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Folgen der Teilprivatisierung der Wasserversorgung: Verbraucher zahlen in Wiesbaden überhöhte Preise

Frankfurter Rundschau
21.12.2016

ESWE in Wiesbaden. Verbraucher zahlen überhöhte Preise
Die Landeskartellbehörde verlangt Geld vom Versorger ESWE in Wiesbaden – wegen zu hoher Wasserpreise. Das Unternehmen sieht sich aber im Recht und verweist auf den Rechnungshof.

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Kommentar Berliner Wassertisch: 2001 wurden die Stadtwerke Wiesbaden (ESWE) teilprivatisiert (die BWB in Berlin 1999). Die Wiesbadener Versorgungsfirma soll zwischen 2007 und 2011 deutlich überhöhte Preise verlangt haben. Seit 2012 ist die Wasserversorgung wieder rekommunalisiert (die BWB in Berlin 2013).[1] Sie gehört nun zu den Eigenbetrieben der Landeshauptstadt Wiesbaden (in Berlin sind die BWB als AöR organisiert).[2]

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Der Berliner Wassertisch begrüßt die Rekommunalisierung der Wasserversorgung und hält die Umwandlung in einen Eigenbetrieb für eine gute Strategie, denn die Betriebsform Eigenbetrieb stellt einen starken Schutzwall gegen Privatisierungsversuche dar – sei es durch CETA, TiSA oder eine Wiederauflage der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie. So befürchten beispielsweise die Stadtwerke Erlangen, die seit 1967 als AG organisiert sind, dass mit CETA eine Privatisierung droht: „Weil wir kein Eigenbetrieb der Stadt sind. Sondern wir sind ein privatrechtliches Unternehmen, eine AG, die a) eine Wasserversorgung betreibt, b) aber auch öffentlichen Nahverkehr betreibt, ein Bad betreibt, aber auch Energie, Gas, Strom, Wärme erzeugt, und solche Unternehmen sind nicht ausgenommen von diesem Abkommen, sondern fallen drunter.“ (Wolfgang Geus, Quelle)

Der Berliner Wassertisch fordert seit langem, dass auch die Berliner Wasserbetriebe in einen Eigenbetrieb umgewandelt werden (vgl. Berliner Wassercharta [3]).

[1] Geschichte der Stadtwerke Wiesbaden: http://www.eswe-versorgung.de/eswe/unternehmen/geschichte/
[2] Vgl. https://www.wiesbaden.de/vv/oe/eigenbetriebe/141010100000002400.php
[3] Berliner Wassercharta: 2b) „Die Berliner Wasserbetriebe werden im Haushalt des Landes unter parlamentarischer Kontrolle als Eigenbetrieb geführt. Sie arbeiten nicht gewinnorientiert. Für die Tarifgestaltung gilt das Prinzip der Kostendeckung. Fiktive Kosten – wie z.B. bestimmte kalkulatorische Kosten, u.a. überhöhte kalkulatorische Kapitalverzinsungen – sind nicht Bestandteil der Tarifkalkulation, denn Gewinnbestandteile dürfen nicht so umbenannt werden, dass sie als Kosten erscheinen.“

Wasser-Rekommunalisierung kommt Argentinien teuer

ORF
14.04.2015

Investorenschutzurteile heizen TTIP-Debatte an
Von Erich Möchel

Am Freitag gab das Internationale Schiedsgericht der Weltbank sein Urteil im Investorenschutzverfahren (ISDS) der Suez Group gegen Argentinien bekannt. Dem französischen Wasserversorger wurden 405 Millionen Dollar Schadenersatz für entgangene Gewinne seit 2006 zugesprochen, als die in den Neunziger Jahren privatisierte Wasserversorgung im Großraum Buenos Aires renationalisiert wurden. Mitte März war Kanada von einem anderen Schiedsgericht verurteilt worden, 300 Millionen Dollar Schadenersatz stehen nun im Raum.

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Zum Thema:

food  water watch

Buenos Aires – Collapse of the Privatization Deal

In 1993, the Argentine government privatized the Buenos Aires water utility, consummating the largest such deal ever proposed. The public utility, Obres Sanitarias de la Nacion (OSN), had suffered from years of budget cuts pushed by IMF & World Bank structural adjustment programs. OSN supplied drinking water and sewage service comprehensively to Buenos Aires three million inhabitants. However, the Latin American trend of urban migrations had, by 1993, saddled the city with nine million more people living in teeming extra-municipal suburbs and slums. By the late 1980‚ it was clear that OSN would need a huge infusion of capital to extend its services en massewater meter to the arrivés. In response, the World Bank offered up hundreds of millions of dollars, with one recalcitrant condition, that water be privatized.

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