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31. August – Tweet des Tages

Was ist die Sperrklinken-Klausel im CETA-Abkommen und wo steht sie eigentlich im Vertragstext?

31.08.2016
von: Berliner Wassertisch

Die Sperrklinken-Klausel im CETA-Abkommen bezieht sich auf Gesetze, die jetzt schon bestehen und die Bestimmungen beinhalten, die eigentlich den Liberalisierungszielen des Abkommens widersprechen aber trotzdem bei Inkrafttreten des Abkommens unverändert bestehen bleiben dürfen. Diese Gesetze sind im Anhang I des Abkommens aufgelistet. (bezogen auf Deutschland ab S. 1664 der deutschen PDF-Version) Diese Gesetze beziehen sich z.B. auf medizinische oder auf Pflegedienstleistungen.
Werden später solche Gesetze aus welchen Gründen auch immer so geändert, dass darin enthaltene Vorbehalte verringert werden, z.B. beim Marktzugang für ausländische Investoren, dann dürfen diese Liberalisierungen später nie mehr rückgängig gemacht werden. Auch dann nicht, wenn sich deutlich herausgestellt haben sollte, dass dieser Liberalisierungsschritt ein Fehler war. Ein Parlament darf dieses Gesetz dann nicht mehr in die ursprüngliche Fassung zurückversetzen, weil der CETA-Vertrag als völkerrechtliches Abkommen rechtlich darüber steht.

CETA-Vertrags-Auszug

  Auszug aus dem CETA Vertrag – Hervorhebung von uns

Diese Sperrklinkenklausel (ratchet-clause) ist im Vertrag an mehreren sehr versteckten Stellen untergebracht. Im Investitionskapitel steckt sie im Artikel 8.15 (ab S. 111 der deutschen PDF-Version) unter der Überschrift „Vorbehalte und Ausnahmen“. Man muss sehr genau lesen, um mitzubekommen, dass die unter 1.c) stehende positiv klingende Erlaubnis, in Anhang I aufgeführte Gesetze (=“Maßnahmen“) ändern zu dürfen, diese Änderung nur in einer Richtung erlaubt, nämlich nur in Richtung von weiteren Liberalisierungen.

 

Mit TiSA wird jede Rekommunali­sierung unmöglich

Bayerischer Rundfunk | Bayern 2 |Zündfunk
Sendung vom 26.08.2015 19:05 Uhr

Geheim verhandeltes Dienstleistungsabkommen. TiSA: Der große bösere Bruder von TTIP?
Von Katharina Mutz

tisa

  No TiSA. Foto: Berliner Wassertisch

Das Freihandelsabkommen TTIP wird von vielen als Freibrief für Chlorhühnchen gesehen. Worum’s wirklich geht, weiß wegen der intransparenten Verhandlungen keiner. Noch weniger weiß man über TiSA [Trade in Services Agreement]: mit diesem Abkommen soll die Dienstleistungsbranche liberalisiert werden. Die Folgen für uns alle könnten noch größer sein als bei TTIP.
[…] Aber immerhin stehen einige Dinge schon fest: zum Beispiel die sogenannte Sperrklinken-Klausel [Ratchet Clause]. Die besagt: Was einmal privatisiert worden ist, darf nicht wieder öffentlich werden.
Städte wie Berlin oder Paris, die ihr Wassernetz vor Jahren verkauft und dann wegen unhaltbarer Zustände für viel Geld wieder zurückgekauft haben, wären mit TiSA noch heute an die privaten Anbieter gefesselt.

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dieser Beitrag zum Nachhören (ab min. 28:30) hier

 

PPP-Projekt Stadtwerke Gera: Veolia übernimmt Mehrheit an Entsorger

MDR
10.4.2015

Stadtwerke-Pleite. Veolia übernimmt Mehrheit an Geraer Entsorger

Der Veolia-Konzern übernimmt die Mehrheit am bisher kommunal dominierten Geraer Entsorgungsunternehmen GUD. Damit ist für eine erste Beteiligung der insolventen Stadtwerke-Holding eine Lösung gefunden. Insolvenzverwalter Michael Jaffé teilte am Freitag mit, Veolia kaufe von den Stadtwerken weitere Anteile am Geraer Entsorgungsbetrieb und halte damit künftig 74,9 Prozent statt 49 Prozent. Die übrigen Anteile verblieben bei den Stadtwerken. Das Bundeskartellamt* habe dem Verkauf bereits zugestimmt.

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Chronologie. Stadtwerke Gera in der Krise

MDR Thüringen: Kommunale Beteiligungsgesellschaft. So sind die Stadtwerke Gera aufgebaut

Die Anteile der Stadtwerke Gera AG gehören zu 100 Prozent der Stadt Gera. In dieser Dachgesellschaft sind wiederum die Anteile der Kommune an sieben Unternehmen gebündelt. Bei zwei dieser Unternehmen halten private Firmen eine Minderheitsbeteiligung, beim Entsorgungsbetrieb Geraer Umweltdienste und der Müllverbrennungsanlage in Zorbau in Sachsen-Anhalt sind die Stadtwerke in der Minderheit. Die Stadtwerke-Unternehmen, der Geschäftszweck und die übrigen Gesellschafter im Überblick.

Unternehmen unter dem Dach der Stadtwerke Gera AG
Name Geschäftsfeld Anteil der Stadtwerke Weitere Gesellschafter Deren Anteil
Geraer Wohnungsbau (GWB) Elstertal GmbH Wohnungs- gesellschaft 74,9% Stadt Gera 25,1%
Geraer Umweltdienste GmbH & Co. KG Abfallentsorgung 25,1% Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG 74,9%
Abfallverwertung GmbH Zorbau (Sa.-Anhalt) Betrieb Müllverbrennungs- anlage 25,1% Sita Deutschland GmbH 74,9%
Energieversorgung Gera GmbH besitzt Kraftwerke und Netze, bietet Strom, Gas und Fernwärme an 50,1% GDF Suez AG 49,9%
Kraftwerke Gera GmbH Betrieb Kraftwerke Gera-Nord und Gera-Süd 50,1% GDF Suez AG 49,9%
Geraer Verkehrsbetrieb GmbH Betrieb Busse und Straßenbahnen in Gera 100%
Flugbetriebs- gesellschaft Gera GmbH Betrieb Flugplatz Gera-Leumnitz 100%

Zuletzt aktualisiert: 10. April 2015, 13:27 Uhr

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Kommentar Berliner Wassertisch:

Eine Krise löst man nicht durch (Teil)Privatisierung. Dass PPP-Projekte stets von Nachteil für die Kommunen sind, belegen die Erfahrungen – nicht zuletzt in Berlin. Profitieren tun immer nur die Konzerne. Und die sind per Aktienrecht ihren Aktionären verpflichtet, nicht der Kommune.

Gerade in Zeiten von TTIP und TiSA würden verantwortungsvolle Stadtväter/mütter die  Daseinsvorsorge in 100% kommunale Hand halten oder überführen. Mit der im Dienstleistungsabkommen TiSA enthaltenen Ratchet Clause kann in Zukunft eine Rekommunalisierung für alle Zeiten verhindert werden. Was einmal privatisiert wurde, darf nie wieder rekommunalisiert werden.

 

*Bundeskartellamt: Laufende Fusionskontrollverfahren

10.03.2015 B4-31/15 Veo­lia; Er­werb der al­lei­ni­gen Kon­trol­le an der GUD Ge­ra­er Um­welt­diens­te Ent­sor­gungs­wirt­schaft Sach­sen, Thü­rin­gen 02.04.2015 (Frei­ga­be)