Schlagwort-Archive: regulatorische Zusammenarbeit

Die nächste Zumutung heißt „Japan-EU-Free-Trade-Agreement“ (JEFTA)

21.03.2017
ORF.at wurden EU-interne Dokumente zugespielt, die belegen, dass das Abkommen JEFTA „inhaltlich in vieler Hinsicht ein Klon von CETA und dem bis in den Herbst verhandelten TTIP-Abkommen werden soll.“ Die geleakten Dokumente „umfassen nur einen kleinen Teil des gesamten Vertragswerks, dafür aber besonders heikle und umstrittene Kapitel – den Investorenschutz, Investitionsschiedsgerichte und die sogenannte Regulatorische Zusammenarbeit.“

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„Gutes Essen, gute Arbeit – wegverhandelt?!“ – Vorstellung einer neuen Studie zu den Folgen von CETA und TTIP

Gutes Essen, gute Arbeit – wegverhandelt?!

20161201
Die Folgen regulatorischer Kooperation in CETA und TTIP für BäuerInnen, Arbeitsrechte und Verbraucherschutz

 

 

 

12. Zivilgesellschaftliches Außenwirtschaftsforum in Berlin

Eine Veranstaltung in Kooperation mit der Landesvertretung Bremen
Termin: 01. Dezember 2016, 18 Uhr
Ort: Landesvertretung Bremen, Hiroshimastr. 24, 10785 Berlin

BäuerInnen, Beschäftigte der Lebensmittelwirtschaft und VerbraucherInnen blicken mit Sorge auf die Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA). In einer neuen Studie zeigt die Expertin Sharon Treat aus den USA, wie mit diesen Abkommen transnational agierende Agrarkonzerne gestärkt würden und der Wettbewerbsdruck auf die europäische Lebensmittelerzeugung weiter steigen würde. Die Studie zeig unter anderem wie der politische Spielraum für besseren Umwelt-, Gesundheits-, Arbeits- und Verbraucherschutz weiter eingeengt würde – insbesondere durch die neuen Mechanismen für die so genannte „regulatorische Zusammenarbeit“.

Droht für viele weitere Höfe das Aus? Werden die Arbeitsbedingungen in der Fleisch- und Lebensmittelmittelwirtschaft noch unmenschlicher? Drohen Gesundheits-, Tier- und VerbraucherInnenschutz im ruinösen Verdrängungswettbewerb geopfert zu werden? Vor welchen Herausforderungen stehen die Verhandlungen um TTIP mit  Donald Trump? Oder ist alles halb so schlimm – und die Politik reagiert besonnen und zukunftsorientiert?

Darum geht es beim 12. zivilgesellschaftlichen Außenwirtschaftsforum in Berlin – informieren Sie sich, diskutieren Sie mit!

Programm:

18:00 Uhr:         Einlass/ Registrierung

Begrüßung Ulrike Hiller, Staatsrätin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Entwicklungszusammenarbeit

Vorstellung Studie: Shefali Sharma, Handels- und Agrarexpertin IATP Europe

„Ausverkauf der Landwirtschaft: Agrarkonzerne übernehmen das Ruder mit TTIP“

Keynote: Sharon Treat, Beraterin IATP Europe, vormals Abgeordnete im Repräsentantenhaus des US-Bundestaats Maine

Gesprächsrunde mit:

  • Bärbel Höhn, MdB, Vorsitzende des Umweltausschuss und frühere Landwirtschafts- und Umweltministerin NRW (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Karin Thissen, MdB, Berichterstatterin für internationalen Handel in der AG Landwirtschaft und Ernährung (SPD)
  • Kees de Vries, MdB, Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (CDU)
  • Martin Schulz, Schweineerzeuger und AbL-Bundesvorsitzender

Moderation: Jürgen Maier, Geschäftsführer Forum Umwelt und Entwicklung

20:30 Uhr:         Empfang

Die Veranstaltung findet teils in englischer Sprache statt. Für Übersetzung ist gesorgt.

Ort: Landesvertretung Bremen, Hiroshimastr. 24, 10785 Berlin (Openstreetmap)

Anmeldung erbeten an: Marie-Kathrin Siemer (siemer@forumue.de) oder iatp.org/awf

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Privatisierung der Wasserversorgung durch TTIP/CETA/TiSA. Christa Hecht (AöW) schreibt den Abgeordneten des EU-Parlaments

Brief vom 4. Juni 2014AöW e.V.

AöW zu den INTA-Empfehlungen über einen EP-Bericht zu den TTIP-Verhandlungen [A8-0175/2015 v. 01.06.2015] :

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,

aus dem Verfahrensgang für das Europäische Parlament können wir ersehen, dass Sie sich mit den o.g. Empfehlungen über die laufenden TTIP-Verhandlungen befassen und am 10. Juni 2015 im Plenum über einen EP-Bericht (sogenannte „Resolution“) abstimmen werden. Als Interessenvertretung der sich in öffentlicher Hand befindlichen Betriebe, Unternehmen und Verbände der Wasserwirtschaft wenden wir uns an Sie. Wir möchten Ihnen hierzu kurze Hinweise geben und bitten um Unterstützung der Belange der Wasserwirtschaft als Hüterin des besonderen Gutes Wasser, das gerade keine Handelsware ist.

Im Einzelnen zum konsolidierten INTA-Berichtsentwurf vom 01.06.2015 [Dok-Nr. A8-0175/2015] :
[expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“zur Fortsetzung des Briefs“]
Hybridlisten-Ansatz [Punkt 1.(b).(v)]
In den Empfehlungen zum Marktzugang für Dienstleistungen erachten wir den Hybridlisten-Ansatz nach wie vor für nicht ausreichend zur Absicherung des Gemeinwohls. Erforderlich ist nach unserer Ansicht eine ausdrückliche Ablehnung des Negativlisten-Ansatzes und die Forderung nach einem Positivlisten-Ansatz sowohl für den Marktzugang als auch für die Inländerbehandlung.
Wir befürchten mit einer Negativliste für die Inländerbehandlung als Auswirkung eine Verstärkung von Privatisierung und Liberalisierung im Wassersektor. Dies gilt selbst dann, wenn einige Mitgliedstaaten bestimmte Bereiche der Wasserwirtschaft aus den Verpflichtungen zur Inländerbehandlung ausdrücklich herausnehmen. Solange nicht alle Mitgliedstaaten diesen Vorbehalt haben, kann bei einer solchen Negativliste über die Regelungen im Freihandelsabkommen durch die Hintertür Liberalisierung- und Privatisierung erwirkt werden und eine solche Ausnahme in einzelnen Mitgliedstaaten ausgehebelt werden.

Stillstands- und Ratchet-Klauseln [Punkt 1.(b).(v)]
Zu den Stillstands- und Ratchet-Klauseln weisen wir darauf hin, dass diese nicht nur den Entscheidungsspielraum von Kommunen für Rekommunalisierungen einschränken, sondern solche Entscheidungen von vornherein möglicherweise ausschließen. Dies gilt selbst dann, wenn wie in dem Berichtsentwurf die Stillstands- und Ratchet-Klauseln auf die Nichtdiskriminierung beschränkt sind. Mit diesen Klauseln können insbesondere zukünftige restriktive Privatisierungsbedingungen verhindert werden. Auch die kommunale Entscheidung, eine Privatisierung rückgängig zu machen und zu rekommunalisieren, könnte als Diskriminierung ausgelegt werden. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auch auf die Beachtung des Subsidiaritätsprinzips hin.
Daneben schränken die Stillstands- und Ratchet-Klauseln die zukünftige Entwicklung kommunaler Daseinsvorsorge sowie die kommunale Organisations- und Gestaltungsfreiheit ein. Dem steht u.a. aber Artikel 345 AEUV, wonach die Eigentumsordnungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten unberührt gelassen werden, entgegen.

Gemeinsame Erklärung der Verhandlungsführer [Punkt 1.(b).(vii)]
Die gemeinsame Erklärung der Verhandlungsführer vom 20.03.2015 zu öffentlichen Dienstleistungen zerstreut unsere Bedenken gerade nicht, dass öffentliche Dienste von den Freihandelsabkommen betroffen sein könnten und damit eine Kommerzialisierung öffentlicher Aufgaben eintreten könnte bei der das Gemeinwohl in den Hintergrund rückt.
Insoweit sollte in dem Bericht des EP ausdrücklich und deutlich ein wirksamer Ausschluss der „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ und „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ aus dem TTIP gefordert werden. Auch sollte in der Empfehlung formuliert werden, dass dabei die Mitgliedstaaten und die Kommunen einen weiten Spielraum haben, der nicht lediglich in „Ausnahmeregelungen“ für öffentliche Dienstleistungen besteht, sondern durch primäre Absicherung öffentlicher Verantwortung für solche (kommunalen) Angelegenheiten im Interesse der Bürger.

Staatliche Unternehmen [Punkt 1.(b).(xv)]
Wir erachten die Formulierung „to ensure that private companies can compete fairly with state-owned or state-controlled companies;“ zu staatlichen und staatlich kontrollierten Unternehmen in Punkt 1.(b).(xv) äußerst kritisch. Sie bedeutet, dass private Unternehmen uneingeschränkt mit staatlichen Unternehmen in Wettbewerb treten können sollen. Für Bereiche, in denen ein Wettbewerb aber der Aufgabenerbringung mehr schaden als nutzen kann. Für den Bereich der „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ finden sich in dieser Empfehlung keine Ausnahmen, obwohl gerade solche in Art. 106 Abs. 2 AEUV für „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ festgelegt sind. Ohne den Bezug auf Art. 106 Abs. 2 AEUV bedeutet dies für solche Dienstleistungen die Liberalisierung und damit die Öffnung für den Wettbewerb. Davon wäre sogar die Wasserversorgung betroffen.
Mit dieser Formulierung wird der gesamteuropäische Konsens, wie er sich im Vertrag von Lissabon und in den AEUV findet, dass die Aufgaben der Daseinsvorsorge eine besondere vom Wettbewerb auszunehmende Bedeutung für das Gemeinwohl und für wirtschaftliche Stabilität haben, unterlaufen. Auch die Beteuerungen der EU-Verhandlungsführer, dass es in den Freihandelsabkommen gerade nicht um Privatisierung und Liberalisierung öffentlicher Aufgaben gehe, werden dadurch in Frage gestellt. Damit wird ein Einfallstor für den Privatsektor in den Bereich der „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ erschaffen. Das bestätigt unsere Befürchtungen über die Auswirkungen der Freihandelsabkommen.

Bei Ihrer Resolution sollte aber berücksichtigt werden, dass in der ersten erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative „right2water“ rund 1,9 Mio. EU-Bürger und über 1,3 Mio. aus Deutschland den Appell „Wasser ist ein Öffentliches Gut und keine Handelsware“ unterstützt haben und unter anderem gefordert haben: „Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.“

Verhandlungen zu den Beschaffungsmärkten [Punkt 1.(b).(xxi)]
Die Verhandlungen zu den Beschaffungsmärkten sehen wir kritisch. Eine Übereinstimmung („compliance“) mit den neuen EU-Vergaberichtlinien, wie im Berichtsentwurf formuliert, erachten wir für nicht ausreichend. Wir befürchten vielmehr weitreichende Sonder-Vergaberegeln für Investoren aus den USA, die einerseits neue Konstruktionen im Bereich PPP (Public Private Partnerschaft) ermöglichen, zum anderen aber die Formen der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit oder vergaberechtsfreien Inhouse-Geschäfte (bzw. Formen der Interkommunalen Zusammenarbeit) erschweren. Wir bitten zu den Regeln zum Vergaberecht, einschließlich der über Konzessionen, ausdrücklich zu fordern, nicht über das bestehende EU-Vergaberechtsregime hinauszugehen und deren einzelstaatliche Umsetzung ausdrücklich anzuerkennen.

„Regulatorische Zusammenarbeit“ [Punkt 1.(c).]
Große Bedenken haben wir auch bezüglich des geplanten Verfahrens einer „Regulatorischen Zusammenarbeit“. Wir befürchten, dass damit kommerzielle Interessen und die Kosten von Regulierungen in den Vordergrund rücken, Gesichtspunkte wie Gemeinwohl, Gesundheits- und Umweltschutz jedoch dabei in den Hintergrund geraten. Dadurch können sich negative Auswirkungen für die Umwelt, den Gewässerschutz und letztlich auch für die Wasserversorgung ergeben.

Exploration und Nutzung von Energiequellen [Punkt 1.(d).(viii)]
Hinsichtlich der Exploration und Nutzung von Energiequellen begrüßen wir die Forderung, wonach jeder Partner die Exploration und Nutzung von Energiequellen selbst regeln kann. Wir weisen dabei ausdrücklich auch darauf hin, dass dies das Recht beinhalten sollte, für bestehende Erlaubnisse oder Genehmigungen zusätzliche Anforderungen zu regeln, wie z.B. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder die Nachholung einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Investitionsschutz und ISDS-Mechanismus [Punkt 1.(d).(xiii bis xv)]
Zum Investitionsschutz und ISDS-Mechanismus möchten wir zusätzlich darauf hinweisen, dass auch Entscheidungen von rein öffentlichen Unternehmen in kommunaler Hand Gegenstand von ISDS-Verfahren sein können. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Stellungnahme zur Konsultation zu den Modalitäten des Investitionsschutzes und der Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). Insbesondere im Hinblick auf die kommunale Selbstverwaltungsgarantie und das Subsidiaritätsprinzip lehnen wir Sonderrechte und ISDS-Verfahren in diesem Bereich entschieden ab.

Unsere Hinweise gelten entsprechend auch für CETA, TISA und alle weiteren Abkommen.
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Zusammenfassend möchten wir bemerken, dass das EU-Parlament mit dieser sogenannten Resolution hinter den bisherigen Diskussionen und Erwartungen weit zurück bleibt.

Christa Hecht, Geschäftsführerin Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstr. 18a, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 39 74 36 06
Fax: +49 30 39 74 36 83

Zum Brief

Junckers Kommission führt Europa tiefer in die Post-Demokratie

Der Tagesspiegel
22.05.2015

Junckers Kommission führt Europa tiefer in die Post-Demokratie
von Harald Schumann

Logo der EU-Kommission

 

Der Plan kommt ganz harmlos daher. Die „Recht­setzung“ in Europa solle besser werden, erklärt Frans Timmermans, Vizechef der EU-Kommission. Darum solle es künftig „mehr Transparenz und Kontrolle“ geben, wenn die EU neue Gesetze beschließe, verspricht der Kommissar. Und dafür sollten sich auch das EU-Parla­ment und der Rat der EU-Regierungen vertraglich verpflichten, alle Gesetzesänderungen noch vor jeder Abstimmung einer „rigorosen“ Prüfung zu unterwerfen, fordert Timmermans und legt jetzt einen ent­spre­chen­den Vertragsentwurf vor.

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Kommentar Wassertisch:
Was die EU-Kommission hier vorhat, würde die Möglichkeiten der nationalen Parlamente, ihre Bürger mit Regulierungen etwa im Bereich von Umwelt und Gesundheit besser zu schützen, erschweren oder sogar unmöglich machen. Dies ist eine besorgniserregende Parallele zur „
Regulatorischen Kooperation„, die im TTIP-Freihandelsabkommen geplant ist. Die Demokratie wird entkernt: Die demokratische Hülle bleibt bestehen und dient zur Rechtfertigung der neoliberalen Akteure im politischen Raum.

 

„Frühwarnsystem für Firmenlobbyisten“ TTIP-Leak beweist: Konzerne reden bei nationalen Gesetzen mit

ORF.AT
22.04.2015

TTIP: Konzerne reden bei nationalen Gesetzen mit
Von Erich Möchel

Alle handelsrelevanten, nationalen Gesetzespläne – Umwelt, Gesundheit, Arbeitsrecht – sollen künftig meldepflichtig sein und vorab auf ihre TTIP-Kompatibilität geprüft werden. Die neunte Verhandlungsrunde zum umstrittenen Freihandelsabkommen TTIP, die seit Montag in Washington läuft, wurde – nicht ganz überraschend – von einem neuen Leak eröffnet. Das nun publizierte Kapitel zur künftigen regulatorischen Zusammenarbeit betrifft ein neues Gremium, dem alle für den Handel relevanten nationalen Gesetzesvorhaben bereits im Planungsstadium gemeldet werden. Kritiker sehen das als Frühwarnsystem für Firmenlobbys, um gegen neue Konsumentenschutz- oder Umweltgesetze auf nationaler Ebene vorgehen zu können.

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Demokratie adé! TTIP: USA sollen EU-Gesetze beeinflussen

FAZ
27.01.2015

TTIP. Amerika soll bei unseren Gesetzen mitreden
Von Hendrik Kafsack und Maximilian Weingartner

Ein Geheimpapier zum Handelsabkommen TTIP sorgt für Ärger: Ein Frühwarnsystem für Gesetze und Standards der Gegenseite soll ermöglichen, Bedenken zu äußern. Die Amerikaner wollten noch mehr.

Zum Artikel

 

Süddeutsche Zeitung
27.01.2015

TTIP-Abkommen. USA sollen EU-Gesetze beeinflussen
Von Daniel Brössler, Brüssel

TTIP ist kein reines Freihandelsabkommen: „Es sind Verhandlungen, die über normale Handelsfragen wie Marktzugang für Waren und Dienstleistungen weit hinaus gehen“, sagte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström.
In der Praxis soll das zu einer gegenseitigen, institutionalisierten Einflussnahme im Gesetzgebungsverfahren führen.
Europaabgeordnete sehen den Vorschlag der EU-Kommission skeptisch.

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