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TTIP und Schiedsgerichte: scheinheilige Kritik?

NDR | Panorama 4. Juni 2015 um 21:45

Panorama ARDTTIP und Schiedsgerichte: scheinheilige Kritik

Geheimgerichte, Hinterzimmerjustiz: private Schiedsgerichte haben hierzulande einen schlechten Ruf. Doch Deutschland profitierte bisher vor allem von der Klagemöglichkeit.

Kommentar Wassertisch:
Ist das ein Bericht, der uns über unsere Scheinheiligkeit aufklären will? Nein, der Bericht bringt zwar richtige Fakten, soll aber von der Frage ablenken, wem letztlich solche Schiedsgerichte nützen und wem sie schaden. In der Vergangenheit haben sie deutschen Konzernen geholfen, den Menschen im globalen Süden aber geschadet. Wir Bürgerinnen und Bürger Deutschlands wurden darüber bislang kaum informiert. Ausnahme:
hier.
Sollen wir uns jetzt schamhaft zurückhalten und diese die Demokratie zerstörenden Schiedsgerichte nur deshalb in neuen Freihandelsabkommen zulassen, weil deutsche Politiker in der Vergangenheit dieses Instrument erfunden und eingesetzt haben?

Die Sendung kann hier nachträglich angesehen werden

 

Rechtsgutachten bestätigt: In TTIP und CETA vorgesehene Schiedsgerichte sind verfassungswidrig

BUND NaturschutzBUND Naturschutz in Bayern e.V.
Pressemitteilung vom 6. Mai 2015

In TTIP und CETA vorgesehene Schiedsgerichte sind verfassungswidrig

Berlin: Ein vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss: Die in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP vorgesehenen Schiedsgerichte sind mit dem Grundgesetz unvereinbar. Erstellt wurde das Gutachten am Münchener Institut für Öffentliches Recht und Völkerrecht der Universität der Bundeswehr von Prof. Kathrin Groh (Lehrstuhl für Öffentliches Recht) und Prof. Daniel-Erasmus Khan (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht).

„Wer sich vom Staat in seinen Rechten verletzt fühlt, muss selbstverständlich vor einem Gericht klagen können, aber dies kann eben regelmäßig nur ein deutsches Gericht sein“, sagte Khan. „Eine Flucht aus der deutschen Gerichtsbarkeit mittels Schiedsgerichtsvereinbarung à la CETA oder TTIP begegnet nämlich durchgreifenden rechts- und verfassungsstaatlichen Bedenken“, so Khan. „Auch und gerade bei Schadenersatzanforderungen ausländischer Investoren gegen den deutschen Staat muss die deutsche Justiz zumindest das letzte Wort haben“, fügte Groh hinzu.

Die Wahl des verfassungsgemäßen Rechtsweges sei deshalb so wichtig, weil dadurch indirekt über den Erfolg einer Schadensersatzklage mitentschieden werde. Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger sagte dazu: „Es macht einen gravierenden Unterschied, ob Vertreter internationaler Anwaltskanzleien als Freihandelsrichter oder vom deutschen Staat demokratisch und transparent bestimmte Richter solche Entscheidungen treffen.“ So schaffe formelles Verfahrensrecht wie zum Beispiel die Wahl des Rechtsweges auch materielles Recht wie zum Beispiel die Einhaltung ökologischer Standards.

Der BUND-Vorsitzende sieht sich durch das Gutachten in seinen Bedenken gegenüber den geplanten Freihandelsabkommen bestätigt. „Wir sind in großer Sorge, dass durch diese Abkommen mühsam erkämpfte Standards zur Disposition gestellt, der Spielraum für künftige politische Regulierung beschränkt und unsere demokratischen und rechtsstaatlichen Verfahren ausgehebelt werden“, sagte Weiger.

Konkreter Anlass, das Gutachten in Auftrag zu geben, war eine Klage des Energieunternehmens Vattenfall gegen den deutschen Staat vor einem Schiedsgericht. Der schwedische Energiekonzern verklagte Deutschland wegen der Stilllegung der Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel auf 4,7 Milliarden Euro Schadensersatz. „Wird ein Staat von Schiedsgerichten zu hohen Zahlungen verurteilt, ist wahrscheinlich, dass dies Auswirkungen auf das künftige Handeln des Staates hat“, sagte Christian Hierneis vom BUND. „Das lässt befürchten, dass Umwelt- und Verbraucherschutzstandards schleichend abgebaut werden“, so Hierneis.

Die breiten Proteste gegen TTIP zeigen offenbar Wirkung: Am Wochenende hatte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgeschlagen, statt der umstrittenen Schiedsgerichte einen internationalen Handelsgerichtshof ins Leben zu rufen. „In der Politik scheint ein Nachdenken einzusetzen“, kommentierte Richard Mergner vom BUND. „Damit liegt zwar ein neuer Vorschlag auf dem Tisch, der aber bei genauem Hinsehen nur dazu dient, den Investorenschutz in diesen Abkommen beizubehalten.* Fraglich ist auch, ob die Handelspartner außerhalb der EU sich darauf überhaupt einlassen.“

Das Rechtsgutachten zu den Schiedsgerichten erhalten Sie auf Anfrage bei der BUND-Pressestelle unter: presse@bund.net.

Pressekontakt: Peter Rottner, Landesgeschäftsführer des BUND Naturschutz, Tel. 0941-29720-12, E-Mail: peter.rottner@bund-naturschutz.de; Ernst-Christoph Stolper und Maja Volland, BUND-TTIP-Experten, Tel. 030-27586-568, E-Mail: maja.volland@bund.net bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. 030-27586-425/-489, E-Mail: presse@bund.net; www.bund.net

Nachlesen: Gutachten zu TTIP-Schiedsgerichten (PDF)

Stoppen Sie die Freihandelsabkommen und unterschreiben Sie hier gegen TTIP und CETA

Hintergrundinfos: Risiken von TTIP, CETA & Co

Das EU-Parlament stimmt im Mai über eine Resolution zu TTIP ab. Wie stehen die Abgeordneten dazu? Mach den TTIP-Check!

*Nach Ansicht des Berliner Wassertischs geht der Reformvorschlag Gabriels am Kern der Kritik über die Schiedsgerichte vorbei. Auch bei Installation eines internationalen Schiedsgerichtshofes würden in CETA und TTIP Sonderklagerechte für Konzerne wirksam, denen die Staaten nichts entgegenzusetzen hätten. Das würde die Risiken für notwendige Regulierungen durch die Staaten etwa im Umwelt- oder Klimaschutzbereich stark erhöhen. Gabriels Vorschlag hat in erster Linie das Ziel, den Widerstand gegen ISDS in der eigenen Partei und in der Öffentlichkeit zu schwächen. Dass seine Vorschläge noch für CETA und TTIP berücksichtigt werden könnten, ist praktisch ausgeschlossen. Dazu hat sich die EU-Handelskommissarin Malmström bereits klar geäußert. Damit entlarvt sie Gabriels Vorschlag, die offensichtlichsten Auswüchse der gegenwärtigen Schiedsgerichtspraxis zu reformieren als Versuch, dem Widerstand gegen die Abkommen den Boden zu entziehen, um diese unverändert durchsetzen zu können.

 

TTIP-CETA-TiSA bedrohen die kommunale Daseinsvorsorge

Berliner Wassertisch
18.04.2015

Rede Wolfgang Rebel
Auf Youtube hier

Berliner Wassertisch - TTIP unfairhandelbar
Statement von Wolfgang Rebel, Pressesprecher vom Berliner Wassertisch, auf der Kundgebung des Berliner Bündnis „TTIP | CETA | TISA stoppen!”

Ein herzliches Willkommen vom Berliner Wassertisch zum Globalen Aktionstag gegen die Freihandels- und Investitionsschutzabkommen. Wir freuen uns, dass wir hier ein paar Worte sprechen dürfen.

TTIP, CETA und TiSA stellen eine Gefahr für die demokratische Selbstbestimmung über unsere kommunale Daseinsvorsorge dar. Wir müssen alles dafür tun, diese Abkommen zu stoppen.

Alle öffentlichen Dienstleistungen wie Wasser, Müllabfuhr, öffentlicher Nahverkehr, Stromnetze und Gesundheitsversorgung sind Teil der sogenannten Daseinsvorsorge. Es ist daher wichtig, dass für sie die Prinzipien der Nachhaltigkeit und nicht die der Gewinnmaximierung gelten. Gewinnmaximierung führt erfahrungsgemäß zu Preissteigerungen und zu Lohn- und Qualitätssenkungen. Es darf nicht sein, dass beispielsweise Krankenhauskonzerne eine Rendite von 15 % anstreben und die mangelnde Hygiene in den Krankenhäusern dann zu vielen Todesfällen führt.

Die EU-Kommission behauptet unermüdlich, TTIP habe nichts mit der Privatisierung und Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen zu tun. Doch leider ist das Gegenteil der Fall. Das beste Beispiel hierfür ist die kommunale Wasserversorgung. Vor zwei Jahren haben viele aufgeatmet, als die EU-Kommission nach der ersten erfolgreichen europäischen Bürgerinitiative RIGHT2WATER – WASSER IST EIN MENSCHENRECHT – die Wasserversorgung aus der gefürchteten Dienstleistungskonzessions-Richtlinie herausgenommen hat. Nicht so im TTIP-Verhandlungsmandat der gleichen EU-Kommission. Hier wurde die Wasserversorgung nicht ausgeklammert. Pia Eberhardt, bekannte Expertin in Freihandelsfragen, antwortete kürzlich auf die Frage „Was spricht denn gegen TTIP?“ „Wenn ich mich als Bürger einer Stadt dafür einsetze, dass die Wasserwerke wieder in die öffentliche Hand gelangen, kann TTIP das verhindern. Was einmal in privater Hand ist, kann nicht mehr rekommunalisiert werden.“

Das heißt, wenn TTIP beschlossen wird, dann wäre ein Volksentscheid zur Wasser-Rekommunalisierung wie hier in Berlin überflüssig. Bei Freihandels- und Investitionsschutzabkommen wird die demokratische Selbstbestimmung stark eingeschränkt. Dann heißt es: Einmal privat, immer privat. Oder es wird sehr teuer. Dafür gibt es bereits Beispiele:

Anfang der 90er Jahre war die Wasserversorgung im Großraum Buenos Aires an den Wasserkonzern SUEZ verkauft worden. Die Folgen der Privatisierung waren wie üblich: Tausende verloren ihren Job, die Wasserqualität verschlechterte sich. SUEZ hielt vertragliche Vereinbarungen nicht ein, verlangte aber immer drastischere Wasserpreiserhöhungen. Daraufhin kündigte die Regierung dem Wasserkonzern. Doch SUEZ verklagte das Land Argentinien auf der Grundlage eines Investitionsschutzabkommens. Letzten Freitag hat das Schiedsgericht SUEZ 405 Millionen Euro Schadensersatz für entgangene Gewinne zugesprochen.

In der estnischen Hauptstadt Tallin sind die Wasserbetriebe privatisiert. 2011 lehnte die dortige Administration eine Wasserpreiserhöhung ab. Der Mitteilhaber der Wasserbetriebe, ein niederländischer Konzern, sah dadurch seine Gewinnerwartung geschmälert. Nun verklagen die privaten Wasserbetriebe und der niederländische Teilhaber die Republik Estland auf Schadensersatz vor einem geheimen Schiedsgericht. Dies ist möglich, weil es ein Investitionsschutzabkommen zwischen Estland und den Niederlanden gibt.

Wir in Berlin hatten noch Glück. NOCH gibt es diese Abkommen nicht. Nach unserem Volksentscheid: Wir wollen UNSER WASSER ZURÜCK, heißt es aber nun: WIR WOLLEN UNSER WASSER AUCH BEHALTEN! Daher sind wir heute mit dabei. Daher kämpfen wir weiter dafür, dass die Betriebe der Daseinsvorsorge wieder als kommunale Eigenbetriebe geführt werden. TTIP-CETA-TiSA und wie diese Vertragswerke alle heißen, müssen alle gestoppt werden. Sie dürfen kein Hebel zur Privatisierung sein.

Flyer Berliner Wassertisch (2015)

Flyer Wassertisch 2015

Die Rede als PDF

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