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IVKK: Kommerzialisierung der Krankenhäuser revidieren
Wir fordern, dass Krankenhäuser gemeinwohlorientiert, nicht gewinnorientiert arbeiten! Im Zentrum muss der Patient stehen (und auch die Angestellten und Ärzte) und nicht die Shareholder eines Klinikkonzerns….
Kommerzialisierung der Krankenhäuser revidieren from ivkk on Vimeo.
Kampf um die Gesundheitsversorgung. Private vs öffentliche Kliniken
Am 24. März 2016 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über die Wettbewerbsklage des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den Landkreis Calw (Aktenzeichen I ZR 263/14) entschieden.
Pressemitteilung BGH: Bundesgerichtshof zur Notifizierungspflicht von Zuwendungen eines Landkreises an eine Kreisklinik bei der Europäischen Kommission. 24. März 2016.
Wer klagt gegen wen?
Kläger ist der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK). Er vertritt mehr als 1.000 private Krankenhäuser.
Beklagte ist der Landkreis Calw. Er ist Gesellschafter der Kreiskliniken Calw gGmbH, die Krankenhäuser in Calw und Nagold betreibt.
Worum geht es bei der Klage?
Es soll geklärt werden, ob der Landkreis Calw (Schwarzwald) seine Kreisklinken Calw und Nagold finanziell unterstützen durfte, um Verluste ausgleichen. Die Privaten Kliniken sehen darin eine verbotene Subvention von öffentlichen Krankenhäusern.
Verfahrensgang bislang:
LG Tübingen – Urteil vom 23. Dezember 2013 – 5 O 72/13, MedR 2014, 401 (Links)
OLG Stuttgart – Urteil vom 20. November 2014 – 2 U 11/14, WuW/E DE-R 4817 (Links)
BGH Karlruhe – Urteil vom 24. März 2016 – I ZR 263/14 (Links)
Was hat der BGH entschieden?
Der BGH hat nun entschieden, dass die Zuschüsse für Kliniken im Einzelfall zu prüfen sind. Die subventionierten kommunalen Krankenhäuser müssen belegen, dass die formalen Voraussetzungen für Ausnahmen nach EU-Recht gegeben sind.
Wie geht es weiter im Fall Calw?
Der BGH verweist den Fall zurück an das Oberlandesgericht Stuttgart. Das Berufungsgericht muss prüfen, ob es sich bei den Zuwendungen des Beklagten um staatliche Beihilfen handelt.
Was ist an dem Fall Calw so Besonderes?
Der Fall Calw könnte ein Musterprozess werden. Das Urteil könnte Geschichte schreiben. Der Berliner Wassertisch hofft, dass die Klage vor das Bundesverfassungsgericht kommt. Es muss eine Grundsatzentscheidung her, ob Verlustübernahmen für Krankenhäuser Beihilfen im Sinne des EU-Wettbewerbsrechtes sind, oder anders ausgedrückt, ob „Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?“ sind.
Was ist der Hintergrund?
Seit langem ist es das Ziel von Privaten Klinikkonzernen, die öffentlichen Krankenhäuser zu übernehmen. Für sie sind Krankenhäusern ein lukratives Geschäftsmodell. Im EU-Wettbewerbsrecht sehen sie nun einen Hebel, um die Krankenhäuser finanziell derart auszubluten, so dass letztendlich einer Privatisierung nichts mehr im Wege steht.
Was für Folgen hätte eine Privatisierung der Krankenhäuser?
Kliniken werden der Marktlogik unterworfen. Aus gemeinwohlorientieren Institutionen der Gesundheitsversorgung werden gewinnorientierte Unternehmen, in deren Zentrum weder die Patienten noch die Ärzte und Angestellten stehen, sondern einzig die Renditeerwartung der Aktionäre.
Reaktionen auf das BGH-Urteil:
Prof. Stefan Sell: Eine fundamentale Frage: Ist ein Krankenhaus ein kommerzielles Unternehmen oder kann das Gemeinwohl Zuschüsse notwendig machen, die das EU-Wettbewerbsrecht nichts angehen? 25.03.2016.
IVKK: BGH zum Fall Calw: Chance zur Klärung der Grundsatzfrage. 24. März 2016
Stuttgarter Nachrichten: BGH-Urteil über Kliniken. Kommunale Zuschüsse unter Bedingungen zulässig. 24. März 2016.
SWR: BGH Karlsruhe zu Calwer Krankenhausfinanzierung Geld für Kliniken zulässig – aber so nicht. Landkreise dürfen ihre Kliniken finanziell unterstützen. Aber im Kreis Calw lief einiges falsch, sagt der Bundesgerichtshof. 24. März 2016.
SWR: BGH verhandelt im Fall des Landkreises Calw. Wie viel Hilfe dürfen Kreiskliniken bekommen? 24. März 2016.
Clash of Leitbilder: Gemeinwohlorientierung versus Gewinnorientierung!
Der Berliner Wassertisch spricht sich gegen die Ökonomisierung der Daseinsvorsorge aus. Wettbewerb und Renditeerwartungen haben in der Krankenversorgung nichts zu suchen! Im Zentrum der Krankenversorgung muss der Patient stehen!
Wie der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser e.V. fordert auch der Berliner Wassertisch den Vizekanzler und SPD-Vorsitzenden Siegmar Gabriel auf, „sich im Sinne des Gemeinwohls in der Bundesregierung für eine entsprechende Umkehr in der Krankenhauspolitik in Deutschland einzusetzen! Kommerzielles Eigeninteresse darf im Krankenhaus keinen Platz haben!“ Denn, so der IVKK, „Gemeinwohlbelange sind kaum irgendwo stärker berührt, als im Krankenhauswesen. Die Absicherung des Krankheitsrisikos ist sowohl in der Krankenversicherung als auch in der Sicherstellung der stationären Versorgung gesetzlich garantierte Solidaraufgabe!“
Zur Erinnerung:
Anlässlich der Klage Calw hat der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser e.V. im Januar 2014 gemeinsam mit dem Berliner Wassertisch eine Verstaltung durchgeführt, auf der der Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß über das Thema „Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?“ aus verfassungsrechtlicher Perspektive referiert hat.
Weiterführende Hinweise:
Ärztezeitung: Krankenhäuser im Südwesten stehen vor schwerer Zukunft. (24.03.2016)
Stefan Sell: Wenn aus einem bislang städtischen Krankenhaus ein kirchliches wird und eine der ersten Amtshandlungen aus der Abschaltung von Betriebsrat und Tarifbindung besteht. Wieder einmal die Kirchen und ihr Sonderrecht. (16.03.2016)
KMA online: Krankenhaus-Subventionen in Calw: OLG Stuttgart weist Klage der deutschen Privatkliniken ab (21.11.2014)
SWR: Krankenhausfinanzierung. Die Akte Calw (20.11.2014)
OLG: OLG Stuttgart entscheidet über Zulässigkeit der Krankenhausfinanzierung von Kreiskliniken im Landkreis Calw (20.11.2014)
KMA online: Privatkliniken-Klage: Der Fall Calw kommt voraussichtlich vor den Bundesgerichtshof (10.11.2014)
KMA online: Krankenhausreform: IVKK fordert Abkehr von Kapitalrendite in Klinikbetrieben (05.09.2014)
Jens Flintrop und Sabine Rieser: Streit um Krankenhaussubventionen: Daseinsvorsorge im Mittelpunkt. In: Deutsches Ärzteblatt, 31. Januar 2014 (pdf)
Roland Buckenmaier: Kreis Calw Klinik-Finanzierung: Entscheidung erst 2017. In: Schwarzwälder Bote (28.01.2014)
Siegfried Broß: Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?. In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 3. Januar 2014.
Ärztezeitung: Klinikfinanzierung. Kommunen dürfen Finanzlöcher stopfen. 24.12.2013.
Ärztezeitung: Kliniken. Signale pro öffentliche Förderung. 22.11.2013
Siegfried Broß: Siegfried Broß: Wasser, Gas, Strom … Warum Privatisierung kein Allheilmittel ist – oder sogar die Demokratie gefährden kann. In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 2. Januar 2013.
Heike Jahberg: Interview mit Ex-Verfassungsrichter Broß „Der Staat ist erpressbar“. In: Tagesspiegel, 03.06.2012.
Mehr zum Thema Calw auf der Wassertisch-Website
Ansprechpartner
IVKK e.V.
Telefon: 030 / 2025 3587
Mail: berlin@ivkk.de
Website: http://ivkk.de/
IVKK erfreut über Entscheidung der EU-Kommission, nach der Krankenhäuser keine Angelegenheit des Binnenmarktes sind
Pressemitteilung
Krankenhäuser keine Angelegenheit des Binnenmarktes
(Berlin, 14.07.2015) Zur Entscheidung der Europäischen Kommission C (2015) 2796 über die Einordnung von öffentlichen Ausgleichszahlungen an fünf Krankenhäuser in Tschechien (Verfahren SA.37432 (2015/NN)) erklärt der Vorsitzende des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser, Bernhard Ziegler:
„Es handelt sich dabei um einen Fall, der für das laufende Verfahren am Bundesgerichtshof gegen den Landkreis Calw*, aber auch grundsätzlich für das deutsche Krankenhauswesen relevant sein dürfte.
Unabhängig von der Frage, dass wir als IVKK davon ausgehen, dass solche Themen überhaupt nicht Sache der Europäischen Union sein dürfen, weil das Grundgesetz dies in seinem nicht veränderbaren Teil verbietet (>Lissabon-Urteil< des Bundesverfassungsgerichts), sieht auch die Kommission nach dieser Entscheidung staatliche Verlustausgleiche an öffentliche Kliniken dann nicht als unerlaubte Beihilfen an, wenn es an einem grenzüberschreitenden Einzugsbereich (um den Begriff >Markt< bewusst nicht zu verwenden) mangelt. Eben das ist sowohl in Calw als auch regelmässig an deutschen Kliniken der Fall: Keine Patienten aus dem EU-Ausland, keine Zuständigkeit für die EU.
Auch die andere Komponente des europäischen Wettbewerbsrechts, wonach ein ausländischer Betreiber (mit Sitz und Steuerpflicht in einem anderen EU-Mitgliedsland) in dem jeweiligen lokalen Einzugsbereich Leistungen anbietet, ist ganz regelmässig in Deutschland im Krankenhausbereich nicht der Fall.
Wir glauben, wie Sie wissen, dass die Anwendung des EU-Rechts hierzu grundgesetzlich unzulässig sein dürfte, weshalb wir auf grundsätzliche Klärung vor dem BVerfG drängen. Dennoch begrüßen wir, dass die EU-Kommission auch für diesen Teil der Daseinsvorsorge anerkennt, dass Krankenhausleistungen ohne grenzüberschreitende Effekte/Einzugsbereiche (dies ist im Krankenhauswesen allein schon abrechnungstechnischen Gründen die Regel) nicht Angelegenheiten des >Binnenmarktes< sind und demzufolge auch keine unerlaubten Beihilfen sein können.“
Die Entscheidung wurde am 19.06.2015 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Materialien:
EUROPEAN COMMISSION: Subject: SA.37432 (2015/NN) – Czech Republic Funding to
public hospitals in the Hradec Králové Region (pdf)
public hospitals in the Hradec Králové Region (pdf)
* Zum Fall Calw vgl. Jens Flintrop und Sabine Rieser: Streit um Krankenhaussubventionen. In: ÄrzteZeitung. Januar 2014.
Aus verfassungsrechtlicher Perspektive vgl. Siegfried Broß: Krankenhäuser – kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates? (2014)
Weitere Berichte und Artikel zum Thema Calw finden sich hier: IVKK und hier: Berliner Wassertisch
Wie der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser (IVKK) ist auch der Berliner Wassertisch erfreut über die Entscheidung der EU-Kommission. Danach darf die Krankenhausversorgung auch weiterhin staatlich subventioniert werden. Wäre dem nicht so, müssten die Kliniken auf kurz oder lang privatisiert werden. Eine Privatisierung der Daseinsvorsorge, worunter die Krankenhausversorgung zählt, lehnt der Berliner Wassertisch ab. Im Mittelpunkt der Krankenversorgung muss das Wohl des Patienten (auch der Angestellten und Ärzte) stehen – und nicht die Renditeerwartung von Konzernen.
(Keine) Privatisierung der Daseinsvorsorge. Rhein-Main-Zukunftskongress 2015
Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser (IVKK)
Februar 2015
9. Rhein-Main-Zukunftskongress 2015
Der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser (IVKK) ist Kooperationspartner des 9. Rhein-Main-Zukunftskongresses im kommenden Februar in Frankfurt-Offenbach a. M. Der Verband informiert in einem Konferenzschwerpunkt ausführlich über das Thema „Krankenhausfinanzierung auf dem Prüfstand – Calw, Kartellrecht & Co.“ IVKK-Geschäftsführer Dr. Uwe Alschner und Dr. Gerhard M. Sontheimer, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Gesundheit Nordhessen Holding AG, Kassel, haben dafür die Moderation übernommen.
Die Argumente eines betroffenen kommunalen Trägers legt Landrat Helmut Riegger dar, Aufsichtsratsvorsitzender der Kreiskliniken Calw gGmbH. Die Sicht der privaten Krankenhäuser erläutert Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken. Die rechtliche Seite erläutert Prof. Dr. Thomas Bruha, Emeritierter Ordinarius für Verfassungs- und Europarecht am Europa-Kolleg der Universität Hamburg.
Der IVKK engagiert sich umfangreich beim Thema Krankenhausfinanzierung und ist – in Übereinstimmung mit der kürzlich getroffenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart – ebenfalls der Ansicht, dass Krankenhäuser eine Pflichtaufgabe für kommunale Träger sind, für die Europäisches Wettbewerbsrecht nicht angewendet werden darf. Da dies vom Bundesverband Deutscher Privatkliniken immer wieder in Frage gestellt wird, ist es Ziel des IVKK, dass diese Streitfrage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird.
Der Rhein-Main-Zukunftskongress ist einer der wichtigsten Branchentreffs für Entscheider aus dem Krankenhausbereich. Er findet am 25. und 26. Februar 2015 in Offenbach statt.
Seien Sie dabei und informieren Sie sich über die wichtigen Trends und Themen des Jahres 2015.
Einzelheiten zum Programm und Hinweise zur Anmeldung finden Sie hier: www.rmzk.de
Der Fall Calw betrifft uns alle, denn es geht es um die Zukunft der Kliniken!
Mehr dazu hier
In den Fängen des Klinkkonzerns Helios. Die Privatisierung des Krankenhauses Wiesbaden erweist sich als großer Fehler
Neues Deutschland
26.06.2014
Wiesbaden. Ein Krankenhaus wird skelettiert
Von Hans-Gerd Öfinger, Wiesbaden
Der neue Teileigner der Wiesbadener Dr. Horst-Schmidt-Kliniken [Helios] will 500 Stellen abbauen. Als 2012 die Stadt Wiesbaden 49 Prozent der Anteile an ihrer Großklinik privatisierte, warnten Kritiker vor dem Käufer RKA. Doch jetzt hat Helios die Anteile übernommen – und es kommt noch schlimmer.
Kommentar Berliner Wassertisch:
Der Fall erinnert uns an die Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe:
„Dass nun der Minderheitseigner im Management der einst renommierten Kliniken den Ton angibt, ist eine Folge weitgehend geheimer Privatisierungsverträge. Diese waren unter Federführung des SPD-Dezernenten Arno Goßmann Anfang 2012 mit der RKA in Windeseile ausgehandelt worden. Darin wird unter anderem bestimmt, dass im operativen Geschäft nicht die Kommune als Mehrheitseigner, sondern der private Partner das letzte Wort hat.“
An diesem Beispiel sieht man wieder, wie wichtig der Kampf gegen die Privatisierung der Daseinsvorsorge ist. Dass mit der (Teil-)Privatisierung das Unglück seinen Lauf nimmt, war vorhersehbar. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Professor Dr. Dr. Siegfried Broß warnt beispielsweise seit sehr sehr vielen Jahren vor den Folgen der Privatisierung von Krankenhäusern. Wenn eine Klinik in den Händen von gewinnorientierten Anteilseignern sind – und gewinnorientiert sind Konzerne immer, sie müssen es nach Aktienrecht sogar sein – dann zählt am Ende nicht mehr, was dem Patienten nützt, sondern nur noch, was dem Aktionär nützt. Wohin das führt, sieht man!
Wir werden nicht müde, in diesem Zusammenhang erneut auf folgende Beiträge von Siegfried Broß hinzuweisen, weil sie – leider – nach wie vor aktuell sind!
Siegfried Broß: Krankenhäuser – kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates? 2014 (pdf)
Heike Jahberg: Interview mit Ex-Verfassungsrichter Broß „Der Staat ist erpressbar“. In: Tagesspiegel, 03.06.2012.
Immer mehr Kliniken und Stromnetze gehören der Privatwirtschaft. Der Ex-Verfassungsrichter Siegfried Broß hält das für gefährlich. Im Tagesspiegel-Interview erklärt er, warum.
Passend dazu: Der Fall Calw! Die privaten Kliniken versuchen derzeit, den kommunalen Kliniken das Wasser abzugraben. Mehr dazu auf der Website des Interessenverbandes kommunaler Kliniken (IVKK).
Bei der Gelegenheit weisen wir gerne auf den Gastkommentar von IVKK-Geschäftsführer Dr. Uwe Alschner für das Magazin „Gesundheitswirtschaft“ des Bibliomedverlages zum Thema Transatlantischem Handelsabkommen (TTIP) hin. Der Artikel: „TTIP ist nichts für Krankenhäuser“ ist hier via Dropbox downloadbar.
Kommunale Spitzenverbände fordern kommunale Selbstbestimmung
FAZ
13.05.2014
Appell vor der Europawahl. Deutsche Städte warnen vor immer mehr Eurokratie
Von Jasper von Altenbockum
[…] In einem gemeinsamen Aufruf der kommunalen Spitzenverbände Deutschlands zur Europawahl am 25. Mai werden die Europaabgeordneten dazu aufgefordert, in der Gesetzgebung darauf zu achten, dass die kommunale Selbstverwaltung und das Subsidiaritätsprinzip respektiert werden.
[Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung ist genau das, was wir gemeinsam mit dem Stuttgarter Wasserforum fordern! Allerdings ist es schon schwierig genug, dieses Recht hier im Lande durchzusetzen. Es fehlt am Willen der Politik. So hat sich gerade die NRW-Regierung (Rot-Grün (!)) für einen „fairen Wettbewerb“ bei der Vergabe von Konzessionen für Strom- und Gasnetze ausgesprochen, was nichts anderes bedeutet, als dass sie GEGEN die Inhouse-Vergabe und damit GEGEN die kommunale Selbstverwaltung ist. Der „faire Wettbewerb“ ist ein Mythos. Das Rennen bei Ausschreibungen machen meistens die Konzerne. Außerdem sind wir ohnehin der Auffassung, dass Wettbewerb im Bereich der Daseinsvorsorge nichts zu suchen hat.
Darüber hinaus wird in dem Artikel implizit der Fall Calw angesprochen: Die kommunalen Spitzenverbände Deutschland fordern (wie wir und der Interessenverband Kommunaler Kliniken e.V.): „Europäisches Beihilferecht darf keinesfalls einschränkend auf die deutsche, spezifisch strukturierte Krankenhausversorgung einwirken, in dem es diese etwa mit beliebigen Wirtschaftsgütern gleichsetzt.“ Mehr zum Fall Calw auf der Website des IVKK.]