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Privatisierung: ÖPP-Projekte in Deutschland: Privat gebaute Autobahnen sind teurer

Spiegel Online
12.06.2014

ÖPP-Projekte in Deutschland: Privat gebaute Autobahnen sind teurer

Die Mehrkosten gehen in die Milliarden: Der privat finanzierte Autobahnbau ist laut Bundesrechnungshof deutlich teurer als öffentliche Projekte, berichtet das „Handelsblatt“.

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Dazu passt noch der immer wieder lesenswerte Artikel in der ZEIT von Roland Kirbach:

Privatisierte Autobahnen. Deutschlands gefährlichste Straße
19.07.2010

Endlose Baustellen, viele Tote auf der A 1: Seit die Regierung Autobahnen wie die zwischen Hamburg und Bremen an private Firmen verpachtet, sind sie zu Horrorpisten geworden. Heimlich haben Politiker die Geschäfte eingefädelt […]

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Außerdem:
Privatisierung der Autobahnen. Teure Fahrt für freie Bürger.
17.05.2010
Der designierte Finanzminister Peer Steinbrück meint es offenbar ernst mit dem Sparen. Er erwägt die Privatisierung der Autobahnen.

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Wie steht’s mit dem Wasser, Herr Rebel?*

Gemeinsam mit zwei Bündnispartnern [Verband Deutscher Grundstücksnutzer und Bund der Steuerzahler Berlin] haben Sie in dieser Woche Widerspruch gegen die Einstellung eines Strafverfahrens gegen Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) gestellt. Er soll beim Rückkauf der Wasserbetriebe Steuergelder in Millionenhöhe veruntreut haben. Wie hat Nußbaum sich in den letzten Jahren in Berlins Wasserpolitik eingebracht? 
Senator Nussbaum hat mit den privaten Wasserkonzernen RWE und Veolia zusammen das Wasserpreiskartell gegen die Bürger fortgeführt. An der juristischen Anfechtung von Gewinngarantie und Preismissbrauch hatte er kein Interesse. Im Gegenteil, er hat die Wasserbetriebe sogar mit den privaten Wasserkonzernen RWE und Veolia Konzernen zusammen gegen den Kartellamtsbeschluss zur Beendigung des Preismissbrauchs klagen lassen, um ihnen die Rendite zu sichern. 
Als alles nichts half, hat er den Konzernen mit dem überteuerten Rückkauf ihrer Anteile den Abschied vergoldet. Zum Berliner Wassertisch, der 2011 den erfolgreichen Volksentscheid zur Offenlegung sämtlicher Absprachen um die Berliner Wasserbetriebe (BWB) eingeleitet hatte, hat er keinerlei Kontakt gesucht. Auch im „Sonderausschuss Wasserverträge“ hat sich der Finanzsenator kein einziges Mal sehen lassen. 
Dort sollte die Teilprivatisierung aufgeklärt werden – viel wichtiger schien der Koalition aber der Rückkauf der Privaten-Anteile: Knapp 1,3 Milliarden Euro kosteten diese das Land letztlich. 
Die SPD hat immer nur gesagt: „Es mag sein, daß man gegen die Verträge vor dem Verfassungsgericht klagen kann, das interessiert uns aber gar nicht, weil wir nur nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten bewerten: Was wirtschaftlich gut ist, ist auch politisch gut.“ Der Rückkauf ist jedoch wegen des überhöhten Kaufpreises auch wirtschaftlich ein Desaster. Die Berliner müssen diesen Betrag jetzt dreißig Jahre lang über die Wasserpreise zurückzahlen. 
Der Berliner Wassertisch hat sich dagegen von Beginn für die kostengünstigere Rückabwicklung eingesetzt. Eine solche ist immer noch möglich, wenn die Verfassungsklage der Piraten gegen die skandalöse Geheimgarantie erfolgreich ist. 
Abgesehen von den wirtschaftlichen Belangen ist es uns jedoch wichtig, daß unsere Demokratie geschützt wird. Nicht nur für Senator Nußbaum, sondern für die Koalition von CDU und SPD insgesamt sind die demokratischen und rechtsstaatlichen Aspekte jedoch offensichtlich nebensächlich.

Dennoch wollte die Staatsanwaltschaft zunächst keine Ermittlungen wegen Untreue gegen Herrn Nußbaum einleiten – wo sehen Sie Lücken in deren Begründung der Ablehnung? 
Die Staatsanwaltschaft hat die Vorwürfe inhaltlich überhaupt nicht geprüft. Sie hat sich formal darauf zurückgezogen, dass der Rückkaufbeschluss des Abgeordnetenhauses Nußbaums Handeln ausreichend legitimieren würde. Auch argumentiert man, dass der entstandene Vermögensnachteil bezifferbar sein müsse. 
Die Senatsverwaltung für Finanzen verweigert dem Berliner Wassertisch jedoch trotz IFG-Anfrage seit Anfang März die Akteneinsicht in das Wertgutachten zum Veolia-Rückkauf, das konkrete Zahlen enthalten müsste. Wenn Senator Nußbaum hier falsche Zahlen verwendet oder bekannte Risiken nicht berücksichtigt hat, macht er sich unserer Ansicht nach wie vor strafbar. Die Staatsanwaltschaft ist gefordert, das Gutachten zu überprüfen.

Aus Ihrer Sicht hätte der Senat unter anderem ein Gerichtsverfahren um die Wasserpreise abwarten müssen, die sich schließlich als „mißbräuchlich überhöht“ herausstellten. 
Als erstes wäre da das Verfahren um die Preissenkungsverfügung des Kartellamts vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zu nennen. Das Gericht hat festgestellt, dass die Wasserbetriebe um mindestens 30 Prozent überhöhte Trinkwasserpreise nehmen. Das mindert natürlich den Unternehmenswert enorm. 
Zudem laufen noch zwei Verfassungsklagen. Die vom Berliner Wassertisch vorbereitete Organklage der Piraten gegen die Gewinngarantie wird in diesem Jahr entschieden. Auch hier ist bei einem erfolgreichen Ausgang mit einer extremen Wertminderung des Unternehmens zu rechnen. Das Düsseldorfer Gericht hat bereits angezweifelt, dass „die eingeräumte Gewinngarantie überhaupt durch die Verfolgung legitimer öffentlicher Aufgaben im Rahmen einer an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit orientierten Verwaltung gedeckt war. 
Für all diese Klagen hätte der Senator bereits die Vorwirkung in den Rückkaufpreis einkalkulieren müssen. 
Als der Senat die Wasserpreise wegen der Verfügung des Kartellamts senken mußte, hat Senator Nußbaum das als Wohltat gegenüber der Bevölkerung verkauft. Er versucht stets so zu tun, als handle er im Sinne des Volksentscheids und der Bevölkerung – das ist aber mitnichten der Fall.

Wieso nicht? 
Der Senat tut nur das Nötigste. Demnach wird die vom Kartellamt verfügte Preissenkung für Frischwasser zwar um weitere drei Jahre verlängert. Dafür verzichtet das Bundeskartellamt aber darauf, rückwirkend die Wasserpreise zu senken. Der Senat hat die Wasserkunden durch diesen Vergleich erneut um Millionen geprellt. 
Von der aktuellen Senkung – um nur rund 15 Prozent – sind außerdem nur die Frischwasserpreise betroffen. Die Kalkulation der ebenfalls überteuerten Abwassertarife besteht weiter. Darüber kann auch die Mini-Absenkung des Senats in diesem Bereich nicht hinwegtäuschen.

Wem schadet die Politik? 
Neben den Kunden sind es vor allem die Wasserwerker, die im Zuge des nach der Rekommunalisierung umgesetzten Rationalisierungsprogramms „NEO“ 400 Arbeitsplätze verlieren sollen. Die Rationalisierung führt zu einer Arbeitsverdichtung und drängt ältere Arbeitnehmer aus ihrem Job. 
Nach der neoliberalen Privatisierung haben wir jetzt eine neoliberale Rekommunalisierung. Der Berliner Wassertisch fordert dagegen die formale Rekommunalisierung der Wasserbetriebe. Die neoliberale Geschäftsführung, die für den Preismissbrauch und die Investitionsrückstände verantwortlich ist, muss abgelöst werden. Die Wasserbetriebe müssen als transparente und bürgernahe Eigenbetriebe nach dem Kostendeckungsbetrieb geführt werden, bei denen die Arbeiter anständige Löhne erhalten und die Wasserkunden faire Preise zahlen.

*Das Interview führte der Journalist Ben Mendelson mit Wolfgang Rebel. Der hier eingestellte Text ist eine ungekürzte Version der unautorisierten, in der JW abgedruckten Fassung.

 

In The Public Interest: Privatization Myths Debunked

In the Public Interest hat auf seiner Seite ein paar Mythen über Privatisierung entzaubert!

zum Beispiel:

Myth #1:  Privatization saves money.

The Truth: Privatization often raises costs for the public and governments.

Abwärts-Wettlauf – Race to the Bottom: Wie sich die Privatisierung auf die Menschen auswirkt

How Outsourcing Public Services Rewards Corporations and Punishes the Middle Class
Broschüre (pdf) von In The Public Interest (Juni 2014)

TTIP gefährdet kommunale Spielräume

Der kommunalpolitische Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATENPARTEI zum TTIP wurde einstimmig im Oldenburger Rat verabschiedet!

Gefährdung kommunaler Handlungsspielräume durch das Abkommen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)
Antrag vom: 07.05.2014

An den
Oberbürgermeister
Herrn Dr. Schwandner
Markt 1
26122 Oldenburg
Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner,

die Gruppe Die Linke./Piratenpartei beantragt zur Ratssitzung am 26.05.14 den Tagesordnungspunkt

Gefährdung kommunaler Handlungsspielräume durch das Abkommen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)

zu behandeln.

Dazu stellen wir den folgenden Antrag:

1. Der Rat der Stadt Oldenburg fordert das Europäische Parlament auf, dem Abkommen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), solange nicht zuzustimmen bis gesichert  ist, dass die Wahrung der europäischen Sozial- und Umweltstandards sowie der Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge nicht dadurch gefährdet werden können.

2. Bei den gegenwärtig laufenden Verhandlungen kommt es darauf an, dass die EU-Kommission sich mit Nachdruck dafür einsetzt, dass die kommunale Daseinsvorsorge, darunter insbesondere die nicht liberalisierten Bereiche, wie die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen sowie alle Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Kulturbereich, vom derzeit mit den USA verhandelten Freihandelsankommen – und allen weiteren Handelsabkommen – explizit ausgeschlossen wird.

3. Eine Schwächung bestehender Arbeitnehmerrechte, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards sowie Finanzmarktregeln durch TTIP oder CETA ist inakzeptabel. Politische Handlungsspielräume dürfen nicht beschränkt werden.
Die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit müssen auch in Streitfällen gelten. Wirtschaftliches Handeln muss zugleich auch dem Wohl der Allgemeinheit dienen, wie es das Grundgesetz in Art 14. formuliert.  Die Kontrolle  staatlicher Einschränkungen obliegt den Gerichten. Banken und Konzerne dürfen daneben keine neuen Klagerechte gegen Staaten (Investor-State-Dispute-Settlement, ISDS) vor privaten Schiedsgerichten erhalten, die nicht demokratisch legitimiert sind.

4. Der bisherige Prozess der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen EU-USA ist in höchstem Maße intransparent und vernachlässigt erheblich die Rechte der gewählten Parlamentarier auf europäischer, nationaler und Länderebene sowie die der Kommunen. Der Rat der Stadt  fordert die EU-Kommission auf, das Mandat über die Verhandlungen offen zu legen und über den Verhandlungsprozess regelmäßig zu berichten. Geheimverhandlungen sind sofort zu beenden.

Begründung:
Seit Mitte 2013 verhandeln EU und USA offiziell über ein Transatlantisches Freihandels- und Investitionsabkommen, das sogenannte TTIP. Insbesondere durch eine Angleichung von Normen und Standards soll der größte Handelsraum der Welt entstehen. Auf den Verhandlungstisch kommt alles: Finanzmarktregeln, Arbeitnehmerrechte, Umweltstandards und vieles mehr. Ganz grundsätzlich zielt das Abkommen darauf ab, durch Investitionsschutzbestimmungen die Entscheidungsfreiheit demokratisch gewählter Parlamente einzuschränken.
Die globalisierungskritische Organisation Attac befürchtet: „Das öffentliche Beschaffungswesen soll auf allen Ebenen geöffnet werden. Soziale und ökologische Aspekte könnten dann nur noch sehr eingeschränkt bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden. Dies könnte auch als Einfallstor dienen, um die Wasserversorgung (selbst in den USA noch überwiegend in kommunaler Hand) zu privatisieren. Die Folge einer solchen Privatisierungswelle wären steigende Preise und sinkende Qualität.“
Streitfälle sollen nicht vor den Gerichten der souveränen Staaten sondern von demokratisch nicht legitimierten Schiedsgerichten entschieden werden. Die konkreten Inhalte der Verhandlungen werden geheim gehalten.
In der Konsequenz steht zu befürchten, dass Staaten künftig lieber auf Verbesserungen im Verbraucherschutz, bei Sozialstandards oder im Umweltbereich verzichten, als sich mit transnationalen Großkonzernen anzulegen. Attac nennt die Klage des schwedischen Vattenfall-Konzerns – nach dem Atomausstieg klagt der Energiekonzern vor einer internationalen Schiedsstelle auf 3,7 Mrd. Euro Schadensersatz – als Beispiel für eine solche undemokratische Praxis.

Das Abkommen wird für die Mitgliedstaaten der EU von der Europäischen Kommission verhandelt. Grundlage dieser Verhandlungen ist ein vom Rat erteiltes Mandat, welches jedoch nicht veröffentlicht wird. Nach Abschluss der Verhandlungen müssen das Europäische Parlament und der Rat dem Vertragstext des Abkommens im Ganzen zustimmen oder ihn ablehnen. Nach Abschluss des Freihandelsabkommens wird dieses für die Mitgliedstaaten bindend. Damit wird es Anwendungsvorrang vor dem europäischem Sekundärrecht, wie beispielsweise Verordnungen und Richtlinien, sowie nationalem Recht haben. Dieses rechtliche Gewicht des Abkommens verstärkt seine mögliche Bedeutung für die kommunale Daseinsvorsorge.

Der Deutsche Städtetag hat darauf hingewiesen:

Je nach Ausgestaltung und Wortlaut des Abkommens, könnten Teile der kommunalen Daseinsvorsorge unter den Anwendungsbereich der Handels- und Investitionspartnerschaft fallen. Auch wenn sich das Handelsabkommen nicht direkt mit den Organisationsformen und -aufgaben der öffentlichen Verwaltung befasst, können sich die Inhalte des Abkommens indirekt auf die kommunale Organisationsfreiheit auswirken. Beschränkend für die Organisationsfreiheit könnte sich beispielsweise eine Marktzugangsverpflichtung auswirken. Diese untersagt lokale Monopole und ausschließliche Dienstleistungserbringer. Somit würde einer Kommune zwar nicht vorgeschrieben, wie sie die öffentliche Daseinsvorsorge zu erbringen hat. Die Marktzugangsverpflichtung könnte jedoch dazu führen, dass neben den kommunalen auch private Unternehmen die Daseinsvorsorgeaufgaben wahrnehmen können müssen und Rechtsformeinschränkungen für die Erbringung nicht zulässig sind.

Daher ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge prinzipiell nicht von einer transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft erfasst sind. Dies gilt ebenso für das seit Juni 2013 von der EU-Kommission verhandelte „Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen“
(Trade in Services Agreement – TiSA), welches nationale Dienstleistungsmärkte öffnen soll.

Die Erbringung zahlreicher Aufgaben der Daseinsvorsorge durch kommunale und öffentliche Einrichtungen hat in unserer Gesellschaft eine lange Tradition und hat sich bewährt. Die Bürgerinnen und Bürger vertrauen darauf, dass die Steuerung und Kontrolle der Leistungen der Daseinsvorsorge durch demokratisch legitimierte kommunale Vertretungskörperschaften erfolgt. Damit stellt die kommunale Daseinsvorsorge ein wichtiges Element eines bürgernahen Europas dar, dem die EU und die Mitgliedstaaten gleichfalls verpflichtet sind.

Die öffentliche Daseinsvorsorge darf daher insbesondere in den Bereichen, in denen sie wichtige Aufgaben in nicht-liberalisierten Märkten wahrnimmt, keinesfalls einer Liberalisierung unterworfen werden. Darunter fällt insbesondere die Wahrnehmung der Aufgaben in der Wasserver- und Abwasserentsorgung.

Diese Bereiche dürfen, vor dem Hintergrund des gerade erzielten Erfolges für die öffentliche Wasserwirtschaft in der Konzessionsvergaberichtlinie der EU, nicht wiederholt angetastet werden. Dies gilt gleichermaßen für die traditionell seitens der Länder und der Kommunen geleistete Kulturförderung. Der Erhalt von eigenen Einrichtungen, wie Theatern, Museen und Bibliotheken und die Förderung von zivilgesellschaftlichem sowie ehrenamtlichem Engagement sind gemeinwohlerhaltende und wichtige Bestandteile der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Kommunen dürfen in der Erbringung auch dieser Aufgaben keinesfalls durch ein Handelsabkommen eingeschränkt werden. Darüber hinaus sind insbesondere auch die sozialen Daseinsvorsorgeleistungen zu nennen. Die Erbringung dieser Leistungen durch Kommunen und die Funktionsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme sowie die kommunale Kompetenz in der Krankenhausversorgung müssen weiterhin gewährleistet sein und dürfen durch den Abschluss eines Handelsabkommens keiner Einschränkung unterliegen. (Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages auf seiner 209. Sitzung am 12. Februar 2014 in München)

Mit freundlichem Gruß
Hans-Henning Adler
Fraktionsvorsitzender

Referendum Thessaloniki: Der Durst Europas nach mehr Demokratie

EUDYSSEE.NET – Neues aus dem alten Europa
20.05.2014

Der Durst Europas nach mehr Demokratie
Von EUdysseus

Parallel zur ersten Runde der Kommunalwahlen waren die Bürger von Thessaloniki am Sonntag dazu aufgerufen, über die Privatisierung des städtischen Wasserwerks abzustimmen. 98% der Wähler votierten ‚Oxi’ und sprachen sich somit gegen den Verkauf der Firma EYATH aus. Aber: Das Referendum ist inoffiziell. Noch am Samstag erklärten das Innenministerium und der oberste Gerichtshof in Athen die Abstimmung für illegal. Und trotzdem: 218.000 Menschen gaben ihre Stimme ab.

[…]

Das für viele bereits totgeglaubte Europa zeigt dabei vor allem eins: Trotz Krisenpolitik und Zwangsprivatisierungen, trotz mangelnder Transparenz der Verwaltungen und der Wirtschaft: Politik ist Sache des Volkes. Der Weg zu einem vereinten Europa darf nicht an der Einbeziehung der Bürger in politische Entscheidungen vorbeiführen. „Es geht hier nicht einfach um Wasser, sondern um die Demokratie als solche“ , erklärt auch Janna Tsokou von Soste To Nero. Wie die Regierung in Athen jetzt mit den deutlichen Ergebnissen des Referendums umgeht bleibt abzuwarten. Eine offizielle Reaktion gab es bisher nicht.[…]

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Weitere Beiträge auf unserer Website zum Thema:

 

Mikrokredite: „Lebensgefährlich und zynisch“

„Lebensgefährlich und zynisch“
03.06.2014

Kleinstdarlehen bedeuten oft die Privatisierung öffentlicher Güter, sagt Ökonom Philip Mader. Er hält einen Großteil des Mikrofinanzsektors für eine Fehlentwicklung.
Interview: Hermannus Pfeiffer

Zitat von Philip Mader aus dem Interview, die Wasserversorgung in Indien betreffend:
Mikrokredite drängen dort in den Wasser- und Sanitärbereich ein. Der Staat wurde in den 90er Jahren geschwächt, Privatisierungen durch die Weltbank scheiterten aber an Protesten. Viele Slums stehen immer noch ohne Wasser und Sanitärversorgung da. Als Lösung werden nun Mikrokredite gepriesen. Arme Menschen sollen private Schulden für öffentliche Güter aufnehmen. Was ihnen von der Mehrheitsgesellschaft vorenthalten wird, sollen die Armen nun auf Pump selbst kaufen: Privatisierung durch die Hintertür.

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Privatisierung der Gesundheitsversorgung: Kantonsspital Winterthur

Kanton Zürich
28.05.2014

Entwurf zum Gesetz über die Kantonsspital Winterthur AG geht in die Vernehmlassung

Der Gesetzesentwurf zur Umwandlung des Kantonsspitals Winterthur (KSW) in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft geht in die Vernehmlassung. Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion zur Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens ermächtigt. Die Umwandlung dient dem Ziel, die Leistungsfähigkeit des KSW langfristig zu sichern und gleichzeitig die Konflikte des Kantons, die sich aus den unterschiedlichen Aufgaben und Rollen als Regulator, Finanzierer und Spitalbetreiber ergeben, zu bereinigen.

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[Kommentar Berliner Wassertisch:
Wir hoffen, dass sich die Verantwortlichen eines Besseren besinnen und das Spital nicht privatisieren. In Zukunft würden sonst die Renditeerwartungen der Aktionäre im Zentrum stehen und nicht das Patienten- und Mitarbeiterwohl.
Wir verweisen hier noch einmal auf den Artikel „Der Staat ist erpressbar“ mit Professor Dr. Siegfried Broß im Tagesspiegel und seinen Aufsatz “Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?” (pdf)

Das hier kommt uns auch bekannt vor: „Das Kantonsspital Winterthur ist Anfang 2007 in der Form einer selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt aus der Zentralverwaltung ausgelagert worden.“ Auch in Berlin wurden die BWB erst in eine AöR umgewandelt und dann (teil)privatisiert.]

 

Höfken: Trinkwasser darf nicht zur Handelsware werden

Rheinland-Pfalz
23.05.2014

Höfken: Trinkwasser darf nicht zur Handelsware werden

Ulrike Höfken (MdB, Bündnis 90/Die Grünen) (Foto: Kerstin Bänsch)

„Trinkwasser darf nicht zur Handelsware werden. Sauberes Wasser muss für alle gesichert und deshalb Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge bleiben.“ Dafür setzt sich die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken im Bundesrat ein. Auf Initiative unter anderem von Rheinland-Pfalz erteilte eine Mehrheit der Länder heute einer Privatisierung der Wasserversorgung eine klare Absage. „Dass die EU-Kommission die Pflicht privater Ausschreibung der Wasserversorgung zurückgenommen hat, ist dem Druck der europäischen Bürgerinitiative „Right2Water“ zu verdanken. Doch es besteht die Gefahr, dass eine Privatisierung durch die Hintertür erfolgt“, erklärte Höfken. Mit Handelsabkommen wie TTIP drohe nicht nur die Unterwanderung von Umwelt- und Verbraucherstandards in der EU – sie könnten auch die Vergabe öffentlicher Aufträge nach ökologischen oder sozialen Kriterien erschweren oder gar unmöglich machen, so die Ministerin. Rheinland-Pfalz und andere Länder fordern die Bundesregierung daher auf, keinem Abkommen zuzustimmen, das den Druck zur Privatisierung öffentlicher Versorgungsaufgaben wie der Wasserversorgung verstärkt. […]

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ORF: EU lässt Wasserprivatisierung fallen (schön wär’s)

ORF.at
30.05.2014

EU lässt Wasserprivatisierung fallen

Ein Wasserhahn aus dem jederzeit sauberes Trinkwasser sprudelt, ist für uns selbstverständlich. Umso größer ist die Angst, dass die Wasserversorgung privatisiert werden könnte, darunter die Wasserqualität leidet und die Kosten für Verbraucher steigen.

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[Kommentar Berliner Wassertisch: „EU lässt Wasserprivatisierung fallen“ ? Leider sehen wir das nicht so optimistisch. Die EU-Kommission (bzw. die multinationalen Konzerne) versuchen auf alle erdenkliche Weisen, an das flüssige Gold zu kommen und der kommunalen Wasserversorgung den Garaus zu machen. Es locken Renditen in Milliardenhöhe. Das lassen sich die Konzerne nicht gerne entgehen. Spätestens (!) 2018 wird der nächste „Angriff“ erfolgen. Denn dann prüft die EU-Kommission, wie sich die Herausnahme der Wasserversorgung aus der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie ausgewirkt hat (mit dem Ziel, auch die Wasserversorgung zu „liberalisieren“). Der Grund dafür ist eine „Review-Klausel“ in der Konzessionsrichtlinie. Deshalb müssen wir auf lange Zeit weiter wachsam sein!
Unsere Freunde in Österreich sollten sich nicht in Sicherheit wiegen, auch wenn es in dem Artikel heißt: „In den vergangenen Jahren ist es NUR zu privaten Beteiligungen an öffentlichen Wasserversorgern gekommen.“ Private Beteiligungen sind auch eine Form der Privatisierung: Es ist bekannt, dass sich Konzerne ab einer Beteiligung von 25% meistens die Betriebsführung in (Geheim)-Verträgen zusichern lassen. Damit hat die Kommune nichts mehr zu sagen, allein der Konzern lenkt die Geschicke der Betriebe. Und was das bedeutet, wissen wir ja von Berlin: Nichts Gutes!]

Dazu auch: Pressemitteilung der AöW vom 21.3.2014

 

DB: Bahnhof Lindau. Verunreinigtes Grundwasser fließt in den Bodensee

Süddeutsche.de
30.05.2014

Bahnhof Lindau. Verunreinigtes Grundwasser fließt in den Bodensee
Von Stefan Mayr

Seit Jahren soll mit Arsen und Schwermetallen verunreinigtes Grundwasser am Bahnhof Lindau in den Bodensee laufen. Das geht aus einer bahninternen Studie hervor. Obwohl mehr als 140 Gemeinden ihr Trinkwasser aus dem See beziehen, sieht die Bahn keinen Handlungsbedarf.

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[Auch das sind die fatalen Folgen der (formalen) Privatisierung der DB. Es zählt nur noch die Rendite…]
 

VEOLIA: Anklage im ostdeutschen Müllskandal

Zwei ehemalige Manager von Veolia sollen für illegale Abfallentsorgung in der Tongrube Vehlitz mitverantwortlich sein

ZDF Frontal 21 – Sendung am Di, 27.05.2014

Tongrube VehlitzSechs Jahre nach den Enthüllungen von Frontal21 erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage im ostdeutschen Müllskandal. So sollen zwei ehemalige Manager des Weltkonzerns Veolia für illegale Ablagerung von Abfällen in der Tongrube Vehlitz mitverantwortlich sein. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt: Die Manager hätten aus Gewinnsucht gehandelt und so millionenschweren Umweltschaden angerichtet.

Hier können Sie sich den Bericht nachträglich ansehen

Weitere Berichte zum Thema:

MDR Sachsen-Anhalt
07.01.2014
Staatsanwaltschaft erhebt weitere Anklage
Es geht um 900.000 Tonnen Müll, die allein in der Tongrube Vehlitz im Jerichower Land illegal entsorgt worden sind. Die Staatsanwaltschaft Stendal hat jetzt Anklage erhoben. Sieben Beschuldigte sollen sich vor dem Landgericht verantworten. Sechs von ihnen sind auch schon wegen ähnlicher Vorwürfe in Zusammenhang mit der Tongrube Möckern angeklagt.
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Mitteldeutsche Zeitung
10.08.2011
Sachsen-Anhalt: Illegaler Müll und ein böser Brief
von Hendrik Kranert-Rydzy
Sachsen-Anhalt beharrt darauf, dass sich der Umweltkonzern Veolia mit 14,5 Millionen Euro an der Sanierung der Tongruben Vehlitz und Möckern (Jerichower Land) beteiligt. Nach MZ-Informationen hat das Wirtschaftsministerium ein Angebot von Veolia für Vergleichsverhandlungen abgelehnt.
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taz
01.02.2010
Müllskandal in Sachsen-Anhalt. Grüne zeigen Umweltbehörden an
Bei Magdeburg hat unter anderem der Konzern Veolia 1,3 Millionen Tonnen Hausmüll illegal eingelagert. Die Grünen haben Anzeige gegen die Behörden erstattet, die dies offensichtlich tolerierten.
zum Artikel…

Mitteldeutsche Zeitung
28.01.2010
Müllskandal: Landtag sieht Veolia-Konzern in der Pflicht
Nach der Landesregierung sieht auch der Landtag den französischen Umweltkonzern Veolia in der Pflicht, sich an den Sanierungskosten für die Tongruben Vehlitz und Möckern (Jerichower Land) zu beteiligen.
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Mitteldeutsche Zeitung
17.03.2008
Sachsen-Anhalt: Behörden finden Müll in Tongrube Vehlitz
von Hendrik Kranert
Eine illegale Entsorgung organischer Abfälle in der Tongrube Vehlitz ist inzwischen nachweisbar. Der Sprecher des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LAGB), Frank Esters, sagte am Montag, dass Untersuchungen der ersten Stichproben aus der Grube „hausmüllähnliche Dinge“ enthalten habe.
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Spiegel Online
16.03.2008
Illegale Müllbeseitigung: Unruhe bei Entsorgern
Die Ermittlungen in Sachsen-Anhalt wegen illegaler Müllbeseitigung in Tongruben sorgen für Unruhe in der deutschen Entsorgungsbranche.
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Bundesrat gegen europaweite Ausschreibung bei Wasserversorgung


Der Bundesrat erteilt einer auf EU-Ebene verhandelten Privatisierung der Daseinsvorsorge eine klare Absage.

Der Berliner Wassertisch wertet dies als eine eindeutige Aufforderung an die EU-Kommission, die öffentliche Daseinsvorsorge aus den derzeit verhandelten Freihandelsabkommen Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP), Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) und Trade in Services Agreement (TiSA) herauszunehmen.

Beschluss des Bundesrates. Drucksache 111/14 vom 23.05.2014:
Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative: „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware“

Zum Artikel:
EUWID
27.05.2014

Bundesrat gegen europaweite Ausschreibung bei Wasserversorgung

Weiteren Bestrebungen auf EU-Ebene zur Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorgeleistungen sollen nach Auffassung des Bundesrates eine klare Absage erteilt werden.

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