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Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA stoppen! unterstützt den dezentralen CETA-Aktionstag
Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA stoppen
Pressemitteilung
Berlin, 30.09.2018
Wir sind dabei: Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA stoppen! unterstützt den dezentralen CETA-Aktionstag
+ Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA stoppen! nimmt mit der Aktion „Mit Pauken und Trompeten: Für einen gerechten Welthandel – CETA im Bundesrat stoppen!“ am Aktionstag gegen CETA teil. (Achtung in Berlin am 30. September)
+ Befürchtet werden Einschränkungen der demokratischen Souveränität sowie der Abbau von Sozial- und Umweltstandards.
+ Die Initiatoren sind zuversichtlich, CETA spätestens im Bundesrat stoppen zu können.
Berlin, 30. September 2018. Bundesweit findet der dezentrale CETA-Aktionstag des Netzwerks „Gerechter Welthandel“ gegen das Handels- und Investitionsschutzabkommen der EU mit Kanada (CETA) statt. Mit dabei ist auch das Berliner Netzwerk „TTIP | CETA | TiSA stoppen!“. CETA wird bereits vorläufig angewandt, muss jedoch noch von den Parlamenten aller EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden – unter anderem vom Deutschen Bundestag und Bundesrat.
Ziel des Aktionstages ist es, ein deutliches Zeichen für einen Kurswechsel in der Handelspolitik zu setzen. Dafür werden in ganz Deutschland kreative Aktionen und Kundgebungen gegen CETA und andere neoliberale Handelsabkommen durchgeführt. Sowohl BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN als auch die LINKSPARTEI haben sich auf Bundesebene gegen CETA ausgesprochen. Dementsprechend ist zu erwarten, dass sie im Bundesrat bei Regierungsbeteiligung gegen das Abkommen stimmen oder sich enthalten. Auf diesem Wege wäre CETA noch gegen die Mehrheit der großen Koalition zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund zieht das Berliner Netzwerk vor die Vertretungen der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg und Bayern, um ein eindeutiges lautstarkes Signal mit Pauken und Trompeten: Für einen gerechten Welthandel – CETA im Bundesrat stoppen! an die Landesregierungen mit grüner Beteiligung zu senden.
Sigrun Franzen, Berliner Wassertisch: „Mit Abkommen wie CETA wird die Wasserwirtschaft auf lange Sicht dem Profitinteresse von Investoren unterworfen. Wenn CETA erst einmal ratifiziert wurde, wird es schwieriger werden, einen vorsorgenden, nachhaltigen Gewässer- und Trinkwasserschutz umzusetzen. Das müssen wir verhindern!“
Ingo Junge von Greenpeace Berlin: „Statt Handelsabkommen wie CETA und TTIP brauchen wir einen fairen und nachhaltigen Welthandel. Nur so können wir die Probleme in dieser Welt wie den Klimawandel gemeinsam lösen.“
Carmen Schultze, BUND LV Berlin: „Handelsabkommen wie CETA sind das Einfallstor für Hormonfleisch und Gentechnik in Lebensmitteln in Europa. Sie geben der Agrar- und Chemieindustrie noch mehr Einfluss und behindern die notwendige Agrarwende.“
__________________________________________________________________________
Zum Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA stoppen gehören:
NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, DGB Region Berlin, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin
Weitere Informationen finden Sie hier: www.ceta-aktionstag.de und www.stoppt-ttip-berlin.de
Kontakt:
Uwe Hiksch, Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands
0176- 62 01 59 02 und hiksch@naturfreunde.de
Carmen Schultze, BUND Berlin
0179 – 593 59 12 und carmen.schultze@bund-berlin.de
Sigrun Franzen, Berliner Wassertisch
0157 – 71 31 22 56 und sigrun.franzen@berliner-wassertisch.info
CETA: Bundesverfassungsgericht lässt vorläufige Anwendung laufen, endgültige Entscheidung steht noch aus
Gemeinsame Pressemitteilung
von Mehr Demokratie e.V., foodwatch und Campact
13.01.2017
Wie gestern (12. Januar) bekannt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht mit einem Beschluss vom 7. Dezember 2016 mehrere Eilanträge mit dem Ziel, die vorläufige Anwendung von CETA zu stoppen, abgelehnt. Das Gericht spricht mit seinem Urteil der Bundesregierung und der EUKommission das Vertrauen aus, dass seine im Oktober 2016 festgelegten Auflagen tatsächlich eingehalten werden. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren, ob CETA verfassungskonform ist, muss das Gericht noch treffen.
Menschenrecht auf Wasser: UN-Nachhaltigkeitsziele geraten mit Abkommen wie CETA in Konflikt
AöW – Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
15.10.2016
Interview mit Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Uni Kassel
Ist das Menschenrecht auf Wasser im Spannungsfeld von UN-Nachhaltigkeitszielen
und Freihandelsabkommen zu verwirklichen?
Silke Laskowski erläutert, warum das auf UN-Ebene verabschiedete Ziel Nr.6 – Wasser u. Sanitärversorgung für alle – eine Weiterentwicklung der kommunalen Daseinsvorsorge erfordert. Dieses am Gemeinwohl orientierte Ziel kollidiert damit zwangsläufig mit der profitorientierten Agenda von „modernen“ Freihandelsabkommen vom Typ CETA. Dazu trägt insbesondere der Investitionsschutz bei, der auch im Bereich der Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung zum Tragen kommen kann. Im Interview zeigt sie weiter auf, wie sich die verschiedenen Rechtsebenen – UN, EU, WTO, CETA, nationales Recht – gegenseitig ins Gehege kommen und warum die Behauptung der CETA-Befürworter, dass die kommunale Daseinsvorsorge durch die Ausnahmen im CETA Abkommen hinreichend geschützt sei, den Tatsachen nicht gerecht wird.
Das Interview führt Dr. Durmus Ünlü, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Sehr geehrte Frau Prof. Laskowski, das Menschenrecht auf Wasser und die UN-Nachhaltigkeitsziele sind das Eine und das Andere sind Freihandelsabkommen. Inwieweit sind diese beiden Bereiche nach Ihrer Ansicht doch miteinander verknüpft?
Das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung ist im UN-Sozialpakt (in Art. 11 und
Art. 12) verankert; ergänzend ist der Rechtskommentar Nr. 15 (2002) heranzuziehen, der
von dem zuständigen UN-Ausschuss zur Auslegung formuliert wurde. Maßgeblich beteiligt daran war übrigens ein deutscher Völkerrechtler, Prof. Dr. Eibe Riedel, Universität Mannheim. Zentrale Kernverpflichtung der Staaten ist die Sicherstellung der existentiellen Grundversorgung der Bevölkerung, d.h. die Bereitstellung von 20 Litern Wasser pro Tag pro Person – ohne Wenn und Aber. Im Nachhaltigkeitsziel Nr. 6 der UN-Agenda 2030, selbst nur ein „soft law“, sind für das Recht auf Wasser in der Rechtswirklichkeit Durchsetzungsmaßnahmen bzw. eine Durchsetzungsstrategie formuliert, an die sich die Staatengemeinschaft durch Annahme der UN-Agenda 2030 selbst gebunden hat. Die zentralen Schnittstellen dieser Themen bestehen sowohl zum Grundgesetz (GG) als auch zum EU-Recht. Auf beiden Ebenen müssen die eingegangenen Verpflichtungen des Völkerrechts in Bezug auf das Menschenrecht auf Wasser beachtet, eingehalten und durchgesetzt werden.
…
Das vollständige Interview kann hier als PDF heruntergeladen werden
Anmerkung: Präsentations-Folien sind unter folgendem Link veröffentlicht (PDF)
http://www.aoew.de/media/Veranstaltungen/2016/PPP_Laskowski_Nuernberg_04_05_2016_final.pdf
Freihandelsabkommen TTIP und CETA – Freie Fahrt für Abzocker?
ZDF | frontal 21
Sendung vom 05.04.2015
Freihandelsabkommen TTIP – Freie Fahrt für Abzocker?
von Martin Gronemeyer und Kersten Schüßler
Frontal21 berichtet, warum das Freihandelsabkommen TTIP zur freien Fahrt für Abzocker werden könnte.
Die Verhandlungen zum Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) stocken. Eine der schwierigsten Hürden: die umstrittenen Schiedsgerichte. Jetzt hat ein Verfahren begonnen, das alle Befürchtungen zu bestätigen scheint. Der kanadische Bergbaukonzern Gabriel Resources klagt am Schiedsgericht ICSID (International Centre for Settlement of Investment Disputes) bei der Weltbank gegen das Land Rumänien, das in den 90er Jahren ein Investitionsschutzabkommen unterzeichnet hat. Die Firma will in Siebenbürgern mit Cyanid Gold schürfen, giftige Schlacke-Stauseen wären die Folge. Nachdem rumänische Gerichte das Projekt aus Umweltschutzgründen untersagten, fordert Gabriel Resources nun Entschädigungen in Washington. 700 Millionen Dollar will die Firma nach eigenen Angaben bereits investiert haben, ihre Forderungen sollen aber weit höher liegen. Von bis zu vier Milliarden Dollar ist die Rede.
zum Manuskript der Sendung (pdf)
Diese Sendung können Sie sich hier nachträglich ansehen
„Nachbesserungen“ bei CETA?
taz.de
16.12.2015
Handelsabkommen CETA
Nachbesserungen dank Trudeau
von Anja Krüger
Die EU und Kanada wollen die privaten Schiedsgerichte aus ihrem Abkommen herausnehmen. Am Klagerecht für Konzerne halten sie aber fest.
BERLIN taz | Das europäisch-kanadische Handelsabkommen Ceta wird in der Frage der umstrittenen privaten Schiedsgerichte nachgebessert. Der neue kanadische Präsident Justin Trudeau habe EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström in diesem Punkt Entgegenkommen signalisiert, sagte ein Sprecher der EU-Kommission der taz.
zum vollständigen Artikel
hier noch ein interessantes und wichtiges Video zum Thema
Das Geschäft mit den Schiedsgerichten
ARD – Das Erste | Reportage
Sendung vom 19.10.2015
Konzerne klagen, wir zahlen: Wie Schiedsgerichte den Rechtsstaat aushebeln
von Michael Welch
Im Namen des Volkes urteilen sie nicht. Im Gegenteil: Die Schiedsgerichte tagen hinter verschlossenen Türen. Konzerne verklagen mit ihrer Hilfe Regierungen, wenn sie ihr Geschäft bedroht sehen – und zahlen müssen am Ende die Bürger.
Schiedsgerichte gelten vielen als große Bedrohung in den geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA – den Verträgen der EU mit den USA und Kanada. Zu Recht? Noch sind die Abkommen nicht unterzeichnet. Doch Schiedsgerichtsverfahren sind bereits heute weltweit in tausenden Verträgen verbindlich verankert. Und kein anderes Land hat in so vielen Verträgen private Schiedsgerichte zugelassen wie Deutschland. Mit welchen Folgen? Autor Michael Wech geht in dieser Dokumentation konkreten Fällen nach und stellt fest: Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt ist rund um die Schiedsgerichtsverfahren eine boomende, private Justizindustrie entstanden. Schiedsgerichte sind längst zu einem Geschäftsmodell geworden. Bei dem die Konzerne die Gewinner sind – und souveräne Staaten und deren Bürger die Verlierer.
zum vollständigen Text auf www.daserste.de
Diese Sendung können Sie sich hier nachträglich ansehen
Zur Rezeption des Beitrags:
STERN
23.10.2015
ARD-Dokumentation. Wenn Konzerne Staaten verklagen: So gefährlich sind private Schiedsgerichte
Zum Artikel
Zur Reform des aktuellen Schiedsgerichtssystems
„Der Schiedsgerichtsvorschlag von Herrn Gabriel u. a. trifft nicht das Problem: Es geht nicht um eine allgemeine internationale Handelsordnung, sondern um CETA und TTIP mit jeweils in sich geschlossenen Rechtsräumen. Und dort muss aus rechtsstaatlich-demokratischen Gesichtspunkten je gesondert ein Staatsschiedsgericht allein der Vertragsstaaten eingerichtet werden.“ (Siegfried Broß, 13. Juli 2015)
Fordere deine VertreterInnen im Europäischen Parlament auf, #No2ISDS zu sagen!
Liebe/r UnterstützerIn,
vielen Dank nochmals dafür, dass du NO 2 ISDS unterstützt hast. Wie du vielleicht mitbekommen hast, hat sich die Abstimmung über TTIP und somit auch über ISDS um einige Wochen verschoben. Das gibt uns zusätzliche Zeit, um noch mehr EuropaparlamentarierInnen zu überzeugen!
Wir möchten dich daher noch einmal um deine Hilfe bitten: Über unsere runderneuerte Kampagnenhomepage www.no2isds.eu ist es nun möglich, die Abgeordneten direkt über Twitter und e-mail von deinen persönlichen Accounts zu kontaktieren. Dazu sind pro Abgeordnete(n) nur 2 Klicks notwendig! Klicke einfach auf ein Abgeordneten-Symbol auf der Grafik und auf den Twitter oder e-mail button!
Wir ersuchen dich daher, so viele ParlamentarierInnen wie möglich über die neuen Funktionen auf www.no2isds.eu zu kontaktieren und noch mehr Druck aufzubauen! Je voller die Mailboxen und Twitter-Accounts der Abgeordneten sind, desto eher wird den VolksvertreterInnen klar werden, dass es beim Thema ISDS nur eine richtige Entscheidung gibt: NO 2 ISDS.
Vielen Dank und herzliche Grüße,
dein NO 2 ISDS Team
Mach mithilfe der interaktiven Grafik mit und fordere die EU-Abgeordneten des Handelsausschusses auf, gemeinsam mit der großen Mehrheit der BürgerInnen entschieden NEIN zu ISDS sowie jeglichen Sonderrechten für Konzerne zu sagen. Ersuche sie, folgendes Versprechen zu geben:
„Ich lehne Sonderrechte für ausländische InvestorInnen und insbesondere jegliches Konzernklagerecht gegenüber Staaten (ISDS) in TTIP entschieden ab. Ich werde keiner Resolution zustimmen, die Sonderrechte für Konzerne und ISDS nicht eindeutig ablehnt.“
Zur Aktion gehts hier
P.S. Falls Twitter und Emailbuttons nicht angezeigt werden, kann es sein, dass zunächst µblock deaktiviert werden muss.
Investitionsgerichtshof? Genosse Gabriel und sein TTIP-Rohrkrepierer
TAZ
07.05.2015
Irrealpolitik à la Gabriel
Von Andreas Fischer-Lescano*
TTIP. Der Bundeswirtschaftsminister hatte eine Idee: die Einführung eines Investitionsgerichtshofs. Leider ist das ein ziemlicher Rohrkrepierer. Gabriels Vorschlag löst kein einziges der von TTIP-Kritikern benannten Probleme.
* lehrt öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht und Rechtstheorie an der Universität Bremen. Er ist Direktor des Zentrums für europäische Rechtspolitik
Kommentar Berliner Wassertisch: Das ist ein guter Einstimmungsartikel auf den nicht-öffentlichen Parteikonvent der SPD am 20. Juni, auf dem TTIP eine wichtige Rolle spielen wird. Derzeit befürchten wir, dass es Sigmar Gabriel („Mr. TTIP“) gelingen könnte, die SPD-Basis und -Delegierten auf seine PRO-TTIP-Seite zu ziehen. Darum müssen wir bis zum Konvent alles daran setzen, die SPD-GenossInnen zu informieren und sie davon zu überzeugen, sich gegen die UnFreihandelsabkommen TTIP, CETA und Co auszusprechen. Am 20. Juni selbst will unser Bündnis vom 18. April vor Ort zeigen, was wir von TTIP-CETA-TiSA und Co halten. Jede/r ist herzlich eingeladen mitzumachen! Immerhin geht es um unsere Demokratie!
Ort: Willy-Brandt-Haus, Wilhelmstraße 140, 10963 Berlin (Openstreetmap)
Zeit: 11-17 Uhr
Zum SPD-Parteikonvent siehe hier.
Kritik an Schiedsgerichtsplänen für TTIP. Reformen reichen nicht
Süddeutsche Zeitung
7.1.2015
Kritik an Schiedsgerichtsplänen für TTIP
Von Silvia Liebrich
EU-Kommissarin Cecilia Malmström will private Schiedsgerichte im Rahmen von TTIP transparenter und fairer gestalten. In einem zweiten Schritt solle ein internationaler Gerichtshof geschaffen werden. Einen solchen Vorstoß unterstützt auch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. TTIP-Gegner kritisieren die Reformvorschläge. Selbst nach Änderungen könnten ausländische Investoren unabhängige Gerichte umgehen.
Zum Artikel
Verhindern durch Verzögern. Jura-Prof Andreas Fisahn über Rekommunalisierung im Angesicht von TTIP, CETA und TiSA
TAZ
29.04.2015
Jura-Prof Andreas Fisahn über Rekommunalisierung „Aufgeschoben ist aufgehoben“
Interview mit Fisahn führte Klaus Wolschner
Zehn Jahre auf die Rekommunalisierung der Müllabfuhr hinzuarbeiten, hält Fisahn angesichts der TTIP Verhandlungen für eine schlechte Idee.
„TTIP, Ceta und auch Tisa sollen auch im Bereich der öffentlichen Dienste unter dem Stichwort „Liberalisierung“ mehr Privatisierung und Marktöffnung schaffen. Insbesondere ein Rückgängig-Machen soll deutlich erschwert werden. Während es bei Ceta um ein Übereinkommen zwischen EU und Kanada geht und bei TTIP um eines zwischen den USA und der EU, soll Tisa ein internationales Abkommen sein, wo die EU mit 23 Partnern verhandelt. Die Ergebnisse da sind vollkommen offen.“