Schlagwort-Archive: Krankenhäuser

ZEIT: Helios Kliniken: Weniger Ärzte, hohe Gewinne

Von Götz Hamann und Karsten Polke-Majewski
11. Mai 2021 DIE ZEIT Nr. 20/2021, 12. Mai 2021

Helios, die größte private Krankenhauskette in Deutschland, baut Stellen für medizinisches Personal ab und nutzt gleichzeitig schlau die Corona-Staatshilfen. Was heißt das für die Patienten?

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IVKK: Kommerzialisierung der Krankenhäuser revidieren

Wir fordern, dass Krankenhäuser gemeinwohlorientiert, nicht gewinnorientiert arbeiten! Im Zentrum muss der Patient stehen (und auch die Angestellten und Ärzte) und nicht die Shareholder eines Klinikkonzerns….

Kommerzialisierung der Krankenhäuser revidieren from ivkk on Vimeo.

Kampf um die Gesundheitsversorgung. Private vs öffentliche Kliniken

Am 24. März 2016 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über die Wettbewerbsklage des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den Landkreis Calw (Aktenzeichen I ZR 263/14) entschieden.

Pressemitteilung BGH: Bundesgerichtshof zur Notifizierungspflicht von Zuwendungen eines Landkreises an eine Kreisklinik bei der Europäischen Kommission. 24. März 2016.

 

Wer klagt gegen wen?

Kläger ist der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK). Er vertritt mehr als 1.000 private Krankenhäuser.

Beklagte ist der Landkreis Calw. Er ist Gesellschafter der Kreiskliniken Calw gGmbH, die Krankenhäuser in Calw und Nagold betreibt.

Worum geht es bei der Klage?

Es soll geklärt werden, ob der Landkreis Calw (Schwarzwald) seine Kreisklinken Calw und Nagold finanziell unterstützen durfte, um Verluste ausgleichen. Die Privaten Kliniken sehen darin eine verbotene Subvention von öffentlichen Krankenhäusern.

Verfahrensgang bislang:

LG Tübingen – Urteil vom 23. Dezember 2013 – 5 O 72/13, MedR 2014, 401 (Links)
OLG Stuttgart – Urteil vom 20. November 2014 – 2 U 11/14, WuW/E DE-R 4817 (Links)
BGH Karlruhe – Urteil vom 24. März 2016 – I ZR 263/14 (Links)

Was hat der BGH entschieden?

Der BGH hat nun entschieden, dass die Zuschüsse für Kliniken im Einzelfall zu prüfen sind. Die subventionierten kommunalen Krankenhäuser müssen belegen, dass die formalen Voraussetzungen für Ausnahmen nach EU-Recht gegeben sind.

Wie geht es weiter im Fall Calw?

Der BGH verweist den Fall zurück an das Oberlandesgericht Stuttgart. Das Berufungsgericht muss prüfen, ob es sich bei den Zuwendungen des Beklagten um staatliche Beihilfen handelt.

Was ist an dem Fall Calw so Besonderes?

Der Fall Calw könnte ein Musterprozess werden. Das Urteil könnte Geschichte schreiben. Der Berliner Wassertisch hofft, dass die Klage vor das Bundesverfassungsgericht kommt. Es muss eine Grundsatzentscheidung her, ob Verlustübernahmen für Krankenhäuser Beihilfen im Sinne des EU-Wettbewerbsrechtes sind, oder anders ausgedrückt, ob „Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?“ sind.

Was ist der Hintergrund?

Seit langem ist es das Ziel von Privaten Klinikkonzernen, die öffentlichen Krankenhäuser zu übernehmen. Für sie sind Krankenhäusern ein lukratives Geschäftsmodell. Im EU-Wettbewerbsrecht sehen sie nun einen Hebel, um die Krankenhäuser finanziell derart auszubluten, so dass letztendlich einer Privatisierung nichts mehr im Wege steht.

Was für Folgen hätte eine Privatisierung der Krankenhäuser?

Kliniken werden der Marktlogik unterworfen. Aus gemeinwohlorientieren Institutionen der Gesundheitsversorgung werden gewinnorientierte Unternehmen, in deren Zentrum  weder die Patienten noch die Ärzte und Angestellten stehen, sondern einzig die Renditeerwartung der Aktionäre.

Reaktionen auf das BGH-Urteil:

Prof. Stefan Sell: Eine fundamentale Frage: Ist ein Krankenhaus ein kommerzielles Unternehmen oder kann das Gemeinwohl Zuschüsse notwendig machen, die das EU-Wettbewerbsrecht nichts angehen? 25.03.2016.

IVKK: BGH zum Fall Calw: Chance zur Klärung der Grundsatzfrage. 24. März 2016

Stuttgarter Nachrichten: BGH-Urteil über Kliniken. Kommunale Zuschüsse unter Bedingungen zulässig. 24. März 2016.

SWR: BGH Karlsruhe zu Calwer Krankenhausfinanzierung Geld für Kliniken zulässig – aber so nicht. Landkreise dürfen ihre Kliniken finanziell unterstützen. Aber im Kreis Calw lief einiges falsch, sagt der Bundesgerichtshof. 24. März 2016.

SWR: BGH verhandelt im Fall des Landkreises Calw. Wie viel Hilfe dürfen Kreiskliniken bekommen? 24. März 2016.

Clash of Leitbilder: Gemeinwohlorientierung versus Gewinnorientierung!

Der Berliner Wassertisch spricht sich gegen die Ökonomisierung der Daseinsvorsorge aus. Wettbewerb und Renditeerwartungen haben in der Krankenversorgung nichts zu suchen! Im Zentrum der Krankenversorgung muss der Patient stehen!

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Wie der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser e.V. fordert auch der Berliner Wassertisch den Vizekanzler und SPD-Vorsitzenden Siegmar Gabriel auf, „sich im Sinne des Gemeinwohls in der Bundesregierung für eine entsprechende Umkehr in der Krankenhauspolitik in Deutschland einzusetzen! Kommerzielles Eigeninteresse darf im Krankenhaus keinen Platz haben!“ Denn, so der IVKK, „Gemeinwohlbelange sind kaum irgendwo stärker berührt, als im Krankenhauswesen. Die Absicherung des Krankheitsrisikos ist sowohl in der Krankenversicherung als auch in der Sicherstellung der stationären Versorgung gesetzlich garantierte Solidaraufgabe!“

Zur Erinnerung:

Anlässlich der Klage Calw hat der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser e.V. im Januar 2014 gemeinsam mit dem Berliner Wassertisch eine Verstaltung durchgeführt, auf der der Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß über das Thema „Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?“ aus verfassungsrechtlicher Perspektive referiert hat.

 

Weiterführende Hinweise:

Ärztezeitung: Krankenhäuser im Südwesten stehen vor schwerer Zukunft. (24.03.2016)

Stefan Sell: Wenn aus einem bislang städtischen Krankenhaus ein kirchliches wird und eine der ersten Amtshandlungen aus der Abschaltung von Betriebsrat und Tarifbindung besteht. Wieder einmal die Kirchen und ihr Sonderrecht. (16.03.2016)

KMA online: Krankenhaus-Subventionen in Calw: OLG Stuttgart weist Klage der deutschen Privatkliniken ab (21.11.2014)

SWR: Krankenhausfinanzierung. Die Akte Calw (20.11.2014)

OLG: OLG Stuttgart entscheidet über Zulässigkeit der Krankenhausfinanzierung von Kreiskliniken im Landkreis Calw (20.11.2014)

KMA online: Privatkliniken-Klage: Der Fall Calw kommt voraussichtlich vor den Bundesgerichtshof (10.11.2014)

KMA online: Krankenhausreform: IVKK fordert Abkehr von Kapitalrendite in Klinikbetrieben (05.09.2014)

Jens Flintrop und Sabine Rieser: Streit um Krankenhaussubventionen: Daseinsvorsorge im Mittelpunkt. In: Deutsches Ärzteblatt, 31. Januar 2014 (pdf)

Roland Buckenmaier: Kreis Calw Klinik-Finanzierung: Entscheidung erst 2017. In: Schwarzwälder Bote (28.01.2014)

Siegfried Broß: Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?. In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 3. Januar 2014.

Ärztezeitung: Klinikfinanzierung. Kommunen dürfen Finanzlöcher stopfen. 24.12.2013.

Ärztezeitung: Kliniken. Signale pro öffentliche Förderung. 22.11.2013

Siegfried Broß: Siegfried Broß: Wasser, Gas, Strom … Warum Privatisierung kein Allheilmittel ist – oder sogar die Demokratie gefährden kann. In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 2. Januar 2013.

Heike Jahberg: Interview mit Ex-Verfassungsrichter Broß „Der Staat ist erpressbar“. In: Tagesspiegel, 03.06.2012.

Mehr zum Thema Calw auf der Wassertisch-Website

Ansprechpartner

IVKK e.V.
Telefon: 030 / 2025 3587
Mail: berlin@ivkk.de
Website: http://ivkk.de/

Privatisierung der Gesundheitsversorgung gefährdet das Patientenwohl

Frankfurter Rundschau
04.09.2015

Gießen/Marburg. Personal bei Rhön stöhnt
Von Jutta Rippegather

Führungskräfte der [privatisierten] Rhön-Universitätsklinik schlagen Alarm. In einem Brandbrief bitten sie den Konzern darum, von den Plänen eines weiteren Stellenabbaus Abstand zu nehmen. Sie sehen die Sicherheit der Patienten gefährdet.

Wieder schlagen führende Kräfte der privatisierten Rhön-Universitätsklinik wegen Personalmangels Alarm. Diesmal sind es 43 Vertreter von Stations- und Funktionsleitungen, die in einem Brandbrief an die Geschäftsleitung vor den Folgen warnen. „Wir erkennen zunehmend mehr Gefährdungssituationen für die uns anvertrauten Patienten“, heißt es in dem Schreiben an die Geschäftsführung, das der Frankfurter Rundschau vorliegt. „Wir tragen große Sorgen, dass durch die kontinuierliche Arbeitsverdichtung für das Pflegepersonal, vor allem für unsere Patienten, aber auch für unsere Mitarbeiter, ein gesundheitlicher Schaden entstehen könnte.“

Zum Artikel
 

Mit TTIP droht ein Angriff auf die öffentlichen Unternehmen. Kommerz statt Sozialstaat

Süddeutsche Zeitung
29.07.2015

USA vs Staatsbetriebe. Kommerz statt Sozialstaat
Von Alexander Hagelüken und John Goetz

  • Die US-Regierung will, dass öffentliche Unternehmen >nach kommerziellen Erwägungen< statt nach Kostendeckungsprinzip agieren
  • Das zeigen geheime Dokumente aus den Verhandlungen zum TPP-Abkommen, die der Süddeutschen Zeitung vorliegen.*
  • Die Dokumente werfen die Frage auf, wie die Regierung in Washington beim umstrittenen TTIP-Vertrag mit Europa taktieren wird.

„Öffentliche Unternehmen maximieren oft nicht den Gewinn. Stattdessen zielen sie nur auf eine Deckung der Kosten, um stattdessen das größtmögliche Angebot auch für sozial Schwache oder Bewohner entlegener Regionen zu ermöglichen.“

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StopTTIP Berlin

Kommentar Berliner Wassertisch:
Gewinnorientierung versus Gemeinwohlorientierung – Clash of Leitbilder:
Dass öffentliche Unternehmen nach Gewinnmaximierungsprinzipien agieren sollen und nicht nach Gemeinwohlansprüchen, stellt einen Angriff auf die öffentliche Daseinsvorsorge dar! Alle öffentlichen Unternehmen der Daseinsvorsorge müssen – nach unserer Überzeugung – Gemeinwohlaspekten genügen. Gewinnorientierung halten wir für grundsätzlich falsch. Krankenhäuser müssen z.B. den Patienten dienen. Sie dürfen nicht als Renditeobjekt für Aktionäre missbraucht werden.

Wir müssen TTIP verhindern, wenn wir die Privatisierung der öffentlichen Unternehmen verhindern wollen.

* Inzwischen online unter:

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IVKK erfreut über Entscheidung der EU-Kommission, nach der Krankenhäuser keine Angelegenheit des Binnenmarktes sind

IVKK

 

 

 

Krankenhäuser keine Angelegenheit des Binnenmarktes

(Berlin, 14.07.2015) Zur Entscheidung der Europäischen Kommission C (2015) 2796 über die Einordnung von öffentlichen Ausgleichszahlungen an fünf Krankenhäuser in Tschechien (Verfahren SA.37432 (2015/NN)) erklärt der Vorsitzende des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser, Bernhard Ziegler:

„Es handelt sich dabei um einen Fall, der für das laufende Verfahren am Bundesgerichtshof gegen den Landkreis Calw*, aber auch grundsätzlich für das deutsche Krankenhauswesen relevant sein dürfte.

Unabhängig von der Frage, dass wir als IVKK davon ausgehen, dass solche Themen überhaupt nicht Sache der Europäischen Union sein dürfen, weil das Grundgesetz dies in seinem nicht veränderbaren Teil verbietet (>Lissabon-Urteil< des Bundesverfassungsgerichts), sieht auch die Kommission nach dieser Entscheidung staatliche Verlustausgleiche an öffentliche Kliniken dann nicht als unerlaubte Beihilfen an, wenn es an einem grenzüberschreitenden Einzugsbereich (um den Begriff >Markt< bewusst nicht zu verwenden) mangelt. Eben das ist sowohl in Calw als auch regelmässig an deutschen Kliniken der Fall: Keine Patienten aus dem EU-Ausland, keine Zuständigkeit für die EU.
Auch die andere Komponente des europäischen Wettbewerbsrechts, wonach ein ausländischer Betreiber (mit Sitz und Steuerpflicht in einem anderen EU-Mitgliedsland) in dem jeweiligen lokalen Einzugsbereich Leistungen anbietet, ist ganz regelmässig in Deutschland im Krankenhausbereich nicht der Fall.

Wir glauben, wie Sie wissen, dass die Anwendung des EU-Rechts hierzu grundgesetzlich unzulässig sein dürfte, weshalb wir auf grundsätzliche Klärung vor dem BVerfG drängen.  Dennoch begrüßen wir, dass die EU-Kommission auch für diesen Teil der Daseinsvorsorge anerkennt, dass Krankenhausleistungen ohne grenzüberschreitende Effekte/Einzugsbereiche (dies ist im Krankenhauswesen allein schon abrechnungstechnischen Gründen die Regel) nicht Angelegenheiten des >Binnenmarktes< sind und demzufolge auch keine unerlaubten Beihilfen sein können.

Die Entscheidung wurde am 19.06.2015 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Materialien:

EUROPEAN COMMISSION: Subject: SA.37432 (2015/NN) – Czech Republic Funding to
public hospitals in the Hradec Králové Region (pdf)
* Zum Fall Calw vgl. Jens Flintrop und Sabine Rieser: Streit um Krankenhaussubventionen. In: ÄrzteZeitung. Januar 2014.
Aus verfassungsrechtlicher Perspektive vgl. Siegfried Broß: Krankenhäuser – kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates? (2014)
Weitere Berichte und Artikel zum Thema Calw finden sich hier: IVKK und hier: Berliner Wassertisch

 
Wie der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser (IVKK) ist auch der Berliner Wassertisch erfreut über die Entscheidung der EU-Kommission. Danach darf die Krankenhausversorgung auch weiterhin staatlich subventioniert werden. Wäre dem nicht so, müssten die Kliniken auf kurz oder lang privatisiert werden. Eine Privatisierung der Daseinsvorsorge, worunter die Krankenhausversorgung zählt, lehnt der Berliner Wassertisch ab. Im Mittelpunkt der Krankenversorgung muss das Wohl des Patienten (auch der Angestellten und Ärzte) stehen – und nicht die Renditeerwartung von Konzernen.

TiSA-Leak zeigt Liberalisierungswut der EU-Kommission

Ska Keller
01.07.2015

Wikileaks hat an diesem Mittwochnachmittag erneut bisher geheime Verhandlungstexte zum Dienstleistungsabkommens TiSA veröffentlicht. Dazu gehört der Haupttext des Abkommens sowie der Anhang zur öffentlichen Beschaffung und aktualisierte Texte zu Transparenz und nationaler Gesetzgebung. Für morgen sind weitere Leaks angekündigt. Ska Keller, stellvertretende Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament und Mitglied des Handelsausschusses, kommentiert die Dokumente:

„Die Leaks bringen Licht in die Dunkelheit der TiSA-Verhandlungen und die Liberalisierungsagenda der EU-Kommission. Schon bei den letzten Leaks wurde deutlich, dass staatliche Regulierungsmöglichkeiten erheblich eingeschränkt werden sollen. Nun zeigt sich, dass TiSA die Liberalisierung auf die Spitze treibt. Im geleakten Kapitel zur öffentlichen Beschaffung wird vorgeschlagen, dass alle öffentlichen Aufträge in allen TiSA-Ländern ausgeschrieben werden sollen. Selbst kleinste Beschaffungen wie Bleistifte für das Büro des Kindergartens könnten davon betroffen sein.

Der Hauptteil der Abkommens beinhaltet unter anderem die generellen Ausnahmebestimmungen für öffentliche Dienstleistungen, Umweltbestimmungen und Datenschutz. Diese Ausnahmen sind löchrig wie ein Schweizer Käse und schaden mehr, als dass sie schützen. So werden zum Beispiel bei den öffentlichen Dienstleistungen nur Dienstleistungen geschützt, die durch ein staatliches Monopol angeboten werden. Damit sind Krankenhäuser, die vom Roten Kreuz betrieben werden oder Volkshochschulen nicht geschützt.“

Die geleakten Dokumente und inhaltliche Analysen auf Englisch finden Sie unter: https://wikileaks.org/tisa/ 

Zur Pressemitteilung

Aktion von Campact:

 

Den Geheimplan der Konzerne stoppen

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Streng geheim verhandeln die EU und 23 weitere Staaten das Dienstleistungsabkommen TISA. Mit ihm wollen Konzerne eine neue Deregulierungs- und Privatisierungswelle durchsetzen und den Datenschutz aushöhlen. Bereits am Montag startet eine neue Verhandlungsrunde.

Fordern Sie jetzt von EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström den Stopp der Geheimverhandlungen.

Das geplante Dienstleistungssabkommen TISA dient vor allem den Interessen von Konzernen – zum Nachteil für uns Bürger/innen:

TISA untergräbt unsere Demokratie: Das Abkommen wird geheim verhandelt. Weder Öffentlichkeit noch Parlamente sind beteiligt. Einmal abgeschlossen, ist das Abkommen nicht mehr veränderbar.

TISA kann Gesundheit, Bildung, Nahverkehr und Wasser gefährden: Zentrale öffentliche Dienstleistungen geraten unter wachsenden Privatisierungsdruck. Das würde das Angebot für die Bürger/innen verschlechtern. Die Konzerne wollen sogar auf die Wasserversorgung zugreifen, um neue Profitmöglichkeiten zu erhalten.

TISA entmündigt Kommunen: Ob städtisches Krankenhaus oder Stadtwerke – sind sie erst einmal privatisiert, sollen sie es bleiben. Für eine Rekommunalisierung werden hohe Hürden errichtet.

TISA bedroht den Datenschutz: Sensible Daten wie Konto-, Nutzer- und Gesundheitsinformationen sollen unbeschränkt in Länder mit niedrigen Schutzstandards übermittelt und dort kommerziell genutzt werden können.

TISA begünstigt Finanzkrisen: Strengere Regeln für die Finanzmärkte könnten als Handelshemmnis gelten und unmöglich gemacht werden.

Daher fordere ich: Beenden Sie die Verhandlungen über das TISA-Abkommen!

(Name und Ort werden angehängt)

Angst um Wasser-Strom-Krankenversorgung: Widerstand gegen TTIP wächst in Oberbayern

BR
Sorge um kommunale Selbstverwaltung
Widerstand gegen TTIP wächst in Oberbayern

Das umstrittene Freihandelsabkommen TTIP sorgt in vielen oberbayerischen Gemeinden für Unmut. Immer mehr Gemeinden haben Resolutionen gegen das geplante Abkommen beschlossen. Und der Widerstand wächst.

Stand: 26.06.2015

TTIP | Bild: NDR

Das Abkommen stelle einen Eingriff in die Grundsätze der kommunalen Selbstverwaltung dar, heißt es darin. Betroffen wären auch die Kernbereiche Wasser, Strom und Krankenhäuser. Genau dieser Punkt wird derzeit in Brüssel verhandelt.
Zum Artikel

9.5. Dortmund. Veranstaltung: Streitfall TTIP! – 2. NRW-TTIP-Konvent

Streitfall TTIP! – 2. NRW-TTIP-Konvent. Veranstaltung: 9. Mai 2015, 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr in Dortmund
Kooperation mit dem Institut für Kirche und Gesellschaft der Evang. Kirche von Westfalen, dem Amt für Mission, Ökumene und kirchlicher Weltverantwortung, der Evangelischen Kirche in Dortmund, dem NRW-Landesvorstand und den Landesarbeitsgemeinschaften von Bündnis 90/Die Grünen

Wie steht es um TTIP? Neuigkeiten, Einschätzungen und Analysen zum aktuellen Sachstand!

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Mit Prof. Dr. Siegfried Broß (ehemaliger Bundesverfassungsrichter), Pfarrer Klaus Breyer (EKvW), Dr. Martin Beckmann (ver.di), Sven Giegold (MdEP), Britta Haßelmann (MdB), Katharina Dröge (MdB) u.a., und mit Videobotschaft von Starkoch Jamie Oliver!

Wann? 9. Mai 2015, 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Einlass ab 10.30 Uhr
Wo? Dortmund: Gemeindehaus der Evang. Marienkirche, Kleppingstr. 3-5 [Anfahrt/ÖPNV/Parken ; Openstreetmap]

Wir freuen uns auf Euer Kommen! ANMELDUNG HIER

Sven Giegold MdEP, Britta Haßelmann MdB und Katharina Dröge MdB

Hier der Flyer zum Download.

Programm:

ab 10:30 Uhr Einlass
11.00 Uhr: Begrüßung
Sven Lehmann, Landesvorsitzender NRW, Bündnis 90/Die Grünen
Pfarrer Klaus Breyer, Evangelische Kirche
Video-Botschaft: Jamie Oliver, britischer Starkoch
11.30 Uhr – 12.45 Uhr Panel 1: Demokratie in Gefahr? Wie Freihandelsverträge demokratische Spielregeln aushebeln.
mit: Prof. Dr. Siegfried Broß (Bundesverfassungsrichter a.D.)*, Pfr. Klaus Breyer (EKvW) und Sven Giegold MdEP
12.45 Uhr – 13.15 Uhr Mittagspause
13.15 Uhr – 14.30 Uhr Panel 2: Nur TTIP-Fans in der Wirtschaft?
Welcher Freihandel nützt dem Mittelstand?
mit: Mario Ohoven (BVMW), Arndt Kirchhoff, Präsident des Verbandes der Metall- und Elektroindustrie NRW (angefragt) und Katharina Dröge MdB
14.35 Uhr – 15.50 Uhr Panel 3: Kommunen contra TTIP? Wie Freihandelsverträge öffentliche
Dienste und die kommunale Demokratie einschränken können.
mit: Dr. Martin Beckmann (ver.di), Detlef Raphael (Dt. Städtetag) und Britta Haßelmann MdB
15.50 Uhr Abschluss
16:00 Uhr Ende

 

*Literaturhinweise [vom Berliner Wassertisch]:

Thema Schiedsgerichte:
Siegfried Broß: Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit. Report der Abteilung Mitbestimmungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung Nr.4. Januar 2015.

Thema Privatisierung der Daseinsvorsorge:
Siegfried Broß: Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?. In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 3. Januar 2014.
Siegfried Broß: Siegfried Broß: Wasser, Gas, Strom … Warum Privatisierung kein Allheilmittel ist – oder sogar die Demokratie gefährden kann. In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 2. Januar 2013.

Heike Jahberg: Interview mit Ex-Verfassungsrichter Broß „Der Staat ist erpressbar“. In: Tagesspiegel, 03.06.2012.

 

TTIP-CETA-TiSA bedrohen die kommunale Daseinsvorsorge

Berliner Wassertisch
18.04.2015

Rede Wolfgang Rebel
Auf Youtube hier

Berliner Wassertisch - TTIP unfairhandelbar
Statement von Wolfgang Rebel, Pressesprecher vom Berliner Wassertisch, auf der Kundgebung des Berliner Bündnis „TTIP | CETA | TISA stoppen!”

Ein herzliches Willkommen vom Berliner Wassertisch zum Globalen Aktionstag gegen die Freihandels- und Investitionsschutzabkommen. Wir freuen uns, dass wir hier ein paar Worte sprechen dürfen.

TTIP, CETA und TiSA stellen eine Gefahr für die demokratische Selbstbestimmung über unsere kommunale Daseinsvorsorge dar. Wir müssen alles dafür tun, diese Abkommen zu stoppen.

Alle öffentlichen Dienstleistungen wie Wasser, Müllabfuhr, öffentlicher Nahverkehr, Stromnetze und Gesundheitsversorgung sind Teil der sogenannten Daseinsvorsorge. Es ist daher wichtig, dass für sie die Prinzipien der Nachhaltigkeit und nicht die der Gewinnmaximierung gelten. Gewinnmaximierung führt erfahrungsgemäß zu Preissteigerungen und zu Lohn- und Qualitätssenkungen. Es darf nicht sein, dass beispielsweise Krankenhauskonzerne eine Rendite von 15 % anstreben und die mangelnde Hygiene in den Krankenhäusern dann zu vielen Todesfällen führt.

Die EU-Kommission behauptet unermüdlich, TTIP habe nichts mit der Privatisierung und Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen zu tun. Doch leider ist das Gegenteil der Fall. Das beste Beispiel hierfür ist die kommunale Wasserversorgung. Vor zwei Jahren haben viele aufgeatmet, als die EU-Kommission nach der ersten erfolgreichen europäischen Bürgerinitiative RIGHT2WATER – WASSER IST EIN MENSCHENRECHT – die Wasserversorgung aus der gefürchteten Dienstleistungskonzessions-Richtlinie herausgenommen hat. Nicht so im TTIP-Verhandlungsmandat der gleichen EU-Kommission. Hier wurde die Wasserversorgung nicht ausgeklammert. Pia Eberhardt, bekannte Expertin in Freihandelsfragen, antwortete kürzlich auf die Frage „Was spricht denn gegen TTIP?“ „Wenn ich mich als Bürger einer Stadt dafür einsetze, dass die Wasserwerke wieder in die öffentliche Hand gelangen, kann TTIP das verhindern. Was einmal in privater Hand ist, kann nicht mehr rekommunalisiert werden.“

Das heißt, wenn TTIP beschlossen wird, dann wäre ein Volksentscheid zur Wasser-Rekommunalisierung wie hier in Berlin überflüssig. Bei Freihandels- und Investitionsschutzabkommen wird die demokratische Selbstbestimmung stark eingeschränkt. Dann heißt es: Einmal privat, immer privat. Oder es wird sehr teuer. Dafür gibt es bereits Beispiele:

Anfang der 90er Jahre war die Wasserversorgung im Großraum Buenos Aires an den Wasserkonzern SUEZ verkauft worden. Die Folgen der Privatisierung waren wie üblich: Tausende verloren ihren Job, die Wasserqualität verschlechterte sich. SUEZ hielt vertragliche Vereinbarungen nicht ein, verlangte aber immer drastischere Wasserpreiserhöhungen. Daraufhin kündigte die Regierung dem Wasserkonzern. Doch SUEZ verklagte das Land Argentinien auf der Grundlage eines Investitionsschutzabkommens. Letzten Freitag hat das Schiedsgericht SUEZ 405 Millionen Euro Schadensersatz für entgangene Gewinne zugesprochen.

In der estnischen Hauptstadt Tallin sind die Wasserbetriebe privatisiert. 2011 lehnte die dortige Administration eine Wasserpreiserhöhung ab. Der Mitteilhaber der Wasserbetriebe, ein niederländischer Konzern, sah dadurch seine Gewinnerwartung geschmälert. Nun verklagen die privaten Wasserbetriebe und der niederländische Teilhaber die Republik Estland auf Schadensersatz vor einem geheimen Schiedsgericht. Dies ist möglich, weil es ein Investitionsschutzabkommen zwischen Estland und den Niederlanden gibt.

Wir in Berlin hatten noch Glück. NOCH gibt es diese Abkommen nicht. Nach unserem Volksentscheid: Wir wollen UNSER WASSER ZURÜCK, heißt es aber nun: WIR WOLLEN UNSER WASSER AUCH BEHALTEN! Daher sind wir heute mit dabei. Daher kämpfen wir weiter dafür, dass die Betriebe der Daseinsvorsorge wieder als kommunale Eigenbetriebe geführt werden. TTIP-CETA-TiSA und wie diese Vertragswerke alle heißen, müssen alle gestoppt werden. Sie dürfen kein Hebel zur Privatisierung sein.

Flyer Berliner Wassertisch (2015)

Flyer Wassertisch 2015

Die Rede als PDF

Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8
10405 Berlin

Tel: 030-91509241 oder 0152-57 23 34 84
Web: www.berliner-wassertisch.info
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Weitere Links:
Aufruf
Presseeinladung vom Bündnis
Presseeinladung vom Berliner Wassertisch als PDF
Bündnisflyer (pdf)
Flyer Berliner Wassertisch (pdf)
Aktion Berliner Wassertisch auf Facebook
Aktion Berliner Wassertisch auf Globaltradeday
Rede Berliner Wassertisch 18. April (pdf)

NDR Die Krankenhaus-Privatisierung

05. Mai 22 Uhr IM NDR:
Die Krankenhaus-Privatisierung
Die Sendung kann hier nachträglich angesehen werden

Ehemals kommunale Krankenhäuser werden heute oftmals von privaten Konzernen geführt. Was hat sich durch durch solche Eigentümerwechsel verbessert, was hat sich verschlechtert? Wie ist die Situation für die Patienten, aber auch für die Beschäftigten in den Krankenhäusern? Die Dokumentation berichtet über die Erfolge und Fehler im privaten Kliniksystem – etwa beim größten Klinikbetreiber im Norden: Asklepios.

Leseempfehlung zu diesem Thema:

Siegfried Broß: “Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?” In: »Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge«. Hrsg. v. Berliner Wassertisch, Heft 3 Januar 2014,
http://berliner-wassertisch.info/wp-content/schriftenreihe/BROSS-SKD2014.pdf

Und die Nachlese zu der gemeinsam mit dem Interessenverband kommunaler Kliniken e.V. durchgeführten Veranstaltung:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/153490/Streit-um-Krankenhaussubventionen-Daseinsvorsorge-im-Mittelpunkt