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Keine Steuergelder für LNG-Fracking-Gas Terminals in Deutschland!
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Schlagwort-Archive: NAFTA
Hintergrundpapier der NaturFreunde: NAFTA heißt jetzt USMCA
North American Free Trade Agreement (NAFTA). Geschichte und Perspektiven
17.10.2018
Das Freihandelsabkommen NAFTA (North American Free Trade Agreement) ist am 1. Januar 1994 in Kraft getreten. Ziel dieses Freihandelsabkommens ist „die Förderung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten und die Verbesserung des Investitionsklimas“. Die Mitglieder des Abkommens sind die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und Mexiko […] [Zum Blogbeitrag]
Reaktionen auf das Inkrafttreten des Fracking-Gesetzespaket
BBU kritisiert Inkrafttreten der Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes: Freibrief für Fracking
(Bonn, Berlin, 11.02.2017) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) hat das Inkrafttreten der Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) am heutigen Samstag scharf kritisiert. Der Umweltverband bezeichnet die neu in das WHG eingefügten Bestimmungen als einen Freibrief für ein flächendeckendes Fracking in Niedersachsen und die Vorbereitung für Schiefergasfracking in ganz Deutschland ab 2021. Der BBU fordert ein ausnahmsloses Fracking-Verbot, das im Bundesberggesetz festgeschrieben werden muss.
Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Entgegen aller Beteuerungen von Umweltministerin Barabara Hendricks und der Regierungskoalition aus SPD und CDU/CSU wird mit Inkrafttreten dieser WHG-Änderungen der Weg für Fracking weiter frei gemacht. Fracking ist ab jetzt in spezifischen Sandgesteinen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, zugelassen. Damit kann in Niedersachsen flächendeckend gefrackt werden. Dies hatte die Gasindustrie seit Jahren gefordert, obwohl es keine Auswertungen früherer Bohrungen auf Umweltschäden gibt und die Ursachen von Krebserkrankungen an Gasförderstandorten ungeklärt sind“.
Zu den weiteren Änderungen erklärt Oliver Kalusch: “Eine Fracking-Kommission, die überwiegend aus Vertretern frackingfreundlicher Stellen besteht und aus der die Zivilgesellschaft ausgeschlossen ist, soll zudem vier Erprobungsvorhaben der Gaskonzerne für die umweltzerstörende Gasfördermethode begleiten. Diese Vorhaben können auch im Schiefergestein erfolgen. Ob die derzeitige Absage der Mehrzahl der Bundesländer an diese Vorhaben Bestand haben wird, wird sich erst nach der Bundestagswahl zeigen. Und bereits jetzt freut sich die Gasindustrie darauf, dass ab 2021 das Fracking-Verbot im Schiefergestein wieder gekippt werden könnte, da die WHG-Änderung zu diesem Zeitpunkt eine Überprüfung vorsieht“.
Dem oft beschworenen Schutz des Grundwassers hat die Große Koalition nicht viel Aufmerksamkeit geschenkt, kritisiert der BBU. So ist es nach wie vor möglich, dass Stoffe in einer Frackflüssigkeit enthalten sind, die nach dem europäischen Chemikalienrecht als gefährlich eingestuft sind. Und das Stoffregister für Frackflüssigkeiten wird zwar im Gesetz erwähnt, Schritte zu seiner Einrichtung sind jedoch nicht erkennbar.
Der BBU lehnt die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes als umweltpolitischen Kniefall vor der Gasindustrie ab und fordert die Aufnahme eines Paragrafen ins Bundesberggesetz, der ein ausnahmsloses Fracking-Verbot vorsieht. Nur so können Mensch und Umwelt vor dem gefährlichen Gasbohren geschützt werden.
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn,
Fon 0228-21 40 32, Fax 0228-21 40 33
Gemeinsame Pressemitteilung von Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Deutsche Umwelthilfe, Naturschutzbund Deutschland, Robin Wood, Umweltinstitut München, PowerShift, Food & Water Europe und des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring
Berlin, 10.2.2017: Am 11. Februar tritt das Fracking-Gesetzespaket der Großen Koalition in Kraft. Der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) mit seinen Mitgliedsorganisationen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU) und Robin Wood sowie die Deutsche Umwelthilfe (DUH), das Umweltinstitut München, PowerShift und Food & Water Europe befürchten, dass es nun neue Fracking-Vorhaben geben könnte.
Insbesondere das Fracking in dichtem Sandstein, sogenanntes Tight-Gas-Fracking, wird durch die neuen gesetzlichen Regeln explizit erlaubt und wäre selbst in Schutzgebieten möglich. Auch für Fracking in Schiefer-, Ton-, Kohleflöz- und Mergelgestein bleibt durch „Forschungsprojekte“ eine Hintertür offen. Die Bundesregierung spricht mit dieser Fracking-Politik ihrem eigenen Anspruch Hohn, Vorreiter in Sachen Klimaschutz zu sein. Während europaweit immer mehr Staaten Fracking-Verbote beschließen, verlängert die Große Koalition in Deutschland mit dem im Juni 2016 beschlossenen Fracking-Gesetzespaket das fossile Zeitalter und bremst die Umsetzung des Klimaschutzabkommens von Paris aus. Das ist ein fatales Signal an die internationale Staatengemeinschaft, zumal Deutschland als Ausrichter des diesjährigen G20-Gipfels und als Gastgeber der Klimakonferenz der Vereinten Nationen besonders im Fokus stehen wird.
„Um die in Paris vereinbarten Klimaziele zu erreichen, braucht es ein klares Verbot jeder Art des Erdöl- und Erdgasfrackings. Statt durch Tight-Gas-Fracking weiter auf vergangene Zeitalter zu setzen und fossile Energieträger zu erschließen, muss die Bundesregierung ihren internationalen Versprechen gerecht werden und die Energiewende beschleunigen“, erklärte DNR-Präsident Prof. Dr. Kai Niebert.
Aus Sicht der Umwelt- und Naturschutzorganisationen sind jetzt auch die Bundesländer gefordert, Fracking endgültig einen Riegel vorzuschieben. Das Gesetzespaket ermöglicht den Landesregierungen, ihr Veto gegen Fracking-Erprobungsvorhaben in Schiefer-, Ton-, Kohleflöz- und Mergelgestein einzulegen. Über die konsequente Ausweisung von Schutzgebieten könnten die Länder darüber hinaus auch Tight-Gas-Fracking ausschließen.
Pressekontakt: Ann-Kathrin Schneider, BUND-Leiterin internationale Klimapolitik, Tel. (030) 2 75 86-468, Mobil: 01 51 / 24 08 72 97, annkathrin.schneider(at)bund.net
Zur Pressemitteilung
Zusammenstellung der Reaktionen auf das Pro-Fracking-Gesetzespaket der Bundesregierung: „Im Schatten der EM 2016 hat die Regierung das Pro-Fracking-Gesetzespaket durchgebracht“ (Juli 2016)
Was hat CETA mit Fracking zu tun?
Chevron fürchtet Fracking-Verbot und fordert in Lobbybriefen Investitionsschutz mit TTIP & CETA. (Beitrag vom 9.10.2016). Vorbild NAFTA: „[D]er kanadische Rohstoffkonzern Lone Pine fordert über eine Tochterfirma in den USA 250 Millionen von Kanada, weil die Provinz Québec ein Fracking-Moratorium erlassen hat. Grundlage dieses Verfahrens sind die Investitionsschutzklauseln des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (NAFTA).“ (ZEIT, 6. März 2014)
Chris Methmann: Fracking: Dank CETA und TTIP vor dem Durchbruch?, 10. Oktober 2014.
Wir brauchen „eine radikal neue Art kontrollierter Globalisierung“
SPIEGEL ONLINE
16.12.2016
Donald Trump und der Freihandel. Globalisierung kann tödlich sein
Von Thomas Fricke
Donald Trump wettert gegen die Globalisierung – und hat in einem wichtigen Punkt recht: Freihandel bringt nicht nur Vorteile. Besonders drastisch zeigt das die Suizidrate in manchen Regionen der USA.
Zum Artikel
Die Anstalt vom 6. Dezember 2016 – u.a. zu NAFTA
Sehenswert!
Comedy | Die Anstalt – Die Anstalt vom 6. Dezember 2016
Wortgewandt, unkonventionell und mit viel satirischer Schärfe: Max Uthoff und Claus von Wagner klären über die Themen auf, die die Nation bewegen. Live aus der „Anstalt“.
Zum Blogbeitrag. Dort kann man sich bis Ende 2017 die Sendung herunterladen.
Der Kampf gegen TTIP, CETA und ISDS: Erfahrungen aus Kanada
Der Kampf gegen TTIP, CETA und ISDS: Erfahrungen aus Kanada
„Dieser Artikel dient zur Warnung der Europäer, denen die Gesundheit ihrer Bewohner, Widerstandfähigkeit ihrer Gemeinschaften, das Schicksal ihren öffentlichen Dienstleistungen und der Schutz ihrer natürlichen Ressourcen wichtig ist.
Im Jahr 1989 unterzeichneten Kanada und die U.S.A. das Free Trade Agreement (CUSTA) (US Kanada Freihandelsabkommen). Im Jahr 1994 unterzeichneten die beiden Länder und Mexiko das North American Free Trade Agreement (NAFTA) (Nordamerikanisches Freihandelsabkommen). Diese beiden Abkommen gaben die Richtung für eine neue Generation von bilateralen und regionalen Handelsabkommen und schafften ein Modell das von den meisten Regierungen noch immer energisch verfolgt wird.
Nach dem CUSTA verlor Kanada einen großen Teil seiner Produktionsbasis, da amerikanische Unternehmen ihre kanadischen Fabriken schlossen und sie Offshore verlagerten. Kanada gab auch die behördliche Aufsicht über seine Energiereserven auf. NAFTA führt eine neue Bestimmung ein – das Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) – bei dem Unternehmen aus den drei Ländern die Regierungen der jeweils anderen Länder wegen Gesetzesänderungen, Änderung von Richtlinien oder Praktiken, die ihren Bilanzen schadeten, verklagen konnten.
Das Vermächtnis der NAFTA ist sowohl in der Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) (Transatlantisches Freihandelsabkommen) zwischen der Europäischen Union und den U.S.A., wie auch im Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) (Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen) zwischen der EU und Kanada noch immer gegenwärtig. Obwohl diese Abkommen den Handelsrahmen auf mehrere neue Weisen erweitern, enthalten beide ISDS-Bestimmungen, die insbesondere in Europa umstritten sind.
Als Folge von NAFTA ist Kanada das durch Investor-Staat-Bestimmungen am meisten verklagte Land unter den Industrienationen und Kanadier haben bei der Auseinandersetzung mit TTIP und CETA eine wichtige Erfahrung an die Europäer weiterzugeben. Dieser Artikel dient zur Warnung der Europäer, denen die Gesundheit ihrer Bewohner, Widerstandfähigkeit ihrer Gemeinschaften, das Schicksal ihren öffentlichen Dienstleistungen und der Schutz ihrer natürlichen Ressourcen wichtig ist.“ Oktober 2015
Zum Beitrag
Freihandel mit Nebenwirkungen
3sat | nano
Sendung vom 10.02.2016
Wohin Freihandelsabkommen mit den USA führen können, wissen Mexikos Maisbauern: Ihre Produkte sind durch billigen Importmais aus den USA nicht mehr wettbewerbsfähig. Vielen Farmern droht wegen NAFTA das Aus.
In einer Freihandelszone vereinigen sich Staaten zu einem einheitlichen Zollgebiet. Der Wegfall von Zöllen und Handelsbeschränkungen zwischen ihnen soll die Wirtschaft beleben.
Außenzölle zu Drittstaaten bleiben aber bestehen. Nach der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes setzte die Europäische Union zunehmend auf Handelserleichterungen mit Partnern in anderen Kontinenten.
zum vollständigen Text auf der Glossar-Seite von 3sat
Diese Sendung können Sie sich hier nachträglich ansehen oder hier
Vortrag Broß: Überlegungen zu den Grundlagen von Staatenverbindungen – mit Bemerkungen zu der Problematik der Freihandelsabkommen
- Soeben erschienen ist im Nomos-Verlag: Siegfried Broß: Privatisierung staatlicher Infrastrukturbereiche in der “sozialen Demokratie” Probleme, Risiken, verfassungs- und gemeinschaftsrechtliche Bindungen, Folgerungen für die Mitbestimmung und strategische Überlegungen. Baden-Baden 2015, bestellbar hier.
- Siegfried Broß: Rechtliche Beurteilung des TTIP. Kurzvortrag bei der gemeinsamen TTIP – Veranstaltung der IHK Karlsruhe und der HWK Karlsruhe am 23. November 2015 in Karlsruhe (pdf).
- Siegfried Broß: TTIP und CETA – Überlegungen zur Problematik der geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada. Mit einem Vorwort von Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 4. Berlin, Juni 2015 (pdf).
- Siegfried Broß: Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit. In: Report. Januar 2015. Herausgegeben von der Hans Böckler-Stiftung (pdf).
Warum der Mittelstand TTIP fürchtet
EurActiv
19.11.2015
Warum der Mittelstand TTIP fürchtet
Von Gottfried Härle
Der Eindruck, das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP werde von der Wirtschaft begeistert angenommen und geradezu herbeigesehnt, täuscht gewaltig.
Das seit Jahren mehr oder weniger im Geheimen verhandelten TTIP-Abkommen ist in der Wirtschaft genauso umstritten wie unter Regierungsvertretern. Doch die Verhandler auf europäischer sowie amerikanischer Seite versuchen, diese Kritik abzubügeln oder zu ignorieren. Ein Grund, warum selbst der Bundestagspräsident und CDU-Politiker Norbert Lammert sich zu sehr undiplomatischen Worten genötigt sah: Ein Vertrag, dessen Details die Vertreter des Deutschen Volkes nicht mit verhandeln und nicht einmal einsehen dürfen, könne kaum mit der Zustimmung des Hohen Hauses rechnen. […]
Zum Beitrag
Passend dazu:
RBB: TTIP und die Folgen für die Unternehmen
18.11.2015
Etwa 300 Freihandelsabkommen zwischen Ländern und Regionen gibt es bereits weltweit. Sie sollen der eigenen Wirtschaft beim Wachsen und beim Absatz helfen. Viele Unternehmen sind mit dem Status quo doch eigentlich ganz zufrieden. Denn neue Chancen bergen auch neue Risiken.
Zum Beitrag
RBB: Vom Freihandelsabkommen, Normen und Standards – TTIP und das DIN-Institut
18.11.2015
Freihandelsabkommen sollen auch über die Anpassung der Normen und Standards den internationalen Handel erleichtern. Das DIN-Institut aber ist skeptisch, ob TTIP den großen Durchbruch bringt – denn den 28 EU-Ländern stehen 50 US-Bundesstaaten gegenüber, die jeweils ihre ganz eigenen Vorstellungen haben.
Zum Beitrag
EU-Normierungsinstitute warnen vor TTIP
FM4 ORF.at
30.08.2015
EU-Normierungsinstitute warnen vor TTIP
von Erich Möchel
Die Anerkennung von US-Standards werde das System einheitlicher EU-Standards destabilisieren und US-Firmen in Europa begünstigen warnen CEN und CENELEC.
Die EU-Normierungsinstitute CEN und CENELEC warnen vor einer Destabilisierung des europäischen Standardisierungssystems durch das Freihandelsabkommen TTIP. Die vorgesehene Anerkennung von US-Normen als gleichwertig mit jenen der EU bedeute den Bruch des fundamentalen Prinzips „ein EU-Standard für alle Mitgliedsstaaten“. Dadurch würden nicht nur 30 Jahre erfolgreicher Entwicklung von europäischen Industriestandards aufs Spiel gesetzt, sondern auch US-Firmen gegenüber ihren europäischen Konkurrenten begünstigt, heißt es in einem Positionspapier.
zum Artikel
Zur Studie von CEN und CENELEC
Auch der BUND geht unter dem Punkt „4.9: Auswirkung auf die Normung“ in seinem Grundsatzpapier „Das Gemeinwohl in nicht ver(frei)handelbar. Kein transatlantisches Freihandelsabkommen TTIP auf Kosten von Mensch und Umwelt“ auf das Problem ein. (vgl. pdf), (Punkt 4.9), S. 27
Deutschlandfunk: NAFTA als Blaupause für TTIP
Reihe: Wissenschaft im Brennpunkt
Hörfunksendung vom 02.08.2015
Risikobewertung in der Forschung. Wie TTIP mit Fakten hantiert.
Von Peter Kreysler
TTIP soll das größte Handelsabkommen aller Zeiten werden. Die Beteiligten versprechen: Europäische Standards bleiben unangetastet, Grenzwerte für Giftstoffe werden wissenschaftlich solide ermittelt. Doch was bedeutet das in der Praxis? Schon jetzt gibt es in diesem Bereich ein Kräftemessen um die wissenschaftliche Meinungshoheit. […]
Seit über 20 Jahren finden diese in Nordamerika bereits ihre Anwendung. Sie wurden mit NAFTA, der Nordamerikanischen Freihandelszone eingeführt, auch deshalb gilt NAFTA als Blaupause für TTIP:
„Kanada hatte zum Beispiel ein Gesetz verabschiedet, das die Beimischung von Nero-Toxin in Benzin verbot. Obwohl die USA das gleiche Gesetz bereits hatten, dort war giftige Beimischung bereits untersagt, konnte ein US-Unternehmen den kanadischen Staat vor einem ISDS-Schiedsgericht verklagen, als Kanada das gleiche Gesetz einführte. […] Kanada verlor den Prozess und das Ergebnis war: das Nero-Toxin-Gesetz musste in Kanada rückgängig gemacht werden, Kanada musste dem Unternehmen die verloren gegangenen Gewinne erstatten und musste sich bei dem Unternehmen sogar entschuldigen.“
Die Sendung können Sie hier nachhören
Zum Beitrag in Schriftform
Die EU-Kommission will CETA bis Ende Juli unterschriftsreif haben
Heise online
24.06.2015
Freihandelsabkommen CETA fast fertig, TTIP nicht so bald
Das besonders umstrittene Freihandelsabkommen TTIP wird wohl nicht so schnell geschlossen werden können, sagte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und hofft auf nächstes Jahr. CETA könnte schneller gehen.
Die EU-Kommission will ihr Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) bis Ende Juli unterschriftsreif haben.
Zum Artikel
Schlecht für uns. Obama erringt einen #FastTrack-Sieg durch Verfahrenstrick
taz
24.06.2015
Obama und das Freihandelsabkommen
Großer Tag für das große Geld
Der US-Senat macht den Weg frei für eine baldige Abstimmung über das „Fast Track“-Gesetz – nach anfänglichem Widerstand.
Zum Artikel
Damit droht ein schnellerer Abschluss von TTIP. Er ist noch in Obamas Regierungszeit denkbar.