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Kein Schiefergas-Fracking in Deutschland! Änderungsantrag zur Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/ Die Grünen

46. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz
11. – 13. Juni 2021

Bundesdelegierten Konferenz (Programm)
Änderungsantrag: PB.L-01-255-2: Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen

Von Zeile 254 bis 260:
„Öffentliche Gelder für neue Import-Infrastruktur wollen wir daran binden, dass die fossilen Energieträger darüber nur noch in einem begrenzten Zeitrahmen transportiert werden. Neue Erdgas-Pipelines wie Nord Stream 2 zementieren auf Jahrzehnte Abhängigkeiten von klimaschädlichen Ressourcen und konterkarieren die Energiewende. Sie sollten daher – im konkreten Fall von Nord Stream 2 – auch aus geopolitischen Gründen gestoppt werden.“
„Es sollen keine zusätzlichen Erdgas-Lagerstätten durch Fracking erschlossen werden. Nach Auslaufen des zur Zeit noch bundesweit geltenden Fracking-Regelungspaketes soll der weitere Einsatz der Fracking-Technik untersagt werden. Fossile Energieträger sollen nicht mehr mit öffentlichen Geldern finanziert werden. Neue Erdgas-Pipelines wie Nord Stream 2 sowie LNG-Terminals (Häfen zum Import von Flüssig-Erdgas, das gegenwärtig fast ausschließlich aus Fracking-Förderung auf dem Markt ist) zementieren auf Jahrzehnte Abhängigkeiten von klimaschädlichen Ressourcen und konterkarieren die Energiewende. Sie sollten daher – im konkreten Fall von Nord Stream 2 oder dem LNG-Terminal Brunsbüttel – gestoppt werden. Damit stärken wir unsere energiepolitische Souveränität.

a) Das „Fracking-Moratorium“ läuft dieses Jahr aus. Wir wollen unsere Ablehnung des extrem umwelt- und klimaschädlichen Fracking-Verfahrens auch in diesem Wahlprogramm bekräftigen.

b) Die Sätze: „Öffentliche Gelder für neue Import-Infrastruktur wollen wir daran binden, dass die fossilen Energieträger darüber nur noch in einem begrenzten Zeitrahmen transportiert werden. Neue Erdgas-Pipelines wie Nord Stream 2 zementieren auf Jahrzehnte Abhängigkeiten von klimaschädlichen Ressourcen und konterkarieren die Energiewende. “ sind in sich widersprüchlich, denn ein LNG-Terminal „zementiert“ genauso auf Jahrzehnte die Abhängigkeit z.B. von LNG wie eine Pipeline. Unser Eintreten gegen LNG-Terminals stützt sich auf die LDK-Beschlüsse (Nds.) „Für den Klimaschutz auch die Gaswende einleiten – vom 30.11.19/1.12.2019 https://www.gruene-niedersachsen.de/fuer-den-klimaschutz-auch-die-gaswende-einleiten und: „Erneuerbare Energien und Energiesparen statt Fossile Infrastruktur – Power to X statt LNG-Terminal!“ vom 4./5.5.2019 https://www.gruene-niedersachsen.de/6458-2/ sowie LDK Schleswig-H. vom 31.10.2020: „Ablehnungen LNG-Terminal in Brunsbüttel“ https://sh-gruene.de/ablehnungen-lng-terminal-in-brunsbuettel-und-der-leistungstrasse-bis-hetlingen-stade/

Zum Änderungsantrag

Kommentar Berliner Wassertisch:

Konkret geht es um § 13a des „Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG)

Union und SPD haben im Schatten der Europameisterschaft 2016 ein Gesetzespaket zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften und zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Weg gebracht und es am 24. Juni 2016 in Kraft gesetzt.* Seither können Explorationsunternehmen sogenannte Tight-Gas-Vorkommen mithilfe der Fracking-Technologie ausbeuten, auch in Natura-2000-Gebieten. Beim Schiefergas-Fracking wurden insgesamt vier Probebohrungen erlaubt. Diese sollen durch eine sogenannte Expertenkommission wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden. Ergebnisberichte müssen jährlich bis zum 30. Juni erstellt werden. 2021 soll das Parlament erneut über die Zukunft des Schiefergas-Frackings entscheiden.***

* Vgl. Im Schatten der EM 2016 hat die Regierung das Pro-Fracking-Gesetzespaket durchgebracht, Sammlung Berliner Wassertisch

** Zur Expertenkommission vgl. http://berliner-wassertisch.info/?s=Expertenkommission

*** „Im Jahr 2021 überprüft der Deutsche Bundestag auf der Grundlage des bis dahin vorliegenden Standes von Wissenschaft und Technik die Angemessenheit des Verbots nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1.“ (§ 13a Abs. 1)

Wir fordern: Keine Erlaubnis des Schiefergas-Fracking! Verbot von Sandstein-Fracking!