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NaturFreunde: CETA darf nicht ratifiziert werden!

Pressemitteilung der NaturFreunde Deutschlands:

CETA darf nicht ratifiziert werden!
Neoliberale Freihandelsabkommen haben keine Zukunft

Berlin, 24. Juni 2022 – Zur aktuellen Ankündigung der Bundesregierung, CETA im Deutschen Bundestag noch vor der Sommerpause ratifizieren zu wollen, erklärt Uwe Hiksch, Mitglied im Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands:

Die Verabschiedung von CETA schadet der Umwelt und behindert die Durchsetzung von sozialen Standards. Die NaturFreunde Deutschlands appellieren an die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag, das neoliberale Freihandelsabkommen CETA nicht zu verabschieden. Es ist nicht nachvollziehbar, wenn die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge erklärt, dass die Fraktionen „nach intensiven Verhandlungen die Grundlage für eine neue Handelspolitik geschaffen haben, die fairer und nachhaltiger sein wird“, und gleichzeitig das neoliberale Freihandelsabkommen CETA verabschieden wollen. Bündnis 90/Die Grünen haben den Protest gegen TTIP und CETA über viele Jahre unterstützt und sich an den Großdemonstrationen mit hunderttausenden Teilnehmer*innen beteiligt.

 

Die NaturFreunde Deutschlands treten für eine nachhaltige Entwicklung als Alternative zu CETA ein. Die NaturFreunde wollen mithelfen, die marktkonforme Weltordnung zu beenden und in eine sozial-ökologische Transformation hin zu einer solidarischen und fairen Weltordnung einzutreten. Das Freihandelsabkommen CETA bleibt dagegen in der Ideologie des Neoliberalismus, die seit den 1980er-Jahren die gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse zwischen Markt und Demokratie verschiebt, verhaftet.

Das Freihandelsabkommen CETA trägt in keiner Weise zu einer nachhaltigeren und sozialeren internationalen Handelspolitik bei:

Abbau der Demokratie

Die NaturFreunde wehren sich gegen die immer weiter fortschreitende Ökonomisierung der Gesellschaft. Für die Verwirklichung der Interessen von international agierenden Großunternehmen wird hingenommen, dass die Rechte der Parlamente und der Gerichte immer weiter eingeschränkt werden.

Internationale Schiedsgerichte schränken demokratische Gerichtsbarkeit ein

Mit der Schaffung von internationalen Schiedsgerichten wird die demokratische Gewaltenteilung zwischen Parlament, Regierung und Gerichten untergraben, die Gerichtsbarkeit wird ausgehebelt und nationale Gesetze werden unterlaufen.

Regulatorische Kooperation behindert demokratische Willensbildung

Durch die Regulatorische Kooperation werden internationale Konzerne in die Lage versetzt, bereits im Vorfeld von parlamentarischen Beratungen auf die Regierungen Druck auszuüben, um unliebsame Vorhaben der Parlamente zu verhindern. Die regulatorische Kooperation wird dazu führen, dass große Unternehmen noch mehr als bisher an neuen Gesetzen mitwirken werden und ihre Forderungen durchsetzen können. Arbeitnehmer*innenschutzrechte, Umwelt- und Verbraucher*innenschutz bleiben so auf der Strecke.

Gentechnik und Fracking können leichter durchgesetzt werden

Aufgrund des Zusammenspieles von internationalen Schiedsgerichten, gegenseitiger Anerkennung von Standards, fehlender Vorschriften für die Kennzeichnungspflicht von Produkten und der fehlenden Festschreibung des Vorsorgeprinzips als festem Grundbestandteil für die Zulassung neuer Produkte, können risikoreiche Technologien wie gentechnisch veränderte Lebensmittel oder Fracking in den Staaten der EU einfacher durchgesetzt werden.

Offener Brief BUND, Naturfreunde, Wassertisch, Wite: Neubesetzung der Stelle der/des Vorstandsvorsitzenden der Berliner Wasserbetriebe

8. Mai 2021

Frau Senatorin Ramona Pop                   
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin

Offener Brief

Neubesetzung der Stelle der/des Vorstandsvorsitzenden der Berliner Wasserbetriebe

Sehr geehrte Frau Senatorin Pop,

in den nächsten Monaten soll die Stelle der/des Vorstandsvorsitzenden der Berliner Wasserbetriebe neu besetzt werden.

Bei den Berliner Wasserbetrieben handelt es sich um das größte Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsprojekt in Deutschland. Die adäquate Besetzung dieser Stelle ist für das Unternehmen und die Region Berlin-Brandenburg von außerordentlicher Bedeutung. Die Herausforderungen für die Führungskraft sind enorm und werden in Zukunft durch die bereits jetzt schon eintretenden Auswirkungen der Klimakrise noch größer. Auch wurden die für das Berliner Wasser bestehenden Probleme in der Vergangenheit aus unserer Sicht nicht intensiv genug in Angriff genommen. So ist beispielsweise der bereits 2001 verabschiedete Abwasserbeseitigungsplan einschließlich der Implementierung der 4. Reinigungsstufe jetzt – nach 20 Jahren – immer noch nicht endgültig umgesetzt.

  • Auswahlverfahren
    Wir setzen uns dafür ein, dass die Stelle öffentlich ausgeschrieben wird. Bei der Bekanntmachung der Ausschreibung sind auch die einschlägigen Einrichtungen der Region einzubeziehen.
  • Wissenschaftler:innen verschiedener relevanter Fachgebiete sollen als Mitglieder des Einstellungsausschusses einbezogen werden, gegebenenfalls in beratender Funktion.
  • Der Einstellungsprozess sollte Vertreter:innen der Zivilgesellschaft aus Umweltverbänden und Berliner Wassertisch einbeziehen.
  • Der Einstellungsprozess sollte für die Öffentlichkeit transparent sein durch eine oder mehrere Veranstaltungen, in denen die endgültigen Kandidaten ihre Vision für den Gewässerschutz und die Wasserversorgung Berlins vorstellen und mit dem Publikum austauschen.
  • Sie sollte eine Wassermanagementstrategie umsetzen, die eine angemessene, stabile und bezahlbare Wasserversorgung sicherstellt. Die Strategie sollte anerkennen, dass die bestehenden Institutionen und die Infrastruktur nicht darauf ausgelegt sind, sich so schnell zu verändern, wie es das Klima tut.
  • Ihr sollen die neusten wissenschaftlichen Forschungsergebnisse, bezogen auf die ökologischen Belastungen der aquatischen Umwelt und der Abwasser- und Wasserkreisläufe für Berlin-Brandenburg sowie der spezifischen Klimafolgen­forschung bekannt sein.
  • Sie soll in der Lage sein, neue Technologien und Systeme zu entwickeln bzw. entwickeln zu lassen, die nachhaltig mit dem geringsten Aufwand und Ressourcenverbrauch diese Belastungen mindern oder sogar weitgehend beseitigen.
  • Sie soll die Mitgliedschaft der BWB in der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW e.V.) erwerben.
  • Sie soll sich zur Berliner Wassercharta bekennen.

Wir sind gespannt auf Ihre Rückantwort und verbleiben mit freundlichen Grüßen.

Berliner Wassertisch
Pressesprecher
Rainer Heinrich (Tel. 030 915 09 241)
Sigrun Franzen (Tel. 0157- 71 31 22 56)
c/o Grüne LIGA
Prenzlauerallee 8, 10405 Berlin
Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info
Web: www.berliner-wassertisch.info

BUND Berlin
Dr. Richard Karty (Tel. 030 78 79 00-0)
Sprecher Landesarbeitskreis Wasser
Crellestraße 35, 10827 Berlin
E-Mail: kontakt@bund-berlin.de
Web: www.bund-berlin.de

NaturFreunde Berlin
Uwe Hiksch
Paretzer Str. 7, 10713 Berlin
Tel.: 030 810 560 25
Mobil: 0176-62015902
Web: www.naturfreunde-berlin.de

WITE Ralf Steeg
Eichenstraße 4, 12435 Berlin
Tel. 030 536 87 60
Mobil: 0173 234 56 52
E-Mail: steeg@wite.company
Web: www.wite.company

 

Brief als pdf

NaturFreunde fordern: EU-Mercosur-Abkommen stoppen!

Pressemitteilung der NaturFreunde Deutschlands


Berlin, 10. März 2021 – Zur aktuellen Diskussion über das Handelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten erklärt Uwe Hiksch, Mitglied im Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands:

Gegen das EU-Mercosur-Handelsabkommen hat sich in den letzten Jahren immer mehr Widerstand gebildet. Es befindet sich derzeit in der Phase der Übersetzung und rechtlichen Überprüfung zwischen den Verhandlungspartnern, nachdem es im Juni 2019 nach über 20 Jahren ausverhandelt worden war.

Zwischenzeitlich haben allerdings Regierungen und Parlamente in den EU-Mitgliedstaaten sowie Mitglieder des Europäischen Parlaments ihre Ablehnung gegenüber dem Abkommen signalisiert. Unter anderem hat die österreichische Regierung deutlich gemacht, dass sie dem EU-Mercosur-Abkommen nicht zustimmen wird.

Die NaturFreunde Deutschlands erwarten von der Bundesregierung, dass sie ihre Unterstützung des Abkommens aufgibt und sich innerhalb des Europäischen Rates klar gegen die Verabschiedung des EU-Mercosur-Abkommens ausspricht. Auch vom Europäischen Parlament erwarten die NaturFreunde, dass es das Abkommen ablehnt.

Das EU-Mercosur-Abkommen fördert den Handel mit klimaschädlichen Produkten. Auch fördert es den weltweiten Fleischexport sowie die Exporte von Pestiziden und Autos. Mit dem Abkommen wir zudem ein Beitrag zur Abholzung des Amazonas-Regenwaldes geleistet. Der Anbau von landwirtschaftlichen Produkten in riesigen Monokulturen zerstört die Artenvielfalt, schädigt das Klima und trägt zur großflächigen Vergiftung des Grundwassers und der Menschen durch den hohen Einsatz von Pestiziden bei.

NaturFreunde begrüßen Initiative des österreichischen Vizekanzlers

Die NaturFreunde Deutschlands begrüßen die Initiative des österreichischen Vizekanzlers Werner Kogler zur Ablehnung des EU-Mercosur-Freihandelsabkommens. Sie erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich dieser Initiative anschließt und sich gegenüber der portugiesischen EU-Ratspräsidentschaft deutlich gegen dieses Abkommen ausspricht. Es reicht nicht aus, wenn die Bundesregierung halbherzige Bedenken gegen das Abkommen formuliert, auf europäischer Ebene jedoch die weitere Vorbereitung zur Ratifizierung unterstützt.

Werner Kogler hat in einem Brief an den amtierenden EU-Ratspräsidenten Antonio Costa sein Veto gegen das EU-Mercosur-Abkommen bekräftigt. Ausdrücklich unterstützen die NaturFreunde Deutschlands den Hinweis Koglers, dass eine unverbindliche Zusatzvereinbarung, wie sie von Seiten der portugiesischen Ratspräsidentschaft vorgeschlagen wird, in keiner Weise die negativen Auswirkungen dieses neoliberalen Freihandelsabkommens entschärfen würde. Auch der Versuch, das Abkommen in mehrere Teile zu zerlegen, wie es von der aktuellen Ratspräsidentschaft angedacht wird, ist nicht akzeptabel.

Neoliberale Freihandelsabkommen stoppen

Das neoliberale Freihandelsabkommen EU-Mercosur ist völlig inakzeptabel und wird den Export von industriell produzierten Landwirtschaftsprodukten weiter vorantreiben. Durch das Abkommen werden die Einhaltung der Pariser Klimaschutzziele torpediert und die Zerstörung des Amazonas-Regenwaldes weiter vorangetrieben. Die EU-Staaten tragen mit ihrem hohen Anteil an agrarischen und mineralischen Rohstoffimporten unmittelbar zu dieser Zerstörung bei. Allein die Soja-Anbaufläche beträgt in den Mercosur-Staaten mehr als 13 Millionen Hektar. Die im Handelsabkommen vorgesehene Erhöhung der Bioethanolquote auf insgesamt 650.000 Tonnen bedeutet eine Versechsfachung im Verbleich zu den bisherigen Importmengen und wird damit zu einer weiteren Steigerung des Anbaus beitragen.

Das Abkommen unterstützt zudem die weitere Förderung des Exportes von industriell und unter massiver Umweltzerstörung produzierten landwirtschaftlichen Produkten wie Soja und Rindfleisch. In dem Abkommen wird auch die menschenrechtsfeindliche und umweltzerstörende Politik der brasilianischen Bolsonaro-Regierung hingenommen und die Politik der Abholzung des Regenwaldes in keinerlei Weise eingeschränkt. Die Regierung Bolsonaro hat zur Beschleunigung der Vertreibung indigener Gemeinschaften beitragen. Schon heute haben die Morde an Umweltschützer*innen und indigenen Anführer*innen im Amazonas-Gebiet einen traurigen Höchststand erreicht.

Das Handelsabkommen unterstützt insbesondere die Exporte der großen EU-Konzerne in der Automobilwirtschaft, dem Elektro­ und Maschinenbau sowie der Chemie­ und Pharmaindustrie. Sie werden noch einfacher ihre Produkte in die Region exportieren können. In den Jahren 2015 bis 2019 haben die großen Chemieunternehmen der EU-Mitgliedstaaten jährlich mehr als 56.000 Tonnen Pestizide mit einem Wert von über 900 Millionen Euro in den Mercosur exportiert. In dem Handelsabkommen ist zum Beispiel vorgesehen, mehr als 90 Prozent der Chemieexporte aus der EU von Zöllen zu befreien. Im Gegenzug sollen dafür die Zölle auf Mercosur-Agrarprodukte wie Rindfleisch, Zucker, Bioethanol und Hühnerfleisch gesenkt werden. Durch die weitere Exportorientierung der Landwirtschaft wird sich der Pestizid-Einsatz in der Region weiter erhöhen und Urwälder werden noch schneller zerstört werden.

Die NaturFreunde Deutschlands fordern:

> die sofortige Beendigung aller Bestrebungen, das Freihandelsabkommen EU-Mercosur zu verabschieden;

> die Bundesregierung muss sich gegenüber der EU-Kommission und der portugiesischen Ratspräsidentschaft gegen das EU-Mercosur-Abkommen aussprechen;

> die portugiesische Ratspräsidentschaft muss ihre Versuche, durch eine nichtssagende Zusatzerklärung des EU-Mercosur-Abkommen voranzutreiben, sofort beenden.

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NaturFreunde: EuGH-Gutachten zu CETA-Schiedsgerichten ist nicht plausibel

30.04.2019

Zum aktuellen Gutachten (pdf) des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur vorgesehenen Streitschlichtung im Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada erklärt Uwe Hiksch, Mitglied im Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands:

„Der EuGH hält die CETA-Gerichte für ungefährlich, was nicht wirklich überrascht. Mit dem Gutachten setzt der EuGH seine politische Linie fort, neoliberale Freihandelsabkommen möglich zu machen und die Interessen von transnationalen Konzernen über die Interessen eines demokratischen Gerichtsaufbaus zu stellen.

In seinem Gutachten stellt der EuGH fest, >dass eine internationale Übereinkunft, die die Einrichtung eines mit der Auslegung ihrer Bestimmungen betrauten Gerichts vorsieht, dessen Entscheidungen für die Union bindend sind, grundsätzlich mit dem Unionsrecht vereinbar ist<.

Nicht nachvollziehbar ist die Behauptung in dem Gutachten, dass >mit den Verträgen ein Gerichtssystem geschaffen [werde], das die einheitliche Auslegung des Unionsrechts gewährleisten soll<. Das direkte Gegenteil wird künftig der Fall sein. Mit der Schaffung eines internationalen Schiedsgerichtes werden die im CETA-Freihandelsabkommen definierten Rechte der transnationalen Konzerne weiter gestärkt und Demokratie, Gleichheit und Rechtstaatlichkeit noch weiter ausgehöhlt. Den Gewinninteressen dieser international agierenden Konzerne werden die Interessen von Arbeitnehmer*innen, Umwelt und Verbraucher*innen untergeordnet. Der EuGH ermöglicht mit seinem Gutachten den weiteren Ausbau einer Paralleljustiz für international agierende Konzerne.

Die Zukunft wird die heutige Auslegung des EuGH widerlegen. Der Europäische Gerichtshof behauptet, dass der CETA-Vertrag >den in ihm vorgesehenen Gerichten nicht die Zuständigkeit überträgt, andere Vorschriften des Unionsrechts als die des Abkommens auszulegen oder anzuwenden<. Aufgrund der weitgehenden Rechte der internationalen Investoren und Unternehmen wird CETA tatsächlich dazu führen, dass die demokratische Willensbildung in der EU und den Mitgliedstaaten weiter geschwächt wird und die Konzerne ihre Forderungen an die EU-Organe und die Nationalstaaten noch einfacher durchsetzen können.

EuGH-Gutachten ist ein politisches Instrument

Das EuGH-Gutachten ist ein politisches Instrument, mit dem verhindert werden soll, dass die im CETA-Freihandelsabkommen vorgesehenen undemokratischen Streitschlichtungsverfahren unmöglich gemacht werden. Die Feststellung des EuGH ist falsch, dass die Streitschlichtungsverfahren mit dem EU-Recht vereinbar seien, da die Autonomie der EU-Rechtsordnung durch CETA nicht beeinträchtigt werde.

Freihandelsabkommen sind ökologisch und sozial mit einer nachhaltigen Wirtschafts- und Gesellschaftsentwicklung nicht zu vereinbaren. Die NaturFreunde Deutschlands werden sich deshalb weiterhin gegen die Verhandlung und Ratifizierung von neoliberalen Freihandelsabkommen durch die Europäische Union und ihrer Mitgliedstaaten einsetzen sowie sich für eine Kündigung der bereits geschlossenen Freihandelsabkommen engagieren.

In den nächsten Monaten und Jahren geht es darum, die Ratifizierung von CETA im Deutschen Bundestag und im Bundesrat zu verhindern. Von den Bundesländern, in denen Grüne und Linke mitregieren, erwarten die NaturFreunde Deutschlands, dass sie im Bundesrat einer CETA-Ratifizierung nicht zustimmen werden. Die NaturFreunde Deutschlands erwarten auch gerade von SPD und Grünen in Berlin, dass sie ihre Beschlüsse auf Landesparteitagen ernst nehmen und gegen diese Abkommen stimmen.“

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Pressekonferenz und -mitteilung von Verbänden zum Entzug der Gemeinnützigkeit von Umweltverbänden

Pressekonferenz vom 2. April:

Entzug der Gemeinnützigkeit von Umweltverbänden – Wie politisch darf die Zivilgesellschaft sein? Pressekonferenz mit Hubert Weiger (Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Michael Müller (Bundesvorsitzender NaturFreunde Deutschlands e.V.), Felix Kolb (Geschäftsführender Vorstand Campact) und Florian Schöne (Politischer Geschäftsführer Deutscher Naturschutzring (DNR)).

Pressekonferenz auf Youtube

Die Pressemitteilung vom 2. April:

Mit großer Besorgnis sehen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Campact, die NaturFreunde Deutschlands und der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) die aktuelle Debatte um die Gemeinnützigkeit von Vereinen. Versuche, auch Umweltverbänden die Gemeinnützigkeit zu entziehen, verurteilt das Verbändebündnis aufs Schärfste. Das Vorgehen gegen Attac, Deutsche Umwelthilfe, Campact oder den BUND Hamburg werten die Verbände nicht nur als einen Versuch, einzelne Organisationen einzuschüchtern, sondern als einen Angriff auf die Zivilgesellschaft insgesamt.

„Versuche, zivilgesellschaftlichen Verbänden die Gemeinnützigkeit zu entziehen, wird auf unseren geschlossenen Widerstand treffen“, erklären die Verbandsspitzen einstimmig. „Eine stabile Demokratie braucht politisches Engagement auch außerhalb von Parteien. Die Zivilgesellschaft ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gemeinwesens.“ Der Umgang von Regierungen und Parteien mit kritischen Verbänden zeige, wie offen und liberal Politik und Gesellschaft sind. Die Umweltbewegung sei zum Beispiel aus der Sache heraus kritisch. Sie sei die entscheidende Kraft für die großen Demonstrationen etwa zum Klimaschutz, Atomausstieg oder auch für den Erhalt des Hambacher Waldes, für einen gerechten Welthandel oder für eine nachhaltige Landwirtschaft. „Wir engagieren uns für das Allgemeinwohl und sind deshalb unbequem, ja müssen unbequem sein“, so die Verbände.

Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND: „Wir stehen vor immensen Herausforderungen und leider agiert die Politik viel zu halbherzig. Beim Klimaschutz, bei der Agrarwende, bei der Neuordnung der Mobilität von morgen oder bei der Erneuerung der Infrastruktur – überall bleibt die Politik weit hinter dem zurück, was notwendig ist. Wenn sie in ökologischen Fragen reagiert, dann in der Regel nur auf Druck der Öffentlichkeit, insbesondere der Umwelt- und Naturschutzverbände. Wir brauchen eine offene, ehrliche Auseinandersetzung und eine lebendige politische Debatte, die demokratisch ausgetragen wird, und keine Versuche, kritische Verbände mundtot zu machen. Wir wollen uns nicht zum Sündenbock politischen Versagens machen lassen.“

„Die Grundlage der Debatte um die Gemeinnützigkeit muss der Austausch von Argumenten sein, nicht aber Verbote und Angst“, erklärt Michael Müller, Bundesvorsitzender NaturFreunde Deutschlands. „Das wollen vor allem die Unionsparteien aber auch die FDP nicht akzeptieren. Dabei werden die Konflikte um den ökologischen Umbau in den nächsten Jahren an Schärfe zunehmen, weil der Widerspruch zwischen Wissen und Handeln immer größer wird.“ Mit Blick auf die gezielten Angriffe auf verschiedene zivilgesellschaftliche Verbände sagt Müller: „Nicht die DUH ist für die Manipulation der Dieselmotoren verantwortlich, sondern hat sie aufgedeckt. Nicht Attac hat die Ungerechtigkeiten im Steuersystem gemacht, sondern kritisiert sie. Nicht Campact schädigt die Demokratie, sondern fördert und belebt das Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Wir nehmen unsere Ziele und Ideen ernst, die in einem grundsätzlichen Widerspruch zu dem heute vorherrschenden Regime kurzfristiger Interessen stehen.“

Als Dachverband von 90 Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen stellt auch der DNR mit Sorge fest, dass die Angriffe auf die Unabhängigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen in jüngster Zeit deutlich zugenommen haben. „Eine engagierte und kritische Zivilgesellschaft ist Garant für eine lebendige Demokratie. Ohne sie kann die notwendige Transformation in Bereichen wie Verkehr, Landwirtschaft oder Energie nicht erfolgreich bewältigt werden“, sagt Florian Schöne, politischer Geschäftsführer des DNR. „Als Bindeglied zwischen Bevölkerung und Politik zählt die kritische Begleitung und Kontrolle politischer Prozesse zum anerkannten demokratischen Selbstverständnis freiheitlicher Gesellschaften.“

BUND, Campact, DNR und die NaturFreunde Deutschlands fordern den Gesetzgeber auf, das Gemeinnützigkeitsrecht zu reformieren und auch in der Abgabenordnung Klarheit zu schaffen.

Dazu erklärt Felix Kolb, geschäftsführender Vorstand bei Campact:

„Stiftungen, Vereine und Verbände dürfen durch das Urteil des Bundesfinanzhofs nicht vor die Wahl gestellt werden: entweder tagespolitische Bildungsarbeit für Bürgerinnen und Bürger oder Steuerprivilegien durch den Status der Gemeinnützigkeit. Beides muss in einer lebendigen Demokratie möglich sein. Dafür muss Bundesfinanzminister Olaf Scholz diese fatale Entwicklung dringend mit einer Reform der Abgabenordnung korrigieren. Campact schließt sich den Forderungen der Allianz ,Rechtssicherheit für politische Willensbildung e.V.‘ an.“

Umweltgruppen protestieren und überreichen über 67.000 Unterschriften: Keine Steuermittel für Fracking-Gas-LNG Terminals in Deutschland

Pressemitteilung: Keine Steuermittel für Fracking-Gas-LNG Terminals in Deutschland – Umweltgruppen protestieren und überreichen über 67.000 Unterschriften
Berlin/Brunsbüttel, 31. Januar 2019

Gegen die Pläne der Bundesregierung sowie der Landesregierung Schleswig-Holstein, den Bau von Flüssigerdgasterminal (englisch Liquefied Natural Gas, abgekürzt LNG) in Norddeutschland zu unterstützen, haben Klimaaktivist_innen am frühen Morgen vor der Landesvertretung Schleswig-Holsteins in Berlin protestiert.

Im Rahmen eines parlamentarischen Frühstücks hatten Hafenbetreiber und Vertreter_innen des ChemCoast Parks Brunsbüttel in den Berliner Räumen der Landesvertretung Schleswig-Holsteins um die weitere Unterstützung für den geplanten LNG Terminal geworben.

In diesem Zusammenhang haben Aktivist_innen von der BI gegen CO2 Endlager, dem Berliner Wassertisch, Food & Water Europe, Gastivists Berlin, NaturFreunden, BUND Berlin und AntiAtom Berlin sich klar positioniert und 67.520 Unterschriften gegen das Projekt an Ministerpräsident Günther überreicht.

Die Bundesregierung sowie die Landesregierung hatten verkündet, Fördermittel für den Bau von Flüssiggas-Terminals in Norddeutschland bereitstellen zu wollen. Mit den Terminals soll vor allem verflüssigtes Schiefergas aus den USA importiert werden, das dort durch die besonders klimafeindliche und umweltschädliche Fracking-Methode gewonnen wird. Im Fokus der Debatte stehen Schleswig-Holstein und Niedersachsen.

Gegen die Pläne der Landesregierung Schleswig-Holsteins, das LNG Terminal in Brunsbüttel zu unterstützen, formiert sich jedoch seit einiger Zeit zunehmender Widerstand. Bereits im Oktober 2018 hatten über 20 Umweltgruppen in einer ausführlichen und detaillierten Stellungnahme (pdf)– mit Verweis auf aktuelle Feldstudien, Marktanalysen und wissenschaftliche Erkenntnisse – dargelegt, warum das geplante LNG-Terminal aus ökologischen und ökonomischen Gründen abzulehnen ist.

 

Dennoch sei die Landesregierung Schleswig-weiterhin bereit, das private Vorhaben von Gasunie/German LNG zu unterstützen.

„Millionen an öffentlichen Fördermitteln sollen in LNG-Großprojekte mit einer ökonomischen Lebenszeit von 30 – 50 Jahren fließen, obwohl Deutschland überversorgt ist mit Gas und unser Land bis 2050 vollständig dekarbonisiert werden muss“ sagt Andy Gheorghiu, Klima- und Umweltschutzcampaigner sowie Initiator der Petition. „Hier werden sehenden Auges Investitionsruinen generiert, die sowohl dem Klima als auch dem Wirtschaftsstandort Brunsbüttel schaden werden“.

Dr. Reinhard Knof von der BI gegen CO2 Endlager e.V. sagt dazu: „Eine Unterstützung des klimafeindlichen LNG ist völlig konträr zu den verbindlich beschlossenen Klimaschutzzielen und widerspricht auch den Vorgaben des Energiewende- und Klimaschutzgesetz in Schleswig-Holstein.“

Die versammelten Aktivist_innen fordern deshalb eine komplette Neubewertung des Projektes, welche die Folgen für den Klimaschutz einbezieht sowie die sofortige Rücknahme von Fördermittelzusagen.

Es wird hier weitergesammelt!

Bilder von Uwe Hiksch (Die NaturFreunde) hier

Zusatzinformationen:

Gemeinsame Stellungnahme vom 04. Oktober 2018 als pdf

Faktenblatt LNG (2018) als pdf

Faktenblatt LNG (2019) als pdf

Medienecho:
Malte Daniljuk: Nord Stream 2 versus LNG: Wie sich die SPD in die Ecke spielen lässt. In: Telepolis, 8.2.2019.

Hintergrundpapier der NaturFreunde: NAFTA heißt jetzt USMCA

North American Free Trade Agreement (NAFTA). Geschichte und Perspektiven
17.10.2018

Das Freihandelsabkommen NAFTA (North American Free Trade Agreement) ist am 1. Januar 1994 in Kraft getreten. Ziel dieses Freihandelsabkommens ist „die Förderung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten und die Verbesserung des Investitionsklimas“. Die Mitglieder des Abkommens sind die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und Mexiko […] [Zum Blogbeitrag]

Aktionstag gegen CETA in Berlin und 40 weiteren Städten


Pressemitteilung, 1. Oktober 2018

* Breites Bündnis forderte Nicht-Ratifizierung des Abkommens und gerechte Handelspolitik *

* Weitere Proteste am kommenden Samstag in Baden-Württemberg und Bayern *

In Berlin und etwa 40 weiteren Städten bundesweit haben am Wochenende Aktive aus regionalen Initiativen, Verbänden und Gewerkschaften gegen das Handels- und Investitionsschutzabkommen der EU mit Kanada (CETA) protestiert. Die Aktionen fanden im Rahmen des bundesweiten Aktionstags gegen CETA statt, zu dem das Netzwerk Gerechter Welthandel aufgerufen hatte.

Wenige Wochen vor den Landtagswahlen in Bayern und Hessen wurden insbesondere die Landesverbände von Bündnis90/Die Grünen und der Linkspartei dazu aufgefordert, im Falle einer Regierungsbeteiligung dafür zu sorgen, dass das jeweilige Bundesland im Bundesrat gegen CETA stimmt oder sich enthält. Beide Parteien haben sich auf Bundesebene klar gegen das Abkommen ausgesprochen. Lokale Bündnisse aus zehn bayerischen und sechs hessischen Städten haben sich mit Infoständen, Kundgebungen, Demonstrationen und kreativen Aktionen am Aktionstag beteiligt. So wurde in Nürnberg eine Anti-CETA Theater-Performance aufgeführt und in Frankfurt/Main wurden die Statuen bekannter Persönlichkeiten mit Botschaften gegen CETA ausgestattet.

Auch in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein fanden Aktionen statt. In Karlsruhe zog eine Demonstration durch die Innenstadt, gefolgt von Kundgebungen und Live-Musik.

Berlin: Demonstration vor den Landesvertretungen

Am Sonntag demonstrierten über 150 Personen im Berliner Regierungsviertel. Dazu erklärt Uwe Hiksch von den NaturFreunde Deutschlands: „Gemeinsam sind wir mit Pauken und Trompeten zu den Landesvertretungen der Bundesländer gezogen, in denen Bündnis 90/Die Grünen regieren und bisher keine klare Aussage zur Ablehnung von CETA im Bundesrat getätigt haben. Wir erwarten von diesen Landesregierungen, dass sie im Bundesrat dem CETA-Vertrag nicht zustimmen. Deshalb haben wir mit unserer Lärmdemo einen hörbaren Weckruf an die Grünen geschickt.”

Baden-Württemberg: Protest beim Grünen-Delegiertenkongress

Weitere Aktionen gegen CETA wird es am kommenden Samstag geben. In München beteiligen sich Aktivist*innen an der „Mia ham`s Satt“-Demonstration für bäuerliche Landwirtschaft. In Konstanz, wo die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis90/Die Grünen stattfindet, wird eine Kundgebung mit Unterschriftenübergabe an die Landesvorsitzenden Sandra Detzer und Oliver Hildenbrand stattfinden. Dazu Ludwig Essig vom Greenteam Schwabenpower: „Unser Ziel ist es, die Grünen von Baden-Württemberg freundlich aber bestimmt an ihr Versprechen zu CETA zu erinnern. Wir fordern sie dazu auf, auch in Regierungsverantwortung zu ihren Positionen zu stehen. CETA ist eine Gefahr für unsere Demokratie, unsere Umwelt und den Rechtsstaat; damit ist CETA ein umfassendes Abkommen, das sicher vieles ist – aber nicht grün!“

CETA trat am 21. September 2017 zu großen Teilen vorläufig in Kraft, für die vollständige Ratifizierung ist jedoch die Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten notwendig. weiterlesen

Neu: StopCETA-Argumentationspapier der NaturFreunde Deutschland

Für einen gerechten Welthandel: CETA stoppen!
Argumentationspapier (pdf) zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada
26.07.2018

Was ist CETA?

Die Abkürzung CETA steht für das Handels- und Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Kanada, das „Comprehensive Economic and Trade Agreement“. Bei CETA handelt es sich um ein Abkommen „neuen Typs“, das anders als bisherige Handelsverträge in demokratische Gesetzgebungsprozesse eingreifen und damit Handlungsspielräume für die gewählten demokratischen Parlamente einschränken wird. Mit dem Freihandelsabkommen sollen die Interessen der großen transnationalen Konzerne weiter gestärkt werden. Soziale Gerechtigkeit, Klima- und Verbraucher_innenschutz sowie die Interessen der Arbeitnehmer_innen bleiben bei diesem Abkommen auf der Strecke. Wie die NaturFreunde lehnt deshalb unter anderem auch der Deutsche Gewerkschaftsbund das Freihandelsabkommen ab. […]

Zum Beitrag

Nach dem Achmea-Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! fordert Ende der privaten Schiedsgerichtsbarkeit und Stopp der Ratifizierung von CETA

Pressemitteilung des Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen!

Nach dem Achmea-Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! fordert Ende der privaten Schiedsgerichtsbarkeit und Stopp der Ratifizierung von CETA

Pressemitteilung zum Urteil des EuGH in der Rechtssache C-284/16 Achmea
Berlin, 19. März 2018

(Berlin, 19. März 2018) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat unlängst festgestellt, dass Investitionsschiedsgerichte zwischen EU-Mitgliedstaaten gegen EU-Recht verstoßen. Auch wenn es im konkreten Fall um eine innereuropäische Schiedsgerichtsbarkeit ging, spricht viel dafür, dass das Urteil Auswirkungen auf Investitionsschutzabkommen der EU, wie etwa CETA oder den geplanten Multilateralen Investitionsgerichtshofs (MIC) und den Energiecharta-Vertrag haben wird. Der Europarechtler Prof. Dr. Daniel Thym, L.L.M. (Universität Konstanz) spricht von einem „Todesstoß für autonome Investitionsschutzgerichte“ und nicht wenige vermuten den „Anfang vom Ende der Investitionsschutz–Paralleljustiz“ (Ernst-Christoph Stolper, BUND).

Sigrun Franzen (Berliner Wassertisch): „Mit der privaten Schiedsgerichtsbarkeit wird eine Paralleljustiz geschaffen, die die rechtsstaatlich-demokratische Ordnung nicht nur umgeht, sondern auch bedroht. Durch die Investitionsschutzgerichte wird der Staat in seiner Gestaltungsmöglichkeit behindert. Firmen erstreiten vor diesen Schiedsgerichten horrenden Schadensersatz zu Lasten der Steuerzahler_innen. Das ist skandalös. Der Rechtsstaat darf nicht wirtschaftlichen Interessengruppen ausgeliefert werden. Wir fordern das Ende der privaten Schiedsgerichtsbarkeit! Das Achmea-Urteil war ein erster Schritt in die richtige Richtung.“

Uwe Hiksch (NaturFreunde Berlin): „Das Urteil des EuGH macht deutlich, dass das Freihandelsabkommen EU-Kanada (CETA) nicht ratifiziert werden kann, bevor eine Überprüfung durch den EuGH stattgefunden hat. Die Festlegungen im CETA-Vertrag zu Investitionsschiedsgerichten verstoßen gegen demokratische Errungenschaften und hebeln die nationale und europäische Gerichtsbarkeit aus. Deshalb fordern die NaturFreunde einen sofortigen Stopp aller Ratifizierungen für den CETA Vertrag und erwarten von der Bundesregierung, dass sie eine grundlegende Überprüfung der Regelungen zu Investitionsschiedsgerichten durch den EuGH anstrebt.“

Carmen Schultze (BUND Berlin): „Wenn nun autonome Schiedsgerichte auf dem Prüfstand stehen, sollten nicht nur Handelsabkommen wie CETA ausgesetzt und überprüft werden, sondern auch laufende Schiedsgerichtsverfahren zwischen EU-Staaten. Wie die Klage des schwedischen Vattenfall-Konzerns gegen Deutschland wegen des Atomausstiegs mit der exorbitanten Schadensersatzforderung von 4,7 Milliarden Euro. Das Verfahren wird beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington durchgeführt, als Grundlage für dieses Schiedsverfahren ist der Vertrag über die Energiecharta aus den 1990 Jahren. Die Verhandlungen haben bereits stattgefunden, ein Urteil wird in Kürze erwartet.“

Ute Stephani (FIAN – Berlin): „Wir begrüßen diese Entscheidung des EuGH, da der Verschiebung der internationalen Rechtssysteme zugunsten großer Konzerne und ihrer Interessen als Investoren ein Stück weit Einhalt geboten wird. Die Strategie der Freihandelsabkommen mit Sondergerichtsbarkeiten und Sonderklagerechten schwächt die Position der Nationalstaaten hinsichtlich ihrer Möglichkeiten, ihre Verantwortung zur Durchsetzung der sozialen Menschenrechte wahrzunehmen. Diese sind gemäß dem Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte ausdrücklich auf eine dauerhafte und fortschreitende Verwirklichung festgelegt. Durch Sonderklagerechte können Konzerne zur Durchsetzung ihrer Profitinteressen die Staaten durch ökonomische Hebel an der Durchsetzung und fortschreitenden Entwicklung der sozialen Menschenrechte behindern. Die davon betroffenen Rechte reichen vom Recht auf Nahrung / Ernährungssouveränität, dem Recht auf Wasser, den Rechten auf Wohnung, Bildung und Gesundheitsversorgung bis zum Recht auf Existenz sichernden Lohn. Diesen Rechten muss der Vorrang eingeräumt, ihre Verwirklichung Ziel der gesellschaftlichen Entwicklung sein.“

Kontakt:

Uwe Hiksch, NaturFreunde Berlin, hiksch@naturfreunde.de, Tel.: 0176-62015902
Sigrun Franzen, Berliner Wassertisch, sigrun.franzen@berliner-wassertisch.info, Tel.: 0157-71312256
Carmen Schultze, BUND Berlin, schultze@bund-berlin.de, Tel.: 0179-5935912

+++ ACHTUNG! +++
HEUTE – 17–18 Uhr laden PowerShift und das Forum Umwelt & Entwicklung herzlich zu einem Webinar mit Prof. Dr. Markus Krajewski (Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ) über das Achmea-Urteil und seine Folgen ein: Das Achmea-Urteil des EuGH: Auswirkungen auf die EU-Investitionspolitik. Anmeldung hier

Weitere Veranstaltungshinweise:
+++ 22.3.2018, 19 Uhr, NaturFreunde Berlin, Paretzer Str. 7, 10713 Berlin, Vortrag Uwe Hiksch (NaturFreunde): “EU-Afrika-Politik: die europäischen Interessen stehen im Mittelpunkt” +++
+++ 24.4.2018, 19 Uhr, NaturFreunde Berlin, Paretzer Str. 7, 10713 Berlin, Vortrag Jürgen Maier (Forum Umwelt & Entwicklung): “Was ändert sich durch die vorläufige Anwendung von CETA?” +++

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NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin, DGB Berlin

 

Freihandel mit Afrika. Vortrag „EU-Afrika-Politik: die europäischen Interessen stehen im Mittelpunkt“

Vortrag „EU-Afrika-Politik: die europäischen Interessen stehen im Mittelpunkt“
Referent: Uwe Hiksch (NaturFreunde)
Zeit: 22. März 2018
Ort: NaturFreunde Berlin, Paretzer Str. 7, 10713 Berlin

Uwe Hiksch wird über das Grundsatzpapier der NaturFreunde „EU-Afrika-Politik: die europäischen Interessen stehen im Mittelpunkt“ (pdf) referieren. Das Referat beleuchtet die Politik der Europäischen Union in ihrem Verhältnis zu den Staaten Afrikas und nimmt dabei unter anderem Bezug auf die Themen Geopolitik, Freihandel, Migration, Klimawandel und Landgrabbing.

Das Papier als pdf

Zur Website der NaturFreunde Berlin

Veranstalter: NaturFreunde Berlin in Zusammenarbeit mit dem Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!

Über 30 Verbände fordern von den Parteien: Ein gerechtes Land für alle! Reiche besteuern statt beschenken!

Gemeinsame Pressemitteilung vom 02.02.2018

Aktion des Bündnisses heute, 2. Februar, 13.30 Uhr am Willy-Brandt-Haus

Am Ort der Verhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD macht heute das Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ seine Erwartungen an die Politik der neuen Koalition deutlich. Die Aktion steht unter dem Motto: Ein gerechtes Land für alle! Reiche besteuern statt beschenken!

Statt Steuergeschenke für Reiche zu planen, die bereits in den vergangenen Jahrzehnten massiv entlastet worden sind, seien für einen leistungsfähigen Sozialstaat höhere Einnahmen erforderlich, so das breite Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen.

Das Bündnis fordert, dass sich die Politik in den kommenden Jahren darauf konzentriert, die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern und mehr soziale Gerechtigkeit durchzusetzen. Die Bündnispartner sehen dringenden Investitionsbedarf sowohl in die Infrastruktur als auch in die Bildung – von Kitas bis zur Erwachsenenbildung, in das Gesundheitswesen und die Pflege sowie für mehr bezahlbare Wohnungen. Nötig seien darüber hinaus bessere gesetzliche Renten und größere Anstrengungen in der Bekämpfung von Langzeiterwerbslosigkeit und Armut sowie für die Integration von Flüchtlingen und Eingewanderten.

Angesichts der großen ungedeckten Bedarfe ist es aus Sicht des Bündnisses unvertretbar, den Solidaritätszuschlag wie geplant ersatzlos abzuschmelzen. Die einkommensärmere Hälfte der Bevölkerung hätte davon gar nichts. Zwar sollen im ersten Schritt die Hochverdiener noch nicht entlastet werden, doch der Wegfall des Zuschlags käme letztlich hauptsächlich den reichsten zehn Prozent der Bevölkerung zugute. Das Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ fordert stattdessen, sehr hohe Einkommen stärker als bisher zu besteuern, etwa durch eine spürbare Erhöhung des Spitzensteuersatzes der Einkommenssteuer.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, sagt: „Ohne den Mut zur Umverteilung bleiben alle Pläne für eine anspruchsvolle Sozial- Bildungs- und Pflegepolitik letztlich Makulatur. Steuerliche Mehreinnahmen sind das Gebot der Stunde. Gerecht und vernünftig ist eine stärkere Besteuerung großer Vermögen und sehr hoher Einkommen.“

Dazu erklärt Uwe Hiksch, Mitglied im Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands: „Der ökologische Umbau der Infrastruktur ist eine Grundvoraussetzung für eine zukunftsfähige Entwicklung. Die neue Bundesregierung muss die Energiewende, eine ökologische Verkehrswende und einen ökologischen Umbau der Industriegesellschaft beschleunigen. Deshalb fordern die NaturFreunde die Einführung einer Reichensteuer und einer Vermögensabgabe zur Finanzierung dieser notwendigen Investitionen. Die Reichen und Spitzenverdienenden müssen endlich ihren angemessenen Beitrag zur Finanzierung des Staates leisten.“

Sophie Schwab, stellvertretende Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz, ergänzt: „Insbesondere die wachsende Anzahl von Kindern, die in Armut aufwachsen müssen, gibt Anlass zu großer Sorge. Wir brauchen einen finanzstarken Sozialstaat, der all die wichtigen Investitionen in Bildung leisten kann, die wir dringend brauchen. Um das Problem der Kinderarmut endlich wirksam zu bekämpfen, muss Geld in die Hand genommen werden und sowohl die monetären Leistungen für alle Kinder – auch die im SGB II-Bezug – verbessert, als auch die Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur ausgebaut werden.“

Das reichste Zehntel der Bevölkerung in Deutschland verfügt über etwa 40 Prozent der Einkommen und zwei Drittel des gesamten Privatvermögens, allein das reichste ein Prozent über etwa 13 Prozent der Einkommen und ein Drittel des Vermögens. Das Bündnis bekräftigt daher seine Forderungen unter anderem nach der Wiedereinführung einer Vermögensteuer und einer Reform der Erbschaftsteuer, um Millionäre und Milliardäre gerechter an der Finanzierung des Gemeinwesens zu beteiligen und die zunehmende Ungleichheit einzudämmen.

Dem Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ gehören über 30 bundesweite Organisationen an, darunter die Gewerkschaften ver.di, GEW und NGG, der Paritätische Gesamtverband sowie AWO, Sozialverband Deutschland, Volkssolidarität, der Deutsche Kinderschutzbund und die nationale Armutskonferenz, der Deutsche Mieterbund, Attac, BUND, Naturfreunde und OXFAM.

Mehr Infos zu weiteren Unterstützern unter: www.reichtum-umverteilen.de

Weitere Bilder zu Aktion hier

Offener Brief an die SPD-Koalitionäre: CETA nicht ratifizieren!

2. Februar 2018

CETA nicht ratifizieren!
Offener Brief an die SPD-Parteispitze und die sozialdemokratischen TeilnehmerInnen der Koalitionsverhandlungen

Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich der aktuell stattfindenden Koalitionsverhandlungen der SPD mit CDU/CSU bitten wir Sie darum, auch in einer möglichen Großen Koalition das Handelsabkommen der EU mit Kanada, CETA, nicht zu ratifizieren. In der SPD ist CETA sehr umstritten, viele Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen haben sich in den vergangenen Jahren an Protesten gegen das Abkommen beteiligt. Einige Landesverbände der SPD haben sich gegen die Ratifizierung von CETA ausgesprochen; die Berliner Landesregierung, an der die SPD beteiligt ist, hat angekündigt, im Bundesrat gegen die Ratifizierung zu stimmen. Im Sondierungspapier, das den Koalitionsverhandlungen zugrunde liegt, wird die handelspolitische Ausrichtung einer möglichen Großen Koalition jedoch wie folgt skizziert:

„Wir wollen freien und fairen Handel in der Welt. Protektionismus lehnen wir ab und setzen vorrangig auf multilaterale Vereinbarungen. Im europäisch-kanadischen Handelsabkommen CETA sind zukunftsweisende Regelungen für den Schutz von Arbeitnehmerrechten, öffentlicher Daseinsvorsorge und für einen fortschrittlichen Investitionsschutz vereinbart worden.“

Als Netzwerk Gerechter Welthandel – dem unter anderem Attac, BUND, Campact, der Deutsche Kulturrat, Greenpeace, Mehr Demokratie und Naturfreunde angehören – begrüßen wir das Bekenntnis zu einem fairen Handel. Deutlich widersprechen müssen wir jedoch den Aussagen zu den Inhalten von CETA:

  1. Der in CETA enthaltene Schutz von Arbeitnehmerrechten ist äußerst schwach. Das dem europäischen Umwelt- und Gesundheitsschutz zu Grunde liegende Vorsorgeprinzip ist ebenfalls nicht geschützt. Das Kapitel zu Handel und Arbeit ist nicht mit einem funktionierenden Sanktions- und Durchsetzungsmechanismus verbunden und ist von der allgemeinen Streitschlichtung des Abkommens ausgeschlossen. Ein effektives Vorgehen gegen Verstöße von Arbeitnehmerrechten ist damit nicht garantiert, was die Einhaltung von Arbeitsstandards schwächt. Auch das europäische Vorsorgeprinzip im Umwelt- und Gesundheitsschutz wird weder zur Grundlage des Vertrags gemacht noch bezogen auf die EU ausreichend geschützt, sondern durch Verweis auf WTO-Regeln verwässert. Im Regierungsprogramm 2017 hat sich die SPD das Ziel gesetzt, „in allen Handels-, Investitions- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Regeln für die verbindliche Einhaltung und Umsetzung menschenrechtlicher, ökologischer, verbraucherpolitischer und sozialer Standards wie der ILO-Kernarbeitsnormen mit konkreten Beschwerde-, Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen zu vereinbaren“. Dieses Ziel wurde in CETA nicht erreicht.
  2. Die öffentliche Daseinsvorsorge ist in CETA nur unzureichend geschützt. CETA verfolgt einen Negativlisten-Ansatz bei der Dienstleistungsliberalisierung. Damit hängt der Umfang der Liberalisierungsverpflichtungen von in den Annexen formulierten Ausnahmen ab. Die komplizierte Struktur dieser Ausnahmen in den Annexen führt zu einer hohen Rechtsunsicherheit, ob alle wichtigen, schützenswerten Bereiche ausgenommen wurden. Auch zukünftige Dienstleistungsarten können naturgemäß nicht auf einer Negativliste vermerkt werden. Außerdem führt die so genannte „Sperrklinken-Klausel“ dazu, dass einmal vollzogene Liberalisierungsschritte nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Somit gefährdet CETA weiterhin öffentliche Dienstleistungen der Daseinsvorsorge.
  3. Nach der vollständigen Ratifizierung wird CETA ausländischen Investoren weiterhin ein eigenes, privilegiertes Klagerecht außerhalb des deutschen und europäischen Rechtssystems gewähren, das demokratische Handlungsspielräume von Politik einschränkt. Investoren werden weitgehende Rechte gewährt, die über den Eigentumsschutz des Grundgesetzes hinausgehen – ohne dass diesen Rechten Pflichten, etwa zum Schutz des Gemeinwohls, gegenübergestellt werden.

Aus all diesen Gründen weisen die in CETA enthaltenen Regelungen nicht in eine bessere Zukunft, sondern in eine schlechtere. Hunderttausende Menschen haben in den vergangenen Jahren gegen das Abkommen demonstriert, über eine Million Menschen aus Deutschland hat die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA unterschrieben. Dennoch wird das umstrittene Abkommen seit September 2017 vorläufig angewendet. Um vollständig in Kraft zu treten, muss es von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Auf Antrag Belgiens prüft der Europäische Gerichtshof (EuGH) derzeit, ob der Investitionsschutz in CETA mit dem EU-Recht vereinbar ist. Dass eine Ratifizierung nicht stattfindet, bevor der EuGH entschieden hat, halten wir für eine demokratische Selbstverständlichkeit. Zudem bitten wir Sie darum, den vorliegenden CETA-Entwurf angesichts des enthaltenen weitreichenden und einseitigen Investitionsschutzes sowie der Gefahren für Arbeitnehmerrechte und öffentliche Daseinsvorsorge nicht zu ratifizieren – auch nicht in einer möglichen Großen Koalition mit CDU und CSU.

Mit freundlichen Grüßen
Netzwerk Gerechter Welthandel
www.gerechter-welthandel.org

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Der Berliner Wassertisch ist Mitglied im Netzwerk Gerechter Welthandel