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Umweltbewegung demonstriert vor Europabüro von Susanne Melior und fordert: „Nein zu CETA“

Gemeinsame Presseerklärung

Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen! und Verbände und Initiativen aus Berlin und Brandenburg

Umweltbewegung demonstriert vor Europabüro von Susanne Melior und fordert: „Nein zu CETA“

Potsdam, 6.1.2017 – Ein breites Bündnis aus Berliner und Brandenburger Verbänden forderte am heutigen Freitag die sozialdemokratische Europaabgeordnete Susanne Melior auf, in der nächsten Woche im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) im Europäischen Parlament gegen CETA zu stimmen. Etwa dreißig Aktive trafen sich bei eisigen Temperaturen in der Potsdamer Alleestraße vor dem Europabüro der SPD-Abgeordneten zu einer Kundgebung gegen den Freihandelsvertrag CETA.

melior

Die Verbände hatten Frau Melior eingeladen, ihre Positionen bei der Kundgebung selbst darzustellen. Sie hatte jedoch abgesagt, da sie nicht in Potsdam ist. Gemeinsam machten die Verbände bei der Kundgebung deutlich, dass der CETA-Vertrag den „roten Linien“, die sich die SPD in sehr intensiven Diskussionen gegeben hat, und die auf einem Parteitag und einem Parteikonvent beschlossen wurden, nicht gerecht wird. weiterlesen

16. Dezember 2016 – Tweet des Tages

Der große CETA-Betrug

Corporate Europe Observatory (CEO)
11/2016

ISSUE BRIEF
The great CETA swindle
Der große CETA Betrug

ceta-stopWegen der rasch kommenden Abstimmung über das EU-Kanada Handelsabkommen CETA im Europäischen Parlament und der dann möglichen Auseinandersetzungen über seine Ratifizierung in den EU Mitgliedstaaten steht CETA weiterhin heftig in der Kritik. Ein näherer Blick auf den Text des Abkommens – und auf die letzten Erklärungen, die entworfen wurden, um Kritiker zu besänftigen und um Unterstützung für seine Ratifizierung zu erreichen – zeigt, dass Befürchtungen zu CETA wohlbegründet sind. Unbeschadet der Versuche der kanadischen Regierung und der EU-Kommission, das Abkommen als fortschrittlich zu verkaufen, bleibt CETA das, was es immer war: ein Angriff auf Demokratie, Arbeitnehmer und Umwelt. Es wäre ein großer Fehler, es zu ratifizieren.

Diese Ausarbeitung widerlegt sechs Behauptungen der CETA Befürworter, die als Propaganda ständig wiederholt werden und den Diskurs bestimmen sollen, obwohl man sie als reine PR bezeichnen muss. Entgegen diesen PR-Behauptungen muss festgehalten werden:

  1. CETA schützt die Rechte von Arbeitnehmern leider nicht, wie behauptet.
  2. CETA ist kein gutes Abkommen für die Umwelt.
  3. Die mit CETA geschaffenen Rechte von Investoren lassen das Recht demokratischer Institutionen auf Regulierung (also Gesetze und Verordnungen zu erlassen) nicht unberührt und werden Umwelt, Gesundheit und andere öffentlicher Interessen nicht unangetastet lassen.
  4. CETA schützt öffentliche Dienste wie Gesundheitsversorgung und Wasser nicht wirklich.
  5. CETA errichtet zur Streitschlichtung zwischen Investoren und Staaten keinen unabhängigen Gerichtshof.
  6. CETA wird bestehende Standards, die Menschen und Umwelt schützen, nicht aufrechterhalten.

zur Ausarbeitung (in englischer Sprache)

 

Ceta und die öffentliche Daseinsvorsorge

Deutschlandfunk
26.10.2016

Ceta und die öffentliche Daseinsvorsorge
Ringen um ein wertvolles Gut
von Bettina Weiz

Wasserglas

  Was wird mit dem öffentlichen Gut Wasser, wenn CETA kommt?

Einer der Punkte, die am Freihandelsabkommen CETA immer wieder kritisiert werden, ist die sogenannte Öffentliche Daseinsvorsorge. Dabei geht es um elementare Dinge wie die Wasserversorgung. Die sei besonders geschützt, sagt die EU-Kommission. Kritiker sehen aber mögliche Schlupflöcher im Vertrag.

Der Druck ist groß: Noch immer, selbst nach vielen Jahren des Verhandelns, gibt es Kritik an CETA, dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen von EU und Kanada. Eine belgische Region, die Wallonie, hat in den vergangenen Tagen deutlich gemacht, wie hoch umstritten der Freihandel nach wie vor ist. Die Skepsis betrifft eine Vielzahl von Aspekten. Ein Thema, das viele Gegner eint, ist die öffentliche Daseinsvorsorge. Gemeint ist damit scheinbar Selbstverständliches, etwa: die Wasserversorgung.

zum vollständigen Artikel hier

 

Menschenrecht auf Wasser: UN-Nachhaltigkeitsziele geraten mit Abkommen wie CETA in Konflikt

AöW – Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
15.10.2016

Interview mit Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Uni Kassel
Ist das Menschenrecht auf Wasser im Spannungsfeld von UN-Nachhaltigkeitszielen
und Freihandelsabkommen zu verwirklichen?

UN-NachhaltigkeitszieleSilke Laskowski erläutert, warum das auf UN-Ebene verabschiedete Ziel Nr.6 – Wasser u. Sanitärversorgung für alle – eine Weiterentwicklung der kommunalen Daseinsvorsorge erfordert. Dieses am Gemeinwohl orientierte Ziel kollidiert damit zwangsläufig mit der profitorientierten Agenda von „modernen“ Freihandelsabkommen vom Typ CETA. Dazu trägt insbesondere der Investitionsschutz bei, der auch im Bereich der Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung zum Tragen kommen kann. Im Interview zeigt sie weiter auf, wie sich die verschiedenen Rechtsebenen – UN, EU, WTO, CETA, nationales Recht – gegenseitig ins Gehege kommen und warum die Behauptung der CETA-Befürworter, dass die kommunale Daseinsvorsorge durch die Ausnahmen im CETA Abkommen hinreichend geschützt sei, den Tatsachen nicht gerecht wird.

Das Interview führt Dr. Durmus Ünlü, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.

UN-Nachhaltigkeitsziel 6Sehr geehrte Frau Prof. Laskowski, das Menschenrecht auf Wasser und die UN-Nachhaltigkeitsziele sind das Eine und das Andere sind Freihandelsabkommen. Inwieweit sind diese beiden Bereiche nach Ihrer Ansicht doch miteinander verknüpft?

Das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung ist im UN-Sozialpakt (in Art. 11 und
Art. 12) verankert; ergänzend ist der Rechtskommentar Nr. 15 (2002) heranzuziehen, der
von dem zuständigen UN-Ausschuss zur Auslegung formuliert wurde. Maßgeblich beteiligt daran war übrigens ein deutscher Völkerrechtler, Prof. Dr. Eibe Riedel, Universität Mannheim. Zentrale Kernverpflichtung der Staaten ist die Sicherstellung der existentiellen Grundversorgung der Bevölkerung, d.h. die Bereitstellung von 20 Litern Wasser pro Tag pro Person – ohne Wenn und Aber. Im Nachhaltigkeitsziel Nr. 6 der UN-Agenda 2030, selbst nur ein „soft law“, sind für das Recht auf Wasser in der Rechtswirklichkeit Durchsetzungsmaßnahmen bzw. eine Durchsetzungsstrategie formuliert, an die sich die Staatengemeinschaft durch Annahme der UN-Agenda 2030 selbst gebunden hat. Die zentralen Schnittstellen dieser Themen bestehen sowohl zum Grundgesetz (GG) als auch zum EU-Recht. Auf beiden Ebenen müssen die eingegangenen Verpflichtungen des Völkerrechts in Bezug auf das Menschenrecht auf Wasser beachtet, eingehalten und durchgesetzt werden.

Das vollständige Interview kann hier als PDF heruntergeladen werden

Anmerkung: Präsentations-Folien sind unter folgendem Link veröffentlicht (PDF)
http://www.aoew.de/media/Veranstaltungen/2016/PPP_Laskowski_Nuernberg_04_05_2016_final.pdf

 

CETA, Daseinsvorsorge und kommunale Wasserwirtschaft

Neues Gutachten
12.09.2016

Rechtliches Gutachten zu möglichen Verstößen gegen Investitionsschutzregelungen des Freihandelsabkommens CETA durch Maßnahmen der kommunalen Wasserwirtschaft, ISDS Schiedsgerichtsverfahren und Haftungsfragen
von Prof. Dr. Silke Laskowski

ProtestCETA könnte die öffentliche Daseinsvorsorge erheblich verändern, sollte es in Kraft gesetzt werden. Das betrifft Krankenversorgung, Umweltdienstleistungen, ÖPNV, die Bildung und auch die Wasserversorgung, obwohl immer behauptet wird, letztere sei von der CETA-Liberalisierung ausgenommen. Wo drohen Bund, Länder und Kommunen Beschränkungen ihrer Entscheidungsfreiheit? Wo drohen Klagen kanadischer Investoren?

Das am 12. Sept. 2016 vorgelegte Gutachten von Dr. Silke Laskowski, Professorin an der Universität Kassel, gibt Antwort auf diese Fragen. Es untersucht insbesondere, wo die kommunale Wasserwirtschaft mit den Investitionsschutzregeln des Freihandelsabkommens CETA in Konflikt geraten könnte.

Nachfolgend drei kurze Auszüge aus dem Gutachten:
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Wasser und CETA – Erfahrungen und Befürchtungen

18.09.2016
von Wolfgang Rebel

Blickt man etwas genauer auf das drohende CETA-Abkommen, werden Erfahrungen mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe wieder wach. Wieder gilt: Rauf mit der Macht der Konzerne – runter mit den Gestaltungsmöglichkeiten durch die Demokratie.

Privatisierung und Partnerschaft
Die Machenschaften großer Konzerne scheuen das Licht der demokratischen Öffentlichkeit! Das haben wir in Berlin schon Ende der 90iger-Jahre erfahren müssen, als die großen öffentlichen Betriebe der Daseinsvorsorge privatisiert wurden. Besonders die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe stieß in Berlin auf einhellige Ablehnung. Als öffentlich-private „Partnerschaft“ getarnt, hatten die Konzerne RWE und Veolia in Eintracht mit dem Senat – die Privatisierungsverträge geheim gehalten. Die Öffentlichkeit sollte nicht wissen, dass das Land Berlin die Gewinne der Konzerne garantierte, und die Öffentlichkeit sollte auch nicht wissen, dass das Land die Steuerung der Wasserbetriebe an die privaten Konzerne abgegeben hatte. Das war keine gleichberechtigte Partnerschaft zwischen „öffentlich“ und „privat“, sondern eine Kumpanei zwischen Senat und Konzernen zum Nachteil der Menschen. Kein Wunder, dass die Wasserpreise stark anstiegen und viel zu wenig in die Infrastruktur investiert wurde. Erst mit dem erfolgreichen Wasser-Volksentscheid 2011 wurden die Weichen anders gestellt. Letztendlich konnte die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe erreicht werden.

Wasser und CETA
Jetzt werden mit CETA und TTIP erneut die kommunale Daseinsvorsorge und die kommunale Wasserversorgung angegriffen. Was findet man, wenn man nach dem Stichwort „Wasser“ im CETA-Vertrag sucht? Auf den ersten Blick ist man positiv überrascht. Haben die Politiker doch dazugelernt? Im Artikel 1.9 steht, dass Wasser in seinem natürlichen Vorkommen weder Ware noch Erzeugnis ist. Der Vertrag verpflichtet auch nicht dazu, die kommerzielle Nutzung von Wasser zu erlauben. Liest man allerdings weiter, kehrt Ernüchterung ein. Wird nämlich einmal die kommerzielle Nutzung von Wasser erlaubt, müssen sofort alle Bestimmungen und Verpflichtungen des Abkommens eingehalten werden. Damit bleiben der Investorenschutz und der Einsatz der berüchtigten Schiedsgerichte auch für den Wasser-Sektor in Kraft. Daran ändern auch die Ausnahmebestimmungen im Anhang II (Seite 1953 des Abkommens) nichts, mit denen der Marktzugang ausländischer Wasser-Dienstleister weiterhin beschränkt werden darf.


So könnte z. B. ein Verbot der Wasserentnahme aus einem zu schützenden Grundwasserleiter von einem ausländischen Investor als unfaire Behandlung oder als indirekte Enteignung gewertet werden und eine entsprechende Klage vor einem Schiedsgericht auslösen. Auch Rekommunalisierungen kommunaler Wasserversorger per Gesetz wären dann gegen den Willen eines Investors nicht mehr möglich. Es spielt dann keine Rolle mehr, dass Eigentumsrechte nach deutschem Recht aus Gründen des Gemeinwohls häufig auch ohne Entschädigung eingeschränkt werden dürfen.

Zulassungsverfahren – auf spezielle Art liberalisiert
Hinzu kommt: Zulassungsverfahren – also auch wasserrechtliche – sollen unter CETA weniger gründlich durchgeführt und leichter angreifbar gemacht werden. Im Kapitel „interne Regulierung“ (Seite 192 des Abkommens) wird nämlich vorgeschrieben, dass Zulassungs-, Qualifikationserfordernisse und Verfahren so einfach wie möglich sein müssen und so schnell wie möglich zu erfolgen haben. Damit wird in den Behörden Druck aufgebaut, der notwendige umfangreiche Prüfungen leicht verhindern kann. CETA fordert außerdem, dass spezielle administrative Verfahren für Investoren geschaffen werden müssen, damit diese eine negative Entscheidung über einen Zulassungsantrag sofort unabhängig überprüfen lassen können. So werden den Behörden die Flügel gestutzt. Die Interessen der Investoren werden vorrangig bedient, Gemeinwohlorientierung geht verloren.

Wohlklingende Klauseln – in der rechtlichen Praxis nicht relevant
Nicht nur in den Passagen, die das Wasser betreffen, sondern überall im Vertrag finden sich wohlklingende Klauseln wie die bereits erwähnte Feststellung, dass Wasser keine Ware sei. Diese Klauseln haben aber letzten Endes keinerlei Relevanz. So gibt es zwar im Umweltkapitel die Bestimmung, dass die Handelsinteressen den Umweltschutzinteressen nachgeordnet sind, aber es existiert kein Sanktionsmechanismus, mit dem sich ein Verstoß dagegen ahnden ließe. Hinzu kommt: Der Vertrag strotzt nur so vor unklaren, interpretationsbedürftigen Rechtsbegriffen. Mit wohlklingenden Klauseln soll uns Sand in die Augen gestreut werden. Letztlich entscheidend ist aber nur der Vertragstext selbst bzw. seine Interpretation durch die Schiedsgerichte.

CETA- Diskussion wird nicht redlich geführt
Zum Schluss noch ein Beispiel dafür, dass die Diskussion über CETA und TTIP von Wirtschaftsvertretern und von einflussreichen Politikern nicht ehrlich geführt wird. Der Vorsitzende des EU-Handelsausschusses, Bernd Lange, behauptet, CETA überschreite nicht mehr die roten Linien der SPD, seitdem der Vertrag reformiert worden sei. Lange sagt, die Regulierungszusammenarbeit im Kapitel 21 verletze diese roten Linien nicht, weil diese Regulierungszusammenarbeit im Abkommen als freiwillig angegeben sei. Das ist natürlich Unsinn. Im Abkommen gibt es zwar einen Passus in Artikel 21.2 (Seite 374 des Abkommens), in dem es den Vertragsparteien gestattet wird, die Zusammenarbeit zu verweigern oder zu beenden, aber dieses Recht auf Verweigerung ist natürlich nicht gleichbedeutend mit der Streichung eines ganzen Kapitels von 16 Seiten.

Kontrolle durch Parlamente allein reicht nicht mehr
Was wir daraus lernen müssen, ist dies: Immer wieder wird bewusst versucht, uns Bürgerinnen und Bürger hinters Licht zu führen. Ob das nun durch die Geheimhaltung von Privatisierungsverträgen, durch unbestimmte Rechtsbegriffe in Freihandelsverträgen oder durch Falschmeldungen von bestimmten Politikern geschieht – es läuft immer auf dasselbe hinaus: Die Kontrolle von Regierungen durch Parlamente reicht nicht mehr aus. Ohne das Engagement der Zivilgesellschaft geht es nicht mehr. Die Selbstermächtigung der Bürgerinnen und Bürger, die sich in vielfältigen Initiativen um die Kontrolle der „Eliten“ kümmern und den Protest gegen die Aushebelung der Demokratie und die rücksichtslose Verschlechterung unserer Lebensgrundlagen organisieren müssen, wird zu einer immer wichtigeren Aufgabe.

Beitrag als PDF

siehe auch: Positionspapier der AöW (Allianz der öffentl. Wasserwirtschaft e.V.)
und: „Betroffenheit der Wasserversorgung in Deutschland durch die EU-Abkommen CETA, TTIP und TiSA“ (Veröffentlichung der Stadtwerke Karlsruhe)

 

Geheimnis um die Unterschrift

taz.de
14.09.2016

KundgebungCETA-ABKOMMEN IST ZU STOPPEN
Geheimnis um die Unterschrift
von Malte Kreutzfeldt

Es ist nicht egal, was die SPD zu dem Freihandelsvertrag zwischen der EU und Kanada meint. Warum die Bundesregierung aber so tut.

BERLIN taz | Können einzelne Mitgliedstaaten Ceta stoppen? Diese Frage interessiert derzeit viele Sozialdemokraten. Denn am kommenden Montag entscheidet die SPD bei ihrem kleinen Parteitag darüber, ob sie grünes Licht dafür gibt, dass die Bundesregierung dem umstrittenen Abkommen zwischen der EU und Kanada zustimmt.

Zum vollständigen Artikel hier

 

Ein Präzedenzfall für Ceta

Badische Zeitung
13.09.2016

VERFAHREN ZUM SINGAPUR-ABKOMMEN
Ein Präzedenzfall für Ceta
von Christian Rath

Im Verfahren zum Singapur-Abkommen muss der Europäische Gerichtshof entscheiden, welche Rolle die nationalen Parlamente bei EU-Handelsverträgen spielen.

KundgebungLUXEMBURG. Müssen bei Handelsverträgen der EU alle 28 nationalen Parlamente zustimmen? Das ist derzeit – mit Blick auf die umstrittenen Verträge TTIP und Ceta – eine zentrale Streitfrage. Und die wird seit Montag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verhandelt.
Konkret geht es um ein Freihandelsabkommen der EU mit Singapur. Der bereits unterzeichnete Vertrag wirft alle Fragen auf, die sich früher oder später auch bei Ceta (dem unterschriftsreifen Vertrag mit Kanada) und TTIP (dem noch nicht ausverhandelten Abkommen mit den USA) stellen werden. Der Singapur-Vertrag ist ein klassischer Präzedenzfall. Die EU-Kommission hatte den Fall vor den EuGH gebracht und ein Gutachten eingefordert. Sie findet, dass die EU-Gremien solche Verträge allein beschließen können.

Zum vollständigen Artikel hier

 

Sozialdemokraten erwachen aus dem CETA-Schlaf

Telepolis
02.08.2016

Sozialdemokraten erwachen aus dem CETA-Schlaf
von Rolf-Henning Hintze

SPD-Basis will mit Online-Aktionen die Ablehnung des umstrittenen Abkommens mit Kanada erreichen, Primat der Politik wird als gefährdet gesehen

Postkarte

  Postkarte, die aus attac-Kreisen an SPD-Abgeordnete verschickt wurde

Über Monate schien die SPD-Basis sprachlos gegenüber der vielen Zustimmung zum CETA-Handelsabkommen mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement). Nicht nur Wirtschaftsverbände und fast alle Wirtschaftsressortleiter in den Medien waren voll des Lobes über CETA, sondern ebenso der Parteivorsitzende Sigmar Gabriel.

Aber plötzlich gewinnt findet die Erkenntnis, dass der Vertragstext mit sozialdemokratischen Grundwerten nicht zu vereinbaren ist, in der Partei mehr und mehr Zustimmung.

Zum vollständigen Artikel

Save the date! Der am 19. September 2016 im Text erwähnte Parteikonvent in Wolfsburg sollte nicht stattfinden, ohne dass viele Menschen die SPD an ihre „Roten Linien“ erinnern. CETA darf auf keinen Fall vorläufig angewendet werden! Aktionen in Wolfsburg werden geplant. (ist z.B. von Berlin nur eine einzige Zug-Stunde entfernt)

 

CETA wird zur Nagelprobe für die europäische Demokratie

CETA und DemokratieDeutschlandfunk | Das Feature
Sendung vom 28.06.2016 19.15 Uhr

Freihandelsabkommen CETA
„Goldstandard“ oder Etikettenschwindel?
Von Peter Kreysler

Ein ratifiziertes Freihandelsabkommen CETA sei „eine exzellente Messlatte für TTIP“, meint Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Und die kanadische Handelsministerin Chrystia Freeland beschreibt den Vertrag als „globalen Goldstandard für progressive Handelsabkommen“.

dieser Beitrag zum Nachhören hier

zum Manuskript

 

Erfolgreicher StopCETA-Protest vor dem SPD Parteikonvent

Gemeinsam mit anderen Organisationen im Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA – stoppen! hat der Berliner Wassertisch zu einer Aktion vor dem SPD-Konvent am 5. Juni aufgerufen. Hier einige Beiträge und Links zur Nachlese: Unser Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA – stoppen! schreibt: „Erfolgreicher Protest vor dem SPD Parteikonvent. Am Sonntag, den … weiterlesen

CETA & TTIP STOPPEN!
Aktion vor dem SPD Parteikonvent am Sonntag

Protestkundgebung

Ort: Willy-Brandt-Haus, Stresemannstraße / Wilhelmstraße (U-Bahn Hallesches Tor)
Zeit: Sonntag, 5. Juni 2016, von 9 Uhr bis ca. 10.30 Uhr

CETA stoppenAm Sonntag treffen sich die wichtigsten Vertreter der SPD zum Parteikonvent. Zur Zeit wird in der SPD heftig diskutiert, wie die Partei sich zu CETA und TTIP verhalten soll. Bis September müssen sich die Delegierten festgelegt haben, dann fällt in der SPD die Entscheidung zu CETA.

Deshalb protestieren wir vor dem Parteikonvent im Willy-Brandt-Haus. Wir erinnern die SPD-Delegierten an die roten Linien, die die Partei zu CETA und TTIP beschlossen hat. Die SPD-Linke hat für TTIP bereits ein Stopp der Verhandlungen gefordert. Dies muss nun auch für CETA geschehen. Rund 73% aller SPD-Wähler lehnen diese Art von Freihandelsabkommen ab.

Wenn wir jetzt den öffentlichen Druck weiter erhöhen und deutlich machen, wie groß der Widerstand gegen CETA und TTIP in der Gesellschaft ist, dann werden sich auch in der SPD die kritischen Stimmen durchsetzen.

Wir fordern: CETA, TTIP, TiSA STOPPEN!

Die Kundgebung ist von Campact angemeldet, daran beteiligen sich folgende Organisationen aus dem Berliner Netzwerk: BUND, NaturFreunde, Attac, Berliner Wassertisch, Mehr Demokratie und Anti Atom Berlin.