Privatsphäre stärkt, Überwachung schwächt! #StopScanningMe
Suche
Schiefergas-Fracking in Deutschland?
#StopEUMercosur Erklärung
Aktion Greenpeace: #StopEUMercosur
#SaveTheOkavangoDelta
Erfolgreich! Über 1 Million Unterschriften „Green Deal“ – Europäische Bürgerinitiative (EBI)
Stop Energiecharta. #NoECT. Wir wollen raus aus dem Anti-Klimaschutz-Vertrag
Europäische Bürgerinitiative gegen biometrische Massenüberwachung (17.2.2021-17.2.2022)
Lebensgefährliche Entwicklung: Gewinnorientierung im Krankenhaus
- Wassertisch-Plenum,
im NewYorck / Bethanien Mariannenplatz 2A
10997 Berlin Openstreetmap fällt coronabedingt aus Überblick (Messstellen: Oberflächengewässer und Grundwasser)
-
Letzte Beiträge
- AöW zum Weltwassertag 2023: Interkommunale Zusammenarbeit noch stärker ermöglichen
- Greenpeace: Fracking – eine unterirdisch schlechte Idee
- Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager: Offener Brief an den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck
- BUND gegen CCS-Endlager
- Jürgen Knirsch: CETA-Handelsabkommen: Eine trügerische Wette auf die Zukunft (Leserbrief an die SZ vom 8.12.2022)
- Neuere Materialien und Dokumente zur CETA-Debatte
- TAZ: Hamburger Abgeordneter über Olympia-Gedankenspiele: „Es kommt zu Vertreibungen“
- NDR: Bewirbt sich Hamburg noch einmal um Olympische Spiele?
- NGO-Bündnis fordert mit gemeinsamen Appell die Senkung des absoluten Ressourcenverbrauchs
- Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft warnt vor CETA: Mit dem jetzigen CETA-Text wird der Schutz der öffentlichen Wasserwirtschaft vor einer Kommerzialisierung weiter geschwächt
Delius-Klage
Keine Steuergelder für LNG-Fracking-Gas Terminals in Deutschland!
RSS-Feeds
Schlagwort-Archive: Mail
Brief im Wortlaut
Sehr geehrte Frau Gebhardt,
am 21.März waren wir in Konstanz gemeinsam bei der Veranstaltung zu TTIP in der Fachhochschule.
Sie haben damals erklärt, die Sozialdemokratische Fraktion im Europaparlament habe nach kontroverser Diskussion beschlossen, weder dem Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) noch dem geplanten TTIP zuzustimmen, solange diese eine Klagemöglichkeit von Investoren gegen Staaten (ISDS) vorsehen. Dafür haben Sie viel Beifall bekommen, auch von mir.
Nun hat aber das Europaparlament bei seiner letzten Sitzung vor der Wahl sogenannte „Rahmenbedingungen für die Regelung der finanziellen Zuständigkeit bei Investor-Staat-Streitigkeiten vor Schiedsgerichten“ beschlossen. Die neue Verordnung regelt die Zuständigkeit in einem ISDS-Verfahren – einem Verfahren, dass es nach den Beschlusslagen Ihrer Fraktion gar nicht geben dürfte.
Die taz schreibt dazu: „Die Verordnung war bereits vor einem Jahr ausgehandelt worden und entspricht längst nicht mehr dem aktuellen Diskussionsstand. Dennoch machte die Kommission Druck auf die Parlamentarier, noch vor den Europawahlen zuzustimmen – damit danach und nach Abschluss der ISDS-Konsultation die Verhandlungen mit den USA wieder aufgenommen werden können. CDU/CSU, SPD und Liberale fügten sich und stimmten dem Text mit großer Mehrheit zu.“
Dagegen gestimmt haben nur die Grünen und die Linken. Es gab zudem Klagen einer Reihe von Abgeordneten, der Präsident des Europaparlaments Martin Schulz, Mitglied Ihrer Fraktion, habe den Tagesordnungspunkt so gut versteckt, dass viele Abgeordnete erst sehr kurz vor der Sitzung gemerkt haben, dass dieser Tagesordnungspunkt ansteht.
Sehr geehrte Frau Gebhard, Sie werden verstehen, dass diese Abstimmung die Glaubwürdigkeit Ihrer Fraktion in Frage stellt. Ich habe vor der Europawahl noch eine ganze Reihe TTIP-Veranstaltungen. Ich wäre ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir baldmöglichst erklären könnten, welches Spiel die Sozialdemokratische Fraktion im Europaparlament hier spielt und warum sie diesen Beschluss mitgetragen hat, statt dem Antrag der Linken und Grünen auf Vertagung zuzustimmen.
Mit freundlichen Grüssen
[Jürgen Maier, Geschäftsführer Forum Umwelt und Entwicklung]
Die Antwort von Evelyne Gebhardt (SPD) v. 12. Mai 2014
Sehr geehrter Herr Maier,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26. April.
Gerne nehme ich zu Ihrer Behauptung Stellung, die Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen hätten am 16. April bei der Abstimmung über die „Verordnung zur Schaffung der Rahmenbedingungen für die Regelung der finanziellen Zuständigkeit bei Investor-Staat-Streitigkeiten vor Schiedsgerichten“ den Weg für Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) im Rahmen des TTIP geebnet. Leider wurde dies – im Wahlkampfgetöse – von einigen Protagonisten fälschlicherweise suggeriert und leider auch von mehreren Leitmedien, darunter auch der Süddeutschen Zeitung oder der taz, aufgegriffen.
Worum geht es bei der genannten Verordnung genau? Die Verordnung regelt die finanzielle Zuständigkeit bei Investitionsstreitigkeiten auf Grund von Abkommen, bei denen die Europäische Union Vertragspartei ist, und legt die generellen Verantwortlichkeiten der internen Kostenübernahme zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten im Falle von solchen Schiedsverfahren fest. Es geht in der Verordnung also um Fragen, wer solche Verfahren wann bezahlen muss und wer Partei vor der Schiedsstelle ist. Diese Regelungen stellen in keiner Weise eine Vorabentscheidung bezüglich der zu Recht umstrittenen Frage des Investorenschutzes im geplanten TTIP dar. Vielmehr sind diese internen Regelungen unerlässlich geworden, da Investitionsabkommen seit dem Lissabon-Vertrag im Jahr 2009 in die Kompetenz der Europäischen Union verlagert wurden. Selbst wenn es kein weiteres Investitionsabkommen mit irgendeinem Land auf dieser Erde gäbe, welches Investor-Staat-Schiedsverfahren beinhalten würde, bräuchten wir eine solche Regelung. Denn leider haben wir bereits ein Abkommen in Kraft, das solche Investor-Staat-Schiedsverfahren beinhaltet: die Energiecharta. Die verabschiedete Verordnung ist also aufgrund bestehender Abkommen dringend notwendig. Schließlich kann die EU auf Grundlage der Energie-Charta für Verstöße von Mitgliedstaaten verklagt werden, selbst wenn sie die streitgegenständliche Regelung nicht erlassen hat. Ohne die o.g. Verordnung müsste der Unionshaushalt unter Umständen dafür gerade stehen. Das kann aber nicht sein und musste daher geregelt werden.
Außerdem ist nicht auszuschließen, dass diese Regelungen über die finanzielle Zuständigkeit im Zusammenhang mit Investor-Staat-Streitigkeiten, die sich aus Investitionsschutzabkommen der einzelnen Mitgliedsländer der Europäischen Union ergeben, relevant werden. Bis Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages im Jahre 2009 waren die Mitgliedsländer selbst für die Ratifizierung von Investitionsschutzabkommen zuständig. Allein Deutschland hat insgesamt 131 solcher Investitionsschutzabkommen abgeschlossen, deren Verhandlung übrigens weitgehend unter Ausschluss jeglicher Öffentlichkeit erfolgte.
In den Verhandlungen der Verordnung zur Schaffung der Rahmenbedingungen für die Regelung der finanziellen Zuständigkeit bei Investor-Staat-Streitigkeiten vor Schiedsgerichten konnten wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen ein Mehr an Transparenz durchsetzen und das Recht der Gesetzgebung im Interesse der Bürger und Bürgerinnen („right to regulate“) prioritär vor allen ISDS-Verabredungen verankern. Andere Parteien, die jetzt lautstark Halbwahrheiten verbreiten, haben sich an den Verhandlungen gar nicht beteiligt und damit die Interessen der Bürger und Bürgerinnen vernachlässigt.
Unabhängig von der allgemeinen Verfahrensregelung haben wir SPD-Abgeordneten vor dem Hintergrund der laufenden TTIP-Verhandlungen eine klare Position zu Investor-Staat-Schiedsverfahren. Wir lehnen ein solches Verfahren ab. Ein Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus würde es Investoren ermöglichen, die EU oder Mitgliedsstaaten – außerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit – vor internationalen Schiedsgerichten auf Entschädigung für entgangene Gewinne zu verklagen. Unter Umgehung eines funktionierenden Rechtssystems wäre es privaten Investoren möglich, gegen von souveränen Staaten erlassene Gesetzgebung auch in den wichtigen Bereichen Gesundheit, Umwelt oder Verbraucherschutz vorzugehen. Das Beispiel von Vattenfall mit dem Versuch einer Klage gegen Deutschland auf 3,7 Milliarden Euro Schadenersatz im Rahmen des Atomausstiegs sollte warnendes Beispiel sein. Oft reicht allein die Androhung einer Klage vor einem Schiedsgericht, um Gesetzgebung zu verhindern oder zu verwässern. Zudem besteht die Gefahr, dass Investoren aus den USA, die in der EU tätig sind, auf diesem Wege größere Rechte eingeräumt werden, als sie europäischen Unternehmen gewährt sind.
Für uns steht deshalb fest: Einem Abkommen, das einen Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus vorsieht, werden wir nicht zustimmen. Ein solcher Mechanismus ist nicht notwendig zwischen zwei Regionen mit zuverlässigen und entwickelten Rechtssystemen. Er hätte bedenkliche Konsequenzen für die Rechtssetzung gerade im Sozial-, Umwelt und Gesundheitsrecht. Ich hoffe deshalb, dass nach den Europawahlen eine progressive Mehrheit im Parlament unsere Bedenken teilt.
Grundsätzlich haben wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen eine differenzierte, aber dennoch klare Position in Sachen TTIP. Nach den bisherigen Verlautbarungen zum Verhandlungstand sehen wir das geplante Abkommen sehr kritisch. In den laufenden Verhandlungen fordern wir mehr Transparenz und Allgemeinwohlorientierung. Keinesfalls darf das TTIP unsere hart erkämpften Errungenschaften im Arbeitsrecht oder in der Sozialgesetzgebung in Frage stellen. Ich werde auch keinem Abkommen zustimmen, das unser hohes Verbraucher- und Datenschutzniveau oder die Lebensmittelsicherheit in Europa gefährdet, unter dem der Umweltschutz leidet oder der grünen Gentechnik Tür und Tor geöffnet wird. Schließlich dürfen wir künftigen Generationen nicht den Handlungsspielraum für die Gestaltung eines sozial gerechten und nachhaltigen Europas beschneiden.
Mit freundlichen Grüßen,
Evelyne Gebhardt (SPD)
_________________________________
Evelyne Gebhardt, MdEP
Europäisches Parlament
Rue Wiertz 60
B-1047 Brüssel
Tel: +32 (0) 2 28 45466
Fax: +32 (0) 2 28 49466
evelyne.gebhardt@ep.europa.eu
www.evelyne-gebhardt.eu
Evelyne Gebhardt auf Facebook