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Schleswig-Holstein: Volksinitiative will Fracking-Verbot vor Gericht durchsetzen

(13.12.2018, Kiel) Volksinitiative will Fracking-Verbot vor Gericht durchsetzen

Schleswig-Holstein, das Tourismusland zwischen den Meeren, soll Deutschlands erste Fracking-Verbotszone werden. Um dieses Ziel zu erreichen, zieht die mit über 42.000 Bürgerunterschriften unterstützte „Volksinitiative zum Schutz des Wassers“ vor Gericht: Das Landesverfassungsgericht in Schleswig soll feststellen, dass die Volksinitiative auch bezüglich Artikel 1 Nummer 5 des Gesetzentwurfs, Aufnahme eines Fracking-Verbots in das Landeswassergesetz, verfassungsgemäß ist.

Dies geht aus dem heute bei Gericht eingereichten Antrag der Volksinitiative hervor, die unter anderem von der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V., der Piratenpartei Schleswig-Holstein, dem BUND Schleswig-Holstein und der Schutzstation Wattenmeer e.V. unterstützt wird.

Der Landtag hatte das geforderte Fracking-Verbot im November mehrheitlich noch für verfassungswidrig erklärt, weil Fracking Angelegenheit des Bundes sei. Doch die von der Volksinitiative beauftragte Rechtsanwältin und Umweltrechtsexpertin Dr. Roda Verheyen schreibt dem Landesverfassungsgericht nun, die Zuständigkeitsfrage sei dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten und nicht vom Landtag zu prüfen. Wörtlich heißt es in dem Schriftsatz: „Aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins ist Fracking ein unüberschaubares, erhebliches Umweltproblem und Risiko“.

„Wir klagen in Verantwortung für Mensch und Umwelt in ganz Deutschland“, erklärt die Vertrauensperson der Volksinitiative Patrick Breyer (Piratenpartei). „Wenn unsere Volksinitiative im Norden die erste Fracking-Verbotszone Deutschlands durchsetzt, können andere Länder das auch. Mit unserer Klage wollen wir auch die direkte Demokratie und die Mitbestimmungsrechte der Bürger stärken: Es ist dringend erforderlich, dass Fragen des Umweltschutzes auf Antrag von Bürgern politisch zum Wohl von Mensch und Umwelt entschieden werden und nicht jedes Mal erst Gerichte eingeschaltet werden müssen.“

Zur Finanzierung der Klage bittet die Volksinitiative um steuerlich absetzbare Spenden auf das Konto der als gemeinnützig anerkannten Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.

IBAN: DE71 2176 3542 0017 7190 19
BIC: GENODEF1BDS (bei der VR-Bank)
Verwendungszweck: Klage

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Schleswig-Holstein: Volksinitiative zum Schutz des Wassers vor Fracking und Ölförderung teilweise zugelassen

(Kiel, 8.11.2018) Die mit 42.000 Unterschriften von Schleswig-Holsteinern unterstützte
Volksinitiative zum Schutz des Wassers sei unzulässig, soweit Fracking landesweit verboten werden soll, entschied soeben der Schleswig-Holsteinische Landtag. Zugelassen wurde die Volksinitiative, soweit die Kreise als Wasserbehörden zuständig werden, Bergbauunternehmen für Schäden haften sollen und der Geheimhaltung von Bohrplänen zum Schutz von “Geschäftsgeheimnissen” ein Ende gesetzt werden soll. Die Volksinitiative kündigt an, wegen der Nichtzulassung des Fracking-Verbots vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen.

Die SPD stimmte gegen die nur teilweise Zulassung. Auch vom SSW kam scharfe Kritik daran.[1] Die Grünen verteidigten dagegen die Nichtzulassung des Fracking-Verbots.[2]

“Heute haben wir einen wichtigen Teilerfolg errungen”, erklärt die Vertrauensperson der Volksinitiative Dr. Reinhard Knof (Bürgerinitiative gegen CO2 Endlager). “Bergbau wird zukünftig nicht mehr ohne Einfluss der zuständigen Wasserbehörden der Kreise stattfinden können. Die Bergbauunternehmen werden in Zukunft für Schäden haften, bei Unfällen ihre Bohrungen unterbrechen müssen und können ihre Absichten nicht mehr hinter Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verbergen. Damit ist es uns nach über fünf Jahren gelungen, den bisher nur unter der fragwürdigen Aufsicht des Bergamtes agierenden Bergbauunternehmen eine wirkunsvolle Aufsicht durch die Kreisverwaltungen entgegen zu setzen.”

“Zum Schutz unseres Wassers sollte Schleswig-Holstein als bundesweit erstes Land komplett aus dem hochriskanten und klimaschädlichen Fracking aussteigen”, fordert die Vertrauensperson der Volksinitiative Patrick Breyer (Piratenpartei). “Wir werden das Landesverfassungsgericht darüber entscheiden lassen, ob das möglich ist. Haben wir Erfolg, können auch andere Bundesländer Fracking verbieten und damit unsere Heimat und Lebensgrundlagen schützen.”

Nach Teilzulassung der Volksinitiative hat der Landtag nun vier Monate Zeit, über die Annahme und Umsetzung der zugelassenen Teile zu entscheiden. Die Volksinitiative wiederum kann innerhalb eines Monats gegen die Nichtzulassung des Fracking-Verbots vor das Landesverfassungsgericht ziehen.

Hintergrund:

Zehntausende Schleswig-Holsteiner unterstützen die Volksinitiative zum Schutz des Wassers (http://vi-wasser.de), die u.a. von BUND, attac, der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager und der Piratenpartei getragen wird. Die Volksinitiative will Fracking in Schleswig-Holstein verbieten, Bergbau-Unternehmen für Schäden haftbar machen und der Geheimhaltung von Bohrplänen zum Schutz von “Geschäftsgeheimnissen” ein Ende setzen. In Schleswig-Holstein hat es schon 98 bekannt gewordene Schadensfälle durch die Erdölförderung gegeben, bei denen Boden, Wasser und Umwelt vergiftet wurden.

Flyer der Volksinitiative:
http://vi-wasser.de/files/Flyer_VI_Wasser.pdf

Die Volksinitiative im Wortlaut:
http://vi-wasser.de/files/Volksinitiative%20Wassergesetz%20SH.pdf

[1] Pressemitteilung des SSW:
http://www.landtag.ltsh.de/presseticker/2018-11-08-17-34-58-5ff0/

[2] Pressemitteilung der Grünen:
http://www.landtag.ltsh.de/presseticker/2018-11-08-17-44-00-60b5/

Die heute angenommene Beschlussempfehlung im Wortlaut:
<http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01000/drucksache-19-01016.pdf>

Meldung des Landtags:
http://www.landtag.ltsh.de/nachrichten/18_11_fracking_volksinitiative/

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Schleswig-Holstein: Landtag will Volksinitiative zum Schutz des Wassers teilweise zulassen

Landtag will Volksinitiative zum Schutz des Wassers teilweise zulassen

(Kiel, 24.10.2018) Die mit 42.000 Unterschriften von Schleswig-Holsteinern unterstützte Volksinitiative zum Schutz des Wassers sei unzulässig, soweit Fracking verboten werden soll, befand heute die Mehrheit des Innen- und Rechtsausschusses. Zulässig sei sie, soweit Bergbauunternehmen für Schäden haftbar gemacht und der Geheimhaltung von Bohrplänen zum Schutz von „Geschäftsgeheimnissen“ ein Ende gesetzt werden soll. Dies entschied der Innen- und Rechtsausschuss heute nachmittag mit den Stimmen von CDU, Grünen und FDP. SPD und SSW stimmten vergeblich für eine Zulassung auch des Fracking-Verbots. Die Volksinitiative kündigt an, wegen der Nichtzulassung des Fracking-Verbots vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen.

„Heute haben wir einen wichtigen Teilerfolg errungen“, erklärt die Vertrauensperson der Volksinitiative Dr. Reinhard Knof (BI gegen CO2 Endlager). „Bergbau wird zukünftig nicht mehr ohne Einfluss der zuständigen Wasserbehörden der Kreise stattfinden können. Die Bergbauunternehmen werden in Zukunft für Schäden haften, bei Unfällen ihre Bohrungen unterbrechen müssen und können ihre Absichten nicht mehr hinter Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verbergen. Damit ist es uns nach über fünf Jahren gelungen, den bisher nur unter der fragwürdigen Aufsicht des Bergamtes agierenden Bergbauunternehmen eine wirkunsvolle Aufsicht durch die Kreisverwaltungen entgegen zu setzen.“

„Zum Schutz unseres Wassers soll Schleswig-Holstein als bundesweit erstes Land komplett aus dem hochriskanten und klimaschädlichen Fracking aussteigen“, fordert die Vertrauensperson der Volksinitiative Patrick Breyer (Piratenpartei). „Wir werden das Landesverfassungsgericht darüber entscheiden lassen, ob das möglich ist. Haben wir Erfolg, können auch andere Bundesländer Fracking verbieten und damit unsere Heimat und Lebensgrundlagen schützen.“

Hintergrund:

Zehntausende Schleswig-Holsteiner unterstützen die Volksinitiative zum
Schutz des Wassers, die u.a. von BUND, attac, der Bürgerinitiative gegen
CO2-Endlager und der Piratenpartei getragen wird. Die Volksinitiative
will Fracking in Schleswig-Holstein verbieten, Bergbau-Unternehmen für
Schäden haftbar machen und der Geheimhaltung von Bohrplänen zum Schutz
von „Geschäftsgeheimnissen“ ein Ende setzen.

Sowohl der Landtag der letzten Wahlperiode als auch der
Koalitionsvertrag der jetzigen Landesregierung haben sich eindeutig
gegen Fracking in Schleswig-Holstein ausgesprochen. Bisher fehlt es
jedoch an konkreten Maßnahmen, um Fracking in allen Gesteinsschichten
rechtssicher auszuschließen.

Das mit dem Landesentwicklungsplan bereits angestrebte landesweite
Fracking-Verbot ist nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes
des Landtags nicht rechtssicher und deshalb nicht ausreichend (Umdruck 18/4945).
Deshalb sehen wir die Volksinitiative zum Schutz des Wassers
als derzeit einzige Option für ein landesweites Fracking-Verbot an.

Die Gesetzgebungskompetenz des Landes ergibt sich aus Artikel 72 Absatz
3 Nummer 5 des Grundgesetzes. Das Verbot des Aufbrechens von Gestein
bezieht sich nicht auf bestimmte Stoffe oder Anlagen, sondern ist als
verhaltensbezogene Regelung einzuordnen (Umdruck 19/1386).

Zu § 88a Landesverwaltungsgesetz: Bisher werden die Pläne von
Erdölkonzernen vielfach der Öffentlichkeit vorenthalten, um „Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse“ der Unternehmen zu schützen. Die
Gesetzesänderung schafft die eindeutige Grundlage dafür, dass Bürger und
Behörden in Fällen überwiegender öffentlicher Interessen auch Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse erhalten und veröffentlichen können.

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Sehenswert: Die Doku im NDR: Verschmutzen und verharmlosen – Die Tricks der Öl- und Gaskonzerne


(März 2018) Erdgas- und Ölproduzenten versprechen eine sichere Erdgasförderung und installieren ihre Bohranlagen quer durch Norddeutschland. Doch regelmäßig geht etwas schief: mit gefährlichen Folgen für Mensch und Umwelt, wie diese Dokumentation zeigt.
„Unser Fazit: Die Öl- und Gasindustrie darf nicht einfach so weitermachen wie bisher“

Produktionsleiter/in: Thomas Schmidtsdorff
Redaktionsleiter/in: Holger Ohmstedt
Autor/in: Alexa Hoeber
Redaktion: Dorina Rechter

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Patrick Breyer: Warum blockieren SPD, Grüne und SSW ein Fracking-Verbot für Schleswig-Holstein?

Patrick Breyer MdL 18.11.2016 Sehr geehrte Damen und Herren, das Unternehmen Central Anglia hat die Anträge für die Erlaubnisfelder Leezen (umfasst Plön, Bad Segeberg und Bad Oldesloe) und Eckernförde und für das Bewilligungsfeld Waabs zurückgenommen. Dort sollte nach Öl gesucht bzw. Öl gefördert werden. Mein Kommentar als Abgeordneter der PIRATEN im Landtag: „Dieser überfällige Schritt … weiterlesen