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TTIP – Freihandelsabkommen oder Demokratiezerstörer?
telepolis
DOSSIER-ÜBERSICHT
TTIP – Freihandelsabkommen oder Demokratiezerstörer?
Internationale Verträge sind problematisch, weil sie die Handlungsfreiheit von Bevölkerungen langfristig stark einschränken können. Das gilt vor allem dann, wenn Klauseln erst nach Ratifizierung veröffentlicht werden oder wenn sie mit privaten Anwälten besetzte Schiedsgerichte einführen, in denen Konzerne Staaten auf entgangenen Gewinn verklagen dürfen, weil ihnen demokratisch beschlossene Marktregeln nicht gefallen. All das könnte für das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP zutreffen, das derzeit geheim verhandelt wird.
Regierung will Bundestag über CETA abstimmen lassen
Spiegel Online
6.8.2014
Handelsabkommen mit Kanada: Regierung will Bundestag abstimmen lassen
Die Bundesregierung sieht das geplante Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada skeptisch [der Wassertisch auch]. Sie fordert, dass das Parlament über Ceta abstimmen soll [aber ob die EU dem zustimmt?]. Der Vertrag gilt als Vorbild für das TTIP-Abkommen mit den USA [und muss unbedingt verhindert werden]
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Neue Richtervereinigung sagt No2ISDS
Neue Richtervereinigung
5.8.2014
Pressemitteilung
Keine Investor-Staats-Klagen anstelle rechtsstaatlicher Justiz
In einer ganz neuen Größenordnung wird derzeit der freie Handel weltweit ausgebaut. Der Abschluss des Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada ist für September 2014 vorgesehen. Das Handelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA wird gerade verhandelt. Beide beinhalten einen sogenannten Investor-Staat-Streitschlichtungsmechanismus (Investor-state-dispute-settlement (ISDS)). Das bedeutet, dass ein Konzern einen Staat vor einem privaten Schiedsgericht auf Schadensersatz verklagen kann, wenn er den Wert seiner Investition durch staatliches Handeln – wie z.B. Umweltauflagen, Verbraucherschutzgesetze oder bessere soziale Standards – gemindert sieht.
Die Neue Richtervereinigung (NRV) spricht sich gegen private internationale Schiedsgerichte für Investor-Staats-Klagen als Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit aus, weil hierdurch demokratisch legitimierte Schutzgesetze ohne Einhaltung grundlegender Verfahrensprinzipien und ohne wirksame Kontrolle in Frage gestellt werden.
Unabhängigkeit, Öffentlichkeit, rechtliches Gehör und Überprüfbarkeit von Entscheidungen sind elementare Errungenschaften unseres Rechtsstaats. Diese dürfen nicht durch Schiedsgerichtsklauseln ausgehöhlt werden. Private Schiedsgerichte dürfen nicht die Macht bekommen, unkontrolliert Schutzgesetze auszuhebeln und die staatliche Handlungsfähigkeit zulasten der Bürger und der Umwelt zu beeinträchtigen. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, grundsätzlich keine entsprechenden Regelungen in internationalen Handelsabkommen zu vereinbaren oder solchen zuzustimmen.
Die Möglichkeit von Investor-Staats-Klagen kann sinnvolle Anreize für Investitionen in Ländern schaffen, in denen das Justizsystem als zu langsam oder zu korrupt gilt. In Europa, den USA und Kanada gibt es hingegen gut funktionierende Justizsysteme, die ein hohes Maß an Rechtsstaatlichkeit garantieren, so dass keine Notwendigkeit besteht, die Entscheidung von Streitigkeiten auf private Schiedsgerichte zu übertragen. Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten weisen die Verfahren vor privaten Schiedsgerichten große Mängel auf: Die Unabhängigkeit der Schiedsrichter ist nicht gewährleistet, die Öffentlichkeit regelmäßig ausgeschlossen, die Gewährung rechtlichen Gehörs eingeschränkt und Rechtsmittel sind nicht gegeben. Anwalts- und Prozesskosten betragen im Durchschnitt mehrere Millionen US $ pro Streitfall und werden letztlich in großem Umfang vom Steuerzahler getragen.
Ein Blick auf einige wenige der abgeschlossenen und derzeit laufenden Klagen von Investoren gegen Staaten macht die Problematik deutlich: 2009 klagte der schwedische Energiekonzern Vattenfall gegen Deutschland auf 1,4 Milliarden Euro Schadensersatz wegen einer Umweltauflage, die die Verwendung von Wasser aus der Elbe als Kühlwasser für ein Kraftwerk einschränkte. Das Verfahren wurde durch einen Vergleich beendet: Deutschland hat seine Umweltauflagen gelockert und musste dafür keinen Schadensersatz leisten. Kanada gab geplante Regelungen zum Nichtraucherschutz auf, nachdem Big Tobacco für diesen Fall eine Schadensersatzklage angekündigt hatte. Philip Morris klagt derzeit gegen Australien wegen der vorgeschriebenen Gestaltung von Zigarettenschachteln auf Schadensersatz von mehreren Milliarden Dollar. Vattenfall klagt erneut gegen Deutschland
Schadensersatz von 3,7 Milliarden US $ wegen des deutschen Atomausstiegs ein.
Die Anzahl der Klagen hat sich in den letzten 15 Jahren mehr als verzehnfacht. Im Jahr 2011 gab es 450 bekannte Investor-Staat-Klagen. Kanzleien werben für die lukrativen Verfahren. Investmentfonds wie Burford Capital (US) und Juridica (GB) gewähren Konzernen „Prozesskostenhilfe“ und spekulieren zunehmend mit Prozessen, indem sie Investor-Staat-Klagen finanzieren und dann 20% bis 50% der am Ende zuerkannten Entschädigungssumme erhalten.
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HiB: Die Linke hat Nachfragen zu TiSA
Fraktion Die Linke hat Nachfragen zu TiSA
Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage – 31.07.2014
Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion Die Linke hat weitere Fragen zum plurilateralen Dienstleistungsabkommen TiSA und will deshalb in einer Kleinen Anfrage (18/2156) unter anderem die Definition öffentlicher Dienstleistungen erfahren. Die Bundesregierung soll auch angeben, wie sie sicherstellen will, dass durch TiSA die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen [dazu zählt auch die Wasserversorgung!] nicht erleichtert wird. Es handelt sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/1913.
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Geleaktes Dokument enthüllt: USA-EU Freihandelsabkommen bedroht die öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Institute for Agriculture and Trade Policy
24.07.2014
IATP Press Release / Analysis
Geleaktes Dokument enthüllt: USA-EU Freihandelsabkommen bedroht die öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
von Andrew Ranallo und Dr. Steve Suppan
Der Entwurf eines Kapitels des USA-EU Handelsabkommens, das geleakt und heute über das Institut für Landwirtschaft und Handelspolitik (IATP) veröffentlicht wurde, zeigt einer begleitenden Analyse zufolge, dass die öffentliche Gesundheit und die Lebensmittelsicherheit gefährdet sein könnten. Das geleakte Kapitel wird im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionsabkommens (TTIP) derzeit verhandelt und betrifft Gesundheits- und Pflanzenschutz spezifische Punkte – einschließlich der Lebensmittelsicherheit, sowie der Tier- und Planzengesundheit. Nur TTIP Verhandlungsführer und sicherheitsüberprüfte Berater, meist Firmenvertreter, können die Entwürfe der Verhandlungstexte lesen und kommentieren.
zum englischspachigen Artikel…
Noch ist TTIP nicht am Ende
taz.de
27.07.2014
Probleme beim Freihandelsabkommen
Noch ist TTIP nicht am Ende
von Kai Schöneberg
Das Abkommen zwischen EU und Kanada wackelt – ist das der Todesstoß für den geplanten Vertrag zwischen Europa und den USA?
Die Kritiker sind begeistert. „Gut so!“, twittert die grüne EU-Abgeordnete Ska Keller nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung, dem zufolge die Bundesregierung das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada ablehnt.
Dass der Vertrag mit dem zwölftwichtigsten Handelspartner der EU scheitern könnte, ist dabei nicht Hauptgrund des Jubels. Das „Ceta“ genannte Abkommen mit Kanada wird jedoch von vielen als Blaupause für den umstrittenen Vertrag mit den USA gesehen. Deshalb hoffen Kritiker nun auch auf ernste Schwierigkeiten für das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten, kurz: TTIP.
Kommentar Wassertisch: Wir halten es mit Peter Fuchs von Powershift: Auch wir trauen dem Braten nicht. Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) www.stop-ttip.org ist jetzt wichtiger denn je! Damit die Unterschriftensammlung in Europa erfolgreich starten kann werden noch dringend Spenden gebraucht. Sie können hier oder hier für die EBI spenden und sich hier Infomaterial zum Weiterverbreiten bestellen.
Berlin lehnt Freihandelsabkommen mit Kanada vorerst ab
Süddeutsche Zeitung
26.07.2014
Streit über Investorenschutz
Berlin lehnt Freihandelsabkommen mit Kanada vorerst ab
von Cerstin Gammelin
Ausländische Konzerne würden zu viel Macht bekommen, fürchtet die Bundesregierung. Sie bremst den kanadische Freihandelsvertrag aus – mit potentiell gravierenden Folgen für das umstrittene TTIP-Abkommen mit den USA.
Die europäischen Unterhändler für das angestrebte Freihandelsabkommen mit den USA erwarten bis September eine Entscheidung darüber, ob das Abkommen überhaupt eine Chance hat, unterzeichnet zu werden. Ob sich der Daumen über dem transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) hebe oder senke, hänge davon ab, ob die 28 nationalen Regierungen bereit seien, das fertig verhandelte Freihandelsabkommen mit Kanada (Ceta) zu akzeptieren, hieß es am Freitag in der Führung der Europäischen Kommission. „Der Freihandelsvertrag mit Kanada ist ein Test für das Abkommen mit den USA“, sagte ein hoher Kommissionsbeamter in Brüssel. Werde das Abkommen mit Kanada abgelehnt, „dann ist auch das mit den USA tot“.
Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) lehnt ISDS ab!
Selbst der Bundesverband für mittelständische Wirtschaft sagt No2ISDS!
Das belegt erneut, dass ISDS nur im Sinne von Großkonzernen, profitorientierten ISDS-Schiedsrichtern und Anwaltsfirmen ist!
Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW)
Freihandelsabkommen TTIP
„Der Mittelstand lehnt den geplanten Investitionsschutz für Unternehmen im transatlantischen Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU (TTIP) ab. Die geplanten Regelungen zum Investitionsschutz benachteiligen die mittelständische Wirtschaft.
Hier finden Sie das Positionspapier (PDF), das der BVMW bei der EU-Kommission im Rahmen eines Konsultationsverfahren eingereicht hat.“
Auch der DGB sagt #No2ISDS
Der Berliner Wassertisch freut sich über das Bekenntnis des DGB gegen die Investitionsschutz-Klausel bei den Freihandelsabkommen und erwartet nun von der mächtigen Gewerkschaft, dass sie sich vehement dagegen zur Wehr setzt!
DGB gegen TTIP-Investitionsschutz
07.07.2014
Noch bis Ende dieser Woche läuft die öffentliche Online-Konsultation der EU-Kommission über eine Investitionsschutz-Klausel im geplanten Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA. Der DGB hat bereits eine Stellungnahme abgegeben – und räumt darin mit einigen Argumenten der Investitionsschutz-Befürworter gründlich auf.
Seit vergangenem Jahr verhandeln die Europäische Union und die USA über ein Freihandelsabkommen: die sogenannte Transatlantic Trade and Investment Partnership, kurz TTIP. Der DGB hat bereits früh klar gemacht, dass er die öffentliche Kritik an den intransparenten Verhandlungen teilt. Erst kürzlich hatte der DGB gemeinsam mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) „volle Transparenz“ für den TTIP-Prozess angemahnt.
Reiner Hoffmann: Wertekanon der EU darf nicht vom Tisch gefegt werden
Außerdem fordert der DGB, dass TTIP keinesfalls zum Abbau von Arbeitnehmer-, Umwelt- und Verbraucherrechten führen darf. Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann betonte, „dass ein solches Abkommen nicht zu Lasten der Beschäftigten und von Sozial- und Umweltstandards gehen darf“. Die EU baue auf einem Wertekanon auf, der zum Beispiel in der Anerkennung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zum Ausdruck komme, so Hoffmann. „Dieser Wertekanon darf nicht einfach in Folge eines Handelsabkommens vom Tisch gefegt werden.“
DGB: Investitionsschutz-Kapitel „nicht zu rechtfertigen“
Zu einem besonders umstrittenen Aspekt von TTIP hat die EU-Kommission im März eine öffentliche Online-Konsultation gestartet: Es geht um die Frage, ob das Freihandelsabkommen auch ein Investitionsschutz-Kapitel enthalten soll. Über eine Investitionsschutzklausel könnten Unternehmen vor nicht-staatlichen und nicht-öffentlichen Gerichten auf Schadensersatz klagen, wenn sie durch nationale Gesetze oder Reformen wirtschaftliche Nachteile für sich sehen.
Auch der DGB hat sich mit einer Stellungnahme an der Konsultation beteiligt. Darin räumt der Gewerkschaftsbund mit einigen Argumenten der Investitionsschutz-Befürworter gründlich auf:
Die Befürworter eines Investitionsschutz-Kapitels behaupten, dass ohne eine entsprechende Klausel transatlantische Investitionen gefährdet seien.
Für den DGB ist klar: Rechtsstaaten mit hoch entwickelten Rechtssystemen, wie die EU-Mitgliedstaaten und die USA, brauchen kein Investitionsschutzkapitel. Die Mitgliedstaaten der EU und die USA „schützen Eigentumsrechte umfänglich“, heißt es in der DGB-Stellungnahme. Außerdem zeige das bereits heute vorhandene „hohe Maß an gegenseitigen transatlantischen Direktinvestitionen, dass Investoren sich bereits bislang nicht in ihrer Investitionssicherheit bedroht sehen“. Aus Sicht des DGB ist ein Investitionsschutz-Kapitel in TTIP nicht zu rechtfertigen.
Die Befürworter eines Investitionsschutz-Kapitels behaupten, dass die EU auch mit anderen Staaten keinen Investitionsschutz mehr vereinbaren könne, wenn das Freihandelsabkommen mit den USA kein solches Kapitel enthielte.
Das ist falsch. Der DGB zeigt in seiner Stellungnahme, dass EU-Staaten wie Deutschland durchaus bereits mit anderen Staaten Investitionsschutz vereinbart haben, obwohl es eine entsprechende Vereinbarung mit den USA noch nicht gibt. Außerdem hat mit Australien eine andere Industrienation in ihrem Freihandelsabkommen mit den USA Investitionsschutz bereits ausgeschlossen.
Die Befürworter eines Investitionsschutz-Kapitels argumentieren, man könne die Verhandlungen über ein Investitionsschutz-Kapitel in TTIP nutzen, um das internationale Investitionsschutzrecht zu reformieren.
Der DGB sieht das in seiner Stellungnahme grundsätzlich anders: „Eine notwendige Reform darf nicht nur im Rahmen eines Abkommens stattfinden, sonder muss grundsätzlich für alle bestehenden und zukünftigen Abkommen angegangen werden.“
Stellungnahme des DGB zum TTIP-Investitionsschutz-Kapitel (PDF, 92 kB) Stellungnahme des DGB zum TTIP-Investitionsschutz-Kapitel im Rahmen der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission
Ankündigung der EU-Kommission zu den Konsultationen (deutsch)
Direkter Link zur öffentlichen Online-Konsultation (noch bis 13.07.2014 zugänglich)
Zum Artikel
„Neue Jobs? Ein Märchen!“
TAZ
07.07.2014
US-Kongressabgeordneter über TTIP
„Neue Jobs? Ein Märchen!“
Interview: Ulrike Herrmann
Der beim TTIP-Abkommen geplante Investorenschutz ist umstritten. George Miller über die Angst der US-Bürger, Obamas falsche Versprechen und die Macht der Konzerne.
taz: Herr Miller, Sie sind Demokrat wie US-Präsident Obama. Trotzdem sind Sie gegen eines seiner Lieblingsprojekte: das TTIP, das Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU. Warum?
George Miller: Wir sind nicht gegen Freihandel. Aber wir wollen, dass es um die Interessen der Bürger geht, nicht der Konzerne. Beim Umwelt- und Verbraucherschutz wünschen wir uns die europäischen Standards. Aber wir fürchten, dass die laxeren US-Vorschriften missbraucht werden, um die europäischen Standards zu senken.
Geheimwaffe TTIP: Der Ausverkauf der öffentlichen Güter
Der Artikel von Thomas Fritz ist absolut lesenswert!
Blätter für deutsche und internationale Politik
Juni 2014
[…]
Nebelbombe Hoheitsklausel und die kommende Wasserliberalisierung
[…] Zu Recht fürchten daher US-amerikanische Nichtregierungsorganisationen, dass die EU im TTIP entsprechende Liberalisierungsforderungen auch an die Adresse der USA richten wird, zumal die großen europäischen Wassermultis sich längst auf dem US-Markt tummeln. Die beiden französischen Konzerne Veolia Environnement und Suez Environnement sowie die britische Severn Trent gehören zu den fünf größten Wasserunternehmen der USA. Diese könnten, so die Warnung der Organisation Food & Water Watch, mit Entschädigungsklagen vor den in TTIP vorgesehenen internationalen Schiedstribunalen gegen staatliche Gebührendeckelungen, Umweltauflagen oder Rekommunalisierungen vorgehen.[…]
AöW lehnt Sonderrechte für Konzerne über Investitionsschutz im TTIP und CETA ab
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
24.06.2014
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) spricht sich gegen gesonderte Regeln zum Schutz von Investitionen [ISDS] im Rahmen der Freihandelsabkommen insbesondere zwischen der EU und USA – TTIP – und Kanada – CETA – aus. In entwickelten Rechtsstaaten haben Investoren ausreichend Möglichkeiten, ihre Rechte bei Ungleichbehandlungen einzuklagen. Für die Einräumung von Sonderrechten für Investoren aus den Vertragsländern besteht keine Veranlassung. Nationale Entscheidungen und Regelungen im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen – wie in der Wasserwirtschaft – sollten generell nicht durch „Sonderrechte“ angegriffen werden können.
Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung