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Umweltschutz unterliegt Konzernklage: Auf der Grundlage der Energiecharta muss Italien Millionenstrafe für untersagte Ölbohrung zahlen

24.08.2022
Energiecharta: Italien muss Millionenstrafe für untersagte Ölbohrung zahlen

München, 24. August 2022 – Der italienische Staat wurde zur Zahlung von mehr als 250 Millionen Euro (inklusive Zinsen) an das britische Öl- und Gasunternehmen Rockhopper Explorations verurteilt. Dies ist das Ergebnis einer Entscheidung durch ein Investor-Staat-Streitbeilegungsgericht im Rahmen des Vertrags über die Energiecharta (ECT). Für das Umweltinstitut erweist sich der ECT damit einmal mehr als „Anti-Klima-Abkommen“.

Der Fall betrifft eine Regelung aus dem Jahr 2015, mit der die italienische Regierung auf den Widerstand der Öffentlichkeit und auf Umweltbedenken reagierte und neue Öl- und Gasprojekte innerhalb von 12 Seemeilen vor der Küste verbot. Die enorme Summe, die Rockhopper als Entschädigung forderte, beträgt fast das Zehnfache der ursprünglichen Investitionssumme. Tatsächlich ermöglicht der ECT es dem Unternehmen, den Staat nicht nur auf Erstattung tatsächlich bereits investierter Summen, sondern auch für nicht realisierte Gewinne zu verklagen.

“Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht aller Steuerzahler:innen in Italien und eine Katastrophe für alle Klimaschutzbemühungen weit über Italien hinaus”
kommentiert Ludwig Essig aus dem Fachbereich Handelspolitik am Umweltinstitut München. “Dass Konzerne eine demokratisch nicht legitimierte Paralleljustiz bemühen können, um Staaten für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen zu bestrafen, ist nicht länger hinnehmbar. Wir fordern die italienische Regierung auf, die Summe nicht zu bezahlen und die Vollstreckung juristisch anzufechten. Von den übrigen europäischen Staaten erwarten wir einen Plan für einen schnellstmöglichen, koordinierten Ausstieg aus dem ECT als Relikt der fossilen Ära”.

Der ECT ist ein multilaterales Handelsabkommen, das Investitionen im Energiesektor schützt. Der Vertrag ist weithin kritisiert worden, weil er den Unternehmen der fossilen Energiewirtschaft umstrittene Befugnisse einräumt, Länder wegen Klimaschutzmaßnahmen zu verklagen, die ihre Gewinne beeinträchtigen. Wissenschaftler:innen, zivilgesellschaftliche Gruppen und selbst der Weltklimarat IPCC weisen darauf hin, dass er ein inakzeptables Hindernis für Klimaschutzmaßnahmen darstellt. Der ECT eröffnet ausländischen Unternehmen die Möglichkeit, nationale Gesetze zu umgehen, indem sie ein paralleles Rechtssystem nutzen können, welches exklusiv ihnen zur Verfügung steht. Im Jahr 2016 ist Italien als eines der wenigen Länder aus dem ECT ausgetreten, kann aber aufgrund einer Verfallsklausel (der sogenannten “sunset clause”) noch 20 Jahre nach dem offiziellen Ausstieg in Bezug auf bis dahin bestehende Investitionen verklagt werden.

Das Urteil im Fall Rockhopper erging nur wenige Wochen, nachdem sich die Vertragsstaaten auf einen leicht modernisierten Vertragsentwurf geeinigt hatten, der kleine Änderungen vorsieht, aber vor allem den Schutz von Investitionen in fossile Brennstoffe beibehält. Ein ähnliches Urteil wäre damit weiterhin möglich.

Hintergrund:

Im Jahr 2015 verbot die italienische Regierung nach einer großen Bürgerinitiative Ölbohrungen in Gewässern innerhalb von 12 Meilen vor der Küste und damit auch das Projekt Ombrina Mare, das sich 4 Meilen vor der Küste befindet. Im Jahr 2005 hatte das Ölunternehmen Mediterranean Oil & Gas eine Explorationsgenehmigung für das Ölfeld Ombrina Mare erhalten und war 2008 auf Öl gestoßen. Anschließend beantragte das Unternehmen eine Förderkonzession, die von den italienischen Behörden jedoch nie erteilt wurde. Im Jahr 2014 kaufte Rockhopper das Ölunternehmen Mediterranean Oil & Gas für 29,3 Mio. GBP. Das Unternehmen zog vor ein italienisches Gericht, um die Konzession zu erhalten, verlor jedoch seine Klagen und die anschließende Berufung. Später brachte es den Fall vor ein Tribunal im Rahmen des ECT-Vertrags. Rockhopper hat Berichten zufolge 275 Millionen US-Dollar (wahrscheinlich zuzüglich Zinsen) gefordert, während es behauptet, etwa 29 Millionen US-Dollar investiert zu haben.

Zur Pressemitteilung

Mitteilung von Rockhopper zum Urteil des Schiedsgerichts hier

Was wir tun können?

Fordert die EU-Kommission und die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten auf, diesen Klimakiller-Vertrag zu verlassen!

Der Energiecharta-Vertrag ist ein Klimakiller. Stoppen wir ihn!

https://www.gerechter-welthandel.org/ect-stoppen/

 

Powershift: Keine wesentlichen Fortschritte bei der Reform des Energiecharta-Vertrags (ECT)

7. Juli 2021
Von Vanessa Fischer

„Informationen aus Diplomatenkreisen zeigen, dass die Gespräche über die Reform des umstrittenen Energiecharta-Vertrags (ECT) scheitern und die Vorschläge der EU abgelehnt werden. Indes fordern 402 zivilgesellschaftliche Organisationen [darunter auch der Berliner Wassertisch] von den Regierungen einen Austritt aus dem Vertrag. […]“
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Presseerklärung: Altmaiers Festhalten am Energiecharta-Vertrag kostet Milliarden

Protest mit Altmaier-Großmaske gegen umstrittenen Vertrag, der die Kosten für Kohle- und Atomausstieg in die Höhe trieb

Berlin, 2. Juni 2021. Vor dem Bundeswirtschaftsminsterium forderten heute mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) auf, den Energiecharta-Vertrag (ECT) zu kündigen. Protestierende mit Großmaske von Altmaier brachten eine Schubkarre voller Geld für die Kohlekonzerne.

Noch bis 4. Juni findet eine Verhandlungsrunde zur Modernisierung des dreißig Jahre alten Energiecharta-Vertrags statt, doch Beobachter halten diese Verhandlungen für aussichtslos. Über eine Million Menschen haben deshalb bereits einen internationalen Appell für den Austritt aus dem Abkommen unterzeichnet.

Yves Venedey, Campaigner bei Campact: “Der Energiecharta-Vertrag ermöglicht ausländischen Energiekonzernen Milliarden-Klagen, wenn Klimaschutzmaßnahmen ihre zukünftigen Profite schmälern. Dieser Klimakiller-Pakt ist deshalb unvereinbar mit dem Pariser Klimaabkommen. Altmaier sollte ihn gemeinsam mit unseren EU-Partnern endlich kündigen – so wie es Frankreich, Spanien und Luxemburg vorgeschlagen
haben.”

Fabian Flues, Handelsexperte bei Powershift: “Die heutigen Verhandlungen sind vergeudete Zeit. Es ist jetzt schon klar, dass auch in Zukunft fossile Unternehmen hohe Summen für die Energiewende einklagen können. Die Bundesregierung muss jetzt die Reißleine ziehen und aus dem Energiecharta-Vertrag aussteigen.”

Der ECT erlaubt ausländischen Investoren eine Regierung auf Schadenersatz zu verklagen, wenn regulatorische Maßnahmen ihre zukünftigen Profite beeinträchtigen. So hatte der schwedische Energiekonzern Vattenfall Deutschland wegen des Atomausstiegs vor einem Schiedsgericht verklagt. Die deutschen Energiekonzerne RWE und Uniper verklagen derzeit die Niederlande wegen des Kohleausstiegs.

Nach Ansicht der Veranstalter spielte der ECT auch beim deutschen Kohleausstieg eine entscheidende Rolle. Ihren vertraglich zugesicherten Klageverzicht ließen sich die Konzerne teuer bezahlen. Insbesondere die LEAG dürfte dadurch wesentlich höhere Entschädigungen erhalten haben. Denn ihre tschechische Eigentümerin EPH wäre unter dem ECT klageberechtigt. Zwei Studien legen nahe, dass die LEAG rund 1,5 Milliarden
Euro mehr erhält, als ihr eigentlich zustünden.

An der Aktion beteiligte Organisationen und Bündnisse:

Attac – Campact – CAN-Europe – Extinction Rebellion – Forum Umwelt & Entwicklung – NaturFreunde Deutschlands – Netzwerk Gerechter Welthandel – PowerShift – Umweltinstitut München – Urgewald – WeMove – 350.org

Weitere Informationen:

Presse-Briefing (pdf) zum Energiecharta-Vertrag (auf Englisch)

Zum Online-Appell hier

Energiezukunft: Konzernschutz vor Klimaschutz? Nicht mit uns!

22. April 2021
Meinung von Pia Eberhardt und Kathrin Henneberger

Auf Joe Bidens virtuellem Klimagipfel wird Angela Merkel einmal mehr das Zepter für das Klima schwingen. Dabei hält ihre Regierung an einem Vertrag fest, der Konzernen wie RWE und Uniper Milliardenklagen gegen Klimaschutz ermöglicht. Die nächste Bundesregierung muss die Klagewelle stoppen und aus dem Energiecharta-Vertrag aussteigen.

Pia Eberhardt arbeitet für die lobbykritische Organisation Corporate Europe Observatory (CEO) / Kathrin Henneberger ist grüne Energie- und Klimapolitikerin aus dem Rheinischen Braunkohlerevie

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#noECT Der Energiecharta-Vertrag ist ein Klimakiller. Stoppen wir ihn!

 

Powershift: Mythen rund um den Energiecharta-Vertrag entkräften! Ein neuer Leitfaden für Medien, Politik und Zivilgesellschaft


Ein Leitfaden für Medien, Politik und Zivilgesellschaft

Jetzt auf Deutsch verfügbar: https://power-shift.de/mythen-rund-um-den-energiecharta-vertrag-entkraeften/

Während die Sorgen wachsen, dass der Energiecharta-Vertrag die Klimakrise verschärft und einige Länder einen Ausstieg in Erwägung ziehen, versuchen die Profiteure des Vertrags mit PR und falschen Behauptungen der Kritik zu begegnen. Wir kontern diese Mythen in unserem Leitfaden.

Der Leitfaden hilft 18 häufig gemachte Behauptungen zu entkräften, die die ECT Befürworter verbreiten.Einige der Mythen, die entkräftet werden:

Mythos 1: Der ECT bringt bringt dringend benötigte Investitionen, auch in Erneuerbare Energien
Mythos 2: Der ECT hilft dem Klima, indem er Investitionen in erneuerbare Energien beschützt
Mythos 3: Der ECT wird hauptsächlich von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMUs) benutzt
Mythos 4:
Der ECT ist der einzige Weg, Energieinvestitionen im Ausland zu schützen
Mythos 5: Die ECT Modernisierung wird seine Fehler beheben
Mythos 6: Länder im globalen Süden profitieren von einem Beitritt zum ECT
Mythos 7: Den ECT zu verlassen hilft schützt nicht gegen teure Klagen

Es gibt auch eine Kurzversion: https://power-shift.de/mit-mythen-um-den-energiecharta-vertrag-aufraeumen/

Klimareporter: Energiecharta-Vertrag. Nix wie raus aus dem Klimakiller-Pakt

Klimareporter
02. März 2021
Ein Gastbeitrag von Pia Eberhardt, Christina Schliesky und Kathrin Henneberger

Zwischen uns und einer klimagerechten Zukunft steht der Energiecharta-Vertrag. Er erlaubt es Energiekonzernen, Staaten zur Zahlung von Milliardensummen zu zwingen, wenn sie ernsthaften Klimaschutz durchsetzen wollen – sogar noch 20 Jahre nach dem Austritt einzelner Staaten. Es ist Zeit, damit Schluss zu machen. […]

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Milliardenzahlungen an AKW-Betreiber: Zivilgesellschaft fordert Kündigung des Energiecharta-Vertrags


Forum Umwelt und Entwicklung – PowerShift e.V. – Umweltinstitut München

Milliardenzahlungen an AKW-Betreiber: Zivilgesellschaft fordert Kündigung des Energiecharta-Vertrags

(Berlin, München 5 März) Wie heute bekannt wurde, haben sich die Bundesregierung und die Betreiber der deutschen Atomkraftwerke auf Milliardenentschädigungen für den Atomausstieg geeinigt.[1] Die Unternehmen werden mit 2,4 Milliarden aus dem Bundeshaushalt entschädigt. Im Gegenzug verzichten die Atomkonzerne auf weitere Klagen und ziehen laufende Klagen zurück, inklusive des Verfahrens von Vattenfall gegen die Bundesrepublik vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington.

Das Urteil in dem seit 2012 laufende ICSID Verfahren war für den Frühsommer angekündigt worden. Vattenfall klagte vor dem Schiedsgericht auf mindestens 6,1 Milliarden Euro Entschädigung. Durch die jetzt vereinbarten Zahlungen konnte die Bundesregierung eine Verurteilung durch das Schiedsgericht vermeiden. Das drohende Urteil im ICSID Verfahren dürfte zu höheren Entschädigungen geführt haben: Auf seiner Website spricht das Bundesumweltministerium von Gesamtentschädigungen für den Atomausstieg im dreistelligen Millionenbereich.[2] Nun bekommt Vattenfall alleine 1,425 Milliarden Euro.

Nelly Grotefendt, Referentin für Politik beim Forum Umwelt und Entwicklung sagt: „Diese hohen Zahlungen über 2,4 Milliarden an die Atomkonzerne wären wohl ohne die Klage von Vattenfall vor einem Schiedsgericht kaum möglich gewesen. Aufgrund dieser Drohkulisse ist die Bundesregierung eingeknickt und hat höhere Entschädigungen gezahlt, als sie angekündigt hatte. Hier zeigt sich die Gefahr, die solche Klagen für die öffentlichen Kassen darstellen.“

Die ICSID Klage Vattenfalls gegen die Bundesrepublik findet auf Basis des Energiecharta-Vertrags statt. Er ermöglicht Klagen von Energieunternehmen gegen Staaten, wenn Regulierungen erwartete Gewinne schmälern. Vor einem Monat reichte der deutsche Energiekonzern RWE Klage gegen die Niederlande für den Kohleausstieg bis 2030 ein.[3] Zudem wurde vor wenigen Wochen durch die Bundesregierung bestätigt, dass die ungewöhnlich hohen Entschädigungen für die Braunkohlebetreiber im Rahmen des deutschen Kohleausstiegs auch mit einem Klageverzicht unter dem Energiecharta-Vertrag zusammenhängen.[4] Die Europäische Kommission hat in dieser Frage ein Beihilfeverfahren eingeleitet.[5]

Fabian Flues, Handelsexperte bei PowerShift, sagt: „Bereits beim deutschen Kohleausstieg hat sich gezeigt, wie der Energiecharta-Vertrag die Kosten für die Energiewende in die Höhe treibt und öffentliche Gelder zu Gunsten der großen Energieunternehmen umverteilt. Die hier verschenkten Milliarden fehlen nun, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben.“

Die Risiken, die der Energiecharta-Vertrag für die Energiewende und die Bekämpfung der Klimakrise darstellt, führen zu immer stärkerer Kritik an dem Vertrag. Eine Petition, die den Ausstieg aus dem Energiecharta-Vertrag fordert, hat in 10 Tagen bereits über 950 000 Unterschriften gesammelt.[6] Frankreich und Spanien haben bereits Vorbereitungen für einen gemeinsamen Ausstieg aus dem Vertrag gefordert. Die Bundesregierung hält jedoch unvermindert an dem Vertrag fest.

Karl Bär, Referent für Handelspolitik beim Umweltinstitut München, fordert: „Die Bundesregierung muss den Vertrag über die Energiecharta endlich kündigen. Das fordern schon fast eine Million Menschen in einer Petition. Der Vertrag ist der Bremsklotz für Energiewende und ambitionierte Klimapolitik. Zwei zentrale Projekte der Energiewende, der Atom- und der Kohleausstieg, wurden durch den Energiecharta-Vertrag erheblich verteuert. Sonderrechte für Energiekonzerne sind mit den Notwendigkeiten des Klimaschutz nicht vereinbar.“

[1] https://www.bmu.de/pressemitteilung/bundesregierung-und-energieversorger-verstaendigen-sich-auf-finanziellen-ausgleich-und-beilegung-alle/

[2] https://www.bmu.de/faqs/urteil-zum-atomausstieg/ Auch nach dem Urteil des BVerfG 2020 gingen Expert*innen nicht wesentlich höheren Zahlungen aus.

[3] https://power-shift.de/klimapolitik-im-visier-rwe-verklagt-niederlande-vor-schiedsgericht-fuer-den-kohleausstieg/

[4] https://www.buzzfeed.de/recherchen/energiecharta-vertrag-schiedsgerichte-europa-klimaziele-90214917.html

[5] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_972

[6] https://power-shift.de/campaign/ect-petition/