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Schlagwort-Archive: Ratifizierung
Kritik an CETA-Ratifizierung: Verfahren ist undemokratisch und intransparent
25.11.2022
In weniger als einer Woche stimmt der Bundestag über CETA, das umstrittene Handelsabkommen der EU mit Kanada, ab. Zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren das Verfahren bis zur Ratifizierung als undemokratisch und intransparent.
Das Abkommen wird seit 2017 vorläufig angewendet. Der handelspolitische Teil ist überwiegend in Kraft, 98 Prozent der Zölle sind weggefallen. Ausgenommen ist bisher der Investitionsschutz. Damit das Abkommen in Kraft tritt, müssen es alle EU-Mitgliedstaaten ratifizieren. Zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren vor allem den Investitionsschutz, weil er einseitige Klagemöglichkeiten ausländischer Investoren und globaler Konzerne gegen staatliche Regulierungen vorsieht. Nun will die Bundesregierung den Vertrag offenbar im Eilverfahren ratifizieren und behält dabei der Öffentlichkeit wichtige Informationen vor.
“Das Verfahren zur Ratifizierung des CETA-Abkommens ist von Intransparenz geprägt. Bei so weitreichenden Entscheidungen bedarf es einer öffentlichen Debatte”, sagt Ludwig Essig, Referent für Handelspolitik am Umweltinstitut München. “Unter diesen Umständen darf CETA nächste Woche nicht dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden. Wir halten es für untragbar, dass die Bundesregierung im Vorfeld der Entscheidung die Abgeordneten und die Öffentlichkeit unzureichend informiert. Handelspolitik muss transparent und demokratisch gestaltet und an den Leitplanken einer sozial-gerechten und ökologischen Außenwirtschaftspolitk ausgerichtet werden. Die Ratifizierung von CETA muss gestoppt werden.”
Die Kritikpunkte im Einzelnen:
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Zivilgesellschaftlichen Organisationen wurden im Vorfeld der ersten Lesung nicht einmal 24 Stunden zur Anhörung eingeräumt. Auch bei der Expert:innenanhörung waren sie im Gegensatz zu Industrievertretern nicht eingeladen.
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Um der Kritik an der Inkraftsetzung des Investitionsschutzkapitels mit Sonderklagerechten für Konzerne entgegenzuwirken, ließ die Bundesregierung im Juni eine Interpretationserklärung für den Gemeinsamen CETA-Ausschuss (aus Vertreter:innen der EU Kommission und der kanadischen Regierung) erarbeiten, die laut Handelsagenda der Ampelkoalition vom 24. Juni den “Missbrauch des Investitionsschutzes rechtssicher ausschließen” sollte. Nachdem eine erste Version der Interpretationserklärung Gegenstand kritischer Gutachten und der Expert:innenanhörung war, wurde in der weiterentwickelten Handelsagenda vom 11. November mitgeteilt, die Bundesregierung habe ihre Initiative zu einer “Interpretationserklärung im EU-Kreis finalisiert”; in Gesprächen mit der kanadischen Regierung bereite die EU die Interpretationserklärung für den Gemeinsamen Ausschuss vor. Obwohl die Interpretationserklärung zum Investitionsschutz als Voraussetzung für die zweite und dritte Lesung des Ratifizierungsgesetzes angekündigt worden war, ist die finalisierte Fassung eine Woche vor der entscheidenden Abstimmung weder der Öffentlichkeit noch den Bundestagsabgeordneten bekannt.
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Auch das Begleitgesetz zur demokratischen Legitimierung des Gemeinsamen Ausschusses ist bisher nicht öffentlich .
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Der angekündigte Unterausschuss für Handelsfragen im Bundestag wartet noch immer auf die konkrete Ausgestaltung und Einsetzung.
Das ist eine gemeinsame Pressemitteilung von Attac Deutschland, Naturfreunde Deutschland und dem Umweltinstitut München.
Link zur PM
Reaktionen auf die CETA-Abstimmung im Europaparlament am 15.2.2017
Wie die Abgeordneten aus Deutschland gestimmt haben: pdf
(grün = für CETA, rot: für StopCETA, gelb = Enthaltung)
Vote details unter Votewatch
Stop TTIP Europäische Initiative
Pressemitteilung
15. Februar 2017
Trotz massiver Bedenken der Bürger*innen Europas und trotz 3,5 Millionen Unterschriften europaweitgegen CETA hat heute das Europäische Parlament mehrheitlich für das umstrittene Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada gestimmt. Aktivist*innen bereiten sich nun darauf vor, CETA in den kommenden 38 Abstimmungen in den Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten und Regionen zu Fall zu bringen. weiterlesen
Der große CETA-Betrug
Corporate Europe Observatory (CEO)
11/2016
ISSUE BRIEF
The great CETA swindle
Der große CETA Betrug
Wegen der rasch kommenden Abstimmung über das EU-Kanada Handelsabkommen CETA im Europäischen Parlament und der dann möglichen Auseinandersetzungen über seine Ratifizierung in den EU Mitgliedstaaten steht CETA weiterhin heftig in der Kritik. Ein näherer Blick auf den Text des Abkommens – und auf die letzten Erklärungen, die entworfen wurden, um Kritiker zu besänftigen und um Unterstützung für seine Ratifizierung zu erreichen – zeigt, dass Befürchtungen zu CETA wohlbegründet sind. Unbeschadet der Versuche der kanadischen Regierung und der EU-Kommission, das Abkommen als fortschrittlich zu verkaufen, bleibt CETA das, was es immer war: ein Angriff auf Demokratie, Arbeitnehmer und Umwelt. Es wäre ein großer Fehler, es zu ratifizieren.
Diese Ausarbeitung widerlegt sechs Behauptungen der CETA Befürworter, die als Propaganda ständig wiederholt werden und den Diskurs bestimmen sollen, obwohl man sie als reine PR bezeichnen muss. Entgegen diesen PR-Behauptungen muss festgehalten werden:
- CETA schützt die Rechte von Arbeitnehmern leider nicht, wie behauptet.
- CETA ist kein gutes Abkommen für die Umwelt.
- Die mit CETA geschaffenen Rechte von Investoren lassen das Recht demokratischer Institutionen auf Regulierung (also Gesetze und Verordnungen zu erlassen) nicht unberührt und werden Umwelt, Gesundheit und andere öffentlicher Interessen nicht unangetastet lassen.
- CETA schützt öffentliche Dienste wie Gesundheitsversorgung und Wasser nicht wirklich.
- CETA errichtet zur Streitschlichtung zwischen Investoren und Staaten keinen unabhängigen Gerichtshof.
- CETA wird bestehende Standards, die Menschen und Umwelt schützen, nicht aufrechterhalten.
zur Ausarbeitung (in englischer Sprache)
Geheimnis um die Unterschrift
taz.de
14.09.2016
CETA-ABKOMMEN IST ZU STOPPEN
Geheimnis um die Unterschrift
von Malte Kreutzfeldt
Es ist nicht egal, was die SPD zu dem Freihandelsvertrag zwischen der EU und Kanada meint. Warum die Bundesregierung aber so tut.
BERLIN taz | Können einzelne Mitgliedstaaten Ceta stoppen? Diese Frage interessiert derzeit viele Sozialdemokraten. Denn am kommenden Montag entscheidet die SPD bei ihrem kleinen Parteitag darüber, ob sie grünes Licht dafür gibt, dass die Bundesregierung dem umstrittenen Abkommen zwischen der EU und Kanada zustimmt.
Zum vollständigen Artikel hier
Wie sich die EU-Kommission die Ratifizierung von CETA und TTIP vorstellt
Frankfurter Rundschau
26.02.2016
Demokratie wird zur Seifenoper
Von Klaus Ernst
Das Freihandelsabkommen TTIP könnte in der EU rechtskräftig werden, bevor Abgeordnete zugestimmt haben. Das darf nicht geschehen. Der Gastbeitrag.
Wer stimmt in Europa über die Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Kanada (Ceta) und den USA (TTIP) ab? Dies ist bis heute nicht geklärt, obwohl es dabei um fast alle Bereiche des alltäglichen Lebens von 500 Millionen Bürgerinnen und Bürgern geht. Und damit nicht genug: Noch bevor die Demokratiefrage beantwortet wird, droht eine Inkraftsetzung der Abkommen. Die EU-Regierungen planen den Freihandel im closed-shop Verfahren.
zum vollständigen Artikel
Canadian Labour Congress und DGB: CETA nicht ratifizieren
Canadian Labour Congress und DGB: CETA nicht ratifizieren
23.10.2015
Nach dem Regierungswechsel in Kanada fordern der Vorsitzende des Canadian Labour Congress (CLC) Hassan Yussuf und der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann in einer gemeinsamen Erklärung, das Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU, Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) nicht weiterzuverfolgen.
Die Erklärung im Wortlaut:
weiterlesen
Rat der Stadt Köln fordert: Keine Ratifizierung von CETA und Stopp von Verhandlungen zu den Abkommen TTIP und TiSA
24. März 2015
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Kölner Rat
Fraktion Die Linke im Kölner Rat
Gruppe Deine Freunde
Gruppe Piraten
An den Vorsitzenden des Rates Herrn Oberbürgermeister Jürgen Roters
[…]
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Antragstellenden möchten Sie bitten, folgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage […] in die Tagesordnung des Rates am 24. März 2015 aufzunehmen:
Seit 2013 verhandelt die EU-Kommission mit den USA über ein transatlantisches Freihandels- und Investitionsabkommen „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP). Ein weiteres Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada – Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) – wurde zwischen 2009 und 2014 verhandelt und muss durch das EU-Parlament und den Europäischen Rat sowie durch die EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Außerdem wird derzeit ein Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (Trade in Services Agreement, TiSA) verhandelt. Hierunter fallen zahlreiche Vereinbarungen zwischen 23 Parteien, inkl. den USA und der Europäischen Union, die das Ziel haben, Handelshemmnisse im Dienstleistungssektor zu beseitigen.
Diese Verhandlungen werden ohne die notwendige Transparenz über Inhalte und Verhandlungsmandate gegenüber den Parlamenten und der demokratischen Öffentlichkeit geführt. Die Geheimhaltung der Verhandlungsdokumente widerspricht demokratischen Prinzipien.
Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat der Stadt Köln:
Die in Verhandlung befindlichen Freihandelslabkommen bergen erhebliche Risiken für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, die durch die Kommunen und ihre Unternehmen verantwortet und erbracht werden. Beeinträchtigungen dieser für die Bürgerinnen und Bürger wichtigen Dienstleistungen müssen ausgeschlossen werden. Ob Krankenhäuser, Sparkassen oder die Vergabe öffentlicher Aufträge bei der Müllentsorgung, dem ÖPNV, ob Trinkwasserversorgung, Gas- und Fernwärmenetz, Krankenhäuser, Museen, Theater und anderweitige Kultureinrichtungen, ob Verkehr und Straßenbau bis hin zu regionalen Lebensmitteln: Es ist zu befürchten, dass CETA, TTIP und TISA die demokratische Handlungsautonomie von Kommunen deutlich einschränken und weitreichende negative Folgen für die Unabhängigkeit der Justiz und für europäische Standards im Sozialbereich und bei Gesundheits-, Verbraucher- und Datenschutz, Umwelt- und Lebensmittelstandards haben würde.
Der Rat der Stadt Köln begrüßt die von vielen Kölner Bürger/innen unterstützte Bürgereingabe zu den Freihandelsabkommen, die darin ihre große Sorge zum Ausdruck bringen, dass „diese Verträge einen massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung“ darstellen und daher abzulehnen sind, wenn sie „die Gestaltungsmöglichkeiten von Städten und Gemeinden und ihrer Bürger und Bürgerinnen nachhaltig einschränken.“ Der Rat folgt ihrem Anliegen, die Gewährleistung und Sicherung von sozialen, ökologischen und demokratische Standards, kommunale Organisationsfreiheit und Daseinsvorsorge gegenüber Parlamenten und Regierungen einzufordern.
Der Rat der Stadt Köln fordert die Landes- und Bundesregierung sowie die Abgeordneten der Landtage, des Bundestags und des Europäischen Parlaments auf, die Ratifizierung von CETA und jedes weitere Abkommen, das die in dieser Erklärung dargelegten Maßgaben nicht erfüllt, abzulehnen, sowie den Stopp von Verhandlungen zu den Abkommen TTIP und TiSA zu veranlassen, solange die folgenden essentiellen Bedingungen nicht erfüllt werden.
- Insbesondere CETA greift mit Regelungen in die kommunale Daseinsvorsorge ein, u.a. mit einer Negativlisten, die alle Bereiche listet, die von Marktzugangsbeschränkungen ausgenommen werden. Dies wäre von erheblichem Nachteil für die Kommunen, da auch die Daseinsvorsorge einem ständigen Wandel unterliegt. Stattdessen muss die kommunale Organisationsfreiheit von den Marktzugangsverpflichtungen in allen Freihandelsabkommen ausgeschlossen werden.
- Die Abkommen enthalten Standstill- und Ratchetklauseln (Sperrklinke). Die Standstill-Klausel legt fest, dass nach Einigung auf einen Status der Liberalisierung dieser nie wieder aufgehoben werden darf. Die „Sperrklinkenklausel“ regelt, dass zukünftige Liberalisierungen eines Sektors automatisch zu neuen Verpflichtungen werden. Solche Klauseln sind strikt abzulehnen. Es muss zudem sichergestellt werden, dass Rekommunalisierungen jederzeit und uneingeschränkt möglich bleiben. Der öffentliche Dienstleistungssektor und die demokratisch legitimierte kommunale Selbstverwaltung dürfen keinesfalls zugunsten partieller wirtschaftlicher Interessen und damit zu Lasten der Daseinsvorsorge in Deutschland beeinträchtigt werden.
- Die Handelsabkommen bestimmen, welche Dienstleistungen von Kommunen erbracht werden dürfen und welche dem Wettbewerb unterliegen müssen. Dies kann nahezu alle bisher öffentlichen Dienstleistungen umfassen und die Bevorzugung regional tätiger Anbieter bei öffentlichen Aufträgen ausschließen, da von einem bestimmten Schwellenwert an Aufträge nicht nur EU-weit sondern auch im Land des Vertragspartners ausgeschrieben werden müssen. Der politische Gestaltungswille darf in Hinsicht auf das öffentliche Beschaffungswesens nicht stärker eingeschränkt werden, als es nationale Regelungen und das europäische Vergabe- und Konzessionsrecht bereits heute vorsehen.
- Die TTIP-Investitionsschutzregelungen werden voraussichtlich dazu führen, dass die Entscheidungsfreiheit der Kommunen eingeschränkt wird, weil sie Schadensersatzansprüche von Investoren befürchten müssen. Bei TTIP und CETA sollen internationale Konzerne ein Sonderklagerecht gegen beschlossene Gesetze und kommunalen Beschlüssen erhalten, die vor privaten Schiedsgerichten verhandelt werden. Dies hebelt rechtsstaatliche Verfahren in Europa aus. Auf spezielle Investorenschutzregelungen und Schiedsgerichte muss daher gänzlich verzichtet werden. Stattdessen soll auch auf Investoren aus Drittstaaten ausschließlich der demokratisch legitimierte Rechtsschutz nationaler und EU-Gerichte gelten.
- Der Abbau von Handelshemmnissen soll nicht zu Lasten von europäischen Sozial-, Gesundheits-, Verbraucher- und Datenschutz, Umwelt- und Lebensmittelstandards erfolgen. Dies betrifft nahezu alle Lebensbereiche vom Erhalt regionaler Kennzeichnungen über Einsatz von Gentechnik bis hin zu Arbeitsrecht und -schutz. Das europäische Vorsorgeprinzip als grundsätzliches Prinzip im Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz soll uneingeschränkt erhalten bleiben.
Die Transparenz und Beteiligung soll verbessert werden, u. a. indem Vertreter/innen der kommunalen Ebene neben dem TTIP-Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums unmittelbar in die Beratergruppen der EU-Kommission integriert werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
gez. Niklas Kienitz CDU-Fraktionsgeschäftsführer
gez. Jörg Frank Grüne- Fraktionsgeschäftsführer
gez. Michael Weisenstein Linke-Fraktionsgeschäftsführer
gez. Thor Zimmermann Gruppe Deine Freunde
gez. Thomas Hegenbarth Gruppe Piraten
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