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NABU zu Auenzustandsbericht: Immenser Handlungsbedarf an Deutschlands Flüssen geboten
Pressemitteilung vom 25. März 2021
Nabu
Umwelt/Naturschutz/Flüsse
NABU zu Auenzustandsbericht: Immenser Handlungsbedarf an Deutschlands Flüssen geboten
Miller: Potenziale der Auen für Naturschutz, Klimaschutz und Klimaanpassung müssen stärker genutzt werden – wir brauchen eine Renaturierungs-Agenda
Berlin – Bundesumweltministerium und Bundesamt für Naturschutz haben heute den neuen Auenzustandsbericht (pdf) vorgelegt. Dieser attestiert Deutschland in der letzten Dekade nur sehr geringe Fortschritte beim Auenschutz: Weiterhin sind rund zwei Drittel der Auenfläche nicht mehr an die Gewässer angeschlossen. Vom verbliebenen Drittel weisen mehr als 50 Prozent einen stark oder sehr stark veränderten Charakter auf. Der NABU nimmt den Bericht zum Anlass, um für Renaturierungen im großen Stil zu werben.
„Aus dem Bericht lassen sich zwei Schlussfolgerungen ziehen. Erstens: Der Handlungsbedarf ist immens, nicht zuletzt deshalb, weil intakte Auen als Kohlenstoffsenken einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten und als Überflutungsflächen eine wichtige Hilfe zur Milderung der Folgen der Klimakrise sind. Die zweite Schlussfolgerung ist eine hoffnungsvolle: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Das zeigen wir zum Beispiel an der Unteren Havel, in Deutschlands größtem Flussrenaturierungsprojekt. Es darf aber nicht bei einzelnen Leuchtturmprojekten bleiben, wir brauchen eine Renaturierungs-Agenda“, stellt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller fest. „Es muss nun darum gehen, die Weichen für die Umsetzung großflächiger Renaturierungsvorhaben zu stellen.“
„Zum Ende des Jahres erwarten wir eine Renaturierungsgesetzgebung der EU, hier sollte Deutschland vorbereitet sein“, so Miller weiter. Das Auenförderprogramm für das „Blaue Band“ laufe gerade gut an, dabei allein dürfe es aber nicht bleiben. Deshalb fordert der NABU von der zukünftigen Bundesregierung die Einrichtung eines Renaturierungsfonds in Höhe von 500 Mio. Euro jährlich, um Projekte zur Wiederherstellung von Artenvielfalt und Ökosystemen zu fördern – neben Flussauen z.B. auch Moore, Wälder und Wildnisgebiete.
„Eine neue Bundesregierung kann für den Auenschutz aber noch viel mehr tun als nur die notwendige Finanzierung bereit zu stellen. Wir schlagen deshalb vor, einen Bundesraumordnungsplan „Gewässerkorridore“ aufzustellen. So können Grundsätze für die Gewässerentwicklung auf Bundesebene planerisch festgelegt werden“, erläutert NABU-Biodiversitäts-Experte Till Hopf eine weitere Wahlforderung des NABU. Außerdem müsse zukünftig auf eine Privatisierung von Bundesflächen verzichtet werden, um diese unter anderem für den Gewässer- und Auenschutz zur Verfügung zu stellen. So könne der nationale Biotopverbund gestärkt werden.
Weltwassertag: NABU fordert Gewässerpolitik von der Quelle bis zum Meer
Berlin – Zum Weltwassertag der Vereinten Nationen am 22. März appelliert der NABU an die Regierungen von Bund und Ländern, ökologische Zusammenhänge zu berücksichtigen und Gewässerpolitik von der Quelle der Flüsse bis zum Meer zu denken.
Dass dies dringend nötig ist, zeigt das Beispiel des Hamburger Hafens. Getrieben durch Dürresommer und Elbvertiefung droht ein ganzes System zu kippen. „Hier zeigt sich, wie eng der Zustand des Meeres von den Aktivitäten im Fluss abhängt“, so NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff, „Wenn die Elbe vertieft oder mit Schwermetallen belastetes Grubenwasser aus dem Erzgebirge eingeleitet wird, wirkt sich das auch auf die Nordsee und das Weltnaturerbe Wattenmeer aus. Falsche Entscheidungen können ganze Ökosysteme ins Wanken bringen.“ weiterlesen
Folgen des Braunkohletagebaus. NABU warnt vor giftigem Kohleschlamm in Gewässern
NABU warnt vor giftigem Kohleschlamm in Gewässern
Miller: Risiken von arsenhaltigem Eisenhydroxid in Gewässern sind unkalkulierbar
(9. Mai 2018) Berlin/Potsdam – Zum Start in die Badesaison am 10. Mai warnt der NABU vor den gravierenden Auswirkungen eisenhydroxidhaltiger Ockerschlämme aus Braunkohletagebauen auf Gewässer. „Besonders in der Lausitz und in anderen Gebieten, in denen Braunkohle abgebaut wurde und wird, sind umliegende Fließgewässer und stehende Gewässer langfristig durch den Eintrag von Eisenhydroxidschlamm und Sulfat aus wieder aufsteigendem Grundwasser erheblich belastet“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Es komme zu umweltchemischen und ökotoxikologischen Problemen, die sich auch in der massiven Verarmung der Gewässerlebensgemeinschaften widerspiegeln. Zum Beispiel werden wichtige sauerstoffproduzierende Wasserpflanzen mit dem Ockerschlamm so bedeckt, dass eine Photosynthese nicht mehr möglich ist und die Pflanzen absterben. Ockerhaltige, saure Gewässer sind lebensfeindlich für Wasserflöhe, Fische und deren Jungtiere. So ersticken z.B. Fische und deren Nachkommen, Rückzugsflächen für Kleinfische sowie Laichgebiete werden auch überdeckt und sind für die Fische nicht mehr nutzbar.
Zu einem neuen Streitfall dürften die Pläne der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) werden: Die LMBV möchte Eisenhydroxidschlamm, der pro Jahr mit ca. 50.000 bis 60.000 Tonnen anfallen wird, aus der Spree und den Fließen um die Spree in den Meuroer See einspülen. Dem Naturschutzfonds wurde der Meurosee zur naturschutzfachlichen Entwicklung als Ausgleichsfläche für den Lausitzring übertragen.
Dabei sei bisher nicht ausreichend erforscht, was langfristig unter Wasser mit den Schadstoffen in den Schlämmen passiert. „Der Eisenhydroxidschlamm ist mit Arsen kontaminiert – bis zu 120 Milligramm je Kilogramm bei einem pflanzenverfügbaren Anteil von bis zu 70 Milligramm je Kilogramm“, warnt Werner Kratz, Sprecher des NABU-Bundesfachausschusses Umweltchemie und Ökotoxikologie und 2. Vorsitzender des NABU Brandenburg.
Das Einspülen von belasteten Tagebau-Rückständen in die Gewässer nach dem Motto „Aus den Augen aus dem Sinn“ ist aus seiner Sicht verantwortungslos und ökologisch riskant.
Der NABU fordert von den verantwortlichen Behörden, wie dem Ministerien für Wirtschaft und Energie (MWE) sowie dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL) eine umweltchemische und ökotoxikologische Prüfung des Materials. Nach entsprechender Zertifizierung der Eisenhydroxid-Halden kann über die Verwendung (z.B. in der Pigmentindustrie und in der Methanaufreinigung in Biogasanlagen, im Zierpflanzenbau) oder bei Grenzwertüberschreitung über eine sichere Deponierung des Eisenhydroxidschlammes entschieden werden.
Mehr Infos: www.nabu.de/energie
Für Rückfragen:
PD Dr. Werner Kratz, NABU Bundesfachausschuss Umweltchemie und Ökotoxikologie, Mobil +49 (0) 157 8467 8414, E-Mail: BFA-Oekotoxikologie@NABU.de
Tina Mieritz, NABU-Energieexpertin, Mobil +49 0)176.24165191, E-Mail: Tina.Mieritz@NABU.de
Zu hohe Nitratbelastung: Umweltverbände fordern schärfere Düngeverordnung
Gemeinsame Pressemitteilung der Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH), GRÜNE LIGA, Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF und des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR)
Berlin, 30.11.2016: Die hohen Nährstoffbelastungen aus der Landwirtschaft sind deutschlandweit die Hauptursache für den schlechten Zustand vieler Flüsse, Seen, Küstengewässer und unseres Grundwassers. Sie führen zu gravierendem Verlust an biologischer Vielfalt, gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Schäden. Diese negative Bilanz ist 25 Jahre nach dem Inkrafttreten der europäischen Nitratrichtlinie mehr als enttäuschend. Die Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH), GRÜNE LIGA, Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF und der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) fordern Bund und Länder auf, schnellstmöglich eine ambitionierte Düngeverordnung zu verabschieden, um die mit der Düngung verbundenen Risiken für Mensch und Umwelt deutlich zu reduzieren.
Um die Novellierung der Düngeverordnung, die in Deutschland die EU-Nitratrichtlinie umsetzt, wird seit Jahren gestritten. Bereits 2012 kritisierte die EU-Kommission erheblichen Anpassungsbedarf bei der Verordnung und forderte die Bundesregierung zum konsequenten Handeln auf. Doch trotz hoher Stickstoffüberschüsse und enormer Defizite im Düngerecht wurde die Anpassung von Grenzwerten, Bilanzierungsvorgaben und Kontrollen bis heute verzögert. Nun drohen ernsthafte Konsequenzen. Mit der Ende Oktober 2016 eingereichten Klageschrift wegen der mangelnden Umsetzung der Nitratrichtlinie zeigt die EU-Kommission, dass die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung bei weitem nicht ausreichen und die langjährigen Verzögerungen nicht hinnehmbar sind.
Aus Sicht der Verbände werden jedoch auch mit dem derzeitigen Verordnungsentwurf die bisherigen Defizite noch nicht behoben. Der Entwurf, der aktuell einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen wurde, zeigt zwar positive Ansätze, die in die richtige Richtung gehen. Daher begrüßen die Umweltverbände in ihrer Stellungnahme einzelne Neuerungen wie die Einbeziehung pflanzlicher Gärreste, die Absenkung des Kontrollwertes für Stickstoff-Bilanzüberschüsse und dass die Bundesländer strengere Maßnahmen für Regionen mit hohen Nitratbelastungen erlassen können.
Doch zeigt der Bericht zur Umweltprüfung auch, dass bei der Novellierung die wirksamsten Maßnahmen noch nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Es fehlt die schnellstmögliche Einführung der Hoftorbilanz für alle Betriebe, um eine wirksame Kontrolle der Nährstoffströme zu gewährleisten. Dies ist insbesondere zum Schutz des Grundwassers erforderlich. Die Verbände fordern kürzere Einarbeitungsfristen für Wirtschaftsdünger, um gesundheitsgefährdende Ammoniakemissionen deutlich zu reduzieren. Auf überversorgten Böden darf keine weitere Phosphatdüngung erfolgen. Bei der Novellierung muss aus Sicht der Verbände ein klarer Fokus auf den konsequenten Vollzug der Regelungen und strikte Ahndung bei Verstößen gelegt werden.
Das Fazit der Umweltverbände lautet: Die Bundesregierung muss nun endlich mit der dringend erforderlichen Reduzierung der Nitratbelastung Ernst machen, um mögliche EU-Strafzahlungen in Millionenhöhe zu vermeiden.
Zur Stellungnahme der Verbände: http://l.duh.de/kwp05
Kontakt:
Florian Schöne, Generalsekretär Deutscher Naturschutzring (DNR)
030 678177599, florian.schoene@dnr.de
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Michael Bender, GRÜNE LIGA e.V. Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
030 40393530, wasser@grueneliga.de
Kathrin Klinkusch, NABU-Pressesprecherin
030 2849841510, Kathrin.Klinkusch@NABU.de
Roland Gramling, Pressestelle WWF Deutschland
030 311777425, roland.gramling@wwf.de
NABU: Kohlekraftwerke verschmutzen Luft und Gewässer
NABU: Kohlekraftwerke verschmutzen Luft und Gewässer
Tschimpke: Giftige Quecksilber-Emissionen aus Kohlekraftwerken sorgen für schlechten Zustand der Seen und Flüsse in Deutschland
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NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 91/15 | 22. JULI 2015
Berlin – Emissionen aus Kohlekraftwerken gefährden nicht nur die Klimaschutzziele, sondern belasten auch deutsche Flüsse und Seen erheblich. „Allein die deutschen Braunkohlekraftwerke blasen jedes Jahr geschätzte dreieinhalb Tonnen des Nervengifts Quecksilber in die Luft. Ein erheblicher Teil davon landet mit dem Regen auch in unseren Gewässern“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
In allen deutschen Flüssen wird derzeit die festgelegte Höchstkonzentration für Quecksilber überschritten – und damit die Umweltqualitätsnorm (UQN) verfehlt. Auch die Umweltziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind durch die giftigen Emissionen aus Kohlekraftwerken in Gefahr. Der NABU fordert daher deutlich strengere Grenzwerte für Quecksilber-Emissionen in Europa.
Alarmierend ist auch, dass Quecksilber über die Nahrungskette vom Menschen aufgenommen werden kann. Fische aus Rhein, Elbe und Donau sind nach Angaben der Bundesregierung seit mehr als 15 Jahren schwer belastet. „Besonders schädlich sind organische Verbindungen des Quecksilbers, wie Methylquecksilber, das beispielsweise im Organismus von Fischen gebildet wird. Es kann zu schweren Schädigungen des Nervengewebes führen“, so Tschimpke. Vor allem bei Raubfischen wird die Belastung als besonders hoch eingeschätzt. Das Bundesumweltministerium hatte erst kürzlich in einer offiziellen Empfehlung Schwangere und Stillende vor dem Verzehr von Aal und Hecht gewarnt.
„Deutschland ist aufgrund seines hohen Anteils an Kohlekraftwerken im Strom-Mix trauriger Spitzenreiter in Sachen Quecksilber-Emissionen in Europa. Die Braunkohle ist dabei die größte Dreckschleuder“, so Tschimpke. Bei der Verhinderung von Grenzwerten habe die Kohle-Lobby in der Vergangenheit ganze Arbeit geleistet. So sollen europäische Grenzwerte erst ab 2020 gelten. Dann sollen Braunkohlekraftwerke maximal sieben Mikrogramm Quecksilber je Kubikmeter Luft ausstoßen dürfen und Steinkohlekraftwerke vier Mikrogramm je Kubikmeter.
„Bis die Quecksilber-Grenzwerte in Kraft treten, gibt es quasi einen Freifahrtschein für die Kohleindustrie. Das ist besonders frustrierend, da es längst etablierte und kostengünstige technische Verfahren gibt, um den Quecksilberausstoß viel deutlicher als von der EU geplant zu reduzieren. Abgesehen davon sind die bald geltenden Grenzwerte ohnehin viel zu lasch“, so der NABU-Präsident.
Mittelfristig sei aber auch entscheidend, ganz auf fossile Energieträger zu verzichten. „Wenn wir die naturverträgliche Energiewende durch mehr Effizienz und erneuerbare Energien voranbringen, kommen wir weg von der Kohle und können Mensch und Natur entlasten“, so NABU-Energieexpertin Tina Mieritz.
Weitere Informationen zu Quecksilber aus Kohlekraftwerken des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Zusammenarbeit mit der TU Berlin unter www.diw.de/documents/dokumentenarchiv/17/diw_01.c.499651.de/2015_march_hg_oei.pdf
Für Rückfragen:
Tina Mieritz, NABU-Energieexpertin, Tel. +49 (0)30.28 49 84-1611,
Mobil +49 (0)173.35 22 872, E-Mail: tina.mieritz@NABU.de
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NABU fordert konsequenteren Schutz der Gewässer in Deutschland
NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 79/15 | 22. JUNI 2015
Umwelt /Flüsse/EU
NABU fordert konsequenteren Schutz der Gewässer in Deutschland
Tschimpke: Jetzt die Weichen für lebendige Gewässer und sauberes Grundwasser stellen
Berlin – Am heutigen Montag endet die Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen der Wasserrahmenrichtlinie. Mit den Programmen wird der Grundstein für die Gewässerbewirtschaftung für die nächsten sechs Jahre gelegt. Das ursprüngliche Ziel eines guten Gewässer- und Grundwasserzustands bis 2015 wurde weit verfehlt. NABU-Präsident Olaf Tschimpke appellierte an Politik und Verwaltung, eine ambitioniertere Bewirtschaftungsplanung vorzunehmen: „In vielen Flussgebieten erreichen nicht mal zehn Prozent der Gewässer die EU-Umweltziele. Die Weichen für lebendige Gewässer und sauberes Grundwasser müssen jetzt dringend gestellt werden.“
Die EU-Kommission stellte bereits in einer Analyse fest, dass der bisherige Ansatz, sich ausgehend von einem ungenügenden Status Quo lediglich in die richtige Richtung zu bewegen, eindeutig nicht ausreicht, um die Umweltziele zu erreichen. So ist es nicht überraschend, dass das schon für das Jahr 2015 anvisierte Ziel eines guten Zustandes der Gewässer und des Grundwassers in der Bundesrepublik nahezu flächendeckend verfehlt wird. Aus NABU-Sicht müssen die vorgelegten Maßnahmenprogramme zügig nachbearbeitet werden, um grundlegende Verbesserungen beim Zustand unserer Gewässer zu erreichen. Der NABU behält sich vor, eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission einzureichen, wenn die Programme nicht deutlich verbessert würden. Dies könnte zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland führen. Die Probleme seien bekannt, nun gehe es darum, diese auch wirklich anzugehen.
„Einträge von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln aus der Landwirtschaft, Altlasten und Gewässerverbau erfordern konsequentes Handeln und eine Verbindlichkeit in der Maßnahmenumsetzung. Beispielsweise müssen die zuständigen Behörden personell in die Lage versetzt werden, bereits bestehende Auflagen zum Gewässerschutz zu kontrollieren. Außerdem dürfen die vielfach guten Planungen nicht in den Schubladen verstauben, sondern müssen auch in die Tat umgesetzt werden. Auch hier fehlt es an finanziellen Mitteln und ausreichend Personal“, sagte NABU-Gewässerexpertin Julia Mußbach.
Generell ist es notwendig, die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie stärker als bisher in andere Politikfelder zu integrieren. So müssten hohe Standards zum Gewässerschutz bei der anstehenden Novelle der Düngeverordnung verankert sowie verstärkt Synergien mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) und dem naturnahen Hochwasserschutz, beispielsweise bei der Renaturierung von Auen, genutzt werden.
Mit der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG haben sich die Mitgliedstaaten der EU und das Europäische Parlament im Herbst 2000 dazu verpflichtet, alle Binnengewässer wie Flüsse und Seen, aber auch Übergangs- und Küstengewässer bis 2015 in einen „guten ökologischen und chemischen Zustand“ zu versetzen. Gut 80 Prozent der deutschen Flüsse und Bäche verfehlten dieses Ziel laut einer Studie des Umweltbundesamtes. Der Gradmesser für intakte Gewässer sind die im Wasser lebenden Fische und wirbellosen Kleinlebewesen, Algen und Wasserpflanzen.
Stellungnahme des NABU zum Download:
www.NABU.de/natur-und-landschaft/fluesse/wrrl.html
Zwischenbilanz von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt zur Umsetzung der Maßnahmenprogramme: www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/wasserrahmenrichtlinie_2012.pdf
Für Rückfragen:
Julia Mußbach, NABU-Gewässerreferentin, Telefon +49 (0)30-284984-1629, E-Mail: Julia.Mussbach@NABU.de
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Fracking – Widerstand gegen Regierungspläne wächst. Expertenkommission im Fokus der Kritik
Das Parlament Nr. 25 / 15.06.2015
Breite Skepsis
Von Johanna Metz
Widerstand gegen Regierungspläne wächst. Expertenkommission im Fokus der Kritik
Im Bundestag wächst im Zuge der parlamentarischen Beratungen der Widerstand gegen die von der Bundesregierung geplanten Fracking-Gesetze (18/4713, 18/4714), mit denen die umstrittene Erdgasfördermethode stärker reglementiert werden soll. Nicht nur, dass die Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke weiter auf ein generelles Verbot von Fracking pochen. Auch mehr als 100 Unionsabgeordnete wollen deutlich verschärfte Bedingungen für die Erdgasförderung in Deutschland durchsetzen. Der SPD-Fraktion ist vor allem die Expertenkommission ein Dorn im Auge, die ab 2016 Erkundungsbohrungen oberhalb von 3.000 Metern Tiefe wissenschaftlich begleiten und anschließend bewerten soll, ob eine Förderung des dort lagernden Schiefergases zu kommerziellen Zwecken unbedenklich für Umwelt und Trinkwasser ist. Carsten Sieling, Sprecher des linken SPD-Flügels, erklärte in der vergangenen Woche: „Die Entscheidung über kommerzielles Fracking einer Expertenkommission zu überlassen, lehnen wir entschieden ab.“ Die Kommission sei überhaupt nur auf Wunsch des Koalitionspartners in das Gesetz aufgenommen worden.
[…] Oliver Kalusch vom Bundesverband Bürgeriniativen Umweltschutz (BBU) bewertete Fracking hingegen als eine „nicht beherrschbare Risikotechnik mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt“. Wie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und die DUH warb er für ein Fracking-Verbot. Die 3.000-Meter-Grenze sei eine rein „ökomische Grenze“, urteilte er, bei der es nur dem Anschein nach um Sicherheit gehe. Tatsächlich solle sie die Schiefergasförderung mittels Fracking unterhalb von 3.000 Metern in Deutschland ermöglichen.
Mehr unter
Der Berliner Wassertisch ist Mitglied im Bündnis “Gegen Gasbohren“
Bundestag: Sachverständige bewerten Fracking-Gesetzentwurf
Die umstrittene Erdgasfördermethode Fracking beschäftigt den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in einer dreistündigen öffentlichen Anhörung am Montag, 8. Juni 2015. Die Sitzung unter Vorsitz von Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 13 Uhr im Sitzungssaal E 700 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin. Gegenstand ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie (18/4713). Die erste Lesung im Bundestag hat bereits am 7. Mai stattgefunden.
Die Anhörung wird ab 13 Uhr live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Fracking weitgehend verbieten
Fracking soll unter bestimmten Voraussetzungen für Erprobungsmaßnahmen zu Forschungszwecken zulässig sein. Beim Fracking werden über Tiefbohrungen mittels hydraulischen Drucks künstliche Risse im Gestein erzeugt, durch die das in den Poren eingeschlossene Erdgas freigesetzt wird und gefördert werden kann. Um Risiken für das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung, die mit dem Einsatz dieses Verfahrens verbunden sind, Rechnung zu tragen, will die Bundesregierung entsprechende Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz treffen.
Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers hätten absolute Priorität, stellt die Bundesregierung klar. Soweit die Risiken nicht zu verantworten seien oder derzeit nicht abschließend bewertet werden könnten, werde der Einsatz des Fracking-Verfahrens verboten. Das Regelungspaket solle die Entwicklung der Fracking-Technologie nicht generell verhindern, aber an die Erfüllung zwingender Anforderungen zur Vermeidung jeglicher schädlicher Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit binden, heißt es im Gesetzentwurf. So sollen Fracking-Maßnahmen, sofern oberhalb von 3.000 Metern Tiefe in Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein sowie in Kohleflözgestein Erdgas aufgesucht oder gewonnen werden soll, verboten werden (sogenanntes „unkonventionelles Fracking“).
Gegenstand der Anhörung sind auch die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf und die Gegenäußrung der Bundesregierung darauf (18/4949). (vom/19.05.2015)
Zeit: Montag, 8. Juni 2015, 13 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 700
Interessierte Besucher, die an der Sitzung teilnehmen möchten, können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37245, Fax: 030/227-36250, E-Mail: umweltausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.
Liste der geladenen Sachverständigen
- Otto Huter, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
- Martin Weyand, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW)
- Prof. Dr. Rolf Emmermann, Deutsche Akademie der Technikwissenschaften (acatech)
- Sascha Müller-Kraenner, Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)
- Ulrich Peterwitz, Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
- Oliver Kalusch, Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e. V. (BBU)
- Dr. Georg Buchholz, Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU)
Zur Website
Hier noch der Brief von Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der Öffentlichen Wasserwirtschaft e.V., an die Abgeordneten des Bundestages.
Der Berliner Wassertisch spricht sich für ein komplettes Fracking-Verbot aus.
Update:
Öffentliche Anhörung am Montag, 8. Juni 2015, 13 bis 16 Uhr, zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie,BT-Drucksache 18/4713
Die Stellungnahmen sind nun abrufbar:
Außerdem:
Experten fordern Änderungen im Bergrecht
Zahlreiche Sachverständige haben am Mittwoch, 10. Juni 2015, im Wirtschaftsausschuss unter Vorsitz von Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) Änderungen an der von der Bundesregierung geplanten Novellierung des Bundesbergrechts (18/4714) gefordert, die Teil eines Gesetzespaketes zur stärkeren Reglementierung der umstrittenen Erdgasfördermethode Fracking ist.
Unter anderem soll die Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen, also künstlich geschaffene unterirdische Hohlräumen zur Speicherung von Erdöl oder Erdgas, ausgeweitet werden. Die Beweislast im Hinblick auf mögliche Bergschäden, die von Tiefbohrungen wie Fracking-Maßnahmen stammen können, soll damit in Zukunft den Unternehmen auferlegt werden.
Rechtsanwalt fordert Ausweitung der Bergschadenshaftung
In der zweistündigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses zum Thema begrüßte der Rechtsanwalt Dirk Teßmer zwar grundsätzlich die Ausweitung der Bergschadenshaftung, da sie Geschädigten die Darlegungs- und Beweislast erleichtere. Allerdings gelte sie in der derzeitigen Fassung nur für Schäden infolge von unterirdischem Bergbau. Dabei hätten gerade auch in deutschen Braunkohlerevieren viele Grundstückeigentümer erhebliche Probleme, insbesondere durch die Absenkung beziehungsweise den Wiederanstieg von Grundwasser entstandene Schäden an Gebäuden und Grundstücken erstattet zu bekommen.
Teßmer forderte daher, die Bergschadenshaftung auch auf bergbauliche Tätigkeiten im Tagebau zu erstrecken. Seiner Ansicht nach berücksichtigt das Bundesbergrecht zudem weiterhin zu wenig private und öffentliche Belange, die mit dem Abbau von Bodenschätzen in Konflikt stehen könnten. Um mehr Rechtssicherheit zu schaffen, müssten die Genehmigungsvoraussetzungen für bergbauliche Vorhaben daher vom Gesetzgeber konkretisiert werden, forderte der Anwalt.
Experte äußert Sorge um induzierte Seismizität
Auch Andreas Sikorski vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) empfahl, die Bergschadenshaftung auf weitere Tätigkeiten, etwa den übertägigen Braunkohletagebau oder Porenspeicher, auszuweiten. Die bisher im Bundesbergesetz aufgelisteten Fälle von Bergschäden, wie Senkungen, Pressungen oder Erdrisse sollten zudem, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, um Erderschütterungen ergänzt werden, schließlich habe gerade Niedersachsen stark mit dem Problem induzierter Seismizität, also von menschlichen Aktivitäten verursachten Erdbeben, zu tun.
„Das nehmen wir mit großer Sorge wahr“, erklärte Sikorski. Als gutes Instrument, um die Position der Betroffenen zu stärken, hätten sich die von der niedersächsischen Landesregierung eingerichteten Schlichtungsstellen erwiesen. Deren Einrichtung bezeichnete auch Rechtsanwalt Teßmer als sinnvoll.
Warnender Hinweis zur Umkehr der Beweislast
Hans-Ulrich von Mäßenhausen, ebenfalls Rechtsanwalt, betonte, die Bergschadenshaftung gelte für Schäden, die tatsächlich „bergbautypisch“ seien, beispielsweise Risse in der Hauswand. Dem Geschädigten würde in diesem Fall die Beweislast für die Verursachung des Schadens abgenommen. Künftig müsse das Bergbauunternehmen nachweisen, dass es den Schaden nicht verursacht hat.
In seiner schriftlichen Stellungnahme warnte von Mäßenhausen aber davor, die Umkehr der Beweislast so auszugestalten, „dass alle nicht ganz entfernt liegenden Schäden zuerst dem Bergunternehmer angelastet werden“. Schließlich könnten Auswirkungen auf die Erdoberfläche ihre Ursachen auch in geologischen Ereignissen, wie Erdrutschen oder Grundwasserspiegelschwankungen aufgrund von Regenfällen haben.
Aktionsbündnis bezeichnet Entwurf als „zahnlosen Tiger“
Thorben Gruhl vom Aktionsbündnis No Moor Fracking kritisierte, dass die Bergschadenshaftung nicht für Gebäudeschäden infolge von Erdstößen gelten solle, die infolge der Entnahme von Erdgas, der Anwendung von Fracking oder des Verpressens von Lagerstättenwasser in die Erde entstehen könnten. Zudem erweise sich die Beweislastumkehr im Gesetzentwurf als „zahnloser Tiger“: „Es genügt bereits die bloße Möglichkeit, dass auch ein Dritter den Schaden verursacht haben kann, und schon stehen die Betroffenen wieder auf der Straße“, warnte Gruhl.
Das Vorhaben der Bundesregierung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Fracking-Vorhaben einzuführen, wertete er ebenfalls als „reines Placebo“. So fehle es im Hinblick auf Fracking an jeglichen fachrechtlichen Prüfkriterien. Gruhl stufte die volkswirtschaftliche Bedeutung heimischer Erdgasförderung mittels Fracking zudem als gering ein. Derzeit würde nur 0,8 Prozent des Energiebedarfs aus deutschem Fracking gedeckt. Würde künftig Schiefergas gefördert, wären es nicht mehr als zwei bis drei Prozent. „Das wird uns keine energiepolitische Unabhängigkeit sichern“, betonte Gruhl.
Industrie verweist auf die Versorgungssicherheit
Dem widersprachen Burkhard Grundmeier vom Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V. (WEG) und Franz-Gerd Hörnschemeyer von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE). Hörnschemeyer verwies darauf, dass die konventionellen Erdgas-Lagerstätten noch etwa zehn bis 15 Jahre reichen würden. Für die langfristige Zukunftsfähigkeit der Branche sei es daher überaus wichtig, die Schiefergas-Lagerstätten zu erkunden. Ihr Beitrag zur Energieversorgungsicherheit sei „außerordentlich hoch“, heimisches Erdgas stelle somit ein wichtiges Korrektiv gegenüber Importen dar.
Grundmeier legte das Augenmerk auch auf die 20.000 direkt und indirekt in der Erdgasproduktion Beschäftigen in Deutschland. Zudem decke die deutsche Produktion derzeit zwölf Prozent des deutschen Erdgasbedarfs. „Jeder Kubikmeter Erdgas, den wir in Deutschland fördern, müssen wir nicht importieren.“ Die fehlende Planungssicherheit der vergangenen Jahre habe bereits Arbeitsplätze gekostet und Investitionen verhindert, erklärte Grundmeier. „Dieser Zustand ist nicht akzeptabel.“
Schlichtungsstellen auf Länderebene
In seiner schriftlichen Stellungnahme kritisierte Grundmeier außerdem die geplanten Regelungen zur Bergschadensvermutung. „Es bestehen weder Unklarheiten in der Rechtsanwendung noch ist der Rechtsschutz Geschädigter unzureichend“, heißt es darin. Zudem sei die Erdgasgewinnung insbesondere im Vergleich mit dem untertägigen Steinkohlebergbau „weder typisch schadenverursachend noch wohnt ihr die Besonderheit der erschwerten Beweisführung im Falle unterirdisch verursachter Kausalketten inne“.
Er schlägt daher vor, die Durchsetzung möglicher Ansprüche des Bürgers gegen Erdgasproduzenten durch die Schaffung von Schlichtungsstellen auf Länderebene „erheblich zu vereinfachen“.
Wissenschaftler ruft zur Beruhigung in der Debatte auf
Der Präsident der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), Prof. Dr. Hans-Joachim Kümpel, betonte, beim Einsatz der Fracking-Technologie, die in Deutschland bereits seit fünf Jahrzehnten zum Aufschließen von dichtem Sandstein angewendet werde, sei es bisher zu keinem Schadensfall gekommen. „Die Geowissenschaft reibt sich die Augen über die Diskussion in Deutschland“, erklärte er und rief zugleich zu einer „gewissen Beruhigung in der Debatte“ auf.
So sei die in den Gesetzentwürfen der Bundesregierung getroffene Regelung, Fracking nur ab einer Tiefe von mindestens 3.000 Metern zu erlauben und damit mit möglichst großem Abstand zum Trinkwasser, aus geowissenschaftlicher Sicht „nicht sinnvoll“. Entscheidend für den Schutz des Grundwassers sei nicht die Tiefe, in der gefrackt werde, sondern die geologische Beschaffenheit des Untergrundes. Geologische Barrieren verhinderten in vielen Regionen, dass Frac-Fluide oder Lagerstättenwasser eindringen könnten, versicherte Kümpel. Voraussetzung für die sichere Anwendung von Fracking sei daher eine Tiefenerkundung, bevor mit der Bohrung begonnen werde. (joh/10.06.2015)
Liste der geladenen Sachverständigen
- Andreas Sikorski, Präsident des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG)
- Burkhard Grundmeier, Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V. (WEG)
- Hans-Ulrich von Mäßenhausen, Rechtsanwalt
- Prof. Dr. Hans-Joachim Kümpel, Präsident der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)
- Franz-Gerd Hörnschemeyer, Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
- Thorben Gruhl, Aktionsbündnis No Moor Fracking
- Dirk Teßmer, Rechtsanwälte Philipp-Gerlach & Teßmer
- N.N., Deutscher Städtetag
6000 Menschen demonstrieren für unser Klima. Anti-Kohle-Kette in Garzweiler II erfolgreich
Initiiert wurde die Menschenkette vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der BUNDjugend, Greenpeace, der Klima-Allianz Deutschland, dem Naturschutzbund Deutschland (NABU), Campact sowie der Bürgerinitiative »Stop Rheinbraun«
Die Organisatoren schreiben:
- DANKE für DEINE Teilnahme an der Anti-Kohle-Kette am 25.04.2015 am Tagebau Garzweiler
- WIR waren 6.000 und kamen aus vielen Ländern und drei Kontinenten.
- WIR kamen zu Fuß, mit Fahrrädern, Treckern und Reisebussen, mit der Bundesbahn und mit Shuttlebussen, um ein kraftvolles Zeichen für den Kohleausstieg zu setzen
- WIR haben mit unserer Menschenkette unseren Willen deutlich gemacht:
Bis hierhin und nicht weiter: STOPPT die Kohlebagger und Klimakiller! - WIR haben gezeigt: unser Widerstand ist bunt, freundlich und kreativ, gruppen- und generationenübergreifend.
- DANKE für DEIN Zeichen gegen die Umwelt- und Gesundheitsschäden durch Braunkohle.
- DANKE für DEINE Solidarität mit allen vom Kohleabbau – und der Kohleverstomung betroffenen Menschen.
- DANKE für DEIN deutliches Signal für eine lebens- und liebenswerte Zukunft ohne Klimachaos.
Aktuelle Fotos findest Du hier: https://www.flickr.com/groups/antikohleketten/
Zum Beitrag
RP online berichtet:
„Tausende Menschen haben am Samstag mit einer „Anti-Kohle-Kette“ für konsequenten Klimaschutz demonstriert. Es ist die größte Demonstration, die das Rheinische Braunkohlerevier jemals gesehen hat. Der Erkelenzer Bürgermeister dankte den Menschen „für dieses Zeichen nach Düsseldorf und Berlin“. Ausschreitungen gab es laut Polizei keine.“
Zum Artikel
Berliner Bündnis „TTIP | CETA | TISA stoppen!“
Gemeinsame Pressemitteilung
Berliner Bündnis „TTIP | CETA | TISA stoppen!“
Berlin, 17.04.2015
Presseeinladung
Globaler Aktionstag am 18. April 2015
Demonstration & Menschenkette in Berlin
Samstag, 18.04.2015
ab 16 Uhr
Potsdamer Platz
Am Samstag, 18. April lädt ein breites Berliner Bündnis im Rahmen des Globalen Aktionstags gegen TTIP und CETA zu einer Demonstration mit Menschenkette ein. Mehr als 1 000 Aktionen werden in vielen Ländern der EU und der USA und Kanada stattfinden. Alleine in Berlin sind mehr als 25 dezentrale Aktionen geplant.
Im Berliner Bündnis „TTIP | CETA | TISA stoppen!“ sind: Bündnis TTIP unfairhandelbar, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, GRÜNE LIGA Berlin, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, NaturFreunde Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Gemeingut in BürgerInnenhand, PowerShift, FIAN, NABU Berlin, BUND Berlin.
Unterstützt wird der Aktionstag von Bündnis 90/Die Grünen Berlin und DIE LINKE Berlin.
Ablauf der Menschenkette:
Die Auftaktveranstaltung zur Menschenkette startet um 16 Uhr auf dem Potsdamer Platz. Von dort gehen wir gegen ca. 16.30 Uhr mit einem kurzen Demonstrationszug zur Kanadischen Botschaft. Dort beginnt unsere Menschenkette. Sie läuft von der Kanadischen Botschaft an der Botschaft der USA vorbei, durch das Brandenburger Tor, über den Pariser Platz, bis zur Vertretung der Europäischen Kommission. Begleitet wird die Menschenkette von Musik, unter anderem von einer Sambaband. Die Menschenkette wird symbolisch ein Alternatives Handelsmandat von der Kanadischen Botschaft bis zur Vertretung der EU-Kommission durchreichen, das vor der Europäischen Kommission abgelegt wird, um mögliche Alternativen zu TTIP & Co sichtbar zu machen.
Text des Aufrufs:
Die Freihandelsabkommen TTIP, CETA, TISA stoppen!
Wir sagen NEIN
zu Freihandelsabkommen,
- die nur die Interessen internationaler Konzerne und Lobbyisten vertreten
- die unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden
- die Umweltschutz, Ernährung und die Rechte der Arbeitnehmer_innen gefährden
- die Kultur und Bildung zu Spekulationsobjekten machen
- die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aushöhlen
Wir fordern Bürger_innenrechte statt Konzernrechte
Wir tragen unseren Protest gegen TTIP, CETA und TISA in das Regierungsviertel. Mit einer Menschenkette werden wir die Botschaften Kanadas und der USA mit der Vertretung der Europäischen Kommission verbinden – im Namen der Menschen und nicht des Profits. Wir solidarisieren uns dabei mit dem internationalen Widerstand gegen die geplanten Freihandels- und Investitionsabkommen.
Die Menschenkette bildet den gemeinsamen Abschluss der berlinweiten Aktionen am 18. April. Schon vorher finden den ganzen Tag über in vielen Stadtteilen kreative Proteste und Infoveranstaltungen statt.
Auflistung der dezentralen Aktionen und weitere Infos:
http://www.stoppt-ttip-berlin.de/
Kontakt:
Uwe Hiksch (NaturFreunde Berlin), Tel. 0176-62015902
Jana Light (Greenpeace Berlin), Tel. 0157-87712937
Wolfgang Rebel (Berliner Wassertisch), Tel.: 0152-57233484
Presseeinladung als PDF
Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8 10405 Berlin
Tel: 030-851 68 85 oder 0152-57 23 34 84
Web: www.berliner-wassertisch.info
Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info
Twitter: @BWassertisch
Facebook: www.facebook.com/BWassertisch
Twitterzeitung: www.paper.li/BWassertisch/1341576149
Vormerken: Am 21.05.2015, findet der Tag gegen TTIP unter dem Motto „Kultur braucht kein TTIP“ statt! Mehr Infos HIER
NABU kündigt Proteste gegen niederländische Fracking-Pläne an
NABU
04.06.2014
NABU kündigt Proteste gegen niederländische Fracking-Pläne an
Von Josef Tumbrinck
In den Niederlanden soll zukünftig unter anderem an der Grenze zu Deutschland unkonventionelles Erdgas gewonnen werden. Von diesen Plänen der niederländischen Regierung wären alle grenznahen Regionen in Nordrhein-Westfalen betroffen. Der NABU NRW fordert die Landesregierung deshalb auf, in der zurzeit laufenden „strategischen Umweltprüfung“, die auch eine Beteiligung der betroffenen Gemeinden und Kommunen, der nordrhein-westfälischen Landesregierung sowie der Naturschutzverbände vorsieht, Gespräche mit der niederländischen Regierung zu suchen und auf die Einstellung der Planungen hinzuwirken. Den in eine ähnliche Richtung zielenden parteiübergreifenden Antrag, der heute im Landtag auf der Tagesordnung steht, begrüßt der NABU ausdrücklich.
Demo 22. Mai 10 Uhr StopTTIP
Am 22. Mai fand um 10 Uhr eine kleine Demo gegen #TTIP statt.
Anlass: Im Deutschen Bundestag standen vier Anträge von den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen zum Freihandelsabkommen EU-USA auf der Tagesordnung.
Mitgemacht haben:
Attac, Berliner Wassertisch, Die Linke, Die Grünen, Umweltinstitut München e.V., Nabu, NaturFreunde, Powershift, WEED
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Fotos von Uwe Hiksch
Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN. Für fairen Handel ohne Klageprivilegien für Konzerne
Antrag der Fraktion DIE LINKE. Die Verhandlungen zum EU-USA-Freihandelsabkommen TTIP stoppen
Antrag der Fraktion DIE LINKE Vertragstext zum Freihandelsabkommen der EU mit Kanada sofort vorlegen
Video: Rede Klaus Ernst TTIP-Verhandlungstexte ans Tageslicht und Verhandlungen stoppen
Video: Alexander Ulrich, DIE LINKE: TTIP und CETA stoppen!
Video gesamter „TOP 4 Fairer Handel“
Neues Deutschland 21.5.2014 Linke und Grüne gegen TTIP im Bundestag