Schlagwort-Archive: ISDS

Kanada – das am häufigsten verklagte Land der „entwickelten“ Welt

globaljustice.org.uk
30.10.2015

Canada is the most sued country in the ‘developed’ world, and that should sound alarm bells in the EU
Kanada ist das am häufigsten verklagte Land der ‘entwickelten’ Welt – das sollte die Alarmglocken in der EU schrillen lassen
von Maude Barlow

STOP-TTIP-Demo

  Stop TTIP und CETA – Demo am 10.10.2015 | Foto: Uwe Hiksch

Several weeks ago, hundreds of thousands of people across Europe and the UK marched to protest the Trans-Atlantic Trade and Investment Partnership (TTIP), a massive planned new trade deal between Europe and the US. They were rightly sounding the alarm as TTIP will greatly reduce the ability of local governments to spend public money for local development, impose new limits on the right of governments of all levels to regulate on behalf of their citizens and environment, endanger public services and jeopardize Europe’s higher standards on labour, food safety and social security.

Vor wenigen Wochen gingen Hunderttausende in Europa und in Großbritannien auf die Straße, um gegen das Transatlantische Freihandels und Investitionsschutz-Abkommen TTIP zu protestieren. Die Menschen schlugen zu Recht Alarm, weil TTIP die Möglichkeiten lokaler Regierungen einschränken würde, öffentliche Gelder für eine lokale Entwicklung auszugeben, weil TTIP die Rechte von Regierungen auf allen Ebenen beschränken würde, Regulierungen im Interesse von Bürgern und Umwelt durchzuführen und weil TTIP die öffentlichen Dienstleistungen gefährden sowie Europas höhere Standards bei Arbeit, Nahrungsmittelsicherheit und sozialer Sicherheit aufs Spiel setzen würde.

zum Artikel in englischer Sprache

 

TTIP: EU negotiators appear to break environmental pledge in leaked draft

The Guardian
23.10.2015

TTIP: EU negotiators appear to break environmental pledge in leaked draft
from Arthur Neslen in Brussels

As Miami talks wind up, environmental safeguards are ‘virtually non-existent’ in trade deal negotiating text for sustainable development, lawyers say
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TTIP: Handelsgerichtshof ändert nichts an den skandalösen Sonderklagerechten für Konzerne

manager magazin
19.10.2015

Streit um TTIP und internationalen Handelsgerichtshof
Wenn Investoren Regierungen abstrafen
von Pia Eberhardt

Cecilia Malmström

  Foto: sda – 044 | CC BY 2.0

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmstrom schlug im Rahmen der TTIP Verhandlungen einen internationalen Handelsgerichtshof vor: Konzerne können Regierungen verklagen, wenn sie sich etwa durch neue Klimaschutzgesetze benachteiligt fühlen

Beim geplanten Handelsabkommen zwischen der EU und den USA könnte es bald darum gehen, ob Investoren Regierungen bestrafen können, wenn sie im Interesse ihrer BürgerInnen handeln. Denn genau das bedeutet der Vorschlag für die Konzernklagerechte im TTIP, den EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström jüngst vorgelegt hat. Das Thema steht vermutlich im Januar wieder auf der Agenda einer Verhandlungsrunde.

zum vollständigen Artikel

 

Das Geschäft mit den Schiedsgerichten

ARD – Das Erste | Reportage
Sendung vom 19.10.2015

Konzerne klagen, wir zahlen: Wie Schiedsgerichte den Rechtsstaat aushebeln
von Michael Welch

Im Namen des Volkes urteilen sie nicht. Im Gegenteil: Die Schiedsgerichte tagen hinter verschlossenen Türen. Konzerne verklagen mit ihrer Hilfe Regierungen, wenn sie ihr Geschäft bedroht sehen – und zahlen müssen am Ende die Bürger.

Kraftwerk MoorburgSchiedsgerichte gelten vielen als große Bedrohung in den geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA – den Verträgen der EU mit den USA und Kanada. Zu Recht? Noch sind die Abkommen nicht unterzeichnet. Doch Schiedsgerichtsverfahren sind bereits heute weltweit in tausenden Verträgen verbindlich verankert. Und kein anderes Land hat in so vielen Verträgen private Schiedsgerichte zugelassen wie Deutschland. Mit welchen Folgen? Autor Michael Wech geht in dieser Dokumentation konkreten Fällen nach und stellt fest: Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt ist rund um die Schiedsgerichtsverfahren eine boomende, private Justizindustrie entstanden. Schiedsgerichte sind längst zu einem Geschäftsmodell geworden. Bei dem die Konzerne die Gewinner sind – und souveräne Staaten und deren Bürger die Verlierer.

zum vollständigen Text auf www.daserste.de

Diese Sendung können Sie sich hier nachträglich ansehen

Zur Rezeption des Beitrags:

STERN
23.10.2015
ARD-Dokumentation. Wenn Konzerne Staaten verklagen: So gefährlich sind private Schiedsgerichte
Zum Artikel

 

250.000 demonstrieren in Berlin gegen TTIP, CETA und TiSA

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Zur Rolle der Medien:
Die Berichterstattung spielte die Zahl der TeilnehmerInnen herunter (hier war von 100.000 Teilnehmerinnen die Rede), und der Spiegel erzählte gar „Schauermärchen vom rechten Rand“.
Alexander Neubacher (Spiegel online): „Stoppt TTIP“-Demo: Schauermärchen vom rechten Rand.
„Doch bei den TTIP-Protesten sind die Rechten nicht Mitläufer, sondern heimliche Anführer. Die Geisteshaltung vieler Anti-TTIP-Aktivisten ist im Kern eine dumpf nationalistische. Offene Grenzen sind ihnen einen Gräuel, ob es nun um Menschen oder um Handelsbeziehungen geht. Die Kampagne gegen den Freihandel ist wie auf dem braunen Mist gewachsen.“
Dass es sich hier um eine Diffamierung der Demonstrierenden handelt, beweist die Studie vom ipb – Institut für Protest- und Bewegungsforschung. Die WissenschaftlerInnen stellten fest: „Ein Großteil der TTIP-Demonstrierenden positioniert sich politisch eindeutig links. Linke und Grüne hätten unter den Demonstrierenden eine komfortable absolute Mehrheit. Nur die wenigsten würden für eine Partei stimmen, die sich für die Fortführung der TTIP-Verhandlungen ausgesprochen hat. Nur ein sehr geringer Anteil ordnet sich politisch rechts ein und hat an Pegida-Demonstrationen teilgenommen. Die vereinzelt in der Medienberichterstattung geäußerte Vermutung, dass sich ein beträchtlicher Teil rechtsstehender Menschen in der Mobilisierung gegen TTIP und CETA beteiligt habe, kann auf Grundlage unserer Daten nicht bestätigt werden.
sonntagsfrage

Bezüglich Marginalisierung der Demo stellt die Studie fest:
„Angesichts der Größe der Demonstration bemerkenswert ist es allerdings auch, wie wenige Spuren der Protest in der medialen Öffentlichkeit hinterlassen hat. Zwar haben alle größeren Zeitungen und Nachrichtensendungen über die Demonstration berichtet, aber über die abgesehen von ihrer Größe wenig spektakuläre, friedlich und ohne Zwischenfälle verlaufene Demonstration wurde in den überregionalen Medien nicht ausführlich auf der Titelseite, sondern nur im Innenteil der Zeitungen berichtet.“ (S. 19)

Schon vor Erscheinen der Studie, nämlich am 14. Oktober, reagierte Petra Sorge (Cicero): TTIP-Demo in den Medien. War da was?
„Egal ob man für oder gegen TTIP ist: Das geplante Freihandelsabkommen verdient es, in den Medien diskutiert zu werden. Wird es aber nur unzureichend. Und, schlimmer: Wer gegen TTIP und CETA protestiert, droht in die rechte Ecke gestellt zu werden.“

Ebenso: 19. Oktober 2015 von Annette Sawatzki (Lobbycontrol): Diffamierung des TTIP-Protests: Einige Hinweise zu „heimlichen Anführern“

Im Ausland wurde über die Demo berichtet (vgl. bspw. Le Monde: A Berlin, des milliers de manifestants protestent contre le projet d’accord de libre-échange, 10.10.2015; The Guardian: Berlin anti-TTIP trade deal protest attracts hundreds of thousands, 10.10.2015)


Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat anlässlich der Großdemo eine TTIP-Werbeaktion gemacht. Dafür gab er Steuergelder in Höhe von 235.794 Euro aus. (vgl. Heise)

Die Politik war über die Größe der Demo überrascht. Sie macht allerdings weiter, als wäre nichts passiert.

Weiterer Bericht über die Demo: Pascal Beucker: Protest gegen Freihandelsabkommen. Links der Mitte. Wissenschaftler haben Anti-TTIP-Demonstranten befragt und herausgefunden: Die Mehrzahl ist hoch gebildet und protesterfahren. In: TAZ, 2.2.2016.

Die Studie vom Göttinger Institut für Demokratieforschung: „Stop-TTIP-Proteste in Deutschland“ (28.01.2016) ist hier als pdf downloadbar.

3 Millionen Unterschriften für StopTTIP StopCETA

3mio

Hier kann noch unterschrieben werden!

Das Schiedsgericht (ISDS)

The Guardian / Der Freitag
30.09.2015

Das Schiedsgericht

von Claire Provost, Matt Kennard
Übersetzung von Michael Ebmeyer

Vor 50 Jahren wurde ein internationales Rechtssystem geschaffen, um Investoren zu schützen. Heute streichen Firmen damit Milliarden an Schadenersatz ein.

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Investitionsschutz in TTIP: Kommission verweigert Systemwechsel

Halbherzige Reformen sollen massive Ausweitung des weltweiten Investitionsschutzes rechtfertigen

bündnisttip

Download der Analyse als PDF

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 16.09.2015 legte die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Reform privater Schiedsgerichte im Rahmen des Transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) vor. Der heftig umstrittene ISDS-Mechanismus (Investor-State Dispute Settlement) erlaubt es Investoren, Staaten vor so genannten Schiedsgerichten auf enorme Entschädigungszahlungen zu verklagen. Dieses Mittel haben Konzerne in der Vergangenheit unter anderem dazu eingesetzt, Entschädigungen für staatliche Maßnahmen einzuklagen, die etwa dem Schutz von Umwelt, Gesundheit oder VerbraucherInnen dienen.

Der nun von Handelskommissarin Malmström vorgelegte Entwurf für das Investitionsschutzkapitel in TTIP zeigt aber, dass die Kommission immer noch nicht zu einer grundlegenenden Reform des Investitionsschutzes bereit ist.

Unsere Analyse zeigt: Die Interessen von Investoren werden denen von Staaten und BürgerInnen übergeordnet, eine richterliche Unabhängigkeit ist nicht gewährleistet. Zudem soll der Vertragstext zu CETA (Comprehensive Economy and Trade Agreement) von den Änderungen unberührt bleiben.

Der Vorschlag der EU-Kommission bietet keine überzeugende Antwort auf die Kritik an TTIP und kann nur als Versuch der kosmetischen Übertünchung von systemimmanenten Schwachstellen dienen.

Die Europäische Kommission versucht erfolglos, die breite öffentliche Kritik am geplanten Investitionsschutz im transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) durch den Vorschlag eines neuen „Investitionsgerichts“ zu besänftigen. Sie hält dabei weiter an den besonders umstrittenen Sonderklagerechten für ausländische Investoren fest (sog. Investor-State Dispute Settlement – ISDS). Sie erlauben es Investoren, vor internationalen Spruchkörpern mitunter enorme Entschädigungen für staatliche Maßnahmen einzuklagen, die etwa dem Schutz der Gesundheit, der Umwelt, der Verbraucher oder der Beendigung von Finanz- und Wirtschaftskrisen dienen. Durch die Einführung solcher Klagerechte in TTIP würde die globale Reichweite von ISDS erheblich ausgedehnt und das Klagerisiko für die Staaten nochmals deutlich steigen – zulasten des Gemeinwohls auf beiden Seiten des Atlantiks.

Nach einer längeren europaweiten Reformdebatte hatte zuletzt auch das Europäische Parlament ein „neues System“ für die Streitbeilegung angemahnt, das demokratischen und rechtsstaatlichen Standards genügt. Zudem forderte es, dass ausländische Investoren nicht „über größere Rechte als inländische Investoren verfügen“ dürften. Der nun von Handelskommissarin Malmström vorgelegte Entwurf für das Investitionsschutzkapitel in TTIP zeigt aber, dass die Kommission noch immer nicht zu einer derart grundlegenden Reform des Investitionsschutzes bereit ist.

Eine nähere Analyse ergibt, dass der Entwurf sich trotz einiger positiver Ansätze weitgehend auf kosmetische Korrekturen des bestehenden ISDS-Systems beschränkt. Auch ist es der Kommission nicht gelungen, die materiellen Investorenrechte effektiv einzugrenzen. Sie würden ausländische Investoren gegenüber dem Gemeinwohl und konkurrierenden Unternehmen klar privilegieren. Auf den Kern der ISDS-Kritik geht sie kaum ein (siehe im Anhang die detaillierte Übersicht zu den einzelnen Kritikpunkten).

Festzuhalten ist zunächst, dass es noch immer keine überzeugenden Gründe für den Investitionsschutz in TTIP gibt. Ausländische Investoren genießen sowohl in der EU als auch in den USA starken Schutz durch das jeweilige nationale bzw. europäische Recht, der vor Gericht wirksam durchgesetzt werden kann. Einer besonderen völkerrechtlichen Absicherung bedarf es daher nicht. Dies hat auch die jetzige Bundesregierung stets betont.

Der Kommissionsvorschlag sieht einen privilegierten Schutz des Eigentums und der Gewinnerwartungen ausländischer Investoren vor und gibt ihnen also „größere Rechte“ als anderen. Sie gehen deutlich über ein Diskriminierungsverbot hinaus und können Investoren auch gegen einen legitimen demokratischen Politikwechsel absichern. Dabei wäre es leicht möglich, den materiellen Investitionsschutz stattdessen auf die bereits enthaltenen Diskriminierungsverbote zu reduzieren. Nur so wäre auch ein wirksamer Schutz staatlicher Regulierungsspielräume zur Verfolgung von Gemeinwohlinteressen gewährleistet. Der Ansatz der Kommission, dieses staatliche „right to regulate“ durch einen eigenen Vertragsartikel zu gewährleisten hat sich in der Praxis dagegen nicht bewährt. Er spielt bei der Entscheidung von Investorenklagen meist keine Rolle. In der nun vorgeschlagenen Fassung stellt das right to regulate nämlich nur eine vage Leitlinie bei der Interpretation der Investorenrechte dar – und bietet den Schiedsrichtern weiter viel Spielraum für eine investorenfreundliche Auslegung..

Die Investoren erhalten diese Privilegien, ohne selbst irgendwelche Pflichten auferlegt zu bekommen – etwa zur Schaffung von Arbeitsplätzen oder zur Beachtung von Menschen-, Arbeitnehmer- und Verbraucherrechten sowie Gesundheits- und Umweltschutzstandards.

Das vorgeschlagene „Investment Court System“ (ICS) wäre nur dem Namen nach ein „Gericht“. Es dient allein der Durchsetzung von Investorenrechten gegenüber den Vertragsstaaten. Menschen, die von den Unternehmenspraktiken globaler Konzerne wie Lohndumping, fehlendem Arbeitsschutz, Landnahme und Umweltzerstörung betroffen sind, erhalten auch weiterhin keine Gelegenheit, notfalls internationalen Rechtsschutz gegen davon profitierende ausländische Investoren zu erlangen. Diese Einseitigkeit birgt die Gefahr, dass die Mitglieder des ICS sich ebenso wie die bisherigen ISDS-Schiedsrichter als institutionelle „Hüter der Investorenrechte“ verstehen – und deren Privilegien entsprechend weit auslegen. Wie alle mächtigen Institutionen neigen internationale Spruchkörper zur Erweiterung ihrer Kompetenzen. Umso bedenklicher ist, dass die Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit auch hier hinter gängigen rechtsstaatlichen Standards zurück bleibt. Die Schiedsrichter des ICS wären nebenamtlich tätig und würden im Wesentlichen pro Fall bezahlt, so dass sie auch ein finanzielles Interesse an einer hohen Zahl von Investorenklagen hätten. Gerade diese strukturellen Anreize für eine investorenfreundliche Rechtsprechung sind ein zentrales Problem der bisherigen Schiedsgerichtsbarkeit. Die naheliegende Lösung wären hauptberufliche Richter mit fallunabhängiger Besoldung und einem grundsätzlichen Nebentätigkeitsverbot, um Interessenkonflikte besser auszuschließen. Die Kommission hat dies selbst erkannt.. Dennoch begnügt sie sich insofern mit einer bloßen Option für nachträgliche Änderungen, die politisch kaum durchzusetzen sein werden.

Das ICS ist daher insgesamt keine überzeugende Antwort auf die Gefahren des ISDS-Systems. Dennoch enthält der Kommissionsentwurf einige Verbesserungen etwa gegenüber den Entwürfen der geplanten Abkommen mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) und Singapur. So sollen die klagenden Investoren keinen Einfluss mehr auf die Auswahl der Schiedsrichter haben. Sie würden von den Vertragsstaaten vorab für eine feste Amtszeit bestimmt und für die einzelnen Fälle zufällig ausgewählt. Die Rechtssicherheit und die Kontrolle der Schiedsrichter würden durch eine neue Berufungsinstanz (Appeal Tribunal) und umfangreichere Anfechtungsmöglichkeiten gestärkt.

Umso bedenklicher erscheint es daher, dass die Kommission entschlossen ist CETA sogar ohne diese minimalen Änderungen zu ratifizieren. Der Investitionsschutz in CETA und TTIP kann nicht getrennt voneinander behandelt werden. Aufgrund der engen wirtschaftlichen Verflechtung Nordamerikas könnten die vielen US-Investoren mit Tochterfirmen in Kanada sich das jeweils günstigere Abkommen aussuchen. Die EU braucht daher ein einheitliches Konzept, das von vornherein in beiden Verträgen durchgehalten wird. In der jetzigen Fassung wären aber weder CETA noch TTIP zustimmungsfähig.

Wir wünschen eine spannende Lektüre!“

Zur Analyse (pdf)

PowerShift - Verein für eine ökologisch-solidarische Energie- &
Weltwirtschaft e.V.
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Tel.: +49-(0)30-420 85 295
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Über das jüngste TTIP-Märchen aus Brüssel

isw-muenchen.de 01.10.2015 Über das jüngste TTIP-Märchen aus Brüssel von Conrad Schuhler Das jüngste Märchen aus Berlin und Brüssel: Investor-Staat-Klageverfahren stünden nicht mehr zur Debatte – man würde sich auf öffentliche Gerichtsverfahren einigen. Das Investor-Staat-Klageverfahren (Investor-State-Dispute-Settlement, ISDS) steht mit im Zentrum der Kritik der TTIP-Gegner. Damit würde die private Schiedsgerichtsbarkeit über Schadenersatzforderungen der Unternehmen gegenüber Staaten … weiterlesen

Vattenfall-Klage beleuchtet Risiken durch TTIP Schieds­gerichte

Süddeutsche Zeitung
24.08.2015

Rückschlag für Vattenfall-Klage
Ein Freund wie ein Feind
von Markus Balser, Berlin

In dem Milliardenstreit um die Folgen des Atomausstiegs springt die EU-Kommission Deutschland bei. Brüssel hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Klage bei einem Schiedsgericht in den USA.

AKW

  Foto: Rosel Eckstein | pixelio.de

Der Ort, an dem der Streit zwischen Konzernen und Staaten eskaliert, liegt nicht weit entfernt vom Weißen Haus. In einem riesigen Gebäude der Weltbank hat einer der verschwiegensten und zugleich mächtigsten Schiedshöfe der Welt seinen Sitz: das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten, kurz ICSID, in Washington. Der in Deutschland bekannteste Fall trägt die Nummer ARB/12/12: Vattenfall versus Federal Republic of Germany, so steht es in den ICSID-Akten. Streitpunkt: die finanziellen Folgen des deutschen Atomausstiegs. Exakt 4 675 903 975,32 Euro fordern die Schweden von der Bundesregierung zurück, weil der Bund nach der Katastrophe von Fukushima die Pannenkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel wegen Sicherheitsbedenken aus dem Verkehr zog.

zum Artikel

 

Sehenswert: Heute-Show zu TTIP und CETA

ZDF, Heute-Show, 18.09.2015

TTIP & CETA: Debatte um Reform von Investorenschutz gestartet

orf
20.09.2015

Debatte um Reform von Investorenschutz gestartet
Von Erich Möchel

Anlässlich der Reformpläne der EU-Kommission für den umstrittenen Investorenschutz in TTIP sorgt sich Europas Großindustrie öffentlich um Kleinbetriebe.

Zum Beitrag

Bis zum 6. Oktober kann noch die EBI StopTTIP/StopCETA unterzeichnet werden!!!

Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß: „TTIP und CETA verstoßen gegen Verfassungs- und EU-Recht“

Am 17. September 2015, 19-21 Uhr fand in der Begegnungsstätte Neuschönningstedt, Querweg 13, in Reinbek die Veranstaltung: “Wie viel Freiheit braucht internationaler Handel? Wie vertragen sich Liberalisierung und Gemeinwohl?” statt.

Von der SPD Reinbek und der Bundestagsabgeordneten Dr. Nina Scheer (SPD) eingeladen war:
Prof. Dr. Dr. h.c. UII Siegfried Broß, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Richter am Bundesgerichtshof a.D.

Moderiert wurde die Diskussionsrunde von Dr. Jan Vollmeyer, ASJ Vorsitzender SPD Schleswig-Holstein.

Eine Nachlese findet sich in der Bergedorfer Zeitung
19.09.2015
Broß
Ex-Verfassungsrichter geißelt Schiedsgerichte
Freihandelsabkommen  Siegfried Broß: TTIP und CETA verstoßen gegen Verfassungs- und EU-Recht

[…]

Als Referent widmete sich der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesgerichtshofes, Prof. Siegfried Broß, der Frage der Verfassungsmäßigkeit der geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den USA (TTIP) und Kanada ­(CETA). Professor Broß betonte, dass er etliche Verstöße gegen Verfassungsgrundsätze festgestellt habe.*

Zum Artikel

* Vgl. dazu: Siegfried Broß: TTIP und CETA – Überlegungen zur Problematik der geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada. Mit einem Vorwort von Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 4. Berlin, Juni 2015. (pdf)

Siegfried Broß: Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit. In: Report. Januar 2015. Herausgegeben von der Hans Böckler-Stiftung (pdf)

 

Anlässlich dieses Beitrags von Prof. Broß möchten wir noch auf folgende Zeitungsartikel hinweisen:

19.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Verstoß gegen die Verfassung
Von Silvia Liebrich
Der Staatsrechtler Siegfried Broß hält in Verträgen wie TTIP und Ceta private Schiedsgerichte für unzulässig. Deren Veto hätte brisante Folgen.

18.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Ex-Verfassungsrichter geißelt geplante TTIP-Schiedsgerichte
Von Silvia Liebrich
Verfassungsrechtler Siegfried Broß sieht in den privaten Schiedsgerichten der Freihandelsabkommen Ceta und TTIP einen Verstoß gegen deutsches Verfassungs- und EU-Recht sowie einen Systembruch des Völkerrechts.

19.01.2015 Spiegel

Ex-Verfassungsrichter hält Schiedsgerichte für rechtswidrig
Die privaten Schiedsgerichte in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP verstoßen möglicherweise gegen Verfassungsrecht. Ein früherer Verfassungsrichter sieht in den entsprechenden Klauseln einem Zeitungsbericht zufolge einen Systembruch des Völkerrechts.