Schlagwort-Archive: no2ISDS

Die Lobby-Vereinigung EFILA und ihr Einsatz für Investment-Schiedsgerichtsverfahren

Bildschirmfoto 2015-04-14 um 14.47.12

Transnational Institute
15.04.2015

Anwälte untergraben die öffentlichen Interessen
Die Lobby-Vereinigung EFILA und ihr Einsatz für Investment­Schiedsgerichtsverfahren

Lobby group EFILA’s stake in investment arbitration
von Cecilia Olivet, Pietje Vervest, Pia Eberhardt, Fabian Flues

Die öffentliche Debatte um die ISDS Schiedsgerichtsverfahren ist an Firmenanwälten und Anwaltssozietäten nicht spurlos vorübergegangen. Als Reaktion auf die umfangreiche öffentliche Kritik am ISDS-Mechanismus haben kürzlich eine Reihe von Rechtsanwaltsfirmen einen Think Tank gegründet, um das gegenwärtige ISDS System zu verteidigen: Die Europäische Vereinigung für Investment-Recht und -Schiedsgerichte. (European Federation for Investment Law and Arbitration: EFILA, Gründungskonferenz am 23.01.2015 in London)

EFILAs erklärtes Ziel ist es, „eine objektive Debatte“ über ISDS zu unterstützen. Die Anwaltskanzleien und Personen im Vorstand von EFILA vertreten jedoch klare eigennützige Interessen in Bezug auf das augenblickliche Investment-Schiedsgerichts-System. Das weckt ernsthafte Zweifel daran, ob ihre Empfehlungen an die Politik mehr sind als reine Propaganda im Interesse der Schiedsgerichts-Industrie.

In response to growing public criticism of international investment law, a new lobby group has emerged, EFILA, seeking to influence European officials. This briefing exposes how EFILA represents an attempt by the arbitration industry to fend off much-needed reforms in order to protect a highly lucrative business.

zur pdf (in englischer Sprache)

 

StopTTIP, denn das Verfahren nach dem TTIP verhandelt wird, ist rechtsstaatlich defizitär

Internet-Law
13.04.2015

Das Verfahren nach dem TTIP verhandelt wird, ist rechtsstaatlich defizitär
Von Thomas Stadler

Das Zustandekommen des Verhandlungsergebnisses bei einem Vertrag wie TTIP genügt rechtsstaatlichen Anforderungen nicht in ausreichendem Maße. Es ist allein aus diesem Grund unbedingt abzulehnen und zwar ganz unabhängig von den inhaltlichen Aspekten.

Zum Blogbeitrag

Handelsblatt-LeserInnen lehnen TTIP mehrheitlich ab

Handelsblatt 13.04.2015 Umstrittenes Freihandelsabkommen. „TTIP ist ein direkter Angriff der Konzerne auf die Demokratie“ Von tha Vier Buchstaben, eine große Debatte: Nachdem Gabor Steingart die Leser nach ihrer Meinung zu TTIP gefragt hat, sind Hunderte Mails in der Redaktion eingegangen. Die meisten Leser lehnen das Freihandelsabkommen ab. Zum Artikel  

Letzte Hoffnung Verfassungsklage?

Telepolis
09.04.2015

„Die Politik hat die verfassungsrechtliche Anstößigkeit von CETA und TTIP bisher ausgeblendet“
Von Rolf-Henning Hintze

Prof. Axel Flessner über die Freihandelsabkommen, die Möglichkeiten des Bundesverfassungsgerichts und das Versagen der Politik.
Strittigster Punkt der beiden Handelsabkommen CETA und TTIP ist die darin vorgesehene Schiedsgerichtsbarkeit nach dem ISDS-Mechanismus. Trotz des an der SPD-Basis partiell spürbaren starken Widerstands rechnet Axel Flessner, emeritierter Rechtsprofessor der Berliner Humboldt Universität, damit, dass die SPD im Bundestag mehrheitlich für CETA stimmen wird. Er sieht in diesem Fall aber Chancen, dass das Bundesverfassungsgericht den Bundespräsidenten hindern könnte, das Zustimmungsgesetz zu unterzeichnen. Über 17.000 Bundesbürger unterstützen bislang eine Verfassungsklage*.

Zum Artikel

* Zur Verfassungsklage: Petition richtet sich an Bundesverfassungsgericht. Bürgerklage gegen CETA; Christian Rath: Beschwerde in Karlsruhe. Massenklage gegen Ceta geplant. In: taz, 23.3.2015.
Bereits Januar 2015 wurde ein Gutachten veröffentlicht, das zum Ergebnis kommt, dass private Schiedsgerichte gegen die Verfassung verstoßen:

Anfang des Jahres wurde im Report der Böckler-Stiftung ein Beitrag von Prof. Dr. Siegfried Broß, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Richter am Bundesgerichtshof a.D., veröffentlicht:

Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit
Boeckler-Report_Artikel-BROSS

  • Der Einsatz von Schiedsgerichten bei Freihandelsabkommen wird zu Recht kritisch gesehen.
  • Privates Schiedsgericht und Ausübung von Gerichtsbarkeit gegenüber Staaten bei Streitigkeiten, die aus Freihandelsabkommen erwachsen, schließen sich aus.
  • Es bedeutet den Verlust von staatlicher Souveränität und Selbstachtung, sich einer Gerichtsbarkeit außerhalb der Staatenebene zu unterwerfen
  • Eine Schiedsgerichtsbarkeit innerhalb eines Freihandels abkommen darf allenfalls als Staatsschiedsgericht organisiert werden.
  • Die Zusammensetzung eines Staatsschiedsgerichts ist so zu gestalten, dass es sich um Vertreter der Vertragsstaaten mit Zustimmung der nationalen Parlamente handeln muss.

Zum Beitrag von Prof. Broß

Anlässlich dieses Beitrags von Prof. Broß möchten wir noch auf folgende Zeitungsartikel hinweisen:
19.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Verstoß gegen die Verfassung
Von Silvia Liebrich
Der Staatsrechtler Siegfried Broß hält in Verträgen wie TTIP und Ceta private Schiedsgerichte für unzulässig. Deren Veto hätte brisante Folgen.
18.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Ex-Verfassungsrichter geißelt geplante TTIP-Schiedsgerichte
Von Silvia Liebrich
Verfassungsrechtler Siegfried Broß sieht in den privaten Schiedsgerichten der Freihandelsabkommen Ceta und TTIP einen Verstoß gegen deutsches Verfassungs- und EU-Recht sowie einen Systembruch des Völkerrechts.
19.01.2015 Spiegel

Ex-Verfassungsrichter hält Schiedsgerichte für rechtswidrig
Die privaten Schiedsgerichte in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP verstoßen möglicherweise gegen Verfassungsrecht. Ein früherer Verfassungsrichter sieht in den entsprechenden Klauseln einem Zeitungsbericht zufolge einen Systembruch des Völkerrechts.

 

TTIP. Private Schiedsverfahren nutzen nur den großen Konzernen

Süddeutsche Zeitung
08.04.2015

TTIP. Private Schiedsverfahren nutzen nur den großen Konzernen
Von Sivlia Liebrich


Im Rahmen des Freihandelsabkommens TTIP sollen Investoren einen besonderen Rechtsschutz erhalten: Sie können Regierungen verklagen.
Kritiker privater Schiedsverfahren bemängeln aber unter anderem, dass die Sonderklagerechte für die Wirtschaft allein den Interessen großer Konzerne dienten.

Zum Artikel

Reden über TTIP verboten

ZEIT Online
4.3.2015

Reden über TTIP verboten

Von Robert Pausch

FreihandelsabkommenReden über TTIP verboten
Laut einem Gutachten des Bundestages dürfen sich Stadt- und Gemeinderäte nicht mit dem geplanten Freihandelsabkommen beschäftigen. Kritiker sind empört.

Zum Artikel

TTIP: Politik gegen den Bürger

TTIP

TTIP: Politik gegen den Bürger

Von Maja Volland

Wenn „wir“ keine Spielregeln für die Globalisierung setzen, tun es andere, lautet ein beliebtes Argument der Befürworter des geplanten Freihandelsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union (TTIP). Sie argumentieren, mit dem Abkommen ließen sich „Nachhaltigkeit“ und hohe Standards in der globalisierten Wirtschaft garantieren. Und in der Tat: In Anbetracht der kombinierten Wirtschaftsmacht der EU und der USA würde ein gemeinsamer Freihandelsvertrag globale Standards setzen.

Zum Artikel

Bundestag: Antrag der Linksfraktion zum Investorenschutz-Gefälligkeitsgutachten für Sigmar Gabriel (SPD)

Deutscher Bundestag
Wirtschaft und Energie/Antrag
13.01.2015

Der Berliner Wassertisch begrüßt den Antrag der LINKSFRAKTION (Drucksache 18/3729) im Bundestag:

[…]
Begründung der Linksfraktion:
„Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel bemüht das Gefälligkeitsgutachten von Dr. Schill, um seine DIE LINKEZustimmung zum Investitionsschutzkapitel in CETA zu begründen: „Es ist überhaupt kein Problem für mich, zu wiederholen, dass wir im Hinblick auf CETA am Ende vor der Frage stehen, ob unser Unwohlsein und die Kritik an dem „Schweizer Käse“ des Investitionsschutzes – der Gutachter hat es so bezeichnet; so schwach findet er es – dafür ausreichen, dass Deutschland als alleiniges Land in Europa den gesamten Prozess anhalten kann. (…) wenn der Rest Europas dieses Abkommen will. Ich sage Ihnen: Deutschland wird dem dann auch zustimmen. Das geht gar nicht anders.“ (vgl. Plenarprotokoll 18/70, S. 6620).

Demgegenüber weist Prof. Dr. Markus Krajewski in einem Gegengutachten nach: „Die Einschätzungen des Gutachtens beruhen überwiegend auf Prognosen über das zukünftige Verhalten von Schiedsgerichten. Dieses kann jedoch nicht verlässlich vorhergesagt werden. Zudem enthält das CETA weiterhin Elemente, die den Gesetzgeber anders einschränken als das Verfassungsrecht. Schließlich wird auf die Einschränkung der Verwaltung durch das CETA nicht eingegangen.“

Die Sachverständige Pia Eberhardt von Corporate Europe Observatory (CEO) unterstreicht dies in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am 15. Dezember 2014: Die Investor-Staat-Klagerechte im CETA bergen unkalkulierbare Risiken für öffentliche Haushalte und den politischen Gestaltungsspielraum. Für Deutschland markieren sie einen bemerkenswerten Paradigmenwechsel hin zu Investor-Staat-Klagerechten unter kapitalexportierenden Staaten mit entwickelten Rechtssystemen. Sie würden einen enormen Machttransfer auf private Schiedsgerichte begründen, die im Rahmen von zukünftigen CETA-Klagen die Macht hätten, alle Maßnahmen innerhalb eines Staates wie Deutschland auf die Vereinbarkeit mit den Investorenrechten zu überprüfen – von Parlamenten verabschiedete Gesetze, Entscheidungen der Exekutive, Gerichtsurteile – und Staaten wie Deutschland bindend zu hohen Schadensersatzzahlungen zu verurteilen. Und das, obwohl die private Schiedsgerichtsbarkeit mit zentralen rechtsstaatlichen Grundsätzen bricht und bis heute keine überzeugenden Gründe für Investor-Staat-Klagerechte im CETA vorgebracht wurden.“

Zum Antrag 18/3729: Interessengeleitetes Gutachten zu Investorenschutz zurückweisen

 

Vgl. dazu die Rede von Klaus Ernst (MdB, LINKE) vom 16. Januar 2015 (hier nachlesbar)

 

Artikel dazu:
Fabian Lambeck: Investorenschutz hinter verschlossenen Türen. In: Neues Deutschland, 17.01.2015.

Dazu außerdem: Bundestag: Grüne Bundestagsfraktion spricht sich gegen TTIP-Schiedsverfahren (ISDS) aus

Bundestag: Grüne Bundestagsfraktion spricht sich gegen TTIP-Schiedsverfahren (ISDS) aus

heute im bundestag, Nr. 026
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
15.01.2015

Am Freitag, 16. Januar steht im Bundestag TTIP auf der Tagesordnung!

„Konsultationsergebnisse beherzigen – Klageprivilegien zurückweisen“

Grüne gegen TTIP-Schiedsverfahren

Bündnis 90/ Die Grünen
Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Auf einen Mechanismus zur außergerichtlichen Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit [ISDS] im geplanten Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA (TTIP) soll verzichtet werden. Die Bundesregierung solle sich unverzüglich dafür einsetzen, dass die Ergebnisse des Konsultationsverfahrens zu diesem Mechanismus berücksichtigt würden, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/3747), der an diesem Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. An dem EU-Konsultationsverfahren habe es über 150.000 Teilnahmen gegeben, davon 32.500 aus Deutschland. Eine überwältigende Mehrheit [97 %] habe die Einführung von Investor-Staat-Schiedsverfahren grundsätzlich abgelehnt. Die große Bandbreite unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen, die an der Konsultation teilgenommen hätten, sowie die hohe Zahl von Einzelteilnehmern unterstreiche die Bedeutung dieses „sehr eindeutigen Ergebnisses des Konsultationsverfahrens“. Die Fraktion fordert: „Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die Bewertung des Investitionsschutzkapitels in TTIP durch die politischen Institutionen nicht bis zum Ende der TTIP-Verhandlungen vertagt wird, sondern zeitnah und klar politzische Schlussfolgerungen aus dem Ergebnis gezogen werden.“
Zum Beitrag

Antrag 18/3737: Konsultationsergebnisse beherzigen – Klageprivilegien zurückweisen
Konsultationsergebnisse beherzigen – Klageprivilegien zu- rückweisen (pdf)

TTIP und CETA: Europäische Bürgerinitiative reicht Klage vor dem EuGH ein

Stop TTIP will faire Bedingungen auch für zukünftige Initiativen
Stop TTIP
Pressemitteilung, Bündnis Stop TTIP, 10.11.2014

Luxemburg, 10.11.2014. Heute haben über 290 Bürgerorganisationen aus ganz Europa Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eingereicht. Gegenstand ist die Nicht-Zulassung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) Stop TTIP gegen die Handelsabkommen mit den USA und Kanada, TTIP und CETA. Die Bürgerinitiative fordert die EU-Kommission auf, das Verhandlungsmandat für TTIP aufzuheben und CETA nicht abzuschließen.

Die Europäische Kommission hatte den am 15. Juli gestellten Antrag auf Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative am 11. September abgelehnt. Sie beruft sich auf zwei Hauptargumente: Das Verhandlungsmandat zu TTIP sei ein interner Vorbereitungsakt und kein Rechtsakt mit Wirkung auf die Bürgerinnen und Bürger. Außerdem könne eine EBI nur positiv formuliert werden, also darauf hinwirken, einen Rechtsakt zu erlassen, nicht aber einen solchen zu unterlassen. Beide Begründungen sind nach Ansicht der Initiatoren nicht stichhaltig.

Dabei geht es nicht nur um die Handelsabkommen: „Wir klagen nicht nur für die EBI Stop TTIP, sondern auch für weitere Europäische Bürgerinitiativen“, erklärt Michael Efler, Vertreter des siebenköpfigen Bürgerausschusses der EBI. „Wenn es um die Verhandlung internationaler Verträge geht, will die EU-Kommission die Bürgerinnen und Bürger komplett aussperren. Solange noch verhandelt wird, darf sich die Bevölkerung nicht einmischen und wenn die Verträge erst auf dem Tisch liegen, ist es zu spät. Diese Rechtsauffassung würde auch viele künftige EBIs zu zahnlosen Papiertigern machen.“

Mit einer Demonstration von etwa 100 Bürgern vor dem Europäischen Gerichtshof unterstrichen die Initiatoren der Europäischen Bürgerinitiative ihr Anliegen. „Der Graben zwischen Europapolitik und Bevölkerung soll überwunden werden, so das übereinstimmende Credo der Politik. Doch die Diskrepanz zwischen verbalen Luftblasen und tatsächlicher Politik ist eine Zumutung. Die Brüsseler Arroganz gegenüber Europas Bürgerinnen und Bürgern ist nicht hinnehmbar! Wir werden dies – auch im Interesse der europäischen Idee – nicht akzeptieren und uns weiterhin gegen die Freihandelsabkommen CETA und TTIP zu wehren wissen“, so Blanche Weber, Mitglied im Bürgerausschuss der EBI.

Hintergrundinformationen zur Klageeinreichung finden Sie unserer Presse-Information:
https://stop-ttip.org/wp-content/uploads/2014/11/Presse-Information-EuGH-Klage.pdf

Aktionsfotos:
https://www.flickr.com/photos/eci_ttip/

Pressemitteilung online:
https://stop-ttip.org/de/ttip-und-ceta-europaeische-buergerinitiative-reicht-klage-vor-dem-eugh-ein/?noredirect=de_DE

Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) lehnt ISDS ab!

Selbst der Bundesverband für mittelständische Wirtschaft sagt No2ISDS!

Das belegt erneut, dass ISDS nur im Sinne von Großkonzernen, profitorientierten ISDS-Schiedsrichtern und Anwaltsfirmen ist!

 

Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW)
Bundesverband mittelständische Wirtschaft
Freihandelsabkommen TTIP

„Der Mittelstand lehnt den geplanten Investitionsschutz für Unternehmen im transatlantischen Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU (TTIP) ab. Die geplanten Regelungen zum Investitionsschutz benachteiligen die mittelständische Wirtschaft.

Hier finden Sie das Positionspapier (PDF), das der BVMW bei der EU-Kommission im Rahmen eines Konsultationsverfahren eingereicht hat.“

 

Auch der DGB sagt #No2ISDS

Der Berliner Wassertisch freut sich über das Bekenntnis des DGB gegen die Investitionsschutz-Klausel bei den Freihandelsabkommen und erwartet nun von der mächtigen Gewerkschaft, dass sie sich vehement dagegen zur Wehr setzt!

DGB gegen TTIP-Investitionsschutz
07.07.2014
DGB
Noch bis Ende dieser Woche läuft die öffentliche Online-Konsultation der EU-Kommission über eine Investitionsschutz-Klausel im geplanten Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA. Der DGB hat bereits eine Stellungnahme abgegeben – und räumt darin mit einigen Argumenten der Investitionsschutz-Befürworter gründlich auf.

 

Seit vergangenem Jahr verhandeln die Europäische Union und die USA über ein Freihandelsabkommen: die sogenannte Transatlantic Trade and Investment Partnership, kurz TTIP. Der DGB hat bereits früh klar gemacht, dass er die öffentliche Kritik an den intransparenten Verhandlungen teilt. Erst kürzlich hatte der DGB gemeinsam mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) „volle Transparenz“ für den TTIP-Prozess angemahnt.

Reiner Hoffmann: Wertekanon der EU darf nicht vom Tisch gefegt werden

Außerdem fordert der DGB, dass TTIP keinesfalls zum Abbau von Arbeitnehmer-, Umwelt- und Verbraucherrechten führen darf. Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann betonte, „dass ein solches Abkommen nicht zu Lasten der Beschäftigten und von Sozial- und Umweltstandards gehen darf“. Die EU baue auf einem Wertekanon auf, der zum Beispiel in der Anerkennung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zum Ausdruck komme, so Hoffmann. „Dieser Wertekanon darf nicht einfach in Folge eines Handelsabkommens vom Tisch gefegt werden.“

DGB: Investitionsschutz-Kapitel „nicht zu rechtfertigen“

Zu einem besonders umstrittenen Aspekt von TTIP hat die EU-Kommission im März eine öffentliche Online-Konsultation gestartet: Es geht um die Frage, ob das Freihandelsabkommen auch ein Investitionsschutz-Kapitel enthalten soll. Über eine Investitionsschutzklausel könnten Unternehmen vor nicht-staatlichen und nicht-öffentlichen Gerichten auf Schadensersatz klagen, wenn sie durch nationale Gesetze oder Reformen wirtschaftliche Nachteile für sich sehen.

Auch der DGB hat sich mit einer Stellungnahme an der Konsultation beteiligt. Darin räumt der Gewerkschaftsbund mit einigen Argumenten der Investitionsschutz-Befürworter gründlich auf:

Die Befürworter eines Investitionsschutz-Kapitels behaupten, dass ohne eine entsprechende Klausel transatlantische Investitionen gefährdet seien.

Für den DGB ist klar: Rechtsstaaten mit hoch entwickelten Rechtssystemen, wie die EU-Mitgliedstaaten und die USA, brauchen kein Investitionsschutzkapitel. Die Mitgliedstaaten der EU und die USA „schützen Eigentumsrechte umfänglich“, heißt es in der DGB-Stellungnahme. Außerdem zeige das bereits heute vorhandene „hohe Maß an gegenseitigen transatlantischen Direktinvestitionen, dass Investoren sich bereits bislang nicht in ihrer Investitionssicherheit bedroht sehen“. Aus Sicht des DGB ist ein Investitionsschutz-Kapitel in TTIP nicht zu rechtfertigen.

Die Befürworter eines Investitionsschutz-Kapitels behaupten, dass die EU auch mit anderen Staaten keinen Investitionsschutz mehr vereinbaren könne, wenn das Freihandelsabkommen mit den USA kein solches Kapitel enthielte.

Das ist falsch. Der DGB zeigt in seiner Stellungnahme, dass EU-Staaten wie Deutschland durchaus bereits mit anderen Staaten Investitionsschutz vereinbart haben, obwohl es eine entsprechende Vereinbarung mit den USA noch nicht gibt. Außerdem hat mit Australien eine andere Industrienation in ihrem Freihandelsabkommen mit den USA Investitionsschutz bereits ausgeschlossen.

Die Befürworter eines Investitionsschutz-Kapitels argumentieren, man könne die Verhandlungen über ein Investitionsschutz-Kapitel in TTIP nutzen, um das internationale Investitionsschutzrecht zu reformieren.

Der DGB sieht das in seiner Stellungnahme grundsätzlich anders: „Eine notwendige Reform darf nicht nur im Rahmen eines Abkommens stattfinden, sonder muss grundsätzlich für alle bestehenden und zukünftigen Abkommen angegangen werden.“

 


Stellungnahme des DGB zum TTIP-Investitionsschutz-Kapitel (PDF, 92 kB) Stellungnahme des DGB zum TTIP-Investitionsschutz-Kapitel im Rahmen der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission

Ankündigung der EU-Kommission zu den Konsultationen (deutsch)

Direkter Link zur öffentlichen Online-Konsultation (noch bis 13.07.2014 zugänglich)

Zum Artikel

DGB