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Schlagwort-Archive: Ökozidgesetz Jetzt
Ökozidgesetz jetzt! Offenen Brief jetzt unterzeichnen!
Zusammen können wir
die Regeln ändern,
um die Zerstörung zu stoppen.
Das Verbrennen des Amazonas Regenwaldes. Die Deepwater Horizon Explosion im Golf von Mexiko. Zerstörerischer industrieller Fischfang. Globale Plastikverschmutzung. Die Ölkatastrophe im Nigerdelta. Das sollten Verbrechen sein. Aber das sind sie nicht.
Die Zerstörung unserer Natur geht weiter. Weil Regierungen und profitorientierte Unternehmen dafür keine rechtlichen Konsequenzen für die Zerstörung der Natur zu befürchten haben.
Das liegt an einer klaffenden Lücke im internationalen Völkerrecht. Die großflächige Zerstörung von Ökosystemen – Ökozid genannt – wird nicht als Verbrechen eingestuft. Damit gibt es keine Rechenschaft für die Menschen, die diese Verbrechen zu verantworten haben.
Es ist Zeit, die Regeln zu ändern. Gemeinsam können wir das internationale Strafrecht verändern, um unsere Ökosysteme zu schützen. Ökozid sollte ein internationales Verbrechen sein!
Ökozidgesetz Jetzt!
Sehr geehrte Frau Baerbock,
sehr geehrte Frau Esken,
sehr geehrter Herr Habeck,
sehr geehrte Frau Hennig-Wellsow,
sehr geehrter Herr Laschet,
sehr geehrter Herr Lindner,
sehr geehrter Herr Söder,
sehr geehrter Herr Walter-Borjans und
sehr geehrte Frau Wissler,
sechzig Jahre Ölförderung haben das Nigerdelta zernarbt. Große Ölkonzerne wirtschaften dort seit Jahrzehnten ohne nennenswerte Umweltmaßgaben. Im Delta spielt sich eine der größten Umweltkatastrophen unserer Zeit ab. Land und Wasser können die Einheimischen nicht mehr nähren, da beide durch die jahrzehntelange Ölpest vergiftet sind. Der Ökozid, der sich in Nigeria abspielt, nimmt kein Ende.
Sehr geehrte Parteivorsitzende, schwerste Verbrechen, die die Welt als Ganzes berühren, dürfen nicht unbestraft bleiben. Ökozid, die weitreichende, langfristige und schwere Schädigung der natürlichen Umwelt und somit unserer Lebensgrundlagen durch den Menschen, bleibt aber bisher für die dafür Verantwortlichen meist ohne Konsequenzen. Angesichts dieser Straflosigkeit wünschen wir uns von Ihnen:
Sprechen Sie sich dafür aus, dass Umweltverbrechen strafrechtlich verfolgt werden! Dafür muss Ökozid durch die Änderung des Römischen Statuts als 5. Völkerrechtsverbrechen vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag geahndet werden. Reihen Sie sich ein in die wachsende Gruppe von Entscheidungsträger*innen – wie Papst Franziskus oder Belgiens Außenministerin Sophie Wilmès – die die Umweltzerstörung nicht länger hinnehmen wollen. Außerdem legen wir Ihnen nahe, sich dafür einzusetzen, dass das deutsche Strafgesetzbuch um den Straftatbestand des Ökozids erweitert wird.
Sehr geehrte Parteivorsitzende, werden Sie noch in diesem Monat zu Vorreiter*innen. Sprechen Sie sich für einen wirksamen Schutz unserer Lebensgrundlagen durch ein Ökozidgesetz aus.
Unsere Ökosysteme werden seit Jahrzehnten von den größten transnationalen Konzernen und deren Lieferketten rücksichtslos und wiederholt geschädigt und zerstört. Die Umwelt- und Klimakrise bedroht unsere Zukunft, unsere Sicherheit und damit auch den Weltfrieden. Die Zerstörung von Ökosystemen gefährdet Millionen Existenzen und unsere Lebensgrundlagen. Das Fatale: Es gibt derzeit keine wirksamen Schutzmaßnahmen, die das verhindern. Die Kriminalisierung von Ökozid als internationales Verbrechen schafft persönliche, individuelle und strafrechtliche Verantwortung. Es macht schwere Schäden an der Natur juristisch und moralisch inakzeptabel und kann verhindern, dass Finanzmittel in Praktiken fließen, die Ökosysteme zerstören.
Die Umwelt- und Klimakrise kostet bereits jetzt Menschenleben. Länder des globalen Südens und ihre Bewohner*innen stehen an vorderster Front. Durch rücksichtslosen Raubbau wird ihre Heimat zerstört und die Klimakrise trifft sie durch Dürren, Stürme oder den steigenden Meeresspiegel. In vielen Fällen wirken Ökozide als Beschleuniger der Klimakrise. Durch die Ölförderung im ecuadorianischen Regenwald oder im Niger-Delta verlieren wir beispielsweise nicht nur einige der vielseitigsten Ökosysteme des Planeten, sondern befeuern auch gleichzeitig die Erderhitzung.
Der Heimatverlust treibt viele Menschen in die Flucht. Bereits jetzt werden deutlich mehr Menschen durch Naturkatastrophen vertrieben als durch Konflikte. Eine aktuelle Studie zeigt, dass bis 2050 mehr als 140 Millionen Menschen, angetrieben von der Klimakrise, innerhalb ihrer Heimatländer vertrieben werden könnten.
Die Verursacher der Umwelt-und Klimazerstörung werden momentan nicht zur Rechenschaft gezogen. Internationale Verträge, Abkommen und Zivilklagen können Ökozide bisher nicht aufhalten. Fehlende Sanktionen und vage Formulierungen machen das Regelsystem zu einem zahnlosen Tiger. Die Institutionen des internationalen Wirtschaftssystems zementieren in ihrer aktuellen Form das Machtungleichgewicht zwischen Betroffenen im globalen Süden und Verantwortlichen im globalen Norden. Es gibt kaum rechtlichen Spielraum, um gegen durch multinationale Konzerne verbrochene Ökozide vorzugehen.
Trotzdem gibt es Menschen, die sich gegen Ökozide zur Wehr setzen, oft unter Lebensgefahr. Im Jahr 2019 wurde laut einem aktuellen Bericht der Organisation Global Witness fast jeden Tag ein*e Umweltaktivist*in ermordet. Damit ist es das tödlichste Jahr für Umweltaktivist*innen seit Beginn der Aufzeichnungen.
Es ist jetzt Zeit,sich dafür einsetzen, die Regeln zu ändern. Die Problematik verschärft sich massiv, wenn wir tatenlos zusehen. Am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gibt es bereits eine unabhängige Anklagebehörde, eine rmittlungsbehörde und ein Gerichtsorgan, die zusammen Ökozide verfolgen könnten. Für den Neuaufbau paralleler Institutionen bleibt keine Zeit. Das Römische Statut ist der einzige globale Mechanismus, der direkt auf die bestehenden Strafjustizsysteme der 123 Mitgliedstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs zugreift. Die Ratifizierung eines internationalen Ökozid-Verbrechens bedeutet, es in die innerstaatliche Gesetzgebung aufzunehmen. Damit wird ein kohärentes Gesetz über Grenzen hinweg geschaffen.
Zudem muss das deutsche Strafrecht angepasst werden, um Ökozide verfolgen zu können. Das Umweltstrafrecht ist in seiner aktuellen Form nicht ausreichend, um unsere Lebensgrundlagen zu schützen. Für schwerste Umweltzerstörung fordern wir einen neuen Verbrechenstatbestand, für den Verwaltungs-und Umweltstrafrecht entkoppelt werden, für den also keine Verwaltungsakzessorietät gilt.
Die Kriminalisierung des Ökozids heißt auch, sich dem kolonialen Erbe internationaler Machtgefüge zu stellen. Deutschland muss sich aus menschen – und umweltrechtlicher, aber auch aus kolonialgeschichtlicher Verantwortungheraus, für den Schutz der Staaten und Menschen einsetzen, die an vorderster Front der Umwelt-und Klimakrisestehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Bündnis Ökozidgesetz und Unterstützer*innen
PS: Zum Schluss möchten wir einen wichtigen Punkt ansprechen: Wir erkennen die negative Konnotation des Begriffs Ökozid in Deutschland an. Der Begriff ist eine Übersetzung des Begriffs „ecocide“, der als Reaktion auf die Zerstörung des vietnamesischen Regenwaldes durch das Herbizid Agent Orange Eingang in die Konferenz der Vereinten Nationen über die Umwelt des Menschen von 1972 fand. Am 20. Januar 2021 hat auch das Europäische Parlament die Begrifflichkeit „Ökozid“ verwendet und hat dafür gestimmt, “die EU und die Mitgliedstaaten aufzufordern, die Anerkennung von Ökozid als internationales Verbrechen im Rahmen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zu fördern”. Dies macht deutlich, dass der Begriff in keinerlei Weise den Begriff Genozid relativieren soll.