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Schlagwort-Archive: Nußbaum
Strafanzeige des Wassertischs:
Missbrauch zu PR-Zwecken oder demokratisches Recht?
Kommentar zum taz-Artikel „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“ von Sebastian Heiser (28.07.2014) [1]
Zur Erläuterung: Die Strafanzeige des Wassertischs und seiner Bündnispartner richtete sich gegen den Berliner Finanzsenator Nußbaum wegen des Verdachts der Untreue. Es ging darum, ob die Unternehmensanteile von RWE und Veolia an den Berliner Wasserbetrieben zu teuer zurückgekauft wurden. Es sollte untersucht werden, ob und inwieweit anhängige Gerichtsverfahren bei der Festlegung des Kaufpreises wertmindernd berücksichtigt wurden.
Die Lektüre scheint spannend zu werden. Heiser ist Kriminellen auf der Spur. Kurt Wansner von der CDU ist Serientäter, weil er immer wieder Strafanzeigen stellt, die zu nichts führen. Und die Medien sind gewissermaßen seine Komplizen, denn sie geben ihm Zucker, sie berichten darüber. Ist das nun ein Einzelfall oder ist diese Methode noch weiter verbreitet? Heiser findet es heraus: Es gibt andere, die es genauso machen, z. B. den Wassertisch. Dem geht es in puncto Medienaufmerksamkeit inzwischen ziemlich schlecht. „Wassertisch kritisiert Senat“ lockt ja keinen Journalisten mehr hinterm Baum hervor und ist ungefähr genauso interessant wie „Hund beißt Mann“. Kein Wunder, wenn also auch der Wassertisch in die Trickkiste mit den Strafanzeigen greift.
Heiser stellt auch eine angebliche Gesetzeslücke fest, die es erlaubt, bei Strafanzeigen „zu Unrecht“ zu behaupten, es liege der Verdacht auf eine Straftat vor. Die vielen Strafanzeigen, die deshalb risikolos gestellt werden könnten, führten dazu, dass dann bei der Staatsanwaltschaft die Zeit für die Verfolgung echter Straftäter fehle.
Hallo – was ist mit der taz los? Das ist doch kein Sach-Artikel mehr. Hier werden ein paar Fakten mit Meinungen des Autors vermischt und heraus kommt eine (nicht ganz so) gut getarnte Diffamierung des Wassertischs und seiner Bündnispartner Bund der Steuerzahler [2] und Verband Deutscher Grundstücksnutzer. Unsere Initiative, die bisher nur diese einzige Strafanzeige und diese auch erst nach reiflicher Überlegung auf den Weg gebracht hat, wird in seinem Artikel zu einem Musterbeispiel für den Missbrauch von Strafanzeigen hochstilisiert. Das widerspricht der journalistischen Sorgfaltspflicht. Gleichzeitig kritisiert Heiser genau diese fehlende Sorgfalt bei anderen Medien, die nach erster Berichterstattung über Strafanzeigen versäumten, über die Einstellung der Ermittlungen zu berichten. Heiser unterstellt dem Wassertisch, diese Strafanzeige nur aus populistischen Erwägungen gestellt zu haben. Das ist aber „Meinung“ und gehört in einen Kommentar, nicht aber in einen Sachartikel. Woher will denn der Autor wissen, dass es nicht gute Gründe im Interesse der Berlinerinnen und Berliner waren, die uns zu dieser Anzeige veranlasst haben? (Angefragt hat er bei uns ja nicht…) Auch wenn es vielleicht missbraucht werden kann: Es ist ein elementares demokratisches Recht, bei Verdacht einer strafbaren Handlung diese bei der Staatsanwaltschaft anzeigen zu dürfen. Dieses Recht darf nicht angetastet werden.
Auch in der Vergangenheit war das Verhältnis zwischen Wassertisch und taz nicht immer ganz unproblematisch, war es doch die taz [Sebastian Heiser], die in der heißen Phase vor dem Volksentscheid 2011 einen Teil der Wasserverträge „leakte“ und dann den Volksentscheid kurzerhand als „überflüssig dank Erfolg“ [3] erklärte. Das entsprach dann auch ganz der Argumentationslinie des Senats gegen die Teilnahme am Volksentscheid. Drei Tage vor dem Volksentscheid interviewte Heiser [4] den Wassertisch-Aktivisten Rudek und behauptete dabei – in eine Frage verpackt – , dass es abwegig sei anzunehmen, dass der Senat noch nicht alles veröffentlicht habe und legte in einer weiteren Frage nahe, der Wassertisch folge einer Verschwörungstheorie, wenn er den Beteuerungen, alles sei veröffentlicht, keinen Glauben schenke.
Noch am Tage des Volksentscheids, an dem sich die Niederlage des Senats manifestierte, nahm Heiser Bürgermeister Wowereit vor einer Behauptung von Frau Künast in Schutz [5], dass noch nicht alles veröffentlicht worden sei.
Tatsächlich war NICHT alles veröffentlicht, wie sich inzwischen herausgestellt hat.
Und jetzt, mit dem Artikel zur PR-Strategie, wird wieder der Wassertisch angegriffen, diesmal wegen seines angeblichen Medien-Populismus, damit nicht etwa noch jemand auf die Idee kommt, beim Rückkauf der Wasserbetriebe sei doch nicht alles mit rechten Dingen zugegangen.
Wolfgang Rebel, 3. August 2014 [update 4. August]
[1] 28.07.2014 Sebastian Heiser: „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“: http://www.taz.de/!143237/ bzw. als leicht modifizierte Print-Version: 29.07.2014 „Auf direktem Umweg“: http://bit.ly/1nbCSqi
[2] In einem Kommentar wehrt sich Alexander Kraus vom Bund der Steuerzahler gegen den Populismus-Vorwurf Heisers: http://www.taz.de/!ku9303/
[3] 10.11.2010 Gereon Asmuth: „Überflüssig dank Erfolg“: http://www.taz.de/!61090/
[4] 10.02.2011 Sebastian Heiser: „»Das ist keine Verschwörungstheorie«“: http://www.taz.de/!65712/
Sinkende Abwasserpreise – ein Geschenk des Senats?
Kommentar Wassertisch
13.09.2014
Sinkende Abwasserpreise – ein Geschenk des Senats an die Berliner*innen?
von Wolfgang Rebel
Senat und Berliner Presse berichteten am 11. September, dass die Abwasserpreise in Berlin von 2015 an um 6,1 % sinken sollen. Es heißt, Finanzsenator Nußbaum werte dies als Beleg dafür, dass die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe den Berlinern Vorteile bringe. Tatsache ist aber: Diese Preissenkung hat nichts mit der Rekommunalisierung zu tun. Der Rückkauf des Klärwerks Waßmannsdorf war schon länger geplant. Die dadurch geringeren Kosten mussten auf der Grundlage der auch nach der Rekommunalisierung unveränderten Kalkulationsgrundlagen zur Senkung der Abwassergebühren führen. Das Sale-and-lease-back-Geschäft von 1997, das mit dem Rückkauf des Klärwerks 2013 beendet wurde, war für die Wasserbetriebe so ungünstig, dass jetzt nach der Auflösung dieses Geschäfts neben den 6,1 %-Almosen für die Berliner Wasserkunden auch noch 46 Mio € Gewinn für das Land Berlin bis 2019 herausspringen. Dies ergibt sich aus der Antwort des Senats auf eine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Heidi Kosche (Drs. S17-13932) und einer darauf basierenden Analyse des Grundeigentum-Verlags (dessen Einschätzung der Wasser-Teilprivatisierung wir allerdings nicht teilen).[expand title=“ weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=““]
Auch die vorübergehend sinkenden Frischwasserpreise sind kein Geschenk des Senats
Allein die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes vom 04.06.2012 ist der Grund dafür, dass die Frischwasserpreise bis zum Jahr 2018 vorübergehend sinken. Danach wird der Senat nicht weiter auf Gewinne aus den Wasserbetrieben verzichten wollen. Nach 2018 werden wieder nur die bisherigen Kalkulationsgrundlagen die Frischwasserpreise bestimmen, es sei denn, die Politik würde an den gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen rund um die Wasserbetriebe zugunsten der Wasserkunden etwas ändern. Bisher ist das trotz der formalen Rekommunalisierung nicht zu erkennen.
Das Bundeskartellamt wird nach 2018 keine direkte Möglichkeit mehr haben, die Frischwasserpreise erneut auf Preismissbrauch zu untersuchen. Es war ein Sonderfall, dass der damalige Wirtschaftssenator Wolf (Linke) das Bundeskartellamt einschaltete. Normalerweise ist die Landeskartellbehörde zuständig. Es ist nicht davon auszugehen, dass dieser Weg von einem Senatsmitglied noch einmal beschritten wird.
Privatrechtliche Rückzahlungsansprüche für missbräuchlich erhöhte Wasserpreise bestehen für die Jahre 2010 und 2011
Das Bundeskartellamt hatte sich in seiner Preissenkungsverfügung ausdrücklich vorbehalten, auch für die Jahre 2009 bis 2011 Erstattungen an die Wasserkunden zu verlangen. In einem Vergleich mit den Wasserbetrieben wurde aber stattdessen vereinbart, anstelle der Rückzahlungen für 2009 bis 2011 den Zeitraum für die Preissenkungen über das Jahr 2015 hinaus bis zum Jahr 2018 auszudehnen. Wie uns Prof. Dr. Markert, Direktor beim Bundeskartellamt a. D., mitteilte, können trotzdem privatrechtliche Rückzahlungsansprüche (wegen Verjährung nicht mehr für 2009) für die Jahre 2010 und 2011 geltend gemacht werden. Durch den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 24.02.2014 wurde unanfechtbar festgestellt, dass die Trinkwasserpreise der BWB ab 2009 im Umfang ihrer Überhöhung auch gegen das Missbrauchsverbot des § 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB verstoßen und damit insoweit wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot unwirksam waren. Die Zahlungen der Kunden sind damit insoweit ohne Rechtsgrund erfolgt und können aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB zurückgefordert werden.
Kalkulationsgrundlagen müssen für Frischwasser und für Abwasser geändert werden
Die hohen Frischwasserpreise und die hohen Abwassergebühren in Berlin ergeben sich – wie das Bundeskartellamt festgestellt und das OLG Düsseldorf bestätigt hat – aus den hohen kalkulatorischen Kosten, die zwar in gewinnorientierten Unternehmen üblich sind, aber in kommunalen Betrieben der Daseinsvorsorge nichts zu suchen haben. Kalkulatorische Kosten sind reine Rechengrößen. Sie treten in der Realität nicht als wirkliche Kosten in Erscheinung. Diese preistreibenden kalkulatorischen Kosten führen zu einer Sonderabgabe der Berliner Bürgerinnen und Bürger über die Wasser und Abwasserpreise. Dies ist unsozial, da Bezieher geringer Einkommen damit überproportional belastet werden. Diese kalkulatorischen Kosten müssen deshalb sowohl aus den Kalkulationsvorschriften für Frischwasser als auch für Abwasser verbannt werden.
[/expand]
Sebastian Heiser – ein Enthüllungsjournalist?
Update anlässlich des #Tazgate und der häufig wiederholten Behauptung, Sebastian Heiser habe sich in der „Berliner Wassersache“ als Enthüllungsjournalist verdient gemacht:
Stand: 10. Februar 2018; Beitrag wird sukzessive aktualisiert.
Der Berliner Wassertisch kann nicht beurteilen, was es mit den Anschuldigungen gegen Sebastian Heiser auf sich hat, dass er seine Kollegen in der TAZ mit nachrichtendienstlichen Mitteln ausspioniert habe.* Was der Berliner Wassertisch allerdings feststellen kann, ist, dass Heiser nach seinen Erfahrungen nicht der akribisch arbeitende Enthüllungsjournalist ist, als der er nun gelegentlich dargestellt wird.[1] Dies gilt nicht nur für seinen Beitrag bei den SZ-Leaks wie der RBB [2] nachrecherchiert hat, sondern auch für seine Berichterstattung über den Wasser-Volksentscheid.
*http://www.tagesspiegel.de/medien/james-bond-bei-der-taz-die-taz-soll-opfer-eines-spionageangriffs-geworden-sein/11401938.html
http://www.morgenpost.de/printarchiv/kultur/article137681755/Redakteur-der-taz-soll-Kollegen-ausspioniert-haben.html
http://www.berliner-zeitung.de/medien/abhoeraffaere-in-berlin-redakteur-der–taz–soll-kollegen-ausspioniert-haben,10809188,29914842.html
http://www.ndr.de/fernsehen/Ich-habe-all-die-Jahre-geschwiegen,zapplilienthal102.html
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/blog/Die-Sache-mit-Namen,heiser112.html
Zur Erinnerung:
1999 wurden die Berliner Wasserbetriebe von der Großen Koalition teilprivatisiert. Die Verträge waren geheim. Der 2006 gegründete Berliner Wassertisch startete im Bündnis mit vielen anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen und Initiativen 2007 ein Volksbegehren zur „Offenlegung aller Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe stehen und zwischen dem Land Berlin und den privaten Anteilseignern geschlossen worden sind“.
Ziel war es, die Verträge nach der Veröffentlichung juristisch anzufechten. Die Berichterstattung zu diesem Volksbegehren war – freundlich ausgedrückt – verhalten. Es bedurfte eines sehr hohen Einsatzes von vielen ehrenamtlich engagierten Bürger_innen, um das Thema ins öffentliche Bewusstsein zu bringen. Die Initiative befand sich im Oktober 2010 auf der Zielgeraden des insgesamt dreistufigen Volksbegehrens, als Folgendes passierte:
Es wurden Sebastian Heiser Teile des Konsortialvertrages zugespielt.[3] Er verkündete zwei Tage nach der Unterschriftenabgabe (2. Stufe Volksbegehren) – am 29. Oktober 2010: „taz enthüllt Berlins Geheimverträge“
„Der komplette Vertrag. Ab Samstag [30. Oktober] steht der komplette, bislang geheime Vertrag auf dem Recherche-Blog der taz zum Download zur Verfügung unter taz.de/wasservertrag.“(Quelle ; vgl. auch die Leserkommentare)
Kurze Zeit später veröffentlichte der Senat (Mittwoch, 10. November 2010) eine weitere Tranche des Konsortialvertrages. Die vollmundige Ankündigung des angeblich akribisch arbeitenden Journalisten, dass er den kompletten Vertrag veröffentlicht hätte, war damit widerlegt. Eine nicht sonderlich aufwändige Recherche hätte ihn vor seinem Irrtum bewahrt. Der Wassertisch geriet dadurch in die Verlegenheit, erklären zu müssen, wieso es wichtig ist, die Offenlegung der Geheimverträge immer noch per Volksgesetz juristisch verbindlich zu beschließen.
Das hinderte Heisers TAZ-Kollegen Gereon Asmuth nicht, am 10. November 2010 in seinem Artikel mit dem Titel “Überflüssig dank Erfolg” zu schreiben:
„Eins ist seit Mittwoch [10. November 2010] klar: Der Volksentscheid zu den Wasserverträgen ist überflüssig. Es gibt nichts mehr zu entscheiden. Die Verträge stehen im Internet. Nicht mehr nur auf einer Seite der TAZ. Auch das Land Berlin, RWE und Veolia haben sie offengelegt. Dass das Volk aus rechtlichen Gründen dennoch zur Abstimmung gerufen wird, klingt absurd. Einige werden das gar als Beleg dafür sehen, dass direkte Demokratie eh nur Murks sei. Dabei hat die Initiative Wassertisch nur einen Makel: Sie hat schon vor dem Urnengang alle Ziele erreicht.“ (Quelle; vgl. auch die Leserkommentare)
Was Asmuth nicht schrieb: Auch jetzt fehlten weiterhin wichtige Nebenabreden und Bestimmungen. Wer weiß, wie schwierig es ist, die Bürger zu mobilisieren, bei Volksentscheiden ihre Stimme abzugeben, wird erkennen, welchen Bärendienst Heiser und Asmuth dem Wasser-Volksentscheid geleistet haben. Der Anschein, dass die Offenlegung bereits erledigt sei, hätte den Volksentscheid den Sieg kosten können.[4]
Doch Heiser beließ es nicht dabei, dem Volksbegehren den Wind aus den Segeln zu nehmen. Drei Tage vor dem Volksentscheid interviewte Sebastian Heiser den Sprecher des Wasservolksbegehrens Thomas Rudek. In seinem Artikel mit dem Titel “Das ist keine Verschwörungstheorie” (Quelle; vgl. auch die Leserkommentare) rückte Heiser den Wassertisch mit fragwürdigen rhetorischen Mitteln in die Ecke von Verschwörungstheoretikern.
Am 11. Februar 2011, zwei Tage vor dem Volksentscheid schrieb Svenja Bergt den Artikel: Fragen & Antworten zum Volksentscheid. Das Kreuz mit dem Wasser. Hierin wurde weiterhin suggeriert, dass es eigentlich nichts mehr zu veröffentlichen gäbe und dass es beim Volksentscheid nicht um die soeben von der dapd erwähnten unveröffentlichten Verträge ginge. Auf die Emailanfrage eines Wassertischlers, warum Frau Bergt schreibe, dass diese Verträge nicht Gegenstand des Volksentscheids seien, antwortete überraschenderweise Sebastian Heiser, da er die „entsprechende Passage in dem Artikel […] geschrieben“ habe. Er beharrte: „Die Verträge, über die dapd berichtet, gehören nicht dazu“. Der Wassertisch jedoch hielt dagegen, dass „die Auffassung, es handele sich um konzerninterne Dokumente, die nicht unter den Regelungsbereich unseres Gesetzestextes fallen juristisch nicht haltbar ist. Herr Heiser wäre gut beraten, wenn er seine journalistische Integrität nicht einer senatskonformen Berichterstattung opfert!“ (Quelle)
Noch am Tage des Volksentscheids nahm Sebastian Heiser Klaus Wowereit vor einer Behauptung von Renate Künast in Schutz, dass noch nicht alles veröffentlicht worden sei. Tatsächlich war NICHT alles veröffentlicht.
Glücklicherweise hat sich die TAZ mit ihrer Auffassung, dass ein Urnengang am 13. Februar 2011 überflüssig sei, nicht durchgesetzt. 666.235 Menschen sprachen sich für das Gesetz zur Offenlegung der Geheimverträge aus und bahnten damit den Weg zu einer vollständigen Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe.
Von einem akribisch und investigativ arbeitenden „Enthüllungsjournalisten“ hätten wir mehr erwartet, als dass er einfach irgendein halbgares Dokument mit falschen Behauptungen ins Netz stellt. Damit hat er lediglich dem Senat und den Anteilseignern RWE und Veolia in die Hände gearbeitet. Auch in der Folge fiel Heiser nicht durch kritische Berichterstattung auf. Am 6. Juli 2013 veröffentlichte er sogar einen puren Gefälligkeitsartikel über die BWB: “Die Preise bestimmen andere”.
Die wirklichen Enthüllungen fanden dagegen woanders statt. Die DAPD veröffentlichte vor dem Abstimmungstag, dass noch wichtige Bestandteile des Vertrags unveröffentlicht seien. Die Informationen lieferte der Wassertisch – ganz ohne Heiser. In der BERLINER ZEITUNG wurde ein Dokument zu geheimen Absprachen veröffentlicht, die der CDU-Senator Heilmann auch nach dem Volksentscheid noch mit dem Wasserkonzern Veolia traf.
[1] Zuletzt: Radio 1 Medienmagazin (Download)
[2] Vgl. Audiobeitrag: SZ-Leaks, taz-Einbruch und Kritik an Tagesschau und Co. 22.2.2015.
[3] Der Berliner Wassertisch vermutet, dass die Teile des Vertrages aus regierungsnahen Kreisen kamen und dass damit dem Wasservolksentscheid schlicht und ergreifend der Wind aus den Segeln genommen werden sollte.
[4] Unabhängig davon, ob alle Dokumente offengelegt waren, war der Erfolg des Volksbegehrens auch wichtig, weil in dem Volksentscheidsgesetz eine unabhängige Überprüfung der Verträge gefordert wurde: „Bestehende Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden bedürfen einer eingehenden, öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen.“ Die Offenlegung war kein Selbstzweck. Ziel war bekanntlich die juristische Anfechtung der Wasserverträge.
Beispiele:
Anlässlich Heisers Artikel in der taz drei Tage vor dem Wasservolksentscheid:
Sebastian Heiser: „Das ist keine Verschwörungstheorie“ (10. Februar 2011). (Aufschlussreich sind hier auch die Kommentare der Leser_innen.)
Eine Rezension seines Artikels von 2011:
Zum Beitrag
Heisers Artikel über die BWB
Aus dem Protokoll des Wassertisch-Plenums vom 16. August 2013. Hier wurde über den Artikel von Sebastian Heiser: „Die Preise bestimmen andere“ vom 6.7.2013 gesprochen:
Strafanzeige des Wassertischs:
Missbrauch zu PR-Zwecken oder demokratisches Recht?
Kommentar zum taz-Artikel „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“ von Sebastian Heiser (28.07.2014) [1]
Zur Erläuterung: Die Strafanzeige des Wassertischs und seiner Bündnispartner richtete sich gegen den Berliner Finanzsenator Nußbaum wegen des Verdachts der Untreue. Es ging darum, ob die Unternehmensanteile von RWE und Veolia an den Berliner Wasserbetrieben zu teuer zurückgekauft wurden. Es sollte untersucht werden, ob und inwieweit anhängige Gerichtsverfahren bei der Festlegung des Kaufpreises wertmindernd berücksichtigt wurden.
Die Lektüre scheint spannend zu werden. Heiser ist Kriminellen auf der Spur. Kurt Wansner von der CDU ist Serientäter, weil er immer wieder Strafanzeigen stellt, die zu nichts führen. Und die Medien sind gewissermaßen seine Komplizen, denn sie geben ihm Zucker, sie berichten darüber. Ist das nun ein Einzelfall oder ist diese Methode noch weiter verbreitet? Heiser findet es heraus: Es gibt andere, die es genauso machen, z. B. den Wassertisch. Dem geht es in puncto Medienaufmerksamkeit inzwischen ziemlich schlecht. „Wassertisch kritisiert Senat“ lockt ja keinen Journalisten mehr hinterm Baum hervor und ist ungefähr genauso interessant wie „Hund beißt Mann“. Kein Wunder, wenn also auch der Wassertisch in die Trickkiste mit den Strafanzeigen greift.
Heiser stellt auch eine angebliche Gesetzeslücke fest, die es erlaubt, bei Strafanzeigen „zu Unrecht“ zu behaupten, es liege der Verdacht auf eine Straftat vor. Die vielen Strafanzeigen, die deshalb risikolos gestellt werden könnten, führten dazu, dass dann bei der Staatsanwaltschaft die Zeit für die Verfolgung echter Straftäter fehle.
Hallo – was ist mit der taz los? Das ist doch kein Sach-Artikel mehr. Hier werden ein paar Fakten mit Meinungen des Autors vermischt und heraus kommt eine (nicht ganz so) gut getarnte Diffamierung des Wassertischs und seiner Bündnispartner Bund der Steuerzahler [2] und Verband Deutscher Grundstücksnutzer. Unsere Initiative, die bisher nur diese einzige Strafanzeige und diese auch erst nach reiflicher Überlegung auf den Weg gebracht hat, wird in seinem Artikel zu einem Musterbeispiel für den Missbrauch von Strafanzeigen hochstilisiert. Das widerspricht der journalistischen Sorgfaltspflicht. Gleichzeitig kritisiert Heiser genau diese fehlende Sorgfalt bei anderen Medien, die nach erster Berichterstattung über Strafanzeigen versäumten, über die Einstellung der Ermittlungen zu berichten. Heiser unterstellt dem Wassertisch, diese Strafanzeige nur aus populistischen Erwägungen gestellt zu haben. Das ist aber „Meinung“ und gehört in einen Kommentar, nicht aber in einen Sachartikel. Woher will denn der Autor wissen, dass es nicht gute Gründe im Interesse der Berlinerinnen und Berliner waren, die uns zu dieser Anzeige veranlasst haben? (Angefragt hat er bei uns ja nicht…) Auch wenn es vielleicht missbraucht werden kann: Es ist ein elementares demokratisches Recht, bei Verdacht einer strafbaren Handlung diese bei der Staatsanwaltschaft anzeigen zu dürfen. Dieses Recht darf nicht angetastet werden.
Auch in der Vergangenheit war das Verhältnis zwischen Wassertisch und taz nicht immer ganz unproblematisch, war es doch die taz [Sebastian Heiser], die in der heißen Phase vor dem Volksentscheid 2011 einen Teil der Wasserverträge „leakte“ und dann den Volksentscheid kurzerhand als „überflüssig dank Erfolg“ [3] erklärte. Das entsprach dann auch ganz der Argumentationslinie des Senats gegen die Teilnahme am Volksentscheid. Drei Tage vor dem Volksentscheid interviewte Heiser [4] den Wassertisch-Aktivisten Rudek und behauptete dabei – in eine Frage verpackt – , dass es abwegig sei anzunehmen, dass der Senat noch nicht alles veröffentlicht habe und legte in einer weiteren Frage nahe, der Wassertisch folge einer Verschwörungstheorie, wenn er den Beteuerungen, alles sei veröffentlicht, keinen Glauben schenke.
Noch am Tage des Volksentscheids, an dem sich die Niederlage des Senats manifestierte, nahm Heiser Bürgermeister Wowereit vor einer Behauptung von Frau Künast in Schutz [5], dass noch nicht alles veröffentlicht worden sei.
Tatsächlich war NICHT alles veröffentlicht, wie sich inzwischen herausgestellt hat.
Und jetzt, mit dem Artikel zur PR-Strategie, wird wieder der Wassertisch angegriffen, diesmal wegen seines angeblichen Medien-Populismus, damit nicht etwa noch jemand auf die Idee kommt, beim Rückkauf der Wasserbetriebe sei doch nicht alles mit rechten Dingen zugegangen.
Wolfgang Rebel, 3. August 2014 [update 4. August]
[1] 28.07.2014 Sebastian Heiser: „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“: http://www.taz.de/!143237/ bzw. als leicht modifizierte Print-Version: 29.07.2014 „Auf direktem Umweg“: http://bit.ly/1nbCSqi
[2] In einem Kommentar wehrt sich Alexander Kraus vom Bund der Steuerzahler gegen den Populismus-Vorwurf Heisers: http://www.taz.de/!ku9303/
[3] 10.11.2010 Gereon Asmuth: „Überflüssig dank Erfolg“: http://www.taz.de/!61090/
[4] 10.02.2011 Sebastian Heiser: „»Das ist keine Verschwörungstheorie«“: http://www.taz.de/!65712/
[5] 13.02.2011 Sebastian Heiser: „Künasts blamable Wowereit-Attacke”: http://www.taz.de/!65835/
Zeitleiste (in Bearbeitung):
29.10.2010: Sebastian Heiser: „taz enthüllt Berlins Geheimverträge“
10.11.2010 Senat enthüllt eine weitere Tranche des Konsortialvertrages
10.02.2011 Sebastian Heiser: „»Das ist keine Verschwörungstheorie«“: http://www.taz.de/!65712/
13.02.2011 Sebastian Heiser: „Künasts blamable Wowereit-Attacke”: http://www.taz.de/!65835/
13.02.2011 Wasservolksentscheid (trotz vermeintlicher Taz-Enthüllung der Verträge) erfolgreich
06.07.2013 Sebastian Heiser: „Die Preise bestimmen andere“
28.07.2014 Sebastian Heiser: „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“: http://www.taz.de/!143237/ bzw. als leicht modifizierte Print-Version: 29.07.2014 „Auf direktem Umweg“: http://bit.ly/1nbCSqi
Chronologie der Taz http://www.taz.de/In-eigener-Sache–Datenklau/!5019164/
17.02.2015 In der Taz wird ein Keylogger entdeckt
18.02.2015 Sebastian Heiser wird erwischt, wie er den Keylogger abziehen will. Damit hat er über Monate hinweg Kollegen (RessortleiterInnen, RedakteurInnen, PraktikantInnen) ausspioniert. („Danach wurde das Gerät mindestens seit Anfang 2014 zum Ausspähen von taz-Rechnern benutzt. Außerdem wird festgestellt, dass die Software des Keyloggers 2012 veröffentlicht worden ist.„) In der Nacht brechen Unbekannte in die taz-Zentrale ein. Die erste Tür wird aufgebrochen, die zweite – die sich mit einem Code öffnen lässt – ist unbeschädigt.
19.02.2015 Spionageaffäre wird öffentlich.
22.02.2015 Martin Kaul reagiert auf den Hinweis des Wassertischs, dass sich Heiser in Sachen Wasservolksentscheid keine Meriten verdient hat, emotional:
@BWassertisch Jetzt reicht es wirklich mal mit dieser üblen Nachtreterei wg eines inhaltlichen Meinungsunterschiedes. Wir habens verstanden.
— Martin Kaul (@martinkaul) February 22, 2015
23.02.2015, 12:30 Sebastian Heiser erscheint nicht zu einem Gespräch mit Chefredaktion, Geschäftsführung und Justiziar.
TAZ kündigt Sebastian Heiser.
26.02.2015 TAZ erstattet Strafanzeige gegen Sebastian Heiser
02.03.2015 The Guardian: Sebastian Heiser: journalist accused of spying at German newspaper
20.03.2015 taz-Veranstaltung. Aufarbeitung taz-Keylogger: Zwischen Recherche und Datenklau
24.03.2015 SPIEGEL ONLINE Anklagebehörde prüft Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Heiser
03.07.2015 taz-Chefredakteurin Ines Pohl gibt ihren Rücktritt als Chefredakteurin bekannt. Sie wechselt zum Jahresende zur Deutschen Welle und wird als Korrespondentin aus Washington berichten.
06.01.2016 Auf Nachfrage vom Berliner Wassertisch zum Stand der Dinge antwortete die Taz: „die taz hat am 25.2.2015 Strafanzeige beim LKA gegen „Sebastian Heiser und Unbekannt“ wegen Verdachts der Verletzung der „§§ 201 und 202a-c StGB und weiterer möglicher Delikte“ gestellt. Dort wird ermittelt. Deren letzte Mitteilung stammt vom 23.6.2015, dass weitere Personen (i.e. Mitarbeitende der taz) festgestellt worden seien, deren Daten abgefangen wurden. Dieser Umstand war uns allerdings bereits bekannt. Weitere Auskünfte wurden uns nicht erteilt. Andere Erkenntnisse haben wir nicht.“
03.06.2016 SPIEGEL Datenklau: „taz“ veröffentlicht interne Recherchen zur Spähaffäre
„Der Datendiebstahl eines Redakteurs im vergangenen Jahr war offenbar nicht gegen die „taz“ als Medium gerichtet, vielmehr deute alles auf persönliche Motive hin: Zu diesem Ergebnis kommt ein jetzt abgeschlossener Recherchebericht von zwei eigens dafür abgestellten Redakteuren der Tageszeitung. Demnach waren mindestens 23 Personen ausgespäht worden, 19 davon Frauen.“
04.06.2016 Sebastian Erb und Martin Kaul: Keylogger-Affäre in der taz
Dateiname LOG.TXT.
Auch hier wird wider besseren Wissens die Legende vom Heiser „großen Coup“ erzählt: „Der größte Coup: Im Oktober 2010 veröffentlicht er in der taz die bis dahin geheimen Berliner Wasserverträge, deren Offenlegung eine BürgerInneninitiative seit Jahren erfolglos eingefordert hat.“ Sie haben es entgegen Kauls Aussage am 22.02.2015 also immer noch nicht verstanden.
War abgetauchter Sebastian Heiser von @tazgezwitscher Spion oder Frauenschreck? Antwort ist schwierig #keylogger https://t.co/oZrwWMjuvZ
— David Schraven (@David_Schraven) June 4, 2016
08.06.2016 wird bekannt, dass Ines Pohl zum 1. März 2017 Chefredakteurin der Deutschen Welle wird
28.10.2016 Sebastian Erb u. Martin Kaul: Keylogger-Affäre in der taz. Spähaktion landet vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen früheren taz-Redakteur erhoben. Er soll Redaktionscomputer ausgespäht haben.
16.01.2017, 9:15 (Amtsgericht Berlin-Tiergarten). Vorwurf: Heiser soll zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 17. Februar 2015 an verschiedenen Rechnern innerhalb der „taz“-Redaktion mit einem sogenannten Keylogger Daten abgefangen haben. „Der ehemalige Redakteur der taz, der mittels USB-Keylogger Kollegen bespitzelte, soll nun 6400 Euro Strafe zahlen. Zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Berlin war er nicht erschienen.“ (Heise, 16.1.2017)
17.02.2017 Urteil ist rechtskräftig.
Joachim Huber: Kollegen ausgespäht Früherer „taz“-Redakteur verurteilt. Der Ex-„taz“-Redakteur Sebastian Heiser ist wegen Ausspähens der Redaktion rechtskräftig verurteilt worden. Die Strafzahlung von 6400 Euro hat er akzeptiert. Zum Artikel
Artikel in der Taz von Sebastian Erb u. Martin Kaul: Keylogger-Affäre. Früherer taz-Redakteur verurteilt. Ein Ex-Redakteur der taz muss wegen des Ausspähens von Computern 6.400 Euro Strafe zahlen. Der Strafbefehl ist nun rechtskräftig. Zum Artikel
Damit werden die Hintergründe dieser „Spionage-Affäre“ wohl im Dunklen verbleiben.
10.04.2018 Sebastian Heiser wird per Haftbefehl gesucht, weil er seine Geldstrafe nicht zahlte (Taz, 10.4.2018)
Wie steht’s mit dem Wasser, Herr Rebel?*
Gemeinsam mit zwei Bündnispartnern [Verband Deutscher Grundstücksnutzer und Bund der Steuerzahler Berlin] haben Sie in dieser Woche Widerspruch gegen die Einstellung eines Strafverfahrens gegen Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) gestellt. Er soll beim Rückkauf der Wasserbetriebe Steuergelder in Millionenhöhe veruntreut haben. Wie hat Nußbaum sich in den letzten Jahren in Berlins Wasserpolitik eingebracht?
Senator Nussbaum hat mit den privaten Wasserkonzernen RWE und Veolia zusammen das Wasserpreiskartell gegen die Bürger fortgeführt. An der juristischen Anfechtung von Gewinngarantie und Preismissbrauch hatte er kein Interesse. Im Gegenteil, er hat die Wasserbetriebe sogar mit den privaten Wasserkonzernen RWE und Veolia Konzernen zusammen gegen den Kartellamtsbeschluss zur Beendigung des Preismissbrauchs klagen lassen, um ihnen die Rendite zu sichern.
Als alles nichts half, hat er den Konzernen mit dem überteuerten Rückkauf ihrer Anteile den Abschied vergoldet. Zum Berliner Wassertisch, der 2011 den erfolgreichen Volksentscheid zur Offenlegung sämtlicher Absprachen um die Berliner Wasserbetriebe (BWB) eingeleitet hatte, hat er keinerlei Kontakt gesucht. Auch im „Sonderausschuss Wasserverträge“ hat sich der Finanzsenator kein einziges Mal sehen lassen.
Dort sollte die Teilprivatisierung aufgeklärt werden – viel wichtiger schien der Koalition aber der Rückkauf der Privaten-Anteile: Knapp 1,3 Milliarden Euro kosteten diese das Land letztlich.
Die SPD hat immer nur gesagt: „Es mag sein, daß man gegen die Verträge vor dem Verfassungsgericht klagen kann, das interessiert uns aber gar nicht, weil wir nur nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten bewerten: Was wirtschaftlich gut ist, ist auch politisch gut.“ Der Rückkauf ist jedoch wegen des überhöhten Kaufpreises auch wirtschaftlich ein Desaster. Die Berliner müssen diesen Betrag jetzt dreißig Jahre lang über die Wasserpreise zurückzahlen.
Der Berliner Wassertisch hat sich dagegen von Beginn für die kostengünstigere Rückabwicklung eingesetzt. Eine solche ist immer noch möglich, wenn die Verfassungsklage der Piraten gegen die skandalöse Geheimgarantie erfolgreich ist.
Abgesehen von den wirtschaftlichen Belangen ist es uns jedoch wichtig, daß unsere Demokratie geschützt wird. Nicht nur für Senator Nußbaum, sondern für die Koalition von CDU und SPD insgesamt sind die demokratischen und rechtsstaatlichen Aspekte jedoch offensichtlich nebensächlich.
Dennoch wollte die Staatsanwaltschaft zunächst keine Ermittlungen wegen Untreue gegen Herrn Nußbaum einleiten – wo sehen Sie Lücken in deren Begründung der Ablehnung?
Die Staatsanwaltschaft hat die Vorwürfe inhaltlich überhaupt nicht geprüft. Sie hat sich formal darauf zurückgezogen, dass der Rückkaufbeschluss des Abgeordnetenhauses Nußbaums Handeln ausreichend legitimieren würde. Auch argumentiert man, dass der entstandene Vermögensnachteil bezifferbar sein müsse.
Die Senatsverwaltung für Finanzen verweigert dem Berliner Wassertisch jedoch trotz IFG-Anfrage seit Anfang März die Akteneinsicht in das Wertgutachten zum Veolia-Rückkauf, das konkrete Zahlen enthalten müsste. Wenn Senator Nußbaum hier falsche Zahlen verwendet oder bekannte Risiken nicht berücksichtigt hat, macht er sich unserer Ansicht nach wie vor strafbar. Die Staatsanwaltschaft ist gefordert, das Gutachten zu überprüfen.
Aus Ihrer Sicht hätte der Senat unter anderem ein Gerichtsverfahren um die Wasserpreise abwarten müssen, die sich schließlich als „mißbräuchlich überhöht“ herausstellten.
Als erstes wäre da das Verfahren um die Preissenkungsverfügung des Kartellamts vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zu nennen. Das Gericht hat festgestellt, dass die Wasserbetriebe um mindestens 30 Prozent überhöhte Trinkwasserpreise nehmen. Das mindert natürlich den Unternehmenswert enorm.
Zudem laufen noch zwei Verfassungsklagen. Die vom Berliner Wassertisch vorbereitete Organklage der Piraten gegen die Gewinngarantie wird in diesem Jahr entschieden. Auch hier ist bei einem erfolgreichen Ausgang mit einer extremen Wertminderung des Unternehmens zu rechnen. Das Düsseldorfer Gericht hat bereits angezweifelt, dass „die eingeräumte Gewinngarantie überhaupt durch die Verfolgung legitimer öffentlicher Aufgaben im Rahmen einer an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit orientierten Verwaltung gedeckt war.“
Für all diese Klagen hätte der Senator bereits die Vorwirkung in den Rückkaufpreis einkalkulieren müssen.
Als der Senat die Wasserpreise wegen der Verfügung des Kartellamts senken mußte, hat Senator Nußbaum das als Wohltat gegenüber der Bevölkerung verkauft. Er versucht stets so zu tun, als handle er im Sinne des Volksentscheids und der Bevölkerung – das ist aber mitnichten der Fall.
Wieso nicht?
Der Senat tut nur das Nötigste. Demnach wird die vom Kartellamt verfügte Preissenkung für Frischwasser zwar um weitere drei Jahre verlängert. Dafür verzichtet das Bundeskartellamt aber darauf, rückwirkend die Wasserpreise zu senken. Der Senat hat die Wasserkunden durch diesen Vergleich erneut um Millionen geprellt.
Von der aktuellen Senkung – um nur rund 15 Prozent – sind außerdem nur die Frischwasserpreise betroffen. Die Kalkulation der ebenfalls überteuerten Abwassertarife besteht weiter. Darüber kann auch die Mini-Absenkung des Senats in diesem Bereich nicht hinwegtäuschen.
Wem schadet die Politik?
Neben den Kunden sind es vor allem die Wasserwerker, die im Zuge des nach der Rekommunalisierung umgesetzten Rationalisierungsprogramms „NEO“ 400 Arbeitsplätze verlieren sollen. Die Rationalisierung führt zu einer Arbeitsverdichtung und drängt ältere Arbeitnehmer aus ihrem Job.
Nach der neoliberalen Privatisierung haben wir jetzt eine neoliberale Rekommunalisierung. Der Berliner Wassertisch fordert dagegen die formale Rekommunalisierung der Wasserbetriebe. Die neoliberale Geschäftsführung, die für den Preismissbrauch und die Investitionsrückstände verantwortlich ist, muss abgelöst werden. Die Wasserbetriebe müssen als transparente und bürgernahe Eigenbetriebe nach dem Kostendeckungsbetrieb geführt werden, bei denen die Arbeiter anständige Löhne erhalten und die Wasserkunden faire Preise zahlen.
*Das Interview führte der Journalist Ben Mendelson mit Wolfgang Rebel. Der hier eingestellte Text ist eine ungekürzte Version der unautorisierten, in der JW abgedruckten Fassung.
Konzernfreundliche Wertgutachten beim Rückkauf der Wasserbetriebe-Anteile von Veolia und RWE? – Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG vom 03.06.2014
Gemeinsame Pressemitteilung Konzernfreundliche Wertgutachten beim Rückkauf der Wasserbetriebe-Anteile von Veolia und RWE ? Der Verband deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), der Bund der Steuerzahler Berlin (BdSt) sowie der Berliner Wassertisch haben die Berliner Staatsanwaltschaft erneut aufgefordert, Ermittlungen gegen Finanzsenator Nußbaum wegen Untreue einzuleiten. (Berlin, den 3. Juni 2014) Die Weigerung der Staatsanwaltschaft, aufgrund der ursprünglichen Anzeige vom … weiterlesen
Bewegung bei den Abwassergebühren – PRESSEMITTEILUNG VOM 19.03.2014
Obwohl der Senat bisher auf unveränderten Abwassergebühren bestand, werden nun doch niedrigere Gebühren in Aussicht gestellt. Der Berliner Wassertisch kritisiert dies als ein PR Manöver, mit dem die Bevölkerung über den unveränderten Einsatz der bisherigen gewinnorientierten Kalkulationsgrundlagen hinweggetäuscht werden soll. (Berlin, den 19. März 2014) Missbräuchlich überhöhte Trinkwasserpreise waren die Ursache für die Preissenkungsverfügung des … weiterlesen
Preissenkungsverfügung gegen Berliner Wasserbetriebe bestätigt – PRESSEMITTEILUNG VOM 24.02.2014
UPDATE Mit dem heutigen Urteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Klage der Berliner Wasserbetriebe (BWB) gegen die Kartellamtsverfügung vom 04.06.2012 zurückgewiesen. (Berlin, den 24. Feb. 2014) Das Bundeskartellamt (BKartA) hatte den Wasserbetrieben mit der Verfügung vom Juni 2012 aufgegeben, die missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise für die Jahre 2012 bis 2015 um ca. 17 % gegenüber dem … weiterlesen
Rede von Rainer Heinrich zu den Hintergründen für die Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum – gehalten auf der Pressekonferenz am 17.01.2014
Sehr geehrte Damen und Herren, am 25.10.2012 beschloss das Parlament mit den Stimmen von CDU und SPD den Rückkauf der RWE-Anteile für eine Kaufsumme von rund 658 Millionen. Am 7.11. 2013 folgte der Beschluss für den Rückkauf der Veolia-Anteile für 590 Millionen. Insgesamt wurden die BWB also für 1,25 Milliarden Euro rekommunalisiert – eine Summe, … weiterlesen
Nußbaum wegen Wasserrückkaufs angezeigt
Neues Deutschland
18.01.2014
Berlin/Brandenburg
Nußbaum wegen Wasserrückkaufs angezeigt
von Martin Kröger
Finanzsenator soll laut Verbänden übereilt und überteuert von privaten Investoren Anteile für 1,25 Milliarden Euro erworben haben
Der Steuerzahlerbund, der Verband Deutscher Grundstücksnutzer und der Wassertisch wollen, dass die Staatsanwaltschaft gegen Berlins Finanzsenator ermittelt. Ob das passiert, ist zu bezweifeln.
Die Strafanzeige soll am Montag bei der Staatsanwaltschaft eingereicht werden. Der Bund der Steuerzahler Berlin, der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) sowie die Initiative Berliner Wassertisch werfen Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) darin vor, dass der Senator die Vermögensgeschäfte, die zur Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) geführt haben, »ohne Not vorschnell« auf den Weg gebracht habe. Dies erfülle aus Sicht der Organisationen den Straftatbestand der Untreue, weil Nußbaum entgegen seines Amtseides nicht seine ganze Kraft dem »Wohl des Volkes« gewidmet habe.
Anzeige gegen Senator Nußbaum
Berliner Zeitung
17.01.2014
Berlin
Staatsanwalt soll Rückkauf der Wasserbetriebe überprüfen
von Elmar Schütze
Hat Finanzsenator Nußbaum den Rückkauf der Wasserbetriebe zu schnell über die Bühne gebracht? Die Befürworter der Rekommunalisierung werfen ihm Geldverschwendung vor.
Die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) ist jetzt ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Ein Bündnis aus der Initiative Berliner Wassertisch, dem Bund der Steuerzahler und dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer hat Strafanzeige gegen Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) wegen des Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit dem Rückkauf der BWB-Anteile gestellt. Dafür drohen bis zu fünf Jahre Haft. Der Senator habe den Kauf „ohne Not vorschnell“ auf den Weg gebracht – und auf diese Weise einen schlechten Deal für Berlin gemacht.
Staatsanwalt soll Rückkauf der Wasserbetriebe überprüfen
focus-online
17.01.2014
WASSER
Staatsanwalt soll Rückkauf der Wasserbetriebe überprüfen
dpa
Die Staatsanwaltschaft Berlin soll den Rückkauf der Wasserbetriebe durch das Land überprüfen.
Das ist das Ziel einer Strafanzeige der Bürgerinitiative Berliner Wassertisch gegen Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos). Dem Senator wird darin Untreue vorgeworfen, weil er die Anteile der Konzerne RWE und Veolia voreilig „ohne Not“ zu einem zu hohen Preis zurückerworben habe, sagte Wassertisch-Wirtschaftsexperte Rainer Heinrich am Freitag in Berlin. Dafür müssten nun alle Berliner finanziell geradestehen. Hintergrund sind drei noch laufende Gerichtsverfahren, deren Ausgang nach Ansicht der Bürgerinitiative den Wert des Unternehmens und damit den Rückkaufpreis wahrscheinlich deutlich gesenkt hätte. Die Staatsanwaltschaft soll laut Anzeige nun prüfen, ob Nußbaum in der Angelegenheit rechtswidrig, vorsätzlich oder sogar schuldhaft gehandelt hat. Der Bund der Steuerzahler Berlin und der Verband Deutscher Grundstücksnutzer unterstützen die Strafanzeige, die an diesem Montag eingereicht werden soll.
Wassertisch zeigt Berlins Finanzsenator wegen Untreue an
Berliner Morgenpost
17.01.2014
WASSERBETRIEBE
Wassertisch zeigt Berlins Finanzsenator wegen Untreue an
dpa/sei
„Ohne Not“ habe Berlins Finanzsenator Nußbaum die Anteile der Konzerne RWE und Veolia an den Wasserbetrieben zurückerworben. Und dabei möglicherweise zu viel Geld ausgegeben, so lautet der Vorwurf.
Die Staatsanwaltschaft Berlin soll den Rückkauf der Wasserbetriebe durch das Land überprüfen. Das ist das Ziel einer Strafanzeige der Bürgerinitiative Berliner Wassertisch gegen Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD). Dem Senator wird darin Untreue vorgeworfen, weil er die Anteile der Konzerne RWE und Veolia voreilig „ohne Not“ zu einem zu hohen Preis zurückerworben habe, sagte Wassertisch-Wirtschaftsexperte Rainer Heinrich am Freitag in Berlin. Dafür müssten nun alle Berliner finanziell geradestehen.
Wassertisch stellt Strafanzeige gegen Nußbaum
rbb-online
17.01.2014
Zu hoher Preis für Rückkauf der Wasserbetriebe?
Wassertisch stellt Strafanzeige gegen Nußbaum
Kaufen ja, aber gleich für 590 Millionen Euro? Das Bündnis Berliner Wassertisch wirft Finanzsenator Ulrich Nußbaum vor, beim Rückkauf der Wasserbetriebe im vergangenen Jahr zu hohe Kosten in Kauf genommen zu haben. Mit Geschick hätte sich am Preis noch etwas drehen lassen können, so die Kritik des Wassertisches. Klären muss das nun die Staatsanwaltschaft, denn die Bürgerinitiative stellte Strafanzeige.
Mit einer Strafanzeige wegen Untreue geht das Bündnis Berliner Wassertisch gegen Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) vor. Dieser habe den Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe durch das Land im vergangenen Herbst vorschnell abgeschlossen, kritisiert der Zusammenschluss mehrerer Bürgerinitiativen. Die Hintergründe und möglichen Nachteile des Rückkaufs soll nun die Staatsanwaltschaft Berlin klären – und damit die Frage, ob Nußbaum rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat.