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Das Achmea Urteil des EuGH: Konzernklagerechte in EU verstoßen gegen EU-Recht!

Die Auswirkungen des Achmea-Urteils des EuGH auf die EU-Investitionspolitik

Autor: Markus Krajewski (Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg )

Berlin, März 2018 Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 6. März 2018 in der Rechtssache Achmea klargestellt, dass Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten (sog. Intra-EU-BITs), die über eine Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) verfügen, gegen EU-Recht verstoßen. Dies wird Auswirkungen auf den Energiecharta-Vertrag und Investitionsschutzabkommen der EU, wie etwa CETA oder den geplanten Multilateralen Investitionsgerichtshofs (MIC) haben. Vor diesem Hintergrund dürfte CETA nicht ratifiziert werden und alle anderen EU-Abkommen mit entsprechenden Streitbeilegungsklauseln nach dem derzeitigen Stand nicht unterzeichnet oder weiterverhandelt werden. Dies bringt neuen Schwung in den Kampf gegen die Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) in den Handelsverträgen der EU.

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Download: Krajewski, M. (2018): Die Auswirkungen des Achmea-Urteils des EuGH auf die EU-Investitionspolitik

Das Schiedsgericht (ISDS)

The Guardian / Der Freitag
30.09.2015

Das Schiedsgericht

von Claire Provost, Matt Kennard
Übersetzung von Michael Ebmeyer

Vor 50 Jahren wurde ein internationales Rechtssystem geschaffen, um Investoren zu schützen. Heute streichen Firmen damit Milliarden an Schadenersatz ein.

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Rechtsgutachten bestätigt: In TTIP und CETA vorgesehene Schiedsgerichte sind verfassungswidrig

BUND NaturschutzBUND Naturschutz in Bayern e.V.
Pressemitteilung vom 6. Mai 2015

In TTIP und CETA vorgesehene Schiedsgerichte sind verfassungswidrig

Berlin: Ein vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss: Die in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP vorgesehenen Schiedsgerichte sind mit dem Grundgesetz unvereinbar. Erstellt wurde das Gutachten am Münchener Institut für Öffentliches Recht und Völkerrecht der Universität der Bundeswehr von Prof. Kathrin Groh (Lehrstuhl für Öffentliches Recht) und Prof. Daniel-Erasmus Khan (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht).

„Wer sich vom Staat in seinen Rechten verletzt fühlt, muss selbstverständlich vor einem Gericht klagen können, aber dies kann eben regelmäßig nur ein deutsches Gericht sein“, sagte Khan. „Eine Flucht aus der deutschen Gerichtsbarkeit mittels Schiedsgerichtsvereinbarung à la CETA oder TTIP begegnet nämlich durchgreifenden rechts- und verfassungsstaatlichen Bedenken“, so Khan. „Auch und gerade bei Schadenersatzanforderungen ausländischer Investoren gegen den deutschen Staat muss die deutsche Justiz zumindest das letzte Wort haben“, fügte Groh hinzu.

Die Wahl des verfassungsgemäßen Rechtsweges sei deshalb so wichtig, weil dadurch indirekt über den Erfolg einer Schadensersatzklage mitentschieden werde. Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger sagte dazu: „Es macht einen gravierenden Unterschied, ob Vertreter internationaler Anwaltskanzleien als Freihandelsrichter oder vom deutschen Staat demokratisch und transparent bestimmte Richter solche Entscheidungen treffen.“ So schaffe formelles Verfahrensrecht wie zum Beispiel die Wahl des Rechtsweges auch materielles Recht wie zum Beispiel die Einhaltung ökologischer Standards.

Der BUND-Vorsitzende sieht sich durch das Gutachten in seinen Bedenken gegenüber den geplanten Freihandelsabkommen bestätigt. „Wir sind in großer Sorge, dass durch diese Abkommen mühsam erkämpfte Standards zur Disposition gestellt, der Spielraum für künftige politische Regulierung beschränkt und unsere demokratischen und rechtsstaatlichen Verfahren ausgehebelt werden“, sagte Weiger.

Konkreter Anlass, das Gutachten in Auftrag zu geben, war eine Klage des Energieunternehmens Vattenfall gegen den deutschen Staat vor einem Schiedsgericht. Der schwedische Energiekonzern verklagte Deutschland wegen der Stilllegung der Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel auf 4,7 Milliarden Euro Schadensersatz. „Wird ein Staat von Schiedsgerichten zu hohen Zahlungen verurteilt, ist wahrscheinlich, dass dies Auswirkungen auf das künftige Handeln des Staates hat“, sagte Christian Hierneis vom BUND. „Das lässt befürchten, dass Umwelt- und Verbraucherschutzstandards schleichend abgebaut werden“, so Hierneis.

Die breiten Proteste gegen TTIP zeigen offenbar Wirkung: Am Wochenende hatte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgeschlagen, statt der umstrittenen Schiedsgerichte einen internationalen Handelsgerichtshof ins Leben zu rufen. „In der Politik scheint ein Nachdenken einzusetzen“, kommentierte Richard Mergner vom BUND. „Damit liegt zwar ein neuer Vorschlag auf dem Tisch, der aber bei genauem Hinsehen nur dazu dient, den Investorenschutz in diesen Abkommen beizubehalten.* Fraglich ist auch, ob die Handelspartner außerhalb der EU sich darauf überhaupt einlassen.“

Das Rechtsgutachten zu den Schiedsgerichten erhalten Sie auf Anfrage bei der BUND-Pressestelle unter: presse@bund.net.

Pressekontakt: Peter Rottner, Landesgeschäftsführer des BUND Naturschutz, Tel. 0941-29720-12, E-Mail: peter.rottner@bund-naturschutz.de; Ernst-Christoph Stolper und Maja Volland, BUND-TTIP-Experten, Tel. 030-27586-568, E-Mail: maja.volland@bund.net bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. 030-27586-425/-489, E-Mail: presse@bund.net; www.bund.net

Nachlesen: Gutachten zu TTIP-Schiedsgerichten (PDF)

Stoppen Sie die Freihandelsabkommen und unterschreiben Sie hier gegen TTIP und CETA

Hintergrundinfos: Risiken von TTIP, CETA & Co

Das EU-Parlament stimmt im Mai über eine Resolution zu TTIP ab. Wie stehen die Abgeordneten dazu? Mach den TTIP-Check!

*Nach Ansicht des Berliner Wassertischs geht der Reformvorschlag Gabriels am Kern der Kritik über die Schiedsgerichte vorbei. Auch bei Installation eines internationalen Schiedsgerichtshofes würden in CETA und TTIP Sonderklagerechte für Konzerne wirksam, denen die Staaten nichts entgegenzusetzen hätten. Das würde die Risiken für notwendige Regulierungen durch die Staaten etwa im Umwelt- oder Klimaschutzbereich stark erhöhen. Gabriels Vorschlag hat in erster Linie das Ziel, den Widerstand gegen ISDS in der eigenen Partei und in der Öffentlichkeit zu schwächen. Dass seine Vorschläge noch für CETA und TTIP berücksichtigt werden könnten, ist praktisch ausgeschlossen. Dazu hat sich die EU-Handelskommissarin Malmström bereits klar geäußert. Damit entlarvt sie Gabriels Vorschlag, die offensichtlichsten Auswüchse der gegenwärtigen Schiedsgerichtspraxis zu reformieren als Versuch, dem Widerstand gegen die Abkommen den Boden zu entziehen, um diese unverändert durchsetzen zu können.

 

Schweiz ist Beklagte in einem Investitionsschutzverfahren

Tagesanzeiger. Schweiz
20.02.2015

Da braut sich für die Schweiz etwas zusammen
Von Mario Stäuble

An einem Schiedsgericht in Washington kommt ein Millionen-Prozess auf die Schweiz zu – der Erste seiner Art. Wer der Angreifer ist und wofür er Schadenersatz fordert, hält der Bund geheim.

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Vgl. dazu: Übereinkommen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten

Alle Investor-to-state Dispute Settlement / Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren (ISDS) (abgeschlossene und aktuelle): https://icsid.worldbank.org/apps/ICSIDWEB/Pages/default.aspx