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BBU: Umweltminister Lies bootet Kritiker bei Gesprächen über die Erdgasförderung in Niedersachsen aus

(Bonn, Hannover, 29.03.2021) Mit großer Empörung hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) die heutige Pressekonferenz von Umweltminister Olaf Lies und den 10-Punkte-Plan zur zukünftigen Politik der Erdöl- und Erdgasförderung in Niedersachsen zur Kenntnis genommen. Statt den 2018 begonnenen Stakeholderdialog Erdöl- und Erdgasförderung weiterzuführen, hat der Minister offensichtlich eine neue Runde zusammengestellt, die hinter verschlossenen Türen getagt hat. Der BBU, der sich intensiv, kritisch und mit großer Sachkompetenz in den Stakeholderdialog eingebracht hatte, war weder zu der neuen Runde noch zur heutigen Pressekonferenz eingeladen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Man merkt die Absicht und man ist verstimmt. Der Minister wollte deutliche Kritiker der Erdöl- und Erdgasförderung aus der Zivilgesellschaft, die sich im Stakeholderdialog intensiv mit technischem Sachverstand eingebracht hatten, vor der Tür halten. So sollten genehme Ergebnisse erreicht werden. Dementsprechend sind die Resultate. So ist der im 10-Punkte-Plan festgehaltene freiwillige Verzicht der Förderindustrie auf Neubohrungen in Wasserschutzgebieten das Papier nicht wert, auf dem er steht. Denn erstens können bestehende Bohrungen weiter betrieben werden. Zweitens kann auch von einem Bohrverbot keine Rede sein. Bei bestehenden Bohrungen kann auch in jede Richtung weiter gebohrt werden. Und drittens ist es problemlos möglich, bei Neubohrungen den Bohransatzpunkt außerhalb des Wasserschutzgebietes zu legen und dann in das Wasserschutzgebiet horizontal hinein zu bohren. Konsequenter Gewässerschutz sieht anders aus.“

Weiter erklärt Oliver Kalusch: „Die Zusammensetzung der neu einzusetzenden Kommission, die technisch verbindliche Regelungen zum bestehenden Regelwerk erarbeiten soll, trifft bei uns auf klare Ablehnung. Zwar hatte der BBU ein Beratungsgremium hierfür mehrfach im Stakeholderdialog gefordert. Allerdings muss dieses auch pluralistisch zusammengesetzt sein und kann nicht ohne die Mitgliedschaft wesentlicher Akteure der Umweltverbände gebildet werden. Vorbild muss dabei die Kommission für Anlagensicherheit beim Bundes-Umweltministerium sein, die alle relevanten Stakeholder einschließlich der Umweltverbände umfasst. Die technische Kommission soll sich hingegen nur aus den Organisationen zusammensetzen, die den 10-Punkte-Plan unterschrieben haben. Wer die Kompetenz der Zivilgesellschaft so außen vor lässt, entwertet die Kommission bereits im Vorfeld und verhindert ein offenes Ergebnis.“

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Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
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Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet
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Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.

BBU: Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes wird Anforderungen an fortschrittliche Bürgerbeteiligung unter Pandemie-Bedingungen nicht gerecht

BBU-Pressemitteilung, 22.02.2021

BBU: Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes wird Anforderungen an fortschrittliche Bürgerbeteiligung unter Pandemie-Bedingungen nicht gerecht

(Bonn, Berlin, 22.02.2021) Auf deutliche Kritik ist der von der Bundesregierung entworfene und von den Koalitionsfraktionen in den
Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf zur Verlängerung des
Planungssicherstellungsgesetzes gestoßen. Der Gesetzentwurf soll am
25.2.2021 vom Bundestag beschlossen werden. Die Geltungsdauer der
Bestimmungen des Planungssicherstellungsgesetzes soll dabei für fast
zwei Jahre verlängert werden, ohne dass es in seinen Bestimmungen
geändert wird. Damit soll der schwere Eingriff in die Beteiligungsrechte
der Öffentlichkeit und der Umweltverbände fortgesetzt werden. Die
notwendige Anpassung des Gesetzes an die Pandemie-Bedingungen, die eine
fortschrittliche Öffentlichkeitsbeteiligung und eine gleichzeitige
Kontaktminimierung erforderlich machen, erfolgt nicht. Der BBU fordert,
die Verlängerung des Gesetzes in der vorliegenden Form abzulehnen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Das Gesetz wird bereits dem Anspruch nach Kontaktminimierung nicht
gerecht. So wird die Veröffentlichung von Antragsunterlagen im Internet
weiterhin nicht verpflichtend vorgeschrieben. So können trotz einer
schweren Pandemie immer wieder Menschen zum Gang in die Amtsstube
gezwungen werden, wenn sie ihre Rechte wahrnehmen wollen. weiterlesen

BBU: Fracking-Kommission führt Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf ihres Jahresberichts ad absurdum

BBU-Pressemitteilung

(Bonn, Berlin, 18.06.2019)

Auf scharfe Kritik des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) ist die Art und Weise gestoßen, mit der die angeblich „unabhängige“ Expertenkommission zu Fracking die Öffentlichkeit über ihren Jahresbericht informiert und der Bevölkerung Gelegenheit zur Stellungnahme zum Bericht gibt. Gemäß § 13a des Wasserhaushaltsgesetzes soll sich diese Fracking-Kommission mit der Ermittlung des Standes der Technik bei Fracking in bestimmten Gesteinsarten befassen. Ihre Vorgehensweise zeigt jedoch, dass Stellungnahmen aus der Bevölkerung unerwünscht sind. Auf ihrer weithin unbekannten Homepage findet sich lediglich im Berichtsentwurf gut versteckt ein Hinweis auf die derzeit laufende Öffentlichkeitsbeteiligung. Für den BBU ist dies ein Skandal, durch den die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Farce wird.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Was als Musterbeispiel von Transparenz gelten sollte, ist hier zu einer Öffentlichkeitsbeteiligung ohne Öffentlichkeitsinformation mutiert. Nur zufällig erfahren diejenigen, die sich durch die Dokumente der Homepage der Fracking-Kommission arbeiten, dass sie vom 3.6.2019 bis zum 25.6.2019 Anmerkungen zum Berichtsentwurf abgeben können. Und ganz offensichtlich wurde es auch unterlassen, die üblicherweise beteiligten Kreise zu informieren. Eine Email mit der Bitte um Stellungnahme, wie sie bei Gesetzes- und Verordnungsvorhaben üblich ist, hat der BBU nicht erhalten. Dies ist besonders befremdlich, da der BBU in der Vergangenheit zahlreiche Stellungnahmen zu Änderungen des Bergrechts und zur Fracking-Gesetzgebung abgegeben hat. Es drängt sich der Verdacht auf, dass diese Art der Bekanntmachung lediglich ein Feigenblatt darstellt, mit dem die Pflicht zur Öffentlichkeitsbeteiligung faktisch umgangen werden soll. Hinzu kommt, dass mit drei Wochen die Frist zur Stellungnahme viel zu kurz bemessen ist.“

Der BBU fordert daher: „Der Abgabetermin zur Stellungnahme muss aufgehoben werden und nach einer Neubekanntmachung stattdessen ein Zeitraum von zwei Monaten zur Äußerung eingeräumt werden. Die Öffentlichkeit muss angemessen informiert werden, insbesondere durch Bekanntmachungen auf zentralen Stellen der Internetseiten des Bundes-Umweltministeriums, des Bundes-Wirtschaftsministeriums und des Bundes-Forschungsministeriums. Und die üblicherweise beteiligten Kreise müssen separat per Email informiert werden.“

Die Homepage der Fracking-Kommission findet man unter
https://expkom-fracking-whg.de/start

Der Entwurf des Jahresberichts 2019der Fracking-Kommission findet man unter
https://expkom-fracking-whg.de/bericht und dort auf Seite 7 der unzureichende Hinweis auf die Öffentlichkeitsbeteiligung.

Kontaktformular für Stellungnahmen (nur noch bis zum 25.06.2019 zulässig): https://expkom-fracking-whg.de/kontakt

Oliver Kalusch (BBU): Fracking ist eine unbeherrschbare Risikotechnik

Tagesspiegel
8.01.2016

Fracking ist eine unbeherrschbare Risikotechnik.
Kommentar von Oliver Kalusch (Geschäftsführender Vorstand Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.)BBU

Gefahr für das Grundwasser, Erdbeben, schlechtes Sicherheitskonzept: Angesichts der gravierenden Gefahren für Mensch und Umwelt müssen die Pläne für ein Pro-Fracking-Recht endgültig aufgegeben werden.
Zum Beitrag

Dieser Beitrag gibt auch die Meinung des Berliner Wassertischs wieder.

 

 

Fracking – Widerstand gegen Regierungspläne wächst. Expertenkommission im Fokus der Kritik

Das Parlament Nr. 25 / 15.06.2015

Breite Skepsis
Von Johanna Metz

Widerstand gegen Regierungspläne wächst. Expertenkommission im Fokus der Kritik

Im Bundestag wächst im Zuge der parlamentarischen Beratungen der Widerstand gegen die von der Bundesregierung geplanten Fracking-Gesetze (18/4713, 18/4714), mit denen die umstrittene Erdgasfördermethode stärker reglementiert werden soll. Nicht nur, dass die Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke weiter auf ein generelles Verbot von Fracking pochen. Auch mehr als 100 Unionsabgeordnete wollen deutlich verschärfte Bedingungen für die Erdgasförderung in Deutschland durchsetzen. Der SPD-Fraktion ist vor allem die Expertenkommission ein Dorn im Auge, die ab 2016 Erkundungsbohrungen oberhalb von 3.000 Metern Tiefe wissenschaftlich begleiten und anschließend bewerten soll, ob eine Förderung des dort lagernden Schiefergases zu kommerziellen Zwecken unbedenklich für Umwelt und Trinkwasser ist. Carsten Sieling, Sprecher des linken SPD-Flügels, erklärte in der vergangenen Woche: „Die Entscheidung über kommerzielles Fracking einer Expertenkommission zu überlassen, lehnen wir entschieden ab.“ Die Kommission sei überhaupt nur auf Wunsch des Koalitionspartners in das Gesetz aufgenommen worden.

[…] Oliver Kalusch vom Bundesverband Bürgeriniativen Umweltschutz (BBU) bewertete Fracking hingegen als eine „nicht beherrschbare Risikotechnik mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt“. Wie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und die DUH warb er für ein Fracking-Verbot. Die 3.000-Meter-Grenze sei eine rein „ökomische Grenze“, urteilte er, bei der es nur dem Anschein nach um Sicherheit gehe. Tatsächlich solle sie die Schiefergasförderung mittels Fracking unterhalb von 3.000 Metern in Deutschland ermöglichen.

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Der Berliner Wassertisch ist Mitglied im Bündnis “Gegen Gasbohren

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