeitsnormen!“

IG Metall

 

 

ILO-Kernarbeitsnormen: USA drücken sich

TTIP: Nicht ohne meine Arbeitsnormen!

07.08.2015 Die USA wollen Freihandel mit der EU, haben aber bis heute die Grundregeln für gute Arbeit nicht gesetzlich verankert. Für die IG Metall ist das jedoch eine wichtige Voraussetzung, um einem Handelsabkommen wie TTIP zuzustimmen.

Weltfrieden – nicht weniger wollte die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) erreichen, als sie 1919 in den Nachwehen des Ersten Weltkrieges gegründet wurde. Die Grundidee: Eine friedliche Welt kann nur auf sozialer Gerechtigkeit aufgebaut werden.

Seit 1946 ist die ILO eine Organisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf. Das Besondere: Sie ist die einzige UN-Organisation, in der neben Repräsentanten der Mitgliedsstaaten auch Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sitzen.

Am Auftrag der ILO hat sich seit der Gründung nichts geändert: Sie will weltweit menschenwürdige Arbeitsbedingungen durchsetzen. Die Globalisierung soll sozial und fair verlaufen. Doch was bedeutet das konkret?

Um zu definieren, was gute Arbeits- und Lebensbedingungen ausmacht, hat die ILO über Jahrzehnte ein Regelwerk erarbeitet. Herzstück sind die sogenannten Kernarbeitsnormen. Sie definieren grundlegende Rechte, die allen Beschäftigten zustehen.

Die acht Kernarbeitsnormen der ILO:

1. Beseitigung der Zwangsarbeit
Bereits im Jahr 1930 verpflichteten sich die ILO-Staaten, Zwangsarbeit „möglichst bald zu beseitigen“. Gemeint sind Arbeiten, die „unter Androhung irgendeiner Strafe“ verlangt werden und die nicht freiwillig erfolgen. Ausgenommen sind: Militärdienst, von Gerichten verhängte Arbeitsstrafen und „übliche Bürgerpflichten“ (z.B. Kehrpflicht).

2. Vereinigungsfreiheit
Aus dem Jahr 1948 stammt das Recht für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Organisationen zu bilden – zum Beispiel Gewerkschaften.

3. Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen
Arbeitgeber dürfen Beschäftigte oder Bewerber nicht benachteiligen, weil sie Mitglieder einer Gewerkschaft sind. Scheingewerkschaften, die von Arbeitgebern abhängig sind, dürfen die Arbeit regulärer Gewerkschaften nicht behindern (beschlossen 1949).

4. Gleichheit des Entgelts
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Frauen und Männer sollen für „gleichwertige Arbeit“ auch in gleicher Höhe entlohnt werden. Die ILO-Staaten verpflichten sich, diesen Grundsatz „zu fördern und sicherzustellen“ (beschlossen 1951).

5. Abschaffung der Zwangsarbeit
Verschärfung des Übereinkommens von 1930. Die Staaten verpflichten sich, Zwangsarbeit „in keiner Form zu verwenden“ (1957).

6. Diskriminierungsverbot
Auf den Arbeitsmarkt darf es keine Diskriminierung geben – weder aufgrund der Hautfarbe noch aufgrund von Geschlecht, Glaube, politischer Meinung, Nationalität, sozialer Herkunft (1958).

7. Kinderarbeit
Kinderarbeit ist abzuschaffen. Jugendliche dürfen erst arbeiten, wenn ihre „volle körperliche und geistige Entwicklung gesichert ist“ – frühestens mit 14 Jahren (1973).

8. Verbot und Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit
1999 befasste sich die ILO erneut mit Kinderarbeit: Die Staaten verpflichteten sich, „unverzügliche und wirksame Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die schlimmsten Formen der Kinderarbeit vordringlich verboten und beseitigt werden.“

Die USA drücken sich

Die ILO-Kernarbeitsnormen bieten ein Grundgerüst für menschenwürdige Arbeitsbedingungen. Das Problem: Manche ILO-Mitgliedsstaaten lassen sich mit der ttip_ig-metallRatifizierung der Abkommen viel Zeit. Deutschland hat das Übereinkommen 29 (Beseitigung der Zwangsarbeit) aus dem Jahr 1930 erst 1956 völkerrechtlich bindend verabschiedet.

Heute tun sich die USA negativ hervor: Sie haben sechs der acht Kernnormen nicht ratifiziert – obwohl die meisten schon vor Jahrzehnten beschlossen wurden. Darunter sind auch Konventionen, die elementare Arbeitnehmerrechte garantieren, wie etwa die Bildung von Gewerkschaften (Übereinkommen 87 und 98).

Für die IG Metall ist die Ratifizierung dieser Normen eine Grundvoraussetzung für die Weiterentwicklung der Handelsbeziehungen mit den USA.

 

StopTTIP – StopCETA: Die IG Metall demonstriert für fairen Welthandel

IG MetallAktionstag „TTIP & CETA stoppen!“

Die IG Metall demonstriert für fairen Welthandel

12.06.2015
IG Metall und DGB sind dem Bündnis „TTIP & CETA stoppen! Für einen gerechten Welthandel!“ beigetreten. Am 10. Oktober 2015 rufen sie mit zur Demonstration in Berlin auf. Denn für gute Arbeit sind gute Arbeitsbedingungttip-demoen und Mitbestimmung unabdingbar.

Die IG Metall ist grundsätzlich für Freihandel, aber er muss fair und sozial sein. Doch TTIP, das transatlantische Freihandelsabkommen, über das die Europäische Union und die USA zur Zeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandeln, lässt nichts Gutes erwarten. Die Gefahr, dass das Abkommen schadet, ist viel größer als die Wahrscheinlichkeit, dass es nützen könnte.

Zu befürchten ist, dass durch den Wettbewerbsdruck Handelsschranken abgebaut werden und sich so die jeweils schwächeren, da billigeren, Standards bei Arbeitnehmerrechten, beim Umweltschutz und beim Verbraucherschutz im Handel mit Waren und Dienstleistungen durchsetzen. Deshalb lehnt die IG Metall TTIP in seiner jetzt vorliegenden Form ab.
Die IG Metall bleibt bei ihren Forderungen zu Freihandelsabkommen:

  1. Keine Gefährdung von Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz-, Sozial- und Umweltstandards durch Freihandel
  2. Kein Investitionsschutzabkommen im Rahmen von TTIP
  3. Anerkennung aller acht ILO-Kernarbeitsnormen durch die USA

 

Wird auch nur einer dieser drei Forderungen nicht erfüllt, bleibt die IG Metall bei ihrem Nein. Detlef Wetzel erläutert die Gründe für die Ablehnung in seinem Podcast.

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