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Fachgespräch: Vattenfalls Klagen gegen den Atomaustieg, der Energiecharta-Vertrag und die Zukunft der Konzernklagerechte

 

13. Dezember (Donnerstag)
Langenbeck-Virchow-Haus, Luisenstr. 58-59, 10117 Berlin

Fachgespräch

Vattenfalls Klagen gegen den Atomaustieg, der Energiecharta-Vertrag und
die Zukunft der Konzernklagerechte

13.00 – 16.00Uhr

(Ab 12.00Uhr Einlass und Mittagsimbiss)

Der schwedische Energiekonzern Vattenfall verklagte Deutschland im Jahr 2012 vor einem privaten Schiedsgericht in Washington auf 4,7 Milliarden Euro Strafzahlung wegen des Atomausstiegs. Vattenfall berief sich dabei auf den Energiecharta-Vertrag, der die transnationalen Rahmenbedingungen für Handel, Transit und Investitionsschutz auf dem Energiesektor regelt und forderte Entschädigung für ungerechte Behandlung und verloren gegangene Investitionen. Anlässlich des bevorstehenden Urteils laden wir alle ExpertInnen, MultiplikatorInnen und Interessierten zum Fachgespräch nach Berlin ein. Gemeinsam mit unseren geladenen ReferentInnen wollen wir am Fall Vattenfall gegen die Bundesrepublik Unterschiede zwischen dem nationalen Rechtssystem und der Schiedsgerichtsbarkeit auf den Grund gehen und analysieren, welchen Weg die EU-Ivestitionspolitik aktuell einschlägt, sowie auch welche Alternativen dazu es gibt.

ReferentInnen und Themen:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2016
zum Atomausstieg

Dr. Ulrich Wollenteit (angefragt) (Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Referententätigkeit und Veröffentlichungen u.A. auf den Gebieten des Umwelt- und Atomrecht)

Heinz Smital (Kernphysiker bei Greenpeace, Campaigner für Atomkraft, Mitglied des internationalen Strahlenschutzteams)

Vattenfalls ISCID Klage gegen Deutschland

Dr. Rhea Hoffmann (Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht der Friedrich-Alexander Universität Erlangen Nürnberg)

Der Energiecharta-Vertrag

Pia Eberhardt (Politische Referentin Internationaler Handel und Investitionen Corporate Europe Oberservatory)

Die Zukunft der Konzernklagerechte

Lucile Falqueyrac (Seattle to Brussels Network)

Anmeldung an: Jeremy.oestreich@power-shift.de

Direkt nach Bekanntwerden erster Details der Klage, veröffentlichte PowerShift ein Hintergrundpapier: Der deutsche Atomausstieg auf dem Prüfstand eines internationalen Investitionsschiedsgerichts? (aktualisierte Fassung: 2014, pdf)

Veranstaltet von:

Pressemitteilung:
NGO-Bündnis: Gabriel soll Paralleljustiz für Konzerne in TTIP und CETA stoppen − Vorschlag für Investitionsgericht sonst bloße Nebelkerze

Logo TTIP unfairhandelbar

 

Berlin, 7. Mai 2015
Anlässlich des heutigen Treffens der EU-Handelsminister kritisiert das NGO-Bündnis TTIPunfairHandelbar die Reformvorschläge von Wirtschaftsminister Gabriel und EU-Handelskommissarin Malmström zu einem internationalen Investitionsgericht. Die Einrichtung eines solchen Gerichtes sei als Reform des Investor-Staat-Klagemechanismen (ISDS) unzureichend. „Investor-Staat-Klagemechanismen schaffen eine Paralleljustiz für ausländische Investoren. Es ist gut, dass die Sozialdemokraten jetzt endlich über eine Abkehr von privaten Schiedsgerichten nachdenken. Doch der Vorschlag zu einem internationalen Investitionsgerichtshof verkommt zur bloßen Nebelkerze, wenn Gabriel und Co. bei TTIP und CETA die ISDS-Regeln nicht konsequent rausstreichen“ sagte Handelsexperte Peter Fuchs von der NGO PowerShift, Mitglied im Bündnis TTIPunfairHandelbar.
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Die Schaffung eines rechtstaatlichen, unabhängigen und öffentlichen internationalen Handels- und Investitionsgerichtshofs sei ein anspruchsvoller, komplizierter Prozess, der Jahre in Anspruch nehmen würde. Wichtig sei dabei, dass Investoren keine Sonderrechte erhalten, sondern gleichzeitig mit einem Klagerecht auch soziale, ökologische und menschenrechtliche Pflichten festgeschrieben werden. Ferner dürfte es keine exklusiven Klagerechte für Konzerne geben; ein gleichberechtigter Zugang zum Gericht auch für Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch die Konzerne, für Gewerkschaften, Umweltorganisationen oder indigene Gemeinschaften müsse gesichert werden.

Nelly Grotefendt vom Bündnis TTIPunfairHandelbar kritisierte: „Die derzeit kursierenden Reformvorschläge dürfen nicht als Ablenkungsmanöver genutzt werden, um die Diskussion um TTIP und CETA zu beruhigen. Selbst in reformierter Form sind die dort enthaltenen ISDS-Regeln eine konzernfreundliche Alternative zu einem unabhängigen öffentlichen Investitionsgericht. Wenn die deutsche und europäische Politik zukünftig eine ernstgemeinte Reform ihrer Handelspolitik in Form eines internationalen Investitionsgerichts durchsetzen will, geht das nur mit einem ‚Nein‘  zu Konzernklagerechten in den jetzt anstehenden Verträgen und Verhandlungen.“
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Das Bündnis TTIPunfairHandelbar hat eine detaillierte Erwiderung zum Reformpapier der sozialdemokratischen Handelsminister vorgelegt, welches auf Drängen von Wirtschaftsminister Gabriel im Februar 2015 in Madrid vorgestellt wurde. Link zur Stellungnahme von TTIPunfairHandelbar

Pressekontakt:
Peter Fuchs/PowerShift: Mobil: 0177-633 4900;
Mail: Peter.Fuchs@power-shift.de

Nelly Grotefendt/TTIPunfairHandelbar: Tel: 030-678177593; Mobil: 0176-80035462;
Mail: grotefendt@forumue.de

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