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Schlagwort-Archive: Nachsorgeprinzip
Bringt TTIP mehr Verbraucherschutz nach Europa?
Zeit-online
25.09.2015
Volkswagen
Verbraucherschutz, made in USA
von Petra Pinzler
VW spürt gerade, wie in den USA Verbraucherschutz läuft: über Strafprozesse und Sammelklagen. Viele sehen darin einen Beleg für die Vorteile von TTIP. Zu Recht?
Sie sammeln Beweise. Sie prüfen und schlagen dann unerbittlich zu. Der Automobilkonzern Volkswagen erlebt es gerade und wird es noch viele Jahre spüren: Wer von einem amerikanischen Staatsanwalt dabei erwischt wird, wie er die Verbraucher oder die Umwelt schädigt, der muss mit extrem unangenehmen Folgen rechnen. Mit Strafprozessen und Klagen von Privatleuten. Mit Anwaltskosten in Millionenhöhe, ganz zu schweigen von den Strafen und dem Schadensersatz.Die ersten Kommentatoren folgern nun daraus schon: Amerikas Verbraucherschutz funktioniert besser. Denn dort muss jeder Unternehmer aufpassen. Keiner will erleben, was VW passiert. Also, so ihre Analyse, ergänzen sich auch das amerikanische und das europäische Wirtschaftssystem doch ganz gut. Also wird auch das geplante europäisch-amerikanische Freihandelsabkommen TTIP nicht für weniger, sondern für mehr Verbraucherschutz sorgen. Klingt schön. Nur, leider stimmt das nicht.
TTIP bedroht das Vorsorgeprinzip
Deutschlandfunk
26.08.2015
Verbraucherschutz. USA diskutieren über schärfere Chemikaliengesetze
Von Heike Wipperfürth
Insgesamt 1300 Stoffe für Kosmetika sind in Europa verboten – in den USA sind es nur 11. Die Vereinigten Staaten sind für ihren eher unbekümmerten Umgang mit giftigen Stoffen bekannt. […]
In Europa müssen Unternehmen Informationen über das öffentliche Risiko der Chemikalien in ihren Produkten vorlegen [Vorsorgeprinzip], in den USA muss die Regierung beweisen, dass sie schädlich sind [Risikoprinzip/Nachsorgeprinzip]. Das wird sich nicht ändern.“
Zum Beitrag
Dazu auch: Verbraucherschützer warnen: TTIP bedroht Vorsorgeprinzip
Warum dies für die Wasserversorgung eine Gefahr darstellt, schreibt Christa Hecht (Geschäftsführerin der AöW e.V.):
„Davon können die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und die Gewässerunterhaltung betroffen sein. In Europa und in Deutschland, mit langer Tradition, gilt das Vorsorgeprinzip. Das heißt, dass Maßnahmen vermieden werden, die potenziell Umweltschäden verursachen können, auch wenn deren Eintritt nicht wahrscheinlich ist. In den USA dagegen herrscht das Risikoprinzip. Chemische Stoffe oder Maßnahmen sind solange erlaubt, bis die Risiken bewiesen sind. Für die natürliche Ressource Wasser ein fataler Unterschied. Die Wasserwirtschaft begreift sich als Hüterin des Wasserschatzes. Ihre Aufgaben als Versorger, Entsorger und Gewässerunterhalter können die Unternehmen, Betriebe und Verbände der Wasserwirtschaft nur ganzheitlich wahrnehmen, wenn der gesamte Wasserkreislauf als Einheit angesehen wird.“ (Broß 1015)
Gute Nachricht: DGB schließt sich Freihandelsgegnern an
Handelsblatt
10.06.2015
„Stop TTIP“. DGB schließt sich Freihandelsgegnern an
Der deutsche Gewerkschaftsbund sieht Arbeitnehmerrechte durch das geplante Freihandelsabkommen gefährdet. Deshalb schließe sich der DGB dem Bündnis „Stop TTIP“ an, so eine Sprecherin gegenüber dem Handelsblatt.
Zum Artikel
Der Berliner Wassertisch freut sich über diesen wichtigen Bündnispartner. Nun müssen die Genossen von der SPD darüber nachdenken, wen sie eigentlich noch mit ihrer Pro-TTIP/CETA-Position vertreten.
Hier die Original-Pressemitteilung des DGB von heute:
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DGB beteiligt sich an Demonstration für gerechten Welthandel
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist dem Trägerkreis beigetreten, der die geplante Demonstration „TTIP & CETA stoppen! Für einen gerechten Welthandel!“ am 10. Oktober 2015 in Berlin organisiert. Der Aufruf des Trägerkreises im Wortlaut:
Im Herbst 2015 tritt die Auseinandersetzung um die Handels- und Investitionsabkommen TTIP und CETA in die heiße Phase. Beide Abkommen drohen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu untergraben und auszuhebeln.
Es ist höchste Zeit, unseren Protest gegen die Abkommen auf die Straße zu tragen!
Wir treten gemeinsam für eine Handels- und Investitionspolitik ein, die auf hohen ökologischen und sozialen Standards beruht und nachhaltige Entwicklung in allen Ländern fördert. Sie muss insbesondere
- Demokratie und Rechtsstaat erhalten sowie die Gestaltungsmöglichkeiten von Staaten, Ländern und Kommunen gewährleisten und auch für die Zukunft sichern,
- nationale wie internationale Standards zum Schutz von Mensch und Umwelt respektieren und stärken sowie
- die Entwicklung einer gerechten Weltwirtschaftsordnung fördern sowie Verantwortung und Rechenschaftspflichten von Unternehmen weltweit festschreiben
Wir brauchen soziale und ökologische Leitplanken für die Globalisierung. Doch TTIP und CETA gehen in die falsche Richtung: Der „Wert“ des Freihandels wird über die Werte ökologischer und sozialer Regeln gestellt. Sonderrechte für Investoren und Investor-Staats-Schiedsverfahren gefährden parlamentarische Handlungsfreiheiten. TTIP und CETA setzen öffentliche und gemeinnützige Dienstleistungen und Daseinsvorsorge, kulturelle Vielfalt und Bildungsangebote unter Druck. Sie ziehen die falschen Lehren aus der Finanzkrise, stärken internationale Konzerne und schwächen kleine und mittelständische Unternehmen, auch in der Landwirtschaft. TTIP und CETA grenzen die Länder des globalen Südens aus statt zur Lösung globaler Probleme wie Hunger, Klimawandel und Verteilungsungerechtigkeit beizutragen.
Wir treten daher für internationale Abkommen ein, die
- Umwelt-, Sozial-, Daten- und Verbraucherschutzstandards erhöhen, statt sie zu senken oder auszuhebeln;
- Arbeitsstandards wie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festschreiben, statt sie auszuhöhlen;
- öffentliche und gemeinnützige Dienstleistungen und Daseinsvorsorge stärken, statt sie zu schwächen;
- kulturelle Vielfalt und öffentliche Bildungsangebote fördern, statt sie als Handelshemmnis zu betrachten;
- bäuerliche und nachhaltige Landwirtschaft sowie artgerechte Tierhaltung voranbringen, statt Gentechnik und industrielle Landwirtschaft zu fördern;
- die Macht von Konzernen und Finanzmarkt-Akteuren begrenzen, statt sie zu vergrößern;
- global ausgerichtet sind statt die Mehrheit der Menschen auszugrenzen und
- transparent und offen verhandelt werden statt geheim und in Hinterzimmern.
Hierfür gehen wir am Samstag, 10. Oktober in Berlin auf die Straße. Demonstrieren Sie mit!
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Mehr Informationen auf www.ttip-demo.de und www.dgb.de
Verbraucherschützer warnen: TTIP bedroht Vorsorgeprinzip
Handelsblatt
03.04.2015
Verbraucherschützer warnen vor TTIP
Von Reuters
Das Freihandelsabkommen sorgt erneut für Streit. Verbraucherschützer befürchten, dass durch TTIP wichtige Standards, etwa beim Tierschutz, aufgeweicht werden könnten. Sie wünschen ein schmales Abkommen.
Unterschied zwischen Vorsorge- und Nachsorgeprinzip:
Vorsorgeprinzip: „Maßnahmen zum präventiven Schutz vor Umweltschäden, um diese zu vermeiden bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen. (präventiver Umweltschutz).“ (Quelle)
Nachsorgeprinzip: Maßnahmen werden erst ergriffen, wenn der Nachweis erbracht wurde, dass tatsächlich ein Schaden entstanden ist.
An zwei Beispielen aus dem Bereich der Ernährung illustriert die Verbraucherzentrale Hamburg die Unterschiede:
Zur pdf
Fazit der Verbraucherzentrale Hamburg:
Vorsorgeprinzip: Europa hat beim Umgang mit Risiken die Nase vorn. Vorsorgender Verbraucherschutz verhindert Schäden und sorgt so für ein höheres Verbraucherschutzniveau.
Nachsorgeprinzip: „Hinreichende Sicherheit“, dass kein Schaden zu erwarten ist, birgt größere Risiken und bürdet dem geschädigten Verbraucher die Beweislast auf.
Kurz: TTIP gefährdet den Verbraucherschutz!