Schlagwort-Archive: Privatisierung

Privatisierungswahn statt Bürgerbahn


Blätter
August 2018

Tim Engartner

Deutsche Bahn: Der Zug an die Börse
„… Wer überfüllte Waggons, nicht ausgewiesene Reservierungen, geschlossene Bordbistros und defekte Toiletten als ,Erlebnis‘ begreift, kommt derzeit wahrlich auf seine Kosten….. Seit der Ära Hartmut Mehdorns, dessen Schreibtisch Bulle und Bär als Börsensymbole zierten, wird das Bahnsystem jedoch durch eine gezielte Sparpolitik gegenüber dem Straßenverkehr benachteiligt. Ziel ist es, die ,Braut‘ namens DB AG für den womöglich nur aufgeschobenen, nicht aber aufgehobenen Börsengang aufzuhübschen.“

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Mit dem Abkommen JEFTA droht die Privatisierung der Wasserversorgung. VERDI will darum JEFTA stoppen

Spiegel Online
22.06.2018

Angst um Wasserversorgung. Gewerkschaftsboss will Handelsabkommen mit Japan blockieren
Von Markus Dettmer

Ver.di-Chef Frank Bsirske will nach SPIEGEL-Informationen das EU-Freihandelsabkommen mit Japan aufhalten. Seine Sorge: Es könnte zur Privatisierung der Wasserversorgung führen.
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Schulprivatisierung in Berlin. Öffentlich-private Partnerschaften Der große Bluff der Berliner „Schulbauoffensive“

Berliner Zeitung
15.06.2018

Öffentlich-private Partnerschaften. Der große Bluff der Berliner „Schulbauoffensive“
Von Kai Schlieter
Unbedingt lesenswert!

„Pikant […]: Im November 2017 trifft sich [Finanzsenator] Matthias Kollatz-Ahnen ausgerechnet mit Bernward Kulle zu einem Hintergrundgespräch. […] Kulle [ist] einer der umtriebigsten Privatisierungs-Verfechter. Er gilt als graue Eminenz der ÖPP-Lobby. […] Danach wurde er Vorstand der ÖPP Deutschland AG. Der größten ÖPP-Beratungsagentur in Deutschland, die bei Bund und Ländern seit Jahren für Teilprivatisierungen lobbyiert.“ Jetzt „engagiert er sich als Berater bei der Berliner Schulbauoffensive, die angeblich nichts mit ÖPP zu tun haben soll.“

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Ein Schelm, der Böses dabei denkt!

Zur Erinnerung noch einmal unsere Pressemitteilung zur Berliner Schulprivatierung vom 1. Mai 2018: „R2G setzt Politik der formellen Privatisierung fort

JEFTA: Ein exklusiver Handel zwischen EU-Unterhändlern und Großkonzernen


29.5.2018

In Kürze stimmen die EU-Mitgliedsstaaten über das von der Europäischen Kommission verhandelte EU-Japan Handelsabkommen ab. Doch viele Interessengruppen aus der Mitte der Gesellschaft sind während den Verhandlungen kaum zu Wort gekommen – Großkonzerne haben den grössten Anteil der Beratungstreffen mit den EU-Verhandler*innen für sich beansprucht, während kleine und mittelständische Unternehmen, Gewerkschaften und andere zivilgesellschaftliche Akteur*innen kaum Gehör gefunden haben.

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Grundwasser. Wie Nestlé dem französische Dorf Vittel das Wasser abgräbt

ZDF

8. Mai 2018

Das Geschäft mit dem Durst

Reinhard Laska

Das Wasser wird knapp in Vittel. Nur wenige Flaschen des berühmten französischen Mineralwassers sollen die Einwohner des Vogesenstädtchens am Brunnen abzapfen.

Quellen und große Teile des Landes rund um den ostfranzösischen Kurort gehören seit vielen Jahren dem Schweizer Nahrungsmittelkonzern Nestlé. Der verkauft das kostbare Nass millionenfach in Plastikflachen – auch in Deutschland. Doch weil davon zu viel entnommen wird, sinkt der Grundwasserspiegel um 30 Zentimeter pro Jahr.

Politiker der Region und Manager von Nestlé denken jetzt über eine Pipeline nach, die für die Einwohner Wasser von außerhalb nach Vittel transportieren soll. Viele Bürger fragen sich nun, warum sie für Wasser von auswärts bezahlen sollen, nur damit der Konzern weiterhin gutes Geld verdient.

Frontal 21 zeigt, wie der Nestlé-Konzern für das Geschäft mit dem Durst einer kleinen Gemeinde in Frankreich das Wasser abpumpt.

aus: Frontal 21 vom 8. Mai 2018

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Verfügbarkeit: Video (Länge: 7 min) verfügbar bis 08.05.2019, 21:00

 

STERN
19. Mai 2018

Das gierige Geschäft mit dem Wasser: Wie Nestlé dem französische Dorf Vittel das Wasser abgräbt

Seit Jahren steht Nestlé für sein Geschäft mit dem Wasser in der Kritik. Der aktuelle Fall im französischen Vittel zeigt, wie gnadenlos der Konzern vorgeht. Aus lukrativem Grund.

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Eine aktuelle Petition von Rettet den Regenwald fordert Nestle auf, aus dem Wassergeschäft auszusteigen.

 

Aktuell bleibt die Dokumentation aus dem Jahr 2012: „Bottled Life – Die Wahrheit über Nestlés Geschäfte mit dem Wasser.“

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft warnt: Mit JEFTA/JEEPA gerät Wasserwirtschaft weiter unter Privatisierungs- und Liberalisierungsdruck.

Allianz der öffentlichen
Wasserwirtschaft e.V.

Berlin, den 14.05.2018

AöW-Stellungnahme zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan [JEFTA/JEEPA]

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) nimmt hiermit als Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland zum aktuell verhandelten Abkommen zwischen der EU und Japan [JEFTA/JEEPA] Stellung und möchte auf die Anliegen der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland hinweisen.

Die AöW sieht in den Freihandelsabkommen der sog. „neuen Generationen“, wie auch in dem EU-Japan-Handelsabkommen [JEFTA/JEEPA], die öffentliche Wasserwirtschaft in Deutschland nicht ausreichend abgesichert. Das Europäische Parlament hatte die EU-Kommission bereits aufgefordert für zukünftige Handelsabkommen, die „Wasserversorgung und sanitäre Grundversorgung sowie Abwasserentsorgung auf Dauer von den Binnenmarktvorschriften und allen Handelsabkommen auszunehmen, da diese als Teil der Daseinsvorsorge vorwiegend in öffentlichem Interesse sind und zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung gestellt werden sollen […]“ (Entschließung des Europäischen Parlaments vom 08.09.2015 zu den Folgemaßnahmen zu der Europäischen Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser (2014/2239(INI), Ziffer 22).

Obwohl es eine Reihe von Schutzbestimmungen auf nationaler und EU-Ebene für die kommunale Selbstverwaltung und für die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge gibt, werden diese durch derartige Handelsabkommen „durch die Hintertür“ immer öfter unterlaufen und über die Entscheidungsträger der lokalen/regionalen Gebietskörperschaften hinweg ratifiziert – beim EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] als „EU-only“ sogar ohne Entscheidung der Bundesländer und sogar ohne den Bundestag.

Nach AöW-Ansicht ist das Handelsabkommen zwischen der EU und Japan [JEFTA/JEEPA] nach dem EUKanada-Handelsabkommen (CETA) ein erneuter Schritt zu erhöhtem Privatisierungs- und Liberalisierungsdruck.

Die kritischen Inhalte im EU-Japan-Abkommen im Einzelnen:

  • Negativliste: Die Verwendung einer Negativliste im EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] lehnen wir ab. Nach unserer Ansicht kann eine Negativliste trotz eines – und aus unserer Sicht lückenhaften und überarbeitungsbedürftigen – horizontalen Vorbehaltes für öffentliche Dienstleistungen (vgl. „Anhang II – Vorbehalte in Bezug auf künftige Massnahmen – Liste der Europäischen Union“, Vorbehalt Nr. 1) nicht die gleiche Absicherung der öffentlichen Wasserwirtschaft (vor allem Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung) leisten wie eine Positivliste. Es bleibt immer die Gefahr, dass für bestimmte Dienstleistungen in der Wasserwirtschaft der Marktzugang gilt und deshalb diese Sektoren insgesamt mit marktwirtschaftlichen Folgen rechnen müssen, obwohl sie solche Interessen nicht verfolgen.

Die AöW fordert in Anhang II die Verwendung einer Positivliste, in der die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung nicht genannt sind.

  • Marktzugang/Nichtdiskriminierung für den Abwasserbereich: Es besteht kein Vorbehalt für den Bereich Abwasser (vgl. „Anhang II – Vorbehalte in Bezug auf künftige Massnahmen – Liste der Europäischen Union“, Vorbehalt Nr. 15), der in CETA noch als „Dienstleistungen im Bereich Umwelt“ – zumindest für Deutschland ausdrücklich enthalten war (vgl. Anhang II – „In Deutschland geltende Vorbehalte“, Sektor: Dienstleistungen im Bereich Umwelt). Die Absicherung für den Abwasserbereich hängt somit nur noch von einem rechtlich unsicheren horizontalen Vorbehalt für öffentliche Dienstleistungen ab. Mit einem Schutz der Abwasserwirtschaft lediglich durch einen horizontalen Vorbehalt widerspricht das EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] jedoch der besonderen Stellung der Abwasserwirtschaft innerhalb der öffentlichen Dienstleistungen in Deutschland. Während bestimmte Aufgaben der Daseinsvorsorge auch durch Private wahrgenommen werden können, ist Abwasser nur durch „juristische Personen des öffentlichen Rechts“ zu beseitigen (§ 56 S. 1 Wasserhaushaltsgesetz) und damit einer Privatisierung nicht geöffnet. Somit widerspricht das EU-Japan-Abkommen der in Deutschland bewährten Organisation und Struktur der Abwasserwirtschaft.

Die AöW fordert einen ausdrücklichen Vorbehalt in Annex II, Nr. 15 für den Bereich Abwasser, soweit eine Positivliste im vorgenanten Sinne nicht angewendet wird.

  • Vorsorgeprinzip: Das Vorsorgeprinzip ist nicht nur ein grundlegendes Prinzip für Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz in Deutschland, sondern auch für die öffentliche Wasserwirtschaft. Wir fordern, dass dies ausdrücklich und wirksam in Handelsabkommen abgesichert ist. Bisher ist dies im EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] nicht erkennbar.

Die AöW fordert die ausdrückliche Anerkennung des EU-Vorsorgeprinzips für die Bereiche Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz im EU-Japan-Abkommen.

  • Das EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] bleibt hinter CETA zurück: Das Abkommen EU-Kanada (CETA) wurde sowohl von Vertretern der EU-Kommission als auch des BMWi als „Goldstandard“ für zukünftige Abkommen bezeichnet. Leider können wir diese Vorgabe insbesondere im Hinblick auf die zu CETA abgegebenen und angeblich verbindlichen Zusatzerklärungen nicht wiederfinden. Auch findet sich im EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] kein Sonderartikel zu Wasser (vgl. Artikel 1.9 CETA). Schließlich findet sich im Abschnitt „Innerstaatliche Regulierung“ (Kapitel 8 Abschnitt E im EU-Japan-Abkommen) auch keine vergleichbare Ausnahme für die Wasserversorgung, wie im CETA-Abkommen (Artikel 12.2. Abs. 2 Buchst. b (ii) CETA-Abkommen).

Die AöW fordert im EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] einen Sonderartikel zu Wasser, wonach Wasser und seine Nutzung vom EU-Japan-Abkommen insgesamt ausgenommen ist und in dem klargestellt wird, dass Wasser keine übliche Handelsware ist, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.

  • Offene Auswirkungen durch das Vergabekapitel: Aus Kapitel 10 (Öffentliche Beschaffung) lässt sich nicht eindeutig entnehmen, ob der gemischte Ausschuss nachträglich Änderungen in Anhang 10 in der Weise vornehmen kann, dass sie den Ausnahmen für die öffentlichen Unternehmen innerhalb des EU-Vergaberegimes zuwider laufen können.

Die AöW fordert eine Klarstellung im EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] im Vergabekapitel dahingehend, dass die kommunalen Handlungsmöglichkeiten
für öffentliche Unternehmen im Wasserbereich entsprechend dem EUVergaberechtsregime ausdrücklich – auch für die Zukunft – abgesichert sind.

  • Offene Auswirkungen durch „Gemischte Ausschüsse“ und Sonderausschüsse: Im EU-Japan-Abkommen sind der sog. „Gemischte Ausschuss“ und „Sonderausschüsse“ vorgesehen. Nicht abschätzbar ist, ob ihre bindenden Beschlüsse (vgl. Artikel 22.2. EU-Japan-Abkommen) auch negative Auswirkungen auf die kommunale Wasserwirtschaft haben können. Deshalb erscheint es aus unserer Sicht umso wichtiger, den Bereich Wasser aus dem EU-Japan-Abkommen insgesamt auszunehmen.

Wir möchten Sie nachdrücklich bitten, sich für die Belange der kommunalen öffentlichen Wasserwirtschaft einzusetzen und bitten die zuvor genannten Punkte zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme als pdf

Christa Hecht
Geschäftsführerin
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstr. 18a, 10117 Berlin
Tel.: 0 30/39 74 36 06
Fax: 0 30/39 74 36 83

hecht@aoew.de
www.aoew.de

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)
Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.
AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasserwirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.

Stellungnahmen der AöW hier

R2G setzt Politik der formellen Privatisierung fort

(Berlin, 1. Mai 2018) Die vom R2G-Senat geplante formelle Schulprivatisierung nimmt immer konkretere Formen an. Damit setzt der Senat die bereits bei den Berliner Wasserbetrieben praktizierte Politik der formellen Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge fort.

Dazu Sigrun Franzen: „ Auch eine formale Privatisierung ist eine Privatisierung. Die Folge ist immer eine zunehmende Intransparenz und Entdemokratisierung. Bereits jetzt wurden beispielsweise Presseanfragen nach Angaben der Berliner Zeitung mit dem Hinweis auf das ,privatrechtliche Geschäftsgeheimnis‘ abgewiesen. Zudem hat sich die formale Privatisierung in der Vergangenheit oft genug als erster Schritt zum Verkauf von Betrieben der öffentlichen Daseinsvorsorge erwiesen. Beim Senat hat der Wasser-Volksentscheid offensichtlich nicht zu einem nachhaltigen Umdenken geführt. Wir hoffen daher, dass die Berliner*innen wachsam sind und verhindern, dass ihre öffentliche Daseinsvorsorge allmählich in einen Korb kreativer Finanzprodukte mit Renditegarantien umgewandelt wird.“

Die senatseigene, aber privatwirtschaftlich organisierte HOWOGE soll nach Presseangaben im Rahmen der sogenannten Schulbauoffensive Unterrichtsgebäude für rund 1,2 Milliarden EUR bauen oder sanieren. Die Bausumme soll die HOWOGE durch Kredite finanzieren, die sie wiederum mit Mieteinnahmen zurückzahlen soll, für die die öffentliche Hand garantiert. Nach Ansicht des Senats lässt sich durch diese „Auslagerung“ von Schulfinanzierung die ab 2020 greifende Schuldenbremse umgehen.

Die rot-rot-grüne Landesregierung wählte damit eine Konstruktion, die bereits bei der Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) eingerichtet wurde. Der überteuerte Rückkauf erfolgte durch eine Milliardensumme, die die BWB durch Kredite finanzieren mussten. Die Berliner Bürger*innen zahlen den Kredit seitdem durch unnötig teure Wasserpreise zurück. Auch bei der Schulprivatisierung wird die Verschleierung der Staatsschulden zu höheren Kosten und einem Verlust der demokratischen Kontrolle führen.

Der Berliner Wassertisch fordert ein Ende der formalen Privatisierung bei allen Einrichtungen der Daseinsvorsorge – egal ob Schulen oder Wasserbetriebe.

Die Pressemitteilung als pdf

Die internationale Agentur Pressenza hat die PM ins Spanische übersetzt: „R2G continúa su política de privatización formal“ (zum Beitrag)

Kontakt: Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin

Sigrun Franzen, Telefon: 0157 713 122 56
Rainer Heinrich, Telefon: 030 / 915 092 41

E-Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info
Web: www.berliner-wassertisch.info

Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

Marijana Todorovic, Forum Umwelt und Entwicklung, zum Weltwasserforum

Tagesschau
21.03.2018

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Bundesverfassungsrichter i.R. Siegfried Broß: Krankenfürsorge – ein Kulturproblem

Dr. Siegfried Broß*
Vortrag auf dem Radiologenkongress 17. Februar 2018, Berlin

Krankenfürsorge – ein Kulturproblem

A. Die Fragestellung
1. Aktualität
Das heutige Thema ist nicht erst seit einigen Jahren aktuell. Vielmehr ist es in einen gesellschaftlichen Entwicklungsprozess eingebettet, der vor nunmehr etwa 30 Jahren (in einigen Bereichen auch schon früher) eingesetzt hat. Tragweite und Tiefe der Fragestellung sind überaus vielschichtig, sehr komplex und zunehmend auch in der rechtsstaatlich-demokratischen Staatlichkeit intransparent. Letzteres wird seit nunmehr schon geraumer Zeit an bedrückenden Erscheinungsformen und Entwicklungen wie Finanzmarkt- und Eurokrise wie auch der Manipulationen von Weltunternehmen bezüglich des Ausstoßes von Schadstoffen bis hin zu weit gespannten Kartellen im Automobilbereich deutlich. Nebenbei ist – wenn auch von der Politik nicht selten klein geredet – auf die für die Stabilität der Staatenwelt systemrelevanten Manipulationen von weltweit agierenden Bankinstituten hinzuweisen.

Was hat das mit der heutigen Fragestellung zu tun? Die Antwort erschließt sich erst bei einer umfassenden Betrachtungsweise und einer sehr differenzierten Herangehensweise an die vielfältigsten Ursachen. Die gesamte Problematik erschließt sich am eindrücklichsten, wenn man von der Entwicklung der Krankenfürsorge im Krankenhaus ausgeht. In diesem Bereich tritt die Kommerzialisierung der Krankenfürsorge und damit einhergehend der „Kulturwandel“ entgegen. Ob das Krankenhaus ein kommerzieller Wirtschaftsbetrieb ist, wird in der gesamten Tragweite nicht bei einer sehr eingeengten und vordergründigen, geradezu kleinkarierten betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise, erkennbar. Vielmehr ist die Problematik und dem entsprechend die Antwort unmittelbar und substantiell mit einem Kulturwandel verbunden. Möchte man – und das allein wird der Verantwortung gegenüber den Menschen und einer sich seit Jahrhunderten ändernden Welt mit vielen Rückschlägen und großen Opfern für die Menschen und persönliche Schicksale gerecht – zu einer ethisch und die Würde der Menschen wahrenden Antwort gelangen, kann dies angemessen nur mit den nachfolgenden weit ausgreifenden Überlegungen gelingen.

Diese haben bei den elementaren Strukturelementen der Staatsform der Bundesrepublik Deutschland an zu setzen. Diese ist nach Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Für den vorliegenden Zusammenhang sind das die entscheidenden Strukturelemente, während das Rechtsstaatsprinzip als weiteres elementares Strukturelement nicht die gleiche Bedeutung und das gleiche Gewicht hat. Allerdings – und darauf werde ich im weiteren Verlauf meiner Ausführungen noch näher eingehen – hat das Sozialstaatsprinzip neben Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip gleichen Rang und gleiches Gewicht. Das wird in der aktuellen Diskussion um soziale Gerechtigkeit und Krankenfürsorge geflissentlich übersehen. Das Sozialstaatsprinzip vermittelt in der rechtsstaatlichen Demokratie nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, aber auch für alle modernen Demokratien die stützende Grundlage dafür, dass Demokratie und Rechtsstaat sich ihrem vollen Gehalt entsprechend entfalten können. Hieran nimmt die Krankenfürsorge und ihre Ausgestaltung in der gelebten Wirklichkeit maßgeblichen Anteil.

Zur weiteren Aufhellung dieser Problematik gehe ich von der Entwicklung der Krankenfürsorge im Krankenhaus im Zuge der um sich greifenden Kommerzialisierung aus. weiterlesen

Flint als abschreckendes Beispiel

Neuer Wasserfilm: Der geheime Wasserkrieg in Europa

UP TO THE LAST DROP – Teaser from Small Planet Productions on Vimeo.

A Yorgos Avgeropoulos film

„At a time when Europe is going through a crisis that is not solely economical but also a crisis of moral values, millions of European citizens demand a response to a crucial question: is water for the European Union a commercial product or a human right? Until today, the European Institutions have not given a clear answer. The EU has still to recognize water as a human right, as the UN did in 2010.
At the same time, cities, regions and countries all around the world are increasingly rejecting the water privatization model they had adopted for years and are remunicipalizing services in order to take back public control over water and sanitation management. In Europe, the majority of the cases have been recorded in France, home of the most powerful and influential private water multinational companies of the planet. Nine cases have been recorded in Germany.
Although Berlin and Paris have recently taken back public control over their water services, the financial and political European elites are demanding from Greece, Portugal and Ireland to privatize their public water systems. Provisions about water can be found in every M.o.U, Greece, Ireland and Portugal have signed with the Troika and it’s a common stipulation provided in every bailout agreement signed between the debt-ridden countries and their lenders.
Up To The Last Drop follows the money and the corporate interests during a period of four years in thirteen cities of six EU countries. It’s a documentary film about water that reflects contemporary European values and the quality of the current European democracy.“

Eine aktuelle Detailanalyse unseres „Wasserkrieges“ findet man hier

Wie sich das CETA-Abkommen auf die Wasserversorgung auswirken kann

Bettina Weitz: Wie sich das CETA-Abkommen auf die Wasserversorgung auswirken kann

„Dass große internationale Verträge auch in der Region ankommen, zeigte das wallonische Regionalparlament mit seinem Nein im Herbst letzten Jahres zum CETA Abkommen. Wie sich nun dieser über tausend Seiten füllende Vertrag auf den Alltag am Beispiel der Wasserversorgung auswirken kann, dem geht Autorin Bettina Weiz nach. Sie hat im Wasserwerk, am Brunnen und im Wassereinzugsgebiet nachgefragt. Das kanadisch-europäische Freihandelsabkommen CETA ist zwar im April in großen Teilen in Kraft getreten, aber darüber, ob die besonders strittigen Passagen wirksam werden, müssen die nationalen Parlamente wie etwa der Bundestag noch abstimmen. Auch das Bundesverfassungsgericht hat noch einige Entscheidungen dazu zu treffen. Kritiker halten das Vertragswerk für eine Gefahr, zum Beispiel könnte er die Wasserversorgung beeinträchtigen.“

Das ewige Mantra der Neoliberalen: „Privatisierung – Steuersenkung – Sozialstaatsabbau“ – Die Anstalt über das Netzwerk Mont Pelerin Society


Mehr über Mont Pelerin Society (MPS) unter Lobbypedia