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Reformierte Schiedsgerichte verstoßen gegen Lissabon-Vertrag

taz
02.03.2016

Demonstration gegen TTIP und CETA am 15.10.2015

Foto: Uwe Hiksch

Europäisch-kanadisches Abkommen
Richter halten Ceta für rechtswidrig
Von Anja Krüger

Der Deutsche Richterbund kritisiert am europäisch-kanadischen Handelsabkommen Ceta die speziellen Klagemöglichkeiten für Unternehmen.

BERLIN taz | Nach Auffassung des Deutschen Richterbundes verstoßen die in dem europäisch-kanadischen Handelsabkommen Ceta vorgesehenen Gerichte für Schadenersatzklagen von Unternehmen gegen EU-Recht. Die EU habe nicht die Kompetenz, solche Gerichte einzusetzen, sagte Peter Schneiderhan vom Präsidium des Richterbunds der taz. „Die Regelungen verstoßen gegen den Lissabon-Vertrag“, sagte er. Der EU-Grundlagen­vertrag definiert, welche Kompetenzen die Union hat.

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Dazu auch: Deutsche Richterbund: Stellungnahme zur Errichtung eines Investitionsgerichts für TTIP – Vorschlag der Europäischen Kommission vom 16.09.2015 und 12.11.2015. (Februar 2016)

 

Vattenfall-Klage beleuchtet Risiken durch TTIP Schieds­gerichte

Süddeutsche Zeitung
24.08.2015

Rückschlag für Vattenfall-Klage
Ein Freund wie ein Feind
von Markus Balser, Berlin

In dem Milliardenstreit um die Folgen des Atomausstiegs springt die EU-Kommission Deutschland bei. Brüssel hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Klage bei einem Schiedsgericht in den USA.

AKW

  Foto: Rosel Eckstein | pixelio.de

Der Ort, an dem der Streit zwischen Konzernen und Staaten eskaliert, liegt nicht weit entfernt vom Weißen Haus. In einem riesigen Gebäude der Weltbank hat einer der verschwiegensten und zugleich mächtigsten Schiedshöfe der Welt seinen Sitz: das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten, kurz ICSID, in Washington. Der in Deutschland bekannteste Fall trägt die Nummer ARB/12/12: Vattenfall versus Federal Republic of Germany, so steht es in den ICSID-Akten. Streitpunkt: die finanziellen Folgen des deutschen Atomausstiegs. Exakt 4 675 903 975,32 Euro fordern die Schweden von der Bundesregierung zurück, weil der Bund nach der Katastrophe von Fukushima die Pannenkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel wegen Sicherheitsbedenken aus dem Verkehr zog.

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