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Informationsfreiheit: Nach ACTA ist vor TTIP

digitale gesellschaft

24.06.2015

Am Donnerstag kommender Woche [10 Uhr] wird vor dem Verwaltungsgericht Berlin [Kirchstr. 7, 10557 Berlin, Openstreetmap] eine Verhandlung stattfinden, die den vorläufigen Höhepunkt einer seit Anfang 2012 schwelenden rechtlichen Auseinandersetzung rund um das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und das Freihandelsabkommen ACTA markiert.

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Die Bedeutung der Klage liegt vor allem in der Klärung der Frage, inwieweit und wie lange sich die Bundesregierung bei der Beantwortung von IFG-Anfragen zu Verhandlungen über internationale Verträge auf Geheimhaltungsinteressen berufen kann. Insbesondere wird es darum gehen, ob sie ein solches Interesse einseitig dadurch herleiten kann, dass sie gegenüber den Verhandlungspartnern Vertraulichkeitszusagen macht. Dies würde nämlich bedeuten, dass sie das Informationsinteresse der Bevölkerung bei Verhandlungen über internationale Verträge stets durch derartige Zusagen unterlaufen könnte. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird daher auch für künftige IFG-Anfragen im Zusammenhang mit den Verhandlungen über Freihandelsabkommen wie TTIP, TiSA und CETA bedeutsam sein.

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Mehr Einzelheiten zur Klage bei netzpolitik.org: Nächste Woche Donnerstag: Wir verklagen die Bundesregierung beim Verwaltungsgericht auf ACTA-Transparenz
Drei Jahre nach dem Ende von ACTA findet am 2. Juli vor dem Verwaltungsgericht in Berlin ein Nachspiel statt. Es geht darum, Licht in die Verhandlungen zu bringen.
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