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Kein Schiefergas-Fracking in Deutschland! Änderungsantrag zur Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/ Die Grünen

46. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz
11. – 13. Juni 2021

Bundesdelegierten Konferenz (Programm)
Änderungsantrag: PB.L-01-255-2: Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen

Von Zeile 254 bis 260:
„Öffentliche Gelder für neue Import-Infrastruktur wollen wir daran binden, dass die fossilen Energieträger darüber nur noch in einem begrenzten Zeitrahmen transportiert werden. Neue Erdgas-Pipelines wie Nord Stream 2 zementieren auf Jahrzehnte Abhängigkeiten von klimaschädlichen Ressourcen und konterkarieren die Energiewende. Sie sollten daher – im konkreten Fall von Nord Stream 2 – auch aus geopolitischen Gründen gestoppt werden.“
„Es sollen keine zusätzlichen Erdgas-Lagerstätten durch Fracking erschlossen werden. Nach Auslaufen des zur Zeit noch bundesweit geltenden Fracking-Regelungspaketes soll der weitere Einsatz der Fracking-Technik untersagt werden. Fossile Energieträger sollen nicht mehr mit öffentlichen Geldern finanziert werden. Neue Erdgas-Pipelines wie Nord Stream 2 sowie LNG-Terminals (Häfen zum Import von Flüssig-Erdgas, das gegenwärtig fast ausschließlich aus Fracking-Förderung auf dem Markt ist) zementieren auf Jahrzehnte Abhängigkeiten von klimaschädlichen Ressourcen und konterkarieren die Energiewende. Sie sollten daher – im konkreten Fall von Nord Stream 2 oder dem LNG-Terminal Brunsbüttel – gestoppt werden. Damit stärken wir unsere energiepolitische Souveränität.

a) Das „Fracking-Moratorium“ läuft dieses Jahr aus. Wir wollen unsere Ablehnung des extrem umwelt- und klimaschädlichen Fracking-Verfahrens auch in diesem Wahlprogramm bekräftigen.

b) Die Sätze: „Öffentliche Gelder für neue Import-Infrastruktur wollen wir daran binden, dass die fossilen Energieträger darüber nur noch in einem begrenzten Zeitrahmen transportiert werden. Neue Erdgas-Pipelines wie Nord Stream 2 zementieren auf Jahrzehnte Abhängigkeiten von klimaschädlichen Ressourcen und konterkarieren die Energiewende. “ sind in sich widersprüchlich, denn ein LNG-Terminal „zementiert“ genauso auf Jahrzehnte die Abhängigkeit z.B. von LNG wie eine Pipeline. Unser Eintreten gegen LNG-Terminals stützt sich auf die LDK-Beschlüsse (Nds.) „Für den Klimaschutz auch die Gaswende einleiten – vom 30.11.19/1.12.2019 https://www.gruene-niedersachsen.de/fuer-den-klimaschutz-auch-die-gaswende-einleiten und: „Erneuerbare Energien und Energiesparen statt Fossile Infrastruktur – Power to X statt LNG-Terminal!“ vom 4./5.5.2019 https://www.gruene-niedersachsen.de/6458-2/ sowie LDK Schleswig-H. vom 31.10.2020: „Ablehnungen LNG-Terminal in Brunsbüttel“ https://sh-gruene.de/ablehnungen-lng-terminal-in-brunsbuettel-und-der-leistungstrasse-bis-hetlingen-stade/

Zum Änderungsantrag

Kommentar Berliner Wassertisch:

Konkret geht es um § 13a des „Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG)

Union und SPD haben im Schatten der Europameisterschaft 2016 ein Gesetzespaket zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften und zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Weg gebracht und es am 24. Juni 2016 in Kraft gesetzt.* Seither können Explorationsunternehmen sogenannte Tight-Gas-Vorkommen mithilfe der Fracking-Technologie ausbeuten, auch in Natura-2000-Gebieten. Beim Schiefergas-Fracking wurden insgesamt vier Probebohrungen erlaubt. Diese sollen durch eine sogenannte Expertenkommission wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden. Ergebnisberichte müssen jährlich bis zum 30. Juni erstellt werden. 2021 soll das Parlament erneut über die Zukunft des Schiefergas-Frackings entscheiden.***

* Vgl. Im Schatten der EM 2016 hat die Regierung das Pro-Fracking-Gesetzespaket durchgebracht, Sammlung Berliner Wassertisch

** Zur Expertenkommission vgl. http://berliner-wassertisch.info/?s=Expertenkommission

*** „Im Jahr 2021 überprüft der Deutsche Bundestag auf der Grundlage des bis dahin vorliegenden Standes von Wissenschaft und Technik die Angemessenheit des Verbots nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1.“ (§ 13a Abs. 1)

Wir fordern: Keine Erlaubnis des Schiefergas-Fracking! Verbot von Sandstein-Fracking!

Was macht eigentlich unsere Stellungnahme & unser Widerspruch gegen die Rechtsänderung zur Subventionierung des Aufbaus einer Fracking-Gas-LNG-Import-Infrastruktur?

Was macht eigentlich unsere Stellungnahme und unser Widerspruch gegen die Rechtsänderung zur Subventionierung des Aufbaus einer Fracking-Gas-LNG-Import-Infrastruktur, die das Klimanetzwerk gegen LNG am 18. März an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verschickt hat?

Stand: 8. April 2019

Mailwechsel zwischen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Andy Gheorghiu vom „Klimanetzwerk gegen LNG“

4. Mail vom 8. April 2019

Von: agheorghiu@fweurope.org
An: …@bmwi.bund.de
Kopie: BUERO-IIIC4@bmwi.bund.de,…@bmwi.bund.de,Poststelle@bmu.bund.de,[…]

Datum: 08-Apr-2019
Betreff: Stellungnahme/Widerspruch gegen Rechtsänderung zur Subventionierung des Aufbaus einer Fracking-Gas-LNG-Import-Infrastruktur aufgrund des geopolitischen Drucks der Trump-Administration

Sehr geehrter Herr […],
zunächst einmal danke ich Ihnen grundsätzlich für Ihre Rückmeldung.

Allerdings entnehme ich Ihrer Antwort nicht, dass Sie sich dezidiert mit unseren – durch entsprechende Studien/Fachquellen belegten – signifikanten klima-/umweltpolitischen sowie makroökonomischen Argumenten auseinandergesetzt haben. Insbesondere gehen Sie nicht darauf ein, dass die geplante Rechtsänderung ausschließlich aus geopolitischen Gründen als „Geste an unsere amerikanischen Freunde“ erfolgt. Dies, obwohl wissenschaftlich belegt ist, dass Fracking-Gas signifikant zur Klimaerwärmung beiträgt und mit massiven negativen umwelt- und gesundheitsgefährdenen Auswirkungen einhergeht.

Beim Thema “ technologieoffene Infrastruktur“ bitte ich Sie um Zusendung von Studien bzw. konkreten Phase-Out-Plänen, aus denen hervorgeht, ab wann, mit welchem „grünen Gas“ (wie gewonnen) und in welcher Volumina die vorhandene (und neu geplante) Infrastruktur ohne zusätzliche Investitionen in Umbauten, etc., genutzt werden soll.

Vermeintliche Diversifizierung:

Das Argument „Diversifizierung“ vom russischen Gas zur Versorgungssicherheit bröckelt alleine schon durch die Unterstützung der deutschen Regierung für die – ebenfalls nicht benötigte und völlig überdimensionierte – Nord Stream 2 Pipeline in sich zusammen.

Es hält auch bei einer Einzelbetrachtung der LNG-Standorte nicht Stand:

a) An 2 von 4 angedachten LNG-Standorten werden nicht die Verbraucher_innen in Deutschland, sondern ausschließlich die petrochemische Industrie vor Ort Nutznießerin des klimafeindlichen US Fracking-LNGs sein. Am Standort Stade handelt es sich um Dow Chemical, in Brunsbüttel wird es der ChemCoast Park (Yara & Co) sein. Beide Standorte haben keinerlei Phase-Out-Plan für die benötigte und beschlossene Dekarbonisierung ihres Sektors.

b) Beim Standort Rostock ist der Hauptinvestor das russische Unternehmen Novatek, welches natürlich vor allem russisches LNG importieren möchte.

c) Einer der Hauptinvestoren für den Standort Brunsbüttel (das niederländische Unternehmen Gasunie) betreibt ein schlecht ausgelastetes LNG Terminal in Rotterdam und konnte die Auslastungsquote im letzten Jahr lediglich durch den Umschlag von russischem LNG „aufpolieren“ (siehe z.B. https://www.lngworldnews.com/dutch-gate-terminal-positions-itself-as-lng-transshipment-hub-for-russian-yamal-volumes/)

d) Im Februar 2019 war Russland der Top-LNG-Lieferant nach Europa (https://www.lngworldnews.com/russia-becomes-europes-top-lng-supplier-in-february/).

2. Neben den detaillierten klima-/umweltpolitischen sowie makroökonomischen Argumenten, haben wir zudem (auch erneut in der unteren E-Mail vom 3. April 2019):

a) Widerspruch gegen die bewusst viel zu kurz gehaltene Frist zur Einreichung der Stellungnahmen

und

b) Beschwerde wegen der unvollständigen Beteiligung von Umweltverbänden
eingelegt.

Im Namen der 25 Unterzeichner_innen bitte ich Sie erneut, mir die Stelle mitzuteilen, wo ich Widerspruch und Beschwerde nochmals offiziell einreichen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Gheorghiu

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